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Medienmitteilung Basel / Liestal, 9. Dezember 2020

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Kanton Basel-Stadt | Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft | Regierungsrat

Staatskanzlei, Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel Landeskanzlei, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal

Medienmitteilung

Basel / Liestal, 9. Dezember 2020

Vernehmlassung zur Teilrevision des Universitätsvertrags

Die Regierungen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die Grundlagen für die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel überarbeitet. Die Anpassungen zur Stärkung der partnerschaftlichen Trägerstruktur machen eine Teilrevision des zugrundeliegenden Vertrags notwendig.

Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die

gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel vom 27. Juni 2006 (Universitätsvertrag, SGS 664.1 bzw. SG 442.400) trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Dieser Vertrag ermöglichte

paritätisch getragene Globalbeträge, auf deren Grundlage die Universität die notwendigen Entwicklungs- und Ausbauschritte einleiten und umsetzen konnte. Die partnerschaftliche Trägerschaft der beiden Basel stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der ältesten Universität der Schweiz dar.

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Leistungsauftragsperiode 2018–2021 wurden Themen zur nachhaltigen Erneuerung der bikantonalen Trägerschaft identifiziert. Zu den Handlungsfeldern, deren Klärung sich die beiden Trägerkantone in der aktuellen

Leistungsauftragsperiode vorgenommen haben, gehören die Steuerung und Planung des Immobilienbereichs, das Finanzierungsmodell und Fragen der Governance. Die notwendigen Anpassungen sind in der Zwischenzeit termingerecht und einvernehmlich vereinbart worden.

Zur daraus resultierenden Teilrevision des Universitätsvertrags führen beide Kantone vom 9. Dezember 2020 bis zum 9. März 2021 eine öffentliche Vernehmlassung durch.

Steuerung und Planung des Immobilienbereichs

Anhand einer externen Analyse des universitären Immobilienbereichs haben die beiden Trägerkantone eine Reihe von Massnahmen eingeführt, die für eine verbesserte

Abstimmung der Interessen, eine transparente Darstellung der Immobilienkosten und eine Klärung der Rollen sorgen wird. Ein gemeinsames Fachgremium wird den Universitätsrat und die beiden Regierungen in allen strategie- und kostenrelevanten Immobiliengeschäften beraten.

Finanzierungsmodell gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Das neue Modell zur Berechnung der Trägerbeiträge, das ab 2022 wirksam werden soll, wurde bereits 2018 öffentlich vorgestellt. Neben den Vollkosten ihrer Studierenden

finanzieren die beiden Trägerkantone das Restdefizit der Universität. Der Kanton Basel-Stadt wird zum Ausgleich seines Standortvorteils von diesem Restdefizit künftig 10 Prozent

übernehmen. Die restlichen 90 Prozent werden nicht mehr je hälftig aufgeteilt, sondern nach einem Schlüssel, der die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beiden Kantone abbildet. Das Modell ist somit dynamisch ausgestaltet.

Governance

Der bikantonale Bericht zum Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018–2021 führte unter dem Stichwort Governance Themen auf, die unter anderem auf Basis der Public Corporate Governance-Richtlinien beider Trägerkantone neu zu regeln sind. In der Zwischenzeit wurden zudem zusätzliche Gefässe geschaffen, um die Abstimmung zwischen den Trägern und den Dialog mit der Universität zu intensivieren. In das Governance-Paket gehören auch

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die Modernisierung der Rechnungslegung nach dem Prinzip von «true and fair view» sowie die bikantonale Eigentümerstrategie.

Vernehmlassung

Zur Teilrevision des Universitätsvertrags wird in beiden Kantonen parallel eine

Vernehmlassung durchgeführt. Die Auswertung der Vernehmlassung erfolgt gemeinsam.

Interessierte können sich zur geplanten Teilrevision bis zum 9. März 2021 schriftlich vernehmen lassen. Die Unterlagen dazu finden sich im Internet unter den folgenden Adressen:

– www.baselland.ch/vernehmlassung

– www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen

Weitere Auskünfte:

Regierungsrätin Monica Gschwind, Bildungs-, Kultur und Sportdirektion des Kantons Basel- Landschaft (BKSD), monica.gschwind@bl.ch, Tel. 061 552 50 62 (von 14.00 bis 15.00 Uhr, ruft zurück)

Regierungsrat Dr. Conradin Cramer, Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt (ED), conradin.cramer@bs.ch, Tel. 061 267 84 41 (erreichbar von 14.00 bis 15.00 Uhr, ruft zurück)

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