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Impulse und Dokumente Nr. 10

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Helfen hat einen Namen. Caritas

Impulse und Dokumente Nr. 10

Juni 2002

Soziale Hilfen und Sozialpolitik

Behindertenhilfe in Stadt und Gemeinde

Unser Weg in die Zukunft: „Ambulantisieren“

Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart

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Helfen hat einen Namen. Caritas

Impulse und Dokumente Nr. 10

Juni 2002

Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Behindertenhilfe in Stadt und Gemeinde

Unser Weg in die Zukunft: „Ambulantisieren“

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Mitglieder der Arbeitsgruppe „Ambulant und Stationär“:

Beck, Christine St. Gallus-Hilfe gGmbH

Leiterin Region Allgäu-Oberschwaben Mayer, Beate Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn

Leiterin Erwachsenenbereich

Mergl, Manfred St. Elisabeth-Stiftung – Heggbacher Einrichtungen Leiter Offene Hilfen

Obert, Dr. Klaus Caritasverband für Stuttgart

Leiter Bereich Sozialpsychiatrische Hilfen Pfeil, Birgitta Stiftung Haus Lindenhof

Leiterin Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung Strube, Werner Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Leiter Fachbereich Gesundheit, Alter und Rehabilitation Wochner-Luikh, Stiftung Haus Lindenhof - Leiter Bereich Altenhilfe

Clemens bis Januar 2002

Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Impressum

Werner Strube (Hrsg.)

Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart Soziale Hilfen und Sozialpolitik

Fachbereich Gesundheit, Alter und Rehabilitation

Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart Postfach 13 09 33, 70067 Stuttgart Telefon: 07 11/26 33-14 20 Fax: 07 11/26 33-11 89

Text und Redaktion: Werner Strube Titelfoto: Burkhard Bartel

Druck

Schick & Partner, Boßlerstraße 37/1, 73240 Wendlingen

(5)

Inhalt

Seite

2 Vorwort

3 1. Einleitung

2. „Ambulant“ oder „stationär“ – Assoziationen und Gedanken zu

4 einem Strukturmerkmal

3. Veränderungen und Entwicklungen I Erfahrungen von stationären

5 Einrichtungen der Behindertenhilfe

5 3.1. Erwartungen von Menschen mit Behinderungen an das Wohnen 6 3.2. Anstöße und Auslöser für

Veränderungen

7 3.3. Hilfreiche und fördernde Einflussgrößen

7 3.4. Hindernisse und Chancen

4. Veränderungen und Entwicklungen II Erfahrungen aus der gemeindenahen

8 Sozialpsychiatrie

8 4.1. Die Deinstitutionalisierung von Hilfen in der psychiatrischen Versorgung 9 4.2. Konsequenzen im Hinblick auf die

Auseinandersetzung nach innen und nach außen

5. Thesen zur „Ambulantisierung“ der

10 Behindertenhilfe und Psychiatrie

Anhang:

ambulant vor stationär –

11 Deinstitutionalisierung als Konsequenz

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Was unter dieser Überschrift folgt mag einigen Leserinnen und Lesern auf den ersten Blick vielleicht als „Schwarz- Weiss-Malerei“ erscheinen.

Auch bei der Diskussion innerhalb des Verbandes war der Begriff „Ambulanti- sierung“ nicht unumstritten und gewöh- nungsbedürftig. Er lässt sich nicht so einfach in die erfahrungsgeprägten Vor- stellungen vom System Behindertenhilfe integrieren. Wenn dann noch von einer

„Dekonstruktion stationärer Strukturen“

die Rede ist, wird die Darstellung gerade- zu „anstößig“.

Das Extreme weitet jedoch manchmal den Blick und unterstützt dann Entwick- lungen. Deshalb ist dieser Beitrag keine abschließende Positionierung der Caritas zu den aktuellen und dringend zu lösen- den Fragen zur Zukunft der Hilfen für Menschen mit Behinderung.

Er ist vielmehr als Impuls für eine Aus- einandersetzung damit zu verstehen und gleichzeitig Ausdruck einer intensiven kri- tischen innerverbandlichen Reflexion über die heutigen Rahmenbedingungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Eine umfassende Darstellung der Verhältnisse ist nicht beabsichtigt.

Der Schwerpunkt liegt bei der Auswertung von realen Erfahrungen mit der Umgestal- tung von Angeboten. Sie soll der Orientie- rung dienen, Anregungen vermitteln, aber auch Mut machen.

Hinter diesem Impulspapier steht der Wunsch der Träger in der Caritas zu einem breiten Diskurs über die zukünfti- gen Hilfestrukturen. Es richtet sich an Träger und Leitungen von Einrichtungen und Diensten sowie an die öffentliche Sozialplanung und lädt dazu ein, Visionen nachzugehen.

Der „Ambulantisierung“ folgt, Sie werden es lesen, vielleicht, wenn es gelingt, die

„Kommunalisierung“ der Hilfen für behin- derte oder psychisch kranke Menschen.

Wir brauchen alternative Modelle in dieser Richtung, weil wir erfahren, dass bloße Vermehrung bestehender Angebote allein den gesellschaftlichen Entwicklungen und der zu erwartenden Altersstruktur mit

Auswirkungen auf den Bereich Pflege und Betreuung nicht mehr gerecht werden kann.

Wir machen uns keine Illusionen, dass ein

„Paradigmenwechsel“ in der Behinder- tenhilfe nur Befürworter hat. Es gibt ge- wichtige Gegenstimmen: Ist die Gesell- schaft bereit, behinderten Menschen näher zu kommen, die mehrheitlich noch gemeindefern untergebracht sind? Wie groß ist die Bereitschaft und Fähigkeit der Engagierten mit und für Menschen zu ar- beiten, die behindert, auch schwer mehr- fach behindert sind? Ist ein solches Mo- dell nicht frauenfeindlich, weil mangels bezahlter, professioneller Helfer es doch wieder an den Müttern, Schwestern, Tanten, Großmüttern – kurz den Frauen hängen bleibt? Ist nicht gar eine differen- zierte bedarfsgerechte Hilfe mit Anteilen von freiwilligen Engagement ein Verzicht auf jahrzehntelang erstrittene und gesetz- lich garantierte (Eingliederungs-)Hilfe?

Die Solidarität der Gesellschaft mit be- nachteiligten Menschen wird in Zukunft auf eine neue Art und Weise gefordert.

Lassen Sie uns neue Ausdrucksformen christlicher Nächstenliebe erschließen.

Wir wollen über neue Lösungen nachden- ken. Wir glauben, dass es an der Zeit ist das zu tun. Und wir werden wachsam bleiben: Helfer und Anwalt behinderter Menschen.

Jürgen Kunze Bereichsleiter

Soziale Hilfen und Sozialpolitik Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Georg Letzgus

Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Hilfen für behinderte und psychisch kranke Menschen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Unser Weg in die Zukunft:

„Ambulantisieren“

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Mit einer Tagung zum Thema „Ambulant vor Stationär – Alles klar!?“ im Sommer 2000 löste die Arbeitsgemeinschaft Hilfen für behinderte und psychisch kranke Menschen in der Diözese Rottenburg- Stuttgart (AG BEPS) unter ihren Mit- gliedern und Trägern von Einrichtungen und Diensten eine intensive Auseinan- dersetzung über Deinstitutionalisierung, die Möglichkeiten ambulanter Versorgung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen und Community-Care aus.

Prof. Dr. Dr. Klaus Dörnerberichtete da- mals über seine Erfahrungen mit dem Abbau von über 400 stationären Plätzen am psychiatrischen Landeskrankenhaus Gütersloh und formulierte zu diesem

„schwierigen Geschäft der Deinstitutiona- lisierung“ zehn normative Thesen (Siehe Anhang).

Nach einem Blick auf die (noch wenigen!) ambulanten und offenen Angebote der Caritas in der Diözese und einem Fach- gespräch über deren Entwicklungsmög- lichkeiten legte Claus Fussekvon der Vereinigung Integrationsförderung in München (schonungslos) offen, unter wel- chen prekären bis gefährlichen Um- ständen derzeit Pflege und Assistenz ge- leistet und organisiert werden muss.

Dr. Esther Bollagschließlich beschrieb Bausteine der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg bei der Umsetzung des Community-Care-Konzeptes auf dem Weg zu gemeinwesenintegrierten Wohn- angeboten.

Im Vorstand der AG BEPS wurde bei der Auswertung der Tagung festgestellt, dass es auf die Zukunft hin gesehen um die Verwirklichung des Rechts behinderter Menschen auf Selbstbestimmung und in diesem Zusammenhang um eine ausge- wogene Institutionalisierung bzw. Deinsti- tutionalisierung von Hilfen gehen muss.

Die Notwendigkeit, den ambulanten Be- reich auszubauen und neue Formen des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung zu erschließen, war unstrittig.

Dabei soll aber, so die einheitliche Über- zeugung, „Ambulant“ nicht gegen „Sta- tionär“ ausgespielt werden. Ambulante und stationäre Hilfen sind vielmehr als Ganzes zu sehen und in Orientierung an unterschiedlichen Bedarfslagen und Be- dürfnissen weiterzuentwickeln.

Um diesen Gedanken fortzuführen bildete der AG BEPS-Vorstand unter der Be- zeichnung „Ambulant und Stationär“ eine Arbeitsgruppe. Sie setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis der Behindertenhilfe und Sozial- psychiatrie und Mitarbeitern des Diö- zesancaritasverbandes. Da die vorstehen- den Überlegungen nicht nur im Feld der Behindertenhilfe eine Rolle spielen, war darunter auch der Diözesanreferent für die Stationäre Altenhilfe. Die Erfahrungen der Sozialpsychiatrie, der man bei be- stimmten Entwicklungen einen gewissen zeitlichen Vorsprung zuschreiben kann, sollten eigens berücksichtigt werden.

Die folgenden Abschnitte stellen Ergeb- nisse der Arbeitsgruppe dar. Die Mit- glieder wollen die Aspekte nennen und ins Spiel bringen, die zu einer „ambulan- tisierenden“ Haltung führen. Eine solche Haltung scheint in einem Prozess mit grundsätzlichen soziostrukturellen Ver- änderungen eine wesentliche Kraft zu sein. Sie ist Voraussetzung für alle folgen- den Schritte, mit denen die gegenwärti- gen Angebote zum Wohnen und Arbeiten durch weitere Ausdifferenzierungen und neue Modelle an den Wünschen behin- derter Menschen ausgerichtet werden.

Auch wenn bei neuen Begriffen wie „Am- bulantisierung“ noch nicht von einem ein- heitlichen Verständnis auszugehen ist, stellt sich die Caritas mit ihren Überlegun- gen der Diskussion und hofft, dass diese Anregung ein positives Echo hat.

1. Einleitung

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Die Begriffe „Ambulant“ und „Stationär“

werden in der Diskussion über Hilfestruk- turen häufig als Gegensatzpaar verwen- det:

„Ambulant“ steht dann in der Regel für

• Individualität

• Spontaneität

• Recht auf freie Entscheidungen und für

• Kostengünstigkeit.

„Stationär“ dagegen wird in Verbindung gebracht mit

• totaler (Über)Versorgung

• Einschränkung persönlicher Freiheiten

• Isolation und Rückzug aus dem Gemeinwesen

• starren Strukturen

• hoher Professionalität und mit

• hohen (überhöhten) Preisen.

Diese Zuschreibungen finden sich im so genannten Volksmund aber auch in der Fachwelt wieder. Sehr gerne wird die Ein- richtungsleitung zitiert, die im Alter oder bei Behinderung selbst nie in das von ihr verantwortete Heim ziehen würde. Das heißt: Planer und Anbieter stationärer Angebote distanzieren sich mit entspre- chenden Aussagen von den eigenen Konzepten.

Nicht zuletzt deshalb ist der Begriff „Sta- tionär“ zunehmend negativ besetzt. Aus- gangspunkte dafür liegen in der Heim- kritik der 68-er Bewegung, die zugespitzt von Ernst Klee („Klee-Reportagen“1) in Deutschland mit der „Krüppelbewegung“

fortgeführt wurde. In Folge der Bericht- erstattung über Heimskandale lebt sie heute wieder auf und schlägt sich nieder in der Forderung nach einer „Enquete der Heime“ des Deutschen Bundestages2. Die Unterzeichner dieser Resolution sehen in dem derzeitigen Heimsystem eine Pro- blemlösung des 19. Jahrhunderts, die

„den Ansprüchen der Individualisierung

und der expandierenden Persönlich- keitsrechte der post- oder spätmodernen Menschen des 21. Jahrhunderts grund- sätzlich nicht mehr gerecht werden“ kann.

Dies kommt auch in den heutigen Erwar- tungshaltungen von Eltern behinderter Kinder und in der Selbsthilfebewegung von Menschen mit geistiger Behinderung (z. B. in der People first Bewegung) zum Ausdruck. Immer stärker werden von die- sen Gruppen integrative Konzepte und Wahlmöglichkeiten zwischen verschiede- nen Angeboten individueller Unterstüt- zung eingefordert.

In Deutschland hat der Gesetzgeber den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in Sozialgesetzen wie dem SGB XI und dem BSHG verankert.

Ambulante Hilfen sollen den Verbleib pflege- und hilfebedürftiger Menschen in ihren ursprünglichen Lebensräumen sicherstellen. Der § 3a BSHG lässt aller- dings eine fragwürdige Ausnahme zu,

„wenn eine geeignete stationäre Hilfe zumutbar und eine ambulante Hilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten ver- bunden ist.“

Einerseits soll jeder hilfebedürftige Men- sch mit oder ohne Behinderung auch unter Berufung auf das Benachteiligungs- verbot im Grundgesetz so selbstbestimmt wie möglich leben dürfen, andererseits wird dieser Konsens in der Praxis tägli- chen Zusammenlebens der Menschen immer wieder aufs Neue auf die Probe gestellt.

Beispiele zeigen:

• Straftäter sollen möglichst weit weg von der Öffentlichkeit untergebracht werden.

• Behinderte Menschen im Urlaub sollen durch ihre Anwesenheit nicht die Erholung „Gesunder“ stören.

• Obdachlose Menschen beeinträchtigen das Bild einer gepflegten und friedli- chen Stadt.

• Alte Menschen, wenn sie dement sind und sich und andere gefährden, sollten in einer dafür geschaffenen Einrichtung untergebracht sein.

2. „Ambulant“ oder „stationär“ – Assoziationen und Gedanken zu einem Strukturmerkmal

1Klee, Ernst: Behinderten-Report, Frankfurt a.M., 1981, aktualisierte Ausgabe

2Forschungsarbeitsgemeinschaft „Menschen in Heimen“ der Universität Bielefeld: Aufforderung an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, eine Kommission zur „Enquete der Heime“ einzusetzen, Bielefeld, 2001

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Selbstbestimmtes und menschenwürdi- ges Leben zu Hause ja, so lange der er- forderliche Aufwand in einem bestimmten Rahmen bleibt und das Miteinander rela- tiv ungestört ist.

Das Verhältnis zwischen „Ambulant“ und

„Stationär“ ist demnach häufig dadurch gekennzeichnet, dass man im Grundsatz den Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen unterstützt, in bestimmten Situa- tionen, in denen das betroffene Umfeld Konflikte oder einen nicht tragbaren Auf- wand befürchtet, gegen den Wunsch des Einzelnen aber dann doch zur „Lösung“

der stationären Unterbringung greift.

Der derzeitige Gegensatz von „Ambulant“

und „Stationär“ kommt auch zum Aus- druck in Gegenüberstellungen wie

„Wunsch nach selbstbestimmter Teilhabe versus Wunsch nach Sicherheit“. Hinter beiden Aussagen liegen aus der persönli- chen Sicht Beteiligter berechtigte An- liegen. Deshalb agiert man bei der Ent- wicklung von ambulanten und stationären Hilfestrukturen immer in einem Span- nungsfeld aus sozialplanerischen und menschlichen Interessen.

3. Veränderungen und Entwicklungen I

Erfahrungen von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

Die gegenwärtigen Situation der statio- nären Behindertenhilfe in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist gekennzeichnet von Maßnahmen der Organisationsent- wicklung, mit denen stationäre Strukturen überwunden werden sollen, ohne diese grundsätzlich in Frage zu stellen oder aufzulösen.

Für diese Entwicklung gibt es unter- schiedliche Auslöser sowie förderliche und hinderliche Faktoren. Nachfolgend werden unter diesen Gesichtspunkten die Erfahrungen vor allem der sogenannten Komplexeinrichtungen wiedergegeben, die diese in jüngster Zeit bei der Um- und Neugestaltung ihres Angebotes für Menschen mit Behinderungen machen konnten.

Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Wohnwünsche von Menschen mit Be- hinderungen selbst.

3.1. Erwartungen von Menschen mit Behinderungen an das Wohnen Die folgenden Aussagen von Menschen mit Behinderungen, wie sie sich ihr Woh- nen in Zukunft vorstellen, entstammen verschiedenen Zukunftskonferenzen3, die ein Träger im Jahr 2000 durchführte. Be- teiligt waren in diesen Konferenzen Men-

schen mit Behinderungen, Angehörige, MitarbeiterInnen und Leitungen und Nachbarn von Einrichtungen.

Die Aussagen sind auch stellvertretend zu lesen für die Wohnwünsche vieler behin- derter Menschen und sie sind „ganz nor- mal“.

• Ich will wohnen, wie bei mir zuhause.

• Ich möchte ein Einzelzimmer haben.

• Ich brauche ein Telefon und einen Fernseher.

• Ich möchte in der Stadt wohnen oder in einem großen Dorf.

• Ich möchte am liebsten in einem Bauernhof wohnen.

• Ich will nicht ins Heim ziehen müssen, nur weil ich mehr Hilfe brauche als an- dere.

• Ich will selbst bestimmen, in welche Wohngruppe ich ziehe.

• Ich möchte mit aussuchen dürfen, wer in unsere Wohngemeinschaft einzieht.

• Ich will mitbestimmen dürfen, welche Mitarbeiter bei mir arbeiten.

• In meiner Wohngemeinschaft sollen höchstens 6 Personen leben.

3 Die Zukunftskonferenz ist eine Methode, um mit einer großen Menge von sehr verschiedenen Men- schen in einem relativ kleinen Zeitraum zu einem ge- meinsamen Ergebnis, d.h. zu einem orientierenden Handlungsrahmen für die Zukunft zu kommen.

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• Wir wollen selber waschen, einkaufen, kochen und putzen.

• Ich will Ruhe haben, wenn ich will und rausgehen, wenn ich will.

• Wir brauchen Freizeitangebote und Erwachsenenbildungskurse zum Aussuchen.

• Wir brauchen ein Auto.

• Wenn etwas Schlimmes passiert, soll schnell Hilfe da sein.

3.2. Anstöße und Auslöser für Veränderungen

Viele Erfahrungen und Einschätzungen, was bei einem Träger und in Einrichtun- gen Veränderungsprozesse in Richtung Öffnung und Differenzierung auslöst, sind vergleichbar und lassen sich unter drei Überschriften bündeln. Wichtig ist dabei jedoch die Feststellung, dass es nicht den einen, besonders entscheidenden Aus- löser gibt, sondern dass die unterschiedli- chen Aspekte zusammen wirken und mit- einander verflochten sind. Dies gilt auch für die Zusammenstellung von förderli- chen und hinderlichen Einflussgrößen.

Veränderte Vorstellungen vom Wohnen Im Kontakt mit den BewohnerInnen von Einrichtungen, aber auch behinderten Menschen, die noch zu Hause leben, mit Angehörigen und MitarbeiterInnen wer- den veränderte Bedürfnislagen erkennbar.

Diese kommen zum Ausdruck in den unter Punkt 3.1. aufgeführten Wohn- wünschen behinderter Menschen und in Erwartungen, mit denen Eltern bei der Heimplatzsuche an Einrichtungen und Dienste herantreten. Sie entsprechen in weiten Teilen nicht mehr dem vorgehalte- nen Hilfsangebot.

Die Nachfrage nach Wohnalternativen außerhalb des Heimes im engeren Sinne, möglichst zentral und eingebunden in das öffentliche Leben, steigt bei jungen behin- derten Menschen, die vom Elternhaus un- abhängig leben wollen, wie auch bei BewohnerInnen von Heimen. Es werden Wünsche nach Umzug und Auszug geäußert.

Ein Teil der Angehörigen von behinderten Menschen möchte diese zu Hause be- treuen und fordert deshalb unterstützende Hilfen ein. Andere Angehörige erwarten ambulant betreute Wohnangebote außer-

halb der Einrichtung bzw. im Heim die Möglichkeit eines weitgehend privaten Wohnens. Plätze in Doppelzimmern leh- nen sie ab.

MitarbeiterInnen identifizieren sich mit den veränderten Erwartungen und wollen bei ihrer Betreuungsarbeit nicht auf das klas- sische Heim, bei dem es möglicherweise im Laufe der Zeit zu einer Konzentration von BewohnerInnen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen kommt, be- grenzt werden.

Finanzielle Gründe

In dieser Situation, in der die Vollbelegung des stationären Bereiches in der Behin- dertenhilfe keine Selbstverständlichkeit mehr ist, entsteht für den Heimträger unter Umständen infolge der zu geringen Auslastung ein Kostendruck, der ihn zum Handeln zwingt.

Immer wieder drängt auch der Kosten- träger, in seinem Interesse Ausgaben zu begrenzen, Einrichtungsträger, das An- gebot in Richtung Ambulant Betreutes Wohnen und Begleitung der (Fremd)- Familienpflege zu erweitern. Im Rahmen der Sozialplanung und Investitions- förderung hat er Möglichkeiten, Träger- strukturen in Frage zu stellen, und kann damit durchaus Veränderungen in seinem Sinne auslösen.

Grundsätzliche Trägerentscheidungen Von besonderer Bedeutung sind die stra- tegischen Grundsatzentscheidungen ei- nes Trägers. Als Voraussetzung für wirk- same und nachhaltige Veränderungen des Angebotes für behinderte Menschen schlagen sie sich nieder in neuen konzep- tionellen Vorgaben, Maßnahmen der Reorganisation und Begründung von Projekten, über die Perspektiven für die Zukunft erarbeitet werden sollen.

Beispiele dafür sind Entscheidungen zur Dezentralisierung von Komplexeinrich- tungen durch die Schaffung wohnortnaher und differenzierter Wohnangebote, ein im Leitbild verankertes Angebot von Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für BewohnerInnen, die Schaffung einer Stabstelle zur Entwicklung Offener Hilfen oder Pilotprojekte zur Realisierung von Wohnen behinderter Menschen im Umfeld.

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3.3. Hilfreiche und fördernde Einflussgrößen

Sind solche strategischen Entschei- dungen bei einem Träger gefallen, steht Weg zu einer „Dekonstruktion stationärer Strukturen“ offen.

Sie müssen in die Einrichtungen hinein vermittelt werden. Dabei geht es um die Gewinnung der MitarbeiterInnen und um die Schaffung von günstigen Rahmen- bedingungen für eine Ausweitung von Erfahrungen mit gemeindenahem Wohnen und Offenen Hilfen. Hilfreich ist dabei ein eigenes Kommunikationskonzept.

Es gilt Mut zu machen und Neugierde zu wecken. Hospitationen bei Trägern, die bereits in größerem Umfang gemeindena- hes Wohnen erfolgreich realisiert haben, Fachtagungen und Zukunftskonferenzen zur Entwicklung von Visionen erweisen sich als hilfreich.

Die kontinuierliche Beteiligung der Mit- arbeiterInnen und der Betroffenen als spä- tere Nutzer der Hilfen an Beratungs- und Planungsprozessen muss zu den strategi- schen Grundsatzentscheidungen gehören und sich im Kommunikationskonzept nie- derschlagen.

Nach bisherigen Erfahrungen sind außer- dem günstige und notwendige Voraus- setzungen für gemeindenahe Angebote in beispielhafter Auflistung:

• Ein stimmiges Größenverhältnis zwi- schen Gemeinde und der zu integrie- renden Gruppe behinderte Menschen.

• Die Gewinnung von Verantwortlichen in den Gemeinden (Bürgermeister, Par- teifunktionäre, Vereinsvorstände,...).

• Die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Gemein- den leben und dort integriert sind (Fazit: Möglichst wenig Pendler von außerhalb!).

• Ein bis zwei „Sympathieträger“ pro Wohneinheit. Sie erleichtern die Inte- gration und das Angenommenwerden durch die Bevölkerung.

• Gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Einla- dungen, Artikel, Feste, Portraits, etc.

Dabei auch den Nutzen für die Ge- meinde herausstellen!)

• Wohneinheiten mit leicht- bis mittel- schwer behinderte Menschen, die sich sprachlich verständlich ausdrücken können. Sie nehmen die örtlichen Angebote gut an und können sich

schnell in die Gemeinden vernetzen.

• Integrative Bildungsprojekte in Zu- sammenarbeit mit den örtlichen Volkshochschulen.

• Engagement betroffener Eltern.

• Selbsthilfeinitiativen vor Ort.

• Schaffung von Netzwerken zwischen den Anbietern von Hilfen in einer Region.

• Ansiedlung offener Wohnformen in Erreichbarkeit von größeren Ein- richtungen als Vorsorge für Notfälle.

3.4. Hindernisse und Chancen Der gewünschte Prozess der Organisa- tions- und Strukturentwicklung in Richtung „Ambulantisierung“ des Hilfe- angebots kann aus unterschiedlichen Gründen ins Stocken kommen.

Bei zu schnellen Veränderungen entste- hen bei den beteiligten Menschen leicht Verunsicherungen, die sich auf die Funk- tion von Strukturen und Organisationen u. U. negativ auswirken. Allgemein gilt aber, dass hinderliche Faktoren durch positives alternatives Denken ihre blockie- rende Wirkung verlieren können. Insofern haben die hier aufgeführten Aspekte zum Teil zwei Seiten. Sie dienen dem Erhalt von Systemen, was per se ja auch positiv ist, können aber auch innovativen Ent- wicklungen entgegenstehen.

Äußerst wirksame „Bremsklötze“ sind das Selbsterhaltungsbestreben von Organisa- tionen, ökonomische Zwänge wie Aus- lastung und wirtschaftliche Mindest- größen oder die Bindungen an Immo- bilien. Die Verlegung von einzelnen Wohn- plätzen als kleine Einheiten in das Ge- meinwesen und ambulante Betreuungs- formen stehen als Bedrohung im Raum, wenn die Denkweise der gesamten Or- ganisation um sich kreist und fixiert ist auf den Erhalt stationärer Plätze. Umso mehr, wenn Plätze die räumlichen Voraus- setzungen für eine flexible Belegung z. B.

mit pflegebedürftigen Personen nicht er- füllen.

Andererseits ist im Moment das Argument wirtschaftliche Größe nicht von der Hand zu weisen. Vor allem sogenannte „große Träger“ mit einem umfangreichen Angebot an Einrichtungen und der Möglichkeit Ressourcen zu steuern bzw. zu bündeln können sich derzeit am ehesten auf das Abenteuer „Ambulantisierung“ einlassen,

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mit dem sie sich dann aber gleichzeitig selbst in Frage stellen.

In diesem Spannungsverhältnis sind Lö- sungen für alternative Modelle zu entwi- ckeln, weil Wachstumsdenken allein den gesellschaftlichen Entwicklungen und der zu erwartenden Altersstruktur mit

Auswirkungen auf den Bereich Pflege und Betreuung nicht mehr gerecht werden kann. Sozialversicherungssysteme stoßen an ihre Grenzen.

Die Solidarität der Gesellschaft mit behin- derten Menschen wird in Zukunft auf eine neue Art und Weise gefordert.

Verzögerungen des Prozesses können auch emotionale und psychische Hinter- gründe haben:

• Die Angst der Angehörigen vor der Offenheit in den neuen Wohnformen.

• Die Erfahrungsprägung und ein Mangel an Ideen, wie es anders gehen könnte.

• Die Ängste bei MitarbeiterInnen wegen vermuteter Arbeitsplatzgefährdung.

• Unsicherheit bei HeimbewohnerInnen vor dem Schritt nach draußen. Dies schließt die geschaffenen Abhängig- keiten von zentralen Versorgungs- systemen mit ein.

• Die Mehrbelastung der MitarbeiterIn- nen durch die Beteiligung an Zukunfts- projekten, zusätzlich zum Alltag und mit Folgen für die Motivation und nö- tige Energie.

Diese Faktoren verlieren einen Teil ihrer Wirkung, wenn eine „ambulantisierende“

Haltung bei den Betroffenen greift und eine Hinwendung „zu neuen Ufern“ mög- lich macht.

Zu den strukturellen Aspekten, die plane- risches Handeln zusätzlich erschweren, zählen Reglementierungen und Vorgaben z. B. der Heimaufsicht in Bezug auf Per- sonal und Räumlichkeiten, ebenso der viel klarer geregelte Verfahrensweg für sta- tionäre Aufnahmen (einschließlich der Klärung der Finanzierung) gegenüber dem oft nicht zu bewältigenden Aufwand für ambulante Betreuungsarrangements.

Außerdem fehlt beim Ambulant Betreuten Wohnen derzeit noch eine am Hilfebedarf ausgerichtete differenzierte Personalbe- messung.

Veränderungen hinsichtlich der Wohn- situation können auch am Fehlen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglich- keiten scheitern.

Gemeinwesenintegriertes Wohnen von behinderten Menschen setzt zudem eine bestimmte Infrastruktur mit ergänzenden Diensten und Beratungsangeboten vor- aus, die vielerorts noch nicht gegeben ist.

Daraus ergeben sich für die Gestaltung gesetzlicher und äußerer Rahmenbe- dingungen zahlreiche Anforderungen, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegan- gen werden kann.

4. Veränderungen und Entwicklungen II Erfahrungen aus der gemeindenahen Sozialpsychiatrie

4.1. Die Deinstitutionalisierung von Hilfen in der psychiatrischen Versorgung Eine Deinstitutionalisierung und die damit verbundene Kritik an der Psychiatrie und das dieses beherrschende medizinische Modell, war bedingt durch die Psychia- triegeschichte, als eine Geschichte vom medizinischen Modell zum Euthanasie- programm der Nationalsozialisten. Die Aufarbeitung des Euthanasieprogramms führte letztlich zu einer radikalen Infrage- stellung der traditionellen Psychiatrie me-

dizinischen Zuschnitts, da diese mit dazu beigetragen hat (Objektivierung, Gewalt, Ausgrenzung und Vernichtung von soge- nannten unproduktiven Menschen).

Der aktuelle Stand innerhalb der psychia- trischen Diskussion ist eindeutig: Es geht um Gemeindepsychiatrie, d. h. um ambu- lante Strukturen und die Abschaffung großer stationärer Einrichtungen. Dies gilt größtenteils für alle industrialisierten Län- der Mitteleuropas. Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Entwicklungsstände,

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unterschiedliche Niveaus und auch selbstverständlich unterschiedliche Hal- tungen und Positionen. Dies bedeutet, dass nicht in allen Regionen Deutsch- lands größere Anstalten zugunsten ambu- lanter Einrichtungen überwunden werden.

Dies hat jedoch nicht allein mit dem Ver- ständnis der Professionellen zu tun, son- dern ist ein vielschichtiger und fassetten- reicher Prozess, bestehend aus finanzie- rungsrechtlichen, politischen, kulturellen und sozialen Rahmenbedingungen.

Wenn auch der Prozess der Deinstitutio- nalisierung in der Psychiatrie sich noch lange nicht an dem Punkt befindet, an dem man ihn gerne hätte, kann auf eine lange und zähe, aber doch erfolgreiche Arbeit zurückgeblickt werden, die zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen und auch der Lebenslage psychisch kran- ker Menschen in Deutschland geführt hat.

Vor allem ist festzuhalten, dass es zwi- schenzeitlich aktive, sehr engagierte und die inhaltlich strukturelle Diskussion stark beeinflussende Bewegung der Psychia- trieerfahrenen und Angehörigen psychisch kranker Menschen gibt. Beide Bewe- gungen sind bundesweit und regional or- ganisiert und mischen sich aktiv in die in- haltliche, politische und strukturelle Dis- kussion ein. Sie übernehmen darin eine kritische Funktion und Überprüfung der professionell Tätigen, vor allem in Rich- tung „Ambulantisierung“ und Subjekt- orientierung psychiatrischer Hilfen. Wahr- scheinlich wurden diese Selbsthilfebe- wegungen unter anderem erst durch die sozialpsychiatrische Bewegung (als politi- sche, ethische, moralische) möglich, da durch die Individuumzentrierung der So- zialpsychiatrie Betroffene erst in die Lage versetzt wurden, ihre Stimme zu erheben und ihre Bedürfnisse zu formulieren.

Gleichermaßen haben Zeitgeist und ge- sellschaftliche Entwicklungen besonders nach der 68er Bewegung mit dazu beige- tragen.

4.2. Konsequenzen im Hinblick auf die Auseinandersetzung nach innen und nach außen

Der Blick nach innen richtet sich auf die Institution selbst, während er nach außen in Richtung Politik, Öffentlichkeit und Kostenträger geht.

Die Schlussfolgerungen aus der jüngeren Geschichte der Sozialpsychiatrie lassen sich in einer Reihe von empfehlenden

Aussagen, bei denen sich Parallelen zu den seitens der Behindertenhilfe geschil- derten Erfahrungen erkennen lassen, zu- sammenfassen.

• Strategische und inhaltliche Träger- entscheidungen und die Beteiligung aller Betroffenen stehen am Anfang von Veränderungen. Dabei müssen und sollen Ziele klar formuliert werden in Richtung „Ambulantisierung“.

• MitarbeiterInnen sind dort abzuholen, wo sie stehen. Nicht ideologische Vor- gaben oder moralisierende Worte und Anmerkungen sind von Bedeutung, sondern das praktische Beispiel als Vorbild zählt.

• Es kommt darauf an, Personen mit ähnlicher Haltung, gleicher Einstellung und Überzeugung zu suchen, zu finden oder als MitarbeiterInnen einzustellen.

Diese haben eine Multiplikatorenfunk- tion in die Einrichtung hinein.

Als kleine Gruppen („multiple Nester“) können sie innerhalb der Einrichtung auf allen Ebenen aktiv werden.

Es erscheint schwierig bis unmöglich, dass „Einzelkämpfer“ deinstitutionali- sierende Prozesse in die Wege leiten.

Außerordentlich wichtig ist die Existenz einer Gruppe, die untereinander ohne Taktik und Strategie handeln kann.

Außerdem ist der solidarische und menschliche Aspekt nicht zu unter- schätzen.

• Wichtig ist der Erfahrungsaustausch mit Modellen außerhalb ohne dogmati- sche Einschränkungen. Jeder hat etwas Positives und weniger Positives zu berichten und auszutauschen.

• Aufbau und Pflege kontinuierlicher po- litischer Kontakte – nicht nur dann, wenn irgendwelche Feste sind oder ir- gendetwas gewollt wird.

Der politische Kontakt lebt von der Kontinuität und vom gegenseitigem Re-spekt, vom „sich kennen“, vertrau- en und akzeptieren. Dies gilt für den Gemeinderat wie für die Verwaltung.

Insbesondere betrifft dies auch die Beziehungen zu Kostenträgern.

• Ebenso wichtig sind Kontakte zu Funktionsträgern im Gemeinwesen, zu Nachbarn und zu den örtlichen Kirchengemeinden.

• Die Arbeit muss immer wieder vorge- stellt werden im öffentlichen Raum, über Jahresberichte, Hospitationen, Einladungen, Presseberichte usw.

• Es geht auch darum, Betroffene, Angehörigeninitiativen und engagierten

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Der Prozess der „Ambulantisierung“ von Hilfesystemen ist in hohem Maße abhän- gig von politischen Zielsetzungen und Veränderungen der gesetzlichen Rahmen- bedingungen.

Von daher sind die Politik, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die öf- fentliche Sozialplanung aufgefordert, sich zu positionieren und Strategien und Vor- schläge zur Umsetzung der Vision vom gemeinwesenintegrierten Leben behinder- ter Menschen zu entwickeln.

Die Thesen an dieser Stelle sind als An- regung gedacht und sollen Mut machen für erste Schritte in Richtung „Ambulanti- sierung“:

• „Ambulantisierung“ ist Folge eines ver- änderten gesellschaftlichen Bewusst- seins im Umgang mit Behinderung.

• „Ambulantisierung“ bedeutet mehr als die Begründung ambulanter Angebote.

Sie erfordert eine Öffnung des Den- kens bei Trägern und MitarbeiterInnen.

• „Multiple Nester“ mit Visionären und Ideenträgern in Einrichtungen und im Gemeinwesen setzen „Ambulantisie- rung“ in Gang und helfen Widerstände zu überwinden.

• Jeder Anfang und jeder erfolgreiche Schritt bringt den Prozess der „Ambu- lantisierung“ voran. Sichtbare Ent- wicklungen setzen Geduld voraus und brauchen ihre Zeit.

• „Ambulantisierung“ muss breit kom- muniziert werden. Alle Betroffenen sind bei Überlegungen und Planungen zu beteiligen.

• Eine Vorstufe der „Ambulantisierung“

kann die Dezentralisierung von Einrichtungen sein.

• Erste Anzeichen für eine „ambulanti- sierende“ Haltung sind die Neuaus- richtung der Hilfeplanung und ver- mehrte Auszüge von Gruppen und Ein- zelpersonen aus der stationären Komplexeinrichtung in das Gemein- wesen.

• Stationäre Netze lassen sich nicht voll- ständig durch ambulante Netze erset- zen.

Auch langfristig gesehen wird es am- bulante und stationäre Versorgungs- formen geben. Die Vision von der Deinstitutionalisierung und Aufhebung des Versorgungsmodells „Heim“ wirkt aber als unverzichtbare treibende Kraft für weitreichende strukturelle Ver- änderungen.

• Der „Ambulantisierung“ folgt im Idealfall die „Kommunalisierung“ der Sorge für behinderte Menschen.

Mit diesem letzten Schritt wird die Verant- wortung für behinderte Menschen auf viele Mitglieder eines Gemeinwesens (zurück) übertragen und somit für dieses wieder tragbar4.

Dies ist die anspruchsvollste Aufgabe und Herausforderung innerhalb einer grundsätzlichen Neugestaltung des gesellschaftlichen Hilfeangebots für Menschen mit Behinderung.

4 vgl. Anhang: Referat von Prof. Dr. Dr. Klaus Dröner

5. Thesen zur „Ambulantisierung“ der Behindertenhilfe und Psychiatrie

Bürger für die Idee des gemeinwese- nintegrierten Wohnens und möglicher- weise freiwilliges Engagement zu ge- winnen.

• Herauszustellen ist daneben die Be- deutung der MitarbeiterInnen an der

Basis, die direkt vor Ort tätig sind. Sie müssen bekannt sein und sind auch durch die Abgabe von Kompetenzen in ihrer Handlungsfähigkeit für psychisch kranke Menschen und das Gemein- wesen zu unterstützen.

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Dieser Satz – „Ambulant vor Stationär“ – ist uns so selbstverständlich wie der all- morgendliche Sonnenaufgang. Ständig sind wir dabei, ihn in die Praxis umzuset- zen, gerade als Träger, Betreiber oder Leiter von Heimen oder ähnlichen Insti- tutionen, sei es durch interne Gruppenbil- dungen oder ausgelagerte Wohngruppen, sei es durch Betreutes Wohnen.

Um so merkwürdiger ist es, dass sich das Ergebnis all unserer Bemühungen zahlen- mäßig nicht recht niederschlägt. Immer noch sind es nur 5 bis 10 % der geistig Behinderten und seelisch Behinderten (chronisch psychisch Kranken), die mit nur noch ambulant-kommunaler Betreu- ung leben, und mit den dafür ausgegebe- nen Geldmengen verhält es sich ähnlich.

Wenn wir uns nach den Gründen für diese Diskrepanz fragen, fallen uns viele widrige Umstände, vor allem materieller Art, ein.

Das kann aber so recht nicht stimmen, wenn es zutreffen sollte, dass in Ländern wie Schweden, Norwegen, England, Wales und den USA, deren Sozialwesen höchst unterschiedlich, mal staats-, mal marktreguliert, gestaltet ist, übereinstim- mend die Zahl der geistig Behinderten in Institutionen von etwa 150 pro 100.000 Einwohnern im Jahre 1970 auf 20 bis 30 pro 100.000 Einwohnern im Jahre 1995 gesunken ist, mit weiter absteigender Tendenz. (J. Mansell: Deinstitutionalisie- rung und gemeinwesenintegriertes Woh- nen für Menschen mit geistigen Behin- derungen, 2. Europ. Konf. zur Qualitäts- sicherung in der Behindertenhilfe an der Universität Siegen). Es könnte also durch- aus sein, dass die Diskrepanz nicht so sehr auf materiellen, sondern mehr auf ideellen Gründen beruht, dass wir es für unvereinbar mit unserer Verantwortung halten, dass die Mehrzahl unserer Schutzbefohlenen mit ambulant-kommu- naler Betreuung auskommen könnte, weil dies unserer traditionellen Wahrnehmung und Haltung zuwider laufen würde oder weil wir zumindest immer dann, wenn wir an Schmerzgrenzen stoßen, lieber im Dienst unserer Institution als des einzel- nen, konkreten Behinderten stehen, was freilich im Falle von Einrichtungen christli- cher Trägerschaft besonders unerträglich

wäre. Sollte an meiner Vermutung etwas dran sein, könnte es hilfreich sein, Ihnen einige mehr oder wenige normative Sätze vorzuschlagen, die für eine Haltung hilf- reich wären, mit deren Hilfe die von uns allen geteilte Forderung „Ambulant vor Stationär“ und damit der Prozess der Deinstitutionalisierung nicht nur wahrzu- nehmen, sondern auch wahr zu machen wäre. Zuvor möchte ich Ihnen allerdings meine eigenen, praktischen Erfahrungen mit der Deinstitutionalisierung schildern, in der Hoffnung, dass Sie daran erkennen können, dass ich Ihnen nicht irgendwel- ches theoretisches Zeug vorschwätze, sondern dass meine Haltungs-Überlegun- gen erfahrungsgesättigt sind.

Nun zur Kurzfassung meiner Erfahrungen:

Als ich 1980 meine Arbeit im psychiatri- schen Landeskrankenhaus Gütersloh, zu- ständig für 1.000.000 Einwohner, anfing, fragte ich alle 435 Langzeitpatienten (Aufenthaltsdauer von 2 bis 50 Jahren), ob sie entlassen werden wollten, damals noch nicht ahnend, wie zynisch und un- sittlich eine solche Frage ist. Über 90 % von ihnen antworteten entsprechend, sie seien wunschlos glücklich, hätten schließ- lich Heimatrecht und ich sollte ihnen mit einem solchen Ansinnen vom Halse blei- ben. Hätten wir damals ihr formal meist gültiges Selbstbestimmungsrecht respek- tiert, würden sie heute noch dort sein. In Wirklichkeit waren sämtliche 435 Lang- zeitpatienten mit Heimstatus nach 15 Jah- ren entlassen, lebten fast alle in eigenen Wohnungen, die meisten auch mit einem eigenen Arbeitsplatz, 70 bis 80 % mit nur ambulanter Betreuung (Schlüssel 1:12) und behaupteten nun zu 98 %, dass das normale Leben zwar viel anstrengender sei als in der Anstalt, dass aber keine zehn Pferde sie wieder aus ihren Wohnun- gen rausbrächten. Niemand ist in dieser Zeit nennenswert straffällig geworden, fast niemand in der Obdachlosigkeit ver- schwunden. Diese und viele andere Nach- untersuchungsergebnisse haben wir be- schrieben in „Ende der Veranstaltung“ (K.

Dörner (ed.) Gütersloh: Verlag Jakob van Hoddis, 1998). Wir haben daraus gelernt, dass niemand in einer Institution sich lei- sten kann zu wissen, welche Wünsche er

Anhang: ambulant vor stationär –

Deinstitutionalisierung als Konsequenz?

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hat, was für ihn gut ist, wie er leben möchte, weshalb es nichts Unsinnigeres gibt als Meinungsbefragungen über Zu- friedenheit oder Lebensqualität in einer Institution, in einem „besonderen Gewalt- verhältnis“, wie die Juristen sagen.

Wir haben auch gelernt, dass kein chro- nisch psychisch Kranker und selbst kein fremdgefährlicher, verhaltensauffälliger geistig Behinderter dauerhaft in einer Institution leben muss, dass sie vielmehr alle, wenn auch mit Unterbrechungen, in einer eigenen Wohnung leben können, wo sie nicht nur Gast, sondern auch Gast- geber für andere sein können, was eine besonders gute Konkretisierung der Würde des Menschen ist. Wir haben schließlich gelernt, und zwar von ihnen, den Langzeitpatienten, dass man keine Selektion nach dem Schwierigkeitsgrad betreiben darf, sondern allen dasselbe Recht auf die kommunale Integration zu- sprechen muss, wenn auch für jeden an- ders; denn unter diesen 435 Bürgern waren natürlich auch die chronisch Sucht- kranken und die Betagten (12 waren bei der Entlassung über 80 Jahre) sowie die eben schon erwähnten, potentiell fremd- gefährlichen, verhaltensauffälligen geistig Behinderten. Diese letztere Teilmenge der besonders Schwierigen scheint in der Regel, bezogen auf eine Region, bei etwa 15 % zu liegen. Da sie eine besonders in- tensive, hautnahe Betreuung brauchen, mussten wir für sie den Heimstatus in Kauf nehmen, haben aber auch für sie normale Wohnungen oder Häuser gefun- den, wo sie allein, zu zweit oder höch- stens in einer familienähnlichen Gruppen- größe – über den Landkreis verstreut – wohnen, alle diese Wohnungen als „de- zentrales Heim“ zusammengefasst. Nur weil wir auch dieser 15 %-Minderheit ihren Freiheits-Rechtsanspruch einge- räumt haben, der im Einzelfall auch mal teurer sein dürfen muss, als die vorherige Unterbringung, konnten wir die Gesamt- institution auflösen und, weil die Betreu- ung der Mehrheit eben erheblich billiger war, eine jährliche Gesamtkostenersparnis von 10 bis 15 Millionen D-Mark erzielen.

Meine andere Erfahrung betrifft meine Arbeit in drei Heimen des Sozialwerks St.

Georg, eines Caritas-Konzerns mit über 30 Heimen in Westfalen, der 1985 in eine Krise geriet, woraufhin der Landschafts- verband als Kostenträger uns Kranken- psychiater aufgefordert hat, Partner- schaften mit einzelnen Heimen einzuge-

hen. Ich habe diese Möglichkeit mit eini- gen anderen chronisch-Kranken-erfahre- nen Ärzten aus Gütersloh aufgegriffen.

Auf diesem Wege habe ich 5 Jahre lang einen Tag in der Woche in einem dieser Heime gearbeitet und zwar, weil Neben- tätigkeit leicht korrumpiert, im Hauptamt, also ohne daran verdienen zu können und formal der Heimleiterin unterstellt.

Das wichtigste Ergebnis dieser Arbeit ist für mich zunächst das Erleiden einer tie- fen Scham gewesen. Nachdem ich näm- lich angefangen, also den dort lebenden Menschen – den Bewohnern wie den Mitarbeitern – in die Augen gesehen habe, bin ich zutiefst erschrocken: Ich musste mir nämlich eingestehen, dass ich, ob- wohl damals schon 50 Jahre alt und seit vielen Jahren einer der Wortführer der Psychiatriereform, bis dahin Heime und ihre Bewohner nicht einmal zum Auf- gabenbereich der Psychiatriereform ge- zählt habe, sie kamen für mich als Auf- gabe oder auch als Menschen gar nicht vor. Seither weiß ich wenigstens einiger- maßen, was es bedeutet, Psychiatrie vom Schwächsten, vom Letzten her anzufan- gen. Für mich persönlich hatte das die Folge, dass die Mitarbeiter dieses Heimes, nachdem sie mich zunächst ver- ständlicherweise als Fremdbesatzer auf- laufen ließen und nachdem etwa nach einem Jahr Vertrauen zustande gekom- men ist, zu meinen liebsten beruflichen Freunden geworden sind. Die übrigen Ergebnisse meiner Erfahrung gebe ich hier nur in Stichworten wieder:

1. Über Vergleichsuntersuchungen zwi- schen etlichen psychiatrischen Kran- kenhäusern und etlichen Heimen stell- ten wir fest, dass der Behinderungs- grad und die Förderungsfähigkeit von seelisch Behinderten in Kranken- häusern und Bewohnern in Heimen sich nicht voneinander unterscheiden;

die beliebten gegenseitigen Vorurteile heben sich gegenseitig auf. Wenn überhaupt, ist die Förderungsfähigkeit von Heimbewohnern, wegen des etwas normaleren Settings, leicht bes- ser als die von Krankenhauspatienten.

2. Bei der Lektüre, gerade von gut ge- führten Bewohnerakten, wurde uns ein Paradoxon sinnfällig: Für den einen oder anderen Bewohner war über 10 oder 20 Jahre alle paar Wochen sorg- fältig dokumentiert, dass er schon wie- der etwas selbständiger geworden sei;

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nach 20 Jahren hätte er also Selbst- ständigkeits-Olympiasieger sein müs- sen, doch nichts hatte sich für ihn ge- ändert, er war immer noch Bewohner.

Wir haben dies die „auf der Stelle tre- tende Verselbstständigung“ genannt, ein fatales Indiz dafür, dass die Institu- tionsorientierung grundsätzlich durch- schlagskräftiger als die Bewohner- orientierung ist, ohne dass die Mitar- beiter das so recht merken. Indem wir uns das bewusst machten, lernten wir noch etwas anderes: Man kann an einem Ort A fast nur lernen, was man für A braucht, aber kaum etwas, was man für B braucht; anders ausge- drückt, was man zum Bewohnen einer Wohnung braucht, lernt man fast nur in dieser Wohnung, während heiminter- nes Vorbereitungstraining fast ganz un- sinnig ist.

3. Während der 5 Jahre konnte ich sämt- liche Aufnahmeersuche prüfen. Bei 90 % von ihnen fehlte es an einer schlüssigen Indikation, und bei der Mehrheit von ihnen konnte ich im Heimatbereich des Aufnahmekan- didaten eine bessere ambulante Pro- blemlösung vermitteln. Fazit: Gäbe es für Heimaufnahmen die Kontrolle durch einen chronisch-Kranken-Profi, wären die meisten Aufnahmen hinfällig.

4. In den 5 Jahren meiner Heimtätigkeit habe ich es nicht ein einziges Mal er- lebt, dass von irgendeiner Seite (An- gehöriger, Betreuer, Heimaufsicht, Kostenträger) an uns, als Heimteam, die Kontrollfrage gestellt worden wäre, ob ein bestimmter Bewohner eigentlich noch im Heim sein müsse. Fazit: Da Heimmitarbeiter – wie alle Menschen – Außenkontrolle brauchen, um nicht ab- zuheben, ist es nicht nur im Interesse des Kostenträgers, sondern auch des Rechtsstaates, dass in Heimen regel- mäßig Verlaufskontrolle durch chro- nisch-Kranke-Profis erfolgt; sonst müssten wir uns vorwerfen lassen, dass wir vorsätzlich gerade den schwächsten Mitbürgern ohne Not we- sentliche Freiheitsrechte vorenthalten.

5. Nach unserer 5jährigen Heimarbeits- zeit waren von den 200 Bewohnern in den 3 Heimen – in Anwendung unserer in Gütersloh erlernten chronisch- Kranken-Professionalität – 70 in eigene Wohnungen mit nur noch ambulanter Betreuung entlassen, ein Prozess, der

sich nach unserem Ausscheiden fort- gesetzt und inzwischen auch zur Schließung eines der Heime geführt hat.

Das muss zur Schilderung meiner Er- fahrungsbasis genügen, von der ich im folgenden – wie angekündigt – einige Haltungssätze ableite, die mir das schwierige Geschäft der Deinstitutio- nalisierung vielleicht etwas leichter machen:

1. Um die Forderung „Ambulant vor Stationär“ wirklich befolgen und er- füllen zu können, brauche ich eine besonders starke Vision; denn eine solche Bewegung geht immer vom Wahrscheinlichen zum Unwahr- scheinlichen, verläuft gegen die Schwerkraft, gegen das Trägheits- gesetz, verlangt von mir ständig zu- sätzliche Energiezufuhr.

Was wäre eine solche „besonders starke Vision“?: Für den, der sich nicht von Gott inspirieren lassen mag, schlage ich eine säkular-politische Vision vor: Wer daran arbeitet, dass alle Behinderten wieder unter uns leben, arbeitet an der Ver- vollständigung der Demokratisierung un- serer Gesellschaft. Denn wir erinnern uns:

Im 18. Jh. gab es eine kleine Elite 1. be- güterter, 2. männlicher und 3. gesunder Bürger, die sich für den demokratischen Rechtsstaat der Freien und Gleichen ein- setzte. Die 90 % der Bevölkerung, die nicht über diese 3 Eigenschaften verfüg- ten, sollten entweder gar nicht oder erst nach „Veredelung“ als gleichberechtigte, demokratische Bürger Anerkennung fin- den. Das waren die 1. Armen/Arbeiter, 2. die Frauen und 3. die Kranken/Be- hinderten. Diese 3 zunächst ausge- grenzten Großgruppen – so zeigt es die Geschichte – konnten ihre Gleichbe- rechtigung und Integration immer dann durchsetzen, wenn sie sich zu Selbst- hilfebewegungen zusammenschlossen.

Hinsichtlich der Armen erfolgte dies nach ihrer „Veredelung“ zu den bürgerlichen Tugenden von Ordnung, Pünktlichkeit und Selbstdisziplin in den Fabriken des 19. Jh.

über die Arbeiterbewegung. Hinsichtlich der Frauen waren die verschiedenen Wellen der Frauenbewegung notwendig, aber auch erfolgreich. Hinsichtlich der Behinderten und chronisch Kranken ergab sich ein Problem. Zwar gab es im 19. Jh.

auch für sie ein Veredelungsprogramm in

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den flächendeckenden Netzen sozialer Institutionen (Krankenhäuser, Anstalten, Heime). Doch am Ende des 19. Jh. hatten sich die Mittel der Therapie und der Er- ziehung für die Mehrheit von ihnen als un- wirksam erwiesen. Sie lebten nun als end- gültig integrationsunfähige Dauerinsassen in diesen Institutionen; und da sie sozial unsichtbar und ausgegrenzt waren, wur- den sie zunehmend als unheimlich, fremd- artig und lebensunwert erlebt, weshalb für sie ab 1890 die Eugenik und die Euthana- sie als Endlösungsstrategien diskutabel wurden, freilich nur von den Nazis in Deutschland konsequent und radikal in die Tat umgesetzt. Nach 1945 führte das weltweite Erschrecken darüber, wie am Beispiel Deutschlands eine zivilisierte Gesellschaft mit ihren Behinderten umge- hen kann, zu einer Gegenbewegung, die sich, ausgehend von England, den USA und den skandinavischen Ländern, all- mählich globalisierte, wobei – ähnlich wie bei den Arbeitern und ihrer Bewegung – Bürger und Behinderte sich aufeinander zu bewegten. Von Seiten der Bürger kam es im Rahmen von Bürgerrechtskam- pagnen zur Bewegung der Deinstitutio- nalisierung, indem man versuchte, mit immer weniger Institutionen auszukom- men und immer mehr Behinderte in den Kommunen normal wohnen zu lassen;

von Seiten der Behinderten kamen die Impulse, sich zu einer Behindertenbe- wegung, zu der auch unsere Stellver- treter-Wohlfahrtsverbände gehören, zu- sammenzuschließen, um selbst für die ei- genen Interessen zu kämpfen, was wieder zu erhöhter Akzeptanz durch die Nicht- behinderten führte und immer noch führt.

Insofern widerfährt uns heute die Gnade, uns in dieser Bewegung engagieren zu können und, da die Behinderten die letzte zu integrierende Großgruppe sind, daran mitzuwirken, dass wir, erstmals in der Menschheitsgeschichte, vielleicht eine Gesellschaft von nur noch Freien, Gleichen und Brüdern/Schwestern ver- wirklichen können.

2. Indem ich das tue, stelle mich in den Dienst der globalen Behindertenbe- wegung. D. h. ich arbeite daran, wie es schon 1806 der Tübinger Internist Autenrieth angesichts der Frage, wie mit dem schizophrenen Dichter Hölderlin umzugehen sei, unnach- ahmlich formuliert hat, dass es darum geht, alle Behinderten möglichst gleichmäßig über die Gesellschaft zu

verteilen, damit erstens die Last, die sie bedeuten, auf alle und damit auf hinreichend viele Schultern verteilt und damit für alle erträglich wird, wo- durch zweitens auch die anderen Eigenheiten der Behinderten verwirk- licht und auch der Gesamtgesell- schaft zugute kommen, ein Prozess, der drittens dazu führt, dass auch die Nichtbehinderten, indem sie ein wenig auch für andere da sind, ihr Leben mit etwas mehr Last und damit mit Gewicht und Bedeutung anrei- chern können.

3. In diesen Dienst habe ich an das Ziel zu glauben, dass alle Menschen mit Behinderung dauerhaft ohne Insti- tution in der Gemeinschaft der Stär- keren und Schwächeren, mit uns leben können, was bedeutet, dass ich mich nicht mehr, wie bisher, auf die leichter Behinderten beschränken darf.

Zur Erinnerung: da auch dieser Satz, wie die meisten anderen, ein normativer Satz, also eine Übeforderung ist, heißt das nicht, dass ich dieses Ziel krampfhaft und schon gar nicht in einer bestimmten Zeit erreichen muss. Es reicht vielmehr schon, dass ich so viele Schritte auf diesem Weg gehe, wie mir gegeben ist, wenn ich nur meine Grenze nicht der Schwäche oder dem Störungspotential der Behinderten, sondern meiner eigenen Schwäche und Phantasielosigkeit zuschreibe.

4. Weil das so ist, habe ich als So- zialprofi zu bedenken, dass ich immer nur befristeter Ersatzspieler für aus- gefallene Schultern in der Lebenswelt des Behinderten bin, dass meine Aufgabe primär in der Vernetzung an- derer Schultern besteht, dass ich nur ausfallsweise meine eigenen Schul- tern auszuleihen habe und nur, wenn auch das nicht reicht, für einen Rest an institutionellem Halt zu sorgen habe.

Anders ausgedrückt: Wer – im Unter- schied zur übrigen Erwerbswirtschaft – so dumm ist, im Sozialbereich arbeiten zu wollen, muss wissen, dass es hier nicht – wie sonst – um Wachstum und Expansion geht, sondern dass er stets an der Ver- überflüssigung seiner Person, seiner Institution, seines Betriebes und selbst

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seines Arbeitsplatzes zu arbeiten hat, selbst wenn die dazu passende (negative) Betriebswirtschaftslehre erst noch ent- wickelt werden muss.

5. Der einer solchen Haltung zugrunde liegende „kategorische Imperativ“ für den Sozialbereich lautet, komple- mentär zur Marktwirtschaft, in der es erlaubt ist zu investieren, wo es sich am meisten lohnt, etwa so: Handle in deinem Verantwortungsbereich so, dass du mit dem Einsatz all deiner Ressourcen (an Empfänglichkeit, Antwortbereitschaft, Zeit, Kraft, Manpower, Aufmerksamkeit und Liebe) stets beim jeweils „Letzten“

beginnst, bei dem es sich am wenig- sten lohnt.

Wohlgemerkt: Auch dies ist ein normativer Satz, den keiner zu Lebzeiten erfüllen kann; er ist gleichwohl von absoluter Notwendigkeit, damit ich immer dann, wenn es mir gegeben ist, ihn befolge. Und mindestens einmal am Tag ist es mir ge- geben.

6. Soziale Institutionen (Heim, Anstalt, Großkrankenhaus) sind zwar auch heute noch die bequemste und ein- träglichste Möglichkeit zur Lösung sozialer Probleme. Sie sind jedoch nachweisbar die Problemlösungs- methode des 19. Jh., insofern ret- tungslos überholt und durch durch- aus schon vorhandene ambulant- kommunale Alternativen zu ersetzen:

im Konzept der „community care“

wandert sozusagen die „care“ aus der Institution in die Kommune.

So wurde etwa in den USA im Pennhurst- Fall ein Gerichtsurteil erstritten, wonach die institutionelle Versorgung an sich ver- fassungswidrig ist. Aber auch in Deutsch- land gab es 1972 das Urteil des Bundes- verfassungsgerichts, wonach die schon erwähnte Rechtsfigur des „besonderen Gewaltverhältnisses“, die auch für das Heim zutrifft, nur dann mit dem Grund- gesetz vereinbar ist, wenn sie materiell absolut notwendig und dann gesetzlich und parlamentarisch vollständig kontrol- liert ist. Da zudem Heimaufenthalt nur mit der Aufhebung oder Einschränkung et- licher Grundrechte zu haben ist, lässt sich behaupten, dass kein Mensch in wahlfrei- er Kenntnis von Alternativen wirklich frei-

willig das Leben in einem Heim wählen kann. Weil schließlich unabweisbar ist, dass in unserer spätmodernen Zeit die Werte der Individualisierung der Lebens- führung und damit der Bereich der Per- sönlichkeitsrechte sich immer mehr aus- weiten, fallen alle Bemühungen des Ge- setzgebers, den Schutz dieser Rechte auch im Heim zu kontrollieren, gegenüber der realen, sozialen Entwicklung unver- meidlich immer weiter zurück: das Heim als Institution wird jeden Tag immer unbe- gründbarer.

7. Da das Heim als Institution nicht nur den Bewohner, sondern auch mich fremd-bestimmt und eine Beziehung in freier Selbstbestimmung zwischen uns verunmöglicht, tue ich gut daran, davon auszugehen, dass ich in all meinen, noch so gut gemeinten Schritten dem Bewohner gegenüber nicht frei davon sein kann, ihn nach meiner Pfeife tanzen zu lassen, ihn mir anzueignen.

Deshalb ist es innerhalb einer Institution noch wichtiger als außerhalb, all meine Aktivitäten in eine passive, für den An- deren empfängliche, ihm antwortende Grundhaltung einzubetten.

Das bedeutet etwa, mich dem Anderen so auszusetzen, so auf ihn zu hören, dass ich in meiner Bereitschaft, mich stets von ihm korrigieren, verbessern zu lassen, glaub- würdig bin. Nur so habe ich die Chance, dass wir den gemeinsam zu tuenden Schritten nicht meine, sondern seine Zeitvorstellung zugrunde legen. Wir haben dafür die Formel gefunden: Hören – im Gehorsam – ohne Hörigkeit. Erst eine sol- che Grundhaltung macht es verständlich, dass die Antwort des Bewohners „Ich bin wunschlos glücklich und will keine Ent- lassung“ auf meine Frage nach seinem Entlassungswunsch seine gerechtfertigte Ohrfeige auf die Unsittlichkeit meines Ansinnens darstellt, die ignoriert, dass je- mand zwar eine Zeitlang gegen die Insti- tution für seine Freiheit kämpfen kann, je- doch nach Einsicht in die Aussichtslosig- keit dieses Kampfes es geradezu er- zwingt, dass man, wenn man sich nicht umbringen will, so tun muss, als habe man keine Wünsche, keine Bedürfnisse, keine Zukunft mehr und lebe in der ewi- gen Gegenwart. Diese Ohrfeige lehrte uns auch, dass es uns von der Situation des Anderen her selbst moralisch verboten sei, gezielt auf seine Entlassung hinzuar-

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beiten; denn dies wäre nur die Ersetzung des einen Programms, der Institutiona- lisierung der Bewohner, durch das andere Programm ihrer Entlassung - die Be- wohner blieben in jedem Fall unsere Ob- jekte. Moralisch erlaubt wäre uns statt- dessen lediglich so etwas wie die Wieder- herstellung der Wahlfähigkeit und damit der Freiheit und Personalität der Be- wohner.

8. Zu der so nur angedeuteten Profes- sionalität der Deinstitutionalisierung gehört eine Reihe weiterer Aspekte wie z. B. die Rehistorisierung der Bewohner, die Wiederherstellung eines Netzes von Angehörigenbe- ziehungen, ohne die kaum jemand sich selbst als Person vorkommen kann, die Erfindung angemessener Arbeitsmöglichkeiten, das schon er- wähnte Trainingsverbot innerhalb der Institution und die Intensität einer 1:1-Beziehung zwischen mir und dem Bewohner wie zwischen Freunden zu- mindest für die Zeit des Entlassungs- prozesses, wie dies in „Ende der Veranstaltung“ näher beschrieben ist.

9. Herausheben will ich hier nur die be- sondere Bedeutung eines Aspektes:

Unsere Gütersloher Nachunter- suchung hat ergeben, dass der wich- tigste Stabilisator für die Fähigkeit eines lange Zeit institutionalisierten Menschen, in der Gemeinde, in seiner Wohnung auch bei geringer Betreu- ung befriedigend zu leben, in der Ge- wissheit besteht, in dem Maße, wie er es braucht, arbeiten zu können.

Zu diesem Zweck hatten wir uns nicht nur der zuständigen WfB bedient, sondern darüber hinaus über den Landkreis verteilt 12 Selbsthilfe- und Zuverdienstfirmen mit 100 sozialversicherungspflichtigen und 200 Zuverdienstarbeitsplätzen geschaf- fen, wobei letztere sich als das Wichtigste erwiesen haben, weil hier auch die Schwächsten, die Ängstlichsten und die Chaotischsten in völliger Freizügigkeit kommen und gehen können, wie es ihrem inneren Rhythmus bekömmlich ist. Der Kern dieser Stabilisierungswirkung be- steht darin, dass nach der Befreiung aus der Fremdbestimmung der Institution für die meisten die bloße Selbstbestimmung innerhalb der eigenen Wohnung, ohne dass man jemanden braucht oder von je-

mandem gebraucht wird, schwer auszu- halten ist, denn „jeder Mensch will not- wendig sein“, wie wir einen anderen Band unseres Verlages Jakob van Hoddis über- schrieben haben: Um die eigene Selbst- bestimmung leben zu können, brauchen die Behinderten außerhalb der Institution – wie wir alle – in dem Sinne eine gewisse Fremdbestimmung, dass man sich mit seinem (stets existentiell bedrohten) Be- trieb identifizieren kann, dass man von seinem Betrieb gebraucht wird, dass man durch seine eigene Tätigkeit im Dienst von bekannten und unbekannten Dritten steht – wie ich auch meine Würde mir nicht selbst zusprechen kann, sondern sie an- deren zuspreche und sie von anderen zu- gesprochen bekomme.

10. Der in all meinen Vorschlägen sich ausdrückende Paradigmenwechsel der Deinstitutionalisierung, Ge- meindepsychiatrie und community care, der darin besteht, dass ich mich primär nicht mehr im Dienst meiner Institution, sondern im Dienst der Kommune stehend sehe, steht uns – innerlich, dann äußerlich – überwie- gend erst noch bevor; denn er äußert sich in einer gewissen Zuspitzung ab- schließend in einem neuen, meist erst noch herzustellenden Selbstverständ- nis, dass ich primär für das möglichst gute Zusammenleben von Starken und Schwachen, von Menschen mit und ohne Behinderung in einer Ge- meinde, in einer Region bezahlt werde, ja, dass ich nicht nur für den Behinderten, nicht nur für die Ange- hörigen, sondern auch und gerade für den statistisch durchschnittlichen normalen Bürger da zu sein habe, um ihn zu diesem Zusammenleben zu befähigen, zumal wir gerade ihn bis- her am meisten damit allein gelassen haben.

Diese Priorität ist uns in Gütersloh erst ziemlich spät aufgefallen, als uns klar wurde, dass kein Gütersloher Bürger mehr die Innenstadt aufsuchen kann, ohne Menschen zu begegnen, die bis vor kurz- em noch institutionalisiert, ausgegrenzt und daher für ihn unsichtbar, fremd und unheimlich waren, und dass eben diese entlassenen psychisch kranken oder gei- stig behinderten Langzeitpatienten nur noch 10 % ihrer Sozialkontakte mit uns Profis, dafür aber 90 % mit normalen Bürgern haben. Gerade weil wir Sozial-

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profis es waren, die über 150 Jahre durch Institutionalisierung der Behinderten und durch Monopolisierung der Sozialkompe- tenz die Bürger von ihrer sozialen Trag- fähigkeit entwöhnt haben, um sie ansch- ließend als behindertenfeindlich zu be- schimpfen, haben wir jetzt um so mehr die Verantwortung dafür, die Bürger dort abzuholen, wo sie jetzt sind und sie auf dem Weg ihrer nun wieder wachsenden Toleranz nicht zu überfordern, sondern sie so zu begleiten, dass sie sich allmählich daran gewöhnen können. An einem für Sie vielleicht zunächst empörenden Bei- spiel, möchte ich zeigen, worum es geht:

Wenn ein Behinderter in seiner Wohnung Streit mit seinem Vermieter oder mit einem Nachbarn hat, der sich mit einfa- chen Mitteln nicht schlichten lässt, dann kann es u. U. richtig sein, dass ich dafür Sorge trage, dass er auch dann seine Wohnung kündigt und sich eine neue sucht, wenn er im Recht ist; wir nehmen dann eine kurzfristige Ungerechtigkeit im Einzelfall in Kauf – um der langfristigen Glaubwürdigkeit und Gerechtigkeit im all- gemeinen Willen. Aber auch darüber hin- aus sind wir verantwortlich dafür, dass der Bürger immer wieder in seinen Lokalzei- tungen von gelungenen Toleranzbei- spielen liest, um allmählich an seine eige- ne Toleranz besser glauben zu können.

Andere Beispiele: Wir haben in Gütersloh Vereinbarungen mit sieben Schulen, dass jeder Schüler einmal in seiner Schulkar- riere ein theoretisch gut vor- und nachbe- reitetes praktisches Begegnungsprojekt mit Behinderten mitmacht, um sich – be- gleitet – seiner Fremdenangst auszuset- zen und sie nutzen zu lernen. Des weite- ren haben wir eine „Gütersloher Stiftung für psychisch Kranke und geistig Be- hinderte“ gegründet – nicht nur der Spendengelder wegen, sondern mehr noch, um bürgerschaftlichem Engage- ment, um der Bündelung unterschiedli- cher Bürgergruppen und um öffentlich- keitswirksamen Veranstaltungen (z. B.

Benefizkonzerte, Kirchenkollekten, Schüler-Sponsoren-Läufe) Gelegenheit und Raum zu geben. Ich bin aber sicher, dass wir hier noch viel aufmerksamer, phantasievoller und erfindungsreicher werden müssen und können, wenn

„Ambulant vor Stationär“, Deinstitutio- nalisierung und community care nicht nur Worte, sondern lebendige Wirklichkeit werden sollen.

Sollte ich Sie davon überzeugt haben, dass die Auflösung der Heime und An-

stalten unvermeidlich ist und dass die- jenigen Träger Vorteile haben, die als erste ihr institutionelles System zu einem ambu- lant-kommunalen System weiterentwickelt haben, dann sollten Sie jetzt oder mög- lichst bald den Beginn dieses Umstel- lungsprozesses öffentlich verkünden, auch wenn der Prozess selbst, um verant- wortlich zu sein, langsam und bedächtig erfolgen muss und gut und gern 30 oder 50 Jahre dauern darf, denn es handelt sich hier um einen epochalen Prozess.

Vielleicht sollten Sie damit beginnen, dass die Träger mehrerer Heime sich ein Heim aussuchen, das entweder besonders un- günstig liegt oder sich in einer Region mit zu großer Heimdichte befindet oder über ein besonders motiviertes Team verfügt, um modellhaft Erfahrungen mit dem Auf- lösungsprozess zu sammeln. Bedingung wäre, dass einmal der Kostenträger zur Übernahme der zwischenzeitlich unver- meidlichen Mehrkosten bereit ist und dass zum anderen kein Mitarbeiter einen Arbeitsplatz verliert, womit zugleich die verantwortliche Langsamkeit des Pro- zesses garantiert wäre, die aber auch deswegen geboten ist, damit die Region empfangsbereit werden kann. Bei Bedarf könnte ich wohl Praxisberatung (und wis- senschaftliche Begleitung) durch mich bzw. durch die „Forschungsarbeitsge- meinschaft Heime“ der Universität Biele- feld zusagen.

Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner Vortrag – gehalten bei der Arbeitstagung

„Ambulant vor Stationär – Alles klar!?“

der Arbeitsgemeinschaft Hilfen für behin- derte und psychisch kranke Menschen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart am 20.07.2000 in Obermarchtal

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Nr. 1:

Denkanstoß: Achtung Bioethik!? –

Ein Überblick über Inhalte, Beiträge und Aktivitäten in der Bioethikdiskussion, Stuttgart, Juli 1998, 3. Auflage: Februar 1999

kostenlos erhältlich (solange der Vorrat reicht)

Nr. 2:

Sicherheit und Geborgenheit – Caritas-Altenhilfe – unser kirchliches Fundament trägt Kongress des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart am

18. September 1997 auf der Messe „Älter werden“ in Stuttgart, Stuttgart, Oktober 1998 kostenlos erhältlich (solange der Vorrat reicht)

Nr. 3:

„Umgestellt!?“

Die Umsetzung der §§ 93 ff BSHG in Baden-Württemberg – Eine Zwischenauswertung – Sozialpolitische Tagung am 15. Juli 1999, Stuttgart, November 1999

kostenlos erhältlich (solange der Vorrat reicht)

Nr. 4:

Personalisierte Nächstenliebe und institutionalisierte Caritasarbeit

Positionsbestimmung und Handlungslinien zur Gemeindeorientierung, Stuttgart, November 1999 (vergriffen)

Nr. 5:

„Ihr Recht ist unsere Pflicht“

Fachkongress der Caritas am 20. Oktober 1999 auf der Messe „Älter werden“ in Stuttgart, Stuttgart, Juli 2000

kostenlos erhältlich (solange der Vorrat reicht)

Nr. 6:

Mehr Selbstbestimmung wagen!

Plädoyer für die Einführung eines Persönlichen Budgets im BSHG, Stuttgart, Januar 2001

kostenlos erhältlich (solange der Vorrat reicht)

Nr. 7:

„An die Arbeit“

Kirche an der Seite von Arbeitslosen

Veranstaltung am 18. November 2000 in Schwäbisch Gmünd

zum Selbstkostenpreis von 5,– Euro erhältlich (solange der Vorrat reicht)

Nr. 8:

„Arbeitslosigkeit und Kirche“

Bürgerschaftliches Engagement für Arbeitslose

Abschlussveranstaltung zum Projekt „Bürgerschaftliches Engagement für Arbeitslose“

am 21. September 2000 in Stuttgart

zum Selbstkostenpreis von 5,– Euro erhältlich (solange der Vorrat reicht)

Nr. 9:

„Altenhilfe zwischen Mensch und Markt“

Das Projekt „Menschen würdig pflegen“

zum Selbstkostenpreis von 5,– Euro erhältlich (solange der Vorrat reicht)

In der Reihe „Impulse und Dokumente“

sind bisher erschienen:

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Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart Thomas Wilk

Strombergstraße 11 70188 Stuttgart

Telefon: 07 11/ 26 33 -11 14 Fax: 07 11/ 26 33 -11 15

Referenzen

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