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EU-Finanzminister erzielen Einigung bei Maßnahmenpaket zur Mehrwertsteuer

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Dr. Christian Salder Rechtsanwalt, Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht,

+49 (0) 89 217 50 12-85 christian.salder@kmlz.de

Stand: 04.10.2018 I Alle Beiträge sind nach bestem W issen zusammengestellt.

Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden I © KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER

Über das von der EU-Kommission vorgelegte Maßnahmenpaket im Bereich der Mehrwertsteuer hat der ECOFIN in seiner Sitzung am 02.10.2018 eine weitreichende Einigung erzielt. Die beschlossenen Maßnahmen sind im Einzelnen:

Quick Fixes

Bis zur Einführung des endgültigen MwSt-Systems sollen neue Regelungen für Konsignationslager (call-off stocks), Rei- hengeschäfte, innergemeinschaftliche Lieferungen (USt-IdNr.) und den Belegnachweis gelten. Der von einigen Mitglied- staaten geforderte fünfte Quick Fix zu Kostengemeinschaften wurde nicht aufgenommen. Ebenso fehlt der von vielen kritisierte CTP (certified taxable person). Die Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Generelles Reverse-Charge-Verfahren

Mitgliedstaaten, die besonders stark von Mehrwertsteuerbetrug betroffen sind, sollen ein generelles Reverse-Charge- System einführen dürfen. Dies ist unter engen Voraussetzungen und beschränkt bis 30.06.2022 vorgesehen.

Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Der ECOFIN nahm die Verordnung zur Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden an. Sie soll ab 01.01.2020 Anwendung finden.

Mehrwertsteuersätze

Die Mitgliedstaaten sollen zukünftig elektronische Publikationen mit dem ermäßigten Steuersatz oder Nullsteuersatz (Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug) besteuern können. Damit können die Mitgliedstaaten Druckmedien und elektroni- sche Medien gleich besteuern.

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nahmenpaket zur Mehrwertsteuer

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