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Hygieneplan an der 66. Oberschule Dresden Ergänzungen entsprechend den Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie

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Academic year: 2022

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(1)

Hygieneplan an der 66. Oberschule Dresden

Ergänzungen entsprechend den Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie

Wählen Sie den genauen Bereich:

Persönliche Hygiene

Testpflicht (neu)

Schulgebäude

Unterrichtsräume

Sozialräume

Sanitärräume

Sport und Musik

Arbeitsmittel

Pausen und Außenbereich

Personaleinsatz

Erste Hilfe

Unterweisungen

Außerschulische Veranstaltungen

Kommunale Corona-Schutzmaßnahmen

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan Verantwortlicher An-

sprechpartner

Für die Dauer der Corona- Pandemie

Schulleiter

Persönliche Hygiene Händereinigung und Hän-

dedesinfektion  Bei Betreten der Schule Händedesinfektion

 Gründliches und regel- mäßiges Händewa- schen ist fest im Schulalltag zu integrie- ren.

 nach Betreten des

 beim Betreten der Schule werden die Schüler durch die Lehrkräfte desinfiziert

 mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben

 Seife abwaschen und gut

 abtrocknen

Desinfektionsmittel

Flüssigseife im Spender (Unterrichtsräu- me, Toiletten)

Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde

(2)

Schulgebäudes

 vor dem Zubereiten von Speisen, Essen

 nach dem Toiletten- gang

 nach Naseputzen,

 nach Husten oder Nie- sen

 nach Kontakt mit Abfäl- len

 mit Einmalhandtüchern (Papier o. ä.) abtrocknen

 Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern

Niesetikette Niesen und Husten  möglichst in Wegwerftuch niesen oder husten

 ist kein Taschentuch griffbereit Arm- beuge vor Mund und Nase halten

 größtmöglichen Abstand zum Ge- genüber einhalten und sich abwen- den

Wegwerftuch Lehrkräfte

Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde

Mund-Nasen-Schutz (MNS

= medizinische Maske) Allgemeines

täglich  Mund-Nasen-Schutz: medizinische

OP-Maske ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig

 für schulfremde Personen, die die Schule zu betriebsfremden Zwe- cken betreten: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

 Pflicht zum Tragen eines MNS be- steht:

- vor und im Eingangsbereich: im- mer

im Schulgebäude und auf dem Schulgelände: immer

-im Außenbereich: wenn der Ab-

personenbezogene Maske mitbringen FFP2-Masken und Masken mit vergleichba- rem Schutzzustand (KN95) werden den Lehrern durch das LaSuB zur Verfügung gestellt

Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde

(3)

Sitzungen der Schulkonfe- renz

Sitzungen von Gremien der Eltern- und Schülermit- wirkung

Beratungsgespräche zwi- schen schulischem Perso- nal und Personen-sorgebe- rechtigten

stand von 1,5 m nicht eingehalten wird

- im Unterricht: immer

Maskenpflicht für schulfremde Per- sonen (außer Kinder < 6 Jahren, Per- sonen mit attestierter Befreiung)

Ausweichen auf digitale Formate empfohlen

Befreiung von MNS Schüler/innen

Lehrkräfte/

schulisches Personal

 Glaubhaftmachung durch Vorlage eines ärztlichen Attests, welches die zu erwartenden Beeinträchti- gungen durch das Tragen des MNS erkennen lässt

Schule ist befugt, ärztliches Attest zur Be- freiung des Tragens eines MNS (Kopie oder Original) aufzubewahren (digital oder analog);

Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu vernich- ten mit Ablauf der Gültigkeit, spätestens bis Ablauf 2021

Testpflicht auf SARS-CoV-2  Testpflicht auf

SARS-CoV-2  Lehrkräfte und schuli- sches Personal (nicht geimpft und nicht ge- nesen)

→ täglich

(3 kostenfreie Tests im Rahmen der schulischen Testung, alle weiteren auf eigene Kosten)

 Schüler/innen

 3x/Woche jeweils im Abstand von 2 Tagen (beim ersten Zutritt)

Testpflicht besteht für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes / Teil- nahme am Präsenzunterricht

Zutritt nur mit negativem Testergeb- nis auf SARS-CoV-2

(Ausnahme: keine Testpflicht für Be- gleitpersonen zum Bringen und Ab- holen bei Betreten des Geländes / Ge- bäudes, aber FFP2-Maske)

Anzuerkennen sind:

#Testung an der Schule - unmittelbar nach Betreten (Ausnahmefälle ver- einzelt für Förderschüler/innen und Schüler/innen im inklusiven Unter-

Testkits zur Laien-Selbstanwendung Nachweis des vorgelegten Tests (Nach- weis von zuständiger Stelle) und des Test- ergebnisses in der Schule kann dokumen- tiert werden; Dokumentation ist zu lö- schen, wenn für Fristenkontrolle (72 Stun- den) nicht mehr benötigt

Schulleitung, Beschäf- tigte in Schule

Schüler/innen

(4)

 Elternabende, Eltern- gespräche und Gremi- en der Elternmitwir- kung

→ täglich vor Zutritt

 Schulfremde (Nach- weis der Testung vor Betreten des Schulge- bäudes)

richt, s. Schulleiterschreiben vom 12.05.2021)

#Testnachweis im Rahmen einer be- trieblichen Testung im Sinne des Ar- beitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht

#Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle (berechtigte Leistungserbrin- ger gemäß § 6 Absatz 1 der Corona- virus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fas- sung)

→ Testung darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein

auf Zutrittsverbot im Eingangs- bereich hinweisen

Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für

#Personen mit nachweislich vollstän- digem Impfschutz, als geimpft gel- ten:

a) Personen mit erforderlicher An- zahl Impfdosen (ein oder mehre- re Impfstoffe möglich) und min- destens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind b) genesene Personen mit einer

verabreichten Impfdosis

#Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR- Test/mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht)

(5)

Testdurchführung Testdurchführung entsprechend Ge- brauchsanweisung

in der Regel nasaler Abstrich

Speichel- bzw. Spucktest - über La- SuB - (Gebrauchsanleitung) bei Vor- liegen eines ärztlichen Attests mög- lich

andere nach BfArM zugelassene Tests z. B. auch Spucktests) können genutzt werden (ohne Kostenüber- nahme durch LaSuB)

AHA+L-Regeln während der Testung einhalten

Lehrende: unter Aufsicht der Schul- leiterin oder einer von ihr beauftra- geten Person

Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anlei- tung durch eine Lehrkraft,

bei Beaufsichtigung der Testdurch- führung MNS tragen (FFP2-Maske), für Hilfestellung o.Ä. Einmalhand- schuhe bereithalten

bei Benetzung der Haut /der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend an- haltenden Beschwerden ärztliche Vorstellung

hygienische Entsorgung des genutz- ten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter

genutzte Oberflächen mit Flächen- desinfektionsmittel reinigen, Einmal- handschuhe tragen

Entsorgung in Müllbeutel

Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“)

Einmalhandschuhe

FFP2-Maske zur Beaufsichtigungnutzen

(6)

bei positivem Testergebnis: Absonde- rung der positiv getesteten Person;

Meldung an das zuständige Gesund- heitsamt durch Schule

Schulgebäude 

Mindestabstand immer - direkten Körperkontakt meiden

Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude

täglich a) verständliche Vermittlung der Schutzmaßnahmen

b) Informationen auch für schulfrem- de Personen erkennbar machen

zu a) Hinweisschilder, Aushänge, Boden- markierungen, Informationsmaterial, Schulhomepage

zu b) Schulhomepage, Aushänge im Schul- gebäude

Schulleitung

Regelungen zu den Ein-

gangsbereichen täglich  Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen eines anderen Hausstandes

 Pflicht zum Tragen eines medizini- schen MNS für alle Personen

 Pflicht zum Tragen einer FFP2-Mas- ke für Schulfremde, die die Schule zu betriebsfremden Zwecken betre- ten

Schulleitung, an Schule Beschäftigte, Schüler, Eltern

Zugangs- und Aufenthalts- regelungen für schuli- sches Personal und Schü- ler

täglich ◦ Zugang nur für Personen ohne nachweisliche SARS-CoV-2-Infektion (bzw. entsprechende Krankheits- symptome: z.B.: allgemeines Krank- heitsgefühl, Fieber, Schüttelfrost, Muskel- und Gliederschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, nicht nur gelegentlicher Husten, Schnupfen)

 Zutritt nur

Schulleitung

(7)

Absonderung: Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule

- mit negativem Testergebnis - für Personen mit nachweislich voll- ständigem Impfschutz

- für Genesene

 s. Testpflicht

Absonderung der positiv getesteten Person

weitere Regelung zur Absonderung in den

Allgemeinverfügungen der Landkrei- se und Kreisfreien Städte beachten

keine weitere Absonderung sym- ptomloser Schüler/innen

Schule informiert Gesundheitsamt und Hort mit namentlicher Nennung der/des Betroffenen

Schule muss Personensorgeberech- tigte der Klasse /Kurs informieren, ohne namentliche Nennung

Verweis auf das Infoblatt zur Absonde-

rung in Sachsen auf der Schulhomepage Schulleitung, an Schule Beschäftigte, Eltern

Zugangskontrolle für

schulfremde Personen täglich  Betretungsverbot bei:

◦ nachweislicher SARS-CoV-2-Infekti- on

◦ mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (allgemeines Krankheitsgefühl, Fie- ber, Schüttelfrost, Muskel- und Glie- derschmerzen, Durchfall, Erbre- chen, Geruchs- oder Geschmacks- störungen, nicht nur gelegentlicher Husten, Schnupfen)

◦ persönlichem Kontakt zu nachweis- lich mit SARS-CoV-2 infizierter Per- son in den letzten 14 Tagen (ausge-

Schulleitung

(8)

nommen Gesundheits- und Pflege- berufe)

◦ für Personen, die ohne entspre- chendes Attest keinen medizini- schen MNS tragen

◦ bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Corona- virus SARS-CoV-2

 Zutritt aus wichtigem Grund mög- lich (z.B. Arbeiten durch Schulträ- ger)

 bei Betreten: Tragen einer medizini- schen Maske, Meldung im Sekretari- at

Innerschulische Verkehrs-

wege / Flure täglich  Einhalten des Mindestabstandes

von 1,5 m

 auf innerschulischen Verkehrswe- gen Abstandsregelungen einhalten

Bodenmarkierungen beachten Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde Unterrichtsräume 

Lüftung in Unterrichtsräu- men (Minimierung der An- steckungsgefahr durch Ae- rosole und Tröpfchen)

 täglich mehrmals

 regelmäßig

 Stoß- und Querlüftung alle 20 Minu- ten (bei komplett geöffneten Fens- tern)

 ggf. bei geeigneten Wetterbedin- gungen Unterricht im Freien gestal- ten

Lehrkräfte

Gruppenabgrenzung Abschlussklassen  Unterricht vorzugsweise im Klas- senverband

 Gruppendurchmischung auf Mini- mum begrenzen oder vermeiden

Schulleitung Beschäftigte in der Schule

(9)

Sozialräume 

Lehrerzimmer täglich  Abstandsregelungen (1,5 m)

 Lüftung

Lehrkräfte Besprechungen entsprechend dem Turnus

und dem Bedarf  Abstandsregelungen (1,5 m)

 Personenhöchstanzahl im Raum beachten

 Lüftung

 hauptsächlich per Webkonferenz

Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde

Gemeinschaftsräume (z.B.

Bibliotheken) täglich  Abstandsregelungen (1,5 m)

 Lüftung

 Tragen einer medizinischen Maske

Lehrkräfte Schüler/ innen Sanitärräume 

Handreinigung täglich  Flüssigseifenspender und Einmal- handtücher an allen Waschbecken zur Verfügung stellen

 Auffangbehälter für Einmalhandtü- cher zur Verfügung stellen, regelmä- ßig leeren

Hausmeister

Reinigung täglich  Toilettensitze, Armaturen, Waschbe-

cken, Fußböden reinigen

 vorhandenen Reinigungsplan ergänzen Reinigungsfirma Abstandsregeln täglich  Mindestabstand von 1,5 m bei Nut-

zung der Sanitäreinrichtungen

Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde Sport und Musik 

Sportunterricht täglich  Schulsport möglich

 keine Pflicht zum Tragen eines medi- zinischen MNS

 keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden)

 wenn möglich im Freien durchfüh-

Sportlehrkräfte

(10)

Musikunterricht täglich

ren

 Händehygiene ermöglichen

 Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume

#nach jeder Sportstunde mind. 5 min

#mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen

 sofern dies nicht möglich ist, ist die Sporthalle für den Schulsport nicht geeignet

 Sportgeräte nach Benutzung reini- gen

 Einhalten der allgemeinen Hygiene- bestimmungen

 Raumlüftung

 Desinfektion von Musikinstrumen- ten

 bei Gesang von Einzelpersonen Min- destabstand von 2 m zur nächsten Person (s. Handlungsleitfaden

„Empfehlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV- 2 beim Singen im Unterricht und im Chor“ vom 26.8.2020)

Musiklehrkraft

Arbeitsmittel 

Vermeidung von Übertra- gungswegen über Arbeits- mittel

täglich  Zuweisung von Arbeitsmitteln per- sonenbezogen

 sachgerechte Reinigung/Desinfekti- on nach gemeinsamer Nutzung von Kontaktflächen (z.B. Mikroskope, Schutzbrillen)

 Desinfektionsmittel,

 Einmal-Tücher zum Trocknen

Lehrkräfte

(11)

Pausen und Außenbereich 

Beaufsichtigung täglich  Aufsicht an veränderte Situation an- passen

 Vermeidung unbeaufsichtigter Be- reiche im Außengelände

 Fensterbereiche kontrollieren (z.B.

beim Lüften)

Lehrkräfte

Personenströme täglich  örtliche Trennung von Personen- strömen in den Pausen

Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde Speiseräume täglich a) derzeit keine Nutzung möglich Zu c) klassenweise Zuordnung der Tische,

zwei Essenpausen (1: Kl.5+6; 2: Kl.7-10) Lehrkräfte Techn. Personal Personaleinsatz 

allgemein täglich  Abklärung von Verdachtsfällen

 schulisches Personal mit SARS-CoV- 2-ähnlichen Symptomen sollte Co- vid-19-Test durchführen lassen

schulinternes Verfahren zur Abklärung

von Verdachtsfällen Schulleitung

Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde Risikogruppen  nach Bedarf  Beachtung von Risikogruppen bei

Personaleinsatzplanung

 Zugehörigkeit zu einer Risikogrup- pe über den 01. Juni 2021 hinaus, ist durch ein erneutes aktuelles ärztli- ches Attest nachzuweisen, mit Hin- weisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Er- kenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten wei- terhin ein erhöhtes Risiko besteht

 nur vollständig geimpfte Schwan- gere dürfen auf freiwilliger Basis im Präsenzunterricht eingesetzt wer-

Personengruppe Betriebs- oder Hausarzt

(12)

den

 kein Einsatz im Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte Schwangere

 das gilt ebenso für schwangere Schülerinnen

Erste Hilfe 

Erste Hilfe und Eigen- schutz

 täglich

 nach Bedarf

 Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atemschutz mind. FFP2, Schutzbrille)

 Herzdruckmassage und notfalls auf Beatmung verzichten

 Ersthelfer informieren

Schulleitung Ersthelfer Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde Unterweisungen 

Hygieneunterweisungen  initial

 regelmäßig, angepasst an sich ändernde Situa- tionen

 Schulungen für Lehrende, nichtpäd- agogisches Personal, Schüler

 Inhalte: Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Husten- und Niesetikette), Lüften

Schulleitung Lehrkräfte Techn. Personal Schüler/ innen Schulfremde Außerschulische Veranstaltungen 

Außerschulische Veran-

staltungen  Schülerbetriebspraktika möglich

 Durchführung von ein- und mehrtä- gigen Schulfahrten ins In- und Aus- land bis 27.02.2022 nicht gestattet

Schulleitung Lehrkräfte

(13)

Kommunale Corona-Schutzmaßnahmen  Schulpflicht

weitergehende kommuna- le Verordnungen, Vor- schriften, Regeln und Ein- schränkungen

Sächsisches Staatsministe- rium für Kultus

Schüler/innen aller Schul- arten, ggf. vertreten durch Sorgeberechtigte

Schulbesuchspflicht ist ausgesetzt;

Abmeldungen ab 22.11.2021 bleiben weiterhin gültig

schriftliche Abmeldung durch volljäh- rige Schüler/innen oder Personensor- geberechtigte erforderlich

dann Pflicht zur häuslichen Lernzeit, Anspruch auf Beschulung der Schü- ler/innen besteht in diesem Fall nicht

Kommunale Maßnahmen sind zu beachten und umzusetzen

Bei mehr als einem Erkrankungs- fall:

befristete Anordnung

#eingeschränkter Regelbetrieb für gesamte Schule oder einzelne Klas- sen bzw. Jahrgangsstufen:

- feste Klassen oder Gruppen - feste Bezugspersonen

- in festgelegten Räumen und Berei- chen

#Wechselmodell

#vorübergehende, teilweise oder vollständige Schließungen von Schulen

#Änderung des Nachweisintervalls

tageweise Abmeldung ist ausgeschlos- sen

Abmeldung muss durch Infektionsschutz begründet sein

Personensorgeberech- tigte, Schulleitung

(14)

(Testung)

Ausnahmen vom Wegfall der MNS- Tragepflicht (auch bei Unterschrei- tung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35)

Quellen:

a) Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO), 19.10.2021

b) Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO, SMS, 24.08.2021;

c) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 20.08.2020; geändert 07.05.2021 d) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 25.06.2021

e) Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 08.05.2021

f) Ergänzungen zum DGUV SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule, Stand 01.07.2021 (https://dguv.de/corona-bildung/schulen/ergaenzungen_schule/index.jsp) g) Merkblatt Umgang mit MNS vom 17.05.2021

h) Schulleiterschreiben vom 12.05.2021, Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Förderschulen) i) Schulleiterschreiben vom 20.05.2021 Einsatz von Risikogruppen,

j) Schulleiterschreiben 14.06.2021 Einsatz schwangerer Lehrkräfte

k) Schulleiterschreiben vom 08.06.2021 Schulbetrieb ab 14.06.2021 inkl. Erlass Schulfahrten l) Schulleiterschreiben vom 25.08.2021 Schuljahresvorbereitung 2021/22 inkl. Anlagen

m) Schulleiterschreiben vom 27.08.2021 Präzisierende Information zum Umgang mit Corona-Infektionen an den Schulen n) Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 27.09.2021, im Schulportal eingestellt am 12.10.2021

o) Schulleiterschreiben vom 13.10.2021, Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule-Gewährleistung einer Beobachtungstestung von Kontaktpersonen in den Herbstferien p) Schulleiterschreiben vom 14.10.2021, Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO) ab dem 21. Oktober 2021

Datum der Erstellung: 26.08.2020

gez. K. Hausdorf, Schulleiterin 66. OS Dresden

zuletzt aktualisiert am 17.12.2021

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