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Archiv "Pro Juniorprofessur" (07.12.2001)

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weg zu einer ordentlichen Professur sein soll. Der klassische Weg zur Professur, die Habilitation, würde damit abge- schafft. Dies sei als Eingriff in die Rech- te der Länder inakzeptabel und diskri- miniere die Bewerber, die auf alternati- vem Wege die Qualifikation für eine Be- rufung erlangt hätten, kritisierte der bayerische Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU). Er forderte die Re- gierung auf, den Weg für die Anrufung des Vermittlungsausschusses frei zu ma- chen.

Juniorprofessur kontra Habilitation

Der Deutsche Hochschulverband for- dert ein Nebeneinander von Juniorpro- fessur ohneund wissenschaftlicher As- sistenz mit Habilitation. „Wer den Wettbewerb will, muss ihn auch zulas- sen“, erklärte der Präsident des Ver- bandes, Prof. Dr. Hartmut Schieder- mair. Bulmahn wies dies strikt zurück.

Eine solche Regelung würde dazu führen, dass in den traditionellen Habi- litationsfächern weiterhin nur habili- tierte Bewerber eine Chance auf eine Professur hätten. Stattdessen sollen

„die Juniorprofessoren in ihrer kreativ- sten Phase mit Ende 20 und Anfang 30 bereits unabhängig forschen und lehren können“, erklärte die Bundesfor- schungsministerin.

Als JP können sich Nachwuchswis- senschaftler mit überdurchschnittlich bewerteten Promotionen bewerben.

Die Juniorprofessoren erhalten nach der Besoldungsreform ein Grundgehalt von 6 000 DM, später von 6 500 DM (Besoldungsgruppe W1), möglich ist auch ein Sonderzuschlag von 600 DM.

Sechs Jahre soll die JP maximal dauern, nach drei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen. Bei einer negativen Ent- scheidung des Fakultätsrats oder der Fachbereichsleitung scheiden die JP nach einem Auslaufjahr aus. Nach den sechs Jahren werden die JP dann ent- weder auf eine Professur auf Dauer be- rufen oder scheiden aus dem Dienstver- hältnis und dem Hochschulbereich aus.

„Die Juniorprofessur soll die Regel, aber nicht der einzige Weg zur Profes- sur sein“, erläuterte Bulmahn. Eine wis- senschaftliche Leistung in einer For-

schungseinrichtung, in der Wirtschaft oder in anderen Organisationen qualifi- ziere genauso für eine Professur. Die Habilitation sei jedoch nicht mehr zeit- gemäß und verliere deshalb als „Kö- nigsweg“ ihre Bedeutung. Trotzdem werde kein Wissenschaftler gezwungen, seine Lebensplanung zu ändern. Dies stelle eine Übergangsregelung von zehn Jahren sicher. Erst ab 1. Januar 2010 soll eine JP Voraussetzung für eine Bewer- bung auf ein Professorenamt sein.

„Lost generation“

Der organisierte wissenschaftliche Nachwuchs befürwortet die Einführung der Juniorprofessur, befürchtet jedoch Probleme bei der Umstellung. „Trag-

fähige Übergangsregelungen“ zu dem bisher geltenden Berufungsweg forder- te deshalb das Doktoranden-Netzwerk

„Thesis“. Die Initiative „wissenschaftli- chernachwuchs.de“ richtete eine Reso- lution mit mehr als 4 000 Unterschriften an das Bundesforschungsministerium.

Es könne nicht im Sinne der Reform sein, heißt es darin, die Förderung des zukünftigen Nachwuchses auf Kosten des gegenwärtigen Nachwuchses durch- zuführen. Für derzeit an ihrer Habilita- tion arbeitende Wissenschaftler werde es nach Abschluss ihres Habilitations- verfahrens keine C2-Stellen mehr ge- ben, weil alle nach 2002 frei werdenden C2-Stellen in Juniorprofessuren (W1) umgewandelt würden. Ferner sei da- mit zu rechnen, befürchtet die Initiati- ve „wissenschaftlichernachwuchs.de“, P O L I T I K

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A3254 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 49½½½½7. Dezember 2001

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Ä:: Herr Professor Wauer, das Hochschulrah- mengesetz ist noch nicht in Kraft. Dennoch hat die Humboldt-Universität Berlin 40 Stellen für Junior- professuren, fünf davon an der medizinischen Fa- kultät, der Charité, ausgeschrieben. Was hat Sie be- wogen, das Projekt bereits im rechtsfreien Raum zu starten?

Wauer: Wir hoffen, eine innovationsfreudige medizinische Fakultät zu sein, und sind stets offen für Erfolg versprechende neue Projekte. Ferner er- gänzt das Konzept „Juniorprofessur“ ideal das bis- herige Programm der Charité zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Für junge Nach- wuchswissenschaftler/-innen mit einem erfolgrei- chen Forschungsgebiet fehlte uns bisher ein attrak- tives Förderprogramm, das Rückkehrwillige aus der EU und aus Übersee an die Charité zieht.

D

Ä:: Sehen Sie auch Nachteile bei der Juniorpro- fessur (JP)?

Wauer: Nachteile ergeben sich daraus, dass die ungelösten Struktur- und finanziellen Proble- me der medizinischen Fakultäten bestehen blei- ben, da diese Reform keine zusätzlichen Kosten verursachen darf. Es bleiben auch die Besoldungs- unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern bestehen, was besonders an der Charité gravierende Ungerechtigkeiten auslöst.

Für die Fakultät bedeutet die Einführung der JP ei- nen empfindlichen Verlust einer Graduierungs- möglichkeit, der Habilitation. Für die Wissen- schaftler entstehen höhere psychische und physi- sche Belastungen, die sich aus den gleichzeitig zu erbringenden Leistungen in der Lehre, Forschung, der eigenen Ausbildung und teilweise in der Kran- kenversorgung ergeben. Für sie bedeutet der Ver- lust des Titels „Privatdozent“ auch den Verlust ei- nes akademischen Standes. Der Titel JP kann das nicht ersetzen, da er mit Auslaufen der sechsjähri- gen Förderung erlischt.

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Ä:: Befürchten Sie, dass durch die Abschaffung der Habilitation das Qualitätsniveau der neu beru- fenen Professoren leidet?

Wauer: Unter dem Eindruck der kürzlich abge- schlossenen Bewerbungsrunde habe ich diese Be- fürchtung nicht, eher ist das Gegenteil der Fall. Von den 20 zum Vortrag und Bewerbungsgespräch ge- ladenen Kandidaten/-innen konnten 90 Prozent die strengen, selbst gesetzten Kriterien für die JP erfül- len. Die Qualität der JP wird – so wie die von der Ha- bilitation jetzt – von der Qualität der selbst gewähl- ten Kriterien und von der Arbeit der Berufungskom- missionen der Fakultät abhängen.

D

Ä:: Künftige Juniorprofessoren können sich nach dem Examen nur innerhalb eines Zeitfensters bewerben. Für Medizin beträgt dieses neun Jahre.

Sehen Sie dadurch die Facharztqualifikation der Be- werber gefährdet?

Wauer: Die reguläre Facharztweiterbildung dau- ert in der Regel fünf bis sechs Jahre. Für diese Fächer sehe ich keine wesentlichen Schwierigkeiten, sich in dieses Zeitfenster einzuordnen. Einige wenige Fächer, wie beispielsweise die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, verlangen einen Facharzt in zwei Disziplinen. Aber auch sie ist in dieses Zeitfenster einpassfähig. Außerdem ist vorstellbar, dass ein JP im letzten Jahr seiner Ausbildung berufen wird und dann die Fakultätsleitung einen Vertrag aushandelt, der ihm die Beendigung der Weiterbildung ermög- licht. Trotzdem bleibt es abzuwarten, ob sich die JP in den klinischen Fächern bewähren kann. Schließt sich vor dem Facharztabschluss noch eine zwei- bis dreijährige Postdoc-Periode in den USA ohne ärztli- che Tätigkeit an, könnten Probleme auftreten.

Pro Juniorprofessur

Prof. Dr. med. Roland Wauer, Prodekan für wissenschaftlichen Nachwuchs der me- dizinischen Fakultät Charité, Humboldt- Universität Berlin

Foto: privat

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