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Archiv "Was der MB wirklich will" (11.02.1987)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

I

m Gegensatz zum DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT, wel- ches in seiner Ausgabe 48/86 auf den Seiten 3353 und 3354 korrekt über die 70. Hauptversamm- lung des Marburger Bundes vom 7.

November berichtete, publizierten andere Organe zum Beispiel unter der Überschrift „Marburger Bund — niedergelassene Fachärzte überflüs- sig" teils Unwahres, teils tendenziös Entstelltes. Dadurch ließen sich irre- geführte Leser dieser Presse-Er- zeugnisse selbst wieder zu irrigen Stellungnahmen anregen. Bis dahin lag der schriftliche Beschlußtext nicht einmal vor, er konnte aufgrund der Diskussion in der Hauptver- sammlung erst einige Tage später abgefaßt und bekanntgemacht wer- den. Kein Satz in diesem Beschluß rechtfertigt die Behauptung, der Marburger Bund wolle die ambulan- te fachärztliche Behandlung den Krankenhäusern vorbehalten.

Was wir wollen, ist eine für uns Ärzte möglichst freiheitliche und freiberufliche Lösung des immer drängender werdenden Problems der in unserem Land besonders aus- geprägten Trennung zwischen am- bulanter und stationärer Versor- gung. Niemand soll meinen, daß hieran nicht gearbeitet werde, wenn die ärztlichen Organisationen dazu nur schweigen. Es ist vielleicht nicht bekannt genug, daß Krankenkassen- verbände und Deutsche Kranken- hausgesellschaft ganz konkret an ei- ner Rahmenempfehlung für vorsta- tionäre Diagnostik und nachstatio- näre Therapie entsprechend dem

§ 372, Absatz 4 der Reichsversiche- rungsordnung arbeiten, die nun wirklich eine institutionalisierte Form der Brückenbildung zwischen ambulant und stationär zur Folge haben würde. Wir dagegen möchten ärztliche Freiheit und Freiberuflich- keit soweit irgend möglich erhalten!

Auch in den Arbeitspapieren politi- scher Parteien und Verbände ist die Überbrückung des „Grabens" zwi- schen ambulant und stationär im Hinblick auf die geplante Struktur- reform im Gesundheitswesen regel- mäßig in institutionalisierter Form angesprochen. Wir wünschen aber eine Verzahnung eines wesentlichen Teils der ärztlichen Versorgung

durch die Zusammenführung der spezialärztlichen Betreuung an ei- nem einheitlichen Behandlungsort wegen folgender Vorteile:

• Vermeidung überflüssiger Arztwechsel;

• Verkürzung von Verweildau- ern in Krankenhäusern, da derselbe Arzt prä-, intra- und poststationär betreut;

• Senkung von Kosten durch Vermeidung von Doppelinvestitio- nen aufwendiger Technik;

• Sicherstellung eines best- möglichen Informationsflusses zwi- schen Praxis und Klinik.

Unser Vorschlag sieht eine frei- berufliche Lösung vor, welcher si- cher von der großen Mehrzahl der Gebietsärzte als Modell gegenüber

Hoppe:

Was der MB1 wirklich will

allen anderen Alternativen bevor- zugt wird, wenn sie ihn erst einmal unvoreingenommen zur Kenntnis genommen haben. Wir schlagen nämlich vor, daß diejenigen Ärzte, welche als Spezialisten keine sog.

hausärztlichen Tätigkeiten mehr ausüben, in einem Verbundsystem ambulant und stationär tätig sein sollen. Diese Ärzte sollen an der kassenärztlichen Versorgung teil- nehmen, wobei wir uns eine Auswei- tung der Zuständigkeit der Kassen- ärztlichen Vereinigungen auch für diesen Versorgungsbereich wün- schen; die betreffenden Ärzte sollen sogar aus der Anstellungsbindung an das Krankenhaus ausscheiden.

Nach wie vor können dann wie bisher niedergelassene Gebietsärzte in freier Praxis tätig bleiben, wenn sie nur ambulant tätig sein wollen.

Gerade solche Gebietsärzte, deren Patienten nur zu einem sehr gerin- gen Teil stationärer Behandlung be- dürfen, wie zum Beispiel Dermato- logen oder Augenärzte, werden auch bei Realisierung unserer Vor- stellungen ausschließlich ambulant

in ihrer Praxis arbeiten. Für einen Kardiologen zum Beispiel aber scheint uns eher eine kombinierte und zugleich technisch aufwendige ambulante und stationäre Patienten- betreuung adäquat zu sein, da er sein Wissen und Können nur so in vollem Umfange den Patienten zu- gute kommen lassen kann. Unser Modell ist also vor allem für hoch- technisierte Facharztgruppen ge- dacht.

Natürlich sehen auch wir Schwierigkeiten bei Lösung der Fra- ge, zu welchen Ärzten Patienten di- rekt und zu welchen sie nur auf Überweisung gehen dürfen. Mit der derzeitigen Politik der Förderung der sog. zuwendungsintensiven oder sprechenden Medizin soll ja die hausärztliche Betreuung intensiviert werden. Dies wird sicher eines Ta- ges zwingend eine Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen den in der Primärversorgung tätigen Ärz- ten und den spezialisierten Gebiets- ärzten nach sich ziehen, vor allem wenn das Wunschziel erreicht ist, daß etwa 60 bis 70 Prozent der am- bulant tätigen Ärzte hausärztlich orientiert sein und nur 30 bis 40 Pro- zent zur Spezialistengruppe gehören sollen. Ein solches System kann nach unserer Meinung nur funktio- nieren, wenn der Zugang zum Spe- zialisten von einer Überweisung durch den Hausarzt abhängt.

Für die gleichzeitige ambulante und eventuell erforderliche stationä- re Betreuung gibt es schon das Vor- bild der kooperativen belegärzt- lichen Tätigkeit, bei der mehrere Gebietsärzte der gleichen Richtung ambulant und stationär kollegial zu- sammenwirken. Dieses System be- trachten wir als ein Muster für die durch freiberuflich tätige Ärzte sicherzustellende gebietsärztliche Versorgung.

Medizinischer Fortschritt, fort- gesetzte Kostendämpfungspolitik und hohe Ärztezahlen werden für uns alle nicht folgenlos bleiben. Wir Ärzte sollten deshalb gemeinsam unsere wechselseitigen Vorschläge

diskutieren und die Auffassungen

zusammenführen, anstatt uns aus- einanderdividieren zu lassen.

Dr. med. Jörg Dietrich Hoppe Dt. Ärztebl. 84, Heft 7, 11. Februar 1987 (31) A-327

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