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Archiv "Vergewaltigung — auch ein medizinisches Problem?: Vergewaltigung — auch ein medizinisches Problem?" (12.07.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

AUSSPRACHE

Den ausgezeichneten Ausführun- gen von Herrn R. Schüttler über die Aufgliederung der Kranken in psychiatrischen Krankenhäusern in Behandlungs- und Pflegefällen möchte ich nur eine Bemerkung hinzufügen: Die Promotoren die- ser Trennung gehen offenbar da- von aus, daß die „Pflegefälle" kei- ner wesentlichen Betreuung mehr bedürfen und nur noch verwahrt werden müssen. Gerade die Fol- gen dieser Haltung chronisch psy- chisch Kranken gegenüber war der Anstoß zu den Bemühungen um die Reform der Versorgung psychisch Kranker. Es ist nach wie vor die vornehmste Aufgabe der Psychiatrie, sich gerade diesen Kranken zuzuwenden und ihnen einen ihren Möglichkeiten ent- sprechenden Platz zu verschaffen

Zu der Arbeit „Klinische und funk- tionelle Ergebnisse nach 275 Vari- kozelen-Operationen" von Pro- fessor H. H. Gruenagel und Mitar- beitern (DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT 81 Heft 40/1984, Seiten 2881 bis 2888) sowie dem dazuge- hörenden Editorial von Professor J. Sökeland (im gleichen Heft, Sei- ten 2884 bis 2885) hat uns ein

Brief von Dr. med. P. Dlhoä er- reicht, den wir der Einfachheit und Kürze halber ohne weitere Diskussion mit den Autoren ab- drucken. MWR

und ihre Lebensmöglichkeiten so weit wie möglich zu stützen und zu fördern. Man kann es nur als ei- nen öffentlichen Skandal bezeich- nen, daß diese Kranken in der rei- chen Bundesrepublik systema- tisch vernachlässigt und durch bürokratische Entscheidungen abgeschrieben werden. Das kann und darf nicht das Ergebnis der Reformbemühungen und der En- quäle sein.

Professor Dr. Degkwitz Direktor der Allgemeinen Psychiatrie mit Poliklinik der Albert-Ludwigs-Universität Hauptstraße 5

7800 Freiburg im Breisgau

Professor Schüttler hat auf ein Schlußwort verzichtet.

Ergänzend zu Ihrer detaillierten Arbeit über Varikozelenoperatio- nen möchte ich anmerken, daß der von Ihnen geforderte postope- rative stationäre Aufenthalt von vier Tagen meines Erachtens nicht unbedingt erforderlich ist.

Seit vier Jahren führe ich diesen Eingriff in der Modifikation nach Bernardi-Palomo regelmäßig am- bulant durch. Außer einer kleinen Hydrozelenbildung in einem Fall ist es zu keiner postoperativen Komplikation gekommen (ein Re- zidiv der Varikozele wurde bei ei-

nem stationär behandelten Pa- tienten beobachtet). Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit beträgt in der Regel zehn Tage, ist jedoch im Einzelfall auch von der Art der Beschäftigung abhängig.

Dr. med. Peter Dlhoä Arzt für Urologie Beringhauser Straße 17 5778 Meschede 1

Vergewaltigung — auch ein

medizinisches Problem?

Zu dem Beitrag von Professor Dr. med. Bernd Brinkmann in Heft 16/1985, Seite 1157 ff.

Von Frau Dr. Irene Frey-Mann, Heidelberg, erhielten wir einen ergänzenden Hinweis zu der obengenannten Übersichtsar- beit:

In einer Arbeit über die Vergewal- tigung als medizinisches Problem darf ein Hinweis auf die „Pille da- nach" nicht fehlen! Jeder Arzt, der mit einer Vergewaltigung befaßt wird, sollte mit der betroffenen Frau darüber sprechen, ob eine Konzeption denkbar wäre. Gege- benenfalls kann nach Yuzpe bis zu 48 Stunden später die „Pille danach" gegeben werden:

Zunächst 0,1 mg Ethinylestradiol (Progynon®) plus 0,5 mg Levonor- gestrel (Microlut®), sowie 12 Stun- den später noch einmal die glei- che Dosierung (In England bereits als PC 4 auf dem Markt).

Dr. Irene Frey-Mann PRO FAMILIA

Friedrich-Ebert-Anlage 19 6900 Heidelberg

Professor Brinkmann hat auf ein Schlußwort zu dieser Mitteilung

verzichtet. MWR

Die Gliederung des psychiatrischen Krankenhauses:

Behandlungsbereich

und therapeutischer Wohnbereich

Welcher chronisch

psychisch Kranke ist „krankenhausbedürftig"?

Zu dem Übersichtsaufsatz von

Professor Dr. med. Reinhold Schüttler in Heft 15 (1985) 1089-1095

Ergebnisse nach Varikozelen-Operationen

2122 (70) Heft 28/29 vom 12. Juli 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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