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Archiv "CARE: Große Verdienste" (25.12.1995)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Abtreibungsrecht

Zu dem Beitrag „Bischofskonferenz zum neuen Abtreibungsrecht: Weiter- führung der Beratungsstellen" von Gi- sela Klinkhammer in Heft 43/1995:

Verlogene

Kirchenideologie

Meine Einstellung zu kirchlicher Einmischung in sozialmedizinische Belange basiert auf familiären und persönlichen Erfahrungen mit dem Katholizismus, die ich als Schüler in einem In- ternat der Augustiner jahre- lang machte. Noch 30 Jahre später sind die Erinnerungen gruselig, unter anderem an Mißbrauch und brutale, zyni- sche Züchtigungen von uns heranwachsenden Kindern.

Diese unvorstellbar demüti- gende Zeit bei Menschen mit vermeintlich höchsten ethisch-moralischen An- sprüchen hat in mir das Pflichtgefühl entstehen las- sen, vor jeder Art von verlo- gener Kirchenideologie zu warnen. Herrschaften wie Lehmann, Dyba, Wetter etc.

sollten sich mit den inzwi-

Indikationsstellung

Zur Überprüfung der Indikation durch eine Privatversicherung:

Wehret den Anfängen!

Eine meiner Privatpatien- tinnen erhielt einen unglaub- lichen Brief. Die Patientin war von mir stationär an ei- nem Tarsaltunnelsyndrom operiert worden. Der Privat- versicherer ließ über den Ge- sellschaftsarzt um die Unter- lagen bitten, die die stationä- re Behandlung betrafen.

Gleichzeitig schickte der Ver- sicherer der Patientin die Mit- teilung: „ . .. der Versiche- rungsschutz sieht Leistungen für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall- folgen vor. Die vorliegenden Unterlagen lassen die medizi- nische Notwendigkeit statio- närer Krankenhausbehand-

schen Geborenen nicht nur in der übervölkerten dritten Welt, sondern auch bei uns beschäftigen, als durch be- wußt zynische Interpretation ärztlicher Tätigkeit, Zitat Dyba „Lizenz zum Töten", Angst zu verbreiten bei Frauen in einer ganz sensi- blen menschlichen Situation, die sie nicht verstehen kön- nen. Durch ihre verbriefte Lebensform kennen sie we- der die gesellschaftliche Form der Familie noch das weibliche Geschlecht als Le- benspartner. Die Vorgehens- weise dieser sogenannten Würdenträger ist übrigens immer die gleiche: Verängsti- gen ihrer Schafherde mit Drohungen aus dem Außer- irdischen, menschenverach- tende Behandlung Anders- denkender.

Ärzte sollten sich weiter- hin ihrem eigenen Gewissen verantwortlich fühlen ohne eine Kirchenideologie, die ih- re geistigen Fundamente ir- gendwo, sicher jedoch nicht in dieser Welt hat.

Dr. med. Dr. med. dent. Joa- chim Leineweber, Johannis- berger Straße 73, 14197 Ber- lin

lung nicht erkennen." Wehret den Anfängen! Hier bildet sich offenbar ein Privatversicherer ein, die Indikation zur ambu- lanten oder stationären Ope- rationsweise überprüfen zu dürfen, um sich eventuell vor der Bezahlung der stationären Behandlung zu drücken. Das Prinzip: „soviel ambulant wie möglich" ist eine Kannvor- schrift. Sie wird offensichtlich aus pekuniärem Interesse von den Versicherern mißbraucht.

Sie gaukeln den Versicherten vor, die Krankheiten, die man ambulant operieren kann, müßten in allen Fällen ambu- lant operiert werden, sonst würde der Versicherungs- schutz in Frage gestellt.

Ich möchte jetzt klarstel- len, daß die Indikation zur Operation auch die Indikati- on zur Vorgehensweise — ob ambulant oder stationär — umfaßt. Der Operateur haftet nicht nur für die OP, sondern

auch für die Abklärung des Umfeldes und die Auswahl der OP-Bedingungen. Kein Versicherer kann ihn von der Haftung freisprechen. De ju- re und de facto kann somit kein Versicherer dem Be- handler oder dem Patienten vorschreiben, wie er operiert werden muß.

Prof. Dr. Dr. med. Johann A.

Bauer, Freischützstraße 55, 81927 München

Folterungen

Zu dem Beitrag „Menschenrechtsver- letzungen: Auch Ärzte sind an Folte- rungen beteiligt" von Dr. Peter Vesti in Heft 43/1995:

Hervorrragender Artikel

Dem Autor Dr. Vesti kann ich nur zu dem hervor- ragenden Artikel gratulieren.

Es stellt sich für mich die Fra- ge, ob es in der Bundesrepu- blik eine Ärzte-Vereinigung gibt, die sich mit dem Thema, insbesondere mit weiteren Vorbeugemaßnahmen, be- schäftigt. Wenn nein, wer hät- te Interesse, mit mir einen entsprechenden Arbeits- kreis/Vereinigung zu grün- den?

Dr. med. Helmut Weber, Bahnhofstraße 59, 42781 Haan

Atombomben

Zu dem Leserbrief „Besiegte erinnern sich" von Dr. Erich Lipok in Heft 42/1995:

Revanchistensprüche

Bei aller gebotenen Ver- abscheuung der beiden Atombombenabwürfe sollte man doch nicht übersehen, daß die alten, markigen Revanchistensprüche („Wir treffen uns wieder! ... zu ge- gebener Zeit .. !" usw.) auch nicht besser werden, wenn sie zur Abwechslung von Japanern stammen.

Hansjörg Rothe, 2 St.

David's Close, Ashington, Northumberland, NE 63 9 DE

CARE

Zu dem Artikel „ÜBE Deutschland — eine Hilfsorganisation kömpft um ihren Ruf" Heft 31-32/1995:

Große Verdienste

Mit der Aktion „Mensch- lichkeit für Ruanda" vom 15.

August bis 31. Dezember 1994 haben ärztliche und pflegerische Freiwillige in 1 300 Einsätzen von je zwei Wochen insgesamt mehr als 500 000 schwer- und schwerst- kranke beziehungsweise ver- wundete Menschen behan- delt und Tausenden von ih- nen das Leben gerettet.

Dafür hat CARE Deutsch- land aus ausschließlich eige- nen Mitteln 9,33 Millionen DM eingesetzt, also 18,66 DM je Behandlungsfall.

In zwei Wochen vom Vor- standsbeschluß bis zur Aus- reise der ersten Gruppe wur- den beschafft und mit Char- terflugzeugen nach Goma/

Zaire geflogen: 40 t Medika- mente, 25 Sanitäts-Landro- ver, zwei Lastwagen und zwei Rettungsfahrzeuge, Hebe- bühnen, Gabelstapler, Funk- stationen und 60 Funkgeräte, eine komplette Zeltstadt so- wie Verpflegung und Geträn- ke für sechs Wochen. Zum Beispiel: Für den Aufbau des Zeltlazaretts in Split mit 53 Betten brauchte die Bundes- wehr bisher insgesamt zehn Wochen und stellte dafür 340 Millionen DM bereit. Die or- ganisatorische Leistung von CARE Deutschland spricht also für sich selbst.

Der neue Vorstand von CARE Deutschland hat in ei- nem Rundschreiben vom 15.

August 1995 die Aktion als einen großen Erfolg gewertet und festgestellt, daß sie zu- letzt auch die uneinge- schränkte Anerkennung des Verbindungsbüros des Aus- wärtigen Amtes und des UN- HCR gefunden hat.

Die Prüfungsbeanstan- dungen des Bundesministeri- ums für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit zur Abrech- nung von Projekten in Gua- temala, im Tschad und in Bangladesh sind geklärt und

A-3588 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 51/52, 25. Dezember 1995

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SPEK TR UM LESERBRIEFE

erledigt. Sie betrafen fünf Prozent der Projekt-Gesamt- summe und sind bei Maßnah- men in Entwicklungsländern durchaus üblich und jeder an- deren Hilfsorganisation ver- traut. Eine zweckfremde Mit- telverwendung hat es in kei- nem Fall gegeben, weder bei Bundesmitteln noch bei Spenden.

CARE Deutschland hat jetzt natürlich finanzielle Pro- bleme, weil die nach meiner Meinung unverantwortliche Pressekampagne gegen diese Organisation die Spenden stark zurückgehen ließ. Das trifft alle im oben genannten Artikel aufgeführten Projek- te, die übrigens gar nicht so neu sind, sondern alle noch unter dem Vorsitz von Klaus Nöldner begonnen wurden.

Das gilt vor allem für die Pro- jekte der gesundheitlichen und medizinischen Hilfe in Rußland und anderen mittel- und osteuropäischen Län- dern, die bis heute die ehren- amtliche Unterstützung und Mitarbeit sehr vieler Kolle- ginnen und Kollegen gefun- den haben, zum Beispiel im Rahmen der „Brückengesell- schaften".

Es war das große Ver- dienst von CARE Deutsch- land, sich mit beispielhaften Projekten wie die Kinderon- kologie und die Kinderor- thopädie in Rußland oder das zehn Jahre dauernde Polio- Impfprogramm in Mali auf diesen Bereich konzentriert zu haben. Dafür hat es sehr viel großherzige Unterstüt- zung aus der deutschen Ärzte- schaft erhalten. Um so mehr bedaure ich deswegen, daß der neue Vorstand von CARE Deutschland meinte, sich von den „Brückengesellschaften"

trennen zu müssen und dem Antrag auf CARE-Mitglied- schaft von 15 Ärztinnen und Ärzten bis heute nicht ent- sprechen zu können, obwohl gerade diese Bewerber jahre- lang für CARE ehrenamtlich und verdienstvoll tätig waren und sich teilweise persönlich am Ruanda-Einsatz beteiligt haben. Bei aller Anerken- nung von CARE Deutschland war das für mich Grund ge-

nug, meine Mitgliedschaft in CARE Deutschland zu kün- digen. Den „Brückengesell- schaften" werde ich nach wie vor meine volle Unterstüt- zung gewähren.

Prof. Dr. med. Horst Bour- mer, Lärchenweg 1, 50767 Köln

EBM

Zu dem Leserbrief „Nur noch wun- dern" von Dr. med. Herbert Urbainc- zyk in Heft 45/1995:

Wieder neue Gräben gebuddelt

Na, das ist ja kaum zu glau- ben: Da gibt es Allgemeinärz- te, die röntgen, und keiner tut was dagegen! Und da wildern Allgemeinärzte in den For- sten der Internisten, machen Langzeit-EKG, Langzeit-RR und ich weiß nicht was sonst noch alles, und niemand haut ihnen auf die Finger!

Ob diese Kollegen wohl, genau wie Sie, verehrter Herr Kollege, dazu eine Genehmi- gung der KV brauchen und ob sie dann wohl die Befähi- gung zu solch unerhörtem Tun nachgewiesen haben?

Abtreibung

Zu den Äußerungen des Bischofs Dyba zur Abtreibungspolitik:

Grenzen fallen leise

„Wir Bischöfe dürfen kei- ne Lizenz zum Töten ausstel- len", hatte Bischof Dyba ge- sagt — in pointierter Sprache, die immerhin den Vorteil hat, daß jedermann sie versteht.

... Schade ist, daß es über- haupt eines Bischofs bedarf, um in diese Diskussion ein wenig deutliche Aussprache einzuführen. Denn die Sache geht zentral die Ärzte an .. . Grenzen fallen leise und fast unbemerkt.

Die „embryopathische In- dikation" sei abgeschafft, tri- umphierten nach einer parla- mentarischen Nacht- und Ne- belaktion die Parteigrößen vor der Abstimmung. Nein,

Ob es bei mir als Allgemein- arzt wohl auch vorkommt, daß ich eine wie auch immer geartete Glomerulonephritis zu diagnostizieren habe, aber, ich bitte Sie, Herr Kollege, doch auch, genau wie Sie, nicht tagaus, tagein!

Ich bitte Sie herzlich, die Vorstellung aufzugeben, daß Allgemeinmediziner zu däm- lich sind, irgendetwas ande- res als Barfußmedizin auszu- üben. Wir sind Ärzte genau wie Sie und nicht irgendwel- che zurückgebliebenen Me- dizinidioten. Also arbeiten Sie doch bitte mit uns zusam- men, wie wir mit Ihnen, und buddeln Sie nicht wieder Gräben auf, wo gerade müh- sam welche zugeschüttet werden. Wir haben doch wahrhaftig Wichtigeres zu tun, als unsere Kräfte in sinn- losen Scharmützeln zu ver- schleißen und den Politikern den Gefallen zu tun, uns ge- genseitig der Unfähigkeit zu bezichtigen. Gerade im Hin- blick auf den neuen EBM sollten wir wenigstens nach außen Einigkeit zeigen und nicht blindwütig um uns beißen!

Dr. med. Hellmut Anger, Zir- konstraße 2, 33739 Bielefeld

abgeschafft eigentlich nicht, hieß es ein wenig leiser, sie ge- he nun in der medizinischen Indikation auf. Auch diese se- mantische Irreführung der Parlamentarier, der Öffent- lichkeit und der Ärzte durch die Parteistrategen hat bis- lang keine Entrüstung in der Ärzteschaft ausgelöst. Ihr wird der Schwarze Peter zuge- schoben. Die Politiker über- nehmen es, zu sagen, was eine medizinische Indikation ist, und daß die „gegenwärtigen und zukünftigen Lebensver-

Anonym:

Die Redaktion veröf- fentlicht keine anonymen Zuschriften. In besonderen Fällen werden Briefe ohne Namensnennung publiziert

— aber nur dann, wenn der Absender bekannt ist DÄ

hältnisse" einer Schwangeren in die diagnostische Verant- wortung von Ärzten fallen.

Dazu können alle denkbaren zukünftigen Beeinträchtigun- gen des psychosozialen Wohl- befindens von Schwangeren oder Patienten gehören. Eine so verstandene medizinische Indikation vermag jede Ab- treibung zu decken und somit die Beratung überflüssig zu machen. Und das sollte kein Beitrag sein, der den Arztbe- ruf zu korrumpieren imstande ist? ...

Dr. med. Hans Thomas, Friedrich-Schmidt-Straße 20 a, 50935 Köln

ICD-10

Zu einem viele Leser bewegenden Thema:

Nummern zur Auswahl

Schnellkurs für alle, die den ICD-10 immer noch nicht begriffen haben: Die

„Nicht näher bezeichnete Gelenkschädigung" (M24.9) finden wir unter M24 (Sonsti- ge näher bezeichnete Ge- lenkschädigungen). Wenn der Benutzer eines dreirädri- gen Kraftfahrzeuges bei Zu- sammenstoß mit sonstigem und nicht näher bezeichne- tem Kfz bei Transportmittel- unfall außerhalb des Ver- kehrs verletzt wird, nehmen wir V39.0. Für einen lumba- len Bandscheibenschaden stehen zur Auswahl die Nummern M50 (cervicaler Bandscheibenschaden), M51 (Sonstige Bandscheibenschä- den), M53 (Sonstige Krank- heiten der Wirbelsäule und des Rückens, anderweitig nicht klassifiziert) oder M54 (Rückenschmerzen). — Die Krankenkassen geben viel Geld (der Versicherten) für die Einführung des ICD-10 aus. Weitere Kosten ergeben sich aus der Auswertung der gewonnenen Zahlen. Sinn- volle Ergebnisse sind nicht möglich.

Dr. med. Jörg Schubert, Arzt für Orthopädie, 38440 Wolfs- burg, Eichelkamp 2-4

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 51/52, 25. Dezember 1995 (9) A-3589

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