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Archiv "Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer: Akzeptanz vieler Anträge nach knappen Debatten" (09.06.1995)

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sche Industrie nicht wäre, würden wir alle wieder anfangen, Pillen zu dre- hen", kommentierte Privat-Dozent Dr. Holger Raidt von der Ärztekam- mer Westfalen-Lippe.

Transparenz gefordert

Die wiederholt vorgebrachte Forderung nach Transparenz der Drittmittelfinanzierung bewies nur allzu deutlich, daß die „verfaßte"

Ärzteschaft Forschung und Wissen- schaft nicht industriellen Verwer- tungsinteressen untergeordnet sehen will. Nicht durchsetzen konnte sich allerdings die Abgeordnete Dr. Eva Müller-Dannecker aus Berlin mit ih- rer Forderung, Listen über Spenden oder sonstige materielle Zuwendun- gen zu veröffentlichen.

Für überflüssig befand das Ple- num auch, bei den Ärztekammern Kommissionen einzurichten, die un- ter Hinzuziehung von ausgewählten Fachgutachtern und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhausverwaltungen die For- schungsförderungsanträge bewerten und die Abwicklung überwachen sol- len. Vielmehr soll Transparenz in der Weise geschaffen werden, daß in wis- senschaftlichen Publikationen und in Fachzeitschriftenartikeln veröffent- licht wird, wer Drittmittel zur For- schungsförderung vergeben hat.

Kontrovers diskutiert wurde das Ansinnen der Krankenkassen, in die Forschungsförderung künftig stärker einbezogen zu werden. Einige Dele- gierte befürchteten eine zu große Einflußnahme der Versicherer, ins- besondere auch bei der Erörterung qualitätssichernder Maßnahmen.

Schließlich setzte sich jedoch die Überzeugung durch, daß Grundla- genforschung und angewandte For- schung untrennbar miteinander ver- bunden sind und daß sich somit die Krankenkassen hinsichtlich ihres Versorgungsauftrages nicht aus der Verantwortung ziehen können. „Die Einführung neuer Arzneimittel zur Optimierung von Therapien muß in Teilbereichen von der gesetzlichen Krankenversicherung mitgetragen werden", resümierte Prof. Dr. Klee- berg, Hamburg. Petra Spielberg

Paragraph 218

Als „nicht hinnehmbar" bezeich- neten die Delegierten des Deutschen Ärztetages den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neurege- lung des Schwangerschaftsabbruchs.

Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, legte den Tätigkeitsbericht vor.

In dem mit knapper Mehrheit ange- nommenen Beschluß wird der Bun- destag aufgefordert, „eine weitere und überflüssige Strafandrohung ge- gen die Ärztinnen und Ärzte, ihre Pa- tientinnen und deren Angehörige nicht zuzulassen".

Den Ärzten, die den Abbruch vornähmen, sollten Beratungspflich- ten aufgezwungen werden, die „einer Pflicht zur zweiten Beratung gleich- kommen", heißt es in der Antragsbe- gründung. Das verletze die Bestim-

mung, wonach eine Trennung zwi- schen Beratung und medizinischer Seite bestehen müsse. Nach dem Ge- setzentwurf soll sich der abtreibende Arzt strafbar machen, wenn er sich nicht die Motive der Frau für den Schwangerschaftsabbruch hat darle- gen lassen. Das würde Ärzte krimina- lisieren und gehe weit über die Forde- rungen des Bundesverfassungsge- richts hinaus.

Das Vertrauensverhältnis zwi- schen Arzt und Patientin werde schwer belastet. Es dränge sich der Verdacht auf, daß die geplanten Re- gelungen „dazu geschaffen werden, die Durchführung von Schwanger- schaftsabbrüchen für die Ärzte so ge- fährlich und unangenehm zu machen, daß sich nur noch wenige Ärztinnen und Ärzte dazu bereit finden werden".

Aktive Sterbehilfe

Besorgt zeigten sich die Delegier- ten über die Praxis und die gesetzliche Regelung der Euthanasie in den Nie- derlanden. Auch wenn diese Entwick- lung von humanen Motiven der betei- ligten Ärzte getragen sei, drohe mit ihr die Tötung unheilbar kranker Menschen zu einem Bestandteil ärzt- licher Aufgaben zu werden: „Der Deutsche Ärztetag tritt daher allen Bestrebungen zur Durchführung und Legalisierung aktiver ärztlicher Eu- thanasiemaßnahmen entschieden ent- gegen."

In den Niederlanden kämen in- zwischen 2 700 (2,1 Prozent) der jähr- lichen Todesfälle durch ärztliche Tö- tung auf Verlangen oder Beihilfe zum Selbstmord zustande. Weitere 1000

Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Akzeptanz vieler Anträge nach knappen Debatten

Mit den unterschiedlichsten Themen beschäftigten sich die Delegierten des 98. Deutschen Ärz-

tetages am vorletzten und letzten Sitzungstag. Etliche Anträge und Diskussionen betrafen

ethische Fragestellungen. Andere behandelten die Aus- und Weiterbildung, die Förderung der

Allgemeinmedizin und die Positivliste. Alle angenommenen Anträge sind am Schluß des

Heftes dokumentiert. Einige wichtige Entscheidungen werden an dieser Stelle aufgegriffen.

(2)

POLITIK

(0,8 Prozent) der Todesfälle gingen auf aktive Sterbehilfe ohne ausdrück- liche Zustimmung des Patienten zurück. Nach der veränderten Gesetz- gebung vom 1. Juli 1994 sei eine ärztli- che Tötungshandlung zwar nur dann zulässig, wenn sie auf einem freiwilli- gen Beschluß beruht, in der Praxis werde der erklärte Tötungswunsch je- doch nicht als unerläßliche Vorausset- zung für die Euthanasie angesehen, heißt es in der Antragsbegründung.

Die Befürworter aktiver Sterbehilfe beriefen sich auf das Selbstbestim- mungsrecht des Patienten und auf die

„Forderung der Humanität, unerträg- liches Leiden notfalls auch durch den Tod zu beenden". Das Selbstbestim- mungsrecht müsse seine Grenze aber dort finden, wo „zentrale gesellschaft- liche Werte wie der Schutz des menschlichen Lebens in Mitleiden- schaft gezogen werden".

Wie das niederländische Beispiel zeige, bestehe auch bei anfänglicher Eingrenzung der aktiven Euthanasie auf Freiwilligkeit und tenninale Lei- denszustände die massive Gefahr ei- ner schrittweisen Ausweitung solcher Beschränkungen. In der Diskussion zu diesem Antrag gratulierte der Vi- zepräsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, den Antragstellern, die in der Be- gründung allen Ärzten eine gute Ar- gumentationshilfe gegeben hätten.

Organtransplantation

An den Vorstand überwiesen wurde ein Antrag, wonach die Ent- scheidung zur Organspende im Füh- rerschein oder Personalausweis doku- mentiert werden sollte. Mehrere Dis- kussionsteilnehmer sprachen sich ge- gen diesen Vorschlag aus. Sie vertra- ten die Ansicht, daß eine solche Fest- legung eher zu einem negativen Kli- ma in bezug auf die Bereitschaft zur Organspende führen könnte.

Entschieden abgelehnt wird von den Delegierten des Deutschen Ärzte- tages die Verwendung von schwarzim- portierten Organen aus sogenannten Dritte-Welt-Ländern. Die Verwen- dung eines Organs zur Transplantation erfordere den zweifelsfreien Nachweis über die Herkunft des Organs und das Vorliegen einer „Einwilligung zur Or-

98. DEUTSCHER ARZTETAG

ganentnahme" analog zu den Verfah- rensweisen der Rechtsprechung.

Internationale Hilfseinsätze

Da es für Hilfsorganisationen im- mer schwieriger werde, Ärzte für in- ternationale Hilfseinsätze zu bekom- men, fordert der Deutsche Ärztetag die Krankenhausträger auf, hilfswilli- ge Ärzte im Bedarfsfall freizustellen.

Der Gesetzgeber wird darüber hinaus aufgefordert, die notwendigen gesetz- lichen Regelungen zu schaffen. Das Modell könne sich am schwedischen Hilfskorps orientieren.

Röntgen von Asylbewerbern

Mit nur einer Gegenstimme wur- de ein Vorstandsantrag angenommen, wonach sich der Ärztetag gegen Röntgenuntersuchungen zur Feststel- lung des Alters bei jugendlichen Asyl- bewerbern wendet. Die wenigen wis- senschaftlich verwertbaren Befunde zu dieser Fragestellung würden aus- schließlich Daten aus einer Populati- on weißer nordamerikanischer und nordeuropäischer Kinder aus guten sozioökonomischen Verhältnissen umfassen Die Ergebnisse seien aber nicht anwendbar auf Kinder aus dem südeuropäischen und dem asiatischen Raum.

Scharfe Kritik übte der Deutsche Ärztetag außerdem an der im Asylbe- werberleistungsgesetz formulierten Beschränkung, nach der Asylbewer- ber nur bei akuten Erkrankungen be- handelt werden dürfen. Das sei ein Eingriff in die medizinische Ethik und die Menschlichkeit.

Harsche Worte für die Bezahlung unter Tarif

Lebhaft diskutierten die Dele- gierten des Deutschen Ärztetages über untertarifliche Bezahlung und Ausbeutung des medizinischen Nach- wuchses. Am Schluß der Debatte er- hielten selbst recht scharf formulierte Anträge noch die deutliche Zustim- mung der Mehrheit, so der von Dr.

Siegmund Drexler. Der Delegierte der Landesärztekammer Hessen hat- te gefordert, Abteilungsleitern und Chefärzten gegebenenfalls die Wei- terbildungsermächtigung zu entzie- hen, sofern in ihrem Bereich junge Ärzte unter Tarif bezahlt würden.

Auch eine angemessene Beteiligung aller mitarbeitenden Ärzte an den zu- sätzlichen Einnahmen der Chefärzte wurde angemahnt Als drittes fand ein Antrag die Mehrheit, Kolleginnen und Kollegen nicht mit immer kürze- ren Arbeitsverträgen „abzuspeisen".

Dr. Drexler hatte in der Erläute- rung seines Antrages darauf hinge- wiesen, daß immer häufiger Ärzte in gleicher Position unterschiedliche Gehälter erhalten. Besonders Ärztin- nen seien wegen ihrer schlechten Chancen bereit, für ein Minimum zu arbeiten. „Das ist ein Skandal! Das können wir nicht dulden", rief er. „Sie können diesen Entwicklungen nicht Vorschub leisten", beschwor auch Jan Peter Theurich von der Ärztekammer Nordrhein die Anwesenden. Es gehe nicht an, daß man sein Gehalt bekom- me, es aber absprachegemäß wieder rücküberweisen müsse.

Auf die Chefarzteinnahmen kam Dr. Gerhard Dieter, Landesärztekam- mer Baden-Württemberg, zu spre- chen. Jeder wisse, daß ein wesentli- cher Teil davon von den Mitarbeitern erwirtschaftet werde, besonders bei

„patientenfernen" Tätigkeiten. Die- ter plädierte dafür, Nebeneinnahmen zu akzeptieren, aber nicht in beliebi- ger Höhe, und sie zu verteilen.

Letzteres wurde jedoch kritisiert:

Es sei nicht in Ordnung, daß auf dem Ärztetag über das Geld der Chefärzte geredet werde, meinte Oberärztin Dr.

Ulrike Wahl, Delegierte der Lan- desärztekammer Baden-Württem- berg. Wenn man mit den Regelungen nicht einverstanden sei, müsse man sich via Berufsordnung und Landes- krankenhausgesetz für angemessene Poolanteile einsetzen. Auch Dr. Ing- rid Hasselblatt-Diedrich widersprach:

Man könne an mancher Entwicklung nicht den Chefärzten die Schuld ge- ben, verteidigte sie ihren Berufsstand.

Schließlich schlössen die Klinikver- waltungen die Verträge.

• Dr. Hermann Mahn, Delegierter der Ärztekammer Berlin, sah das an- ders: Er habe sehr wohl Einfluß als A-1650 (32) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995

(3)

Foto-

Studien

(4)

POLITIK

Chefarzt, betonte er, und den müsse man auch nutzen. Wenn man eine schlechte Bezahlung der jungen Kol- legen akzeptiere, lande man als ganzer Berufsstand irgendwann im Abseits bei der Bezahlung. Das sahen auch andere so: Dr. Heidrun Gitter von der Ärztekammer Bremen wies darauf hin, daß man kaum tatsächli- che Kosten transparent machen kön- ne, wenn ärztliche Arbeit derart schlecht bezahlt werde. So sah es auch Rudolf Henke von der Ärztekammer Nordrhein: „In die Fallpauschalenbe- rechnung geht unbezahlte Arbeit nicht ein", warnte er.

Das Problem der Abwertung ärztlicher Arbeit sprach ebenso Dr.

Alfred Möhrle an, Präsident der Lan- desärztekammer Hessen: Er wisse, daß manche niedergelassenen Ärzte Kollegen in der Weiterbildung oder Vertretungen schlecht bezahlten. Was die schlechte Bezahlung in Kranken- häusern anbelangt, meinte er: Eines Tages könnten sich die Krankenkas- sen fragen, warum sie Ärztinnen und Ärzte in Praxen so teuer bezahlten, wo doch junge Krankenhausärzte of- fenbar billig zu bekommen seien.

Einige Delegierte sahen das an- ders. So war Dr. Tigris Seyfarth von der Bayerischen Landesärztekammer der Meinung, daß einem niedergelassenen Arzt kaum Geld übrigbleibe, wenn er in der Praxis einen Kollegen nach BAT bezahle. Christa Hamper, Delegierte derselben Ärztekammer und nieder- gelassene Allgemeinärztin, wider- sprach ebenfalls: Sie könne junge Kol- legen nicht nach BAT bezahlen. Ihrer Auffassung nach sei es „wesentlich kollegialer", überhaupt einen Arbeits- platz und eine Weiterbildungsstelle zu bieten, damit ein Arzt Chancen im Be- ruf habe, anstatt aus Kostengründen niemanden zu beschäftigen.

Abschaffung des AiP

Der Deutsche Ärztetag hat Bun- desregierung und Bundesrat aufge- fordert, die Ausbildungsphase „Arzt/

Ärztin im Praktikum" abzuschaffen und am Ende des Studiums die volle Approbation zu erteilen. Er entsprach damit einem Antrag von Dr. Heidrun Gitter von der Ärztekammer Bremen.

Einen gleichlautenden Antrag hatte

98. DEUTSCHER ARZTETAG

Jan Peter Theurich von der Ärzte- kammer Nordrhein gestellt. Er ver- wies darauf, daß mit Einführung der Pflichtweiterbildung der „AiP" als Qualitätssicherungsmaßnahme sinn- los geworden sei. Über 16 000 junge Ärzte und Ärztinnen würden „als Leichtlohngruppe schlechter bezahlt als der Hol- und Bringedienst im Krankenhaus", seien aber oft so ein- geplant und beschäftigt wie Assistenz- ärzte.

Geld und Lehrstühle für Allgemeinmedizin

Mit der Annahme mehrerer An- träge haben die Delegierten Verbes- serungen für das Fach Allgemeinme- dizin gefordert, vor allem von Kran- kenkassen und Politikern. Im einzel- nen ging es ihnen um folgendes:

—Für die Weiterbildung in Allge- meinmedizin müßten die notwendigen universitären Strukturen geschaffen werden, beispielsweise Lehrstühle und Rotationsstellen im Klinikbereich.

—Für Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin sollten zusätz- liche Mittel bereitgestellt werden, lau- teten zwei weitere Anträge. Der eine stammte von Dr. Birgit Mehlhorn von der Landesärztekammer Thüringen, der zweite von Dr. Elisabeth Hauen- stein, Landesärztekammer Baden- Württemberg. Sie hatte vorgeschla- gen, entsprechende Weiterbildungs- stellen in Arztpraxen außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung zu fi- nanzieren. Unterstützt wurde Dr.

Hauenstein unter anderem von Dr.

Ingo Flenker, Präsident der Ärzte- kammer Westfalen-Lippe: Die Allge- meinmedizin sei „ein sterbendes Fach", urteilte er. Da es kaum Weiter- bildungsstellen in der Allgemeinme- dizin gebe, schon gar nicht in Praxen, sei er für den Antrag.

Weiterbildung:

Wünsche im Detail

Unbefriedigende Regelungen und Zustände im Bereich der Weiter- bildung führten auf dem Deutschen Ärztetag zu zahlreichen Anträgen und Diskussionen. Über einen Teil der Vorschläge mochte das Ärztepar-

lament nicht sofort entscheiden, son- dern überwies sie an den Vorstand der Bundesärztekammer zur Bearbei- tung. Er wird zum Beispiel prüfen, ob bei der Novellierung der Muster-Wei- terbildungsordnung als fakultative Weiterbildung „Pädiatrische Endo- krinologie" sowie „Klinische Infek- tiologie" berücksichtigt werden. Wei- tere Anregungen betreffen

—eine zu gründende zentrale Vermittlungsstelle bei der Bundesärz- tekammer, die Ärztinnen und Ärzten bei der Suche nach einem Weiterbil- dungsplatz hilft, sowie

—die Einrichtung einer Kommis- sion, die die Arbeitssituation von AiPlern sowie Assistenzärzten kri- tisch prüfen solle.

Obduktionen nicht vernachlässigen

Mit der Annahme eines Vor- standsantrages und zweier Ergänzun- gen hat sich der Ärztetag für Obduk- tionen als ein Mittel der Qualitätssi- cherung ausgesprochen. Im beschlos- senen Text heißt es: „Sie (die Obduk- tion, Anm. d. R.) stellt ein wichtiges Element der Beantwortung epide- miologischer Fragestellungen dar und ist eine wesentliche Hilfe bei der Auf- klärung unklarer und nicht natürli- cher Todesfälle."

Wichtig erschien den Delegier- ten, daß angesichts neuer Entgeltfor- men für Krankenhausleistungen nicht aus Kostengründen auf Obduktionen verzichtet wird. Sie forderten zudem die Krankenkassen und Gesundheits- behörden auf, bei notwendigen Ob- duktionen die Kosten zu überneh- men. Diese Ergänzung hatte Dr. Bir- git Mehlhorn von der Landesärzte- kammer Thüringen angeregt. Sie ver- wies darauf, daß heute Hinterbliebe- ne die Obduktion bezahlen müßten, falls ein Angehöriger außerhalb des Krankenhauses gestorben sei.

Votum für eine Positivliste

Im Grundsatz haben die Dele- gierten begrüßt, daß das Institut

„Arzneimittel in der Krankenversi- cherung" einen ersten Entwurf für ei- A-1652 (34) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995

(5)

Juristischer Rat: Horst Dieter Schirmer ne Positivliste vorgelegt hat. Aller-

dings wurden Einzelheiten des Ent- wurfs sowie bestimmte Verfahren zur Meinungsfindung des Instituts abge- lehnt. Der Deutsche Ärztetag folgte damit einem Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer sowie Er- gänzungswünschen von Delegierten.

Einen weitergehenden Antrag von Dr. Cornelia Krause-Girth, Dele- gierte der Landesärztekammer Hes- sen, überwies man an den Vorstand der Bundesärztekammer. Darin hatte es unter anderem geheißen: „Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt (in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesver- einigung und Arzneimittelkommissi- on), der Ärzteschaft die Anwendung einer geeigneten Positivliste zu emp- fehlen, die von industrieunabhängi- gen Experten auf der Basis des neue- sten, internationalen wissenschaftli- chen Erkenntnisstandes erstellt und laufend aktualisiert wird."

Berufsbegleitende Weiterbildung: Arbeit für den Vorstand

Das Problem ist bekannt Wer als niedergelassener Arzt Interesse an einer bestimmten Weiterbildung hat, muß meist verzichten, weil es keine berufsbegleitenden Angebote gibt.

Das gilt selbst für den Erwerb von Zusatzbezeichnungen und Fachkun- denachweisen. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages überwiesen deshalb den Antrag von Dr. Heidi Borchers an den Vorstand der Bun- desärztekammer zur Bearbeitung.

Die Delegierte der Bayerischen Lan- desärztekammer hatte angeregt, bei einer Novellierung der Muster-Wei- terbildungsordnung berufsbegleiten- de Angebote überall dort vorzuse- hen, „wo dies ohne Qualitätsein- bußen möglich ist". Unterstützung hatte Borchers vom Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr.

Jörg-Dietrich Hoppe, erhalten: Eine Konzentration der Angebote allein an Krankenhäusern sei überholt —

„aus diesem Alter der Weiterbil- dungsordnung sind wir herausge- wachsen".

Gisela Klinkhammer, Sabine Dauth

Satzung

Der Ärztetag hat die Zusammen- setzung des Vorstandes der Bundes- ärztekammer (leicht) verändert. Bis- her setzte sich der Vorstand neben dem Präsidenten und den beiden Vi- zepräsidenten (alle direkt vom Ärzte- tag gewählt) und den Präsidenten der Landesärztekammern (als geborenen Mitgliedern) laut Satzung aus „zwei Vertretern der angestellten Ärzte" zu- sammen. Diese beiden angestellten Ärzte wurden direkt vom Ärztetag gewählt. Zuvor

hatte der Ärztetag die „Gruppe der angestellten Ärz- te" zu bestimmen, die für diese bei- den Plätze vor- schlagsberechtigt sein sollte. Über Jahrzehnte be- nannte der Ärzte- tag als „Gruppe"

den Marburger Bund. Der schlug sodann dem Ple- num einige seiner Mitglieder zur Wahl vor. Schon bei der letzten Wahl (1991) war mit dieser Traditi- on gebrochen wor- den. Der Ärztetag

hatte darauf verzichtet, eine vor- schlagsberechtigte Gruppe zu bestim- men. Gewählt wurden damals ein Vertreter des Marburger Bundes (Dr.

Frank Ulrich Montgomery) sowie ei- ne Ärztin, die ihre berufspolitische Heimat im Hartmannbund hatte, Frau Dr. Ingrid Hasselblatt-Diedrich.

Die Bayerische Landesärzekam- mer beantragte auf dem 98. Deut- schen Ärztetag, auf die beiden Beisit- zer-Posten gänzlich zu verzichten.

Der Vorstand hätte demnach aus den

vom Ärztetag gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bestanden und den geborenen Mitgliedern; hinzuzu- fügen wäre, daß Präsident und Vize- präsidenten zwar vom Ärztetag be- stimmt werden, aber in der Regel zu- gleich Landesärztekammer-Präsiden- ten sind.

Die Mehrheit der Delegierten des Ärztetages wollte sich das Recht, zwei Mitglieder in den Vorstand entsenden zu können, nicht nehmen lassen. Man beschloß ledig- lich, die Privile- gierung der ange- stellten Ärzte aufzugeben. Die neugefaßte Sat- zung bestimmt nunmehr, daß der Deutsche Ärzte- tag „zwei weitere Ärztinnen oder Ärzte" hinzu- wählt. Zum Hin- tergrund dieser Entscheidung:

Die Satzungsbe- stimmung über die Vertretung der angestellten Ärzte stammte aus den An- fängen der Bun- desärztekammer.

Den angestellten Ärzten sollte mit den beiden Beisitzer-Posten im Vorstand eine Mindestvertretung gesichert wer- den, waren ursprünglich doch im Ärz- tetag wie im Vorstand die niedergelas- senen Ärzte weit überrepräsentiert.

Inzwischen haben sich die Verhältnis- se eher umgekehrt. Ein „Minderhei- tenschutz" dieser Art ist demnach nicht erforderlich.

Die Satzungsänderung setzte der Deutsche Ärztetag sogleich in Kraft, so daß bei den später stattfindenden

Erweiterung um

„zwei weitere Arztinnen

oder Ärzte"

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