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Archiv "Zitat der Woche: „Juristen müssen erkennen, dass Recht schaden kann, wenn es überdosiert wird – darin ist die rechtliche Medikation der ärztlichen gleich.“" (03.04.2009)

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A630 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 14⏐⏐3. April 2009

A K T U E L L

Vom 1. April an sind Tabletten und Kapseln mit dem Wirkstoff Parace- tamol verschreibungspflichtig, wenn die Packung mehr als zehn Gramm des Wirkstoffs enthält. Ebenfalls verschreibungspflichtig werden jo- hanniskrauthaltige Präparate, die für die Behandlung von mittelschweren Depressionen zugelassen sind.

Das Bundesgesundheitsministe- rium begründet diese Entschei- dung damit, dass eine Überdosie- rung mit Paracetamol häufig zu lebensbedrohlichen Vergiftungszu- ständen führt. Bei der Anwendung von Johanniskraut bei mittelschwe- ren Depressionen könne ein Suizid- risiko nicht ausgeschlossen wer- den. Präparate, die nur für leich- te depressive Zustände zugelassen

seien, könnten aber weiter rezept- frei erworben werden.

Darüber hinaus werden Vor- schriften wirksam, die das Verhält- nis zwischen Vertragsärzten und Hilfsmittelversorgern regeln. Die- sen sind von April an sämtliche Zah- lungen und Zuwendungen an Ver- tragsärzte im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung unter- sagt. Die Krankenkassen sind ver- pflichtet, die zuständige Ärztekam- mer zu informieren, wenn Vertrags- ärzte an der Hilfsmittelversorgung mitwirken, damit die berufsrechtli- che Zulässigkeit geprüft werden kann. Außerdem müssen die Kassen melden, wenn der Verdacht besteht, dass Ärzte Versicherte an bestimmte Hilfsmittelversorger verweisen. HK

Um Infektionsrisiken im Kranken- haus einzudämmen, fordert die Bun- desärztekammer (BÄK) eine besse- re personelle und finanzielle Aus- stattung der Kliniken. „Untersu- chungen belegen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Per- sonalbesetzung in den Kran- kenhäusern und Krankenhaus- infektionen besteht“, sagte BÄK-Präsident Prof. Dr. med.

Jörg-Dietrich Hoppe bei einer Anhörung im Gesundheitsaus- schuss des Bundestages.

Anlass der Beratung war ein Antrag der Fraktion Die Lin- ke. Sie fordert die Bundesre- gierung darin auf, verstärkt Präventionsmaßnahmen gegen

Krankenhausinfektionen zu ergrei- fen. Den Schwerpunkt sieht die Fraktion dabei im Kampf gegen den Methicillin-resistenten Staphylococ- cus aureus (MRSA).

Die Arbeitsbelastung, der damit verbundene Zeitmangel und die Do-

kumentationspflichten von Ärzten und anderem medizinischen Perso- nal führten dazu, dass viele Be- schäftigte Widerstände gegen Maß- nahmen zur Infektionsprävention aufbauten. Dies zeige der Empfeh- lungsentwurf der Krankenhaushy- giene-Kommission des Robert- Koch-Instituts, so Hoppe.

Als besonders vorbildlich in der Vermeidung von Kran- kenhausinfektionen gelten die Niederlande, wo nach Aus- kunft des Einzelsachverständi- gen und Hygienexperten, Prof.

Dr. Hajo Grundmann, MRSA nur ein Prozent aller Infektio- nen mit Typen von Staphyloc- cucus ausmache. SR KRANKENHAUSHYGIENE

BÄK fordert mehr Personal und Geld für Infektionsprophylaxe

Methicillin-resistente Staphylokokken sind ge- fürchtete Erreger nosokomialer Infektionen.

Foto:CDC

GESETZESÄNDERUNGEN

Rezeptpflicht für Paracetamol und Johanniskraut

Zitat der Woche

Juristen müssen erkennen, dass Recht schaden kann, wenn es überdosiert wird – darin ist

die rechtliche Medikation der ärztlichen gleich.

Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier, Direktor des Instituts für Medizinrecht, Universität zu Köln

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