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Praxis der Investitionskontrolle in Deutschland

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Academic year: 2022

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GvW-Webinarreihe: Zoll und Export im Fokus Marian Niestedt, M.E.S

Hamburg, 25. Mai 2021

Praxis der Investitionskontrolle in Deutschland

(2)

Agenda

1. Ziele und Grundlagen: Entwicklung des Investitionskontrollrechts in Deutschland

2. Das Recht der Investitionskontrolle nach der 17. Änderungsnovelle

3. Praktische Fragen

(3)

Direktinvestitionen nach Ländern

(4)

Direktinvestitionen nach Sektoren (2003-2017)

(5)

Ziele der Investitionskontrolle

• Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit

− Kritische Infrastrukturen

− Kritische Technologien

− Versorgungssicherheit

− Zugang zu sensiblen Informationen

• Industrie- und technologiepolitische bzw. wirtschaftspolitische Ziele?

• Schutz der Wettbewerbsstruktur und Schutz vor Produktionsverlagerungen ins Ausland?

• Schutz der Zukunfts- und Widerstandsfähigkeit der deutschen Wirtschaft?

• Schutz des Wirtschaftsstandortes Deutschland?

(6)

Präzedenzfälle

• 50Hertz Transmission GmbH (2018)

• Leifeld Metal Spinning AG (2018)

• IMST GmbH (2020)

 Tendenz zu einer restriktiveren Verwaltungspraxis?

(7)

Verschärfung der Investitionskontrolle

Juli 2004: Einführung Investitionskontrolle (Rüstungsklausel) durch

das 11. ÄndG zum AWG und zur AWV v.

23.7.2004

2013:

Modernisierung AWG v. 6.6.

2013 und AWV v. 2.8.2013

9. ÄndV zur AWV v.

14.7.2017 (Meldepflicht in sicherheitsrelevanten

Branchen)

15. ÄndV zur AWV („Corona-Novelle“)

v. 20.5.2020

1. AWG- Novelle v.

10.7.2020

Vorschlag Gesetz zur Änderung des AWG und des KrWaffKontrG 13. Gesetz zum

ÄndG AWG u.

AWV v.

18.4.2009 (Einführung

sektor- übergreifende

Prüfung)

EU-Screening VO 2019/452 v.

19.3.2019, wirksam seit 11.10.2020

12. ÄndV zur AWV v.

19.12.2018 (Teilweise Herabsetzung Prüfeintrittsschwelle

auf 10 %)

17. ÄndV zur AWV v.

27.4.2021, in Kraft seit 1.5.2021

(8)

Überblick

Sektorspezifische Prüfung (§§ 60-62 AWV):

Rüstungsgüter, IT-Sicherheitsprodukte

Maßstab: Voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit

und Ordnung

Inländisches Zielunternehmen

Sektorübergreifende Prüfung (§§ 55-59 AWV)

Meldepflicht ≥ 10 % Katalogfälle (§ 55a) Sonstige Sektoren

Kritische Infrastrukturen (Nr. 1-7)

Hochtechnologie und andere

sicherheitsrelevante Sektoren (Nr. 8-27)

Meldepflicht ≥10 % Meldepflicht

neu: ≥ 20 %

Prüfrecht:

≥ 25 %

Voraussichtliche Beeinträchtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen

(9)

Erwerb (sektorspezifische Prüfung)

Ausländischer Investor Drittländischer Investor

Mind. 10 % der Stimmrechte

Frz. Muttergesellschaft

Deutsches Erwerbsvehikel

100 % der Stimmrechte 10 % der Stimmrechte

Unmittelbarer Erwerb Mittelbarer Erwerb

(10)

Änderungen durch die 17. AWV-Novelle

• Anwendbar für ab dem 1. Mai 2021 abgeschlossene

Kaufverträge

• Sektorspezifische Prüfung: v. a.

Ausweitung auf alle Rüstungsgüter i.S.v. Teil I A Ausfuhrliste

• Sektorübergreifende Prüfung:

Weitere Katalogfälle (Nr. 12 bis 27), z. B.

− Robotik

− Autonomes Fahren/Fliegen

− Luft- und Raumfahrt

• 20 %-Prüfeintrittsschwelle außerhalb der kritischen

Infrastrukturen (d. h. auch für den Gesundheitssektor)

(11)

Meldepflichtige Bereiche

(sektorübergreifende Prüfung, § 55a AWV)

Katalogfälle (sektorübergreifende

Prüfung) Kritische Infrastrukturen und Software dafür (Nrn.

1, 2 u. 7)

Telekommu- nikation, Medien

(Nrn. 3-6)

Gesundheitssektor (Nrn. 8-11)

Neu (zuvor im SatDSiG):

Erdfernerkundungs- systeme (Nr. 12)

Neu: Künstliche Intelligenz (Nr. 13)

Neu:

Automatisches Fahren/Fliegen

(Nr. 14)

Neu: Robotik (Nr. 15) Neu: Sicherheits-

relevante IT- und Kommunikations- technologie (Nr. 22) Neu: Smart-Meter Gateways (Nr. 23) Neu: Dienstleistungen

für den Bund im Bereich IKT (Nr. 24)

Neu: Kritische Rohstoffe und Erze

(Nr. 25)

Neu: Geheim- gestellte Patente oder

Gebrauchsmuster (Nr. 26)

Neu: Land- und Ernährungswirt-

schaft (Nr. 27)

(12)

Beispiel Robotik (§ 55a Abs. 1 Nr. 15)

Referentenentwurf vom 22.1.2021 17. ÄndV Ob das inländische Unternehmen […]

Industrieroboter, einschließlich Software oder Technologie hierfür, entwickelt oder

herstellt oder hierfür spezifische IT- Dienstleistungen erbringt

Ob das inländische Unternehmen […]

Entwickler oder Hersteller von Robotern, auch automatisiert oder autonom mobil, mit

folgenden Eigenschaften ist:

a) besonders konstruiert für die Handhabung hochexplosiver Stoffe,

b) besonders konstruiert oder ausgelegt als strahlungsgehärtet, um ohne

Funktionseinbuße einer Strahlendosis von mehr als 5 x 103 Gy (Silizium) standhalten zu können,

c) besonders konstruiert für eine

Betriebsfähigkeit in Höhen über 30 000 Meter oder

d) besonders konstruiert für eine

Betriebsfähigkeit in Wassertiefen ab 200 Meter

(13)

Weitere Änderungen durch die 17. AWV-Novelle

• Atypischer Kontrollerwerb (→ Slide 14)

• Hinzuerwerbe, wenn dadurch bestimmte Stimmrechtsschwellen

(20 %, 25%, 40 %, 50 % oder 75 %) erreicht oder überschritten werden

• Ausnahme für bestimmte

konzerninterne Umstrukturierungen, vorausgesetzt

− Konzernobergesellschaft bleibt identisch

− und zwischengeschaltete Tochter wird durch eine andere Tochter, die in demselben Drittstaat

ansässig ist, ersetzt

(14)

Atypischer Kontrollerwerb

• Keine Meldepflicht, aber Prüfrecht des BMWi

• Kein Abstellen auf Schwellenwerte bei Stimmrechten, sondern auf Erwerb von Kontroll- und Verwaltungsrechten (Investoren- oder Gesellschaftervereinbarungen), d.h.

Zusicherung zusätzlicher Sitze oder Mehrheiten in Aufsichtsgremien oder in

der Geschäftsführung

Einräumung von Vetorechten bei

strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen

Einräumung von Informationsrechten iSv § 15 Abs. 4 S. 1 Nr.

3 AWG (sicherheits- relevante unternehmens-

bezogene Informa- tionen)

(15)

Besonderes Prüfpotenzial in allen Fällen des Art. 4 EU Screening-VO

a) kritische Infrastrukturen physischer oder virtueller Art, einschließlich Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit, Kommunikation, Medien, Datenverarbeitung oder -speicherung, Luft- und

Raumfahrt, Verteidigung, Wahl- oder Finanzinfrastrukturen und sensible Einrichtungen sowie Investitionen in Grundstücke und Immobilien, die für die Nutzung dieser Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung sind;

b) kritische Technologien und Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates, einschließlich künstlicher

Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Cybersicherheit, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Energiespeicherung, Quanten- und Nukleartechnologien sowie Nanotechnologien und Biotechnologien;

c) die Versorgung mit kritischen Ressourcen, einschließlich Energie oder Rohstoffen, sowie die Nahrungsmittelsicherheit;

d) den Zugang zu sensiblen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, oder die

(16)

Verfahren und Fristen

Sektorspezifisch (§§ 60-62 AWV)

Abschließende Entscheidung:

Freigabe/UB, Freigabefiktion, Untersagung, öffentlich-rechtlicher Vertrag

Sektorübergreifend (§§ 55-59 AWV)

2 Monate ab Kenntnis

Antrag auf UB oder von Amts wegen

Eröffnungsbescheid, sonst erlischt Eingriffsbefugnis

4 Monate nach Eingang vollständiger Unterlagen (Verlängerung von 3-4 Monaten möglich)

Meldung oder von Amts wegen

Prüfungsphase I

Prüfungsphase II

(17)

Konsultationsmechanismus nach der EU-Screening-VO

Andere Mitgliedstaaten

Kann Kommentar an MS richten

Können MS um dafür

erforderliche Informationen bitten

Mitgliedstaat des Zielunternehmens

Muss Stellungnahme und

Kommentare in angemessener Weise berücksichtigen

Mitgliedstaat des Zielunternehmens

Information an andere MS und KOM

Kann die anderen MS und KOM um Stellungnahme oder Kommentare ersuchen

Kommission

Kann Stellungnahme an MS richten

(18)

Rechtsfolgen

Wirksamkeit des

Erwerbs? Vollzugsverbot? Verbote Strafen/Buß- gelder

Meldepflicht Schwebend unwirksam

(§ 15 (3) AWG) Vollzugsverbot (+) § 15 Abs. 4 AWG:

keine

Ermöglichung der Ausübung von Stimmrechten

Keine Gewährung von Gewinnaus- zahlungsansprü- chen

Keine Weitergabe unternehmensbe- zogener

Informationen an Erwerber

Unterbliebene Meldung nicht

sanktioniert, aber falls Verstoß gegen

Vollzugsverbot: bei Vorsatz Straftat; bei Fahrlässigkeit Bußgeld

Keine

Meldepflicht

Schwebend wirksam Kann bereits vollzogen werden (aber Risiko der Rückabwicklung, falls Untersagung)

(19)

Themen für die Praxis

Welche Informationen sind besonders relevant?

• Entwicklung, Herstellung,

Modifizierung, Besitz kritischer Güter

• Kontrolle durch Regierung eines Drittstaats

• Erhalt von Fördermitteln

• Verpflichtung zum Schutz staatlicher Verschlusssachen

• Vertragliche Beziehungen mit Kommunen, Ländern oder dem Bund (v. a. Bundeswehr)

Substituierbarkeit der Güter

(20)

Ausblick auf weitere anstehende Änderungen

• Veröffentlichung neuer Allgemeinverfügungen zu einzureichenden Unterlagen im Bundesanzeiger

• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AWG und der KrWaffKontrG, u. a.

− Lockerung der Vollzugsbeschränkungen für Börsengeschäfte

− Beginn der Prüffrist bei öffentlichen Übernahmeangeboten vor Vertragsschluss (mit Annahme des Angebots)

(21)

Fragen?

(22)

Kontakt

Marian Niestedt

Rechtsanwalt, Partner

GvW Graf von Westphalen

Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB Poststraße 9 – Alte Post

20354 Hamburg m.niestedt@gvw.com T +49 40 35922- 248 F +49 40 35922- 293

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Referenzen

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