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Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab Landkreis Bernkastel-Wittlich und innogy schließen Kreisnachrichten

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

(Fortsetzung auf Seite 3) Ausgabe 50/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 10.12.2019

Der flächendeckende geför- derte NGA-Breitbandausbau („Next Generation Access“) ist in den bisher unterversorgten Bereichen der Verbands- gemeinde Traben-Trarbach bis auf wenige Restarbeiten technisch abgeschlossen.

Im Auftrag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat der Netzbetreiber innogy TelNet in den vergangenen 19 Mo- naten in neun weiteren Or- ten Glasfaserinfrastruktur zur verbesserten Breitbandver- sorgung errichtet. Zusätzlich hat das Unternehmen 30 Ge- werbestandorte im Gebiet der Verbandsgemeinde an das schnelle Internet angeschlos- sen. Somit können Anwoh- ner, Gewerbetreibende und Schulen in vielen weiteren Ge- meinden der Region ab sofort mit hohen Geschwindigkeiten auf der Datenautobahn sur- fen.

Die ausstehenden Montage- arbeiten erstrecken sich über- wiegend bei exponiert gele-

genen Einzeladressen über die gesamte Verbandsgemeinde, wo bisher kein breitbandiges Internet vorhanden war. Der Internetausbau in Teilen der Verbandsgemeinde Traben- Trarbach ist Teil des Baus eines Hochgeschwindigkeits-Breit- bandnetzes durch den Land- kreis Bernkastel-Wittlich und den Netzbetreiber innogy Tel- Net im Projektgebiet, der Mit- te März 2018 begonnen hat und derzeit vielerorts weiter mit Hochdruck voranschreitet.

Anlässlich der Fertigstellung des NGA-Breitbandnetzes in der Verbandsgemeinde Tra- ben-Trarbach kamen Vertreter aus den Verwaltungen, den

Ortsgemeinden und von inno- gy im Gemeindehaus im Tra- ben-Trarbacher Stadtteil Kau- tenbach zusammen, um das schnelle Netz symbolisch in Betrieb zu nehmen.

„Der flächendeckende Breit- bandausbau ist eine nachhal- tige und wichtige Investition in die zukunftsfähige digi- tale Infrastruktur im gesamt- en Kreisgebiet. Eine zeitge- mäße Breitbandversorgung ist heutzutage unverzichtbar für die weitere Entwicklung der Kommunen und ein wichtiger Standortfaktor. Für die Wett- bewerbsfähigkeit und Lebens- qualität unserer Region ist dies ein entscheidender Vor-

teil“, erklärte Gregor Eibes, Landrat des Landkreises Bern- kastel-Wittlich anlässlich der Inbetriebnahme und freute sich außerdem, dass der Zeit- plan beim Ausbau weitest- gehend eingehalten werden konnte.

Marcus Heintel, Bürgermei- ster der Verbandsgemein- de Traben-Trarbach, hob her- vor, dass flächendeckend hohe Übertragungsgeschwin- digkeiten geschaffen werden konnten und ergänzte: „Es freut uns besonders, dass in der Verbandsgemeinde neben den Gewerbestandorten auch Gemeinsam nahmen Vertreter aus der Lokalpolitik und von innogy das neue schnelle Glasfa- sernetz für schnelles Internet in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach symbolisch in Betrieb.

(Foto: Theresa Knod/innogy).

Landkreis Bernkastel-Wittlich und innogy schließen

Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 30 – Soziale Hilfen -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel- lungsbedürftige Entscheidung getrof- fen hat.

Betroffene/r: Carolin Janke

letzte bekannte Anschrift: Zur Polizei- schule 4, 54516 Wittlich,

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 19.11.2019, Az.: 30-35142- 16474

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 30 – Soziale Hilfen -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden. Durch die öf- fentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entschei- dung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 04.12.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen - Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Im Auftrag gez. Silvia Schiefer

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Aboka Abdirahman letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen des Schrei-

bens: 04.12.2019, Az.: 13-50-A- 006782/006783

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 04.12.2019

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag

gez. Manuela Neithöfer

Öffentliche Ausschreibung von Dienstleistungen für die Übernahme von drei Projektstellen für Schulsozi- alarbeit - Kurzfassung -

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich beabsichtigt, einen Kooperations- vertrag für die Übernahme von drei Projektstellen für Schulsozialarbeit an den Grundschulen Hetzerath, Thalfang und Kinderbeuern im Umfang von je- weils 0,5 VZÄ auf der Grundlage der Konzeptionellen Leitlinien zur Schul- sozialarbeit im Landkreis Bernka- stel-Wittlich und des Beschlusses des Kreistags vom 10.12.2018 abzuschlie- ßen. Der Vertrag soll unbefristet abge- schlossen werden. Submissionstermin ist der 20.12.2019, 12:00 Uhr. Die voll- ständige Ausschreibung kann über die Internetseite http://www.bernkastel- wittlich.de/ausschreibungen.html eingesehen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Im Auftrag: Andreas Müller

Öffentliche Ausschreibung nach VOB: Errichtung von 2 Aufzugs- anlagen an der Realschule Plus in Bernkastel-Kues (Kurztext)

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt- lich beabsichtigt, im Zuge der Maß- nahme „Sanierung und Umbau der Realschule Plus Bernkastel-Kues (ehem. Hauptschule), Peter-Kremer- Weg 2, 54470 Bernkastel-Kues“ ei- nen Auftrag für die Errichtung von zwei Aufzugsanlagen sowie Abschluss eines entsprechenden Wartungsver-

trages zu vergeben. Submissionster- min ist der 20.12.2019, 11:15 Uhr. Der detaillierte Langtext der öffentlichen Ausschreibung kann im Internet un- ter www.bernkastel-wittlich.de/aus- schreibungen.html abgerufen wer- den.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Im Auftrag: Andreas Müller

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Ab- fällen in der Stadt Trier und in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernka- stel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Regi- on Trier (A.R.T.) vom 17. Dezember 2015 (Abfallsatzung)

Die Verbandsversammlung hat auf- grund der §§ 24 und 26 der Gemein- deordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBL. S. 448), des Landeskreislauf- wirtschaftsgesetzes Rheinland-Pfalz (LKrWG) vom 22. November 2013 (GVB. S. 459), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. De- zember 2018 (GVBl. S. 469), des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rhein- land-Pfalz in der Fassung vom 31. Ja- nuar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt ge- ändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S.

448), in Ausführung des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Fe- bruar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt ge- ändert durch Artikel 2 G des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) und der Gewerbeabfallverordnung (Ge- wAbfV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S.

896), zuletzt geändert durch Artikel 2 G der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234, 2260) und der darauf beruhenden Verordnungen, des Lan- desgesetzes über die kommunale Zu- sammenarbeit (KomZG) vom 22. De- zember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Ge- setzes vom 02. März 2017 (GVBl. S.

21) und des Gesetzes über das Inver- kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elek- tro- und Elektronikgerätegesetz-Elek- troG) vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.

1739, Nr. 40), zuletzt geändert durch Artikel 16 G des Gesetzes vom 27.

Juni 2017 (BGBl. I S. 1966, 2064) am 03.12.2019 folgende 6. Änderungssat- zung beschlossen, die hiermit öffent- lich bekannt gemacht wird:

ARTIKEL 1

Die Satzung wird im Einzelnen wie folgt geändert:

Erster Abschnitt Allgemeines

1. § 5 Begriffsbestimmungen In § 5 Absatz 1 wird folgender neuer Punkt f) eingefügt:

f) Zum einmaligen Gebrauch be- stimmte Abfallsäcke für Windeln mit einer Füllmenge von 40 l und der Aufschrift „Amtlicher Abfallsack des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Re- gion Trier“.

2. § 13 Vorhalten und Benutzen der Abfallbehälter

§ 13 Absatz 8 erhält folgende neue Fassung: Für die Sammlung von Ab- fällen, insbesondere, wenn diese vo- rübergehend verstärkt anfallen, dür- fen neben den festen Abfallbehältern nur die für den einmaligen Gebrauch bestimmten Abfallsäcke nach § 5 Ab- satz 1 c), d) und f) verwendet werden.

Abfallsäcke nach § 5 Absatz 1 c) und d) sind bei den vom A.R.T. beauftrag- ten Vertriebsstellen oder beim A.R.T.

selbst käuflich zu erwerben. Amtliche Windelsäcke sind nur bei den Ver- bandsmitgliedern oder bei von diesen Beauftragten zu beziehen. Vorausset- zungen für den Bezug von Windelsä- cken regeln die Verbandsmitglieder selbst. Die auf den Abfallsäcken auf- gedruckten Verwendungsvorschriften sind zu beachten.

3. § 14 Sammeln und Transport 3.1 § 14 Absatz 2 Satz 1 erhält fol- gende neue Fassung:

Ordnungsgemäß bereitgestellte feste Abfallbehälter für Abfälle zur Beseiti- gung, amtliche Abfallsäcke für Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle) und amt- liche Windelsäcke werden regelmäßig in zweiwöchentlichem Rhythmus ent- leert bzw. eingesammelt.

3.2 § 14 Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:

Abfallsäcke sind am Abfuhrtag von den Überlassungspflichtigen neben den Abfallbehältern am Straßenrand bzw. an vom A.R.T. vorgegebenen Be- reitstellungsort zur Abfuhr bereitzu- stellen (ausgenommen sind amtliche Windelsäcke).

ARTIKEL 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

54290 Trier, den 03.12.2019 Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier

Löwenbrückener Str. 13/14, 54290 Trier

Der Verbandsvorsteher Gregor Eibes Landrat

Hinweis: Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Sat- zungen, die unter Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund

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(Fortsetzung von Seite 1)

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Gräfendhron Unter dem Hühnertriesch Ackerland 0,5238 ha

Gräfendhron Aufm Hohlweg Waldfläche 0,8824 ha

Longkamp kleine Ringelseif Landwirtschaftsfläche 0,9003 ha Emmeroth Longkamperbach Landwirtschaftsfläche 0,5127 ha Pilmeroth Am Mühlenpfad Landwirtschaftsfläche 1,2851 ha Sehlem auf der Lehmkaul Acker, Grünland 1,0647 ha Kesten aufm Berg Landwirtschaftsfläche 0,1444 ha Oberscheidweiler auf Eichels Landwirtschaftsfläche 1,7817 ha Oberscheidweiler auf Eichels Landwirtschaftsfläche 1,8596 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 20.12.2019 schriftlich mitzuteilen.

der Gemeindeordnung zustande ge- kommen sind, ein Jahr nach der Be- kanntmachung als von Anfang an gül- tig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genann- ten Frist die Aufsichts- und Dienstlei- stungsdirektion Trier den Beschluss beanstandet oder jemand die Ver- letzung der Verfahrens- oder Form- vorschriften gegenüber dem Zweck- verband Abfallwirtschaft Region Trier unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- tend machen.

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Überbetrieb- liches Ausbildungszentrum Wittlich“

Am Mittwoch, dem 18. Dezember 2019 um 9.00 Uhr findet im Überbe- trieblichen Ausbildungszentrum in Wittlich, Max-Planck-Straße 1, Raum

N 2.6, eine öffentliche / nichtöffent- liche Sitzung der Verbandsversamm- lung des Zweckverbandes „Über- betriebliches Ausbildungszentrum Wittlich“ mit folgender Tagesordnung statt:

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

TOP 1: Wahl einer stellvertre- tenden Verbandsvorsteherin für die Verbandsversammlung des Zweck- verbandes „Überbetriebliches Ausbil- dungszentrum Wittlich“

TOP 2: Feststellung des Jahresab- schlusses zum 31. Dezember 2018 TOP 3: Entlastung des Verbands- vorstehers und des Geschäftsführers für das Wirtschaftsjahr 2018 TOP 4: Behandlung des Jahreser- gebnisses 2018

TOP 5: Zwischenbericht zum 30.06.2019

TOP 6: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020

TOP 7: Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung:

TOP 8: Verschiedenes Wittlich, 12. Dezember 2019 Der Vorsteher des Zweckverbandes

„Überbetriebliches Ausbildungs- zentrum Wittlich“

Gregor Eibes

senbau. In der Verbandsge- meinde Traben-Trarbach hat der Netzbetreiber mehr als 60 Kilometer neue Leerrohr-In- frastruktur errichtet und mit Glasfaser bestückt. Dort konn- ten insgesamt rund 280 An- wohner, Gewerbetreibende und Schulen an das schnelle Internet angeschlossen wer- den. Dank des schnellen In- ternetausbaus konnten aus- gewiesene Adressen bereits

in folgenden Orten ausgebaut werden: Bausendorf, Bengel, Enkirch, Flußbach, Hontheim, Kinheim, Kröv, Starkenburg, Traben-Trarbach.

„Wann Rechner und Fern- seher allerdings tatsächlich schneller sind als gewohnt, hängt von dem jeweiligen Ver- trag der Nutzer ab – technisch sind alle Voraussetzungen er- füllt,“ erläuterte Marco Felten von innogy.

Am Samstag 23. November 2019 übten rund 100 Einsatz- kräfte aus der Verbandsge- meinde Wittlich-Land und vom Katastrophenschutzzug Kin- heim/Kröv im Flüssiggaslager der Firma WESTFA in Sehlem.

Regelmäßige Übungen und Begehungen sind elementarer Bestandteil der Gefahrenab- wehrplanungen für das Flüs- siggaslager. Die Erkenntnisse fließen in die Alarm- und Ein- satzplanung für das Flüssig- gaslager ein.

Das vom Sachgebiet Katastro- phenschutz der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich ge- plante Übungsszenario sah unter anderem einen großen Flächenbrand vor, welcher das Flüssiggaslager bedrohte und

die Heranführung von groß- en Löschwassermengen au- ßerhalb des Hydrantennetzes erforderte. Die Helfer bau- ten hierzu zwei unabhängige Löschwasserförderleitungen vom Bendersbach (Länge rund 1,4 km) und von der Salm (Län- ge rund 1,8 km) auf. Daneben konnten die Helfer ihre Orts- und Fachkenntnisse innerhalb des Gaslagers vertiefen.

Zum Abschluss der Übung be- dankten sich Herr Stoll von der Firma Westfa, Wehrlei- ter Christ, Kreisfeuerwehrin- spekteur Teusch und Arnold Schottler vom Sachgebiet Ka- tastrophenschutz bei den Ein- satzkräften für die gezeigten Leistungen und die zahlreiche Teilnahme an der Übung.

treuer bei innogy am Stand- ort Trier, erläuterte: „Unsere Kunden profitieren nun von attraktiven Angeboten für Te- lefon, Internet und internet- gestütztem Fernsehen, zuge- schnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Anforderun- gen. Diese Individualität der Leistungen gilt insbesondere für die Gewerbekunden.“

Insgesamt umfasst der ge- förderte Breitbandausbau im Kreisgebiet durch innogy cir- ca 500 Kilometer neuen Tras- für nahezu alle Privatkunden

im Ausbaugebiet gigabitfähige Anschlüsse zur Verfügung ste- hen.“ Denn fast alle Ausbau- adressen des Kreisprojektes konnten die Partner in der Verbandsgemeinde direkt mit Glasfaserhausanschlüssen an- binden, so dass die Vorausset- zung für eine leistungsstarke und zukunftssichere Versor- gung gewährleistet ist.

Marco Felten, Kommunalbe-

Einsatzkräfte üben

im Flüssiggaslager

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Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorien- tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleis- tungsunternehmen bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle an:

Sachbearbeitung Kindertagesstätten (m/w/d)

im FB 12 – Jugend und Familie - Teilzeit (17 Wochenstunden),

zunächst befristet auf zwei Jahre, E 6 bzw. E 5 TVöD - Ihre Aufgabenschwerpunkte:

• Abrechnung der Personalkosten: Prüfung der Verwen- dungsnachweise der Träger, Endabrechnung der Kreis- und Landeszuschüsse, Erstellung Verwendungsnachweis für das Landesjugendamt, Durchführung Widerspruchs- verfahren in Personalkostenangelegenheiten

• Abrechnung der Elternbeitragsausfälle: Berechnung der voraussichtlichen Elternbeitragsausfälle und Meldung an das Landesjugendamt, Überprüfen der Unterlagen der Kitas zu Elternbeiträge und endgültige Berechnung, Er- stellung des Verwendungsnachweises an das Landesju- gendamt

Ihr Profil:

• Verwaltungswirt/in, Verwaltungsfachangestellte, Verwal- tungsfachkraft (1. Prüfung); alternativ eine mit minde- stens befriedigenden Ergebnissen abgeschlossene drei- jährige Ausbildung im Bereich Büro oder Verwaltung, die zur Erledigung vergleichbarer Aufgaben qualifiziert.

• fundierte Kenntnisse der Bürokommunikationsanwen- dungen und Microsoft-Office

• Selbständigkeit

• Sorgfältige und systematische Arbeitsweise

• Teamfähigkeit Wir bieten:

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist eine familien- freundliche Dienststelle, die betriebliche Gesundheitsförde- rung anbietet. Die Einarbeitung ist gewährleistet.

Bewerbungen geeigneter schwer behinderter Frauen und Männer sind ausdrücklich erwünscht. In Umsetzung des Lan- desgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Be- werbungen von Frauen.

Ansprechperson für Rückfragen:

Herr Bernd Bäumler, Fachbereichsleitung, Tel.: 06571/14-2210;

Bernd.Baeumler@Bernkastel-Wittlich.de.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 27.12.2019 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,

Fachbereich 02 – Personal, Organisation und IT, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de

Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorien- tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleis- tungsunternehmen bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle an:

Sachbearbeitung (m/w/d)

im FB 32 – Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau - Teilzeit (19,5 h), zunächst befristet, E 5 TVöD - Ihr Profil:

• eine mit mindestens befriedigenden Prüfungsergebnis- sen abgeschlossene Berufsausbildung im Büro- oder Ver- waltungsbereich

• fundierte Kenntnisse der Bürokommunikationsanwen- dungen und Microsoft-Office

• Körperliche Mobilität (Mitwirkung bei Außendiensten in nicht barrierefreien Betrieben)

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter http://www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 27.12.2019 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,

Fachbereich 02 – Personal, Organisation und IT, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de

Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorien- tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleis- tungsunternehmen bietet zum 01.02.2020 eine Stelle an:

Sekretariat (m/w/d)

bei der in Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich stehenden Berufsbildenden Schule für Technologie und Um-

welt Wittlich

- unbefristet, Teilzeit (35 Wochenstunden), E 5 TVöD - Ihr Profil (Auszug):

• eine mit mind. befriedigenden Ergebnissen abgeschlos- sene Berufsausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich

• Berufserfahrung im Sekretariatsbereich mit Kundenkon- takten

• fundierte Kenntnisse der Bürokommunikationsanwen- dungen und Microsoft- Office

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter http://www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 20.12.2019 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich,

Fachbereich 02 – Personal, Organisation und IT, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de

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Seit mehr als drei Jahrzehnten ist es eine besondere Tradition, dass in jedem Jahr eine andere Kommune dem Landtag Rhein- land-Pfalz für die Advents- zeit zwei Weihnachtsbäume aus heimischen Wäldern zur Verfügung stellt. Seit kurzem schmücken nun zwei Nord- mann-Tannen aus dem Land- kreis Bernkastel-Wittlich, aus dem Forstrevier Klausen, den Innenhof des rheinland-pfäl- zischen Landtags und das Ab- geordnetenhaus in Mainz. An- lässlich einer Feierstunde in Mainz, an der Landtagsprä- sident Hendrik Hering, eine Vielzahl von Landtagsabge- ordneten und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung teilnah- men, übergab eine Delegati- on des Landkreises Bernka- stel-Wittlich unter Leitung von Landrat Gregor Eibes die bei- den Weihnachtsbäume. Land- tagspräsident Hendrik Hering dankte dem Landkreis für die schönen Nordmanntannen, den individuellen Weihnachts- baumschmuck und das tol- le Rahmenprogramm. Er be- wertete diese „Geschenke des Landkreises Bernkastel-Witt- lich“ als Ausdruck der Verbun-

denheit der Landkreise und Städte mit dem Land Rhein- land-Pfalz.

Nicht nur die Weihnachtsbäu- me, auch der bunte und kunst- stofffreie Weihnachtsbaum- schmuck kamen ebenso wie das leckere Catering und die musikalische Umrahmung der Feierstunde aus dem Land- kreis. Landrat Gregor Eibes hob in seiner Ansprache das tolle und harmonische Mitei- nander aller Beteiligten her- vor. Für den schönen Weih-

Weihnachtsbäume für den rheinland-pfälzischen Landtag

nachtsbaumschmuck dankte er der Justizvollzuganstalt Wittlich, deren Schreinerei und Metall verarbeitender Be- trieb die Holz- und Metallroh- linge fertigten. Ebenso herz- liche Dankesworte richtete er an den Evangelischen Kinder- garten Vitelliuspark Wittlich sowie an die Rosenberg-Schu- le Bernkastel-Kues. Die Kin- dergarten-Kinder mit ihren Er- zieherinnen und die Schüler der Rosenberg-Schule mit ih- ren Lehrern hatten die Weih- nachtsbaumschmuck-Roh- linge weiterverarbeitet und sehr dekorativ gestaltet. Für das leibliche Wohl bei die- ser Veranstaltung sorgte die jüngst gegründete Schülerfir- ma der Berufsbildende Schu- le Bernkastel-Kues mit kulina- rischen Köstlichkeiten sowie die Schüler des Rosenberg-

Schulcafés „Mittwochstreu- sel“ mit leckeren Plätzchen.

Ein Klarinetten-Quartett der Musikschule war ebenfalls mit von der Partie und sorgte für eine ansprechende Einstim- mung auf den Advent. Landrat Gregor Eibes brachte seinen Stolz und seine Dankbarkeit allen an dieser Aktion Beteili- gten zum Ausdruck. Er sagte:

„Sie haben unseren Landkreis eindrucksvoll in Mainz reprä- sentiert. Die schönen Weih- nachtsbäume, der attraktive Baumschmuck, das gelungene Catering, die stimmungsvollen Musikbeiträge – alles steht für die Vielseitigkeit und den Reichtum unserer Region, das gute Miteinander der Akteure und Einrichtungen, ja unsere Heimat, in der es sich rundhe- rum gut leben lässt“, so Gregor Eibes abschließend.

Foto: Landtag Rheinland-Pfalz/Andreas Linsenmann

Es hat schon Tradition: zum In- ternationalen Frauentag kön- nen Frauengruppen, Frauenor- ganisationen, Frauenverbände oder –vereine und Initiativen im Landkreis Bernkastel-Witt- lich ihre Veranstaltungen zum 8. März, dem Internationalen Frauentag, bei der Gleichstel- lungsbeauftragten Gabriele Kretz melden, damit diese in einem gemeinsamen Flyer zum Frauentag veröffentlicht werden. Alle Arten von Veran- staltungen im thematischen und zeitlichen Kontext zum In- ternationalen Frauentag, wie Ausstellungen, Lesungen, Vor- träge oder Frauenfrühstück, Workshop-Angebote, Filme, Frauen-Theater oder Kabarett, jede kreative Idee sind will-

kommen. Anbieter können ei- nen kurzen Text zum geplanten Ablauf ihrer Veranstaltung schreiben, in dem sie ange- ben, wo und wann die Veran- staltung stattfinden soll, ob ein Teilnahmegebühr zu entrich- ten ist, oder sonstige Beson- derheiten zu beachten sind.

Wichtig sind auch die Nen- nung von Ansprechpartnerin/

Veranstalterin mit Kontakt- daten. Die Informationen kön- nen per Post an die Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Gleichstellungsbeauftragte Gabriele Kretz, Kurfürstenstra- ße 16, 54516 Wittlich oder per E-Mail an gleichstellungsbe- auftragte@bernkastel-wittlich.

de gesendet werden. Melde- schluss ist der 31. Januar 2020.

Flyer zum Frauentag 2020

Unter dem Motto „Reise durch die Epochen der Mu- sikgeschichte“ geben Schü- ler der Musikschulen aus den Landkreisen Bernkastel- Wittlich und Trier-Saarburg am Sonntag, den 15. Dezem- ber um 16 Uhr ein Advents- konzert im Römer-Kastell in Neumagen-Dhron.

Rund 50 junge Musiker spie- len unter der Leitung von Ma- rianne Jostock auf Blockflö- ten, Gitarren und Klavier. Das Blockflötenorchester „Alle- gro“ spielt Werke von Bach, Händel und Beethoven. Na- türlich werden auch wunder- schöne Weihnachtsmelodien gespielt. Der Eintritt ist frei.

Adventliche Reise durch die

Epochen der Musikgeschichte

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„Lassen Sie uns das Alter be- wusster neu denken – in Bil- dern vom Alter und vom Äl- terwerden.“ Mit diesem Zitat von Altbundespräsident Joa- chim Gauck eröffnete Landrat Gregor Eibes den achten Ide- enwettbewerb „Zu Hause alt werden“ im Wittlicher Kreis- haus. Das Zitat ist gleichzeitig auch Einladung an die Bevöl- kerung, den demografischen Wandel vor Ort mit zu gestal- ten. Neue, innovative Formen des Zusammenlebens und der gegenseitigen Unterstützung sind gefragt und können ab so- fort in den achten Ideenwett- bewerb „Zu Hause alt wer- den“ eingebracht werden.

Mit dem Wettbewerb fördert der Landkreis den Aufbau von generationsübergreifenden Netzwerken, Bürgervereinen oder Bürgergenossenschaften, die als gemeindeeigene An- sprechstationen bereitstehen.

Ansprechstationen, die einer- seits schnelle und unbürokra- tische Hilfe im Alter realisieren können und andererseits eine Möglichkeit anbieten, sich ak- tiv für andere, die auf Hilfe an- gewiesen sind, einzusetzen.

Zum Beispiel im Rahmen von Besuch- oder Begleitdiensten oder Kümmererdiensten zur Bereitstellung von kleineren haushaltsnahen Hilfen.

„Es ist uns wichtig, dass un-

sere Dörfer auch in der Zu- kunft als attraktive Lebens- räume für alle Generationen erhalten bleiben und weiter- entwickelt werden“, so Eibes.

Um den Gemeinden des Land- kreises eine weitere Förder- grundlage bereitzustellen, wurde neben dem Ideenwett- bewerb „Zu Hause alt wer- den“ das Modellprojekt „Zu- kunfts-Check Dorf“ gestartet.

Der „Zukunfts-Check Dorf“ un- terstützt Gemeinden bei der Fortschreibung von Dorfent- wicklungskonzepten. Dorfent- wicklungsmaßnahmen, die dabei entwickelt werden und für eine Stärkung des sozia- len Zusammenlebens vor Ort stehen, können in den achten Ideenwettbewerb eingebracht werden, um eine finanzielle Förderung zu erhalten.

Die Brisanz sich jetzt mit der Zukunftsgestaltung der eige- nen Heimatgemeinde ausein- anderzusetzten, wurde in der Veranstaltung mit aktuellen

Zahlen des statistischen Lan- desamtes Rheinland-Pfalz ver- deutlicht: So wird die Anzahl der Hochbetagten im Land- kreis, also derjenigen, die 80 Jahre alt sind und älter, von aktuell 7.765 Personen auf 12.204 Personen im Jahr 2040 anwachsen. Dies bedeutet ei- nen Anstieg um rund 56%. Da- mit einhergehend wird sich auch die Steigerung der An- zahl Pflegebedürftiger fort- setzten. Diese hat sich bereits in den letzten zehn Jahren von 2.727 Pflegebedürftigen im Landkreis Bernkastel-Wittlich auf 4.585 Personen erhöht.

Dies entspricht einem Anstieg von 68%.

Mit „Zu Hause alt werden“

und „Zukunfts-Check Dorf“

stellt der Landkreis Bernka- stel-Wittlich seinen Gemein- den zwei Instrumente bereit, die genutzt werden können, um die demografische Ent- wicklung vor Ort anzugehen.

Zum Ideenwettbewerb „Zu Hause alt werden“ berät Mir- ko Nagel, Tel.: 06571 14-2408, E-Mail: Mirko.Nagel@Bernka- stel-Wittlich.de. Zum Projekt

„Zukunfts-Check Dorf“ berät Mario Boiselle-Hempel, Tel.:

06571 14-2279, E-Mail: Mario.

Boiselle-Hempel@Bernkastel- Wittlich.de. Mit Zahlen für eine ortseigene Demografiea- nalyse kann Sarah Hausmann, Tel.: 06571 14-2399, E-Mail:

Sarah.Haussmann@Bernka- stel-Wittlich.de von der Kreis- entwicklung unterstützen.

Ideenwettbewerb und Modellprojekt zur Stärkung des sozialen Zusammenlebens in den Gemeinden

Zwischen dem 17. Dezem- ber 2019 und dem 9. Janu- ar 2020 bleibt das Kreisarchiv Bernkastel-Wittlich geschlos- sen. Kreisarchivar Hermann Gerhardt und Marlies Heinz stehen ab dem 14. Januar 2020 wieder für persönliche Besuche im Wittlicher Haus Mehs zur Verfügung.

Kreisarchiv geschlossen

Demenz – eine Diagnose, die für Betroffene und ihre Ange- hörigen alles verändert. Die Erkrankung zu akzeptieren erscheint ebenso schwierig, wie ein angemessener Um- gang damit. Vielleicht geht es aber vielmehr um Mitfühlen, als um Verstehen? Beobach- tend erforscht der Kinofilm

„Das innere Leuchten“ den Le- bensalltag von Menschen mit Demenz in einer Pflegeein- richtung und baut eine starke emotionale Nähe zu ihnen auf.

Der Film wagt eine poetische Interpretation dieses beson- deren Zustands und soll dazu beitragen, Ängste im Um- gang mit Demenz abzubauen und jeden einzelnen als Men- schen zu akzeptieren. Über den Zeitraum eines Jahres hat der Dokumentarfilmer Stefan Sick Bewohner des Gradmann Hauses in Stuttgart, mit der Kamera begleitet. Der daraus entstandene 95-minütige Do- kumentarfilm gibt aus der Be- obachterperspektive Einblicke in den Alltag der dort leben- den Menschen. Er verzichtet dabei völlig auf Kommentare und sonstige Erläuterungen,

sondern lässt diese Eindrücke und die Dialoge der Bewohner auf die Zuschauer wirken.

In Kooperation mit der für den Kreis Bernkastel-Wittlich zu- ständigen Beratungs- und Ko- ordinierungsstelle/Schwer- punkt Demenz zeigt das Moselkino, Schanzstraße 12 in Bernkastel-Kues am Mitt- woch, 15. Januar 2020, 17:00 Uhr diesen Film, der sich auf ganz besondere Weise mit dem Thema Demenz aus- einandersetzt.

Im Anschluss an den Film sind die Besucher einladen, mit Uschi Wihr, der pädago- gischen Leiterin des Demenz- zentrums Trier e.V. zu diesem Film und dem Thema Demenz ins Gespräch zu kommen. Da- rüber hinaus bietet die Bera- tungs- und Koordinierungs- stelle/Schwerpunkt Demenz einen Infotisch mit Broschüren und die Altstadt-Buchhand- lung Wittlich einen Bücher- tisch zum Thema Demenz.

Reservierung, auch online un- ter www.mosel-kino.de, ist ab sofort möglich, Tickets sind im Mosel-Kino zu den üblichen Öffnungszeiten zu erhalten.

Moselkino zeigt Dokumentar- film zum Thema Demenz

Die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich ist auch im Advent zu Gast im Cusanusstift Bernkastel-Kues.

An den Adventssamstagen spielen die Schüler mit ih- ren Lehrern jeweils um 15:30 Uhr eine musikalische Ein- stimmung auf die um 16:00 Uhr folgenden Adventsgot- tesdienste, die auch von den einzelnen Gruppen umrahmt werden.

Samstag, 14. Dezember, „Ma- chet die Tore weit“ mit Quer- flöten (Ltg: Christiane Ehses) Samstag, 21. Dezember, „Bald nun ist Weihnachtszeit“ mit Gesangsensemble (Leitung:

Ingrid Wagner)

Am 24. Dezember stimmt um 15:30 Uhr ein Streicher-En- semble unter Leitung von Kajo Lejeune auf den Heilig Abend- Gottesdienst ein.

Musik zum

Advent

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VG Neumagen-Dhron, 111,84 Einwohner/km² VG Bernkastel-Kues, 110,05 Einwohner/km² VG Traben-Trarbach, 107,54 Einwohner/km² VG Wittlich-Land, 92,55 Einwohner/km² Einheitsgemeinde

VG Wittlich-Land, 21.787 Einwohner Stadt Wittlich, 17.763 Einwohner EG Morbach, 10.932 Einwohner VG Traben-Trarbach, 9.490 Einwohner VG Kröv-Bausendorf, 8.797 Einwohner VG