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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 Neues RheinBad Rheinpromenade

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Academic year: 2022

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(1)

Schallimmissionsschutz

• Straße / Schiene

• Gewerbe / Industrie

• Bauleitplanung Lärmschutz Arbeitsplatz Thermische Bauphysik Bauakustik / Raumakustik Maschinenakustik

Güteprüfungen nach DIN 4109 Luft- u. Trittschall / Sanitär

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22

„Neues RheinBad“

Rheinpromenade 46487 Wesel

Geräuschimmissions-Prognose

- Freibad * Hallenbad * Sauna-Landschaft -

Be-Nr. 7037/21-1b H/OP

Essen, 12.03.2021

(2)

Schallimmissionsschutz

• Straße / Schiene

• Gewerbe / Industrie

• Bauleitplanung Lärmschutz Arbeitsplatz Thermische Bauphysik Bauakustik / Raumakustik Maschinenakustik

Güteprüfungen nach DIN 4109 Luft- u. Trittschall / Sanitär

Geräuschimmissions-Prognose

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22

„Neues RheinBad“

Rheinpromenade

46487 Wesel

Be-Nr. 7037/21-1b H/OP

Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planungsunterlagen,

Berechnungen nach VDI 2714 / VDI 2720 und Beurteilung nach 18. BImSchV

Auftraggeber: Städtische Bäder Wesel GmbH Emmericher Straße 11-29 46485 Wesel

Planung: Geising + Böker GmbH Architekten BDA Füchteler Straße 33

49377 Vechta Umfang: 38 Seiten

6 Anlagen (23 Blatt) Bearbeitung: Dipl.-Phys. G. Hoppe

Dipl.-Ing. (FH) J. Otterpohl

Essen, 12.03.2021

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Situation und Aufgabenstellung ... 5

1.1 Projekt ... 5

1.2 Ziel der Untersuchung ... 6

1.3 Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV ... 7

1.4 Immissionsaufpunkte ... 9

2 Grundlagen ... 10

3 Geräuschimmissions-Untersuchung ... 12

3.1 Berechnungsverfahren ... 12

3.2 Berechnungsgrundlagen ... 12

3.2.1 Öffnungszeiten Kombibad ... 13

3.2.2 Besucherzahlen Kombibad ... 13

3.2.3 Emissionsansätze Freibad mit Liegewiese ... 15

3.2.4 Emissionsansätze Saunapool und Liege- und Sitzbereiche ... 16

3.2.5 PKW-Parkverkehr der Mitarbeiter und Lieferanten Kombibad ... 16

3.2.6 PKW-Parkverkehr der Besucher Kombibad ... 18

3.2.7 Bus-Parkverkehr für Besucher Kombibad ... 22

3.2.8 Haustechnische Anlagen und Lüftungsöffnungen ... 23

4 Berechnungsergebnisse ... 25

4.1 Geräuschimmissionen Kombibad an Werktagen ... 25

4.1.1 Geräuschimmissionen – Ruhe am Morgen ... 25

4.1.2 Geräuschimmissionen – Tag ... 26

4.1.3 Geräuschimmissionen – Nacht ... 27

4.2 Geräuschimmissionen Kombibad an Sonntagen ... 28

4.2.1 Geräuschimmissionen – Tag ... 28

4.2.2 Geräuschimmissionen – Ruhe im Übrigen ... 28

4.3 Zusammenfassende Beurteilung ... 29

4.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen ... 30

4.5 Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen ... 30

(4)

5 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ... 31

5.1 Berechnungsverfahren ... 31

5.2 Berechnungsgrundlagen ... 31

5.2.1 Grundlast öffentliche Straßen – Analyse... 31

5.2.2 Prognose-Null-Fall ... 32

5.2.3 Anlagenbezogener Verkehr Kombibad ... 33

5.2.4 Kommunikationsgeräusche im Bereich der Zuwegungen ... 33

5.3 Berechnungsergebnisse ... 34

5.3.1 Geräuschimmissionen Tageszeitraum ... 34

5.3.2 Geräuschimmissionen Nachtzeitraum ... 35

6 Zusammenfassung ... 37

Anlagen nach Seite 38

Anlage 1.1 Lageplan – Übersicht

Anlage 1.2 Lageplan – RheinBad-Freibad (Bestand) Anlage 1.3 Lageplan – RheinBad-Kombibad (Planung) Anlage 1.4 Lageplan – RheinBad-Kombibad mit Aufpunkten Anlage 2 Berechnungskonfiguration

Anlage 3.1 – 3.3 Geräuschemissionen Kombibad (3 Blatt)

Anlage 4.1 – 4.6 Geräuschimmissionen Kombibad – Werktage (6 Blatt) Anlage 5.1 – 5.4 Geräuschimmissionen Kombibad – Sonntag (4 Blatt) Anlage 6.1 Lärmkarte nach DIN 18005, Teil 2 – Geräuschimmissionen

Kombibad an Werktagen „Ruhe am Morgen“

Anlage 6.2 Lärmkarte nach DIN 18005, Teil 2 – Geräuschimmissionen Kombibad an Werktagen „Tag“

Anlage 6.3 Lärmkarte nach DIN 18005, Teil 2 – Geräuschimmissionen Kombibad an Werktagen „Nacht“

Anlage 6.4 Lärmkarte nach DIN 18005, Teil 2 – Geräuschimmissionen Kombibad an Sonntagen „Tag“

Anlage 6.5 Lärmkarte nach DIN 18005, Teil 2 – Geräuschimmissionen Kombibad an Sonntagen „Ruhe im Übrigen“

(5)

1 Situation und Aufgabenstellung

1.1 Projekt

Die Geising + Böker GmbH Architekten BDA, Füchteler Straße 33 in 49377 Vechta plant im Auftrag der Städtische Bäder Wesel GmbH, Emmericher Straße 11-29 in 46485 We- sel die Entwicklung eines Kombibads am Rheinufer in 46487 Wesel. Auf den bestehen- den Flächen und Einrichtungen des RheinBad-Freibads soll ein Hallenbad mit Sauna- Landschaft errichtet werden. Die vorhandene Liegeweise des Freibads bleibt dabei wei- testgehend erhalten. Die auf dem Grundstück befindliche Minigolf-Anlage wird verlegt, um an gleicher Stelle das Kombibad mit Hallenbad und Sauna-Landschaft errichten zu können. Im südwestlichen Bereich des Kombibads wird ein Teil der Liegeweise als Ter- rasse mit Saunapool und mehreren Liegebereichen für Saunagäste umgeplant. Im nord- westlichen Bereich des Grundstücks sind ein PKW-Parkplatz (28 Stellplätze) und im nördlichen Bereich ein Bus-Parkplatz (Haltestelle) geplant. Zusätzlich sind im nordöstli- chen Bereich des Grundstücks 268 Fahrradstellplätze vorgesehen.

Im Untergeschoß des geplanten Kombibads wird die Haustechnik (z. B. BHKW, Heiz- kessel) untergebracht. Im Erdgeschoß sind die Eingangshalle, ein Lehrschwimmbecken, ein Kursbecken, ein Sportbecken, ein Erlebnisbecken und ein Kinderbecken sowie die Umkleidekabinen und die verschiedenen Bereiche der Sauna-Landschaft (Dampfbad, Hafensauna etc.) geplant. Im Obergeschoß werden weitere Räume für die Sauna-Land- schaft (Brückensauna, Softsauna, Umkleideräume etc.) sowie Büro- und Sozialräume vorgesehen. Zudem werden im Obergeschoß diverse RLT-Anlagen im sog. Lüftungs- raum untergebracht. Die Bezugshöhe ± 0,00 m des Kombibads wird mit 23,5 m üNN an- gegeben.

Im Rahmen dieses Bauvorhabens wird von der Stadt Wesel der vorhabenbezogene Be- bauungsplan Nr. 22 – „Neues RheinBad“ in 46487 Wesel aufgestellt. Das B-Plangebiet befindet sich südöstlich des Yachthafens im Ortsteil Altstadt der Stadt Wesel und wird südwestlich durch den Rhein und nordöstlich durch die Straße Römerwardt begrenzt.

(6)

Das RheinBad mit Freibad und Minigolf-Anlage hat eine Fläche von ca. 5 ha und liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Im Osten befindet sich das B-Plan- gebiet Nr. 108 „Rheinpromenade“, dessen Bereich als Sondergebiet für Hotelnutzung festgesetzt ist.

Die Lage des RheinBad-Freibads mit geplanten Kombibad, dem östlich gelegenen Hotel und das weitere Umfeld ist im Lageplan Anlage 1.1 dargestellt. Das RheinBad-Freibad im Bestand ist im Lageplan Anlage 1.2 und die Planung des Kombibads ist im Lageplan Anlage 1.3 wiedergegeben. Die nächstgelegenen benachbarten Aufpunkte am östlich gelegenen Hotel sind im Lageplan Anlage 1.4 dargestellt.

1.2 Ziel der Untersuchung

Das Ziel der schalltechnischen Untersuchung ist die Ermittlung der Geräuschimmissio- nen, die durch Geräusche der Besucher in den verschiedenen Außenbereichen des Kombibads (hier Freibad und Sauna-Landschaft) – Erlebnisbecken, Kinderbecken, Sportbecken, Sprungbecken, Liegewiese und im Bereich Saunapool, Liege- und Sitzbe- reichen – sowie durch den zuzuordnenden PKW-Parkverkehr der Besucher, Mitarbeiter und Lieferanten sowie dem zuzuordnenden Bus-Parkverkehr einschließlich technischer Einrichtungen (Haustechnik) auf dem freien Betriebsgrundstück verursacht werden.

Die Geräuschimmissionen sind durch eine Schallausbreitungsberechnung am nächst- gelegenen Hotel im Bereich „Römerwardt / Rheinpromenade“ zu berechnen und nach den Beurteilungskriterien der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) zu be- urteilen. Hierbei werden alle immissionsschutztechnisch relevanten Beurteilungszeit- räume „tags außerhalb der Ruhezeiten“ (08:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen), „tags in- nerhalb der Ruhezeiten am Morgen“ (06:00 bis 08:00 Uhr an Werktagen), „tags inner- halb der Ruhezeiten im Übrigen“ (13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) sowie

„nachts“ (lauteste Nachtstunde, z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) berücksichtigt.

(7)

Die zuzuordnenden Verkehrsgeräusche einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Besucher verursachten Geräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb des Kombibads werden bei der Beurteilung gesondert betrachtet. Hierbei wird das Berech- nungs- und Beurteilungsverfahren der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) entsprechend angewendet. Die Berechnung der durch den Zu- und Abgang der Besu- cher verursachten Geräusche erfolgt gemäß 18. BImSchV, Anhang 1 nach VDI 2714 / VDI 2720.

1.3 Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV

Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel von geplanten und bestehenden Sportanlagen gemäß 18. BImSchV sind unter Einbeziehung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in der nachfolgen- den Tabelle angegeben.

Tabelle 1 Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV

Gebietseinstufung

Immissionsrichtwerte [IRW] dB(A) Tag / Ruhe

im Übrigen

Ruhe am

Morgen Nacht

a Gewerbegebiete (GE) 65 60 50

b Urbane Gebiete (MU) 63 58 45

c Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD),

Mischgebiete (MI) 60 55 45

d Allgemeine Wohngebiete (WA),

Kleinsiedlungsanlagen (WS) 55 50 40

e Reine Wohngebiete (WR) 50 45 35

f Kurgebiete (KU), Krankenhäuser (KR),

Pflegeanstalten (PF) 45 45 35

Beurteilungszeiten

An Werktagen gilt für Geräuscheinwirkungen eine Beurteilungszeit von

Tag (08:00 - 20:00 Uhr) 12 Stunden

Ruhe (am Morgen 06:00 - 08:00 Uhr und im Übrigen 20:00 - 22:00 Uhr) je 2 Stunden

Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), lauteste Nachtstunde 1 Stunde An Sonn- und Feiertagen gilt für Geräuscheinwirkungen eine Beurteilungszeit von

Tag (09:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr Uhr) 9 Stunden

Ruhe (am Morgen 07:00 - 09:00 Uhr, im Übrigen 13:00 - 15:00 Uhr

und 20:00 - 22:00 Uhr) je 2 Stunden

Nacht (22:00 - 07:00 Uhr), lauteste Nachtstunde 1 Stunde

(8)

Die Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichti- gen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage(n) in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Die Beurteilungspegel gelten in 0,5 m Abstand etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fensters eines zum dau- ernden Aufenthalt von Menschen bestimmten schutzbedürftigen Raumes.

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen LAF,max sollen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als L = 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als L = 20 dB überschreiten.

Seltene Ereignisse

Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch seltene Ereignisse sind zulässig, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer oder mehreren Beurtei- lungszeit(en) auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanla- gen. Bei seltenen Ereignissen dürfen die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäu- den die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 1 um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die nachfolgend angegebenen Immissionsrichtwerte (IRW) überschreiten.

 tags außerhalb der Ruhezeiten, „Tag“ IRW = 70 dB(A)

 tags innerhalb der Ruhezeiten, „Ruhe“ IRW = 65 dB(A)

 nachts, „Nacht“ IRW = 55 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen LAF,max sollen die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse am Tag um nicht mehr als L = 20 dB und in der Nacht um nicht mehr als

L = 10 dB überschreiten.

(9)

1.4 Immissionsaufpunkte

Am nächstgelegenen Hotel östlich des geplanten Kombibads gilt nach Angabe der Stadt Wesel die in der nachfolgenden Tabelle 2 angegebene Gebietseinstufung.

Tabelle 2 Immissionsaufpunkte mit Gebietseinstufung

Bezeichnung Gebietseinstufung 1)

IP 01 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 02 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 03 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 04 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 05 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 06 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 07 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 08 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI) IP 09 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 SO-Gebiet mit IRW Mischgebiet (MI)

1) Das Hotel liegt innerhalb des B-Plangebietes Nr. 108 „Rheinpromenade“, dessen Bereich als Sonderge- biet (SO) mit der Zweckbestimmung „Hotelnutzung“ festgesetzt ist. Zur Beurteilung der Geräuschimmissio- nen des Kombibads werden für das Sondergebiet die Immissionsrichtwerte (IRW) entsprechend einem Mischgebiet (MI) herangezogen.

Der Wohnmobilstellplatz östlich vom vorhandenen PKW-Parkplatz (für Besucher Kom- bibad, siehe Lageplan Anlage 1.2 und 1.3) wird nach Angabe der Stadt Wesel wie ein öffentlicher Parkplatz betrachtet, weil die Regelung laut Pachtvertrag nur eine begrenzte Aufenthaltsdauer vorsieht. Daher wird der Wohnmobilstellplatz in der vorliegenden Un- tersuchung nicht als schutzbedürftiger Aufpunkt mit aufgenommen.

Die Ausarbeitung des Berichts erfolgt auf den im Abschnitt 2 genannten Grundlagen.

(10)

2 Grundlagen

[a] Auftrag Städtische Bäder Wesel GmbH, Emmericher Straße 11-29 in 46485 Wesel mit Schreiben am 28.05.2020 erteilt

[b] Planungsunterlagen über Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG:

 Lageplan – Wesel Kombibad, Plan-Nr. A01-001-2v00-, Maßstab 1:750, Stand 05.08.2020

 Grundrisse UG, EG und OG – Wesel Kombibad, Planungsstand: Vorent- wurf, Maßstab 1:100, Stand 10.09.2020

 Ansichten und Schnitte – Wesel Kombibad, Planungsstand: Grundlagen, Maßstab 1:100, Stand 05.08.2020

 Bestandplan – Neubau des Weseler Kombibades, Flur 77, öffentlicher Vermesserplan, Maßstab 1:500, Stand 06.08.2020

 Angaben zum Bauvorhaben Kombibad zu geplanten Öffnungszeiten, un- terteilt in Freibad, Hallenbad und Sauna (ergänzt am 01.10.2020) [c] Amtliche Basiskarte – ABK* (6 Stück), Maßstab 1:5000, über Bezirksregierung

Köln, Geobasis NRW

[d] Besucherstatistik (Jahresquerschnitt 2019) für das HeubergBad (Hallenbad mit Sauna-Landschaft) und für das RheinBad (Freibad), per E-Mail 09.10.2020 (Froelich & Sporbeck)

[e] Verkehrstechnische Untersuchung – Ausbau des Rheinbads zu einem Kom- bibad mit Sauna, Ing.-Büro J. Geiger & Ing. K.Hamburgier GmbH, Stand 01.10.2020, per E-Mail 13.10.2020 (Constrata)

[f] Grundrißpläne (Untergeschoß, Erdgeschoß und Obergeschoß) und Dachauf- sicht mit Eintragungen TGA-Planung, Maßstab 1:100, Stand 10.03.2021 und Auflistung aller Schallquellen mit Angaben Schalldruckpegel, Stand 10.03.2021, über Planungsgruppe VA GmbH per E-Mail am 10.03.2021 erhalten

[g] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Er- schütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Im- missionsschutzgesetz – BImSchG) i.d.F. der Bek.

vom 17.5.2013 (BGBl. IS. 1274), geändert durch G vom 2.7.2013 (BGBl. IS. 1943)

[h] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm- schutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. IS. 1036), geändert am 18.12.2014 (BGBl. IS. 2269)

(11)

[i] 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärm- schutzverordnung – 18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. IS. 1588, 1790), geändert am 01.06.2017 (BGBl. IS. 1468)

[j] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Ausgabe Januar 1988 (Dokument zurückgezogen am 10.2006)

[k] VDI 2720-1 (E) Schallschutz durch Abschirmung im Freien, Blatt 1, Entwurf, Ausgabe Januar 1988 (Neuerscheinung am 03.1997)

[l] VDI 3770 Sport- und Freizeitanlagen – Emissionskennwerte von Schallquellen, Ausgabe September 2012 [m] DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau, Teil 2: Lärmkarten –

Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, Ausgabe September 1991

[n] DIN 45635-47 Geräuschmessung an Maschinen, Teil 47: Luft- schallemission, Hüllflächen-Verfahren – Schorn- steine, Ausgabe Juni 1985

[o] DIN EN ISO 3744 Bestimmung der Schalleistungs- und Schallenergie- pegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmes- sungen – Hüllflächenverfahren der Genauigkeits- klasse 2 für ein im Wesentlichen freies Schallfeld über einer reflektierenden Ebene, Ausgabe Februar 2011

[p] RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Der Bundesminister für Verkehr- Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990

[q] CadnaA Computerprogramm zur Berechnung und Beurtei- lung der Geräuschimmissionen in der Nachbar- schaft – Version 2021 MR 1 (32 Bit), Datakustik GmbH, München

(12)

3 Geräuschimmissions-Untersuchung

3.1 Berechnungsverfahren

Die Geräuschimmissionen, die durch Geräusche der Besucher in den verschiedenen Außenbereichen des Kombibads sowie durch den zuzuordnenden PKW-Parkverkehr der Besucher, Mitarbeiter und Lieferanten sowie dem zuzuordnenden Bus-Parkverkehr einschließlich technischer Einrichtungen (Haustechnik) auf dem freien Betriebsgrund- stück verursacht werden, werden mittels einer Schallausbreitungsberechnung nach dem Berechnungsverfahren der VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien“ in Verbindung mit VDI 2720 „Schallschutz durch Abschirmung im Freien, Blatt 1“ berechnet.

Die Geräuschimmissionen der einzelnen Quellen werden zunächst getrennt berechnet und anschließend zu einem Gesamt-Immissionspegel für die jeweils zu betrachtenden Beurteilungszeiträume energetisch addiert.

Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen mit einem Rechenprogramm. Die Be- rechnungskonfiguration ist in Anlage 2 dargestellt.

3.2 Berechnungsgrundlagen

Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach der 18. BImSchV (Sportanlagen- lärmschutzverordnung). Hiernach sind die Geräuschimmissionen für die Reine Tages- zeit, die Ruhezeiten und die Nachtzeit gesondert zu berücksichtigen. In der vorliegenden Untersuchung werden die immissionsschutztechnisch relevanten Beurteilungszeiträume an Werktagen von Montag bis Freitag

 „tags außerhalb der Ruhezeiten“ von 08:00 bis 20:00 Uhr (kurz Tag),

 „tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen“ von 06:00 bis 08:00 Uhr (kurz Ruhe am Morgen) und

 „nachts“ von 22:00 bis 23:00 Uhr (kurz Nacht), sowie an Sonn- und Feiertagen

 „tags außerhalb der Ruhezeiten“ von 09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr (kurz Tag) und

 „tags innerhalb der Ruhezeiten im Übrigen“ von 13:00 bis 15:00 Uhr (kurz Ruhe im Übrigen)

berücksichtigt. Alle weiteren Beurteilungszeiträume nach 18. BImSchV sind hier nicht relevant und werden durch die v. g. Beurteilungszeiträume abgedeckt.

(13)

3.2.1 Öffnungszeiten Kombibad

Von der Städtische Bäder Wesel GmbH werden für das geplante Kombibad, bestehend aus Freibad mit Liegewiese (Bestand) und Hallenbad mit Sauna-Landschaft (Planung) folgende Öffnungszeiten angegeben (siehe Abschnitt 2 [b]).

Tabelle 3 Öffnungszeiten Kombibad

Wochentag Bereich Öffnungszeiten

von bis

Montag bis Donnerstag

Freibad 06:00 Uhr 20:00 Uhr

Hallenbad 1) 06:00 Uhr 21:00 Uhr

Sauna 10:00 Uhr 22:00 Uhr

Freitag

Freibad 06:00 Uhr 20:00 Uhr

Hallenbad 06:00 Uhr 22:00 Uhr

Sauna 10:00 Uhr 23:00 Uhr

Samstag

Freibad 08:00 Uhr 21:00 Uhr

Hallenbad 08:00 Uhr 22:00 Uhr

Sauna 10:00 Uhr 23:00 Uhr

Sonntag

Freibad 08:00 Uhr 18:00 Uhr

Hallenbad 08:00 Uhr 20:00 Uhr

Sauna 10:00 Uhr 21:00 Uhr

1) Montag ab 12:00 Uhr

3.2.2 Besucherzahlen Kombibad

Von der Städtische Bäder Wesel GmbH werden für das RheinBad Freibad mit Liege- wiese und für das geplante Hallenbad mit Sauna-Landschaft (Erhebung HeubergBad) anhand von Bestandszahlen aus der Besucherstatistik 2019 (siehe Abschnitt 2 [d]) ent- sprechende Besucherzahlen angegeben. Die Besucherzahlen werden für die relevanten Kategorien auf Basis der Besucherstatistik 2019 in nachfolgender Tabelle aufgeführt (die Klammerwerte für „Frühschwimmer sind in den Gesamtzahlen enthalten).

(14)

Tabelle 4 Besucherzahlen aus Besucherstatistik 2019

Wochentag

Erwach- sene (Früh 06:00 –

08:00 Uhr)

Jugendli- che (Früh 06:00 –

08:00 Uhr)

Kurse

Gruppen &

Vereine / Schulen

Sauna Gesamt

Freibad Montag bis

Freitag

330 (Früh 47)

119

(Früh 3) 61 5 - 515

Samstag 350 128 0 3 - 481

Sonntag 532 173 0 3 - 708

Jahresmittel 375 (Früh 47)

129

(Früh 3) 61 4 - 569

Hallenbad Montag bis

Freitag

107 (Früh 45)

32

(Früh 4) 51 238 - 190

Samstag 95 63 5 112 - 163

Sonntag 165 94 0 5 - 259

Jahresmittel 132 (Früh 45)

50

(Früh 4) 50 242 - 232

Sauna-Landschaft Montag bis

Freitag - - - - 73 73

Samstag - - - - 77 77

Sonntag - - - - 72 72

Jahresmittel - - - - 73 73

Die Jahres-Besucheraufkommen aus der Besucherstatistik 2019, jeweils bezogen auf die Hauptsaison, sind für das Freibad (Saison [ggf. Mitte Mai] Juni bis August) und das Hallenbad mit Sauna-Landschaft (Saison Januar bis Mai und September bis Dezember) wie folgt anzugeben.

 Freibad: 43.997 Besucher

 Hallenbad: 40.188 allgemeine Besucher

41.358 Gruppen & Vereine und Schulen

 Sauna: 19.060 Besucher

Nach der erstellten Bedarfsanalyse (GMF München) für die Errichtung eines Kombibads ist von folgenden Prognosewerten für das mittlere Jahres-Besucheraufkommen auszu- gehen.

 Freibad: 45.000 Besucher

 Hallenbad: 125.000 allgemeine Besucher

62.000 Gruppen & Vereine und Schulen

 Sauna: 35.000 Besucher

(15)

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sind die in Tabelle 4 angegebenen Besu- cherzahlen entsprechend um die nachfolgenden Korrekturfaktoren (K-Faktor) zu erhö- hen.

 Freibad: 1,02

 Hallenbad: 3,11 allgemeine Besucher

1,50 Gruppen & Vereine und Schulen

 Sauna: 1,84 Besucher

3.2.3 Emissionsansätze Freibad mit Liegewiese

Die Geräuschemissionen von Freibädern werden in der Regel ausschließlich durch menschliche Stimmen bestimmt. Die Emission der unterschiedlichen mit Menschen be- legten Flächen wird durch einen flächenbezogenen Schalleistungspegel LWA´´ gekenn- zeichnet, der sich aus der mittleren Zahl von Personen n´´ je Quadratmeter und dem mittleren Schalleistungspegel LWA je Person berechnet.

´´= + 10 ∙ log ´´´´

Die Kommunikationsgeräusche von Personen, die sich im Außenbereich aufhalten, wer- den gemäß der VDI-Richtlinie 3770 „Sport- und Freizeitanlagen“ (siehe Abschnitt 2 [l]) den Berechnungen wie folgt zugrunde gelegt.

Tabelle 5 mittlere Belegungsdichte und abgeleitete Schalleistungspegel

Bereich [LWAeq] dB(A)

je Person

[1/n´´]

m²/Person [LWA´´] dB(A)

Kinderbecken 85 3 80

Erlebnisbecken (Spaßbecken) 85 3 80

Sprungbecken 85 10 75

Sportbecken (Erwachsenen-Schwimm-

becken) 75 10 65

Liegewiese 70 6 62

Die v. g. Bereiche des Freibads werden kontinuierlich über die jeweiligen Beurteilungs- zeiträume gemäß Abschnitt 3.2 unter Beachtung der im Abschnitt 3.2.1, Tabelle 3 ange- gebenen Öffnungszeiten berücksichtigt, wobei das Sportbecken zudem für sog. „Früh- schwimmer“ kontinuierlich im Beurteilungszeitraum „Ruhe am Morgen“ berücksichtigt wird.

(16)

3.2.4 Emissionsansätze Saunapool und Liege- und Sitzbereiche

Für die Sauna-Landschaft sind im Außenbereich ein Saunapool und mehrere Liegebe- reiche und Sitzbereiche vorgesehen. Für den Bereich Saunapool werden die auftreten- den Kommunikationsgeräusche von Personen nach VDI 3770 durch einen flächenbezo- genen Schalleistungspegel LWA´´ wie folgt zugrunde gelegt.

 Saunapool LWA´´ = 65 dB(A)

Die Emission sprechender Personen in den Liege- und Sitzbereichen (Liegen und Strandkörbe) wird durch einen flächenbezogenen Schalleistungspegel LWA´´ gekenn- zeichnet, der sich aus der mittleren Belegungsdichte n´´ (Personen je m²) und dem pro- zentualen Anteil k der im Mittel sprechender Personen berechnet.

´´= + 10 ∙ log ´´´´ + 10 ∙ log %

Aus einer mittleren Belegungsdichte von n = 0,5, einem prozentualen Anteil von k = 50 % und einem Schalleistungspegel von LWA = 65 dB(A) für sprechende Personen (Sprechen normal) wird der flächenbezogene Schalleistungspegel LWA´´ wie folgt zu- grunde gelegt.

 Liege- und Sitzbereiche LWA´´ = 59 dB(A)

Die Bereiche Saunapool und Liege- / Sitzbereiche werden kontinuierlich über die jewei- ligen Beurteilungszeiträume gemäß Abschnitt 3.2 unter Beachtung der im Abschnitt 3.2.1, Tabelle 3 angegebenen Öffnungszeiten berücksichtigt. Der Berechnungsansatz ist im Rahmen der Prognosesicherheit als Maximalbetrachtung zu verstehen, da es sich bei den Liege- und Sitzbereichen um besondere Ruhebereiche handelt.

3.2.5 PKW-Parkverkehr der Mitarbeiter und Lieferanten Kombibad

Für die Mitarbeiter und für die Lieferanten des Kombibads stehen im nordwestlichen Be- reich des Grundstücks 28 PKW-Stellplätze (P1) zur Verfügung (siehe Lageplan An- lage 1.3).

Die Geräuschimmissions-Untersuchung der PKW-Stellplätze erfolgt auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens der RLS 90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990.

(17)

Von der Städtische Bäder Wesel GmbH werden für das geplante Kombibad folgende Mitarbeiter-Anzahlen an Werktagen (längste Öffnungszeiten) angegeben.

 „1. Schicht“: 15 Mitarbeiter von 06:00 bis 14:00 Uhr

 „2. Schicht“: 10 Mitarbeiter von 11:00 bis 19:00 Uhr

 „3. Schicht“: 15 Mitarbeiter von 15:00 bis 23:00 Uhr (maximal)

An Sonn- und Feiertagen ist aufgrund der kürzeren Öffnungszeiten von einer geringeren Mitarbeiter-Anzahl auszugehen.

Für die Mitarbeiter werden in den Geräuschimmissionsberechnungen folgende Bewe- gungshäufigkeiten je Stellplatz und Stunde berücksichtigt.

Werktage (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) N = - Bew./Stpl. u. h

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) N = 0,149 Bew./Stpl. u. h

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) N = 0,536 Bew./Stpl. u. h Sonntag

 Tag (09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20 Uhr) N = - Bew./Stpl. u. h

 Ruhe im Übrigen (13:00 bis 15:00 Uhr) N = 0,536 Bew./Stpl. u. h

Die Anzahl der durchschnittlich an- bzw. abfahrenden PKW pro Stunde ergibt sich ent- sprechend der angesetzten Stellplatzwechselhäufigkeit und der Stellplatzanzahl. Die Gesamtzahl der an- bzw. abfahrenden PKW (Ziel- und Quellverkehr) ist an den insge- samt 28 PKW-Stellplätzen (P1) wie folgt anzugeben.

Werktage (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) - PKW-Bewegungen

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) 50 PKW-Bewegungen

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) 15 PKW-Bewegungen Sonntag

 Tag (09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20 Uhr) - PKW-Bewegungen

 Ruhe im Übrigen (13:00 bis 15:00 Uhr) 30 PKW-Bewegungen

Für die PKW-Stellplätze wurde die Parkplatzart „PKW-Parkplatz“ gewählt und ein Zu- schlag von Dp = 0 dB (gemäß RLS 90) vergeben.

(18)

Zusätzlich ist an Werktagen mit zwei Kleintransportern (≥ 2,8 t) und einem LKW (7,5 t) jeweils im Zeitraum zwischen 08:00 und 16:00 Uhr zu rechnen.

Für die Lieferanten werden in den Geräuschimmissionsberechnungen folgende Bewe- gungshäufigkeiten je Stellplatz und Stunde berücksichtigt.

Werktage (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) N = - Bew./Stpl. u. h

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) N = 0,018 Bew./Stpl. u. h

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) N = - Bew./Stpl. u. h

Die Anzahl der durchschnittlich an- bzw. abfahrenden Kleintransporter / LKW pro Stunde ergibt sich entsprechend der angesetzten Stellplatzwechselhäufigkeit und der Stellplatz- anzahl. Die Gesamtzahl der an- bzw. abfahrenden Fahrzeuge (Ziel- und Quellverkehr) ist an den insgesamt 28 Stellplätzen (P1) wie folgt anzugeben.

Werktage (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) - Fahrzeug-Bewegungen

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) 6 Fahrzeug-Bewegungen

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) - Bewegungen

Für die Stellplätze wurde die Parkplatzart „LKW- und Omnibus-Parkplatz“ gewählt und ein Zuschlag von Dp = 10 dB (gemäß RLS 90) vergeben.

3.2.6 PKW-Parkverkehr der Besucher Kombibad

Für die Besucher des Kombibads stehen auf dem nordöstlichen Bestands-Parkplatz ins- gesamt 166 PKW-Stellplätze (P2) zur Verfügung (siehe Lageplan Anlage 1.3).

Die Geräuschimmissions-Untersuchung der PKW-Stellplätze erfolgt auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens der RLS 90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990.

(19)

Es wird in der vorliegenden Untersuchung angenommen, dass an Werktagen (Montag bis Freitag) Gruppen & Vereine sowie Schulen ausschließlich mit Bussen zum Kombibad kommen, hier ist nur der Bereich Hallenbad relevant.

Nach Angaben aus dem Verkehrsgutachten (siehe Abschnitt 2 [e]) wird für die sog.

„Frühschwimmer“ Freibad und Hallenbad in der Zeit zwischen 06:00 bis 08:00 Uhr ein MIV-Anteil (motorisierter Individualverkehr) von 100 % bei einem Besetzungsgrad (B- Grad) von 1 Person/PKW angenommen. Für die weiteren Beurteilungszeiten werden für das Freibad ein MIV-Anteil von 60 % und 1,4 Personen/PKW, für das Hallenbad ein MIV- Anteil von 70 % und 1,4 Personen/PKW sowie für die Sauna-Landschaft ein MIV-Anteil von 80 % und 1,4 Personen/PKW zugrunde gelegt.

Zudem wird angenommen, dass ein Teil der Besucher bis zum Ende der Öffnungszeit bleibt und erst nach Ende das Kombibad und somit auch den PKW-Parkplatz verläßt.

Die entsprechenden Eingangsdaten, darunter auch die zu berücksichtigten Bewegungs- häufigkeiten (N) je Stellplatz und Stunde für die weiteren Berechnungen des Besucher- Parkplatzes, werden nachfolgend angegeben.

PKW-Parkverkehr Freibad

Tabelle 6 Eingangsdaten für PKW-Parkverkehr Besucher Freibad

Beurteilungszeiten Besucher MIV B-Grad K-Faktor N Werktage – (Montag bis Freitag)

Ruhe am Morgen

06:00 bis 08:00 Uhr 50 100 % 1,0 1,02 0,307

Tag 08:00 bis 20:00 Uhr 464 60 % 1,4 1,02 0,179

Nacht (22:00 bis 23:00 Uhr) - - - - -

Sonn- und Feiertage Tag 09:00 bis 13:00 Uhr

und 15:00 bis 20:00 Uhr 466 60 % 1,4 1,02 0,312

Ruhe im Übrigen

13:00 bis 15:00 Uhr 142 60 % 1,4 1,02 0,373

Die Anzahl der durchschnittlich an- bzw. abfahrenden PKW pro Stunde ergibt sich ent- sprechend der angesetzten Stellplatzwechselhäufigkeit und der Stellplatzanzahl. Die Gesamtzahl der an- bzw. abfahrenden PKW (Ziel- und Quellverkehr) ist an den insge- samt 166 PKW-Stellplätzen (P2) wie folgt anzugeben.

(20)

Werktage (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) 102 PKW-Bewegungen

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) 356 PKW-Bewegungen

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) - PKW-Bewegungen

Sonntag

 Tag (09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20 Uhr) 466 PKW-Bewegungen

 Ruhe im Übrigen (13:00 bis 15:00 Uhr) 124 PKW-Bewegungen

Für die PKW-Stellplätze wurde die Parkplatzart „PKW-Parkplatz“ gewählt und ein Zu- schlag von Dp = 0 dB (gemäß RLS 90) vergeben.

PKW-Parkverkehr Hallenbad

Tabelle 7 Eingangsdaten für PKW-Parkverkehr Besucher Hallenbad

Beurteilungszeiten Besucher MIV B-Grad K-Faktor N Werktage – (Montag bis Freitag)

Ruhe am Morgen

06:00 bis 08:00 Uhr 49 100 % 1,0 3,11 0,917

Tag 08:00 bis 20:00 Uhr 122 70 % 1,4 3,11 0,190

Nacht (22:00 bis 23:00 Uhr) 5 70 % 1,4 3,11 0,042

Sonn- und Feiertage Tag 09:00 bis 13:00 Uhr

und 15:00 bis 20:00 Uhr 524 70 % 1,4 3,11 0,351

Ruhe im Übrigen

13:00 bis 15:00 Uhr 161 70 % 1,4 3,11 0,485

Die Anzahl der durchschnittlich an- bzw. abfahrenden PKW pro Stunde ergibt sich ent- sprechend der angesetzten Stellplatzwechselhäufigkeit und der Stellplatzanzahl. Die Gesamtzahl der an- bzw. abfahrenden PKW (Ziel- und Quellverkehr) ist an den insge- samt 166 PKW-Stellplätzen (P2) wie folgt anzugeben.

Werktage (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) 305 PKW-Bewegungen

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) 378 PKW-Bewegungen

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) 7 PKW-Bewegungen

(21)

Sonntag

 Tag (09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20 Uhr) 524 PKW-Bewegungen

 Ruhe im Übrigen (13:00 bis 15:00 Uhr) 161 PKW-Bewegungen

Für die PKW-Stellplätze wurde die Parkplatzart „PKW-Parkplatz“ gewählt und ein Zu- schlag von Dp = 0 dB (gemäß RLS 90) vergeben.

PKW-Parkverkehr Sauna-Landschaft

Tabelle 8 Eingangsdaten für PKW-Parkverkehr Besucher Sauna-Landschaft

Beurteilungszeiten Besucher MIV B-Grad K-Faktor N Werktage – (Montag bis Freitag)

Ruhe am Morgen

06:00 bis 08:00 Uhr - - - - -

Tag 08:00 bis 20:00 Uhr 51 80 % 1,4 1,84 0,054

Nacht (22:00 bis 23:00 Uhr) 5 80 % 1,4 1,84 0,036

Sonn- und Feiertage Tag 09:00 bis 13:00 Uhr

und 15:00 bis 20:00 Uhr 113 80 % 1,4 1,84 0,076

Ruhe im Übrigen

13:00 bis 15:00 Uhr 30 80 % 1,4 1,84 0,09

Die Anzahl der durchschnittlich an- bzw. abfahrenden PKW pro Stunde ergibt sich ent- sprechend der angesetzten Stellplatzwechselhäufigkeit und der Stellplatzanzahl. Die Gesamtzahl der an- bzw. abfahrenden PKW (Ziel- und Quellverkehr) ist an den insge- samt 166 PKW-Stellplätzen (P2) wie folgt anzugeben.

Werktage (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) - PKW-Bewegungen

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) 107 PKW-Bewegungen

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) 6 PKW-Bewegungen

Sonntag

 Tag (09:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20 Uhr) 113 PKW-Bewegungen

 Ruhe im Übrigen (13:00 bis 15:00 Uhr) 30 PKW-Bewegungen

Für die PKW-Stellplätze wurde die Parkplatzart „PKW-Parkplatz“ gewählt und ein Zu- schlag von Dp = 0 dB (gemäß RLS 90) vergeben.

(22)

3.2.7 Bus-Parkverkehr für Besucher Kombibad

Im nördlichen Bereich des Kombibads ist ein Bus-Parkplatz (P3) mit 3 Stellplätzen vor- gesehen (siehe Lageplan Anlage 1.3).

Die Geräuschimmissions-Untersuchung der Bus-Stellplätze erfolgt auf der Grundlage des Berechnungsverfahrens der RLS 90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990.

In der vorliegenden Untersuchung wird angenommen, dass alle Gruppen & Vereine so- wie Schulen (Anzahl Besucher siehe Abschnitt 3.2.2, Tabelle 4) mit Bussen zum Kom- bibad kommen, hier ist nur der Bereich Hallenbad relevant. Nach Angaben aus dem Verkehrsgutachten (siehe Abschnitt 2 [e]) ist mit je 15 Fahrten im Ziel- und Quellverkehr zu rechnen.

Für die Gruppen & Vereine sowie Schulen werden daher in den Geräuschimmissions- berechnungen folgende Bewegungshäufigkeiten je Stellplatz und Stunde berücksichtigt.

Hallenbad an Werktagen (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) N = - Bew./Stpl. u. h

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) N = 0,833 Bew./Stpl. u. h

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) N = - Bew./Stpl. u. h

Die Anzahl der durchschnittlich an- bzw. abfahrenden Busse pro Stunde ergibt sich ent- sprechend der angesetzten Stellplatzwechselhäufigkeit und der Stellplatzanzahl. Die Gesamtzahl der an- bzw. abfahrenden Busse (Ziel- und Quellverkehr) ist an den 3 Bus- Stellplätzen (P3) wie folgt anzugeben.

Hallenbad mit Sauna-Landschaft an Werktagen (Montag bis Freitag)

 Ruhe am Morgen (06:00 bis 08:00 Uhr) - Bus-Bewegungen

 Tag (08:00 bis 20:00 Uhr) 30 Bus-Bewegungen

 Nacht (z. B. 22:00 bis 23:00 Uhr) - Bus-Bewegungen

Für die Bus-Stellplätze wurde die Parkplatzart „LKW- und Omnibus-Parkplatz“ gewählt und ein Zuschlag von Dp = 10 dB (gemäß RLS 90) vergeben.

(23)

3.2.8 Haustechnische Anlagen und Lüftungsöffnungen

Für das geplante Kombibad sind verschiedene haustechnische Anlagen und Lüftungs- öffnungen vorgesehen, die gemäß den vorgegebenen Angaben (siehe Abschnitt 2 [f]) berücksichtigt werden. Die Splitgeräte und die Kleinkälte für die Küche werden außen- halb des Gebäudes auf dem Dach bzw. an der Außenwand aufgestellt. Alle weiteren erforderlichen Anlagen (z. B. BHKW, Heizkessel) werden im Gebäude des geplanten Kombibads untergebracht. Die Schallabstrahlung der Anlagen im Gebäude kann auf- grund der massiven Bauweise und der Raumanordnung vernachlässigt werden.

Für die einzelnen haustechnischen Anlagen und Lüftungsöffnungen sind die höchstzu- lässigen Schalleistungspegel (LWA) wie folgt anzugeben.

 [H01] Außeneinheit Splitkälte LWA = 65 dB(A)

 [H02] Außeneinheit Splitkälte LWA = 65 dB(A)

 [H03] Fortluft Anlage 6 LWA = 65 dB(A)

 [H04] Außenluft Anlage 3, 6 LWA = 68 dB(A)

 [H05] Fortluft Anlage 7 LWA = 65 dB(A)

 [H06] Fortluft Anlage 1, 4, 5 LWA = 67 dB(A)

 [H07] Fortluft Anlage 3 LWA = 67 dB(A)

 [H08] Außenluft Anlage 4, 5, 7 LWA = 68 dB(A)

 [H09] Fortluft Anlage 2 LWA = 66 dB(A)

 [H10] Fortluft Anlage 8, 9 LWA = 66 dB(A)

 [H11] BHKW Abgas LWA = 68 dB(A)

 [H12] Fortluft BHKW LWA = 64 dB(A)

 [H13] Kessel Abgas LWA = 63 dB(A)

 [H14] Außenluft Anlage (RLT-Zentrale) LWA = 60 dB(A)

 [H15] Kleinkälte Küche (NK-Verflüssiger) LWA = 82 dB(A)

 [H15] Kleinkälte Küche (TK-Kälteanlage) LWA = 82 dB(A)

 [H15] Kleinkälte Küche (Verbundanlage) LWA = 82 dB(A)

 [H16] BHKW Außenluft LWA = 51 dB(A)

 [H17] Außenluft Anlage 8, 9 LWA = 55 dB(A)

 [H18] Abluft über Dach LWA = 65 dB(A)

 [H19] Abluft über Dach LWA = 65 dB(A)

(24)

 [H20] Gaskessel-Abgas (Sauna) LWA = 70 dB(A)

 [H21] Gaskessel-Abgas (Bestand) LWA = 75 dB(A)

 [H22] Konfiskatkühler (Gastro-Müll) LWA = 80 dB(A)

Die v. g. haustechnischen Anlagen und Lüftungsöffnungen werden im Rahmen der Prog- nosesicherheit als konstant einwirkend im 24-Stundenbetrieb berücksichtigt, d. h. konti- nuierlich über die jeweils betrachteten Beurteilungszeiträume. Die haustechnischen An- lagen sind im Lageplan Anlage 1.3 (mit Kurzbezeichnung „H01“ usw.) dargestellt.

Hinweise:

Die angegebenen Schalleistungspegel der geplanten haustechnischen Anlagen sind als höchstzulässige Schalleistungspegel vom Hersteller bzw. von der ausführenden Fach- firma sicherzustellen. Hierzu sind nach Erfordernis Schalldämpfer einzubauen, die ggf.

auch auf tieffrequente Geräuschanteile abzustimmen sind. Die v. g. höchstzulässigen Schalleistungspegel müssen einzeltonfrei gemäß 18. BImSchV sein.

Hinweis aus TA-Lärm zu tieffrequenten Geräuschen:

Nach TA-Lärm, Nr. 7.3 „Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“ ist unter Berück- sichtigung von Nummer A.1.5 „Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche“

zu prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche zu erwar- ten sind, d. h. die Anlagen vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen. Hierzu zählen u. a. auch Auspuffanlagen langsam laufender Verbren- nungsmotoren wie z. B. auch der Kaminaustritt eines BHKW.

(25)

4 Berechnungsergebnisse

Unter Berücksichtigung der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Berechnungs- grundlagen ergeben sich am nächstgelegenen Hotel die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Geräuschimmissionen.

Zur Berücksichtigung der meteorologischen Dämpfung erfolgt die Schallausbreitungsbe- rechnung nach VDI 2714 / VDI 2720 bei Mitwindwetterlage und einer Windgeschwindig- keit von 3 m/s für Kamine.

Die Immissionspegel sind angegeben als Beurteilungspegel Lr nach 18. BImSchV.

4.1 Geräuschimmissionen Kombibad an Werktagen 4.1.1 Geräuschimmissionen – Ruhe am Morgen

Die Geräuschimmissionen des Kombibads für den Beurteilungszeitraum „Ruhe am Mor- gen“ (tags innerhalb der Ruhezeiten am Morgen) sind in der nachfolgenden Tabelle an- gegeben.

Tabelle 9 Beurteilungspegel Lr nach 18. BImSchV – Kombibad – Ruhe am Morgen

Bezeichnung

[IRW] dB(A) [Lr] dB(A) [L] dB Ruhe am

Morgen

Ruhe am Morgen

Ruhe am Morgen

IP 01 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 42 -13

IP 02 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 43 -12

IP 03 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 43 -12

IP 04 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 43 -12

IP 05 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 42 -13

IP 06 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 42 -13

IP 07 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 27 -28

IP 08 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 32 -23

IP 09 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 55 38 -17

Die Berechnungsdaten und –annahmen sind in den vorherigen Abschnitten und in An- lage 2 bis 4 angegeben. Alle Berechnungsdaten sind im Büro archiviert.

(26)

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter vorgenannten Berechnungsannahmen der Immissionsrichtwert (IRW) für das Sondergebiet bei Einstufung Mischgebiet (MI) an allen untersuchten Immissionsaufpunkten im Beurteilungszeitraum „Ruhe am Morgen“

um mindestens L = 12 dB unterschritten und damit eingehalten wird.

Die Berechnungsergebnisse für den Beurteilungszeitraum „Ruhe am Morgen“ sind in der Lärmkarte Anlage 6.1 als Fläche gleicher Mittelungspegel mit einer Pegelbereichsbreite von L = 5 dB flächendeckend für die Aufpunkthöhe 4. OG = Dachgeschoß Hotel dar- gestellt.

4.1.2 Geräuschimmissionen – Tag

Die Geräuschimmissionen des Kombibads für den Beurteilungszeitraum „Tag“ (tags au- ßerhalb der Ruhezeiten) sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben.

Tabelle 10 Beurteilungspegel Lr nach 18. BImSchV – Kombibad – Tag

Bezeichnung [IRW] dB(A) [Lr] dB(A) [L] dB

Tag Tag Tag

IP 01 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 46 -14

IP 02 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 47 -13

IP 03 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 50 -10

IP 04 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 51 -9

IP 05 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 51 -9

IP 06 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 52 -8

IP 07 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 39 -21

IP 08 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 46 -14

IP 09 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 41 -19

Die Berechnungsdaten und –annahmen sind in den vorherigen Abschnitten und in An- lage 2 bis 4 angegeben. Alle Berechnungsdaten sind im Büro archiviert.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter vorgenannten Berechnungsannahmen der Immissionsrichtwert (IRW) für das Sondergebiet bei Einstufung Mischgebiet (MI) an allen untersuchten Immissionsaufpunkten im Beurteilungszeitraum „Tag“ um mindestens

L = 8 dB unterschritten und damit eingehalten wird.

(27)

Die Berechnungsergebnisse für den Beurteilungszeitraum „Tag“ sind in der Lärmkarte Anlage 6.2 als Fläche gleicher Mittelungspegel mit einer Pegelbereichsbreite von

L = 5 dB flächendeckend für die Aufpunkthöhe 4. OG = Dachgeschoß Hotel dargestellt.

4.1.3 Geräuschimmissionen – Nacht

Die Geräuschimmissionen des Kombibads für den Beurteilungszeitraum „Nacht“

(nachts) sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben.

Tabelle 11 Beurteilungspegel Lr nach 18. BImSchV – Kombibad – Nacht

Bezeichnung [IRW] dB(A) [Lr] dB(A) [L] dB

Nacht Nacht Nacht

IP 01 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 30 -15

IP 02 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 31 -14

IP 03 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 32 -13

IP 04 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 32 -13

IP 05 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 31 -14

IP 06 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 31 -14

IP 07 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 18 -27

IP 08 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 23 -22

IP 09 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 45 26 -19

Die Berechnungsdaten und –annahmen sind in den vorherigen Abschnitten und in An- lage 2 bis 4 angegeben. Alle Berechnungsdaten sind im Büro archiviert.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter vorgenannten Berechnungsannahmen der Immissionsrichtwert (IRW) für das Sondergebiet bei Einstufung Mischgebiet (MI) an allen untersuchten Immissionsaufpunkten im Beurteilungszeitraum „Nacht“ um mindes- tens L = 13 dB unterschritten und damit eingehalten wird.

Die Berechnungsergebnisse für den Beurteilungszeitraum „Nacht“ sind in der Lärmkarte Anlage 6.3 als Fläche gleicher Mittelungspegel mit einer Pegelbereichsbreite von

L = 5 dB flächendeckend für die Aufpunkthöhe 4. OG = Dachgeschoß Hotel dargestellt.

(28)

4.2 Geräuschimmissionen Kombibad an Sonntagen 4.2.1 Geräuschimmissionen – Tag

Die Geräuschimmissionen des Kombibads für den Beurteilungszeitraum „Tag“ (tags au- ßerhalb der Ruhezeiten) sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben.

Tabelle 12 Beurteilungspegel Lr nach 18. BImSchV – Kombibad – Tag

Bezeichnung [IRW] dB(A) [Lr] dB(A) [L] dB

Tag Tag Tag

IP 01 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 46 -14

IP 02 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 47 -13

IP 03 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 49 -11

IP 04 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 50 -10

IP 05 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 50 -10

IP 06 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 51 -9

IP 07 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 38 -22

IP 08 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 45 -15

IP 09 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 40 -20

Die Berechnungsdaten und –annahmen sind in den vorherigen Abschnitten und in An- lage 2, 3 und 5 angegeben. Alle Berechnungsdaten sind im Büro archiviert.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter vorgenannten Berechnungsannahmen der Immissionsrichtwert (IRW) für das Sondergebiet bei Einstufung Mischgebiet (MI) an allen untersuchten Immissionsaufpunkten im Beurteilungszeitraum „Tag“ um mindestens

L = 9 dB unterschritten und damit eingehalten wird.

Die Berechnungsergebnisse für den Beurteilungszeitraum „Tag“ sind in der Lärmkarte Anlage 6.4 als Fläche gleicher Mittelungspegel mit einer Pegelbereichsbreite von

L = 5 dB flächendeckend für die Aufpunkthöhe 4. OG = Dachgeschoß Hotel dargestellt.

4.2.2 Geräuschimmissionen – Ruhe im Übrigen

Die Geräuschimmissionen des Kombibads für den Beurteilungszeitraum „Ruhe im Übri- gen“ (tags innerhalb der Ruhezeiten im Übrigen) sind in der nachfolgenden Tabelle an- gegeben.

(29)

Tabelle 13 Beurteilungspegel Lr nach 18. BImSchV – Kombibad – Ruhe im Übrigen

Bezeichnung

[IRW] dB(A) [Lr] dB(A) [L] dB Ruhe im Üb-

rigen

Ruhe im Übrigen

Ruhe im Übrigen

IP 01 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 47 -13

IP 02 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 48 -12

IP 03 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 50 -10

IP 04 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 51 -9

IP 05 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 52 -8

IP 06 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 52 -8

IP 07 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 39 -21

IP 08 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 46 -14

IP 09 Römerwardt 1 / Rheinpromenade 10 60 41 -19

Die Berechnungsdaten und –annahmen sind in den vorherigen Abschnitten und in An- lage 2, 3 und 5 angegeben. Alle Berechnungsdaten sind im Büro archiviert.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter vorgenannten Berechnungsannahmen der Immissionsrichtwert (IRW) für das Sondergebiet bei Einstufung Mischgebiet (MI) an allen untersuchten Immissionsaufpunkten im Beurteilungszeitraum „Ruhe im Übrigen“

um mindestens L = 8 dB unterschritten und damit eingehalten wird.

Die Berechnungsergebnisse für den Beurteilungszeitraum „Ruhe im Übrigen“ sind in der Lärmkarte Anlage 6.5 als Fläche gleicher Mittelungspegel mit einer Pegelbereichsbreite von L = 5 dB flächendeckend für die Aufpunkthöhe 4. OG = Dachgeschoß Hotel dar- gestellt.

4.3 Zusammenfassende Beurteilung

Die Berechnungen haben gezeigt, dass unabhängig vom untersuchten Beurteilungszeit- raum gemäß 18. BImSchV die geltenden Immissionsrichtwerte (IRW) für das Sonderge- biet bei Einstufung Mischgebiet (MI) deutlich unterschritten werden. Die pegelbestim- menden Schallquellen sind hier die verschiedenen Bereiche des Freibads. Für den Be- sucher-Parkverkehr wurden auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens die entspre- chenden MIV-Anteile und Besetzungsgrade (Personen/PKW) zugrunde gelegt.

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Mit diesen „Daten“ wurde, insbesondere für die sog. „Frühschwimmer“ u. E. eine hohe Prognosesicherheit vorgelegt, die als auf der „sicheren Seite“ anzusehen ist. Für die geplanten haustechnischen Anlagen wurden höchstzulässige Schalleistungspegel vor- gegeben, die sicherstellen, dass die Summe der Geräuschimmissionen aller Anlagen am untersuchten Hotel unterhalb der sog. Relevanzgrenze (Unterschreitung IRW nachts um L ≥ 15 dB) liegen. In der vorliegenden Untersuchung wurden alle durch das vorhan- dene Freibad mit Liegewiese und durch das geplante Hallenbad mit Sauna-Landschaft ausgelösten Geräuschimmissionen in Summe dargestellt. Es kann aber davon ausge- gangen werden, dass entweder Freibadsaison oder Hallenbadsaison ist; also i. d. R.

keine Gleichzeitigkeit vorliegt. Witterungsbedingt kann es aber in den Übergangszeiten durchaus zu Überschneidungen kommen, sodass die Berechnungsergebnisse auch in dieser Hinsicht als Maximalbetrachtung bewertet werden können.

Abschließend kann angegeben werden, dass keine aktiven oder betrieblich organisato- rische Schallschutz-Maßnahmen für das geplante Kombibad erforderlich sind.

4.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen

Die durch die Ereignisse „Bus-Betriebsbremse lösen“, „PKW-Türenschließen“ und

„PKW-Heck- bzw. Kofferraumklappenschießen“ kurzzeitig auftretenden Geräuschspit- zen können aufgrund der jeweiligen Abstände zu den untersuchten Aufpunkten am Hotel vernachlässigt werden.

4.5 Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen

Die Geräuschimmissionen durch die nordwestlich gelegenen Tennisplätze und Tennis- halle im Bereich „Am Yachthafen“ sind aufgrund der großen Entfernung zum Hotel ge- genüber den Geräuschimmissionen des Kombibads zu vernachlässigen. Die Geräu- schimmissionen des nördlich gelegenen Auestadions im Bereich „Auedamm / In der Aue“ sind ebenfalls aufgrund ihrer Entfernung zum Hotel gegenüber den Geräu- schimmissionen des Kombibads als untergeordnet anzusehen. Unter Einbeziehung der Geräuschimmissionen der v. g. anderen Sportanlagen wird sichergestellt, dass unab- hängig vom jeweiligen Beurteilungszeitraum die Immissionsrichtwerte für das Sonderge- biet bei Einstufung Mischgebiet am Hotel unterschritten und damit eingehalten werden.

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5 Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflä- chen

Die zuzuordnenden Verkehrsgeräusche einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Besucher verursachten Geräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb des Kombibads werden gemäß 18. BImSchV gesondert untersucht. Die anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche sind nur zu berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlage den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 dB erhöhen. Das Berechnungs- und Beurteilungsverfahren der Ver- kehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV ist sinngemäß anzuwenden.

5.1 Berechnungsverfahren

Die durch die PKW der Besucher und Mitarbeiter, durch den Lieferverkehr und durch die Busse ausgelösten anlagenbezogenen Verkehre des geplanten Kombibads auf der Straße „Römerwardt“ einschließlich „Rheinpromenade“ (siehe Lageplan Anlage 1.1) werden nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ ermittelt. Gemäß RLS 90 wird für die Berechnung die Durchschnittliche Tägli- che Verkehrsstärke (DTV) zugrunde gelegt, d. h. der Mittelwert über alle Tage des Jah- res der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. Die Berechnung der durch den Zu- und Abgang der Besucher verursachten Geräusche erfolgt gemäß 18. BImSchV, Anhang 1 nach VDI 2714 / VDI 2720.

5.2 Berechnungsgrundlagen

5.2.1 Grundlast öffentliche Straßen – Analyse

Die Grundlast der öffentlichen Verkehrsflächen „Römerwardt“ (einschließlich „Rheinpro- menade“) beinhaltet das Verkehrsaufkommen ohne Berücksichtigung des anlagenbe- zogenen Verkehrs durch das RheinBad (Kombibad). Für die Berechnung der Geräu- schimmissionen durch Straßenverkehr werden Verkehrsdaten aus der Verkehrstechni- schen Untersuchung (siehe Abschnitt 2 [e]) zugrunde gelegt. Aus der aktuellen Zählung im September 2020 sind für die Straße Römerwardt folgende Verkehrsdaten anzugeben.

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