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ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS

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Academic year: 2022

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Dok.-Nr.: 1046760

DATEV-Serviceinformation Problemlösung

Letzte Aktualisierung: 10.12.2020

Relevant für:

LODAS classic LODAS comfort LODAS compact

ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS

Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument

2 Hinweis-/Fehlermeldungen - Übersicht 3 Meldungen auf Arbeitgeberebene

3.1 551000009 3.2 551005005 3.3 551005007 3.4 551005008 3.5 552020900

4 Meldungen auf Arbeitnehmerebene 4.1 Hinweismeldungen Anmeldungen

4.1.1 552020103-1 4.1.2 552020211 4.1.3 552020214

4.2 Hinweismeldungen für Abmeldungen 4.2.1 552020001

4.2.2 552020306

4.3 Hinweismeldungen für Änderungslisten/Monatslisten 4.3.1 552020100

4.3.2 552020101 4.3.3 552020102 4.3.4 552020103-2

4.4 Programm-Meldungen für Anmeldungen 4.4.1 552020200

4.4.2 552020201 4.4.2.1 552020202

(2)

4.4.3 552020203 4.4.4 552020205 4.4.5 552020206 4.4.6 552020213 4.4.7 552020215

4.5 Programm-Meldungen für Abmeldungen / Systemwechselmeldungen 4.5.1 552020300

4.5.2 552020303 4.5.3 552020304 4.5.4 552020307

4.6 Programm-Meldungen für Ummeldungen/Systemwechsel 4.6.1 552010103

4.6.2 552020300 4.6.3 552020400 4.6.4 552020402 4.6.5 552010102 Aktuelle Änderungen

29.10.2021 Kapitel 4 überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

Wenn Meldungen für ELStAM wegen fehlender oder falscher Daten beim Zentralamt für Steuern nicht durchgeführt werden können, wird der Grund für die Ablehnung in Form von Programm-Meldungen an DATEV zurückgemeldet.

Diese Meldungen sowie Hinweismeldungen aus dem Verfahren werden von DATEV aufbereitet und Ihnen zur Verfügung gestellt.

In diesem Dokument finden Sie eine Übersicht der Rückmeldungen im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte.

Beachten Sie dazu den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Leitfaden für Lohnbüros - Erste Hilfe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Auftreten der häufigsten Abweichungen und Problemstellungen beim Abruf (pdf) (Stand: 20.09.2013).

Hinweis

Wenn Ihnen Umstände bekannt sind, weshalb ein Mitarbeiter nicht am Verfahren angemeldet werden kann, können Sie für den einzelnen Mitarbeiter das Kontrollkästchen Keine Teilnahme am Verfahren unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben aktivieren.

Fragen zu den nachfolgenden Hinweis- und Programm-Meldungen sowie zur Bereinigung eines Fehlers, können nicht von DATEV beantwortet werden. Die Meldungen werden von DATEV nur an Sie weitergegeben. Wenden Sie sich bei Fragen und je nach Meldungsinhalt direkt an den betroffenen Arbeitnehmer oder das zuständige Finanzamt.

(3)

2 Hinweis-/Fehlermeldungen - Übersicht

Jede Rückmeldung beginnt mit einer Hinweis- oder Fehlernummer.

In der folgenden Übersicht finden Sie alle Hinweis-/Fehlernummern zu An- und Abmeldungen, zur Systemwechselmeldung oder zur Monatsliste.

Wenn Sie auf die Hinweis-/Fehlernummer klicken, gelangen Sie zur entsprechenden Beschreibung des Sachverhalts.

Übersicht der Meldungsnummern

Anmeldung Abmeldung Ummeldung /

Systemwechsel

Monatsliste

551000009 551000009 551000009 551000009

551005005 552020001 552010102 552020100

551005007 552020300 552010103 552020101

551005008 552020303 552020300 552020103-2

552020103-1 552020304 552020307 552020900

552020200 552020306 552020400

552020201 552020307 552020402

552020202 552020102

552020203 552020900

552020205 552020206 552020211 552020213 552020214 552020215 552020900

3 Meldungen auf Arbeitgeberebene

(4)

Die nachfolgenden Programm-Meldungen auf Arbeitgeberebene betreffen die Anmeldungen aller Mitarbeiter mit dem gleichen Datenübermittlungsdatum eines Arbeitgebers. Die Anmeldungen wurden nicht durchgeführt und müssen ggf. wiederholt werden.

3.1 551000009

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (551000009): Im Rahmen des Verfahrens wurde die Steuernummer zurückgemeldet.

Prüfen Sie die Steuernummer und pflegen Sie diese ggf. unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten in der Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung im Feld Steuernummer ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Der Finanzverwaltung ist für den Arbeitgeber eine neue Steuernummer bekannt. Diese Meldung kann mit einer An-, Ab-, Ummeldung oder Monatsliste an Sie gemeldet werden.

Hinweis

Die zurückgemeldete Steuernummer wird im Elster-Format dargestellt. Dieses Format wird für die Datenübermittlung zwischen ELSTER und dem Datenübermittler verwendet. Erfassen Sie in LODAS die Steuernummer ausschließlich so, wie sie auf den Bescheiden aufgebaut und gegliedert ist.

Abhilfe: Prüfen Sie die in LODAS erfasste Steuernummer. Halten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrem Mandanten und der Finanzverwaltung.

Melden Sie die neue Steuernummer an die Finanzverwaltung. Unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten in der Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung die neue Steuernummer erfassen. Mit der nächsten Abrechnung werden automatisch die Abmeldungen für die alte Steuernummer zum letzten des Monats vor dem

Abrechnungsmonat und die Anmeldungen für die neue Steuernummer zum 1. des Abrechnungsmonats erstellt.

3.2 551005005

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (551005005): Die Anmeldungen für die Mitarbeiter waren nicht erfolgreich, da die Steuernummer des Arbeitgebers beim Finanzamt unbekannt ist oder nicht ermittelt werden konnte. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Die verwendete Steuernummer des Arbeitgebers ist bei der Finanzverwaltung entweder nicht bekannt oder konnte aufgrund eines technischen Fehlers bei der Finanzverwaltung nicht geprüft werden.

Abhilfe: Wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Finanzamt.

 Wenn das Finanzamt die Steuernummer als korrekt bestätigt, über Änderungskennzeichen setzen die Steuernummer erneut als neuen Wert (rechte Maustaste auf die Steuernummer) setzen und rechnen die Steuernummer ab.

(5)

 Wenn die Steuernummer nicht korrekt ist, korrekte Steuernummer unter Mandantendaten | Steuer |

Allgemeine Daten, Register Lohnsteuer-Anmeldung erfassen. Die Erfassung löst die erforderliche Abmeldung von der alten und Anmeldung zur neuen Steuernummer aus.

3.3 551005007

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (551005007): Die Anmeldungen für die Mitarbeiter waren nicht erfolgreich, da die Steuernummer des Arbeitgebers fehlerhaft ist. Prüfen Sie die Steuernummer des Arbeitgebers. Weitere

Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Die verwendete Steuernummer des Arbeitgebers wurde bei der Finanzverwaltung als für das Verfahren fehlerhaft erkannt. Die Anmeldung am Verfahren ist nur mit zulässigen Steuernummern möglich. Die Anmeldung mit der Steuernummer einer Privatperson ist z. B. nicht möglich.

Abhilfe: Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt oder prüfen Sie die Steuernummer.

Korrekte Steuernummer unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Register Lohnsteuer-Anmeldung erfassen. Die Erfassung löst die erforderliche Abmeldung von der alten und Anmeldung zur neuen Steuernummer aus.

3.4 551005008

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (551005008): Die Anmeldungen für die Mitarbeiter waren nicht erfolgreich, da für die Steuernummer des Arbeitgebers das Arbeitgeber-Merkmal fehlt. Wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760)..

Ursache: Die Anmeldung am Verfahren ist nur möglich, wenn die Steuernummer des Arbeitgebers von dem zuständigen Finanzamt an eine zentrale Datei (ZOBEL) gemeldet wurde, und die Arbeitgebereigenschaft hinterlegt ist. Das Arbeitgeber-Merkmal zeigt an, dass der Arbeitgeber zur Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet ist. Das Arbeitgeber-Merkmal ist möglicherweise für die Steuernummer nicht gesetzt, weil bei Beantragung der Steuernummer keine lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt waren.

Abhilfe: Wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Finanzamt.

Wenn das Arbeitgeber-Merkmal für die Steuernummer hinterlegt wurde, die erneute Anmeldung für alle Mitarbeiter unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte in der Gruppe Angaben für die Anmeldung erfassen. Auf Anmeldung klicken. Beachten Sie, dass der verwendete Meldebeginn mindestens 1 Tag nach dem ursprünglichen Meldebeginn liegen muss. Dadurch wird eine Abmeldung für die ursprüngliche Meldung erstellt und eine

Anmeldung für den neuen Zeitraum. Für die Abmeldung wird in der Regel der Fehler 552020300 zurückgemeldet.

Der Fehler kann in diesem Fall ignoriert werden.

3.5 552020900

Situation: Sie erhalten im Rahmen des ELStAM-Verfahrens folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

(6)

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020900): Bei der Bereitstellung der ELStAM kam es zu einem Fehler. Setzen Sie sich mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt in Verbindung. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Bei der Verarbeitung ihrer Meldung ist es bei der Finanzverwaltung zu einem Abbruch gekommen, sodass ihre Meldung nicht verarbeitet werden konnte.

Abhilfe:

 Wenn der Mandant einen Bundeslandwechsel der AG-Steuernummer hatte, wird mit der nächsten

Abrechnung eine Abmeldung von der alten AG-Steuernummer und Anmeldung zur neuen AG-Steuernummer durchgeführt.

 Wenn der Mandant keinen Bundeslandwechsel der AG-Steuernummer hatte: Es kam bei der Bereitstellung der ELStAM seitens der Finanzverwaltung zu einem technischen Fehler.

Die An- oder Ummeldung beim Finanzamt war erfolgreich.

Prüfen und erfassen Sie ggf. die Lohnsteuerabzugsmerkmale manuell.

4 Meldungen auf Arbeitnehmerebene

Die Meldungen auf Arbeitnehmerebene betreffen entweder die Anmeldung, die Abmeldung, die Systemwechselanmeldung oder die Änderungsliste / Monatsliste eines Mitarbeiters.

Hinweis

Eine erneute Anmeldung/Abmeldung über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte ist nur möglich, wenn die Mitarbeiter-Stammdaten geöffnet sind.

4.1 Hinweismeldungen Anmeldungen

4.1.1 552020103-1

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020103-1): Für den Mitarbeiter wurden ELStAM mit geändertem Meldebeginn TT.MM.JJJJ zurückgemeldet. Prüfen Sie, ob für den Zeitraum zwischen dem ursprünglichen Meldebeginn und dem neuen Meldebeginn die Steuerklasse VI angewendet werden muss. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Sie haben einen Mitarbeiter angemeldet. Der von Ihnen in der Anmeldung übermittelte Meldebeginn liegt in einem Zeitraum, für den ein anderer Arbeitgeber den Mitarbeiter bereits als Hauptarbeitgeber an- und wieder abgemeldet hat. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall nicht zum übermittelten Meldebeginn, sondern zum Tag nach der Abmeldung des Mitarbeiters bei dem anderen Arbeitgeber. Dieses Datum wird in den Personaldaten unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/sonstige Angaben, Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben, Feld Rückmeldung von der Finanzverwaltung Meldebeginn der Anmeldung (TT.MM.JJJJ) gespeichert.

Für den Zeitraum vor dem geänderten Meldebeginn wird keine ELStAM zurückgemeldet.

(7)

Hinweis

Bei einer späteren Abmeldung des Mitarbeiters ist als Meldebeginn zwingend der von der Finanzverwaltung zurückgemeldete, geänderte Meldebeginn zu verwenden (vgl. 552020307).

Zur Anwendung der Steuerklasse VI beachten Sie R 39b.5 Abs. 1 Satz 3 LStR.

Auszug: "Der Lohnsteuerermittlung sind jeweils die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Merkmale zugrunde zu legen, die für den Tag gelten, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet."

Beispiel:

Ein Mitarbeiter wurde bei Arbeitgeber A für den Zeitraum 01.01.JJJJ - 15.04.JJJJ als Hauptarbeitgeber angemeldet. Sie führen für den Mitarbeiter eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber mit dem Meldebeginn 10.03.JJJJ durch. In diesem Fall wird der Mitarbeiter bei Ihnen erst zum 16.04.JJJJ angemeldet und auch die ELStAM werden erst zum 16.04.JJJJ zurückgemeldet. Für den Zeitraum 10.03.JJJJ - 15.04.JJJJ werden keine ELStAM zurückgemeldet. Prüfen Sie, ob für diesen Zeitraum die Steuerklasse 6 angewendet werden muss. Die Steuerklasse 6 erfassen Sie manuell unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte.

Arbeitgeber Tag der Meldung Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

A 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.01.JJJJ

A 15.04.JJJJ 01.01.JJJJ 15.04.JJJJ

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020001 (Abmeldung erfolgreich)

S 18.04.JJJJ 10.03.JJJJ 10.03.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 16.04.JJJJ und Meldebeginn der Anmeldung 16.04.JJJJ

4.1.2 552020211

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020211): der gewünschte jhrl. Freibetrag wurde auf XXXX gekürzt, da das verfügbare Hinzurechnungsvolumen kleiner ist als der angeforderte jhrl. Freibetrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr.

1046760).

(8)

Beispiel:

Der Mitarbeiter hat sich für seine Hauptbeschäftigung beim Finanzamt einen Hinzurechnungsbetrag in Höhe von 1200 Euro jährlich eintragen lassen. Dieser Betrag kann bei einer oder ggf. auch mehreren

Nebenbeschäftigungen in Summe als Freibetrag in Anspruch genommen werden. Der Mitarbeiter ist bei Ihnen in einer Nebenbeschäftigung tätig und hat Ihnen mitgeteilt, dass sie als Freibetrag 1500 Euro berücksichtigen können. Sie haben daher für den Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte als Kennzeichnung Arbeitgeber Nebenarbeitgeber ausgewählt und als gewünschten jhrl. Freibetrag 1500 Euro erfasst. Mit diesen Angaben wurde der Mitarbeiter angemeldet. Da der von Ihnen an das Finanzamt übermittelte Freibetrag in Höhe von 1500 Euro höher ist als der beim Finanzamt beantragte Hinzurechnungsbetrag kürzt das Finanzamt den von Ihnen übermittelten Freibetrag auf 1200 Euro. Sie erhalten zusätzlich zu den Steuerabzugsmerkmalen mit dem gekürzten Freibetrag diesen Hinweis zu Ihrer Information.

4.1.3 552020214

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020214): Der in der Anmeldung übermittelte Meldebeginn lag zum Tag der Anmeldung mehr als 6 Wochen in der Vergangenheit (außerhalb der sog. Kulanzfrist). Der Mitarbeiter wurde daher zum TT.MM.JJJJ (Tag der Anmeldung) angemeldet und auch die ELStAM stehen erst ab TT.MM.JJJJ bereit. Prüfen Sie, ob für den davorliegenden Zeitraum die Steuerklasse VI angewendet werden muss. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr.

1046760).

Ursache: Eine Anmeldung außerhalb der sog. Kulanzfrist liegt vor, wenn der in der Anmeldung übermittelte Meldebeginn zum Tag der Anmeldung mehr als 6 Wochen in der Vergangenheit liegt und in diesem Zeitraum eine weitere noch nicht abgemeldete Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber existiert. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung des Mitarbeiters nicht zum übermittelten Meldebeginn, sondern zum Tag der Anmeldung. Dieses Datum wird unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/sonstige Angaben, Register Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Rückmeldung von der Finanzverwaltung Meldebeginn der Anmeldung (TT.MM.JJJJ) gespeichert.

Beachten Sie: Bei einer späteren Abmeldung muss als Meldebeginn, der von der Finanzverwaltung zurückgemeldete Meldebeginn übermittelt werden (vgl. 552020307).

Sie melden am 15.08.JJJJ einen Mitarbeiter rückwirkend zum 01.06.JJJJ (damit außerhalb der Kulanzfrist) als Hauptarbeitgeber an. Für diesen Mitarbeiter besteht bereits eine weitere noch nicht abgemeldete

Hauptbeschäftigung bei Arbeitgeber A.

Der Mitarbeiter wird nicht zum übermittelten Meldebeginn 01.06.JJJJ angemeldet, sondern die Anmeldung erfolgt zum 15.08.JJJJ. Auch die ELStAM werden zum 15.08.JJJJ gebildet. Der von der Finanzverwaltung zurückgemeldete Meldebeginn wird unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/sonstige Angaben, Registerkarte

Einmalbezüge/Sonstige Angaben, Feld Rückmeldung von der Finanzverwaltung Meldebeginn der Anmeldung (TT.MM.JJJJ) gespeichert.

(9)

Für den Zeitraum 01.06.JJJJ - 14.08.JJJJ ist keine Anmeldung erforderlich und es werden keine ELStAM für diesen Zeitraum zurückgemeldet. Prüfen Sie, ob für diesen Zeitraum die Steuerklasse 6 angewendet werden muss. Die Steuerklasse 6 erfassen Sie manuell unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte.

Arbeitgeber Tag der Meldung Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

A 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.01.JJJJ

S 15.08.JJJJ 01.06.JJJJ 01.06.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 15.08.JJJJ und Meldebeginn der Anmeldung 15.08.JJJJ

4.2 Hinweismeldungen für Abmeldungen

Die nachfolgenden Hinweismeldungen informieren Sie über die erfolgreiche Abmeldung eines Mitarbeiters.

4.2.1 552020001

Elektronische Lohnsteuerkarte: Die Abmeldung des Mitarbeiters war erfolgreich.

4.2.2 552020306

Elektronische Lohnsteuerkarte: Die Abmeldung des Mitarbeiters war erfolgreich.

4.3 Hinweismeldungen für Änderungslisten/Monatslisten

4.3.1 552020100

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020100): Sie besitzen für die ELStAM des Mitarbeiters keine Abrufberechtigung mehr, da für den Abruf der ELStAM eine Sperre vorliegt. Klären Sie mit dem Mitarbeiter die Ursachen der Sperre.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Ein Mitarbeiter kann den Abruf seiner ELStAM sperren lassen. Hierfür gibt es nachfolgende Möglichkeiten.

Sobald die Sperre bei der Finanzverwaltung hinterlegt ist, erhalten Sie mit der nächsten Monatsliste anstelle der ELStAM des Mitarbeiters diesen Hinweis. Für den Lohnsteuerabzug muss in diesem Fall die Steuerklasse 6 angewendet werden.

Positivliste: Der Mitarbeiter kann bei der Finanzverwaltung den oder die Arbeitgeber hinterlegen, die zum Abruf seiner ELStAM berechtigt sind (= Positivliste). Alle anderen Arbeitgeber sind nicht zum Abruf seiner ELStAM berechtigt.

Negativliste: Der Mitarbeiter kann den oder die Arbeitgeber hinterlegen, die für den Abruf seiner ELStAM gesperrt sind (=Negativliste). Alle anderen Arbeitgeber sind grundsätzlich zum Abruf seiner ELStAM berechtigt.

Abhilfe: Klären Sie den Sachverhalt mit dem Mitarbeiter.

(10)

Wenn die Sperre beabsichtigt ist, muss die Steuerklasse 6 auch beim Hauptarbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug angewendet werden. Wenn der Mitarbeiter die Sperre bei der Finanzverwaltung aufheben lässt, erhalten Sie mit der nächsten Monatsliste nach Aufhebung der Sperre wieder ELStAM zurückgemeldet. Das gilt auch, wenn sich die ELStAM nicht verändert haben.

4.3.2 552020101

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020101): Die ELStAM für den Mitarbeiter konnten nicht abgerufen werden, da der Abruf bereits anderweitig erfolgt ist (z. B. aus einem anderen Entgeltabrechnungssystem). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr.

1046760).

Ursache: Sie haben das Entgeltabrechnungssystem gewechselt und die Monatsliste wurde dem neuen

Entgeltabrechnungssystem zugestellt. In diesem Fall wird die Monatsliste dem Vorsystem nicht mehr zur Verfügung gestellt. Sie erhalten anstatt der ELStAM für den Mitarbeiter diesen Hinweis.

Wenn Sie eine Ummeldung z. B. durch Wechsel zwischen LODAS und Lohn und Gehalt oder durch einen

Mandantendatenübertrag aus organisatorischen Gründen unter der gleichen Beraternummer durchgeführt haben, kann der Hinweis ignoriert werden.

4.3.3 552020102

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020102): Die ELStAM für den Mitarbeiter konnten nicht abgerufen werden, da für den Abruf der ELStAM ab MM.JJJJ eine Sperre vorliegt. Klären Sie mit dem Mitarbeiter die Ursachen der Sperre.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursachen: Die Sperre für den Abruf der ELStAM kann durch den Mitarbeiter, das zuständige Finanzamt oder durch die Meldebehörde verursacht worden sein. Sobald die Sperre bei der Finanzverwaltung hinterlegt ist, erhalten Sie mit der nächsten Monatsliste diesen Hinweis. Ggf. ist für den Lohnsteuerabzug die Steuerklasse 6 anzuwenden.

 Sperrung durch das Finanzamt aufgrund der Herausgabe einer besonderen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug: Die Bescheinigung dient als Grundlage für den Lohnsteuerabzug.

 Wegzug des Mitarbeiters in das Ausland: Für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland müssen die

Lohnsteuerabzugsmerkmale der Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige angewendet werden. Der Mitarbeiter ist daher vom Verfahren abzumelden. Die Abmeldung kann über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erstellt werden.

 Wohnsitz des Mitarbeiters ist unbekannt: Der Mitarbeiter ist bei der Meldebehörde zum Zeitpunkt der Anmeldung unbekannt oder der Umzug zurück in das Inland ist der Meldebehörde noch nicht mitgeteilt worden. Durch Anmeldung des Mitarbeiters bei der zuständigen Meldebehörde wird die Sperre aufgehoben.

 Tod des Mitarbeiters: Wenn der Mitarbeiter verstirbt, ist er vom ELStAM-Verfahren abzumelden. Sie können die Abmeldung automatisch mit der nächsten Abrechnung erstellen, indem Sie das Austrittsdatum unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume erfassen. Alternativ können Sie die Abmeldung manuell über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erstellen.

(11)

Abhilfe: Klären Sie den Sachverhalt mit dem Mitarbeiter.

Wenn die Sperre beabsichtigt ist, muss die Steuerklasse 6 oder die Lohnsteuerabzugsmerkmale einer Ersatzbescheinigung als Grundlage für den Lohnsteuerabzug angewendet werden. Wenn eine Sperre bei der Finanzverwaltung aufgehoben wurde, erhalten Sie mit der nächsten Monatsliste nach Aufhebung der Sperre wieder ELStAM zurückgemeldet. Das gilt auch, wenn sich die ELStAM nicht verändert haben.

4.3.4 552020103-2

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020103-2): Ihre Arbeitgebereigenschaft ändert sich ab TT.MM.JJJJ auf

Nebenarbeitgeber durch die Anmeldung eines anderen Arbeitgebers als Hauptarbeitgeber. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr.

1046760).

Ursache: Ein weiterer Arbeitgeber hat den Mitarbeiter mit Kennzeichen Hauptarbeitgeber (HAG) angemeldet (Fall 1) oder hatte den Mitarbeiter schon für einen späteren Zeitpunkt als HAG angemeldet (Fall 2). Sie wurden daher ab TT.MM.JJJJ zum Nebenarbeitgeber.

Beispiel:

Fall 1: Ein Mitarbeiter ist bei Ihnen (Arbeitgeber A) zum 01.01.JJJJ mit Kennzeichen Hauptarbeitgeber angemeldet. Zum 01.12.JJJJ meldet der weitere Arbeitgeber B den Mitarbeiter als Hauptarbeitgeber an. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem Mitarbeiter als Hauptarbeiter zum 30.11.JJJJ wird automatisch geschlossen und ab 01.12.JJJJ automatisch ein Beschäftigungsverhältnis als Nebenarbeitgeber angelegt. Sie erhalten von der Finanzverwaltung den neuen Meldebeginn 01.12.JJJJ zurückgemeldet. Der Arbeitnehmer ist ab 01.12.JJJJ mit Steuerklasse 6 abzurechnen.

Der von der Finanzverwaltung zurückgemeldete Meldebeginn wird unter Personaldaten | Steuer |

Einmalbezüge/sonstige Angaben, Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben, Feld Rückmeldung von der Finanzverwaltung Meldebeginn der Anmeldung (TT.MM.JJJJ) gespeichert.

Arbeitgeber Tag der Meldung Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

A 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.01. JJJJ

B 01.12.JJJJ 01.12.JJJJ 01.12.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.12.JJJJ A

Rückmeldung - Steuerklasse IV ab 01.12.JJJJ und Meldebeginn der Anmeldung 01.12.JJJJ

(12)

Beispiel:

Fall 2: Ein Mitarbeiter ist bei Arbeitgeber A zum 01.12.JJJJ als Hauptarbeitgeber angemeldet. Sie als Arbeitgeber B melden den Mitarbeiter zum 01.11.JJJJ als Hauptarbeitgeber an. In der ELStAM Datenbank wird das

Beschäftigungsverhältnis für Sie als Hauptarbeitgeber vom 01.11.JJJJ - 30.11.JJJJ und ab 01.12.JJJJ automatisch als Nebenarbeitgeber angelegt. Sie erhalten von der Finanzverwaltung den neuen Meldebeginn 01.12.JJJJ zurückgemeldet. Der Arbeitnehmer muss ab 01.12.JJJJ mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden.

Der von der Finanzverwaltung zurückgemeldete Meldebeginn wird im Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer

| Einmalbezüge/sonstige Angaben, Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben, Feld Rückmeldung von der Finanzverwaltung Meldebeginn der Anmeldung (TT.MM.JJJJ) gespeichert.

Arbeitgeber Tag der Meldung Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

A 01.12.JJJJ 01.12.JJJJ 01.12.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.12.JJJJ

B 15.12.JJJJ 01.11.JJJJ 01.11.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.11.JJJJ B

Rückmeldung - Steuerklasse 6 ab 01.12.JJJJ und Meldebeginn der Anmeldung 01.12.JJJJ

Abhilfe: In Absprache mit dem Mandanten und dem Mitarbeiter muss geklärt werden, um welches Beschäftigungsverhältnis es sich handelt (Nebenarbeitgeber oder Hauptarbeitgeber).

 Nebenarbeitgeber: Die Abrechnung erfolgt mit der vom Finanzamt zurückgemeldeten Steuerklasse 6. In diesem Fall unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte die Kennzeichnung des Arbeitgebers auf

Nebenarbeitgeber ändern.

 Hauptarbeitgeber: Um das Beschäftigungsverhältnis als Hauptarbeitgeber wiederherzustellen, muss das Beschäftigungsverhältnis als Nebenarbeitgeber zum selben Tag wieder beendet werden und zum Folgetag wieder ein Beschäftigungsverhältnis als Hauptarbeitgeber angemeldet werden.

Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte wählen. Für die Anmeldung in der Gruppe Angaben für die Anmeldung im Feld Meldebeginn den Tag aus der Hinweismeldung plus einen Tag (02.12.JJJJ) erfassen. Als Kennzeichnung Arbeitgeber Hauptarbeitgeber erfassen. Anmeldung über die Schaltfläche Anmeldung senden. Dadurch wird automatische eine Abmeldung der Nebenarbeitgebereigenschaft zum 01.12.JJJJ erstellt und eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber zum 02.12.JJJJ.

4.4 Programm-Meldungen für Anmeldungen

4.4.1 552020200

(13)

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020200): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da für den Abruf der ELStAM eine Sperre vorliegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760)..

Ursache: Die Sperre für den Abruf der ELStAM kann durch den Mitarbeiter, das zuständige Finanzamt sowie durch die Meldebehörde verursacht worden sein.

 Sperrung durch das Finanzamt aufgrund der Herausgabe einer besonderen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug: Die Bescheinigung dient als Grundlage für den Lohnsteuerabzug.

 Der Wohnsitz des Mitarbeiters liegt im Ausland: Für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland müssen die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige angewendet werden.

 Der Wohnsitz des Mitarbeiters liegt im Inland: Der Mitarbeiter ist bei der Meldebehörde unbekannt oder der Umzug zurück in das Inland ist der Meldebehörde noch nicht mitgeteilt worden.

 Der Mitarbeiter hat den Abruf der ELStAM gesperrt.

 Tod des Mitarbeiters

Abhilfe: Klären Sie mit dem Mitarbeiter den Sachverhalt.

Solange für den Mitarbeiter eine Sperre besteht, kann der Mitarbeiter nicht angemeldet werden. Der

Lohnsteuerabzug kann in diesen Fällen auf Grundlage von vorliegenden Ersatzbescheinigungen durchgeführt werden (z. B. Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige).

Wenn die Sperre für den Abruf der ELStAM aufgehoben wurde, kann der Mitarbeiter über Mitarbeiter |

Elektronische Lohnsteuerkarte angemeldet werden. Die Anmeldung kann erst zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sperre erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Steuerklasse 6 und die Lohnsteuerabzugsmerkmale einer

vorliegenden Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug zu hinterlegen.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter tritt am 15.01.JJJJ seine Arbeitsstelle bei Ihnen an. Der Mitarbeiter wird von Ihnen mit Eintrittsdatum und Meldebeginn 15.01.JJJJ am ELStAM-Verfahren angemeldet. Die Anmeldung wird von der Finanzverwaltung abgelehnt. Der Mitarbeiter hat den Abruf der ELStAM explizit nur für seinen früheren Arbeitgeber zugelassen und hat vergessen, Sie als neuen Arbeitgeber für den Abruf der ELStAM freischalten zu lassen. Nachdem der Sachverhalt mit dem Mitarbeiter geklärt wurde, hat der Mitarbeiter am 25.01.JJJJ die Sperre aufheben lassen oder Sie für den Abruf der ELStAM freischalten lassen. Nach Aufhebung der Sperre können Sie den Mitarbeiter über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte zum Beschäftigungsbeginn 15.01.JJJJ mit Meldebeginn 25.01.JJJJ anmelden.

Hinweis

Beachten Sie, dass eine Anmeldung erst zu dem Datum erfolgen kann, ab dem die Sperre vom Finanzamt aufgehoben wurde.

(14)

4.4.2 552020201

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020201): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Beschäftigungsbeginn vor dem Geburtsdatum des Mitarbeiters liegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Das erfasste Geburtsdatum und der Beschäftigungsbeginn sind widersprüchlich.

Abhilfe: Prüfen Sie das Geburts- oder Eintrittsdatum und korrigieren Sie das Geburtsdatum im Monat der ursprünglichen Anmeldung unter Personaldaten | Personaldaten, Registerkarte Persönliche Angaben, Feld Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) oder den Beschäftigungsbeginn unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume im Feld Eintrittsdatum.

4.4.2.1 552020202

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020202): Die Meldung für den Arbeitnehmer war nicht erfolgreich. Die

Identifikationsnummer und / oder das Geburtsdatum des Arbeitnehmers sind nicht korrekt. Prüfen Sie die erfassten Stammdaten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Abhilfe: Prüfen Sie die Stammdaten und korrigieren sie im Monat der ursprünglichen Anmeldung unter

Personaldaten | Personaldaten, Registerkarte Persönliche Angaben, Feld Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) und / oder unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte, Feld Identifikationsnummer. Mit der nächsten Abrechnung wird vom Programm eine automatische Nachberechnung auf den Änderungsmonat durchgeführt. Dadurch wird eine Abmeldung zum ursprünglichen Meldebeginn und eine Anmeldung zum Folgetag erzeugt.

4.4.3 552020203

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020203): Die Anmeldung des Arbeitnehmers war nicht erfolgreich, da der

Mitarbeiter bereits angemeldet ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte kann ein und derselbe Arbeitnehmer für jede

Arbeitgebersteuernummer nur einmal angemeldet werden. Mehrere parallele Anmeldungen sind nicht möglich und werden abgelehnt.

Hinweis

Die Finanzverwaltung kennt die Ordnungsbegriffe Berater, Mandant und Personalnummer nicht, die Zuordnung erfolgt über die Steuernummer des Arbeitgebers und die

Identifikationsnummer des Mitarbeiters.

(15)

Beispiel:

Fall 1: Sie rechnen den Mitarbeiter mit der Identifikationsnummer 777778 im Mandanten 1 mit der

Arbeitgebersteuernummer 123456 über 2 Personalnummern (100 und 200) ab (ggf. auch in unterschiedlichen Mandanten).

Abhilfe: Die Personalnummer 100 wird am 01.01.JJJJ zum 01.01.JJJJ angemeldet. Anschließend wird am 05.01.JJJJ die Personalnummer 200 zum 05.01.JJJJ angemeldet. Die Anmeldung für die Personalnummer 100 wird fehlerfrei verarbeitet, die Anmeldung für die Personalnummer 200 dagegen wird abgelehnt, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist.

Arbeitgeber Steuernummer Identifikationsnummer

Tag der Meldung

Eintrittsdatum Meldebeginn Kennzeichnung Arbeitgeber

S

Mandant 1

123456 777778

01.01.JJJJ 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

PNR 100

Rückmeldung - ELStAM ab 01.01.JJJJ S

Mandant 1 PNR 200

123456 777778

05.01.JJJJ 05.01.JJJJ 05.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020203

Beispiel:

Fall 2: Sie wechseln das Entgeltabrechnungssystem. Die Anmeldungen der Mitarbeiter wurden bereits im Altsystem vorgenommen. Aus dem neuen System erfolgen erneut Anmeldungen für diese Mitarbeiter. Die erneuten Anmeldungen werden abgelehnt, da die Mitarbeiter bereits angemeldet sind. Eine

Systemwechselmeldung muss erstellt werden.

Abhilfe: Unter Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem das neue Datum des Systemwechsels erfassen.

Schaltfläche Anmeldung klicken.

Hinweis

(16)

Systemwechselmeldungen sind nur zum aktuellen Kalendermonat möglich. Rückwirkende Meldungen werden abgelehnt (siehe 552010103).

Fall 3: Meldungen von unterschiedlichen Personalnummern / Mitarbeitern können sich überschneiden.

Personalnummer 100 wird am 10.02. JJJJ zum 01.02.JJJJ angemeldet. Personalnummer 200 wird am 15.02.JJJJ zum 01.01.JJJJ angemeldet und zum 31.01.JJJJ abgemeldet.

In diesem Fall wird die Anmeldung von Personalnummer 100 zum 01.02.JJJJ fehlerfrei verarbeitet. Anschließend wird die Anmeldung von Personalnummer 200 zum 01.01.JJJJ verarbeitet. Die Anmeldung wird mit dem Fehlerhinweis 552020203 abgelehnt, da der Mitarbeiter bereits angemeldet ist.

Anschließend wird die Abmeldung der Personalnummer 200 zum 31.01.JJJJ verarbeitet und mit dem Fehlerhinweis 552020303 abgelehnt, da sich der Meldebeginn auf die ursprüngliche Anmeldung der Personalnummer 100 (01.02.JJJJ) und nicht auf die Anmeldung der Personalnummer 200 (01.01.JJJJ) bezieht.

Arbeitgeber Steuernummer Identifikationsnummer

Tag der Meldung

Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

S

Mandant 1 PNR 100

123456 777778

10.02.JJJJ 01.02.JJJJ 01.02.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.02.JJJJ S

Mandant 1 PNR 200

123456 777778

15.02.JJJJ 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020203 S

Mandant 1 PNR 200

123456777778 15.02.JJJJ 01.01.JJJJ 31.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020303

4.4.4 552020205

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020205): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Wohnsitz des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der Meldebehörde noch nicht bekannt war (Zuzug aus dem

(17)

Ausland). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Bei einem Umzug - Zuzug aus dem Ausland - ist die Anmeldung des Mitarbeiters frühestens ab dem Tag der Meldung bei der Meldebehörde möglich (nicht der tatsächliche Tag des Zuzugs). Eine Anmeldung zum tatsächlichen Eintrittsdatum oder zum Datum des tatsächlichen Zuzugs ist nicht möglich.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter aus dem Ausland tritt am 15.01.JJJJ seine neue Arbeitsstelle bei Ihnen an. Der Mitarbeiter wird von Ihnen zum Eintrittsdatum 15.01.JJJJ am ELStAM-Verfahren angemeldet. Der Mitarbeiter zieht aufgrund seiner neuen Arbeitsstelle erst am 01.03.JJJJ nach Deutschland um und meldet dies der Meldebehörde am 05.03.JJJJ. Die Anmeldung zum 15.01.JJJJ wird abgelehnt, da die Anmeldung frühestens ab dem Tag der Meldung bei der Meldebehörde (05.03.JJJJ) möglich ist.

Abhilfe: Klären Sie mit dem Mitarbeiter, ob ein Zuzug aus dem Ausland vorliegt. Ist dies der Fall können Sie den Mitarbeiter, ohne den Tag der Meldung bei der Meldebehörde in Erfahrung zu bringen, zum aktuellen Datum anmelden. Der Tag der Meldung bei der Meldebehörde ist lediglich der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Anmeldung. Wenn der Mitarbeiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt angemeldet werden soll, kann der Mitarbeiter den Tag der Meldung bei der Meldebehörde bei seinem zuständigen Finanzamt in Erfahrung bringen. Die

Anmeldung für den Mitarbeiter zum aktuellen Datum oder zum Tag der Meldung bei der Meldebehörde können Sie nach Klärung des Sachverhalts unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erstellen, indem Sie im Feld Meldebeginn das entsprechende Datum hinterlegen.

4.4.5 552020206

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020206): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der

Meldebeginn der Anmeldung im Vorjahr liegt. Ab dem 01.03 eines Jahrs können keine Anmeldungen mehr für das Vorjahr verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Anmeldungen für das Vorjahr werden bei der Finanzverwaltung nur bis zum 28.02 oder 29.02 des aktuellen Jahrs verarbeitet. Ab dem 01.03 werden Meldungen, die einen Meldebeginn im Vorjahr haben, abgelehnt.

Abhilfe: Wenn der Mitarbeiter im aktuellen Jahr noch meldepflichtig ist, erstellen Sie unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte eine Anmeldung zum 01.01 des aktuellen Jahrs.

4.4.6 552020213

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020213): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der

Mitarbeiter bereits für einen Zeitraum bis TT.MM.JJJJ angemeldet war. Der Mitarbeiter kann nicht mehr für Zeiträume angemeldet werden, die vor dem TT.MM.JJJJ liegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

(18)

Beispiel:

Fall 1: Ein Mitarbeiter wurde von einem Arbeitgeber vom 01.02.JJJJ bis zum 31.05.JJJJ am ELStAM-Verfahren angemeldet.

Anschließend wird festgestellt, dass der Mitarbeiter bereits seit 01.01.JJJJ beschäftigt war. Der Arbeitnehmer wird daher zum 01.01.JJJJ angemeldet. Diese Anmeldung wird von der Finanzverwaltung abgelehnt, da der Meldebeginn der Anmeldung 01.01.JJJJ nicht nach dem bereits gemeldeten Zeitraum 01.02.JJJJ bis 31.05.JJJJ liegt.

Arbeitgeber Tag der Meldung Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

S 05.02.JJJJ 01.02.JJJJ 01.02.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.02.JJJJ

S 05.06.JJJJ 01.02.JJJJ 31.05.JJJJ

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020001 (Abmeldung erfolgreich)

S 10.06.JJJJ 01.01.JJJJ 01.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020213

Abhilfe: Bis bei der Finanzverwaltung die Möglichkeit "Anmeldungen stornieren" realisiert wird, kann die mitgeteilte ELStAM auch für den davorliegenden Zeitraum angewendet werden. (§ 39c Abs. 1 S. 2 EStG).

Beispiel:

Fall 2: Ein Mitarbeiter wird über mehrere Personalnummern abgerechnet.

Unter Personalnummer 100 erfolgte die Anmeldung des Mitarbeiters zum 15.01.JJJJ. Die Abmeldung erfolgte zum 28.02.JJJJ.

Unter Personalnummer 200 wird die Anmeldung zum 01.02.JJJJ durchgeführt. Diese Anmeldung wird von der Finanzverwaltung abgelehnt. Da der Meldebeginn 01.02.JJJJ nicht nach dem Beschäftigungsende 28.02.JJJJ des zuvor gemeldeten Zeitraums liegt.

Arbeitgeber Steuernummer Identifikationsnummer

Tag der Meldung

Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

S 123456 20.01.JJJJ 15.01.JJJJ 15.01.JJJJ Hauptarbeitgeber

(19)

Arbeitgeber Steuernummer Identifikationsnummer

Tag der Meldung

Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

Mandant 1 PNR 100

777778

Rückmeldung - ELStAM ab 15.01.JJJJ S

Mandant 1 PNR 100

123456 777778

01.03.JJJJ 15.01.JJJJ 28.02.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020001 (Abmeldung erfolgreich) S

Mandant 1 PNR 200

123456 777778

05.03.JJJJ 01.02.JJJJ 01.02.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020213

Abhilfe: Prüfen Sie den Sachverhalt und führen Sie ggf. die Anmeldung für die Personalnummer 200 erneut durch.

Unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte für die Anmeldung in der Gruppe Angaben für die Anmeldung für den Meldebeginn ein Datum erfassen, das nach dem Datum aus dem Hinweis liegt (im Beispiel 28.02.JJJJ).

4.4.7 552020215

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020215): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da für den Mitarbeiter zum übermittelten Meldebeginn bereits eine Anmeldung von einem anderen Arbeitgeber vorliegt.

Prüfen Sie den Meldebeginn und erfassen Sie ggf. eine Anmeldung mit einem anderen Meldebeginn. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Für den Mitarbeiter liegt bereits eine Anmeldung zu dem Meldebeginn von einem anderen Arbeitgeber vor.

Beispiel:

Arbeitgeber A meldet den Mitarbeiter am 05.02.JJJJ zum 01.02.JJJJ als Hauptarbeitgeber an. Arbeitgeber B meldet den Mitarbeiter am 15.02.JJJJ ebenfalls zum 01.02.JJJJ als Hauptarbeitgeber an. Die Anmeldung von Arbeitgeber B für den Mitarbeiter wird abgelehnt, da der Arbeitgeber A ebenfalls zum 01.02.JJJJ als Hauptbeschäftigung angemeldet hat. Eine Anmeldung kann nicht zum gleichen Tag erfolgen, es muss mindestens ein Tag Zeitversatz vorliegen. Der Mitarbeiter kann von Arbeitgeber B deshalb frühestens zum

(20)

02.02.JJJJ mit dem Kennzeichen Hauptarbeitgeber angemeldet werden. Der Arbeitgeber A wird dadurch ab 02.02.JJJJ automatisch zum Nebenarbeitgeber.

Arbeitgeber Tag der Meldung Eintrittsdatum Meldebeginn Meldeende Kennzeichnung Arbeitgeber

A 05.02.JJJJ 01.02.JJJJ 01.02.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - ELStAM ab 01.02 JJJJ

B 15.02.JJJJ 01.02.JJJJ 01.02.JJJJ Hauptarbeitgeber

Rückmeldung - Fehlerhinweis 552020215

Abhilfe: Prüfen Sie den Sachverhalt und erstellen Sie für den Mitarbeiter ggf. erneut eine Anmeldung über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte.

4.5 Programm-Meldungen für Abmeldungen / Systemwechselmeldungen

4.5.1 552020300

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020300): Die Abmeldung oder Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- oder

umgemeldet werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Zur Ablehnung der Abmeldung oder Systemwechselmeldung können folgende Sachverhalte führen:

 Der Mitarbeiter sollte zum ELStAM-Verfahren angemeldet werden. Die Anmeldung wurde aufgrund eines Fehlers abgelehnt. Wenn der Mitarbeiter abgemeldet wird, wird die Abmeldung abgelehnt. Der Mitarbeiter kann nur abgemeldet werden , wenn eine erfolgreiche Anmeldung vorliegt.

Abhilfe: Prüfen Sie den Sachverhalt, eine weitere Abmeldung ist i. d. R. nicht erforderlich.

Hinweis

Derzeit wird bei einer erneuten Anmeldung vom Programm automatisch eine Abmeldung für intern noch offene Zeiträume, z. B. für eine versuchte Anmeldung, die auf Fehler lief, generiert.

In diesen Fall können Sie die Programm-Meldung ignorieren.

 Der Mitarbeiter wurde noch nicht angemeldet oder die Anmeldung wurde abgelehnt. Das

Entgeltabrechnungssystem wird gewechselt und durch eine Systemwechselmeldung die angemeldeten Mitarbeiter im Altsystem wieder abgemeldet. Bei Systemwechselmeldungen können immer nur angemeldete Mitarbeiter wieder abgemeldet werden.

(21)

Abhilfe: Prüfen Sie den Sachverhalt und führen für den Mitarbeiter ggf. eine Anmeldung über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte durch.

 Die Steuernummer des Arbeitgebers hat sich geändert. Der Mitarbeiter wurde mit der alten Arbeitgebersteuernummer angemeldet und mit der neuen Steuernummer abgemeldet.

Bei der Vergabe von neuen Steuernummern werden die Steuernummern grundsätzlich von der

Finanzverwaltung mit der alten Steuernummer verknüpft. In Einzelfällen wird diese Verknüpfung allerdings nicht durchgeführt mit der Folge, dass die einzelnen Steuernummern wie 2 unabhängige Unternehmen behandelt werden. Eine Abmeldung muss in diesen Fällen immer mit der Steuernummer vorgenommen werden, mit der auch die Anmeldung durchgeführt wurde.

Abhilfe: Führen Sie eine manuelle Abmeldung mit geänderter Steuernummer durch. Eine Anleitung dazu finden Sie im Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS (Dok.-Nr.

1070395) unter Punkt 7.3 Besonderheiten bei Austritt mit abweichender Steuernummer.

4.5.2 552020303

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte: Die Abmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der übermittelte Meldebeginn in der Abmeldung nicht mit dem Meldebeginn der ursprünglichen An- oder Ummeldung

übereinstimmt. Erstellen Sie die Abmeldung für den Mitarbeiter über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erneut und verwenden Sie als Meldebeginn TT.MM.JJJJ. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

4.5.3 552020304

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020304): Die Abmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da das in der Abmeldung übermittelte Meldeende kleiner als der Meldebeginn TT.MM.JJJJ der ursprünglichen An- oder

Ummeldung ist. Erstellen Sie die Abmeldung für den Mitarbeiter über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erneut und erfassen Sie ein Meldeende, das größer oder gleich dem TT.MM.JJJJ ist.

Ursache: Das in der Abmeldung verwendete Meldeende liegt vor dem bei der Finanzbehörde gespeichertem Meldebeginn.

Abhilfe: Prüfen Sie den Sachverhalt und erstellen Sie für den Mitarbeiter ggf. erneut eine Abmeldung über

Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte. Erfassen Sie im Bereich Angaben für eine Abmeldung ein Meldeende, das größer oder gleich dem von der Finanzverwaltung zurückgemeldetem TT.MM.JJJJ ist.

4.5.4 552020307

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020307): Die Abmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der

übermittelte Meldebeginn in der Abmeldung nicht mit dem Meldebeginn übereinstimmt, zu dem der Mitarbeiter bei der Finanzverwaltung angemeldet ist. Erfassen Sie die Abmeldung über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erneut und verwenden Sie als Meldebeginn TT.MM.JJJJ. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

(22)

Ursache: In Fällen, in denen Sie durch die Anmeldung eines anderen Arbeitgebers zum Nebenarbeitgeber werden (vgl. 552020103-2), wird Ihnen von der Finanzverwaltung ein abweichender Meldebeginn zurückgemeldet. In diesen Fällen ist in einer Abmeldung der von der Finanzverwaltung zurückgemeldete Meldebeginn zu verwenden.

Beispiel:

Sie haben einen Mitarbeiter zum 01.01.JJJJ als Hauptarbeitgeber angemeldet. Zum 01.12.JJJJ meldet ein anderer Arbeitgeber B den Arbeitnehmer ebenfalls als Hauptarbeitgeber an. Das Beschäftigungsverhältnis bei Ihnen als Hauptarbeitgeber wird zum 30.11.JJJJ automatisch geschlossen und ab 01.12.JJJJ automatisch ein

Beschäftigungsverhältnis als Nebenarbeitgeber angelegt. Daraus resultiert, dass Sie für den Mitarbeiter von der Finanzverwaltung den neuen Meldebeginn 01.12.JJJJ zurückgemeldet bekommen und darüber hinaus auch ab 01.12.JJJJ die Steuerklasse 6.

Tritt der Mitarbeiter zum 15.12.JJJJ aus, muss in der Abmeldung als Meldebeginn der Anmeldung der 01.12.JJJJ und nicht der 01.01.JJJJ verwendet werden.

(Vgl. 552020103-2)

Abhilfe: Erstellen Sie für den Mitarbeiter erneut eine Abmeldung über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte.

Im Bereich Angaben für eine Abmeldung im Meldebeginn den von der Finanzverwaltung zurückgemeldeten Meldebeginn (01.12.JJJJ) erfassen sowie als Meldeende das Austrittsdatum 15.12.JJJJ des Mitarbeiters.

4.6 Programm-Meldungen für Ummeldungen/Systemwechsel

4.6.1 552010103

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552010103): Die Systemwechselanmeldung für den Mitarbeiter war nicht erfolgreich, da der im Mandanten unter Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem erfasste Datum des Systemwechsels zum Zeitpunkt der Übermittlung der Systemwechselanmeldung bereits in der Vergangenheit lag. Eine

Systemwechselanmeldung kann nicht rückwirkend erfolgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Für ein Mandat wurde eine Systemwechselanmeldung gesendet, die nicht den aktuellen Kalendermonat betraf. Systemwechselanmeldungen können nur für den aktuellen Kalendermonat durchgeführt werden.

Beispiel:

Für ein Mandat wurde eine Systemwechselanmeldung unter Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem für das Datum des Systemwechsels 01.01.JJJJ erstellt. Die Systemwechselanmeldung wird am 02.02.JJJJ an die Finanzverwaltung übermittelt.

Die Systemwechselanmeldung für 01.01.JJJJ wird bei der Finanzverwaltung nur im Zeitraum vom 01.01.JJJJ bis 31.01.JJJJ fehlerfrei verarbeitet.

(23)

Abhilfe: Erstellen Sie erneut die Systemwechselanmeldung im Mandanten unter Mandant | Wechsel

Entgeltabrechnungssystem. Als Datum des Systemwechsels im Beispiel den 01.02.JJJJ verwenden. Angaben im Zeitraum 02.02. bis 28.02.JJJJ übermitteln.

4.6.2 552020300

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020300): Die Abmeldung oder Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- oder

umgemeldet werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Die Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters wurde abgelehnt, da der Mitarbeiter im vorherigen Abrechnungssystem nicht zum ELStAM-Verfahren angemeldet wurde oder vor der Systemwechselanmeldung dort wieder abgemeldet wurde.

Abhilfe: Erstellen Sie für den Mitarbeiter eine Anmeldung über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte.

4.6.3 552020400

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020400): Die Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da für den Abruf der ELStAM eine Sperre vorliegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Die Sperre für den Abruf der ELStAM kann durch den Mitarbeiter, das zuständige Finanzamt sowie durch die Meldebehörde verursacht worden sein. Die möglichen Ursachen der Sperre entnehmen Sie der Programm- Meldung 552020200.

Abhilfe: Klären Sie den Sachverhalt mit dem Mitarbeiter.

Solange für den Mitarbeiter eine Sperre besteht, kann er nicht umgemeldet werden. Wenn die Sperre aufgehoben wurde, können Sie die Systemwechselanmeldung im Mandanten über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erneut erstellen, verwenden Sie als Datum des Systemwechsels das neue Ummelde-Datum.

Systemwechselanmeldungen können nur für den aktuellen Kalendermonat durchgeführt werden.

4.6.4 552020402

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020402): Die Systemwechselanmeldung für den Mitarbeiter war nicht erfolgreich, da der übermittelte Meldebeginn kleiner oder gleich dem bei der Finanzverwaltung gemeldeten Meldebeginn ist (TT.MM.JJJJ). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Beispiel:

(24)

Fall 1: Die Anmeldung des Mitarbeiters im vorherigen Abrechnungssystem erfolgte zum 01.01.JJJJ. Nachdem das Entgeltabrechnungssystem gewechselt wurde, wird im Mandanten unter Mandant | Wechsel

Entgeltabrechnungssystem für das Datum des Systemwechsels 01.01.JJJJ die Systemwechselanmeldung erstellt und übermittelt.

Die Systemwechselanmeldung kann nicht für 01.01.JJJJ erfolgen, da der Tag und Monat kleiner oder gleich dem Monat der ursprünglichen Anmeldung des Mitarbeiters bei der Finanzverwaltung (01.01.JJJJ) ist. Demnach kann die Systemwechselanmeldung nicht zu einem Tag und Monat erfolgen, zu dem der Mitarbeiter noch nicht angemeldet war oder nicht zu dem Monat erfolgen, zu dem der Mitarbeiter angemeldet wurde.

Abhilfe: Erstellen Sie die Systemwechselanmeldungen im Mandanten unter Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem frühestens für den Folgetag der Anmeldung 02.01.JJJJ erneut.

Beispiel:

Fall 2: Für den Mandanten wurde eine Systemwechselanmeldung für das Datum des Systemwechsels 01.01.JJJJ erstellt und übermittelt.

Nachdem die Systemwechselanmeldung erfolgreich verarbeitet wurde, wird unter Mandant | Wechsel

Entgeltabrechnungssystem für das Datum des Systemwechsels 01.01.JJJJ erneut eine Systemwechselmeldung erstellt und übermittelt. Die erneute Systemwechselmeldung kann nicht erfolgen, da bereits eine

Systemwechselmeldung für den 01.01.JJJJ erstellt wurde.

Abhilfe: Prüfen Sie den Sachverhalt und erstellen Sie ggf. die Systemwechselanmeldung im Mandanten unter Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem frühestens für den Tag der Anmeldung 02.01.JJJJ erneut.

Wenn bei der Ummeldung des Mandanten für einzelne Personalnummern Hinweis 552020300 ausgegeben wird, führen Sie eine Anmeldung gemäß Punkt 4.5.1 durch.

4.6.5 552010102

Situation: Sie erhalten im ELStAM-Verfahren folgende Rückmeldung durch die Finanzbehörde:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552010102): Die Ummeldung für den Mitarbeiter war nicht erfolgreich, da für die Steuernummer des Arbeitgebers bei der Finanzverwaltung ein anderes Bundesland gespeichert ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument ELStAM - Rückmeldungen von Fehler- und Hinweismeldungen in LODAS (Dok.-Nr. 1046760).

Ursache: Wenn ein Arbeitgeber nach der Erstanmeldung am ELStAM-Verfahren in ein anderes Bundesland wechselt, erhält er eine neue Arbeitgebersteuernummer. Anmeldungen unter der neuen Arbeitgebersteuernummer sind aber nicht ohne weiteres möglich.

 Der Arbeitgeber wird bei der Finanzverwaltung unter der Arbeitgebersteuernummer der Erstanmeldung geführt. Im Steuerkonto des Arbeitgebers sind die Arbeitgebersteuernummer und der entsprechende

(25)

Länderschlüssel des Bundeslands hinterlegt. Durch den Umzug des Unternehmens in ein anderes Bundesland wird eine neue Steuernummer vergeben und mit der alten Steuernummer verknüpft.

Alle Anmeldungen unter der neuen Steuernummer werden abgelehnt, da die neue Steuernummer aus einem anderen Bundesland stammt und für das entsprechende Steuerkonto noch der Länderschlüssel des

vorherigen Bundeslands hinterlegt ist.

 Damit der neue Länderschlüssel für das Steuerkonto gesetzt wird, müssen alle Mitarbeiter unter der alten Arbeitgebersteuernummer abgemeldet werden. Mit der Abmeldung des letzten Mitarbeiters unter der alten Arbeitgebersteuernummer wird automatisch von der Finanzverwaltung der neue Länderschlüssel gesetzt. Erst nach erfolgreicher Abmeldung aller Mitarbeiter kann eine erneute Anmeldung unter der neuen

Arbeitgebersteuernummer erfolgen.

Abhilfe: Für die Ab- und Anmeldungen sind 2 Wege möglich:

 Erfassen Sie für alle Mitarbeiter eine Abmeldung unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte in der Gruppe Angaben für die Abmeldung und bestätigen Sie mit der Schaltfläche Abmeldung.

Nachdem alle Abmeldungen mit dem Hinweis "Elektronische Lohnsteuerkarte: Die Abmeldung des

Mitarbeiters war erfolgreich." bestätigt wurden, erfassen Sie die erneute Anmeldung für alle Mitarbeiter unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte in der Gruppe Angaben für die Anmeldung und bestätigen Sie mit der Schaltfläche Anmeldung.

 Alternativ können Sie den Steuernummernwechsel unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Register Lohnsteuer-Anmeldung an die Finanzverwaltung melden. Erfassen Sie unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Register Lohnsteuer-Anmeldung die neue Steuernummer und aktivieren Sie den Kontrollhaken Wechsel der Arbeitgebersteuernummer an die Finanzverwaltung melden.

Vom Rechenzentrum werden zuerst die Abmeldungen an die Finanzverwaltung versendet. Nach Quittierung der Abmeldungen werden die Anmeldungen übermittelt. Sind alle Abmeldungen erfolgreich, so kann bei ELStAM der Bundeslandwechsel erfolgreich durchgeführt werden. Für die Anmeldungen erhalten Sie in diesem Fall die ELStAM zurück.

Hinweis

Beachten Sie, dass alle Mitarbeiter erfolgreich abgemeldet sein müssen, damit der

Bundeslandwechsel erfolgreich durchgeführt werden kann. Daher ist es notwendig, dass die Abrechnung, mit der Sie den Steuernummernwechsel melden, für alle Mitarbeiter gleichzeitig durchgeführt wird (keine Einzel- oder Gruppenabrechnungen). Prüfen Sie, ob auch die Abmeldungen von bereits in Vormonaten ausgetretenen Mitarbeitern erfolgreich verarbeitet wurden.

Weitere Informationen zur Besonderheit Bundeslandwechsel der AG-Steuernummer finden Sie im Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM: Konstellationen bei Bundeslandwechsel des Arbeitgebers (Dok.-Nr.

1009002).

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