Besondere Vulnerabilitäten – Erscheinungsformen und Verfahrensgarantien mit Fokus auf Kinder und
Jugendliche im Familienverbund
Dialogtagung 2021, 24.09.2021 Barbara Eßer, Ethnologin
Verfahrens- und Sozialberatung im PSZ Düsseldorf
Aus welcher Perspektive rede ich:
Ethnologin
20 Jahre Verfahrensberatung 15 Jahre Arbeit im PSZ
Projekt „Traks“
Worum geht es?
Den Schutzbedarf von Kindern und die Beachtung des Kindeswohls mit allen Beteiligten
Eltern, Vormünder*innen, Betreuer*innen,
Flüchtlingsberater*innen, Mitarbeiter*innen des BAMF und anderen beteiligten Behörden wie
Bezirksregierung/ Jugendamt/ABH/Sozialamt, Pädagog*innen, Ehrenamtlichen …
gemeinsam besser in den Blick zu bekommen.
Was erwartet Sie?
1. Kinder und Gewalt weltweit
2. Kinderspezifische Flucht- und Schutzgründe 3. Zahlen zu Kindern im Asylverfahren
4. Was erschwert, ihren Schutzbedarf zu erkennen?
Scham, Schweigegebote, Tabus, Ehre
5. Hinweise auf Belastungen erkennen
6. Was wäre hilfreich?
1. Kinder und Gewalt weltweit
UNICEF zu Gewalt gegen Kinder:
Gewalt gegen Kinder ist ein globales Phänomen und wird häufig gerade durch die Personen ausgeübt, die für ihren Schutz verantwortlich sind.
„Babys werden ins Gesicht geschlagen. Mädchen und Jungen werden zu sexuellen Handlungen gezwungen. Jugendliche werden in ihren Wohnorten ermordet. Gewalt gegen
Kinder verschont niemanden und kennt keine Grenzen“
(Leiter der Kinderschutzabteilung von UNICEF International, Cornelius Williams 2017) Rund die Hälfte aller Kinder im Schulalter (732 Millionen) lebt in einem Land, in dem
Prügelstrafen an der Schule nicht vollständig abgeschafft sind.
Jugendliche zwischen zehn und 19 Jahren sind vor allem in den Konfliktländern des Nahen Ostens in Gefahr, Opfer von kollektiver Gewalt zu werden.
Schätzungsweise 15 Millionen Mädchen zwischen 15 und 19 haben in ihrem Leben bereits sexuelle Gewalt erlitten. In 28 Ländern mit verfügbaren Daten dazu gaben 90 Prozent der
Mädchen an, dass sie ihren Peiniger kannten.
(Quelle: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2017/gewalt-gegen-kinder/152258)
UNICEF zu Gewalt gegen Kinder (aus Bericht 2014)
Tödliche Übergriffe auf Kinder und Jugendliche
Im Jahr 2012 wurden weltweit rund 95.000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren ermordet. … Die meisten tödlichen Übergriffe auf Kinder verzeichneten 2012 Nigeria (13.000) und Brasilien (11.000).
Gewalttätige Erziehungspraktiken
Schläge, Anschreien und andere Formen der Misshandlung wie einsperren gehören für viele Kinder auf der Welt weiter zum Alltag. Die Auswertung von Daten aus 58 Staaten zeigen, dass dort 17 Prozent der Kinder immer wieder schwere Schläge ins Gesicht, auf den Kopf oder harte Prügel erhalten. In Ägypten, Jemen und Tschad erfahren sogar 40 Prozent der Kinder schwere Prügelstrafen.
Einstellungen zu körperlicher Züchtigung
Drei von zehn Erwachsenen weltweit sind der Meinung, dass körperliche Züchtigungen zur Erziehung dazugehören, um ein Kind zu disziplinieren und gut aufzuziehen. … Im Jemen beispielsweise teilen 51 Prozent der Mütter diese Ansicht.
( Quelle:https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2014/report-gewalt-gegen-kinder/56138 )
UNICEF zu Gewalt gegen Kinder - 2014
Gewalt zwischen Kinder und Jugendlichen und in Beziehungen
… Mädchen erleben häufig durch ihren Freund bzw. Partner Gewalt. Weltweit ist nahezu jedes dritte Mädchen zwischen 15 und 19 Jahren, das in einer Partnerschaft lebt, Zielscheibe emotionaler, körperlicher oder sexueller Misshandlungen durch ihren Partner oder Ehemann (84 Millionen).
Einstellungen zu Gewalt
Die Hälfte aller Mädchen und jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren (rund 126 Millionen) sind der Meinung, dass ein Ehemann oder Partner berechtigt ist, seine Frau gelegentlich zu schlagen. Im südlichen Afrika und in Nordafrika und im Nahen Osten ist der Anteil noch höher. Auch in Südasien ist diese Einstellung weit verbreitet.
Daten aus 30 Ländern dokumentieren, dass sieben von zehn Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt waren, niemals Hilfe gesucht haben. Viele dachten nicht, dass es Missbrauch war und erkannten nicht, dass dies ihnen schadet.
( Quelle:https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2014/report-gewalt-gegen-kinder/56138 )
2. Kinderspezifische
Schutz- und Fluchtgründe
Gewalt gegen Kinder ist ein weltweites Problem
Flucht
- hat Ursachen
- verschärft vorhandene Probleme
- führt zu neuen
Kinder können eigene Flucht- und Schutzgründe haben:
• Zwangsverheiratung
• Zwangsrekutierung (Kindersoldaten)
• Beschneidung
• innerfamiliäre Gewalt
• Sexueller Missbrauch
• Kinderprostitution
• Kinderarbeit
• Menschenhandel
• Sippenhaft – als Kinder von (politisch) Verfolgten
(u.a. Diskriminierung und Übergriffe in der Schule, Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben, Gewaltandrohungen)
• Kriminalität (z.T. verwoben mit herrschenden/ polizeilichen Strukturen) gegen oder unter Benutzung von Kindern
• Entführungen (als Druckmittel, zur Erpressung von Geld oder
Verhalten)
3. Zahlen zu
Kindern im Asylverfahren
Asylerstanträge, aufgeschlüsselt nach dem Anteil begleiteter und unbegleiteter Kinder
Von 2015 bis 2019 wurden nach Angaben des BAMF 62% der Asylerstanträge von Erwachsenenen, 34% von begleiteten Kindern und 4% von unbegleiteten Kindern gestellt. (UNICEF Dez. 2020, Datenquelle BAMF Statistikabteilung)
Kinder und Jugendliche im Asylverfahren 2020
2020 waren von 102.581 gestellten Asylerstanträgen 53,9% der
Antragstellenden minderjährig, konkret 2.232 unbegleitete und 53.105
begleitete (einschließlich der 26.520 in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr).
Asylerstanträge nach Geschlecht und Altersgruppen:
Quelle: BAMF: „Das Bundesamt in Zahlen 2020 – Asyl“
Entscheidungen über Asylerstanträge von Kindern 2015 bis 2019
(Quelle: UNICEF, Dez. 2020)
630.945 erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge von Kindern
Rund 63% waren positiv, davon:
- 61% Flüchtlingsstatus
- 28% subsidiären Status
- 11% humanitären Status
Wenn begleitete Kinder Schutz als Mitglied der Familie erhalten,
dann bleibt es wichtig, dass ihre psychosozialen, therapeutischen, pädagogischen Bedarfe erkannt und
hilfreiche Angebote gemacht werden!
Doch was kann in den Fällen die Situation sein, in denen die Familie
keinen Schutzstatus erhält?
Die Flucht- und Schutzgründe von Kindern sind nicht notwendig
gleichbedeutend mit den
Anlässen für die Flucht.
4. Was erschwert,
den Schutzbedarf begleiteter
Minderjähriger zu erkennen?
Hindernisse:
• Begleitete Minderjährige werden in der Regel nicht selber angehört.
• Ihre Eltern, Berater*innen nehmen ihren Schutzbedarf nicht war, bzw. nicht als für das Asylverfahren relevant wahr. Die
Fluchtgründe, Erlebnisse der Eltern stehen im Vordergrund.
• Ihr Schutzbedarf ist bei Asylantragstellung (noch) nicht akut, doch mit zunehmendem Alter wächst die Gefahr (z.B. Rekrutierung,
Zwangsverheiratung)
• Scham, Schweigegebote, Tabus, Ehrvorstellungen verhindern,
dass über Erlebtes/ Drohendes geredet wird.
Eltern sein, bedeutet, meinem Kind Schutz zu geben.
Was bedeutet es einzugestehen, das nicht gekonnt zu haben?
Ein Beispiel - Sexuelle Ausbeutung auf dem Fluchtweg
(S. 6, Studie Hrsg. terre des hommes/ ECPAT Deutschland e.V. 2017)
„Linda war mit 16 Jahren zusammen mit ihren Eltern und ihrer Schwester 2016 aus
Syrien nach Deutschland geflohen. Für den Fluchtweg engagierten sie Schlepper, die sie zunächst in die Türkei brachten. Für die Weiterreise nach Deutschland forderten sie von einer Tochter der Familie sexuelle Dienstleistungen. Linda wurde über mehrere Wochen von den Schleppern sexuell ausgebeutet, bevor die ganze Familie nach Deutschland weitergeschleust wurde.
In Deutschland kam die Familie zunächst in eine Notunterkunft. Irgendwann hielt Linda es nicht mehr bei ihrer Familie aus, provozierte Streit und beschimpfte sie. Auf Wunsch von Linda kam sie schließlich in eine spezialisierte Mädcheneinrichtung mit
therapeutischem Angebot. Linda war wütend und wollte auf keinen Fall mehr zurück zu ihrer Familie. Erst nach vier Monaten Aufenthalt berichtete sie in der Therapie von der sexuellen Ausbeutung. Die Therapeutin fragte, ob sie dies zusammen mit den Eltern ansprechen sollten, um daran zu arbeiten. Aber das wollte Linda auf keinen Fall.“
Vieles bleibt ungehört, unsichtbar aufgrund von
Scham, Schuld, Ehrverlust, Redeverbot, Sprachlosigkeit
Flucht- und Schutzgründe, doch worüber kann/darf mit wem, wie geredet werden?
• Zwangsverheiratung – Normalität, geteilte/verborgene/strafbare Norm
• Beschneidung – Normalität, geteilte/verborgene/strafbare Norm
• innerfamiliäre Gewalt - - strikte Redeverbote (internalisiert, Familie als besondere Einheit) - Gewalt gegen Frauen, Kinder ist normal – Ein-MANN-sein: Folgen von Trennung, Kinder als Besitz der Familie des Mannes
• Sexueller Missbrauch - - Ehre, gesellschaftlicher Abstieg, Schuld, Tabu
• Kinderprostitution - - Not, Schuld, Scham, Ehre
• Kinderarbeit – normal, Armut, Scham
Faktoren, ob und wie:
• eigene Normen <–> Annahme, welche Normen das Gegenüber vertritt
• Vorstellung davon, was ok ist, was nicht
• Ängste vor Konsequenzen
5. Hinweise auf Belastungen erkennen
Ist umso wichtiger, wenn Sprachlosigkeit vorherrscht!
Traumatisierende Erlebnisse im Gepäck der Kinder
• Erleben von Gewalt, sex. Missbrauch/Nötigung, Gefangenschaft (selbst oder von anderen nahen Menschen) auf der Flucht
• Lebensgefahr durch Ertrinken, Verdursten, Gewalt auf der Flucht
• Zeugenschaft von Gewalt/Misshandlung/Folter und Sterben
• Trennung/Tod von Familienangehörigen, Nahestehenden
Traumafolgestörungen
• Traumafolgestörung: ist definiert als psychische und physische Reaktionen auf extremen Stress, der die aktuellen Bewältigungsmöglichkeiten des/der Betroffenen überfordert (Fischer, 1999).
• Nicht jeder Mensch entwickelt bei belastenden Lebensereignissen eine Traumafolgestörung!
Es hängt u.a. ab von:
Ereignisfaktoren
• Qualität (Intensität, Brutalität)
• Quantität (Häufung, Dauer)
Risikofaktoren
• Geringes Alter
• Frühere belastende Erfahrungen
• Belastende Lebensbedingungen (nach den Erlebnissen)
Traumasymptome als Hinweis nutzen
1. Wiedererleben 2. Vermeidung
3. Veränderung von Kognition und/oder Affekt 4. Veränderung des Erregungsniveaus
5. Dissoziative Symptome
6. Vermehrte Körperliche Beschwerden
1. Typische Auffälligkeiten:
Wiedererleben
• wiederkehrende, aufdrängende belastende Erinnerungen (Intrusionen);
auch beim Spielen beobachtbar
• wiederkehrende, belastende Träume/Alpträume (bei Kindern einfach Angstträume)
• Flashbacks – bei denen die Person fühlt oder handelt, als ob das traumatische Erlebnis sich wieder ereignet
• Intensive psychische Belastung bei der Konfrontation mit Traumahinweisreizen
• Körperliche Reaktionen bei der Konfrontation mit Traumahinweisreizen
(Herzrasen, Schwindelgefühl, starkes Schwitzen, Bettnässen)
2. Typische Auffälligkeiten
Vermeidung
• Vermeidung von Aktivitäten (z.B. Schwimmen)
• Vermeidung von Orten (z.B. Park, viel Wasser)
• Vermeidung von Menschen (z.B. uniformierte Menschen)
• Vermeidung von Gesprächen (Gespräche über das belastende
Ereignis)
3. Typische Auffälligkeiten:
Veränderungen von Kognition und/oder Affekt
• häufig auftretende negative, emotionale Zustände (Furcht, Schuld, Traurigkeit, Scham oder Verwirrung)
• vermindertes Interesse oder verminderte Teilnahme an wichtigen Aktivitäten, darunter eingeschränktes Spielen
• Soziales Rückzugsverhalten
• dauerhaft verminderter Ausdruck positiver Emotionen
3. Typische Auffälligkeiten:
Veränderungen des Erregungsniveaus
• Reizbarkeit und Wutausbrüche (aggressives Verhalten)
• Schlafprobleme (Schlafwandel, nicht Ein- und Durchschlafen)
• Übermäßige Wachsamkeit (Umschauen, ob jemanden sie/ihn verfolgt, Haustür)
• immer wieder abschließen (Gardinen/Fenster zu machen)
• Übertriebene Schreckreaktionen (z.B. durch laute Geräusche)
• übermäßige/unbegründete Ängste
• Konzentrationsschwäche/Vergesslichkeit
4. Typische Auffälligkeiten:
Dissoziative Symptome
• Keine Gefühle an Beinen, Armen oder anderen Körperteilen
• Kann sich nicht an Einzelheiten des traumatischen Ereignisses erinnern
• Starrer Blick oder Blick in die Ferne
• Sich im Spiegel nicht erkennen
• Realität passiert in Zeittempo oder wie im Film
5. Typische Auffälligkeiten
Körperliche Beschwerden, vermehrte
• Bein-, Arm-, Rückenschmerzen
• Bauchschmerzen
• Kopfschmerzen
• Übelkeit
• Durchfall
• Zittern
• Schwindelgefühle
• Herzrasen
• Krampfanfälle
• Atemnot
• Appetitlosigkeit
Wir sehen im PSZ:
• Kinder und Jugendliche, die schwer unter dem Erlebten leiden.
• Kinder und Jugendliche, die lebensmüde und hoffnungslos sind.
• Eltern, die verzweifelt und selber stark belastet sind.
• Kinder und Jugendliche, deren erlebte Gewalt und deren psychisches Leid nicht gehört, nicht erkannt wurde –
und somit auch nicht bei Entscheidungen berücksichtigt wurde und wird.
Unsere Kapazitäten für Stellungnahmen sind begrenzt.
6. Was wäre hilfreich?
Offene Ohren und
sichere Rahmenbedingungen, um erlebte Gewalt
für Kinder, für Eltern
thematisierbar zu machen
Was gut wäre:
- Personen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen, sind sensibilisiert und öffnen aktiv Gesprächsräume für Eltern/ Betroffene.
(Betreuungs- und Beratungsstellen, BAMF, Kita, Schule, Jugendämtern…)
- Kinder und Jugendliche können bei Hinweisen gegebenenfalls auch ohne Präsenz der Eltern von Problemen, Erlittenem in einem
geschützten, kindgerechten, wertschätzenden Rahmen erzählen.
(Eltern werden, wenn keine Kindesschutzgründe dagegen sprechen, kultursensibel und wertschätzend einbezogen)
- Betroffenen werden pädagogische, psychosoziale, therapeutische Hilfen angeboten, insbesondere bei traumatischen Erfahrungen.
- Es findet eine vernetzte Zusammenarbeit aller relevanten Akteure statt, um junge betroffene Flüchtlinge schnell zu identifizieren, zu stärken, zu entlasten –
und ggf. ihren Schutzbedarf festzustellen (auch nach Monaten oder
gar Jahren!)
Die Herausforderungen
• Einschätzung des Schutzbedarfs im Asylverfahren:
wenn verschiedene Orte der Gewalt - Herkunft, Fluchtweg, Deutschland
• Eltern(teile), bei denen Täteranteile bekannt sind/
vermutet werden
• Angesichts eigener Maßstäbe und soziokultureller Differenzen die Gesprächsbasis nicht zu verlieren
…
brauchen viel Kommunikation, Reflexion, Sensibilität für:
Differenzen, Machtasymmetrien, Traumafolgen
Perspektivwechsel
können hilfreich sein
Or
Organisationen:
• Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.: www.baff-zentren.org (unter Behandlungszentren: alle
Mitgliederzentren nach Bundesland aufgelistet )
• PSZ NRW – www.psz-nrw.de – Netzwerk der landesgeförderten Psychosozialen Zentren in NRW
• HennaMond e.V. –www.hennamond.de - setzt sich für Mädchen, Frauen und junge Männer ein, die von fam. Gewalt, Zwangsheirat, Sexualisierter Gewalt, Genitalverstümmelung und Ehrenmord, bedroht oder betroffen sind
• Flüchtlingsrat NRW – www.frnrw.de – dort vor allem das Netzheft 2021 – u.a. mit den Kontaktdaten der Beratungsangebote – Kommunale Flüchtlingsberatung, Verfahrensberatung, Beschwerdemanagement, PSZ, Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel in NRW
• ECPAT Deutschland e.V. - https://ecpat.de/fortbildungen-termine/
Nützliche Materialien und Informationen
Or
Publikationen:
• Deutsches Komitee für UNICEF e.V. (2014): In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland.
• UNICEF (2020): Geflüchtete und migrierte Kinder in Deutschland. Ein Überblick über die Trends seit 2015.
(https://www.unicef.de/blob/178376/af4894387fd3ca4ec6259919eefdde2d/gefluec htete-und-migrierte-kinder-in-deutschland-2015-2018-data.pdf)
• UNICEF (2017): Gewalt gegen Kinder ist Alltag – überall. Pressemitteilung 1.11.2017 (https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2017/gewalt-gegen-
kinder/152258)
• UNICEF (2014): Unsichtbare Gewalt. Pressemitteilung 4.9.2021
(https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2014/report-gewalt-gegen- kinder/56138)
• BMFSFJ (2019): Familien mit Fluchthintergrund: Aktuelle Fakten zu Familienstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Wohlbefinden.Gutachten des
Wissenschaftlichenbeirats für Familienfragen beim BMFSFJ
• Handtke & Görges (2012). Handbuch Traumakompetenz, Junfermann Verlag.
• terre des hommes/ ECPAT Deutschland e.V. Hrsg., 2017: Das Geschäft mit der Not.
Menschenhandel von geflüchteten Kindern und Heranwachsenden in Deutschland.
Nützliche Materialien und Informationen