N R . 01/2022
Haus & Grund
®Düsseldorf und Umgebung
MEINE
IMMOBILIE
Das Magazin für das private
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum
T I T E LT H E M A
Barrierefrei wohnen
Passende Lösungen für alle Lebenslagen
Die neuen Gesetze und Regelungen auf einen Blick
P O L I T I K & W I R T S C H A F T
2022 Das kommt!
P O L I T I K & W I R T S C H A F T
Fortschritt bei Immobilien
neu denken
Ein Blick in die Zukunft
vermieten/verkaufen Hausverwaltung mieten/kaufen
Maklerleistungen, Hausverwaltung und Facility Service für Düsseldorf
Unsere Fachkenntnis ist unser gemeinsames Fundament
Wir haben an uns den Anspruch, dass wir immer in der besten Quali- tät für Sie arbeiten. Dazu gehört, dass wir unsere Verantwortung wahr- nehmen und immer auf dem neusten Stand hinsichtlich des Marktes und der Gesetzeslage sind. Wir kennen uns aus, wir informieren uns und wenn wir Fragen nicht beantworten können, dann wissen wir, wo wir die Antworten darauf fi nden. Mit raumgut sind Sie auch 2022 weiterhin gut beraten.
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INHALT
POLITIK & WIRTSCHAFT
04 Fortschritt bei Immobilien neu denken 06 Das ist neu im Jahr 2022
08 Die Entwicklung des Kaufpreisfaktors
09 Verkaufen oder vermieten: Was ist die richtige Entscheidung?
09 Kommentar: Grün – Gelb – Rot
10 Keine Erhebung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag 11 Grundschuld löschen oder stehen lassen?
DÜSSELDORF & UMGEBUNG 12 Räum- und Streupflicht
13 Mitgliedervorteile: 10 + 1 % Rabatt bei OBI 14 Veranstaltungen: Weiterbildung & Beratung
16 Titelthema:
Barrierefrei leben
RECHT & STEUER
25 Recht & Steuer: LBS-Special
STEUER & FINANZEN
29 Maklergebühr und Grunderwerbsteuer erstattet 30 Die Immobilie in der Erbschaftsteuer.
Teil 3: Freibeträge und Steuerklassen
32 Grundsteuerreform: Warum Sie 2022 aktiv werden müssen VERMIETEN & VERWALTEN
34 Eigentümerversammlung: Alle Eigentümer müssen teil nehmen können
34 WEG-Urteile kurz gefasst
35 Verwalterhonorar: Pauschale jährliche Erhöhung ist unwirksam 36 Kernsanierte Wohnung
36 Ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung erfordert keine Abmahnung
37 Räumungsfristverlängerung
38 Kabelgebühren: Mieter können zur Zahlung verpflichtet werden 40 Rechtsprechung kurz gefasst
41 Modernisierungsmieterhöhung
41 Mangelbeseitigungsanspruch während der Mietzeit unverjährbar 42 Aufgepasst bei Vermietung über Airbnb
43 Anzeigepflicht bei Kurzzeitvermietungen und Wohnungsleerstand 44 Sie fragen – wir antworten
TECHNIK & ENERGIE
46 Schornsteinfeger müssen Nachrüstpflichten bei Heizungsanlagen prüfen
48 Einbruchschutz: Neue Datenbank erleichtert Suche
RUBRIKEN
50 Impressum ANZEIGENRUBRIKEN
29 Rechtsanwälte // Steuerberater
38 Immobilien-Management // Immobilien-Vermittlung 46 Handwerk
I N H A LT
E D I TO R I A L
Nicht nur
Klimaschutz,
sondern auch Schutz vor dem Klima
Die Zeichen stehen, egal ob in der EU, im Land oder im Bund auf mehr Klimaschutz. Der Ausstoß von klima- schädlichen Gasen, wie dem CO2, soll dringend und schnell reduziert werden, um einen Temperaturanstieg von mehr als 1,5 Grad bis 2050 möglichst zu verhindern.
Selbst wenn es gelingt, dieses Ziel zu erreichen, bleiben klimaschädliche Gase in der Atmosphäre erhalten und führen noch für lange Zeit zu einer Temperaturerhöhung.
Die Folgen haben wir in den letzten Jahren schmerzhaft erfahren müssen. Extreme Trockenheit und Hitze mit einhergehenden Versorgungseinschränkungen beim Wasser und Überhitzung der Städte waren die Folge. Aber auch extrem starke Niederschläge mit hunderten von Toten, wie im letzten Jahr bei der Flutkatastrophe, sind die Szenarien, auf die wir uns alle einstellen müssen. Die staatliche Vorsorge, aber auch die Eigenvorsorge für solche Fälle, muss auf Dauer gestärkt werden, um Katastrophenszenarien zu verhindern.
Die klimaschädliche Verbrennung von Braunkohle und die hierdurch entstandenen Abbaugruben können im Falle von Trockenheit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Wasser von ganz NRW leisten, wenn sie einmal wie geplant mit Rheinwasser geflutet sind. Es besteht aber auch die Möglichkeit diese Gruben zum Hochwasserschutz als Rückhaltebecken zu nutzen.
So können ehemals klimaschädliche Prozesse dem immer dringlicher werdenden Schutz der Menschen vor dem Klima dienen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute für das neue Jahr 2022. ◼
» Dr. Werner Fliescher Vorstand Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung
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01. 2022
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POLITIK & WIRTSCHAFT: VERMIETEN HEUTE UND MORGEN
Fortschritt
bei Immobilien neu denken
E I N B L I C K I N D I E Z U K U N F T
Bei der Einsparung von CO2 und der Digitalisierung von Immobilien müssen Mieter und Vermieter zukünftig enger zusammenarbeiten.
Mieter und Eigentümer sind Partner, daher sprechen wir in unserer Kommunikation häufig von Mietpartnern.
Würden sich Mieter und Vermieter nicht als Partner verstehen, wie sollte sonst bei beiden ein Interesse bestehen, ein Mietverhältnis zu begründen oder Wohn- raum zu schaffen?
MIETER UND VERMIETER – BEIDE PARTNER SIND GEFRAGT
Die Sichtweise einer partnerschaftlichen Zusammen- arbeit bringt viele Vorteile für die Bewältigung der Jahr- hundertaufgabe, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren. Vermieter können ihre Immobilie energe- tisch sanieren. Wohnungsnutzer beeinflussen durch die Wahl der Raumtemperatur und mit ihrem Wohnver- halten maßgeblich den Bedarf an Wärme. So vermindert zum Beispiel die Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius den Verbrauch um sechs Prozent. Aller- dings ist der Ausstoß von CO2 aus Immobilien generell nicht so hoch, wie landläufig angenommen wird. Das Bundesumweltamt addiert den CO2-Ausstoß des ver- brauchten Haushaltsstroms der Mieter, des Abfalls und des Abwassers aus den Immobilien hinzu. Diese CO2- Anteile kann ein Eigentümer auch mit der besten energetischen Sanierung des Gebäudes nicht beeinflussen.
Insofern braucht es eine rein immobilienbezogene
Sichtweise des CO2-Ausstoßes, um überhaupt die Einsparpotenziale zu den Kosten ins Verhältnis setzen zu können.
ÄLTERE GEBÄUDE ERREICHEN KEIN NULL-EMISSIONSNIVEAU
Der gesamte Immobilienbestand Deutschlands besteht aus knapp 20 Millionen Häusern. Diesen Bestand mieten neutral auf ein Null-Emissionsniveau zu bringen ist unmöglich, ohne wesentliche Immobilienbestände in Deutschland abzureißen. Gerade bei älteren Gebäuden ist es wirtschaftlich kaum durchführbar, die geforderte Klimaneutralität herzustellen. Die optische Veränderung der Städte, die durch solche Abrissmaßnahmen entste- hen würde, kann politisch kaum gerechtfertigt werden.
Außerdem entsteht durch den Neubau von Immobilien wiederum eine Menge CO2.
AUSBAU VON PHOTOVOLTAIK UNUMGÄNGLICH Erhebliche Potenziale liegen im Ausbau von Photo voltaik auf den Dächern. Die derzeit bestehenden Regeln zur Verwertung des auf dem eigenen Dach erzeugten Stroms, sei es durch Verkauf an Mieter oder durch Einspeisung ins öffentliche Netz, sind aber überkomplex. Die Regeln müssten dringend vereinfacht werden, um den in Zukunft steigenden Strombedarf direkt in den Städten
POLITIK & WIRTSCHAFT: VERMIETEN HEUTE UND MORGEN
zu decken. Innovative Technologien sind gefragt, die nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Politik, Mietern und Eigentümern zu verwirklichen sind. Ohne den Abbau ideologisch bestimmter Sicht weisen ist dieses Ziel nicht erreichbar.
DIGITALISIERUNG DES GEBÄUDESEKTORS VORANTREIBEN
Wesentlichen Einfluss auf die Zukunft des Wohnens hat die zunehmend digitalisierte Steuerung und Bewirt- schaftung von Immobilien. Wohnungen könnten zukünftig mit vernetzten Heizkörperventilen ausge- stattet sein. Sie können vom Nutzer per App digital gesteuert werden, um so die Raumwärme individuell anzupassen. Auch bei der Verwaltung der Immobilie, sei es bei der Abrechnung der Heizkosten, der Buchhaltung, der Betriebskosten oder der Steuerung aller technischen Systeme bestehen noch erhebliche Digitalisierungs- möglich keiten. Vorstellbar ist zudem eine Digitalisie- rung von Teilen des Immobilienmarktes mittels Block- chain-Technologien. Immobilienkäufer erhalten in Form eines gekauften Tokens nur einen Anteil einer Immo bilie und können so mit kleinen Investitionsbeiträgen am Erfolg der Immobilie teilhaben.
MEHR INNOVATION, WENIGER VORGABEN
Der Gesetzgeber sollte alle Maßnahmen so gestalten, dass sie nicht zwingend zu einer Erhöhung der Mieten führen, so wie es in der Vergangenheit leider regelmäßig der Fall war. Mehr Komfort und Service lässt sich aller- dings selten zum Nulltarif darstellen und setzt auch detaillierte Kenntnisse der Funktionsweise und der Anwendung technischer Einrichtungen einer Immobilie seitens der Mieter voraus. Mehr Innovationen im Immo- bilien sektor sind wünschenswert, die nicht durch das starre und ideologiebehaftete Miet- und Datenschutz- recht ausgebremst werden. Innovationskraft im Bereich des Bauens ist ebenfalls nötig. Heutige Baustoffe wie der Dämmstoff Steinwolle, der aus geschmolzenem Stein besteht, benötigen in der Herstellung sehr viel CO2. Beton bedingt acht Prozent des insgesamt weltweit erzeugten CO2 (mehr als weltweiter Flugverkehr und Rechen- zentren zusammen). Es braucht mehr Automatisierung an den Baustellen, Vorfertigungen und eine weniger
lässt der aktuelle Handwerkermangel für die Zukunft erhebliche zeitliche Probleme und Kostensteigerungen beim Neubau von Wohnungen und der Sanierung von Bestandsgebäuden erwarten.
DER TRAUM VOM EIGENEN HAUS WIRD WEITERGETRÄUMT
Trotz dieser Hürden wird der Erwerb von Immobilien- eigentum der Traum vieler Menschen bleiben. Der Anteil der Menschen, die im selbstgenutzten Eigentum woh- nen, hat sich laut statistischem Bundesamt von 1998 bis 2018 in Deutschland um fast sechs Prozent erhöht. In Nordrhein-Westfalen lag die Entwicklung sogar deutlich darüber. Viele Menschen sehen also ihre Zukunft in der selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie. Der Kauf einer eigenen Immobilie, sei es zur Eigennutzung oder auch zur Vermietung, zeigt, dass Menschen bereit sind, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.
Dafür benötigen wir eine deutlich eigentumsfreund- lichere Politik. Die Immobilie als Alters versorgung ist bei zunehmend geringeren Renten anwartschaften eine ideale Ergänzung in der Vermögensanlage, zumal Negativ zinsen etwaige Sparanlagen unattraktiv machen und die Entwicklungen von Aktienkursen in der noch andauernden Corona-Krise kaum valide zu beurteilen sind. Da bietet eine ver mietete Immobilie oder die Miet- ersparnis bei Selbstnutzung der Immobilie deutlich mehr Vorteile.
GRUNDERWERBSTEUER DEUTLICH SENKEN
Umso unverständlicher ist es, dass die Grunderwerb- steuer in NRW und vielen anderen Bundesländern weiter hin 6,5 Prozent beträgt. Das hat eine negative Lenkungswirkung, weil der Kauf von Immobilien grund- sätzlich verteuert wird, ohne dass dahinter ein rational nachvollziehbarer Grund steht - außer der Generierung von Einnahmen durch den Staat. Die Absenkung der Grunderwerbsteuer hätte eine deutliche Dynamisierung des Marktgeschehens zur Folge, weil der Immobilien- kauf für mehr Menschen attraktiv werden würde. Des- wegen ist es positiv, wenn nun die Landesregierung in NRW mitteilt, dass zukünftig für Familien eine Absenkung der Grunderwerbsteuer geplant sei. ◼
Foto: Michael Gaida/pixabay
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Das ist neu im Jahr 2022
N E U E G E S E T ZG E B U N G
Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze.
Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick:
VERBRAUCHSINFORMATIONSPFLICHT FÜR FERNABLESBARE ZÄHLER
Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen Gebäudeeigentümer den Mietern Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zukom- men lassen, und zwar monatlich ab dem 1. Januar 2022.
Das schreibt die neue Heizkostenverordnung vor.
POLITIK & WIRTSCHAFT: GESETZGEBUNG 2022
Foto: Anatolii Kovalov/iStock
STRENGERE REGELN FÜR SCHORNSTEINE
Mit firstnah und höher angeordneten Schornsteinen soll künftig die Nachbarschaft besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen durch Abgase aus Feststofffeuerungen geschützt werden. Des- halb gelten für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen ab 1. Januar 2022 strengere Anforde-
POLITIK & WIRTSCHAFT: GESETZGEBUNG 2022
rungen. Dies regelt die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV – Erste Bundesimmissions- schutzverordnung). Die Modernisierung oder der Ersatz bestehender Kaminöfen, aber auch der Ersatz einer alten Gas- oder Ölheizung gegen einen Biomassekessel werden nicht erschwert. Hierfür gelten die bisherigen Regelungen fort.
NEUE KÜO STÄRKT SCHORNSTEINFEGER BEI DER ÜBERPRÜFUNG VON NACHRÜST- PFLICHTEN
Ab 1. Januar 2022 ist die geänderte Kehr- und Über prüfungsverordnung (KÜO) in Kraft. Mit der Neu regelung werden die Gebühren- tatbestände für Bezirksschornsteinfeger an die neuen Regelungen des Gebäude- energiegesetzes (§ 97 GEG) angepasst und um die dort neu eingeführten Prüfaufgaben ergänzt. Diese betreffen unter anderem die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 so- wie die Prüfung der Ausstattung einer Zen- tralheizung mit einer Heizungssteuerung.
GRUNDSTEUERREFORM
Die Grundsteuer wird nun neu geregelt. Bis- lang wurde sie anhand von Einheitswerten berechnet, die aus dem Jahr 1964 stammen (West) und aus dem Jahr 1935 (Ost). Das Bundes verfassungsgericht hat das als ver- fassungswidrig erklärt. Die Neuregelung soll die Bewertung nun verfassungskonform ge- stalten. Dafür werden die bislang geltenden Steuermesszahlen gesenkt. Nach neuem Recht werden die Grundstücke erstmals ab dem 1. Januar 2022 bewertet. Zudem können Gemeinden künftig die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke erheben. Diese liegt höher als die normale Grundsteuer. Für Grund stücksbesitzer soll so ein Anreiz ge- schaffen werden, die Flächen zu bebauen und möglichst schnell Wohnraum zu schaffen.
FÖRDERUNG FÜR KFW-EFFIZIENZHAUS 55 FÄLLT WEG
Die Bundesregierung stellt die KfW-55- Förderung zum 31. Januar 2022 ein. Die Streichung betrifft die Kredit- sowie die Zuschussvariante. Wer sein Haus gemäß diesem Standard neu bauen oder einen Alt- bau sanieren will, muss sich beeilen – oder geht leer aus.
AUSKUNFTSPFLICHT FÜR MIETSPIEGEL Die Reform des Mietspiegelrechts tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft. Durch die Reform soll die Aussagekraft von Mietspiegeln ver- bessert werden. Vermieter sind verpflichtet – sofern sie für eine Stichprobe per Zufalls- prinzip ausgewählt wurden –, Angaben zu Wohnung und Mietpreis zu machen. Ant- wortet der Verpflichtete nicht, nicht voll- ständig oder nicht richtig, kann ein Bußgeld in Höhe bis zu 5.000 Euro erhoben werden.
CO2-PREIS AUF BRENNSTOFFE STEIGT 2022 AUF 30 EURO
Der nationale CO2-Preis auf fossile Brenn- stoffe wird 2022 entsprechend dem gelten- den Brennstoffemissionshandelsgesetz von 25 auf 30 Euro steigen. Verbraucher müssen also mit weiter steigenden Heizkosten rech- nen. Für eine Wohnung mit 80 Quadrat- metern bedeutet das im Durchschnitt 13 bis 21 Euro mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr.
EEG-UMLAGE SINKT 2022 AUF 10-JAHRES-TIEF
Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr – und damit auf ein 10-Jahres- Tief. Grund für die Absenkung der EEG- Umlage sind die stark steigenden Börsen-
strompreise. Diese bringen höhere Erlöse für den erneuerbaren Strom und reduzieren damit den Förderbedarf. Zudem wird die EEG-Umlage durch einen Bundeszuschuss gesenkt, der aus den Einnahmen der CO2- Bepreisung finanziert wird. Für eine vier- köpfige Familie mit einem Jahresstrom- verbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von fast 100 Euro gegenüber dem Vorjahr.
ZERTIFIZIERTE WEG-VERWALTER
Ab dem 1. Dezember 2022 darf sich als zerti- fizierter Verwalter nach § 26a Absatz 1 WEG nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt hat, die den Nachweis erbringt, dass der Verwal- ter über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
ZENSUS 2022
Im Jahr 2022 wird wieder nachgezählt, wie viele Menschen tatsächlich in Deutsch- land leben. Eigentlich sollte dies schon 2021 passieren, wurde aber wegen der Corona- pandemie verschoben. Aufgrund der pandemie bedingten Verschiebung werden nun 2022 stichprobenartig die Menschen im Land erfasst. Und wenn man schon mal dabei ist, zählt man die Gebäude und Woh- nungen gleich mit. Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, personen- und woh- nungsbezogene Daten der Mieter an die Statistischen Landesämter zu übermitteln.
Das heißt konkret: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die eine Mietwoh- nung nutzen, sind anzugeben. Vermieter müssen ihre Mieter entsprechend der Infor- mationspflicht laut Datenschutzgrund- verordnung über die Weitergabe ihrer Daten informieren, aber keine Einwilligung der Mieter dafür einholen. ◼
MEINE IMMOBILIE | Haus & Grund Düsseldorf
01. 2022
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Haus & Grund
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Akademie.
VERANSTALTUNGEN: WEITERBILDUNG & BERATUNG
Veranstaltungsprogramm
A K T U E L L E T E R M I N E
WICHTIG: Die vorherige Anmeldung ist für alle Veranstaltungen zwingend erforderlich. Per Mail an verlag@hausundgrundddf.de oder über unsere Website www.hausundgrundddf.de/termine.
Info-Abende werden in Kooperation mit der SAGA (Serviceagentur Altbausanierung), der Verbraucherzentrale NRW und der Stadtwerke Düsseldorf AG durchgeführt.
Teilnahme kostenfrei.
INFO-ABENDE
DONNERSTAG, 20. JANUAR 2022 | 18.00–20.00 UHR MÖGLICHKEITEN ZUR DACHBEGRÜNUNG
Referenten: Dipl.-Ing. Thomas Bertram, Energieberater in der Verbraucher- zentrale NRW, Dipl.-Ing. (FH) M. Lambertz, Landeshauptstadt Düsseldorf, Serviceagentur Altbau (SAGA)
DONNERSTAG, 3. FEBRUAR 2022 | 18.00–20.00 UHR KLIMAFREUNDLICH HEIZEN MIT DER WÄRMEPUMPE Nachhaltige Wärmeerzeugung - Energie aus der Umwelt nutzen Referenten: Dipl.-Ing. Thomas Bertram, Energieberater der Verbraucher- zentrale NRW, Dipl.-Ing. (FH) M. Lambertz, Landeshauptstadt Düsseldorf, Serviceagentur Altbau (SAGA)
DONNERSTAG, 17. FEBRUAR 2022 | 18.00–20.00 UHR WENN DER SCHIMMEL KOMMT
Ursache und Sanierung von Feuchte- und Schimmelschäden
Referenten: Dipl.-Ing. Thomas Bertram, Energieberater der Verbraucher- zentrale NRW; Philipp Meidl, Leiter der Energieberatung der Stadtwerke Düsseldorf; Sven Melzer, Sachverständiger für das Maler- und Lackierer- handwerk
DONNERSTAG, 10. MÄRZ 2022 | 18.00–20.00 UHR
DAS DACHGESCHOSS ENERGETISCH SANIEREN UND AUSBAUEN Referenten: Dipl.-Ing. Thomas Bertram, Energieberater der Verbraucher- zentrale NRW, Dipl.-Ing. (FH) M. Lambertz, Landeshauptstadt Düsseldorf, Serviceagentur Altbau (SAGA)
SEMINARE
DONNERSTAG, 27. JANUAR 2022 | 15.00–18.00 UHR MIETERHÖHUNG NACH § 558 BGB
nach den neuen Mietrichtwerttabellen für Düsseldorf und Meerbusch sowie Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB Referenten: Claudia Bockers, Volljuristin
Ulf Mecke, Leiter der Rechtsabteilung DONNERSTAG, 10. FEBRUAR 2022 | 15.00–18.00 UHR EIN NEUES MIETVERHÄLTNIS – CHANCE ODER FALLE?
Fehlervermeidung bei Auswahl des Mieters, rechtssicherer Abschluss des Mietvertrages sowie die Beachtung der 2022 gültigen gesetzlichen Regelungen
Referenten: Ulf Mecke, Leiter der Rechtsabteilung Britta Sadr Mousavi, Volljuristin MITTWOCH, 23. FEBRUAR 2022 | 15.00–17.00 UHR
PLÖTZLICH IMMOBILIENEIGENTÜMER – HILFE WAS NUN?
Was Sie als Immobilieneigentümer beachten und wissen müssen Referentin: Ursula Thüsing, Volljuristin
DONNERSTAG, 3. MÄRZ 2022 | 15.00–18.00 UHR DIE NEUE HEIZKOSTENVERORDNUNG
Welche Nachrüst- und Informationspflichten bestehen jetzt für Vermieter? Welches Kürzungsrecht hat der Mieter?
Referent: Dr. jur. Werner Fliescher, Vorstand Haus und Grund Düsseldorf DONNERSTAG, 10. MÄRZ 2022 | 15.00–18.00 UHR
MEIN MIETER HAT SEINE WOHNUNG GEKÜNDIGT. WAS NUN?
Ansprüche bei Mietvertragsende Referenten: Claudia Bockers, Volljuristin
Ulf Mecke, Leiter der Rechtsabteilung MITTWOCH, 16. MÄRZ 2022 | 15.00–17.00 UHR
ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN – SCHENKEN WILL GELERNT SEIN Tipps und Strategien bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten Referentin: Ursula Thüsing, Volljuristin
Die Seminare von Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung sind zugleich Fort
bildungsveranstaltungenimRahmenderWeiterbildungsverpflichtungnach§ 34c
Absatz2aGewerbeordnungi.V.m.§15bAbsatz1MaBV.Teilnahmekostenpflichtig.
Teilnahmegebühr: Mitglieder zahlen 55 Euro inkl. MwSt. (zweistündige Seminare) bzw. 65 Euro inkl. MwSt. (dreistündige Seminare). Nicht-Mitglieder zahlen 93 Euro inkl.
MwSt. (zweistündige Seminare) bzw. 103 Euro inkl. MwSt. (dreistündige Seminare).
Unterlagen sind im Preis enthalten.
Anmeldung: Per E-Mail an: verlag@hausundgrundddf.de oder über unsere Website www.hausundgrundddf.de
Die Anmeldung wird verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung und vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto der Informations- und Verlagsgesell- schaft mbH Haus & Grund Düsseldorf überwiesen wurde.
NEU
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Aufgrund der angespannten Covid-Infektionslage führen wir unsere Beratungen bis auf Weiteres nur telefonisch durch.
Persönliche Beratungstermine (aktuell: 2G-Regel mit Nachweis) erfolgen nur in besonderen Ausnahmefällen in unseren Geschäfts stellen Düsseldorf und Ratingen. In allen Gebäuden unseres Verbandes gilt Maskenpflicht. Unbedingt erforderlich für ALLE Beratungen ist eine vorherige Terminabsprache unter: 0211-16905-91 oder per E-Mail: info@hausundgrundddf.de.
(Redaktionsschluss: 3.1.2022) ◼
Wir sind für Sie da!
MONTAG BIS MITTWOCH 9-12.30 UHR UND 13-17 UHR DONNERSTAG 9-12.30 UHR UND 13-18 UHR
FREITAG 9-13 UHR
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FRAU CLAUSEN mittwochs 12-12.30 Uhr
HERR MECKE mittwochs 15-17 Uhr
HERR MEYER montags 15-17 Uhr
FRAU NICOLAY dienstags 15-17 Uhr
FRAU SADR MOUSAVI freitags 12-13 Uhr
Weitere Beratungen
BAUBERATUNG – SCHÄDEN AN GEBÄUDEN 26. Januar und 16. Februar 2022
jeweils ab 13 Uhr
BAUBERATUNG – NEUBAU UND UMBAU 26. Januar und 23. Februar 2022 jeweils ab 14 Uhr
Diese kostenfreie Erstberatung dauert maximal 20 Minuten. Eine vorherige Terminvergabe ist erforderlich unter 0211-16905-91 oder per Mail an verlag@hausundgrundddf.de. Bis auf Weiteres nur als telefonische Beratung. NUR FÜR MITGLIEDER.
ENERGETISCHE MODERNISIERUNG 20. Januar und 17. Februar 2022 jeweils ab 14.30 Uhr
VERSICHERUNGEN
27. Januar und 17. Februar 2022 jeweils 10 bis 16 Uhr
ERBRECHT / ERBSCHAFTSTEUERRECHT 24. Januar und 7. Februar 2022
jeweils 14 bis 16 Uhr