• Keine Ergebnisse gefunden

Ortsgemeinde Rengsdorf

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ortsgemeinde Rengsdorf"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

O r t s g e m e i n d e R e n g s d o r f

Haus- und Badeordnung Freibad Rengsdorf

ALLGEMEINE HAUS- UND BADEORDNUNG

1. Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung (HUB) dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freibades Rengsdorf, einschließlich des Eingangs

und der Außenanlagen und gilt diese auf dem gesamten Grundstück. Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gefährdet, belästigt oder gestört werden.

1.1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Betreten des Freibades Rengsdorf erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur

Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Für die Parkplätze gelten ergänzend die Bestimmungen der StVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen.

1.2. Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den

Schaden. Für Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

1.3. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der

Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen, untersagt.

1.4. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen der Außenanlagen gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen.

1.5. Gegenstände aus Glas dürfen wegen der Verletzungsgefahr auf dem gesamten Gelände nicht benutzt werden. Für die Entsorgung von Abfall und

Restwertstoffen sind die zur Verfügung gestellten Behälter/ Trennstationen zu benutzen.

1.6. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern und Besucherinnen das

Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die erkennbar

unter dem Einfluss berauschender Mittel (z. B. Alkohol und sonstige Drogen) stehen und sich selbst bzw. andere gefährden oder stören. In solchen Fällen wird

das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen oder grobe Verstöße können Strafanzeigen nach sich ziehen.

1.7. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Die Verfügung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

1.8. Den Gästen ist es auf dem gesamten Freibadgelände nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräte zu benutzen. Auf der Liegewiese

sind diese soweit erlaubt, wie es dadurch nicht zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt. Eventuell anfallende Gebühren und Genehmigungen für den

(2)

Betrieb von Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräten sind vom Badegast zu tragen bzw.

zu besorgen.

1.9 Das Shisha-Rauchen wird im gesamten FB Gelände untersagt.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1. Die Öffnungszeiten hängen im Eingangsbereich des Freibad Rengsdorf aus und werden auf der Internetseite veröffentlicht. Die allgemeinen Bestimmungen

der Preisliste sind an der Kasse und auf vorbezeichneter Internetseite einsehbar.

Letzter Einlass ist eine Stunde vor Betriebsende, die Schwimm- und Badezone ist spätestens 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.

2.2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul-, Vereins- oder Kursbelegung, einschränken, ohne dass ein Anspruch

auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

2.3. Der Zutritt ist nicht gestattet für:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol ) stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen, die an einer anstoßerregenden oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die

Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden.

d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen.

e) Kindern unter 7 Jahren ohne Begleitung einer geeigneten Begleitperson.

2.4. Personen die aufgrund ihrer Behinderung die Begleitung einer Aufsichtsperson bedürfen, müssen durch diese im Schwimmbad verantwortlich begleitet

werden.

2.5. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Beim Betreten des Bades ist diese Karte zu entwerten.

2.6. Einzelkarten sind in der Regel nur am Lösungstag zum einmaligen Besuch des FB Rengsdorf gültig. Für verlorene Mehrfachkarten wird kein Ersatz geleistet.

2.7. Die erworbenen Mehrfachkarten welche in einer Saison nicht aufgebraucht wurden, sind im kommenden Jahr weiterhin gültig.

3. Haftung

3.1. Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Becken und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Die Haftung des Betreibers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3.2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der von Gästen in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände, z.B. Kleidung, Taschen, Bargeld usw., wird nicht gehaftet, es sei denn, dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt auch für die auf den Einstell- und

Parkplätzen des Freibades abgestellten Fahrzeuge und Zweiräder. Wertgegenstände sollten zur eigenen Sicherheit nicht in das Bad mitgenommen werden,

ggf. sollten die bereitgestellten Wertfächer benutzt werden. Für Wertgegenstände in verschließbaren Schränken und Wertfächern übernehmen wir keine

(3)

Haftung.

4. Benutzung von Einrichtungen im Freibad Rengsdorf

4.1. Die Verwendung von Seife und anderen Badezusätzen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4.2. Der Aufenthalt in der Bade Zone ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.

4.3. Die Wasserrutsche darf nur gemäß der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Abstand ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten, die Landezone

muss sofort verlassen werden.

4.4. Es darf nur an den dafür besonders gekennzeichneten Stellen der

Schwimmbecken bei einer Mindestwassertiefe von 1,80 m gesprungen werden.

Sprunganlagen dürfen nur benutzt werden, wenn sie freigegeben worden sind. Der Springer hat sich vor dem Sprung zu vergewissern, dass der Landebereich

frei ist.

4.5. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Verwendung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene

Gefahr, Schwimmhilfen sind nur im Nichtschwimmerbereich gestattet. Auf die ausgeschilderten Wassertiefen ist zu achten.

4.7. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist innerhalb des Gebäudes grundsätzlich nicht gestattet. Im Freibad dürfen eigene

Nahrungsmittel nur zum Selbstverzehr mitgebracht und verzehrt werden.

4.8. Stühle und Bänke sind für alle Gäste da. Sie dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen etc. reserviert werden.

5. Ausnahmen

5.1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus -und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden. Für Schulen und Vereine, sowie gleichzusetzende Einrichtungen gelten darüber hinaus besondere vertragliche Regelungen.

6. Videoüberwachung, Foto- und Filmaufnahmen

6.1. Mit seinem Besuch gestattet der Gast die uneingeschränkte Anfertigung von Bildaufnahmen und deren werbliche Verwendung durch den Betreiber bzw. deren Ausstrahlung im Fernsehen oder Abdruck in Presseorganen.

6.2. Jegliche Ton- und Bildaufnahmen durch Gäste auf dem Gelände des Freibades sind generell nur nach Genehmigung des Betreibers zulässig. Fotografieren

und Anfertigen von Filmaufnahmen, auch mit einem Mobiltelefon, ist durch Gäste auf dem gesamten Gelände des FB Rengsdorf untersagt und nur in

Ausnahmefällen mit Genehmigung der Aufsichtskräfte gestattet.

7. Wünsche, Anregungen und Beschwerden

7.1. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt unser Personal jederzeit entgegen.

(4)

8. Datenschutz

8.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir das Bundesdatenschutzgesetz einhalten und gem. § 28 BDSG die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung

personenbezogener Daten ausschließlich für eigene Zwecke vornehmen sowie Daten nur für den Zweck erheben, für den sie auch genutzt werden. Wir

verpflichten uns, die erhobenen Daten nur als Mittel zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke und Aufgaben zu verwenden.

9. Preisliste

9.1 Es gilt die durch den Gemeinderat der Ortsgemeinde Rengsdorf festgelegte Preisliste

9.2 Die Preisliste ist am Eingang des Freibades angeschlagen und auf der Internetseite der Ortsgemeinde Rengsdorf veröffentlicht.

10. Haus-und Badeordnung

10.1 Die vorstehende Haus- und Badeordnung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Alle bisherigen Haus- und Badeordnungen verlieren ihre Gültigkeit

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise für beide

Parteien wirtschaftlich am nächsten kommen.

Im Namen der Ortsgemeinde Rengsdorf

Rengsdorf den 17.07.2017

gez. Christian Robenek, Ortsbürgermeister

(5)

Zusatz zur Badeordnung vom 17.07.2017 zur Saison 2021 Öffnung des Freibades unter Pandemiebedingungen

• Das Freibad Rengsdorf wird unter Vorbehalt der weiteren pandemischen Entwicklung vom 12.06.2021 bis zum 03.10.2021 geöffnet sein.

• Es sind zwei Zeitfenster vorgesehen.

Zeitfenster 1: von 08.00 – 11.00 Uhr

Hygienezeit: von 11.00 – 13.00 Uhr (Bad geschlossen) Zeitfenster 2: von 13.00 – 18.00 Uhr

• Die Besucher- sowie die Wasserflächenbenutzerzahl ist begrenzt.

• Im Bad werden der Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich geöffnet sein.

• Eine Öffnung des Kleinkinderbereichs ist geplant.

• Die Eintrittsbuchung erfolgt über ein Online-System welches auf der Web-Site:

www.freibad-rengsdorf.de hinterlegt ist.

• Der Gast erhält mit jeder Buchung einen QR-Code zur Eintrittsberechtigung.

Diese muss am Eingang vorgezeigt und gescannt werden.

• Die Kontaktdaten werden im Rahmen der Buchung erfasst und zur Nachverfolgung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung 4 Wochen aufbewahrt. Im Anschluss werden die Daten automatisch gelöscht. Für Notfälle werden Kontaktdatenerfassungsbögen an der Kasse vorgehalten

• Bitte beachten: Es erfolgt keine Rückerstattung oder ein Storno für gebuchte Tickets!

Vor- und nach Eintritt ins Bad:

• Die aufsichtführenden Personen des Freibades sowie die beauftragten Personen der Ortsgemeinde Rengsdorf haben das uneingeschränkte

Hausrecht im Bad und auf dem dazugehörigen Gelände. Den Weisungen ist unbedingt Folge zu Leisten. Verstöße gegen die Bade- oder Hausordnung (erweiterte Hausordnung zu Pandemiezeiten) oder Verstöße gegen die Vorschriften der 22. CoBeLVO RLP, können entsprechende Sanktionen nach sich ziehen (Hausverbote, OwiG-Anzeigen, etc.).

• Der Eingangs- und Wartebereich ist mit Markierungen zur Abstandswahrung (1,5 Meter) versehen.

• Der Eintritt ist ohne aktuelle Covid-19-Testung möglich.

• Ein Covid-19 Schnelltest oder ein PCR-Test ist derzeit nicht vorgesehen, kann aber bei erhöhten Inzidenzzahlen zum Eintritt vorgeschrieben werden.

• Bei erkennbaren krankheitsbedingten Symptomen (z.B. Fieber, etc.) ist der Eintritt nicht gestattet.

• Eine Wege- und Platzmarkierung wurde im Bad vorgenommen. Die Platzmarkierung wurde in Form von auf die Wiese gesprühter Farbe

vorgenommen. Einen Anspruch auf eine bestimmt Liegefläche besteht nicht!

• Im Freibad sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen und die allgemeine AHA-Regeln einzuhalten.

(6)

• Es sind lediglich die Durchschreiteduschen zu den Becken geöffnet.

• Die zwei geöffneten Becken stehen jeweils unter Aufsicht des Badpersonals.

• Das Schwimmerbecken ist in drei Flächeneinheiten durch Leinen abgetrennt.

• Das Sprungbecken ist gesondert separiert und findet bei der Berechnung der Nutzerzahlen keine Berücksichtigung. Die Fläche kann bei Bedarf zur

Wassergymnastik oder als Übungsfläche für die DLRG genutzt werden. Die Entscheidung über die Öffnung obliegt der Badaufsicht.

• Das Nichtschwimmerbecken kann bei Bedarf unterteilt werden.

• Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung der Sprung- und Rutschanlagen.

Diese können je nach Auslastung des Bades geöffnet bzw. geschlossen werden.

• Zulässige Höchstpersonenzahl Schwimmerbecken: 80 Personen

• Zulässige Höchstpersonenzahl Nichtschwimmerbecken: 40 Personen

• Zusätzliche Höchstpersonenzahl Sprungbecken: 10 Personen

• Die Benutzung der Toilettenanlagen ist jeweils nur 2 Personen zur gleichen Zeit gestattet.

• Die Duschen im Umkleidebereich (Warmwasserduschen) sind gesperrt.

• Bei den Umkleidekabinen kann jeweils nur jede Zweite genutzt werden.

• Markierungen zur Benutzung von vorgeschriebenen Wegen wurden aufgebracht und sind durch die Gäste einzuhalten.

• Desinfektionsspender sind an den neuralgischen Punkten (Eintrittsbereich und WC-Anlagen) aufgestellt.

• Im gesamten Badbereich sind entsprechende Hinweisschilder zu den

gesetzlichen Regelungen sichtbar ausgehangen. Zudem wird diese ergänzte Badeordnung für jedermann sichtbar außen und innen angebracht.

• Hygienemaßnahmen werden vor-/zwischen und nach den Öffnungszeiten durchgeführt. Diese richten sich im Einzelnen nach den Vorschriften zur Hygiene in Schwimmbäder und zusätzlich im Besonderen unter

Pandemiebedingungen (Empfehlungen der Gesundheitsämter und der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.)

Ortsgemeinde Rengsdorf, 09.06.2021 Christian Robenek, Ortsbürgermeister

(7)

Tarife:

Die Buchung ist nur online unter www.freibad-rengsdorf.de möglich!

Zeitfenster 1: (08.00 – 11.00 Uhr) 4,00 € Erwachsene

2,50 € Kinder/Jugendliche Zeitfenster 2: (13.00 – 18.00 Uhr) 5,00 € Erwachsene

2,50 € Kinder/Jugendliche

Als Kinder und Jugendliche im Sinne der Tarifordnung sind Personen im Alter von 5 – 17 Jahren anzusehen. Kinder bis einschließlich 4 Jahre zahlen keinen Eintritt und werden bei der Berechnung der zulässigen Höchstzahl an Badegästen nicht

mitgezählt.

Die Schwimmzeiten enden jeweils eine halbe Stunde vor Schließung des Zeitfensters.

Letzter Einlass ist 1 Stunde vor Schließung des jeweiligen Zeitfensters.

In der Saison 2021 werden keine vergünstigen Tarife (10er oder 30iger Karten) angeboten. Bereits in den Vorjahren erworbene Karten behalten ihre Gültigkeit und können, sofern es die pandemische Entwicklung zulässt, in den nächsten Jahren aufgebraucht werden.

Ortsgemeinde Rengsdorf, 09.06.2021 Christian Robenek, Ortsbürgermeister

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(soweit bereits vorhanden - soweit vor dem 01.01.2006

Ereignisse sind also bestimmte Mengen von Ergebnissen... zu b) Eine Wahrscheinlichkeitsbewertung ordnet jedem Ereignis seine Wahr- scheinlichkeit(skomponente)

31 n Jahrewrgehfrrh nach Vrindening des Sonderpoatens für Belastungen aus dem kommunalen Finanuusglerch (Saldo der Nummern 28, 2S

Konto 7853300 | Auszahlungen von Baumaßnahmen (Infrastrukturvermögen) Für weitere Bepflanzungen und Pflege werden 12.000 EUR zur Verfügung gestellt. 57318 | Sonstige

Dies würde für die Zukunft bedeuten, dass bei Baumaßnahmen, die in Hacksen und Niedererbach durchgeführt werden, auch nur die Bürger dieser beiden Ortsteile mit wiederkehrenden

2 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge 10 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 16 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 19

Die Mülltonnen oder Abfälle müssen am Vortag oder morgens vor 6 Uhr auf dem Bürgersteig stehen, so dass sie den Gehweg nicht behindern.. Nach der Abfuhr müssen sie

Saldo der durchlaufenden Gelder Verwendung Finanzmittelüberschuss / Deckung Finanzmittelfehlbetrag Veränderung der liquiden Mittel