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Klimaschutzziele erreichen und Familien entlasten

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Academic year: 2022

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POLICY BRIEF: STUDIE ENERGIESTEUERREFORM

Klimaschutzziele erreichen und Familien entlasten

Bis 2050 sollen 85 bis 90 Prozent der klimafeindlichen Emissionen eingespart werden. Ein Ziel von dem Deutschland meilenweit entfernt ist. Eine Energiesteuerreform könnte uns unseren Klimaschutzzielen näher bringen. Der damit finanzierte Energiewendebonus entlastet insbesondere Geringverdiener und Familien, aber auch Unternehmen. Das belegt unsere neue Studie „Energiesteuerreform für Klimaschutz und Energiewende“, im Auftrag des Deutschen Naturschutzrings.

Deutschland droht seine Klimaschutzziele zu verfehlen.

Ein Grund dafür ist ein unzureichender Preis für die ge- sellschaftlichen Kosten des CO2-Ausstoßes im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor. Im Stromsektor sorgt der Europäische Emissionshandel nicht für ausreichend An- reize, auf CO2-arme Stromerzeugung umzustellen. Im Wärme- und Verkehrsbereich sind die Energiesteuern historisch gewachsen und nicht an den CO2–Emissionen orientiert. Diese Fehlanreize müssen wir abbauen und ein flächendeckendes CO2-Preissignal etablieren. Mit einer Reform der Energiesteuern kann das gelingen.

Systematische Neuordnung der Steuersätze

Unser Konzept ordnet die Steuersätze anhand der Ener- gie- und CO2-Intensität der Energieträger systematisch neu:

1. Energieträger innerhalb eines Sektors (Wärme, Ver- kehr) werden gleichmäßig entsprechend ihres Energiegehalts (Energiekomponente) besteuert.

Zwischen den Sektoren bleibt der Energiesteueran- teil unterschiedlich hoch, um spezifische Finanzie- rungsaufgaben und Effizienzanreize abzubilden. Zu- dem soll eine jährliche Anpassung an die Inflation er- folgen.

2. Zusätzlich werden alle Energieträger einheitlich ent- sprechend ihres CO2-Gehalts (CO2-Komponente) besteuert. Der Steuersatz beträgt anfänglich 30 EUR/tCO2 und wird in festgelegten Schritten ange- hoben.

3. Die CO2-Besteuerung wird zudem auf den Stromsektor ausgeweitet, um auch hier eine klima- politische Lenkungswirkung zu erzielen und den der- zeit dafür zu niedrigen CO2-Preis im Emissionshandel zu ergänzen.

Neuordnung der Energiesteuern (Schema)

CO2-Komponente

Energie- Komponente Emissionshandel Strom Wärme Verkehr

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Tel: +49 (0) 30 76 23 991 – 30 Fax: +49 (0) 30 76 23 991 – 59 www.foes.de / foes@foes.de

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Reform: Sozial ausgewogen

Für die zusätzlichen Steuereinnahmen durch die Reform gibt es vielfältige Verwendungsmöglichkeiten. Der Staat kann beispielsweise damit Schulden abbauen oder Bür- gerinnen und Bürger bzw. Unternehmen direkt entlasten.

Das zusätzliche Steueraufkommen aus dem Wärme- und Verkehrssektor in Höhe von anfangs 9,9 Mrd. Euro könnte den privaten Haushalten über einen jährlichen pro-Kopf Energiewendebonus in Höhe von zunächst rund 120 Eu- ro vollständig zurück erstattet werden. Politischer Vorteil dieser Mittelverwendung: Eine Rückerstattung schafft höhere Akzeptanz für die Reform.

Darüber hinaus können soziale und wirtschaftliche Auswirkungen abgefedert und gleichzeitig die ökonomi- schen und ökologischen Anreize erhalten werden. Private Haushalte und Unternehmen müssten zwar höhere Ener- giepreise bezahlen, erhalten im Gegenzug aber einen jährlichen Energiewendebonus. Wenn die Preise für Strom und Heizung sowie das Einkommen – durch den Energiewendebonus – steigen, wird das zusätzliche Geld nicht vollständig für die gleiche Menge Energie ausgege- ben. Stattdessen bleibt Geld für anderes übrig. Das Pro- Kopf-Modell hat zudem den Vorteil, dass Familien und Alleinerziehende stärker von der Rückzahlung profitieren, als bei einem Pro-Haushalt-Modell. Personen die Sozial- leistungen beziehen, erhalten durch den Energiewende- bonus die größte (prozentuale) Einkommenserhöhung.

Das zusätzliche Steueraufkommen seitens der Unter- nehmen könnte rund 1,44 Mrd. Euro betragen. Zwei Drit- tel davon sollten durch einen Energiewendebonus von 114 Euro pro 100.000 Euro Lohnsumme im Jahr an die Betriebe zurückgegeben werden. Das übrige Drittel könnte weitere Klimaschutzmaßnahmen finanzieren. Be- sonders energieintensive Unternehmen sollen von zu- sätzlichen Energiesteuern befreit werden.

Rückerstattung des Energiewendebonus

Auswirkungen: Gut für‘s Klima

Die Reform der Energiesteuern verändert die Preisstruk- turen in Wärme-, Verkehr- und Stromsektor.

Einerseits verringert die Preiserhöhung einiger Energieträger deren Nachfrage.

Andererseits erzeugen die veränderten Preise der Energieträger neue Wettbewerbsbedingungen.

Dass ein Steuermodell mit CO2-Preis und Rückerstat- tungskomponente eine hohe Lenkungswirkung haben und zu Emissionsreduktionen führen kann, zeigt das Schweizer Beispiel. Dort werden die Einnahmen einer CO2-Abgabe an Bevölkerung und Wirtschaft zurückge- geben. Eine Evaluierung der Klimaschutzwirkung ergab, dass im Zeitraum 2008 bis 2015 6,9 Mio. tCO2 eingespart werden konnten. Das Schweizer Beispiel spricht für die Effektivität einer solchen Reform.

FÖS empfiehlt eine Reform der Energiesteuern als Baustein einer

„Nachhaltigen Finanzreform“

Eine Reform der Energiesteuern ist ein wichtiger Baustein einer „Nachhaltigen Finanzreform“, zu der das FÖS im April 2017 die „Initiative Nachhaltige Finanzreform“ ins Leben gerufen hat.

WEITERFÜHRENDEINFORMATIONEN

FÖS 2017 „Energiesteuerreform für Klimaschutz und Energiewende“: http://www.foes.de/pdf/2017-11- Energiesteuerreform.pdf

Initiative Nachhaltige Finanzreform: www.nachhaltige- finanzreform.de

IMPRESSUM

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) Geschäftsführer: Björn Klusmann

Redaktion: Andrea Wörle

Foto: Jorge Royan, CC BY-SA 3.0, Grafik: eigene Darstellung

Die nächste Bundesregie- rung steht vor gewaltigen Aufgaben. Eine Reform der Energiesteuern sollte zu ih- ren Prioritäten gehören.

Referenzen

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