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Reiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

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Academic year: 2022

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Reiseversicherung

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: AIG Europe S.A., Niederlassung Irland

Produkt: Reiseversicherung von Emirates für Behandlungskosten und Quarantäne im Zusammenhang mit COVID-19

Die AIG Europe S.A. ist vom Ministère des Finances autorisiert und wird vom Commissariat aux Assurances in Luxemburg (Nummer B218806) überwacht. Die irische Niederlassung hat ihren eingetragenen Sitz in 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin 1, Irland (Nummer 908876).

Vollständige Informationen zu dieser Versicherung finden Sie im Versicherungsdokument.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, die für Emirates ausgestellt wurde und die Ihnen als versicherte Person im Rahmen der Versicherung bestimmte Rechte gewährt. Sie deckt im Zusammenhang mit COVID-19 Behandlungskosten im Ausland, medizinische Notfall- und Rückführungskosten, unerwartete Kosten für die angeordnete Quarantäne im Ausland und Nothilfe. Diese Versicherung deckt sowohl Rück- als auch Hin- und Rückreisen außerhalb Ihres Wohnsitz- oder Ausreiselandes ab, vorbehaltlich der unten aufgeführten

Bedingungen für die Gültigkeitsdauer und aller Versicherungsbedingungen.

Bitte beachten Sie: Die Versicherung gilt für Auslandsreisen mit Emirates, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Die Reise wird zwischen 1. Dezember 2021 und 31. März 2022 gebucht und das entsprechende Flugticket wird in diesem Zeitraum ausgestellt;

2. Der erste Flug erfolgt zwischen 1. Dezember 2021 und 31. März 2022;

3. Ihnen wurde ein Emirates-Ticket ausgestellt, bei dem die ersten drei Ziffern der „Ticket- Nummer“ 176 sind.

. Was ist versichert?

Behandlungskosten – wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden

Medizinische Notfallkosten

Versicherungssumme: Tatsächliche Kosten, bis zu 150.000 EUR

Medizinischer Notfalltransport und Rückführung

Versicherungssumme: Tatsächliche Kosten

Rückführung der sterblichen Überreste bei Tod aufgrund von COVID-19

Versicherungssumme: Tatsächliche Kosten Quarantänekosten

Kostenübernahme von angemessenen und notwendigen Kosten, wenn Sie auf

schriftliche Anordnung einer Behörde oder eines Arztes aus einem der beiden folgenden zwei Gründe unerwartet in eine obligatorische Quarantäne außerhalb Ihres Wohnsitzlandes müssen:

Was ist nicht versichert?

Jede Reise, die nicht den oben genannten Bedingungen entspricht

Stornierung, Reiseverzögerung oder Reiseverkürzung

Alle Kosten, die nicht mit COVID-19 zusammenhängen

Eine COVID-19-Diagnose vor Beginn Ihres Versicherungsschutzes gemäß dieser Police oder Komplikationen, die sich daraus ergeben

Kosten für COVID-19-Tests vor der Reise, COVID-19-Tests am Abflug- oder

Ankunftsflughafen oder obligatorische COVID- 19-Tests, die von einer offiziellen Regierungs- oder Gesundheitsbehörde verlangt werden

Quarantäne, die allgemein oder weitgehend für folgende Personen gilt:

o alle ankommenden/durchreisenden Passagiere oder alle

ankommenden/durchreisenden Passagiere aus einem bestimmten geographischen Herkunftsgebiet;

(2)

o diese Behörde stellt fest, dass insbesondere Sie oder eine mitreisende Person dem Coronavirus ausgesetzt waren, welches die Krankheit COVID-19 verursacht.

Versicherungssumme: bis zu 100 EUR pro Tag für bis zu 14 aufeinanderfolgende Tage

Vierundzwanzig (24) Stunden AIG Travel Assistance: inklusive

befinden;

o alle Passagiere oder eine Untergruppe von Passagieren, die nicht nur aus Ihnen und Ihrer/Ihren mitreisende(n) Person(en) bestehen

Jegliche Behandlung oder Medikation, die Sie erhalten, nachdem Sie in Ihr Wohnsitzland zurückgekehrt sind

Jegliche indirekten Verluste, Kosten, Belastungen oder Ausgaben (z. B.

Verdienstentgang, wenn Sie nach Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können)

Reisen gegen den Rat eines Arztes oder um im Ausland ärztliche Beratung oder Behandlung zu erhalten

Schadenfälle, die sich aus Ihrer Beteiligung an einer vorsätzlichen, bösartigen, rücksichtslosen, illegalen oder kriminellen Handlung ergeben Gibt es Deckungsbeschränkungen?

!

Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, müssen sich so bald wie möglich mit AIG Travel Inc. in Verbindung setzen und uns über einen Schadensfall informieren.

Ein Schadensfall wird nur direkt mit dem Anbieter der Quarantäne-Unterkunft oder medizinischen Dienstleistungen beglichen. An die versicherte Person wird keine Zahlung geleistet.

Wo bin ich versichert?

Außerhalb Ihres Wohnsitzlandes und des Abreiselandes.

Für Reisen nach oder durch Iran, Kuba, Syrien, Nordkorea und die Krimregion der Ukraine wird kein Versicherungsschutz angeboten.

Welche Verpflichtungen habe ich?

— Sie müssen alle zumutbaren Schritte unternehmen, um einen Schaden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

— Wenn Sie einen Anspruch geltend machen, müssen Sie Dokumente und andere Nachweise bereitstellen, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen und das in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschriebene Verfahren befolgen.

— Sie sind verpflichtet, alle Beträge an uns zurückzuzahlen, die Ihnen gemäß dieser Versicherung nicht zustehen.

Wann und wie zahle ich?

Es ist keine Zahlung für den Versicherungsschutz von Ihnen erforderlich.

(3)

Zuschuss bei Quarantäne beginnt, wenn Sie am ersten Ziel im Ausland ankommen, das auf Ihrem Reiseplan angegeben ist. Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie in Ihr Wohnsitz- oder Abreiseland zurückkehren oder nach 31 Tagen ab Beginn dieses Versicherungsschutzes, je nachdem, was früher eintritt.

• Wenn die medizinische Behandlung gegen COVID-19 innerhalb des 31-tägigen Versicherungszeitraums beginnt, besteht der Versicherungsschutz für Behandlungskosten über den 31-tägigen Zeitraum hinaus, bis Sie in Ihr Wohnsitz- oder Abreiseland zurückkehren, vorbehaltlich der Höchstbeträge und der sonstigen Bedingungen dieser Versicherung.

• Wenn Sie sich im Ausland unerwartet in eine verpflichtende Quarantäne begeben müssen, besteht der Versicherungsschutz für die COVID-19-Quarantäne über den 31-tägigen Zeitraum hinaus, vorbehaltlich der Höchstbeträge und der sonstigen Bedingungen dieser Versicherung.

Der Versicherungsschutz für Hilfe bei Reisenotfällen beginnt, wenn Sie in das Flugzeug für das erste Ziel im Ausland, wie in Ihrem Reiseplan angegeben, einsteigen und endet, wenn Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren oder nach 31 Tagen ab Beginn dieses Versicherungsschutzes, je nachdem, was früher eintritt.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Diese Versicherung kann nur von Emirates gekündigt werden.

Der Versicherungsschutz wird der versicherten Person kostenlos angeboten, daher besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

(4)

Erklärung zu Anforderungen und Bedürfnissen

Der Versicherungsschutz gilt nur für Personen mit Wohnsitz in Österreich.

Diese Versicherung sieht einen Versicherungsschutz für Behandlungskosten und Quarantänekosten im Zusammenhang mit COVID-19 vor, die ausschließlich im Ausland anfallen, und bietet keinen Versicherungsschutz für andere reisebezogene Risiken. Für Vorerkrankungen besteht kein Versicherungsschutz.

Die Bedeutung der fett gedruckten Begriffe, einschließlich des Begriffs „Vorerkrankungen“, wird im Abschnitt Allgemeine Definitionen dieser Dokuments erläutert.

Diese Versicherung erfüllt die Anforderungen und Bedürfnisse von Kunden, die eine Versicherung gegen medizinische Notfallkosten, Notfalltransport- und Rückführungskosten im medizinischen Notfall oder unerwartete Kosten für eine angeordnete Quarantäne im Ausland oder Notfallhilfe wünschen. Die Versicherung bietet keinen allgemeinen reisebezogenen Versicherungsschutz (wie allgemeine Stornierung, Gepäckverlust, Reiseverzögerung oder Reiseabbruch), selbst wenn dies im Zusammenhang mit COVID-19 steht. Die Versicherung bietet darüber hinaus keinen medizinischen Versicherungsschutz für andere Zwecke als COVID-19. Den Kunden wird empfohlen, sich zu vergewissern, dass dieses Produkt ihren Anforderungen und Bedürfnissen entspricht, und bei Bedarf eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Die Versicherung deckt nicht alles ab. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig und vergewissern Sie sich, dass diese Versicherung Ihren Versicherungsbedürfnissen entspricht. Möglicherweise haben Sie bereits eine andere Versicherung, die einige der Leistungen dieser Versicherung abdeckt. Sie können auch eine zusätzliche Reiseversicherung abschließen, um andere reisebezogene Risiken abzudecken. Weder wir noch Emirates können Ihnen Ratschläge dazu geben, ob die Versicherung für Sie geeignet ist.

Über dieses Produkt

Dieses Dokument ist ein Beleg für den Gruppenversicherungsvertrag zwischen Emirates (dem Versicherungsnehmer) und AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland) (dem Versicherer; wir, uns oder unser).

Der Versicherungsnehmer zahlt die vereinbarte Prämie für die in dieser Versicherung genannten Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19, die einer versicherten Person (Sie, Ihr(e), Ihnen) entstanden sind.

Der Versicherungsschutz besteht nur im Zusammenhang mit einer Auslandsreise, wie im Abschnitt Allgemeine Definitionen dieses Dokuments definiert. Die Gültigkeit dieser Versicherung ist durch Vorlage des Reiseplans zu überprüfen.

WICHTIG – BITTE BEACHTEN SIE:

• Diese Versicherung deckt nur die Aufwendungen ab, die in der Leistungstabelle für Behandlungskosten und Quarantänekosten im Ausland im Zusammenhang mit COVID-19 aufgeführt sind.

• Die Versicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Stornierung, Reiseabbruch oder Reiseverzögerung, selbst wenn diese im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.

• Ein Schadenfall wird nur direkt mit dem Anbieter der Quarantäne-Unterkunft oder dem Erbringer von medizinischen Leistungen abgerechnet. Es erfolgt keine Zahlung an die versicherte Person (Sie).

Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, müssen/muss sich so bald wie möglich mit der Supportgesellschaft in Verbindung setzen, um uns über einen Schadenfall zu informieren. Ein Schadenfall wird von uns nur direkt mit dem Dienstleister abgerechnet.

Diese Versicherung gilt für Auslandsreisen mit dem Versicherungsnehmer, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Buchung und Flugticketausstellung sind zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022; und 2. Der erste Flug erfolgt zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022; und

3. Sie haben dafür ein Emirates-Ticket erhalten, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer „176“

lauten.

Einzelheiten zum Versicherungszeitraum für jede versicherte Person finden Sie unter Versicherungszeitraum.

Angaben zum Versicherer

AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland) 30 North Wall Quay

International Financial Services Centre Dublin 1, Irland

(5)

Telefon: +353 1208 1400 Internet: www.aig.ie

E-Mail: postmaster.ie@aig.com

Der Versicherer ist die AIG Europe S. A (im Folgenden „AIG“, „Versicherer“, „Wir“ oder „Uns“ genannt), eine Versicherungsgesellschaft und Mitglied der AIG-Gruppe mit Sitz in 35 D Avenue J.F. Kennedy, L-1855, Luxemburg, Firmennummer B218806. AIG Europe S.A. ist ein Versicherungsunternehmen, das vom luxemburgischen Ministère des Finances zugelassen ist und durch das Commissariat aux Assurances 7, Boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11-1, caa@caa.lu, http://www.caa.lu/ beaufsichtigt wird.

Dieses Produkt wird auf der Grundlage der Dienstleistungsfreiheit von der AIG-Niederlassung in Irland (AIG Europe S.A. (Ireland Branch), reguliert durch die Central Bank of Ireland), 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin 1, Irland, Firmennummer 908876, garantiert. Die Kontaktdaten der Central Bank of Ireland lauten P. O. Box 559, North Wall Quay, Dublin 1, D01 F7X3. Telefon: 1890 77 77 77. Fax: 01 6716561. E-Mail:

enquiries@centralbank.ie. Internet: http://www.centralbank.ie. Sofern ein Solvenz- und Finanzbericht der AIG Europe S.A. vorliegt, finden Sie ihn unter http://www.aig.lu/.

AIG Europe S.A., Niederlassung Irland, bietet keine Beratung oder persönliche Empfehlung zu diesem Produkt an.

Unterstützungsleistungen werden durch die AIG Travel Inc. (Supportgesellschaft) erbracht. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wichtige Kontaktinformationen“ auf Seite 11.

Dies ist eine Gruppenversicherung und Emirates zahlt die Prämie an uns. Emirates erhält keine Provision oder sonstige Vergütung von uns für die Vermittlung der Versicherung und gibt keine Kosten dafür an Sie Ihnen weiter.

Offenlegung von Daten

Wir können Daten der versicherten Person zur Bereitstellung von Versicherungsprodukten und Unterstützungsleistungen sowie zu rechtlichen, administrativen und Managementzwecken verarbeiten sowie insbesondere alle sensiblen personenbezogenen Daten der versicherten Person verarbeiten, einschließlich Herkunft, Religion, Familienstand, medizinischer Daten usw.

Zur Bereitstellung des Versicherungsschutzes im Rahmen dieses Versicherungsvertrags können wir diese Informationen Dritten zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konzerngesellschaften von AIG, die für uns oder ein Konzernunternehmen von AIG Produkte oder Dienstleistungen erbringen, sowie Aufsichtsbehörden innerhalb und außerhalb des Wohnsitzlandes der versicherten Person. Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie unter https://www.aig.com/globalprivacy

Definitionen

Begriffe, die in dieser Versicherung fett gedruckt sind, haben definierte Bedeutungen, die im Abschnitt Allgemeine Definitionen dieses Dokuments aufgeführt sind.

Versicherungszeitraum

Die Versicherung gilt für Auslandsreisen mit dem Versicherungsnehmer, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

1. Buchung und Flugticketausstellung sind zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022 erfolgt; und 2. Der erste Flug erfolgt zwischen dem 1. Dezember 2021 und 31. März 2022; und

3. Sie haben dafür ein Emirates-Ticket erhalten, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer „176“

lauten.

Bitte beachten Sie: Sie sind nur während der folgenden Zeiträume für die Leistungen versichert:

Abschnitt A1 – Behandlungskosten im Zusammenhang mit COVID-19, Abschnitt A2 – Medizinischer Notfalltransport und Rückführung sowie Abschnitt B – Zuschuss bei Quarantäne im Ausland aufgrund von COVID-19

• Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie am ersten Ziel im Ausland ankommen, das auf Ihrem Reiseplan angegeben ist.

• Der Versicherungsschutz endet – je nachdem, was früher eintritt:

a. wenn Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren oder b. wenn Sie in Ihr Abreiseland zurückkehren oder c. 31 Tage nach Versicherungsbeginn.

Abschnitt C – Hilfe bei Reisenotfällen

• Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie in das Flugzeug für das erste Ziel im Ausland, wie in Ihrem Reiseplan angegeben, einsteigen.

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• Der Versicherungsschutz endet – je nachdem, was früher eintritt:

a. wenn Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren oder b. wenn Sie in Ihr Abreiseland zurückkehren oder c. 31 Tage nach Versicherungsbeginn.

Bitte beachten Sie:

Wenn die Behandlung für COVID-19 innerhalb des 31-tägigen Versicherungszeitraums beginnt, besteht der Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A1 – Behandlungskosten im Zusammenhang mit COVID-19 und Abschnitt A2 – Medizinischer Notfalltransport und Rückführung über den 31-tägigen Zeitraum hinaus, bis Sie in Ihr Wohnsitzland oder Abreiseland zurückkehren, vorbehaltlich der in der Leistungstabelle angegebenen Höchstbeträge und der sonstigen Bedingungen dieser Versicherung.

Wenn Sie sich innerhalb des 31-tägigen Versicherungszeitraums in eine unerwartete angeordnete Quarantäne im Ausland begeben müssen, gilt der Versicherungsschutz gemäß Abschnitt B – Zuschuss bei Quarantäne im Ausland aufgrund von COVID-19 vorbehaltlich der in der Leistungstabelle genannten Höchstbeträge und den anderen Bedingungen dieser Versicherung über 31 Tage hinaus.

Der folgende Versicherungsschutz wird für jede versicherte Person angeboten. Es ist wichtig, dass Sie sich die einzelnen Abschnitte des Versicherungsschutzes genau durchlesen, damit Sie wissen, was Ihnen im Schadenfall zusteht.

Leistungstabelle

Abschn

itt Leistungen Versicherungssum

me bis:

A1 - Behandlungskosten im Zusammenhang COVID- 19 – wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden

Tatsächliche Kosten bis zu

€ 150.000

A2 - Medizinischer Notfalltransport und Rückführung – wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet werden - Rückführung der sterblichen Überreste bei Tod aufgrund von COVID-19

Tatsächliche Kosten

B Zuschuss bei Quarantäne im Ausland aufgrund von COVID-19

Tageslimit:

Maximale Anzahl Tage:

€ 1.400

€ 100 14 Tage

C Hilfe bei Reisenotfällen Eingeschlossen

So melden Sie einen Schadenfall

Bitte beachten Sie:

Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, muss/müssen sich so bald wie möglich mit der Supportgesellschaft in Verbindung setzen, um uns über einen Schadenfall zu informieren. Ein Schadenfall wird von uns nur direkt mit dem Dienstleister abgerechnet. Es erfolgt keine Zahlung an die versicherte Person.

Alle notwendigen Unterlagen zu Schadenfällen müssen so bald wie möglich ab dem Datum des Ereignisses, das Sie dazu veranlasst, Ihren Schadenfall zu melden, an uns gesendet werden. Eine verspätete Meldung des Schadenfalls kann sich negativ auf unsere Anerkennung des Schadenfalls auswirken.

Sie sind verpflichtet, auf Ihre eigenen Kosten alle angemessenen und notwendigen Nachweise zu erbringen, die wir zur Bearbeitung eines Schadenfalls benötigen. Sollten die bereitgestellten Informationen nicht ausreichen, werden wir Sie auf zusätzlich erforderliche Informationen hinweisen. Sofern wir die erforderlichen Informationen, die wir benötigen, nicht erhalten, sind wir berechtigt, den Antrag abzulehnen.

Die Supportgesellschaft wird Ihnen während Ihrer Auslandsreise Unterstützung leisten. Dies beinhaltet einen 24- Stunden-Notfallservice an 365 Tagen im Jahr. Die Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt Wichtige Kontaktdaten.

Bitte halten Sie die folgenden Informationen bereit, wenn Sie oder jemand in Ihrem Namen die Supportgesellschaft kontaktieren bzw. kontaktiert, damit Ihr Fall zügig bearbeitet werden kann:

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Ihren Namen und Ihre Adresse

Ihre Kontakttelefonnummer

Ihren Reiseplan

Ihren Reisepass/Ausweis und

• Name, Adresse und Telefonnummer Ihres Arztes.

Weitere Informationen zu Anträgen finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Allgemeine Definitionen

Überall dort, wo die folgenden Wörter oder Ausdrücke in dieser Versicherung fett gedruckt sind, haben sie die folgenden Bedeutungen:

Supportgesellschaft bezeichnet den AIG-Supportanbieter oder einen Drittanbieter, auf den im Abschnitt „Wichtige Kontaktdaten“ Bezug genommen wird.

Schadenfall bezeichnet einen Antrag von Ihnen an uns, um die mittels dieser Versicherung verfügbaren Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Übliches Beförderungsmittel bezeichnet jedes Beförderungsmittel zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, das mit einer gültigen Lizenz für die Beförderung von zahlenden Passagieren betrieben wird und nach festen, festgelegten und regelmäßigen Fahr- bzw. Flugplänen und Routen verkehrt.

Abreiseland bezeichnet das Land, in dem Sie Ihre Auslandsreise gemäß Ihrem Reiseplan begonnen haben.

Wohnsitzland bezeichnet das Land, in dem Sie zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Auslandsreise leben, Ihren ständigen Wohnsitz haben oder arbeiten.

Flug bezeichnet eine Flugreise in einem kommerziellen Linienflug, bei der Sie als Passagier mit einem Emirates- Ticket reisen, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer „176“ lauten.

Wohnort bezeichnet den üblichen Wohnort der versicherten Person in Ihrem Wohnsitzland.

Krankenhaus bezeichnet eine Einrichtung, die für die Pflege und Behandlung von kranken und verletzten Personen eingerichtet und registriert wurde und die:

1. über umfassende Einrichtungen für Diagnose und chirurgische Eingriffe verfügt;

2. vierundzwanzig (24) Stunden am Tag Pflegedienste durch diplomierte Krankenschwestern und Krankenpfleger anbietet;

3. von einem Stab von Ärzten beaufsichtigt wird und

4. nicht in erster Linie eine Klinik, ein Pflege-, Erholungs- oder Genesungsheim, ein Altersheim, ein Ort zur Behandlung von Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder eine Einrichtung für psychische Störungen oder Verhaltensstörungen ist.

Krankheit bezeichnet eine körperliche Erkrankung, die durch eine pathologische Abweichung vom normalen gesunden Zustand gekennzeichnet ist.

Versicherer bezeichnet AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland).

Versicherte Person bezeichnet eine Person, die im Reiseplan genannt wird und gemäß dieser Versicherung im Zusammenhang mit einer gebuchten Auslandsreise Anspruch auf Versicherungsschutz hat.

Medizinisch notwendig bedeutet eine medizinische Leistung, die von einem Arzt erbracht wird und die folgende Bedingungen erfüllt:

1. Steht im Einklang mit der Diagnose und stellt eine übliche medizinische Behandlung für die versicherungsmäßig abgedeckte Krankheit dar;

2. Entspricht den aktuellen Standards der professionellen medizinischen Versorgung;

3. Wird nicht zu Ihrem Vorteil oder dem Vorteil des Arztes erbracht;

4. Kann nicht außerhalb eines Krankenhauses erbracht werden (bei stationärer Aufnahme);

5. Es handelt sich nicht um eine vorbeugende oder vorsorgende Leistung; und

6. Die Kosten der Leistung sind angemessen und üblich und übersteigen nicht das allgemeine Niveau der Kosten, die von anderen Personen mit ähnlichem Status in der Region, in der die Kosten anfallen, erhoben werden, wenn die Leistung für Personen desselben Geschlechts und vergleichbaren Alters und allgemeinem Gesundheitszustand bei einer ähnlichen Krankheit in Übereinstimmung mit anerkannten medizinischen Standards und Praktiken für gleiche oder vergleichbare Behandlungen, Dienstleistungen oder Lieferungen erbracht wird, welche nicht hätten unterlassen werden können, ohne Ihre Krankheit zu verschlimmern.

(8)

Arzt bezeichnet einen registrierten und ordnungsgemäß qualifizierten Arzt, der nach jeweils geltendem Recht zugelassen ist und im Rahmen seiner Zulassung und Ausbildung handelt. Bei dem behandelnden Arzt darf es sich nicht um Sie selbst, einen Ihrer Verwandten oder Ihre mitreisende Person handeln.

Auslandsreise bezeichnet Ihre Reise mit einem Emirates-Ticket, bei dem die ersten drei Ziffern der Ticketnummer

„176“ lauten, die über die territorialen Grenzen Ihres Abreiselandes oder Wohnsitzlandes hinausgehen, je nach Land, von dem Sie ursprünglich gemäß Ihrem Reiseplan abreisen. Unter keinen Umständen umfasst Auslandsreise Ihr Wohnsitzland.

Versicherungsnehmer bedeutet Emirates.

Vorerkrankung bezeichnet eine aktive COVID-19-Infektion, die erstmalig vor Beginn Ihres Versicherungsschutzes im Rahmen dieser Versicherung diagnostiziert wurde.

Unter Quarantäne versteht man eine Bewegungs- oder Reiseeinschränkung, die von einer offiziellen Regierungs- oder Gesundheitsbehörde angeordnet wird, um die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit bezüglich einer Pandemie oder Epidemie zu verhindern.

Der Reiseplan ist ein Plan, der unter einer einmaligen PNR-/Emirates-Routennummer für einen/mehrere von Ihnen (direkt, indirekt oder als Teil eines Pakets) gebuchte(n) Flug/Flüge ausgestellt wurde, für den/die ein Flugticket ausgestellt wurde.

Mitreisende Person ist eine Person, (a) mit der Sie vor Ihrer Auslandsreise persönlich bekannt sind, (b) mit der Sie die Reisepläne persönlich abgestimmt haben, (c) mit der Sie beabsichtigen, mindestens 80 % der Dauer Ihrer Reise zu reisen, und (d) ohne die Sie die Auslandsreise normalerweise nicht antreten würden; dazu gehören jedoch auf keinen Fall Mitglieder einer Reisegruppe, die nicht alle Kriterien (a) bis (d) erfüllen.

Krieg bedeutet jede militärische Handlung, entweder zwischen Nationen oder infolge eines Bürgerkriegs oder einer Revolution.

Wir, uns, unser bezeichnet den Versicherer, der diese Versicherung ausgestellt hat.

Sie, Ihr(e), Sie selbst bezeichnet die versicherte Person.

Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Abschnitte dieser Versicherung.

1. Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, müssen/muss sich so bald wie möglich mit der Supportgesellschaft in Verbindung setzen, um uns über einen Schadenfall zu informieren.

2. Sie müssen alle zumutbaren Schritte unternehmen, um einen Schaden, der dazu führen kann, dass Sie einen Schadenfall im Rahmen dieser Versicherung geltend machen, zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

3. Um den vollen Schutz dieser Versicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die im Abschnitt So melden Sie einen Schadenfall beschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann ausschlaggebend dafür sein, ob wir bei einem Schadenfall eine Zahlung vornehmen.

4. Sie müssen unserer Abteilung für Schadenfälle sämtliche Dokumente zur Verfügung stellen, die für nötig erachtet werden, um den Schadenfall zu bearbeiten. Sie tragen die Kosten für die Erbringung der benötigten Nachweise.

5. Sie müssen uns dabei helfen, von uns gezahlte Beträge zurückzufordern, wenn ein anderer Versicherer oder eine andere Partei zur Zahlung dieser Beträge verpflichtet ist. Dazu kann die Bereitstellung von Informationen an uns und das Ausfüllen der zugehörigen Formulare gehören.

6. Eine versicherte Person, die die Zahlung bei einem Schadenfall beantragt, muss uns die Erlaubnis erteilen, medizinische Befunde oder Aufzeichnungen von einem Arzt einzuholen, der die versicherte Person behandelt hat; andernfalls werden wir bei einem Schadenfall keine Zahlung leisten.

7. Wir können die versicherte Person bitten, sich einer (1) oder mehreren medizinischen Untersuchungen zu unterziehen. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für die Untersuchung(en), alle medizinischen Befunde und Aufzeichnungen sowie angemessene Reisekosten für die versicherte Person und alle Personen, die zur Teilnahme an der Untersuchung mit der versicherten Person reisen müssen, wenn diese Kosten im Voraus durch uns genehmigt werden. Wenn die versicherte Person ohne triftigen Grund nicht zur Untersuchung erscheint, sind wir berechtigt, den Antrag abzulehnen.

8. Wenn eine versicherte Person verstirbt, sind wir berechtigt, auf unsere Kosten eine Autopsie zu fordern.

9. Sie sind verpflichtet, alle Beträge an uns zurückzuzahlen, die wir gezahlt haben und die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies kann Überzahlungen und Zahlungen umfassen, auf die Sie keinen Anspruch haben.

10. Wenn wir bei einem Schadenfall gemäß dieser Versicherung Zahlungen geleistet haben und dies als

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vollständiger und endgültiger Ausgleich des Schadenfalls akzeptiert wurde, müssen wir keine weiteren Zahlungen für denselben Schadenfall vornehmen.

11. Jeder Betrug, jede vorsätzliche Unehrlichkeit oder jedes vorsätzliche Zurückhalten von Informationen durch eine versicherte Person macht diese Versicherung unwirksam, soweit es den Versicherungsschutz für diese versicherte Person betrifft.

12. Diese Versicherungspolizze unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Normen des internationalen Privatrechts. Die österreichischen Gerichte sind international für Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns zuständig.

13. Die Bedingungen dieser Versicherung sind in Deutsch und Englisch verfügbar und alle Mitteilungen in Bezug auf diese Versicherung erfolgen in Deutsch. Bei Unterschieden geht die deutschsprachige Version vor.

14. Wenn ein Schadenfall gemäß der Versicherung als berechtigt erachtet wird, leisten wir Zahlungen im Schadenfall nur direkt an den Dienstleister und nicht an die versicherte Person.

15. Wir können auch Dritte (z. B. eine Fluggesellschaft, ein Reiseunternehmen oder ein Hotel) kontaktieren, die der versicherten Person Dienstleistungen zur Verfügung stellten, um die bereitgestellten Informationen zu überprüfen.

16. Die Prämien sind, wie vereinbart, vom Versicherungsnehmer zu bezahlen und die Informationen werden uns in der Form und in der von uns als angemessen angesehenen Häufigkeit zur Verfügung gestellt, damit der Versicherungsschutz in Kraft bleibt.

Allgemeine Ausschlüsse

Allgemeine Ausschlüsse gelten für alle Abschnitte dieser Versicherung. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Ausschlüssen finden Sie weitere Ausschlüsse, die für den entsprechenden Abschnitt der Versicherung gelten, unter „Wofür Sie keinen Versicherungsschutz haben“ unter jedem Abschnitt der Versicherung.

Wir haften bei keinem Abschnitt der Versicherung für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben:

1. Alle Kosten, die nicht mit COVID-19 zusammenhängen;

2. Jegliche Vorerkrankungen oder sich daraus ergebende Komplikationen;

3. Sie reisen gegen den Rat eines Arztes oder um ärztliche Beratung oder Behandlung bezüglich COVID-19 zu erhalten;

4. Krieg, Bürgerkrieg, Invasion, Revolution oder ähnliche Ereignisse;

5. Verlust, Kosten, Haftung oder Schäden an Sachwerten durch ionisierende Strahlung oder Kontamination infolge von Radioaktivität aus:

a. Kernbrennstoff oder b. nuklearen Abfällen durch:

(i) Verbrennung von Kernbrennstoff oder

(ii) radioaktive, toxische oder explosive Kernmaterialien oder

(iii) sonstige gefährliche Eigenschaften explosiver nuklearer Ausrüstung.

6. Verbreitung, Anwendung oder Freisetzung von pathogenen oder giftigen biologischen oder chemischen Materialien;

7. Reisen in ein bestimmtes Land oder Gebiet, wenn eine offizielle Regierungsbehörde oder Gesundheitsbehörde in Ihrem Wohnsitzland vor Beginn Ihrer Auslandsreise ein Reiseverbot für die Reise in dieses Land oder Gebiet ausgegeben hat.

8. Ihre Beteiligung an vorsätzlichen, böswilligen, rücksichtslosen, illegalen oder kriminellen Handlungen;

9. Ihre Selbsttötung oder versuchte Selbsttötung;

10. Ihre vorsätzliche Selbstgefährdung (es sei denn, Sie versuchen, ein Menschenleben zu retten);

11. Ihr Versäumnis, die Impfungen zu erhalten, die eine Regierungsbehörde (a) Ihres Wohnsitzlandes oder (b) eines Ihrer Ziele für Ihre Auslandsreise von Ihnen verlangen.

12. Alle Reisen, die an einem Ort innerhalb Ihres Wohnsitzlandes durchgeführt werden.

Außerdem gilt Folgendes:

13. Sofern in Abschnitt A1 nichts anderes angegeben ist, deckt diese Versicherung keine Kosten für COVID-19- Tests vor der Auslandsreise, COVID-19-Tests am Abflug- oder Ankunftsflughafen oder obligatorische COVID-19-Tests ab, die von einer offiziellen Regierungs- oder Gesundheitsbehörde verlangt werden.

14. Sofern nach lokalem Recht zulässig, bietet diese Versicherung keinen Versicherungsschutz für jegliche Verluste, Ausgaben, Ereignisse oder Haftungen, die durch andere Versicherungen oder behördliche

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Maßnahmen oder Pläne abgedeckt sind oder aus einer anderen Quelle zu begleichen sind. Wir zahlen jedoch die Differenz zwischen dem, was im Rahmen der anderen Versicherung oder der behördlichen Maßnahmen oder Pläne oder einer solchen anderen Quelle zu zahlen ist, und dem, worauf Sie ansonsten gemäß dieser Versicherung Anspruch hätten.

15. Diese Versicherung deckt keine indirekten Verluste, Kosten, Belastungen oder Ausgaben (d. h. Verluste, Kosten, Belastungen oder Ausgaben, die nicht unter den Überschriften „Wofür Sie einen Versicherungsschutz haben“ im Abschnitt Ihre Leistungen gemäß dieser Versicherung aufgeführt sind; z. B. Verdienstausfall, wenn Sie nach Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können).

16. Diese Versicherung deckt keine Kosten, für die Sie hätten aufkommen müssen, wenn der Grund für den Schadenfall nicht aufgetreten wäre (z. B. die Kosten für Nahrungsmittel, für die Sie in jedem Fall hätten bezahlen müssen).

Bitte beachten Sie:

Sanktionsausschlüsse:

Wir werden:

(a) keinen Versicherungsschutz für Schäden bereitstellen, die direkt oder indirekt aus geplanten oder tatsächlichen Reisen in, nach oder durch ein(em) Land oder eine(r) Region entstehen, das/die umfassenden Sanktionen unterliegt. Dies sind zum Datum des Inkrafttretens dieser Versicherung Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea und die Krim-Region der Ukraine;

(b) für Reisen, die in einem dieser umfassend sanktionierten Länder oder einer dieser Regionen beginnen oder dort erworben werden, keinen Versicherungsschutz bereitstellen;

(c) für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser umfassend sanktionierten Länder oder einer dieser Regionen haben, keinen Versicherungsschutz bereitstellen; und

(d) keine Zahlungen an natürliche Personen oder dienstleistende Organisationen leisten, die sich in einem dieser umfassend sanktionierten Länder oder einer dieser Regionen befinden, und keinen Versicherungsschutz für Personen mit Wohnsitz in einem dieser Länder oder einer dieser Regionen gewähren.

Wir bieten keinen Versicherungsschutz und wir sind nicht zum Ausgleich von Schadenfällen oder zur Gewährung von Leistungen im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet, wenn wir feststellen, dass die Gewährung eines solchen Versicherungsschutzes, die Zahlung für einen solchen Schadenfall oder die Gewährung einer solchen Leistung den Versicherer, seine Muttergesellschaft oder sein oberstes ihn beherrschendes Unternehmen Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionsgesetzen oder -vorschriften der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde.

Diese Versicherung wird keine Verluste, Verletzungen, Schäden oder gesetzliche Haftpflicht abdecken, die direkt oder indirekt von einer Person oder juristischen Person erlitten werden, die auf einer anwendbaren staatlichen Beobachtungsliste als Unterstützer von Terrorismus, Drogen- oder Menschenhandel, Piraterie, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, organisierter Kriminalität, böswilligen Cyber-Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen identifiziert wurde; oder Ansprüche, Verluste oder Kosten bezahlen, die einen Dienstleister betreffen, der auf einer solchen Liste steht.

Ihre Leistungen gemäß dieser Versicherung

Abschnitt A1 – Behandlungskosten im Zusammenhang mit COVID-19

Bitte beachten Sie:

1. Sie oder jemand, der in Ihrem Namen handelt, müssen/muss sich so schnell wie irgend möglich mit der Supportgesellschaft in Verbindung setzen und

2. Wenn Sie Anspruch auf die Zahlung aller oder eines Teils der Behandlungskosten aus einer anderen Quelle haben, zahlen wir die Differenz.

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A1

einen Versicherungsschutz haben

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A1 und Abschnitt A2 keinen Versicherungsschutz haben

Wir zahlen bis zu dem Betrag, der in der Leistungstabelle für medizinisch notwendige und angemessene Kosten aufgeführt ist, wenn Sie während Ihrer Auslandsreise positiv auf COVID-19 getestet wurden. Dies beinhaltet:

Zusätzlich zu den Ausschlüssen, die im Abschnitt Allgemeine Ausschlüsse aufgeführt sind, deckt diese Police keine Verluste oder Kosten ab, die sich aus Folgendem ergeben oder Folgendem zugeschrieben werden können:

(11)

1. Kosten für notfallmäßige medizinische, chirurgische und Krankenhaus-Behandlung sowie Rettungswageneinsatz.

2. Wenn Sie nicht wie von Ihnen ursprünglich geplant in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland

zurückkehren können und die

Supportgesellschaft zustimmt, dass Ihr verlängerter Aufenthalt medizinisch notwendig ist, zahlen wir für:

• Zusätzliche Unterkunft (nur Zimmer)

• Reisekosten (Economy Class, es sei denn, eine höhere Reiseklasse wird als medizinisch notwendig angesehen und im Voraus von der Supportgesellschaft genehmigt), damit Sie in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland zurückkehren können.

Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für die erforderlichen nachfolgenden COVID-19-Tests während der Quarantäne, wenn Sie sich während einer Auslandsreise aus einem der folgenden zwei Gründe unerwartet in eine obligatorische Quarantäne außerhalb Ihres Wohnsitzlandes oder Ihres Abreiselandes begeben müssen:

Sie werden positiv auf COVID-19 getestet oder

• Die entsprechende Behörde stellt fest, dass Sie oder eine mitreisende Person dem Coronavirus ausgesetzt waren, das die Krankheit COVID-19 verursacht.

1. Jede Behandlung oder Operation, die nach Ansicht der Supportgesellschaft nicht unmittelbar erforderlich ist und warten kann, bis Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren. Die Entscheidung der Supportgesellschaft ist endgültig.

2. Die zusätzlichen Kosten für ein Einzel- oder Privatzimmer im Krankenhaus, es sei denn, Mehrbettzimmer sind nicht verfügbar oder ein Einzel- oder Privatzimmer im Krankenhaus ist medizinisch notwendig.

3. Alle Kosten für Erkrankungen, die nicht mit der COVID-19-Diagnose auf Ihrer Auslandsreise zusammenhängen;

4. Jegliche Such- und Rettungskosten, die Ihnen durch eine Regierung, regulierte Behörde oder private Organisation, die mit Ihrem Auffinden und Retten befasst ist, auferlegt werden. Dies beinhaltet nicht Kosten für medizinische Evakuierung durch das geeignetste Transportmittel.

5. Sämtliche Kosten für:

• Telefonanrufe,

• Taxikosten,

• Speisen und Getränke (es sei denn, sie sind Teil Ihrer Krankenhauskosten, wenn Sie stationär behandelt werden) oder

• Kosten, die Sie direkt beim Dienstleister abrechnen.

6. Alle Kosten, die Sie bezahlen müssen, wenn Sie sich geweigert haben, in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland zurückzukehren, und die Supportgesellschaft Sie für rückreisefähig erachtet hat.

7. Jegliche Behandlung oder Medikation, die Sie erhalten, nachdem Sie in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland zurückgekehrt sind.

8. Kosten, die nicht durch Sie oder in Ihrem Auftrag entstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass die im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Bedingungen für alle Leistungsbereiche gelten.

Abschnitt A2 – Medizinischer Notfalltransport und Rückführung

Bitte beachten Sie:

Falls Sie während Ihrer Auslandsreise positiv auf COVID-19 getestet werden, was zu einer medizinisch notwendigen Behandlung führt, behalten wir uns das Recht vor, Sie von einem Krankenhaus in ein anderes verlegen zu lassen und/oder Ihren Notfalltransport zu Ihrem Wohnort zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Auslandsreise zu organisieren. Wir werden dies tun, wenn Sie nach Meinung des beteiligten Mediziners und der Supportgesellschaft sicher in Ihr Wohnsitzland, Ihr Abreiseland oder an Ihren Wohnort verlegt werden und/oder reisen können, um dort die Behandlung fortzusetzen.

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A2

einen Versicherungsschutz haben

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt A2 keinen Versicherungsschutz haben

Erforderliche Nachweise zu Ansprüchen für Abschnitt A1

• Nachweis eines positiven COVID-19-Tests

• Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisetickets)

• Rechnungen für Behandlungskosten

• Offizielles Schreiben des behandelnden Arztes zur Bestätigung, dass die Ausgaben medizinisch notwendig waren

Bitte beachten Sie: Je nach den Umständen können wir weitere Nachweise für die Geltendmachung Ihres Schadenfalls verlangen. In diesem Fall werden wir diese bei Ihnen anfordern.

(12)

Wir zahlen bis zu dem Betrag, der in der Leistungstabelle für die erforderlichen und angemessenen Kosten für die Notfallevakuierung und Rückführung aufgrund Ihrer Diagnose von COVID-19 während Ihrer Auslandsreise aufgeführt ist. Dies beinhaltet:

Einzelheiten darüber, was nicht versichert ist, entnehmen Sie bitte den Ausschlüssen in Abschnitt A1 und den Allgemeinen Ausschlüssen in dieser Police. Darüber hinaus tragen wir keine Kosten, die Sie direkt mit dem Dienstleister abrechnen.

1. Die Kosten für Ihre vorzeitige Rückkehr in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland, vorausgesetzt, diese wurden durch die Supportgesellschaft im Voraus genehmigt und als medizinisch notwendig erachtet.

2. Die Kosten für Ihren Transport in ein Krankenhaus, das für die medizinisch notwendige Behandlung als angemessen erachtet wird;

3. Rückkehr einer (1) mitreisenden Person und minderjähriger Kinder in Ihr Wohnsitzland.

4. Im Todesfall die Kosten für die Überführung Ihres Leichnams oder Ihrer Asche in Ihr Wohnsitzland oder Ihr Abreiseland bis zu den in der Leistungstabelle angegebenen Beträgen.

Wenn sich die Geltendmachung eines Schadenfalls auf Ihre Rückreise in Ihr Wohnsitzland bezieht und Sie kein Rückreiseticket haben, bringen wir von Ihrem Schadenfall einen Betrag in Abzug, der dem von Ihrer ursprünglichen Fluggesellschaft veröffentlichten Preis für einen einfachen Flug (basierend auf der gleichen Klasse, die Sie für Ihre Hinreise gebucht hatten) für die Route

Ihres Rückflugs entspricht.

Bitte beachten Sie, dass die im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Bedingungen für alle Leistungsbereiche gelten.

Erforderliche Nachweise zu Ansprüchen für Abschnitt A2

• Nachweis eines positiven COVID-19-Tests

• Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisetickets)

• Offizielles Schreiben des behandelnden Arztes zur Bestätigung, dass der Notfalltransport medizinisch notwendig war

Bitte beachten Sie: Je nach den Umständen können wir weitere Nachweise für die Geltendmachung Ihres Schadenfalls verlangen. In diesem Fall werden wir diese bei Ihnen anfordern.

(13)

Abschnitt B – Zuschuss bei Quarantäne im Ausland aufgrund von COVID-19

Bitte beachten Sie: Diese Leistung ist nur für die Zeit zahlbar, in der Sie unter eine unerwartete angeordnete Quarantäne im Ausland gestellt werden, und endet, wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr in Ihrem Wohnsitzland oder Ihrem Abreiseland in Quarantäne begeben müssen. Dieser Betrag soll Ihnen helfen, angemessene und notwendige Unterbringungskosten zu bezahlen, die direkt mit Ihrer Quarantäne zusammenhängen.

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt B

einen Versicherungsschutz haben

Wofür Sie bei den Punkten in Abschnitt B keinen Versicherungsschutz haben

Wir zahlen bis zur Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrags, wenn Sie sich während einer Auslandsreise auf schriftliche Anordnung einer Behörde oder eines Arztes aus einem der beiden folgenden zwei Gründe unerwartet in eine angeordnete Quarantäne außerhalb Ihres Wohnsitzlandes oder Ihres Abreiselandes begeben müssen:

Sie werden positiv auf COVID-19 getestet oder

• Die entsprechende Behörde stellt fest, dass Sie oder eine mitreisende Person dem Coronavirus ausgesetzt waren, das die Krankheit COVID-19 verursacht.

Wir übernehmen angemessene und notwendige Unterbringungskosten, die in direktem Zusammenhang mit einer solchen Quarantäne stehen, bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag

für bis zu 14 aufeinander folgende Tage.

Zusätzlich zu den Ausschlüssen, die im Abschnitt Allgemeine Ausschlüsse aufgeführt sind, deckt diese Versicherung keine Verluste oder Kosten ab, die sich aus einer Quarantäne-Verpflichtung ergeben, auf einer solchen basieren oder einer solchen zugeschrieben werden können, die allgemein oder weitgehend für folgende Personen gilt:

• alle ankommenden/durchreisenden Passagiere oder alle ankommenden/durchreisenden Passagiere aus einem bestimmten geographischen Herkunftsgebiet;

• alle Personen, die sich derzeit in einem bestimmten geographischen Gebiet befinden:

• alle Passagiere oder eine Untergruppe von Passagieren, die nicht nur aus Ihnen und Ihrer/Ihren mitreisenden Person(en) besteht, in einem üblichen Beförderungsmittel.

• Kosten, die Sie direkt beim Unterkunftsanbieter für die Quarantäne begleichen.

Bitte beachten Sie, dass die im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Bedingungen für alle Leistungsbereiche gelten.

Abschnitt C – Hilfe bei Reisenotfällen

Wichtiger Hinweis: Dieser Abschnitt sieht nur Unterstützungsleistungen vor und bietet keinen Versicherungsschutz für medizinische Notfallkosten, Notfalltransportkosten oder andere Ausgaben, es sei denn, sie sind an anderer Stelle in dieser Versicherung abgedeckt.

Die Supportgesellschaft bietet weltweit rund um die Uhr Unterstützung bei Reisenotfällen, wenn während Ihrer Auslandsreise Folgendes eintritt:

Ihnen wird aufgrund von Fieber oder anderen medizinischen Gründen der Flug untersagt.

Ihnen wird die Einreise in ein Land aufgrund von Fieber oder anderen medizinischen Gründen untersagt.

Sie fühlen sich auf Ihrer Reise krank.

Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, die eine stationäre Einweisung in ein Krankenhaus, einen Notfalltransport oder die Rückkehr an Ihren Wohnort aus einem von dieser Versicherung abgedeckten Grund erforderlich macht, müssen Sie sich an die Supportgesellschaft wenden und deren Rat oder Anweisung befolgen.

Andernfalls kann Ihr Anspruch im Rahmen dieser Versicherung gefährdet sein.

Die Supportgesellschaft unterhält ein Netzwerk von Servicezentren, die Ihnen vor und während Ihrer Auslandsreise rund um die Uhr Unterstützung bieten.

Abhängig von Ihren spezifischen Anforderungen können wir Folgendes tun:

1. Wenn medizinische Versorgung erforderlich ist, verweisen wir Sie an geeignete medizinische Einrichtungen, überwachen Ihren Zustand und Ihre Behandlung und halten Ihre Familie und Ihre Freunde Erforderliche Nachweise zu Ansprüchen für Abschnitt B

• Nachweis eines positiven COVID-19-Tests, falls zutreffend

• Nachweis einer von einer Behörde oder einem Arzt ausgestellten Quarantäne-Pflicht

• Nachweis Ihrer Einweisung in ein Krankenhaus, ein Quarantäne-Hotel oder eine Quarantäne- Unterkunft samt Datum und Uhrzeit der Aufnahme und Entlassung

• Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisetickets)

Bitte beachten Sie: Je nach den Umständen können wir weitere Nachweise für die Geltendmachung Ihres Schadenfalls verlangen. In diesem Fall werden wir diese bei Ihnen anfordern.

(14)

an Ihrem Wohnort auf dem Laufenden; und

2. Wir beraten uns mit Ihrem behandelnden Arzt, um zu beurteilen, ob und wann ein Notfalltransport und eine Rückführung erforderlich ist, und koordinieren alle Dienstleistungen.

Wir werden versuchen, Ihre medizinische Versorgung auf Ihren Reisen zu gewährleisten. Die Supportgesellschaft kann jedoch nicht garantieren, dass immer geeignete medizinische Einrichtungen verfügbar sind. Die Supportgesellschaft wird nur zur Fernüberwachung Ihrer Erkrankung eingesetzt und kann die Durchführung Ihrer medizinischen Behandlung nicht übernehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn Ihr Schadenfall nicht durch diese Versicherung abgedeckt ist, die Bereitstellung von Notfallhilfe an sich kein Anerkenntnis der Haftung seitens des Versicherers für Ihren Schadenfall darstellt.

Im Abschnitt Wichtige Kontaktdaten finden Sie weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit der Supportgesellschaft.

Wichtige Kontaktdaten

HILFE IN NOTFÄLLEN UND AUF REISEN

*Für englischsprachige und arabischsprachige Anrufer: Während Sie sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden, können Sie auch eine lokale Nummer unter 800 3 244 anrufen.

Sprache Schadenfälle –

Kontaktnummer Schadenfälle – E-Mail-

Adresse Supportabteilung

– Kontaktnummer Supportabteilung – E-Mail- Adresse Deutsch +49 699 711 3997 DE.travelclaims@AIG.com +49 6997113999 DE.assistance@aig.com

Täglich rund um die Uhr verfügbar.

Ihre Recht, Beschwerden einzureichen

Wir sind der Meinung, dass Sie einen freundlichen, fairen und schnellen Service verdienen. Wenn unser Service Ihre Erwartungen nicht erfüllt, wenden Sie sich bitte an das Team, mit dem Sie unzufrieden sind, damit Ihre Beschwerde umgehend bearbeitet werden kann. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie immer noch einen Grund für Ihre Beschwerde haben, wenden Sie sich an den Customer Complaints Officer (Kundenreklamationsbeauftragten), AIG Europe S.A., 30 North Wall Quay, IFSC, Dublin 1, D01 R8H7. Telefon: +353 1 208 1400 oder +353 1 208 4908 und E-Mail: customercomplaints.ie@aig.com.

Um uns bei der Bearbeitung Ihrer Hinweise zu helfen, geben Sie bitte Ihren Reiseplan/Ihre Schadennummer und den Namen des Versicherungsnehmers/der versicherten Person an. Wir werden unser Bestes tun, um Probleme direkt mit Ihnen zu lösen.

Wenn das von Ihnen kontaktierte Team das Problem nicht innerhalb von 5 Werktagen lösen kann, senden wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben mit dem Namen und den Kontaktdaten der Person, die für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zuständig ist. Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir Ihnen entweder ein abschließendes Antwortschreiben oder eine abschließende Mitteilung zukommen lassen, in der bestätigt wird, wann wir unsere Untersuchung voraussichtlich abschließen werden.

Wir haben 30 Kalendertage Zeit, um die Beschwerde zu untersuchen und Ihnen ein abschließendes Antwortschreiben zukommen zu lassen.

Da die AIG Europe S.A. ein luxemburgisches Versicherungsunternehmen ist, können Beschwerdeführer, bei denen es sich um natürliche Personen handelt und die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, zusätzlich zum oben beschriebenen Beschwerdeverfahren Folgendes tun, wenn Sie mit der Antwort der AIG Europe S.A., Niederlassung Irland, nicht zufrieden sind oder wenn nach 90 Tagen keine Antwort eingegangen ist:

- Eine schriftliche Beschwerde bei der Hauptniederlassung der AIG Europe S.A. an AIG Europe S.A.,

„Service Reclamations Niveau Direction“, 35D Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg oder per E-Mail an aigeurope.luxcomplaints@aig.com einreichen;

- Sich an eine der luxemburgischen Vermittlungsstellen wenden, deren Kontaktdaten auf der Website der AIG Europe S.A. unter http://www.aig.lu/ verfügbar sind; oder

(15)

- Einen Antrag für ein „außergerichtliches Schlichtungsverfahren“ beim luxemburgischen Commissariat Aux Assurances (CAA) stellen, und zwar schriftlich an Commissariat Aux Assurances, 7 Boulevard Joseph II, L-1840, Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg oder per Fax an +352 22 69 10 oder per E-Mail an reclamation@caa.lu oder online über die CAA-Website unter http://www.ca.lu.

Alle Anfragen an das CAA oder an eine der luxemburgischen Schlichtungsstellen müssen auf Luxemburgisch, Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.

Sie können auch die folgenden externen Stellen kontaktieren:

Versicherungsverband Österreich Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien +43 1 711 56 0, https://www.vvo.at/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Stubenring 1, 1010 Wien

Website: www.sozialministerium.at

E-Mail: versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at Finanzmarkaufsicht

Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien +43 1 249 59 3444, https://www.fma.at/

Sie können auch die Plattform der Europäischen Kommission für Online-Streitbeilegung (Online Dispute Resolution, ODR) über den folgenden Link nutzen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(16)

Travel Insurance

Insurance Product Information Document Company: AIG Europe S.A., Ireland Branch

Product: Emirates COVID-19 Medical & Quarantine Travel Insurance Policy

AIG Europe S.A. is authorised by the Ministère des Finances and supervised by the Commissariat aux Assurances in Luxembourg (number B218806). The Ireland branch has its registered office at 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin 1, Ireland(number 908876).

You can find complete information on the policy in the policy document.

What is this type of insurance?

This is a group policy issued to Emirates, under which certain rights are made available to you as an additional insured under the policy. It covers COVID-19 related overseas medical expenses, emergency medical

evacuation and repatriation costs, unexpected costs for mandatory quarantine overseas and emergency assistance. This is provided on both return and one-way trips outside your country of residence or country of departure, subject to the applicable duration terms set out below, and all policy terms and conditions.

1. Please note: The policy covers you for overseas trips for travel with Emirates which meets all of the following conditions; is booked and ticketed between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

2. for which the initial flight is taken between December 1, 2021 and March 31, 2022; and 3. for which you have been issued an Emirates ticket which has 176 as the first-three digits of the

‘ticket number’

. What is insured?

Medical expenses if you test positive for COVID-19

Emergency medical expenses

Sum insured: Actual cost, up to € 150 000

Emergency medical evacuation &

repatriation

Sum insured: Actual cost

Repatriation of remains in the event of death from COVID-19

Sum insured: Actual cost Quarantine costs

Reasonable and necessary expenses if you are unexpectedly placed into mandatory quarantine outside your country of

residence by a written order of an authority or Medical Practitioner for one of the following two reasons:

o you test positive for COVID-19; or o such governmental body identifies

you or any travelling companion, specifically, as having been exposed to the coronavirus that causes COVID-19.

What is not insured?

Any trip that does not meet the conditions stated above

Cancellation, trip delay or trip curtailment

Any costs not related to COVID-19

A COVID-19 diagnosis prior to the start of your cover under this policy or any complication arising from it

Expenses for pre-trip COVID-19 testing, COVID-19 testing at the departure or arrival airport, or mandatory COVID-19 testing required by an official government or health authority

Quarantine that generally or broadly applies to:

o all arriving/transiting passengers, or all arriving/transiting passengers from a particular geographic area of origin;

o all individuals currently located in a particular geographic area;

o all passengers, or a sub-group of passengers that is broader than just you and your travelling companion(s)

Any treatment or medication of any kind that you receive after you return to your country of residence

(17)

Twenty-four (24) hour AIG Travel Assistance: included

after you have been ill)

Travelling against the advice of a Medical Practitioner or for the purpose of obtaining medical advice or treatment abroad

Claims arising from you being involved in any deliberate, malicious, reckless, illegal or criminal act

Are there any restrictions on cover?

!

You or someone acting on your behalf must contact the AIG Travel Inc. as soon as reasonably possible to notify us of a claim A claim will only be settled directly with the provider of Quarantine accommodation or medical services and no payment will be made to the insured person

Where am I covered?

Outside your country of residence and country of departure.

No cover is provided for any trip in, to or through Iran, Cuba, Syria, North Korea, and the Crimea Region of the Ukraine.

What are my obligations?

— You must take all reasonable steps to avoid or reduce any loss.

— If you make a claim, you must provide documents and other evidence that we need to deal with your claim, and follow the claims procedure set out in the policy

— You must pay back any amount you are not entitled to under this policy When and how do I pay?

No payment for cover is required from you.

When does the cover start and end?

Cover for medical, evacuation and repatriation expenses and the quarantine allowance start when you arrive at the first overseas destination as shown on your travel itinerary. Cover ends when you return to your country of

residence or country of departure or 31 days after this cover started, whichever is earlier.

• If medical treatment for COVID-19 is initiated withing the 31 day coverage period, cover under medical expenses will continue beyond 31 days until you return to your country of residence or country of departure, subject to the applicable limits and the other terms and conditions of this policy.

• If you are placed into an unexpected mandatory quarantine while overseas within the 31 day coverage period, cover under the COVID-19 Quarantine benefit will continue beyond 31 days subject to the applicable limits and the other terms and conditions of this policy.

Cover for emergency travel assistance starts when you are boarding for the first overseas destination as shown on your travel itinerary and ends when you return to your country of residence or 31 days after this cover started, whichever is earlier.

How do I cancel the contract?

This policy can only be cancelled by Emirates. The Cover is provided at no cost to the insured person so there is no entitlement to a refund.

(18)

Demands and Needs Statement

Cover is provided for residents of Austria only.

This policy provides cover against Covid-19 related medical expenses and quarantine costs whilst abroad only and does not provide cover for other travel related risks. Pre-existing medical conditions are not covered.

The meanings of terms in bold, including the term 'pre-existing medical conditions', are explained in the General Definitions section of this policy.

This policy meets the demands and needs of a customer who wishes to have insurance against emergency medical expenses, emergency medical evacuation and repatriation costs, unexpected mandatory Quarantine overseas costs, or may require emergency assistance. The policy does not provide general travel-related coverage (such as general cancellation, loss of baggage, trip delay or trip curtailment), even if related to COVID-19. The policy also does not provide medical coverage for anything other than COVID-19. Customers are advised to ensure that this product meets their demands and needs, and to take additional travel insurance out for their trip if necessary.

Insurance does not cover everything. Please read this policy carefully and ensure that this policy meets Your insurance needs. You might already have insurance elsewhere that provides cover for some of the benefits in this policy. Equally, You may wish to purchase additional travel insurance to cover other travel related risks. Neither We, nor Emirates, can give You advice about whether the policy is right for You.

About This Product

This group policy is evidence of the contract between Emirates (the Policyholder) and AIG Europe S.A. (Ireland Branch) (the Insurance Provider; We, Us, or Our). The Policyholder will pay the agreed premium for the benefits stated in this policy for COVID-19 related losses incurred by an Insured Person (You, Your).

Coverage will attach only to an Overseas Trip as defined in the General Definitions section of this document. The validity of this policy must be verified by presenting the Travel Itinerary.

IMPORTANT - PLEASE NOTE:

• This policy only covers expenses as shown in the Table of Benefits for COVID-19 related medical expenses and quarantine costs abroad.

• The policy does not provide any cover for cancellation, trip curtailment, or trip delay, even if related to COVID-19.

• A Claim will only be settled directly with the provider of Quarantine accommodation or medical services and no payment will be made to the Insured Person.

You or someone acting on Your behalf must contact the Assistance Company as soon as reasonably possible to notify Us of a Claim. A Claim will only be settled by Us directly with the provider.

This policy is effective for Overseas Trips for travel with the Policyholder which meet all of the following conditions:

1. is booked and ticketed between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

2. for which the initial Flight is taken between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

3. for which You have been issued an Emirates ticket which has ‘176’ as the first three digits of the ticket number.

See Period of Coverage for details on the coverage period applicable to each Insured Person.

Details of the Insurance Provider AIG Europe S.A. (Ireland Branch) 30 North Wall Quay

International Financial Services Centre Dublin 1, Ireland

Telephone: +353 1208 1400 Internet: www.aig.ie

E-Mail: postmaster.ie@aig.com

The Insurer is AIG Europe S.A (hereinafter referred to as “AIG”, “Insurer”, “We” or “Us”), an insurance company and member of the AIG Group having its registered office at 35 D Avenue J.F. Kennedy, L-1855, Luxembourg, whose company number is B218806. AIG Europe S.A is an insurance undertaking authorised by the Luxembourg Ministère des Finances and supervised by the Commissariat aux Assurances 7, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu, http://www.caa.lu/. This product will be underwritten

(19)

on a Freedom of Services basis from AIG’s branch in Ireland (AIG Europe S.A. (Ireland Branch), regulated by the Central Bank of Ireland), 30 North Wall Quay, International Financial Services Centre, Dublin, 1, Ireland, whose company number is 908876). Contact details of the Central Bank of Ireland are P.O. Box 559, North Wall Quay, Dublin 1, D01 F7X3. Telephone: 1890 77 77 77. Fax: 01 6716561. E-mail: enquiries@centralbank.ie. Web:

http://www.centralbank.ie. If a solvency and financial condition report of AIG Europe S.A. is available, it can be found at http://www.aig.lu/.

AIG Europe S.A., Ireland Branch does not offer advice or any personal recommendation about this product.

Assistance Services are provided by AIG Travel Inc. (Assistance Company). See the Important Contact Information on page 10 for details.

This is a group insurance policy and Emirates pays Us the premium. It does not receive commission or any other remuneration from Us for arranging the policy and does not pass on any charge for it to You.

Data Disclosure

We may process data relating to the Insured Person for providing insurance products and assistance services, legal, administrative and management purposes and in particular may process any sensitive personal data relating to the Insured Person including race, religion, marital status, medical information, etc.

To provide coverage under this contract of Insurance We may make such information available to third parties including but not limited to any Group Company of AIG, those who provide products or services to Us or any Group Company of AIG, and regulatory authorities, within and outside the Insured Person’s country of domicile. To review Our privacy policy, go to https://www.aig.com/globalprivacy

Definitions

Terms shown in bold in this policy have defined meanings given to them in the General Definitions section of this document.

Period of Coverage

The policy is effective for Overseas Trips for travel with the Policyholder which meets all of the following conditions:

1. is booked and ticketed between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

2. for which the initial Flight is taken between December 1, 2021 and March 31, 2022; and

3. for which You have been issued an Emirates ticket which has ‘176’ as the first three digits of the ticket number.

Please note: You are only covered during the following periods for each benefit:

Section A1 – COVID-19 Medical Expenses, Section A2 – Emergency Medical Evacuation & Repatriation and Section B – Overseas COVID-19 Quarantine Allowance

• Cover starts when You arrive at the first overseas destination shown on Your Travel Itinerary.

• Cover ends at the earliest of:

a. When You return to Your Country of Residence; or b. When You return to Your Country of Departure; or c. 31 days after this cover started.

Section C - Emergency Travel Assistance

• Cover starts when You are boarding for the first overseas destination as shown on Your Travel Itinerary

• Cover ends at the earlier of:

a. When You return to Your Country of Residence; or b. When You return to Your Country of Departure; or c. 31 days after this cover started.

Please note:

If treatment for COVID-19 is initiated within the 31-day coverage period, cover under Section A1 – COVID-19 Medical Expenses and section A2 - Emergency Medical Evacuation & Repatriation will continue beyond 31 days until You return to Your Country of Residence or Country of Departure, subject to the limits stated in the Table of Benefits and the other terms and conditions of this policy.

If You are placed into an unexpected mandatory Quarantine while overseas within the 31-day coverage period, cover under Section B – Overseas COVID-19 Quarantine Allowance will continue beyond 31 days subject to the

(20)

limits stated in the Table of Benefits and the other terms and conditions of this policy.

The following cover is provided for each Insured Person. It is important that You refer to the individual sections of cover for full details of what You are entitled to should You need to make a Claim.

Table Of Benefits

Section Benefits Sum insured up to:

A1 - COVID-19 Medical Expenses - if You test positive

for COVID-19 Actual cost, up to € 150 000

A2 - Emergency Medical Evacuation & Repatriation - if You test positive for COVID-19

- Repatriation of Remains in the event of death from COVID-19

Actual Cost

B Overseas COVID-19 Quarantine Allowance Per day limit:

Maximum days:

€ 1 400

€ 100 14 days

C Emergency Travel Assistance Included

How To Make a Claim

Please note:

You or someone acting on Your behalf must contact the Assistance Company as soon as reasonably possible to notify Us of a Claim. A Claim will only be settled by Us directly with the provider and no payment will be made to the Insured Person.

All supporting Claim documents must be submitted to Us as soon as reasonably possible from the date of the event happening which causes You to submit Your Claim. Late notification of a Claim may affect Our acceptance of a Claim.

You have to provide at Your own expense all reasonable and necessary evidence We require to support a Claim.

If the information supplied is insufficient, We will identify the further information which is required. If We do not receive the information We need, We may reject the Claim.

The Assistance Company will provide help during Your Overseas Trip. They provide twenty-four (24) hour emergency service, 365 days a year. The contact details can be found in the Important Contact Details section.

Please have the following information available when You (or someone on Your behalf) contact the Assistance Company so that Your case can be dealt with efficiently:

Your name and address;

Your contact phone number;

Your Travel Itinerary

Your Passport / Identification and

• The name, address and contact phone number of Your Medical Practitioner.

For further details about claims, please refer to General Conditions.

General Definitions

Wherever the following words or phrases appear in bold in this policy, they will have the following meanings:

Assistance Company means the AIG assistance provider, or a third-party assistance provider referenced in the Important Contact Details section of this document.

Claim means a request by You to Us to avail of the range of benefits that are available under this policy.

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