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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 1

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 1 Der Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich südlich Anrather Straße zwischen An- schlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße werden der Bezirksvertretung Kre- feld-West zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Plangebiete dieser Bauleitplanverfahren liegen im Bezirk Krefeld-Fischeln, an der Gren- ze zum Bezirk Krefeld-West. Auswirkungen der Planung, insbesondere bzgl. Verkehr und Immissionen, betreffen auch den Bezirk Krefeld West. Daher wird die Bezirksvertretung Krefeld-West zusätzlich zur Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zu den verfah- rensleitenden Beschlüssen entsprechend der Gemeindeordnung und der Bezirkssatzung der Stadt Krefeld beteiligt.

Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-West zum Abschluss der Bauleitplanverfahren erfolgt mit einer separaten Vorlage, in der die Bezirksvertretung über das bisherige Verfah- ren und die wesentlichen, den Bezirk betreffenden Stellungnahmen und die vorgesehene Abwägung dazu informiert wird.

A. Anlass der Planung

Im Süden von Krefeld, unmittelbar östlich des Autobahnzubringers zur A 44 der Anschluss- stelle Krefeld-Forstwald, befindet sich das Paketzentrum 47 der Deutschen Post AG. Es ist im Jahr 1994 in verkehrsgünstiger Lage im Stadtbezirk Fischeln errichtet worden.

Die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums sind bereits seit einigen Jahren er- reicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten. Zur Entlastung der Situation und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweite- rungsmaßnahmen der Außenanlagen des Paketzentrums erforderlich, die jedoch teilweise über die Darstellungen des Sondergebietes „Frachtpostzentrum“ im Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld hinausgehen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Maßnahmen ergibt sich daher das Erfordernis, diese im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 804 „Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße“ sowie der geplanten 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren herbeizuführen.

B. Erläuterungen zur Planung

Zu den Planinhalten wird auf die Vorlagen zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – (Vorlage Nr. 4310/17) und der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße (Vorlage Nr. 4309/17) verwiesen, die der Bezirksvertretung West am 12.09.2017 zur Kenntnis vor- gestellt wurden.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 2 C. Bisherige Verfahrensschritte

Einleitender Beschluss

Der Rat der Stadt Krefeld hat am 02.06.2016 den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – gefasst mit der allgemeinen Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die drin- gend erforderliche Ertüchtigung des Paketzentrums Krefeld im Sinne einer städtebaulich geordneten und umweltverträglichen Entwicklung zu schaffen.

Ermöglicht werden sollte der Neubau einer leistungsfähigen Zufahrt mit ausreichenden Stauspuren und zugehörigen Abfertigungsflächen, der Ausbau einer leistungsfähigen Aus- fahrt sowie die Erhöhung der Anzahl von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen. Dar- über hinaus sollte die Grundlage zur Neu-Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis am Standort geschaffen werden.

Dabei wurden zunächst ausschließlich das Betriebsgelände der Deutschen Post sowie die an der Anrather Straße, im Zufahrtsbereich des Paketzentrums gelegene städtische Fläche für die Abwasserbeseitigung in das Plangebiet einbezogen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

In seiner Sitzung am 25.10.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 804 und die im Parallelverfahren durchgeführte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, welche in öffentlicher Veranstaltung am 06.04.2017 durchgeführt wurde. Entsprechend einem Auftrag aus dem Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung wurde dabei auch die Planung für die externen Ausgleichsflächen und für den Radweg an der Anrather Straße von der Hückelsmaystraße bis zum Bahnübergang mit vorgestellt.

Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Bürger die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden

Mit Schreiben vom 12.04.2017 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, sich zur vorgelegten Planung zu äußern.

Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wurde die Bezirksvertretung bereits mit den Vorlagen zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – (Vorlage Nr. 4310/17) und der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße (Vorlage Nr. 4309/17) informiert.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 3

Anhörung der Bezirksvertretung

Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln erfolgte am 19.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln nahm die Beschlussvorlagen zur Kenntnis. Darüber hinaus wurde die Verwaltung aufgefordert, die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zu den vorgesehenen Inhalten des noch zu erstellenden städtebaulichen Vertrages vorab zu informieren und in das entsprechende Verfahren mit einzubinden.

Die Information der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln über die relevanten Regelungsinhal- te des städtebaulichen Vertrages erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss durch entsprechende Ausführungen in den verschiedenen Abwägungsvorschlägen.

Die Bauleitpläne wurden auch der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme vor- gelegt, da das Bebauungsplangebiet an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteili- gung erfolgte am 12.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung.

Die Stellungnahmen nach dem Sitzungsprotokoll und der vorgeschlagene Umgang damit sind unter dem Punkt D. Abwägung in dieser Vorlage aufgeführt.

Anhörung des Naturschutzbeirates

Die Anhörung des Naturschutzbeirates erfolgte in seiner 14. Sitzung am 20.09.2017.

Der Naturschutzbeirat nahm den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 804 und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans zu Kenntnis. Er empfahl der unteren Naturschutzbehörde bzw.

der Verwaltung entsprechend einer der Niederschrift beigefügten Karte mehrere Punkte im Rahmen der Vorhaben zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

In seiner Sitzung am 19.09.2017 hat der Rat der Stadt Krefeld über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorge- brachten Stellungnahmen entschieden und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 804 sowie der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wurde das Plangebiet des Bebauungsplanes um die Ausgleichsfläche nördlich der Anrather Straße,den zwischen der Betriebsfläche und der Ausgleichsfläche gelegenen Abschnitt der Anrather Straße sowie die südöstlich des Betriebsgeländes der Deutschen Post gelegene kleinere Ausgleichsflä- che erweitert.

Die Bezeichnung des Bebauungsplans wurde geändert in:

Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 06.11.2017 bis einschließ- lich 06.12.2017 durchgeführt.

Zum Bebauungsplan sind hierzu sind insgesamt 19 Schreiben von Bürgern, zu einem Groß- teil gleichen Wortlauts, und Schreiben der Bürgervereine Holterhöfe und Forstwald einge-

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 4 gangen. Nur eine Stellungnahme wurde auch zur Flächennutzungsplanänderung abgege- ben.

Ein wesentliches Thema, das auch von den Bürgervereinen Holterhöfe und Forstwald ange- führt wurden, war die Anbindung des Paketzentrums an das öffentliche Straßennetz, ver- bunden mit der Verkehrsbelastung und dem baulichen Zustand der Anrather Straße. In die- sem Zusammenhang wurde das vorliegende Verkehrsgutachten kritisiert und neue Ver- kehrserhebungen gefordert. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Lichtemissionen sowie Geruchsemissionen verlangt.

Weitere von Bürgern vorgebrachte Stellungnahmen behandelten als wichtige Aspekte die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und der Umgang mit den Lärmimmissionen.

Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen der Bürgervereine und der vorgeschlagene Umgang damit sind unter dem Punkt D. Abwägung in dieser Vorlage aufgeführt.

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Mit Schreiben vom 23.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der Flächennut- zungsplanänderung informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem Datum wur- den die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen.

Zum Bebauungsplan sind hierzu insgesamt 27 Stellungnahmen von Behörden eingegan- gen, zur Änderung des Flächennutzungsplans 24 Schreiben. Dabei wurden oftmals keine Bedenken erhoben.

Wesentliche Anregungen wurden abgegeben zur Erweiterung des Prognosehorizontes des Verkehrsgutachtens von 2025 auf das Jahr 2030, zur Rückstausituation am Knoten An- rather Straße/Gladbacher Straße, zur Herrichtung der Ausgleichsfläche A1 (Aufforstung), zur Eingrünung der Sondergebietsfläche verbunden mit den Auswirkungen auf das Land- schaftsbild sowie dem vorhandenen Versickerungsbecken im Süden des Sondergebietes und der damit verbundenen artenschutzrechtlichen Untersuchung des Vorkommens der Waldschnepfe.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 5

D. Abwägung

1. Bezirksvertretung Krefeld-West in der Sitzung am 12.09.2017 Stellungnahme:

Es wird angesprochen, dass die Einfahrt und Ausfahrt an der Anrather Straße von der Di- mension möglicherweise zu gering ausfalle und es zu Rückstaubildungen kommen könne.

Zudem könne es zu Problemen mit dem Fuß- und Radweg kommen. Grundsätzlich sei der dortige Querschnitt der Anrather Str. nicht für starken Lkw-Verkehr geeignet. Die Post solle möglicherweise über den städtebaulichen Vertrag verpflichtet werden, sich an einen mög- lichen Ausbau der Anrather Str. zu beteiligen.

Auch die Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer an der Hückelsmaystraße in Rich- tung Südpark müsse angepasst werden.

Zudem werde die notwendige Größe der Ausgleichsflächen für geringer gehalten.

Im Weiteren wird angemerkt, dass im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung auch schon über den Wirtschaftsverkehr diskutiert wurde. Grundsätzlich sei dies aber ein guter Standort für eine Umladung von großen Lkw auf die kleineren „Sprinter“. Die Flächen hier seien als Sondernutzung für ein Frachtzentrum ausgewiesen und es sei wichtig, dass hier keine andere Nutzung möglich sei, falls die Post/DHL den Standort einmal aufgeben würde. Zudem solle hier eine Dachbegrünung oder Photovoltaikanlage vorgeschrieben werden.

Außerdem wird eingebracht, dass von einer Kapazitätserweiterung von 70 % gesprochen werde, jedoch keine Verkehrszunahme erfolgen solle. Dies passe nicht zusammen.

Abwägung:

Ein- und Ausfahrt an der Anrather Straße

Die Ausgestaltung der Ein- und Ausfahrten an der Anrather Straße werden erst im Bauge- nehmigungsverfahren festgelegt. Der Bebauungsplan legt lediglich Bereiche fest, in denen Ein- und Ausfahrten möglich sind. Dies sind zum einen der Bereich der vorhandenen Ein- und Ausfahrt sowie ein zweiter Bereich an der Anrather Straße im Osten des Sondergebie- tes.

Straßenquerschnitt Anrather Straße

Hierzu erfolgen Erläuterungen unter der folgenden Abwägung zu den Stellungnahmen der Bürgervereine unter 2.

Anpassung Ampelschaltung Hückelsmaystraße

Auf der Westseite der Hückelsmaystraße verläuft ein Geh- und Radweg in dessen Verlauf Richtung Norden eine Möglichkeit besteht, über die Hückelsmaystraße in einen Waldweg des Südparks zu kommen. Über die Anrather Straße besteht ein beampelter Übergang. Ein Übergang auf der östlichen Seite der Hückelsmaystraße an der Kreuzung mit der Anrather Straße wird zusätzlich als nicht erforderlich angesehen, zumal es an dieser Stelle auch keinen Gehweg und keinen Zugang zum Südpark gibt. Ggf. spätere Überlegungen zur Anla- ge neuer Waldwegeverbindungen für eine Freizeitnutzung der Waldbereiche nördlich der

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 6 Anrather Straße können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden. Eine Er- forderlichkeit aus dem Bebauungsplan besteht nicht.

Größe der Ausgleichsflächen

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 804 vom 24.08.2017 kommt zu folgendem Ergebnis:

Aus dem Vorhaben resultieren erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigungen des Natur- haushaltes. Die Gegenüberstellung der Biotopwerte des Vor- und des Nacheingriffszustan- des in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass unter Berücksichtigung der vorgese- henen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation der Eingriffe in Bo- den, Natur und Landschaft ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus wird ein Kompensa- tionsüberschuss von 23.149 Werteinheiten (Produkt aus Biotopwert und Fläche) erzielt.

Im Bebauungsplan sind verschiedene Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs festge- setzt. In Bezug auf eine Aufforstung bedeutet der Überschuss etwas weniger als 5800 qm zusätzliche Aufforstungsfläche. Die Entwicklung von Wald für die Flächen nördlich der An- rather Straße zwischen Gladbacher Straße und Hückelsmaystraße ist als Zielsetzung der Stadt Krefeld im Rahmen der Darstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Daher soll die Festsetzung einer entsprechenden Ausgleichsmaßnahme über das gesamte Flur- stück von ca. 7 ha, auch mit einem kleinen Ausgleichsüberschuss, erfolgen.

Dachbegrünung oder Photovoltaikanlage

Der Bebauungsplan sieht unter I.8.2 der textlichen Festsetzungen, wie in jüngeren Bebau- ungsplänen der Stadt Krefeld für Gewerbe- und Industriegebiete bzw. vergleichbare Son- dergebieten üblich, als Maßnahme zum Klimaschutz für Flachdächer oder flachgeneigte Dachflächen (kleiner gleich 15° Dachneigung) neu zu errichtender Gebäude eine extensive Begrünung mit Gräsern und Kräutern vor. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

Zur Berücksichtigung der Erfordernisse von Technik und der Belichtung sind davon techni- sche Aufbauten und verglaste Flächen ausgenommen. Ebenso sind Dachbereiche für Foto- voltaikanlagen oder Sonnenkollektoren ausgenommen, da auch diese in einem größeren Zusammenhang dem Klimaschutz dienen.

Die bereits bestehenden Betriebsgebäude des Paketzentrums, die in ihrer Statik keine Dachbegrünung ermöglichen, unterliegen aufgrund ihres Bestandsschutzes allerdings nicht der Pflicht zur Begrünung.

Prognostizierte Verkehrszunahme

Die Kapazitätssteigerung durch die im Paketzentrum vorgesehenen Maßnahmen ist deut- lich geringer als die in der Sitzung angesprochenen 70 %.

Die schon vor einiger Zeit (mit Anbau im Innenhof) umgesetzte Erhöhung der Sortierkapazi- tät der Fördertechnik umfasste einen Umfang von etwa 14 % (von 28.000 Paketen auf 32.000 Paketen pro Stunde). Mit den jetzt vorgesehenen Maßnahmen an den Außenanla- gen mit neuen Flächen für Container und Wechselbrücken soll erreicht werden, dass diese Sortierkapazität auch im Gesamtablauf erreicht werden kann.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 7 Das Verkehrsgutachten prognostiziert verglichen mit dem Bestand eine Erhöhung des Ge- samtverkehrsaufkommens des Paketzentrums nach Realisierung der Umbaumaßnahme um knapp 10 %. Als Grund hierfür wird im Wesentlichen die Realisierung der Mechanisierten Zustellbasis (MechZB) dargestellt. Das erhöhte Sendungsaufkommen im Paketzentrum hingegen wirkt sich nur unwesentlich auf das Verkehrsaufkommen aus.

Wie u. a. auch schon in der Begründung und im Verkehrsgutachten ausgeführt, ist die Er- höhung der Sortierkapazität nicht gleichzusetzen mit einer proportionalen Erhöhung der Verkehre, da durch eine verbesserte Hoflogistik und verbesserte Auslastung der Laderäu- me in den Lkw mehr Pakete pro Fahrt transportiert werden können, d.h. es werden sozusa- gen mehr Pakete bei annähernd unveränderter Zahl von Lkw transportiert.

2. Bürgerverein Holterhöfe e. V., mit Schreiben vom 01.12.2017, Bürgerverein Forstwald e. V., mit Schreiben vom 06.12.2017

Diese gleichlautenden Stellungnahmen werden im Folgenden nur einmal wiedergegeben.

Stellungnahme:

Nach dem Besuch des Postfrachtzentrums haben die Bürger durch die Verantwortlichen der Deutschen Post/DHL eine nachvollziehbare Begründung erfahren, warum die internen Umbaumaßnahmen sinnvoll sind. In dem offenen Gespräch kam man überein, dass die Kurzsichtigkeit der Stadt Krefeld/„straßennrw“ bzgl. des Nichtumbaus der Anrather Straße zu Widerspruch der Unterzeichnenden führt.

Begründung 1:

Es wird von der Stadt Krefeld der Ausbau der Anrather Straße im Bereich der Hückelsma- ystraße und der Gladbacher Straße – Autobahnanschlussstelle A44 – abgelehnt. Siehe Anlage 4 im Bebauungsplan Nr. 804 Begründung -Teil A- in der Fassung vom 28.08.2017, Seite 21.

Das zugrunde gelegte Verkehrsgutachten der Firma IGS vom 23.02.2017 entspricht im Er- gebnis nicht den tatsächlichen Bedingungen. Es wird von verkehrsstarken Phasen ge- schrieben, aber von wenigen Stauzeiten.

Erwartung zu 1:

Die Stellungnehmenden erwarten ein neues Verkehrsgutachten, das den Verkehr im Zeit- raum einer vollen Arbeitswoche, außerhalb von Ferien und verlängerten Wochenenden, darlegt. Um der Deutschen Post/DHL den Ausbau auf ihrem Gelände zu ermöglichen, wird um einen konstruktiven Vorschlag gebeten, mit dem alle Beteiligten einverstanden sein können.

Begründung 2:

Durch den Neubau einer „Mechanisierten Zustellbasis“ und damit einer weiteren Zufahrt zum Gelände der Deutschen Post/DHL, wird der Verkehr in beiden Richtungen der Anrather Straße stark beeinflusst und zeitweise auch erheblich behindert.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 8

Erwartung zu 2:

Die Genehmigung einer separaten Abbiegespur für das Deutsche Post/DHL Zentrum ist un- umgänglich, um den fließenden Verkehr, besonders in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs in den Morgen- und späten Nachmittags- bzw. in den frühen Abendstunden zu gewährleis- ten.

Die Deutsche Post/DHL bietet bei dem Ausbau der Anrather Straße Kooperation an.

Es sind von der Deutschen Post/DHL glaubhaft die Themen Licht- und Geruchsemissionen angesprochen und Lösungen dargestellt worden, doch bitten die Stellungnehmenden die- se auch verbindlich im Bebauungsplan einzupflegen.

Abwägung:

Zu 1 und zu 2:

In einem Vermerk vom 02.06.2018 nimmt das Gutachterbüro IGS u. a. zu den Einwendun- gen Stellung.

Hinsichtlich der zugrunde gelegten Verkehrsbelastungen wird ausgeführt:

„Grundsätzlich gilt gemäß den Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), dass für Verkehrserhebungen im Kfz-Verkehr die Zählmonate März bis Oktober außerhalb der Ferien zu wählen sind. Die Zählungen sollen im Allgemeinen an einem normalen Werktag (Montag bis Donnerstag) stattfinden. Hinsichtlich der Erhebungsdauer sind je nach Lage der Straße (innerorts oder außerorts) und tageszeitlichem Verkehrsaufkommen, verschiedene Zeitintervalle möglich.

Eine Erhebung über mehrere Tage ist i. d. R. nicht vorgesehen. Üblicherweise ist eine Erhe- bung an einem normalen Werktag ausreichend und spiegelt – insofern keine besonderen Ereignisse im Straßennetz vorliegen, die das Verkehrsaufkommen beeinflussen (Baustel- len / Unfälle / Wetterbedingungen), das normale Verkehrsaufkommen wider. Gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen der FGSV (HBS 2015) reicht in Großstädten in aller Regel die Zählung an einem Tag aus.

Die Verkehrsuntersuchung zum oben genannten Bebauungsplan basiert auf einer Ver- kehrserhebung vom 28.07.2016. Wie in der Untersuchung bereits beschrieben, lag dieser Erhebungstag in den Sommerferien 2016. Auf Basis einer vorangegangenen Erhebung aus dem Jahr 2014 konnte allerdings gezeigt werden, dass das am 28.07.2016 in den Sommer- ferien erhobene Verkehrsaufkommen dem Verkehrsaufkommen an einem normalen Werk- tag außerhalb der Ferien im Wesentlichen entspricht und somit als Grundlage für die Unter- suchung verwendet werden kann.

Im Rahmen einer Verkehrserhebung, die im Jahr 2017 im Auftrag der Stadt Krefeld durch- geführt wurde, wurden auch die Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Anrather Straße / Oberschlesienstraße ermittelt. Ein Vergleich der Zählungen aus dem Jahr 2016 mit dem Verkehrsaufkommen vom 21.03.2017 zeigt, dass die Knotenpunktsumme 2017 ca. 10 % höher liegt, als im Jahr 2016. Dieses um etwa 10 % höhere Verkehrsaufkommen liegt aller- dings in den üblichen Schwankungen des Verkehrsaufkommens über die unterschiedlichen Tage und Monate. Diese Schwankungen sind normal und werden durch die vorliegende

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 9

Signalsteuerung an den jeweiligen Knotenpunkten abgefangen, da diese im Regelfall aus- reichende Kapazitätsreserven aufweisen.

Dennoch kann es in Spitzenzeiten bei verschiedenen Strömen immer wieder zu kurzzeitigen Rückstauerscheinungen an den Knotenpunkten kommen. Dies zeigen auch die in der Ver- kehrsuntersuchung durchgeführten verkehrstechnischen Analysen und bestätigen den Ein- druck der Bürger hinsichtlich des Rückstaus an den Signalanlagen.

So treten bspw. Am Knotenpunkt Anrather Straße / Gladbacher Straße in der nachmittägli- chen Spitzenstunde Rückstaulängen von bis zu 100 m in der Zufahrt Gladbacher Straße Süd auf. In der nördlichen Zufahrt der Gladbacher Straße stauen sich gemäß den Berechnungen die Fahrzeuge bis zu knapp 80 m zurück. Auf der Anrather Straße sind Rückstaulängen von 73 m (westliche Zufahrt) bzw. 89 m (östliche Zufahrt) zu verzeichnen. Diese Rückstaulängen sind allerdings als unkritisch anzusehen, da keine Zufahrten im Umfeld des Knotenpunktes überstaut werden. Ein Rückstau bis zur Autobahn A 44 ist daher nicht zu erwarten.

Allerdings sind die Rückstaulängen in den Zufahrten kein alleiniges Beurteilungskriterium für die Qualität des Verkehrsablaufes an Knotenpunkten. Entscheidend für die Funktionsfä- higkeit des Verkehrsablaufes an Knotenpunkten ist der Auslastungsgrad, d. h. das Verhält- nis der vorhandenen Verkehrsstärke zur maximal möglichen Verkehrsstärke, und die Warte- zeit der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Sowohl der Auslastungsgrad als auch die ermittel- ten Wartezeiten liegen in Bereichen, die eine Einstufung der Qualität des Verkehrsablaufes an den Knotenpunkten in die Stufe D (ausreichend) und damit in die planerisch mindestens zu erreichende Qualitätsstufe ermöglicht.

Daher führt die verkehrstechnische Beurteilung des Verkehrsablaufes im Rahmen der Ver- kehrsuntersuchung zu dem Ergebnis, dass die zusätzlichen Verkehre unter Berücksichti- gung der verkehrlichen Entwicklungen für den Prognosehorizont 2025 (inklusive der Ent- wicklungen im Bereich Krefeld-Fichtenhain) an den Knotenpunkten unter Berücksichtigung einer angepassten Signalsteuerung mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität abwickelbar sind.

Da an den Knotenpunkten gemäß den Berechnungen noch entsprechend ausreichende Ka- pazitätsreserven vorliegen, gilt diese Aussage ebenso auf der Berechnungsgrundlage eines ca. 10 % höheren Verkehrsaufkommen, wie es beispielsweise am 21.03.2017 erhoben wurde.“

Hinsichtlich der Notwendigkeit eines separaten Linksabbiegers wird in dem Vermerk vom 02.06.2018 durch das Gutachterbüro IGS ausgeführt:

„Durch den Neubau der Mechanisierten Zustellbasis (MechZB) auf dem Gelände des Paket- zentrums soll an der Anrather Straße eine weitere Zufahrt entstehen, um das Verkehrsauf- kommen der MechZB zukünftig optimaler abwickeln zu können.

Die aktuellen Planungen sehen eine Nutzung als Einfahrt für die Zustellfahrzeuge vor, aller- dings ist auch die Abwicklung der ausfahrenden Zustellfahrzeuge problemlos darüber möglich. Eine zweite Ausfahrt ist über die bereits vorhandene weiter westlich gelegene Zu- fahrt möglich. Anzumerken ist, dass die Ein- und Ausfahrt der Zustellfahrzeuge zeitlich ge-

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 10

trennt voneinander stattfindet. D. h., dass die Zustellfahrzeuge in den Vormittagsstunden das Paketzentrum verlassen und in den Nachmittagsstunden zum Paketzentrum zurückkeh- ren. Eine gleichzeitige Ein- und Ausfahrt von Zustellfahrzeugen findet üblicherweise nicht statt. An der neuen Zufahrt finden im Regelfall entweder nur Ausfahrten (vormittags) oder nur Einfahrten (nachmittags) statt.

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit, der für die Spitzenstunde am Nachmittag durch- geführt wurde, zeigt, dass die Verkehre über die neue Zufahrt zukünftig mit einer sehr gu- ten Verkehrsqualität abgewickelt werden können. Dies bedeutet, dass für den von der An- rather Straße aus Richtung Osten linksabbiegenden Verkehr lediglich Wartezeiten unter 10 Sekunden auftreten. Aus verkehrstechnischer Sicht sind gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) Wartezeiten unter 10 Sekunden an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage mit der Qualitätsstufe A – sehr gut zu bewerten.

Verkehrstechnisch lässt sich demzufolge die Notwendigkeit eines separaten Linksabbiege- fahrstreifens nicht nachweisen.

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt ‘06)3 geben weiterhin Hinweise hin- sichtlich der Einsatzbereiche für Linksabbiegefahrstreifen an zweistreifigen Fahrbahnen.

Bei der Anrather Straße handelt es sich um eine anbaufreie Hauptverkehrsstraße. In diesem Fall sieht die RASt ‘06 erst ab einer Stärke der Linksabbieger von mehr als 20 Kfz/h bei gleichzeitiger Verkehrsstärke des Hauptstroms von mehr als 600 Kfz/h bauliche Maßnah- men zur Unterstützung des Linksabbiegens vor. Gemäß dem prognostizierten Verkehrsauf- kommen liegt das Verkehrsaufkommen des Hauptstroms auf der Anrather Straße in der Spitzenstunde bei 410 Kfz/h, die Anzahl der Linksabbieger liegt bei 3 Kfz/h. Auch unter Be- rücksichtigung eines um ca. 10 % höheren Verkehrsaufkommens liegt das Verkehrsauf- kommen des Hauptstroms noch unter dem für einen separaten Linksabbieger maßgeben- den Verkehrsaufkommen.

Es ist zudem zu erwähnen, dass das Verkehrsaufkommen der MechZB zu ca. 80 % aus Rich- tung Westen die Zustellbasis erreicht. Lediglich knapp 20 % fahren die MechZB aus Rich- tung Osten an und treten dann als linksabbiegender Strom auf der Anrather Straße auf.

Diese Verteilung des Verkehrsaufkommens wurde im Zuge der Erstellung der Verkehrsun- tersuchung von der Deutschen Post AG zur Verfügung gestellt. Die Verteilung ist auf die Lage der Zustellbezirke zurückzuführen. Demzufolge ist ein Großteil der durch die MechZB zu bedienenden Bezirke über die Gladbacher Straße erreichbar.

Hieraus lässt sich ableiten, dass im vorliegenden Fall die Notwendigkeit eines separaten Linksabbiegefahrstreifens auf der Anrather Straße auch aus verkehrsplanerischer Sicht nicht gegeben ist.“

Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens fachgutachterlich seitens des Büros IGS ge- troffenen Einschätzungen und Ausführungen wurden verwaltungsseitig fachlich geprüft und als nachvollziehbar und zutreffend beurteilt. Es besteht kein Grund zur Annahme man- gelhafter bzw. fehlerbehafteter Gutachten.

Es ergibt sich daraus verkehrstechnisch keine Notwendigkeit zum Ausbau der Anrather Straße zum jetzigen Zeitpunkt und auch nicht durch den durch den Bebauungsplan Nr. 804 ermöglichte Ertüchtigung des Standortes des Paketzentrums.

Zusätzliche Abbiegespuren sind nicht erforderlich und die Fahrbahnbreiten mit ca. 3,25 m entsprechen auch den Regelquerschnitten für Hauptverkehrsstraßen nach der RASt ‘06.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 11 Die Festlegungen zum geplanten Verkehrsaufkommen der konkreten Maßnahme sowie die genaue Ausformung der Zu- und Ausfahrtsbereiche werden im Baugenehmigungsverfahren getroffen.

Mit dem Fachbereich Tiefbau wurden Überlegungen zur städtebaulichen Verbesserung des Straßenraumes der Anrather Straße im Abschnitt zwischen Gladbacher Straße und Bahn- übergang nahe Napoleonsweg diskutiert. Perspektivisch sind hier Maßnahmen denkbar, bisher aber noch nicht konkretisiert und nicht in der Haushaltsplanung vorgesehen.

Ausnahme ist die dringend erforderliche Schließung der Lücke des Geh- und Radweges südlich des Anrather Straße zwischen dem Anschluss Napoleonsweg und dem östlich ge- legenen Bahnübergang. Die Planungen hierzu sind abgeschlossen. Sie sehen eine 3 m breiten Geh- und Radweg in einem Sicherheitsabstand von ca. 1,20 m zur Fahrbahn vor.

Dieser Weg wird von der Stadt als KInvFöG-Maßnahme (Kommunalinvestitionsförderungs- gesetz) realisiert. Die Erforderlichkeit für diesen Weg besteht unabhängig von der Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 804 und somit besteht keine Rechtfertigung, die Post an der Finanzierung zu beteiligen.

Zu Licht- und Geruchsemissionen

Zur Regelung der Lichtimmissionen erfolgt eine Regelung im Städtebaulichen Vertrag.

Danach verpflichtet sich die Post, insektenfreundliche Beleuchtungen, wie zum Beispiel sogenannte Natriumdampf-Hochdrucklampen oder LED-Beleuchtung, zu verwenden, deren Lichtkegel nach unten zu richten sind. Es dürfen keine angrenzenden Flächen angeleuchtet werden.

Nennenswerte Geruchsemissionen entstehen beim Betrieb des Paketzentrums nicht für das Umfeld.

Aus dem Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen Schadstoffausstoß resultiert eine zunehmende lufthygienische Belastung. Eine Überschreitung der Grenzwerte von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid und Feinstaub gemäß der 39. BImSchV und folglich eine als er- heblich zu wertende Belastung ist jedoch aufgrund der Art der Bebauung (keine großflächig zusammenhängende Bebauung der Stadtteile) und der im Umfeld des Plangebietes vor- handenen und neu entstehenden Flächen mit bioklimatisch günstiger Funktion nicht zu erwarten. Unabhängig von Grenzwerten soll zur Verbesserung der Luftqualität die von der Post vorangetriebene Umstellung auf umweltschonende Antriebe, z. B. Elektroantrieb bei- tragen. Zur Absicherung erfolgt eine Vereinbarung im städtebaulichen Vertrag zur Umstel- lung der gesamten Flotte der Zustellerfahrzeuge der MechZB.

E. Verfahrensabschluss

Die vollständige Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in der Vorlage zur Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) bzw. ab- schließender Beschluss (zum FNP). Alle bisher in den Bauleitplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen werden dem Rat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsent- scheidung vorgelegt werden.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 12 Die zurzeit vorgesehene Beratungsfolge sieht die Anhörung in der Bezirksvertretung Kre- feld-Fischeln am 22.03.2018, die Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanie- rung am 10.04.2018 und den Beschluss im Rat am 12.04.2018 vor.

Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungplans Nr. 804 beigefügt.

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Begründung zur Vorlage 4994/18 Seite 13

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –

(ohne Maßstab)

Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Referenzen

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