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Der demente Mensch und sein Recht auf Freiheit

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Academic year: 2022

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(1)

Der demente Mensch

und sein Recht auf Freiheit

(2)

„Freiheit“

• Verankertes Grundrecht europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit (EMRK)

• Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit Artikel 2 – Erlaubte Einschränkungen (Verfassung)

• Geregelt in einzelnen Gesetzen:

Strafrecht (Freiheitsentzug)

ABGB (Erziehungsmaßnahmen Minderjähriger) Heimaufenthaltsgesetz u. Unterbringungsgesetz

(3)

Freiheitsbeschränkungen

„Eine Freiheitsbeschränkung liegt dann vor, wenn es einer

Person unmöglich gemacht wird ihren Aufenthalt nach freiem Willen zu verändern.“

• Hindern am Verlassen des Wohnbereiches, der Einrichtung, der Station, oder des Zimmers, Aufstehen aus dem Sessel, dem Rollstuhl oder des Bettes

• Androhung einer dieser Maßnahmen!

(4)

Mittel zur Freiheitsbeschränkung

• Unmittelbar körperliche Zugriffe, Festhalten, Fixation, Vorstellen von unüberwindbaren Hindernissen (Tische), oder die Wegnahme von Gehhilfen

• Medikamentöse Freiheitsbeschränkung:

Wenn die Gabe dem Zweck der Bewegungsunterbindung dient

• Elektronische Überwachungsmaßnahmen

• Videoüberwachung

• Bauliche Maßnahmen

(5)

§4 Heimaufenthaltsgesetz

§ 4. Eine Freiheitsbeschränkung darf nur vorgenommen werden, wenn 1. der Bewohner psychisch krank oder geistig behindert ist und im

Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben und die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich

gefährdet,

2. sie zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich und geeignet sowie in ihrer Dauer und Intensität im Verhältnis zur Gefahr angemessen ist sowie

3. diese Gefahr nicht durch andere Maßnahmen, insbesondere

schonendere Betreuungs- oder Pflegemaßnahmen, abgewendet werden kann.

(6)

Voraussetzungen im UbG

1. Psychische Erkrankung

2. Ernste und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung

3. Es bestehen keine anderen

Behandlungsalternativen, bzw. gelindere Mittel

(7)

UbG – HeimaufG

Erkrankung, ernste und erhebliche Gefährdung

Verhältnismäßigkeit und Dauer der Maßnahme zur Gefährdung, sowie die Möglichkeit gelinderer Mittel müssen geprüft werden

Die Freiheitsbeschränkung im Rahmen einer psychischen Erkrankung ist kein „Privileg“ der Psychiatrie!

HeimaufG gilt in allen „nicht psychiatrischen Abteilungen“ eines Krankenhauses und Pflegeheimen

UbG gilt nur für den Bereich der psychiatrischen Abteilung

(Zuweisung durch den Amtsarzt und die Vorstellung durch die Polizei aus dem extramuralen Raum)

(8)

Die Gründe für

freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Selbstgefährdung >> Fremdgefährdung

Vorangegangene oder drohende Stürze und Verletzungen

Fordernde Verhaltensweisen

Unkenntnis bzw. mangelhafte Verfügbarkeit von Alternativen

Unzureichende Ursachenklärung

Rasche Lösung

Angst vor Haftung

Wunsch der Angehörigen

(9)

Negativspirale von Fixierungen

Sturzbedingte Verletzungsgefahr und fordernde unangepasste Verhaltensweisen

Autonomieverlust, Stress, Gegenwehr, direkte Verletzungen, Mobilitätsreduktion, Zunahme der Verhaltensstörungen

Gesteigerte Benzodiazepin- und Neuroleptikagabe mit entsprechendem Nebenwirkungsprofil

Erhöhte Sturzgefährdung, Polypharmazie und zusätzliche medizinische Komplikationen

Reduzierter AZ, reduzierte Lebensqualität, reduzierte Mobilität

Vermehrte Schuldgefühle bei Angehörigen und Personal, reduzierte Arbeitszufriedenheit

(10)

Alternativen?

Redufix-Projekte www.redufix.de

Priv. Doz. Dr. med Clemens Becker, Prof. Dr. Thomas Klie, Prof. Dr. med. Doris Bredthauer

• Multidisziplinäres Projekt

• Für und Wider der Fixation und der Alternativen unter

pflegerischen, medizinischen, psychosozialen und rechtlichen Aspekten regelmäßg erarbeitet und überprüft

• Regelmäßige Schulungen zur Erhöhung der

Handlungssicherheit

(11)

Ergebnis

bei 20% der Patienten die regelmäßig fixiert waren gelang es die Fixation zu beenden, bzw. die Fixationszeiten drastisch zu reduzieren

keine Erhöhung des Verletzungsrisikos (bei erhöhter Sturzrate)

keine Erhöhung der Psychopharmakotherapie

deutlichen Rückgang des fordernden und aggressiven

Verhaltens

(12)

Fixierungen

„… sind weder ein adäquates noch evidenzbasiertes Mittel zur Verhinderung von Stürzen oder Beeinflussung von fordernden Verhaltensweisen bei demenzkranken alten Menschen.

Solche Maßnahmen sind allerdings selbst nicht ohne Risiken und stellen einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Menschen dar.“

Bredthauer, Becker et al. 2005 n=122,

gleich häufigen Anzahl der Stürze bei fixierten und nicht fixierten Pat.

gravierenden Verletzungen (Frakturen) fanden sich nur im Verlauf von fixierten Pat.

(13)

Aggressives, selbstgefährdendes Verhalten – Was nun?

Zunehmendem Verlust der Sprache Rechnung tragen:

Medizinische Abklärung und Behandlung möglicher Ursachen (Delir, Schmerzen, Nebenwirkungen, etc.)

Interdisziplinären Problemanalyse:

Was, wann, wo, wer hat das Problem und was hat geholfen Analyse von psychosozialen und Umgebungsfaktoren

(14)

Alternative Maßnahmen:

Tagesstrukturierende Maßnahmen

Biografie orientierte Beschäftigung

Kognitiv und körperlich aktivierende Kleingruppen (Gehen, Singen, Ballspielen,…)

Gehen statt Sprechen

Kommunikationsregeln:

nicht konfrontieren oder logisch argumentieren, Augenkontakt, klare, einfache Sätze, auf Gefühlsebene eingehen und bestätigen,

das Phänomen Aggression auch als Abwehrreaktion von Gefühlen des Ausgeliefert

(15)

Medikamentöse Maßnahmen:

Erst nach dem Ausschöpfen nicht medikamentöser Maßnahmen

Start low, go slow

Nebenwirkungsmonitoring

Verzicht auf Polypharmazie (Reduktion)

Absetzversuche

(Auswahl der Medikation nach Prioritäten, Komorbiditäten und Nebenwirkungsprofil)

(16)

Fall

87-jähriger Patient

Vorbekannte Demenz mit entsprechenden Verhaltensauffälligkeiten

„Fremdaggressives Verhalten bei Demenz“

Keine Kontaktpersonen

keinerlei Gefährdungselemente fassbar, kohärent im Duktus, adäquat im Affekt

Entlassung zurück ins Pflegeheim

• Folgetag wird der Patient

in Polizeibegleitung wegen akuter

Selbst- und Fremdgefährdung an die Abteilung gebracht!

(17)

Ursachen

• Zu rascher und gehäufter Ortswechsel

• Das Gefühl sozialer Impotenz, des nicht gehört werdens, nicht ernst genommen werdens

• Mangelnde Kommunikation im

Betreuungsnetz

(18)

Mögliche Lösungen

• Multiprofessionelle, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit gegebener

Kommunikationsbereitschaft

• Offenheit gegenüber neuen,

ergänzenden Therapieoptionen

(19)

Herzlichen Dank!

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren!

Referenzen

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