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Bericht über die erste außerordentliche Tagung

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Academic year: 2022

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W E L T G E S U N D H E I T S O R G A N I S A T I O N R E G I O N A L B Ü R O F Ü R E U R O P A UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01

E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance Erste außerordentliche Tagung (für alle Mitgliedstaaten in der

Europäischen Region der WHO offen) 1. Dezember 2021

211176

Virtuelle Tagung, 23. November 2021 ORIGINAL: ENGLISCH

Bericht über die erste außerordentliche Tagung

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Eröffnung der Tagung

1. Die erste außerordentliche Tagung des Neunundzwanzigsten Ständigen Ausschusses des Regionalkomitees für Europa (SCRC) wurde vom WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) organisiert und fand am 23. November 2021 in Form einer virtuellen Tagung statt. Die vom SCRC in Übereinstimmung mit den Regeln 3 und 5.1 der Geschäftsordnung des SCRC einberufene Tagung stand allen Mitgliedstaaten aus der Europäischen Region offen.

2. Die Vorsitzende des 29. SCRC begrüßte bei Eröffnung der Tagung die eingeladenen Redner:

François Rivasseau (Frankreich), Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen;

Dr. Clemens Auer (Österreich), Stellvertretender Vorsitzender des Exekutivrates der WHO und Bindeglied zwischen Exekutivrat und SCRC; Dr. Nikica Daraboš (Kroatien), Koordinator für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region; Dr. Jaouad Mahjour, Beigeordneter Generaldirektor der WHO für Notfallvorsorge; und Dr. Tim Armstrong, Leiter der Abteilung Leitende Organe beim WHO-Hauptbüro. Sie begrüßte ferner Dr. Marc Danzon, WHO-Regionaldirektor für Europa i. R., und Dr. Anne Marie Worning, Sonderberaterin des WHO-Regionaldirektors für Europa.

Eröffnung durch den WHO-Regionaldirektor für Europa und Überblick über die zur Verstärkung der Verhinderung sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs ergriffenen Maßnahmen in der Europäischen Region der WHO

3. Der Regionaldirektor war aus Belarus zugeschaltet, wo er die humanitäre Mission der WHO besuchte, die zur Bewertung der Lage vor Ort und zur Bereitstellung gesundheitlicher Soforthilfe für die Flüchtlinge in der Region Grodno entsandt worden war. Dabei sei zusammen mit dem Belarussischen Roten Kreuz eine Einigung auf einen konkreten Aktionsplan zur Verbesserung der sanitären und hygienischen Bedingungen in den Flüchtlingslagern und zur anschließenden Bereitstellung von Leistungen der primären Gesundheitsversorgung vor Ort erzielt worden. Er stehe in Kontakt mit dem Landesteam der Vereinten Nationen und mit Ärzte ohne Grenzen. Zuvor habe er Turkmenistan einen erfolgreichen Besuch abgestattet, der von der Gesundheitsministerin, Dr. Sachly Nuryyeva, dem neu nominierten Mitglied Turkmenistans, organisiert worden sei.

4. Der Regionaldirektor fuhr fort, er habe in seiner Erklärung vom 4. November 2021 gewarnt, dass Europa wieder ins Epizentrum der COVID-19-Pandemie gerückt sei und dass bis 1. März 2022 weitere 500 000 Todesfälle drohten. Ein schriftlicher Lagebericht zur Pandemie und den ergriffenen Gegenmaßnahmen in der Europäischen Region (Stand 15. November 2021) sei vor der Tagung an die Mitglieder des SCRC übermittelt worden. Der Regionaldirektor nannte fünf Faktoren, die eine Stabilisierung der COVID-19-Situation bewirken könnten: eine Förderung des Maskentragens; eine Erhöhung der Durchimpfung; Auffrischungsimpfungen für Erwachsene; die Veröffentlichung von Grundsatzempfehlungen für Belüftung und die Bereitstellung von CO2-Messern, insbesondere an Schulen; neue Behandlungen und die Ausarbeitung standardisierter Behandlungsprotokolle für die verfügbaren Medikamente.

5. Der Regionaldirektor erinnerte daran, dass die Unabhängige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs während der Bekämpfung der zehnten Epidemie der Ebola-Viruskrankheit in der Demokratischen Republik

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Kongo am 28. September 2021 ihren Bericht veröffentlicht habe. Er sei fest entschlossen, in der Europäischen Region alle zur Verhinderung bzw. Aufdeckung sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs notwendigen Maßnahmen einzuführen und diese sowohl in der Zivilgesellschaft, der das WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) diene, als auch am Arbeitsplatz zu bekämpfen. So würden kurzfristige Initiativen nach Maßgabe des übergeordneten Management-Reaktionsplans der Organisation ergriffen und mit Mitteln aus dem Entwicklungsfonds des Regionaldirektors unterstützt, um die kollektive Verpflichtung von WHO/Europa zu null Toleranz gegenüber sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch für alle unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Um zu gewährleisten, dass die Meldung von Vorfällen innerhalb einer psychologisch sicheren Atmosphäre erfolgt, sei eine weibliche Ansprechperson ernannt worden; außerdem seien konkrete Maßnahmen für potenziell stärker gefährdete Standorte ergriffen worden, und sämtliche Beschäftigte der WHO seien zu einer Schulung zum Thema sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch verpflichtet; schließlich sei auch eine Arbeitsgruppe der Europäischen Region zu dieser Thematik eingesetzt worden.

Im Januar 2022 werde in der gesamten Europäischen Region die Kampagne „Keine Ausreden, keine Toleranz“ durchgeführt. Der Regionaldirektor fügte hinzu, er habe die Leiterin der Sonderarbeitsgruppe für die Prävention und Bekämpfung sexueller Ausbeutung, sexuellen Missbrauchs und sexueller Belästigung (PRSEAH), Dr. Gaya Manori Gamhewage, zur nächsten regionsweiten Mitarbeiterversammlung eingeladen. Er verpflichte sich, dem SCRC regelmäßig über in der Europäischen Region ergriffene Maßnahmen Bericht zu erstatten.

6. Die Vorsitzende dankte dem Regionaldirektor für die ergriffenen Maßnahmen und schlug vor, das Thema sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch sowie mögliche Beiträge der Mitgliedstaaten zu diesen wichtigen Bemühungen auf der nächsten ordentlichen Tagung des SCRC am 8. Dezember 2021 zu erörtern.

Vorläufige Tagesordnung und Durchführung der zweiten außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung

7. Der Leiter der Abteilung Leitende Organe beim WHO-Hauptbüro gab einen kurzen Überblick über die geplanten Modalitäten für die zweite außerordentliche Tagung der Weltgesundheitsversammlung, die vom 29. November bis 1. Dezember 2021 in Genf stattfinden werde. Als Vorsitz fungierten die beiden Vizepräsidenten der 74. Weltgesundheitsversammlung, Prof. Benjamin Hounkpatin (Benin) und Dr. Hanan M. Al-Kuwari (Katar). Um die Gefahr einer Übertragung von COVID-19 zu reduzieren, seien maximal zwei Delegierte pro Mitgliedstaat zeitgleich auf dem Gelände der WHO zugelassen, mit Ausnahme von Mitgliedstaaten, die durch Minister vertreten werden. Die Delegierten müssten jeweils einen höchstens 72 Stunden vor dem ersten Tag ihrer Teilnahme durchgeführten negativen Polymerase-Kettenreaktionstest (PCR-Test) vorlegen; darüber hinaus werde von den Delegierten erwartet, dass sie jeden Morgen selbst einen ihnen bereitgestellten Schnelltest durchführen. Delegierte, die an der Tagung direkt teilnehmen wollen, würden gebeten, sich auf der Plattform Indigo zu registrieren.

8. Nach kurzen einführenden Worten einiger hochrangiger Redner hätten die Mitgliedstaaten aller Voraussicht nach mindestens zwei ganze Tage Zeit für Wortmeldungen, bevor ein entsprechender Beschlussentwurf geprüft werde. Danach würden die Mitgliedstaaten wahrscheinlich in einer weiteren Runde Gelegenheit zur Stellungnahme zu einzelnen Entscheidungspunkten erhalten. Am Ende jedes Tages würden möglicherweise nichtstaatliche Akteure und andere zwischenstaatliche Organisationen dazu eingeladen, Erklärungen abzugeben.

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9. Ein Mitglied des SCRC wünschte sich Informationen darüber, welche Minister an der außerordentlichen Tagung teilnehmen wollten; ein anderes Mitglied erkundigte sich, welche Vorkehrungen für den Fall getroffen würden, dass sich die Länder vor Beginn der außerordentlichen Tagung nicht auf einem Entwurf einigen können. Der Vertreter eines Mitgliedstaats fragte, wer zu Beginn der Tagung die Grundsatzreden halten werde. Eine andere Delegierte äußerte Bedenken hinsichtlich der Sitzordnung und zeigte sich überrascht über die Anforderung der Vorlage eines PCR-Tests, zumal dies weder von den Schweizer Behörden noch vom Büro der Vereinten Nationen in Genf zum Betreten des Palais des Nations verlangt werde.

10. Der Leiter der Abteilung Leitende Organe erwiderte, er erwarte die Teilnahme von etwa 20 Ministern; Einzelheiten würden nach Abschluss der Registrierung am 26. November 2021 bekannt gegeben. Sitzungen einer Redaktionsgruppe seien während der außerordentlichen Tagung nicht möglich; wenn nötig, könne der Entwurf unter der Regie des Präsidenten der Tagung fertig gestellt werden. In der Eröffnungssitzung werde ein hochrangiger Redner bzw.

eine hochrangige Rednerin (Staats- oder Regierungschef/in) pro WHO-Region das Wort ergreifen. Die Teilnehmer würden in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen platziert.

Der Beigeordnete Generaldirektor der WHO für Notfallvorsorge bestätigte, dass zur Minimierung des Risikos einer Ausbreitung von COVID-19 PCR-Tests verlangt würden.

Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen

11. Der Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen (WGPR) teilte dem SCRC mit, das Präsidium der Arbeitsgruppe, das aus sechs als Repräsentanten der Regionen der WHO gewählten Mitgliedern bestehe, habe sich bemüht, die Vielfalt der Ansichten aus den einzelnen Regionen wiederzugeben und bei seiner Arbeit einvernehmlich vorzugehen. In ihrem Bericht (Dokument SSA2/31) habe die WGPR zwei problematische Punkte festgehalten: erstens den rechtlichen Status eines neuen internationalen Rechtsinstruments, dessen Vor- und Nachteile die WGPR gegeneinander abgewogen habe; und zweitens die Frage, welches Gremium für die Erstellung des „Entwurfs Null“ eines solchen Instruments zuständig sei. Er regte an, dass ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium im Falle seiner Einrichtung enge Kontakte mit der WGPR unterhalten solle, da Letztere den Auftrag habe, Empfehlungen nicht nur zu einem möglichen Rechtsinstrument, sondern auch zur Stärkung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) auszuarbeiten, und die Arbeitsgruppe eine Vereinbarung dieser beiden Ziele am besten gewährleisten könne. Mit Blick auf den rechtlichen Charakter des Instruments halte das Präsidium nur eine Lösung für möglicherweise konsensfähig, nämlich ein rechtsverbindliches Instrument gemäß Artikel 19 der Satzung der WHO. Doch dieser Standpunkt sei von der WGPR noch nicht offiziell bestätigt worden.

12. Die WGPR sei gerade dabei, einen Fragebogen zu erstellen, der im Laufe der Woche an die Mitgliedstaaten übermittelt werde. Die Umfrage diene dazu, die Sichtweise der Mitgliedstaaten zu den mehr als 100 Anregungen und Empfehlungen zu erfahren, die auf der

1 Bericht der Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen an die außerordentliche Tagung der Weltgesundheitsversammlung. Siehe https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHASSA2/SSA2_3_E.pdf.

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vom Sekretariat der WHO erstellten Übersichtstafel2 enthalten seien. Die WGPR werde sich auf die wichtigsten, dringendsten und vielversprechendsten unter den in der Umfrage genannten Themen konzentrieren, die dann in einen Bericht an die vom 24. bis 29. Januar 2022 stattfindende 150. Tagung des Exekutivrates aufgenommen würden. Anschließend werde sie in der Zeit bis zur 75. Weltgesundheitsversammlung ihre Gedanken zu diesem Thema konkretisieren und ordnen.

Prüfung des Nutzens eines Übereinkommens der WHO, einer Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments für die Pandemievorsorge und -bewältigung zwecks Festlegung eines zwischenstaatlichen Verfahrens zur Ausarbeitung und Verhandlung eines solchen Übereinkommens, einer solchen Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments unter Berücksichtigung des Berichts der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen der WHO bei gesundheitlichen Notlagen

13. Der Stellvertretende Vorsitzende des Exekutivrates der WHO aus der Europäischen Region wies auf die Notwendigkeit eines soliden und politisch bindenden Mechanismus auf der globalen Ebene hin und appellierte an die Delegationen auf der zweiten außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung, die sich ein rechtsverbindliches Instrument wünschten, hierzu deutlich formulierte politische Erklärungen abzugeben. Aller Wahrscheinlichkeit nach würden zahlreiche legalistische Argumente gegen die Annahme eines solchen Instruments angeführt, doch die Welt könne nach der COVID-19-Pandemie nicht einfach zu der vorherigen „Normalsituation“ zurückkehren. Er informierte die Teilnehmer darüber, dass der Entwurf eines Vorschlags zur Schaffung eines neuen Ständigen Ausschusses für Notfallvorsorge und -bewältigung mit der Bitte um Prüfung an die 150. Tagung des Exekutivrates verteilt werde.

14. Der Koordinator für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region berichtete über seine Zusammenarbeit mit seinen Amtskollegen aus den anderen WHO-Regionen in Genf. Vor Kurzem seien sich auf einer Tagung der Gesundheitsattachés aus der Europäischen Region, an der auch der ehemalige Leiter des Sekretariats des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, Dr. Haik Nikogosian, teilgenommen habe, alle Mitgliedstaaten darüber einig gewesen, dass eine neue Vereinbarung über den Umgang mit Pandemien für mehr Engagement und Rechenschaftslegung seitens der Politik sorgen könne. Sie werde sich auch mit Themen außerhalb des Anwendungsbereichs der IGV (2005) befassen, die nicht unter Artikel 21 der Satzung der WHO fallen und für die andere internationale Verträge gelten, die einer Anpassung bedürfen. Darüber hinaus könne die Vereinbarung auch dazu beitragen, im Einklang mit dem einheitlichen Gesundheitsansatz konkrete aktuelle Fragen der Verringerung von Zoonoserisiken in Angriff zu nehmen, die Versorgungskette und die Chancengleichheit beim Zugang zu Impfstoffen und anderen unentbehrlichen Produkten zu verbessern und die Mechanismen zur Verbesserung der Regelkonformität zu stärken. Die Vereinbarung könne vielleicht eine Verbesserung der Bereitschaftsplanung des Gesundheitswesens, der sozialen und wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen in ihrem gesundheitlichen Kontext und der rechtlichen Unterstützung für globale

2 Übersichtstafel der WHO mit Empfehlungen zu COVID-19. Siehe https://app.powerbi.com/view?r=eyJrIjoiOD gyYjRmZjQtN2UyNi00NGE4LTg1YzMtYzE2OGFhZjBiYzFjIiwidCI6ImY2%20MTBjMGI3LWJkMjQtNGIz OS04MTBiLTNkYzI4MGFmYjU5MCIsImMiOjh9&pageName=ReportSection729b5bf5a0b57%209e86134.

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Finanzierungsmechanismen und die Ausrufung einer gesundheitlichen Notlage bewirken. Dennoch müsse hervorgehoben werden, dass die Vereinbarung sich primär mit pandemiespezifischen Fragen befassen müsse, und nicht generell mit der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten, und dass sie sich nicht mit den IGV (2005) überschneiden dürfe, die ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten bleiben müssten.

15. Zu den schon zu Beginn der Beratungen vereinbarten Bereichen gehörten eine breite Beteiligung und ein inklusives Verfahren unter Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure, die Einsetzung eines zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums zur Aushandlung einer neuen globalen Vereinbarung sowie der Wunsch, die außerordentliche Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu einem Erfolg zu machen. Doch in einigen Bereichen gebe es immer noch erheblichen Handlungsbedarf, etwa bei der Frage, wie der rechtsverbindliche Charakter der Vereinbarung in dem Text zum Ausdruck komme, wer den Entwurf Null erstellen und bis wann dieser vorliegen solle, wer den Vorsitz des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums übernehmen solle und auf welcher Ebene die Experten in die Beratungen einbezogen werden sollten. Das wichtigste Problem bei der Herbeiführung eines Konsenses betreffe die Konsequenzen der Art der Umsetzung eines solchen Vertrages in nationales Recht nach seiner Ratifizierung sowie die Frage, ob die nachfolgenden nationalen Gesetze einen verbindlichen Rahmen für sämtliche maßgeblichen Politikbereiche darstellen.

16. Der Koordinator appellierte dringend an alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Region, sich nach Kräften um einen Konsens zu bemühen und auf einen Erfolg der außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung hinzuarbeiten.

17. In der anschließenden Aussprache vertrat ein Mitglied des SCRC die Ansicht, die Schaffung eines neuen internationalen Vertrags erfordere ein umsichtiges Vorgehen mit dem Ziel, einen Mehrwert gegenüber bestehenden Mechanismen zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden. Ein solcher Ansatz müsse zur finanziellen Nachhaltigkeit der WHO beitragen. Vor einer Verpflichtung zu zusätzlichen Aufgaben müsse zunächst eine vorherige Folgenabschätzung vorgenommen werden. Dabei müsse die Fähigkeit der nationalen Gesundheitssysteme zur Bewältigung der zusätzlichen Last aufgrund der Umsetzung einer neuen internationalen Vereinbarung gebührend berücksichtigt werden. Mögliche Berichterstattungsmechanismen müssten sorgfältig geprüft werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.

18. Zahlreiche Mitglieder des SCRC (deren Länder Mitglieder der „Gruppe der Freunde des Vertrages“ sind) begrüßten den Bericht der WGPR und brachten ihre Unterstützung für die Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments zum Ausdruck. Die WGPR müsse ihre Arbeit in Verbindung mit den Maßnahmen zur Stärkung der IGV (2005) fortsetzen. Ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium solle so bald wie möglich seine Arbeit aufnehmen, um der 75. Weltgesundheitsversammlung den Entwurf eines solchen Instruments vorlegen zu können.

Dieses Instrument werde es ermöglichen, der entscheidenden Frage der Pandemievorsorge auf Dauer einen hohen Stellenwert in der politischen und normativen Arbeit zu verschaffen. Obwohl allgemein Übereinstimmung darüber herrschte, dass die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure und die Einbeziehung von Experten wichtig sei, stellte ein Mitglied fest, dass eine Einbeziehung aller Mitgliedstaaten in sämtliche redaktionellen Sitzungen wohl nicht der effektivste Weg sei.

19. Ein Mitglied des SCRC lobte die Organisation der offenen Tagung und sprach sich für weitere offene Tagungen des Ständigen Ausschusses aus, wenn diese dem regionsweiten Austausch zu globalen Themen dienten.

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Abschluss der Tagung

20. Der Exekutivdirektor im Büro des Regionaldirektors erklärte, das Sekretariat werde während der außerordentlichen Tagung der Weltgesundheitsversammlung zusammen mit dem Koordinator jeden Morgen eine Informationsveranstaltung für die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region organisieren.

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