• Keine Ergebnisse gefunden

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration"

Copied!
101
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. wie hoch vor dem erneuten harten Lockdown im Rahmen der Coronapandemie ab dem 16. Dezember 2020 in den einzelnen Landesbehörden der Anteil der Beschäftigten war, die mobiles Arbeiten oder sonst irgendeine Form von Home-Office, Telearbeit oder Heimarbeit nutzten, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent und nach Geschlecht und danach, ob Führungsfunktionen wahrgenommen werden oder nicht;

2. wie hoch aktuell während des erneuten „harten Lockdowns“ seit dem 16. De- zember 2020 in den einzelnen Landesbehörden der Anteil der Beschäftigten ist, die mobiles Arbeiten oder sonst irgendeine Form von Home-Office, Telearbeit oder Heimarbeit nutzen, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent und nach Geschlecht und danach, ob Führungsfunktio- nen wahrgenommen werden oder nicht;

3. wie sich diese Zahlen im Vergleich zu dem Lockdown im Frühjahr 2020 ent- wickelt haben und was die Gründe für diese Entwicklung sind;

4. wie während des erneuten Lockdowns gewährleistet werden kann, dass deut- lich mehr Beschäftigte als im Normalbetrieb von zu Hause oder sonst mobil ar- beiten können;

5. wie hoch aktuell seit dem 16. Dezember der Anteil der Beschäftigten ist, die überwiegend am eigentlichen Arbeitsplatz präsent sind, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent, nach Geschlecht und diffe- renziert danach, ob Führungsfunktionen wahrgenommen werden oder nicht;

Antrag

der Abg. Rainer Stickelberger u. a. SPD und

Stellungnahme

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

Home-Office in der Landesverwaltung

(2)

7. ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen die Landesregierung bzw. die ein- zelnen Behördenleitungen nach dem ersten Lockdown ergriffen haben, um mehr Home-Office und andere Formen des nicht am Arbeitsplatz präsenten Ar- beitens zu fördern und zu ermöglichen.

25. 01. 2021

Stickelberger, Gall, Binder, Hinderer, Born SPD

B e g r ü n d u n g

Durch den erneuten Lockdown wegen der Coronapandemie wurden wieder ver- stärkt Home-Office, Telearbeit, Heimarbeit, mobiles Arbeiten oder sonstige For- men des Arbeitens ohne Präsenz am Arbeitsplatz genutzt. Anders als im Frühjahr gab es jedoch keine Verpflichtung für Arbeitgeber, dies zu ermöglichen. Es wur- de jedoch eindringlich an die Arbeitgeber appelliert, dies zu ermöglichen. Der Antrag dient dazu, zu beleuchten, inwieweit das Land als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangeht und inwieweit die Präsenzkultur in der Landesverwaltung sich eventuell bereits durch den ersten Lockdown im Frühjahr 2020 aufgeweicht hat und das Land es seinen Beschäftigten nun im erneuten Lockdown ermöglicht, ohne Präsenz am Arbeitsplatz zu arbeiten.

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 Nr. IM5-0141.5-143/1 nimmt das Ministeri- um für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Staats- ministerium, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Minis - terium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministe- rium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme hat das federführende Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – entsprechend der Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten Rainer Stickelberger u. a. SPD, „Home-Office in der Landesverwaltung“, Drucksache 16/8310 – die Erhebung schwerpunktmäßig auf die Ministerien, Landesober- und Landesmittelbehörden beschränkt.

(3)

zu berichten,

1. wie hoch vor dem erneuten harten Lockdown im Rahmen der Coronapandemie ab dem 16. Dezember 2020 in den einzelnen Landesbehörden der Anteil der Beschäftigten war, die mobiles Arbeiten oder sonst irgendeine Form von Home-Office, Telearbeit oder Heimarbeit nutzten, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent und nach Geschlecht und danach, ob Führungsfunktionen wahrgenommen werden oder nicht;

Zu 1.:

Der Anteil der Beschäftigten, die vor dem erneuten „harten Lockdown“ im Rah- men der Coronapandemie ab dem 16. Dezember 2020 in den einzelnen Landes- behörden mobiles Arbeiten oder sonst irgendeine Form von Home-Office, Telear- beit oder Heimarbeit nutzten, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent und nach Geschlecht und danach, ob Führungsfunktionen wahrgenommen werden oder nicht, kann der Anlage I entnommen werden.

2. wie hoch aktuell während des erneuten „harten Lockdowns“ seit dem 16. De- zember 2020 in den einzelnen Landesbehörden der Anteil der Beschäftigten ist, die mobiles Arbeiten oder sonst irgendeine Form von Home-Office, Telearbeit oder Heimarbeit nutzen, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent und nach Geschlecht und danach, ob Führungsfunktio- nen wahrgenommen werden oder nicht;

Zu 2.:

Der Anteil der Beschäftigten, die aktuell während des erneuten „harten Lock - downs“ seit dem 16. Dezember 2020 in den einzelnen Landesbehörden mobiles Arbeiten oder sonst irgendeine Form von Home-Office, Telearbeit oder Heimar- beit nutzten, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent und nach Geschlecht und danach, ob Führungsfunktionen wahrgenom- men werden oder nicht, kann der Anlage II entnommen werden.

3. wie sich diese Zahlen im Vergleich zu dem Lockdown im Frühjahr 2020 ent- wickelt haben und was die Gründe für diese Entwicklung sind;

Zu 3.:

In der Gesamtbetrachtung der Antworten aller abgefragten Dienststellen ist er- kennbar, dass aufgrund einer guten technischen Ausstattung und flexibler organi- satorischer Regelungen ein großer Teil der Dienststellen bereits im Frühjahr 2020 hohe Home-Office-Quoten erreichen konnte. So wurde auch in der Stellungnah- me zum Antrag der Abgeordneten Daniel Karrais u. a. FDP/DVP – IT-Kapazität für Home-Office in den Landesministerien und obersten Landesbehörden wäh - rend der Corona-Krise (Drucksache 16/7952) des Ministeriums für Inneres, Digi- talisierung und Migration bereits dargelegt, dass der überwiegende Teil des Per- sonals der Ministerien und obersten Landesbehörden bereits vor der Coronakrise mit Notebook und VPN-Zugang (ein virtuelles privates Kommunikationsnetz, kurz: VPN) ausgestattet und daher in der Lage war, ab Beginn der Coronakrise im Home-Office zu arbeiten.

In diesem Zusammenhang wird ergänzend auch auf die Antworten der Landesre- gierung zu

• Große Anfrage der Fraktion der CDU, „Mobiles Arbeiten und Digitalisierung in der Landes-, Justiz- und Kommunalverwaltung“, Drucksache 16/8148, und

(4)

tung analysiert und konsequent nach Lösungen gesucht, um auch in den Dienst- stellen Home-Office zu ermöglichen, in denen dies zu Beginn der ersten Phase nicht flächendeckend der Fall war. Im Laufe dieses Prozesses wurden organisato- rische Regelungen bzgl. des mobilen Arbeitens erlassen oder angepasst, der An- teil an Notebooks sukzessive erhöht und auch neue technologische Mittel und Wege eingeführt, um Home-Office zu ermöglichen. So wurde beispielsweise ei- nem Teil der Mitarbeitenden der Landesverwaltung, die nicht über ein dienst - liches Notebook verfügten, mit dem von der BITBW eingeführten „Pandemie- Desktop“ ermöglicht, über einen privaten PC von Zuhause auf die BK-Umgebung des Landes zuzugreifen.

Der Anstieg der Zahlen ist im gegenwärtigen zweiten Lockdown auch der Pande- mielage, der konsequenten Umsetzung des bundesweiten Home-Office-Gebotes sowie der größeren Akzeptanz und Gewöhnung an das Arbeiten von zu Hause ge- schuldet.

Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, dass, wie auch schon beim ersten Lock- down, eine Reihe von Arbeitsplätzen existiert, die für Telearbeit bzw. mobiles Ar- beiten nicht oder nur sehr bedingt und temporär geeignet sind. Dazu zählen bei- spielhaft Poststellen, Registraturen, Fahrbereitschaft (Kurierdienst), Telefonzen- tralen, Hausmeisterdienste und insbesondere auch die operativen polizeilichen Tätigkeitsfelder (u. a. Streifendienst, Polizeihubschrauberstaffel, Spezialeinheiten).

Eine detaillierte Darstellung der Antworten der abgefragten Dienststellen zu Fra- ge 3 kann der Anlage III entnommen werden.

4. wie während des erneuten Lockdowns gewährleistet werden kann, dass deut- lich mehr Beschäftigte als im Normalbetrieb von zu Hause oder sonst mobil ar- beiten können;

Zu 4.:

Zum einen wurde dies durch den Erlass entsprechender an die jeweilige Lage an- gepasster Direktiven zum Arbeiten aus dem Home-Office, zur Kontaktreduzie- rung und sonstiger organisatorischer Maßnahmen erreicht.

Zum anderen haben sowohl die Dienststellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit (durch Bereitstellung von Notebooks, Bildschirmen, Token, ggf. Zubehör) als auch die BITBW, als zentrale IT-Dienstleisterin in der Landesverwaltung, inten- siv daran gearbeitet, die technischen Voraussetzungen für die Arbeit im Home- Office weiterhin bereitzustellen und zu verbessern. Die BITBW hat während der Pandemie erheblich dazu beigetragen, dass die Digitalisierung der Landesverwal- tung insgesamt große Entwicklungsschritte erzielen konnte und weiterhin erzielt.

Bereits vor der Pandemie haben die meisten Ressorts auf den standardmäßigen Einsatz von Notebooks anstatt Desktop-PCs gesetzt. Der BK-Standardarbeitsplatz der Landesverwaltung ist grundsätzlich für die mobile Arbeit ausgelegt.

Zu Beginn der Krise konnte die BITBW in kürzester Zeit die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen sehr großen Anstieg der gleichzeitigen VPN-Verbin- dungen sowie der Skype-, Telefon- und Videokonferenzen schaffen.

5. wie hoch aktuell seit dem 16. Dezember der Anteil der Beschäftigten ist, die überwiegend am eigentlichen Arbeitsplatz präsent sind, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde in absoluten Zahlen und in Prozent, nach Geschlecht und diffe- renziert danach, ob Führungsfunktionen wahrgenommen werden oder nicht;

Zu 5.:

Der Anteil der Beschäftigten, die überwiegend am eigentlichen Arbeitsplatz prä-

(5)

Zu 6.:

Im Lichte aller Antworten der abgefragten Dienststellen wird deutlich, dass der Präsenzanteil weiter gesunken ist. Diese Verringerung der Zahlen ist eng ver- knüpft mit den Maßnahmen zur Erweiterung der Home-Office-Möglichkeiten, der Schaffung eines organisatorischen Rahmens zur Wahrnehmung dieser Arbeits- form und dem Appell der jeweiligen Hausleitungen, wo es möglich ist, von den Home-Office-Möglichkeiten Gebrauch zu machen (vgl. hierzu insbesondere die Antworten zu Ziff. 3 und 4).

In vielen Bereichen haben sich die Zahlen verstetigt, da die verbliebene Zahl an Präsenztätigkeiten sich für Telearbeit bzw. mobiles Arbeiten nicht oder nur sehr bedingt und temporär eignen (vgl. hierzu auch die Antwort zu Ziff. 3).

7. ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen die Landesregierung bzw. die ein- zelnen Behördenleitungen nach dem ersten Lockdown ergriffen haben, um mehr Home-Office und andere Formen des nicht am Arbeitsplatz präsenten Ar- beitens zu fördern und zu ermöglichen.

Zu 7.:

Die Landesregierung wie auch die einzelnen Behördenleitungen haben neben der ausgeführten Optimierung von Home-Office-Möglichkeiten auf technischer Seite (vgl. Antworten zu Ziff. 3 und 4) auch durch den Erlass von entsprechenden haus- internen Weisungen Home-Office und andere Formen des nicht am Arbeitsplatz präsenten Arbeitens gefördert und ermöglicht.

So haben die Hausspitzen und die Führungskräfte die Beschäftigten darin unter- stützt, ihre Aufgaben im Home-Office wahrnehmen zu können. Dies wurde bei- spielsweise dadurch flankiert, dass möglichst viele Besprechungen, Veranstaltun- gen und Schulungen in Form von Videokonferenzen oder vergleichbaren digita- len Formaten stattgefunden haben, Dienstreisen auf ein Minimum reduziert wur- den und den Mitarbeitenden fortlaufend aktualisierte Informationen zu den orga- nisatorischen Regelungen zur Verfügung gestellt wurden.

Eine detaillierte Darstellung der Antworten der abgefragten Dienststellen zu Fra- ge 7 kann der Anlage V entnommen werden.

Strobl

Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration

(6)

Anlage I (zu Frage 1)

StM

BezeichnungAbs. In % Staatsministerium Baden-Württemberg (StM)

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):293100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):- - Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):- - Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):- - Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:23479,9 Hinweise: Eine nach Geschlecht und/oder Führungsfunktion differenzierende Auswertung liegt nicht vor.

(7)

IM

BezeichnungAbs. In % Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden- Württemberg (IM)

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.07.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):671100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):- - Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):537,9 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):- - Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:ca. 470ca. 70 Hinweise: Alle Beschäftigten im IM haben die technische Möglichkeit, Homeoffice zu nutzen. Tatchlich haben die Beschäftigten nach dem ersten Lockdown die Präsenz im Haus erhöht. Statistische Erhebungen, insbesondere auch zu Geschlecht und Funktion beim mobilen Arbeiten, werden nicht geführt. Von der Gesamtzahl der Beschäftigten sind ca. 53 % weiblich und 47 % männlich; wir gehen davon aus, dass sich das mobile Arbeiten nach Geschlechter auch in diesem Verhältnis darstellt. Das gilt ebenso für Beschäftigte mit Führungsfunktion, die ca. 8 % der Beschäftigtenzahl ausmachen.

(8)

IM

BezeichnungAbs. In % BITBW

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:15.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):695100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):241ca. 35 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):451ca. 65 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):8812,7 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):8812,7 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:- ca. 100 Hinweise: Grundsätzlich vergt jede/r Mitarbeitende der BITBW über einen PC-Arbeitsplatz, der technisch so konfiguriert ist, dass mobiles Arbeiten glich ist. Die BITBW hat die Mitarbeitenden bereits am 13. März 2020 angewiesen, mobiles Arbeiten zu nutzen, sofern die Aufgabe dies zulässt. Zum Stichtag galt, dass der Zutritt und Aufenthalt in den dienstlichen Gebäuden nur aus zwingenden dienstlichen Gründen erfolgen soll. Da die Mitarbeitenden ihren Aufenthalt in der Regel per E-Mail melden, wird die tatchliche Nutzung des mobilen Arbeitsplatzes auf durchschnittlich ca. 95 % bis 97 % geschätzt.

(9)

IM

BezeichnungAbs. In % Regierungspräsidium Stuttgart

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:31.01.2021 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):2565100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):120547,0 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):76530,0 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):742,9 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):742,9 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:197076,8 Hinweise: Anzahl Mitarbeitende inkl. 249 MA, die zum 31.12.2020 in die Autobahn GmbH ausgegliedert wurden. Eine genaue Erhebung bzw. Unterscheidung zwischennnern und Frauen ist innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich. Wir setzen voraus, dass es bei uns nicht auf das Geschlecht, sondern auf den Arbeitsplatz ankommt, ob jemand mobil arbeiten kann und gehen deshalb davon aus, dass prozentual genauso viele Frauen wie Männer mobil arbeitsfähig sind. Zu den Führungskräften wurden hier gezählt: Hausspitze, Abteilungsleitungen, Referatsleitungen. Die untere Führungsebene wurde nicht berücksichtigt. Zur Wahrnehmung der Führungsfunktion wird das Arbeiten im Homeoffice von Führungskräften oft im Wechsel mit der Präsenz am Arbeitsplatz wahrgenommen (im Wechsel mit der Vertretung).

(10)

IM

BezeichnungAbs. In % Regierungspräsidium Karlsruhe

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:10.11.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):1868100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):90548,4 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):60332,3 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):653,5 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):653,5 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:150880,7 Hinweis: Zur Wahrnehmung der Führungsfunktion wird das Arbeiten im Homeoffice von Führungskräften oft im Wechsel mit der Präsenz am Arbeitsplatz wahrgenommen (im Wechsel mit der Vertretung).

(11)

IM

BezeichnungAbs. In % Regierungspräsidium Freiburg

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):1824100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):76141,7 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):71739,3 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):734,0 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):734,0 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:147881,0 Hinweise: Von den insgesamt 1824 Beschäftigten bestand zum Erhebungsdatum bei 346 Bediensteten (ca. 19 % der Gesamtzahl der Beschäftigten) aufgrund ihrer speziellen Aufgabenstellung keine Möglichkeit zur Nutzung von Homeoffice, wie z. B. bei Beschäftigten des Wasserbaus und der Betriebshöfe, der Autobahnmeistereien (bis 31.12.2020), sowie der Servicebereiche (z. B. Hausmeister, Empfang, Poststelle, Registraturen, Fahrdienst, Druckerei, Reinemachbereich, etc.). Zur Wahrnehmung der Führungsfunktion wird das Arbeiten im Homeoffice von Führungskräften oft im Wechsel mit der Präsenz am Arbeitsplatz wahrgenommen (im Wechsel mit der Vertretung).

(12)

IM

BezeichnungAbs. In % Regierungspräsidium Tübingen

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):1806100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):79844,2 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):69438,4 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):794,4 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):794,4 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:149282,6 Hinweise: Von den insgesamt 1806 Beschäftigten bestand zum 01.12.2020 bei 324 Bediensteten (ca. 18,5 % der Gesamtzahl der Beschäftigten) aufgrund ihrer Aufgaben keine Möglichkeit zur Nutzung von mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice (z. B. bei Beschäftigten des Wasserbaus, der Landschaftspflegetrupps und der Betriebshöfe, der Autobahnmeistereien (bis 31.12.2020), des Eich- und Beschusswesens sowie der Servicebereiche (z. B. Hausmeister, Empfang, Poststelle, Registraturen, Fahrdienst, Druckerei, etc.). Um die Führungsaufgaben gewährleisten zu können, wird das Arbeiten im Homeoffice von den Führungskräften oft im Wechsel mit der Präsenz am Arbeitsplatz wahrgenommen (abwechselnd mit den jeweiligen Vertretungen).

(13)

IM

BezeichnungAbs. In % Landesfeuerwehrschule

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:15.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):88100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):1314,8 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):2528,4 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):9 10,2 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):7 8,0 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:3843,2

(14)

IM

BezeichnungAbs. In % Dienststellen und Einrichtungen der Polizei

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.10.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):29948100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):1270,4 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):1170,4 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):0 0,0 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):0 0,0 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:2440,8 Hinweise: Die o.a. Zahlen beziehen sich auf der Grundlage einer Rahmendienstvereinbarung zwischen dem Innenministerium und dem Hauptpersonalrat der Polizei über alternierende Telearbeit in der Polizei und darauf aufbauend örtlichen Dienstvereinbarungen der Dienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst (Dienststellen und Einrichtungen) – ausschließlich auf alternierende Telearbeit. Statistische Daten über eine weitere Differenzierung des Anteils der Beschäftigten der Dienststellen und Einrichtungen in sonstigen mobilen oder flexiblen häuslichen Arbeitsformen, wie dies infolge der Pandemie in vielen Bereichen unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ermöglicht wurde, liegen dem Innenministerium-Landespolizeipsidium (IM-LPP) nicht vor. Des Weiteren liegen insoweit auch keine statistischen Daten hinsichtlich geschlechtsspezifischer Differenzierung vor.

(15)

IM

BezeichnungAbs. In % Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV)

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):417100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):9 2,2 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):1 0,2 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):5813,9 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):1 0,2 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:102,4

(16)

IM

BezeichnungAbs. In % Logistikzentrum Baden- Württemberg (LZBW)

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.10.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):60100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):1423,3 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):1220,0 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):5 8,3 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):5 8,3 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:2643,3

(17)

IM

BezeichnungAbs. In % Haus der Heimat des Landes Baden- Württemberg

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:05.10.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):15100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):5 33,3 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):0 0,0 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):2 13,3 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):2 13,3 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:5 33,3

(18)

IM

BezeichnungAbs. In % Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa (IVDE)

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:01.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):11100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):5 45,5 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):2 18,2 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):1 9,1 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):1 9,1 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:7 63,6 Hinweise: Institutsleiter und student. Hilfskräfte nicht mitgezählt.

(19)

IM

BezeichnungAbs. In % Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde (IdGL)

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:15.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):11100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):3 27,3 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):2 18,2 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):1 9,1 Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):1 9,1 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:5 45,5 Hinweise: Student. Hilfskräfte nicht mitgezählt.

(20)

JuM

BezeichnungAbs. In % Ministerium der Justiz und für Europa (JuM) einschließlich der LV in Brüssel ohne nachgeordneten Bereich

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:16.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):284100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):- - Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):- - Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):- - Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:27295,7 Hinweise: Statistische Erhebungen, insbesondere auch zu Geschlecht und Funktion beim mobilen Arbeiten, werden nicht geführt. Von der Gesamtzahl der Beschäftigten sind ca. 58 % weiblich und 42 %nnlich; wir gehen davon aus, dass sich das mobile Arbeiten nach Geschlechter auch in diesem Verhältnis darstellt. Das gilt ebenso für Beschäftigte mit Führungsfunktion, die ca. 13 % der Beschäftigtenzahl ausmachen.

(21)

JuM

BezeichnungAbs. In % Ministerium der Justiz und für Europa (JuM) ohne Ministerium und LV nur nachgeordneter Bereich

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:s. u.* Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):16722100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):- - Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):- - Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):- - Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):- - Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:550032,9 Hinweise: Ausgewertet wurde bezüglich des Personalbestands die Kopfzahl der Beschäftigten ohne Personal in Ausbildung. Aufgrund der Zusammenführung aus verschiedenen Quellen wurden teilweise Jahresmittelwerte und teilweise Stichtagswerte verwendet. Bereits seit 2019 befindet sich die Justiz auf dem Weg, die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens für alle Laufbahnen rechtlich und organisatorisch umfassend neu auszugestalten und Leitlinien einer mobilen Arbeitskultur gemeinsam mit den Beschäftigten zu entwickeln. In dieser Umbruchphase, verstärkt durch die besonderen Anforderungen während der Corona-Pandemie, wurde für die Bewilligung von Tele- und mobilen Arbeitsplätzen weitestgehend auf ein Festhalten an der bisherigen, auf Individualvereinbarungen basierenden Vorgehensweise verzichtet. Individualvereinbarungen machen zwischenzeitlich weniger als 10 Prozent der gesamten Tele- und mobilen Arbeitsplätze der Justiz aus. Während des Umbruchprozesses und insbesondere der Corona-Pandemie ist ein Aufschlüsseln der Zahlen nach Standort, Geschlecht oder Funktion daher nicht mehrglich. Insgesamt summiert sich die Anzahl der Tele- und mobilen Arbeitsptze im Geschäftsbereich der Justiz einschließlich der im Rahmen der Corona-Pandemie ausgebrachten VPN-Zugänge zum 16.12.2020 auf rund 5.500 Mitarbeitende, die zeitgleich mobil arbeiten können. Eine vollständige Verlagerung der Tätigkeit der Justiz in das Homeoffice ist allerdings bereits aufgrund der Art ihrer Aufgaben nicht möglich (Stichwort: öffentliche Gerichtsverhandlungen, Rechtsantragstellen, Justizvollzug). Dabei kann und will die Justiz ihre Tätigkeit aufgrund der zentralen Bedeutung der Rechtsprechung und des Justizvollzugs für das Gemeinwesen nicht alternativ (zeitweise) einstellen, sondernchstens, wie im Frühjahr erstmals erfolgt, für einen beschränkten Zeitraum einschränken. Keine Möglichkeit zur Tätigkeit im Home-Office besteht schließlich naturgemäß in weiten Bereichen des Strafvollzugs. Der Strafvollzug muss seine Beschäftigten und die Gefangenen gleichwohl in besonderem Maße vor Infektionen schützen und hat dazu eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen *Personalbestand zum 30.09.2020 / VPN Zugänge zum 15.12.2020

(22)

FM

BezeichnungAbs. In % Ministerium für Finanzen (FM) (und nachgeordnete Behörden)

Erhebungsdatum, auf welches sich die untenstehenden Angaben beziehen:10.12.2020 Anzahl der Beschäftigten (Gesamt):6268100 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (weiblich):223335,6 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (männlich):165726,4 Davon mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit genutzt (divers):0 0,0 Anzahl der Beschäftigten mit Führungsfunktion (Gesamt):Nicht vollständig* Davon mit Führungsfunktion und mob. Arbeitsplatz oder Telearbeit nutzend (Gesamt):4657,4 Summe mob. Arbeitsplatz oder in Telearbeit genutzt:389062,1 Hinweise: Bei der Darstellung der Werte wurden ausschließlich auf die Personen im Ministerium, den Landesober- und den Mittelbehörden abgehoben, welche aufgrund ihrer Aufgabe mobil arbeiten können; nicht dazu zählen Personen, welche aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes hierzu nicht in der Lage sind (z. B. Beurlaubte, Hausmeister/-technik, Güteraufseher bzw. Mitarbeitende in der Schlossverwaltung – SSG). Aufgrund der Struktur der Betriebe Vermögen und Bau Baden-Württemberg bzw. Bundesbau Baden- Württemberg konnte nicht zwischen den Betriebsleitungen und den jeweiligen Ämtern differenziert werden (Stichwort: VwV-Statut VB-BW vom 01.07.2015, Ziff. 2: „Der Betrieb stellt eine aus der Betriebsleitung und den Ämtern bestehende Einheit dar.“). *Die nach Dienststellen aufgegliederte Aufstellung ist als Anlage beigefügt. Der Begriff „hrungsfunktion“ muss für die einzelnen Bereiche unterschiedlich definiert werden: FM: Behörden-, Abteilungs-, Referats- und stellvertretende Referatsleitungen in den Landesober- und Mittelbehörden: Behörden-, Abteilungs-, Referats-, Sachgebiets- und Bereichsleitungen (in der IuK sowie in Sonderfunktionen). Die Gesamtzahl der Führungskräfte konnte in der Kürze der Zeit nicht vollständig übermittelt werden, sodass dieser Wert nicht zur Verfügung steht.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Allerdings muss sich aus der Klausel ergeben, dass die Beendigung der Tätigkeit im Homeoffice oder der mobilen Arbeit durch einseitige Weisung des Arbeitgebers nicht willkürlich

Wenn der Anteil an Arbeit von daheim aus auch im „New Normal“ stark bleiben wird, was zu erwarten ist, müsste so- wohl die Ausstattung als auch die Frage, wer diese bezahlt,

Beachtlich ist dabei auch, dass viele Unternehmen aktuell eine Unterstützung mit Smartphones und Tablets in Planung haben oder sich eine wünschen.. Insgesamt kann ein

- Wahrnehmung mindestens einer Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugs- dienstes oder des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes in einer Dienststelle oder Einrichtung

Um im konkreten Fall beurteilen zu können, ob „Gründe des öffentlichen Wohls“ vorliegen, die einen „Wechsel“ der Stadt Bad Herrenalb zum Landkreis Karlsruhe rechtfertigen

Für die Zeit, in der ohnehin Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen sind (regu- läre Schul- oder Kitaferien), ist gesetzlich keine Entschädigung vorgesehen. Ebenso

Hintergrund Wandel der Arbeitswelt und Begriffsdefinitionen: mobiles Arbeiten und Telearbeit als ortsflexible hybride Arbeitsformen?.

Die Kommission kann eine Marktuntersuchung durchführen, um zu prüfen, ob einer oder mehrere Dienste des digitalen Sektors in die Liste der zentralen Plattformdienste aufgenommen