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Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens

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Academic year: 2022

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Teil III Anlagen zum Managementplan

Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens

Die Ergebnisse der Untersuchungen (Abgrenzung des LRT und Habitatflächen sowie Bewer- tungen) werden in den Karten 2a (LRT) und 2b (Arten des Anhangs II) sowie in den Bewer- tungstabellen (LRT und Arten) dargestellt (siehe Kapitel I.3). Die entsprechenden Shape- Dateien werden dem Auftraggeber übergeben. Die im Rahmen der Managementplanung vorgesehene öffentliche Veranstaltung wurde vom StALU Mecklenburgische Seenplatte ein- berufen und geleitet. Die Protokolle der Veranstaltung werden dem Managementplan ange- fügt.

Der Beteiligungs- und Abstimmungsprozess zum FFH-Managementplan DE 2348-302

„Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“ erfolgte im Rahmen von:

-

der Information der Amtsverwaltung sowie relevanter Behörden und Institutionen über den Beginn der Managementplanung für das Schutzgebiet im Januar 2017

-

einer Beratung der begleitenden Arbeitsgruppe zu den Ergebnissen der Bestandsbewer- tung, dem daraus abgeleiteten Maßnahmenbedarf sowie zu Maßnahmenvorschlägen im GGB am 15. Juni 2017

-

Informationen zum Schutzgebiet und zum Stand der FFH-Managementplanung auf der Homepage des StALU MS; Veröffentlichung von Grundlagenteil und Entwurfsfassung des FFH-Managementplanes

Die Dokumentation der Beteiligung von Behörden, Institutionen und Bürgern im Rahmen der

Erarbeitung des Managementplanes für das GGB DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schaf-

horst und Lübkowsee“ ist folgender Tabelle zu entnehmen:

(2)

Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“

III.1 Übersicht zur Bekanntmachung / Beteiligung

Datum Behörde/Institution/Bürger Mitteilung über 25.01.2017 Amt Friedland

Amt Torgelow-Ferdinandshof

Information über die Friedländer Zeitung so- wie über Amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Torgelow-Ferdinandshof über Beginn der Managementplanung für das GGB

„Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkow- see“

07.02.2017  Regionaler Planungsverband Meck- lenburgische Seenplatte Amt für Raumordnung und Landesplanung

 Landesforstanstalt Mecklenburg- Vorpommern

 Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.

 Landesanglerverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.

 NABU Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 BUND Landesverband Mecklen- burg-Vorpommern

 IHK Neubrandenburg

 Bundesforstamt Neubrandenburg, Neustrelitz

 Waldbesitzerverband für Mecklen- burg-Vorpommern e.V.

 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow

 Landesjagdverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.

 Landeskanuverband Mecklenburg- Vorpommern 1990 e.V.

 Landesamt für Landwirtschaft, Le- bensmittelsicherheit und Fischerei

 Bergamt Stralsund

 Bauernverband Mecklenburg- Vorpommern

 Landesverband der Wasser- und Bodenverbände M-V

 Landkreis Mecklenburgische Seen- platte

 Landkreis Rostock

 Landkreis Vorpommern-Greifswald

Schriftliche Bekanntgabe über Beginn der Managementplanung für das GGB „Demnit- zer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“

(3)

Datum Behörde/Institution/Bürger Mitteilung über 08.02.2017  Amt Friedland

 Amt Anklam Land

 Amt Torgelow-Ferdinandshof

 Stadt Friedland

 StALU VP

 Deutsche Wildtierstiftung

 Forstamt Neubrandenburg

 Forstamt Torgelow

 WBV „Landgraben“

 Bauernverband Mecklenburg Strelitz e.V.

 Bauernverband OVP e.V.

 AK Fischotterschutz

Schriftliche Bekanntgabe (regional) über Be- ginn der Managementplanung für das GGB

„Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“

10.03.2017 StALU MS, Dez. 43-2 Übergabe des Grundlagenteils

Prüfung wasserwirtschaftlicher Belange 22.03.207 Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt (LM)

Übergabe des Grundlagenteils 22.05.2017  StALU VP

 LK MS

 UNB MS

 LFoA M-V

 FoA NB

 FoA Torgelow

 Waldbesitzerverband M-V

 DeWiSt

 WBV„Landgraben“

 BV MST

 BV OVP

 AK Fischotterschutz

 UNB VP (23.05.2017)

Bekanntgabe des Grundlagenteils (und Einla- dung begleitende Arbeitsgruppe)

per Mail Information über Einstellung an Be- troffene

22.05.2017 Landwirte im/am Schutzgebiet Bekanntgabe des Grundlagenteils (und Einla- dung Begl. Arbeitsgruppe)

29.05.2017  LAV M-V

 IHK NB

 BUND

 NABU

 AfRL MS

Bekanntgabe des Grundlagenteils (und Einla- dung begleitende Arbeitsgruppe)

per Mail Information über Einstellung an Be- troffene

15.06.2017  StALU LK Mecklenburgische Seen- platte

 Planungsbüro Institut biota GmbH

 FoA Neubrandenburg

Begleitende Arbeitsgruppe

Termin im StALU MS zur Vorabstimmung der Maßnahmenplanung

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Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“

Datum Behörde/Institution/Bürger Mitteilung über 01.02.2018  LK MS

 UNB MS

 UNB VP

 LFoA M-V

 FoA NB

 FoA Torgelow

 Straßenbauverwaltung M-V

 DeWiSt

 WBV„Landgraben“

 AfRL MS

 IHK NB

 LAV M-V

 Waldbesitzerverband M-V

 BV MST

 BV OVP

 BUND

 NABU

 AK Fischotterschutz

Bekanntgabe des Planentwurfs

per Mail Information über Einstellung an Be- troffene

01.02.2018 Landwirte im/am Schutzgebiet Bekanntgabe des Planentwurfs

per Mail Information über Einstellung an Be- troffene (s. 01.02.2018)

01.02.2018 Fischer im Schutzgebiet Bekanntgabe des Planentwurfs

per Telefonat und Mail; Information über Ein- stellung

05.02.2018 StALU VP Bekanntgabe des Planentwurfs

per Mail Information über Einstellung an Be- troffene

09.05.2018 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM)

Abschlussbestätigung

18.07.2018 öffentliche Homepage des StALU MS Bekanntgabe MAP Endfassung per Mail, In- formation über Einstellung an Betroffene (s.

01.02.2018)

(5)

III.2 Übersicht zu Stellungnahmen / Abwägung

1 2 3 4 5

Stellungneh- mender/ Datum

Kapitel, Seite

Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung

03. August 2017 Herr Wagner, LK MS

I.3, S. 22- 24, Karte 3

Bezüglich der Aussagen zu den Steinbeißerhabitaten wäre es wünschenswert, wenn

- Für den Lübkowsee das befischte Habitat in der Karte exakt dargestellt werden würde (Zum Steinbeißervorkommen gibt unterschiedliche Formulie- rungen in den Texten – mal im Bereich der Badestelle, mal neben der Ba- destelle) und eine Aussage getroffen würde, ob in anderen Seebereichen, insbesondere im Norden und Nordosten, wo es ebenfalls Unterbrechungen des Schilfgürtels gibt, die Habitatansprüche nicht erfüllt werden.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

Eine exakte Darstellung des Habitates ist aufgrund des Maß- stabes und der Kleinräumigkeit des Habitates nicht möglich.

Datengrundlage war der Fach- beitrag 2015, im Zuge dessen nur 1 Badestelle beprobt wurde.

Um andere Badestellen nicht auszuschließen, wurde der Lüb- kowsee als maßgeblicher Be- standteil für die Art ausgewie- sen.

- - für den im FFH-Gebiet verlaufenden Abschnitt des Landgrabens ebenfalls

eine Bewertung des Erhaltungszustandes erfolgen könnte. Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

Der Landgraben ist nicht als LRT ausgewiesen, sodass eine Bewertung des Erhaltungszu- standes nicht erfolgt.

I.5, S. 36 - In der Tabelle 17 gibt es einen scheinbaren Widerspruch zwischen den Erhaltungszielen für die bauchige Windelschnecke (keine Erweiterung der Badestellen) und den Steinbeißer (Offenhalten der Badestellen). Da die Badestellen, wie die meisten von Schilf begrenzten Badestellen, eine Ten- denz zum Zuwachsen haben und von Zeit zu Zeit „pflegende Eingriffe" er- fordern, könnte dieses künftig zu Konflikten führen. Es wird deshalb ange-

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

Beide Arten kommen in unter- schiedlichen Habitaten vor (Bauchige Windelschnecke an Land, Steinbeißer im See), so- dass sich die Maßnahmenberei- che nicht überschneiden und

(6)

Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“

1 2 3 4 5

Stellungneh- mender/ Datum

Kapitel, Seite

Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung

03. August 2017 Herr Wagner, LK MS

- Im Bereich des o. g. Maßnahmenplanes sind keine Baudenkmale gem.

Denkmalliste des LK Mecklenburgische Seenplatte bekannt.

Kenntnis genom- men

- - Im Gebiet des Maßnahmenplanes sind Bodendenkmale bekannt (siehe

anliegende Karte mit in blau gekennzeichneten Bodendenkmalen). Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

-

- - Wie in den Unterlagen S. 9 f. ausgeführt wurde, befindet sich das o.g. FFH- Gebiet gem. dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgi- sche Seenplatte (RPV MS 2011) in einem Tourismusentwicklungsraum sowie in einem Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

-

06. Februar 2018 Arbeitskreis Fischotterschutz

I.3, S. 20, Karte 2b

1. Bei einer am 22.10.2017 durchgeführten Kartierung zum Projekt „Otterspu- ren in der Mecklenburgischen Seenplatte“ wurden am See sowie am unmittel- bar vorbeifließenden Großen Landgraben Spuren und Losung des Otters ge- funden. Dieser Nachweis bestätigt die Annahme des Vorkommens dieser Art im FFH – Gebiet.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme

Einarbeitung in Text und Karte 2b

I.3, S. 20, Karte 2b

2. Am 01.04.1995 kam es zu einem Reusenopfer auf dem Lübkowsee. Weitere Totfunde im unmittelbaren Bereich des FFH-Gebietes 2348-302 sind nicht be- kannt.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme

Einarbeitung in Text und Karte 2b

II.1 S. 40

3. Für den Bereich des Lübkowsees wird angeregt im Managementplan festzu- halten, dass die Reusenfischerei (auch wenn sie zurzeit im Gebiet nicht statt- findet) generell ohne Sicherung der Reusen vor dem Ertrinken des Otters ver- boten ist.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme

Maßnahme wird zur Maßnahme 001_2 hinzugefügt („Im Falle wiedereinsetzender Reusenfi- scherei Verwendung biber- und ottersicherer Reusen (He00)“) II.1

S. 40

4. Weiterhin wird hiermit angeregt im Plan festzuhalten, dass keine Reusenfi- scherei ohne Ottersicherung vor dem Ertrinken im Landgraben auf Höhe des Lübkowsees stattzufinden hat. Somit wird ausgeschlossen, dass auch zu ei- nem späteren Zeitpunkt die Reusenfischerei nicht ohne Otterschutzsicherung betrieben werden kann. Die Sicherung der Reusen kann mit Abwehrgittern oder mit Ausstiegshilfen erfolgen.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme

Maßnahme wird zur Maßnahme 001_2 hinzugefügt („Im Falle wiedereinsetzender Reusenfi- scherei Verwendung biber- und ottersicherer Reusen (He00)“)

06. Februar 2018 Arbeitskreis

5. Die Herstellung und Sicherung der Durchgängigkeit von Querbauwerken für den Otter ist sehr zu begrüßen. Jedoch sollte darauf hingewiesen werden, dass Materialien verwendet werden, die langlebig sind. Otterschutzmaßnahmen

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

-

(7)

1 2 3 4 5 Stellungneh-

mender/ Datum

Kapitel, Seite

Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung

Fischotterschutz sollten generell so gestaltet werden, dass keine Holzbohlen verwendet werden, da sie nach Jahren wieder ausgetauscht werden müssen. Hier sind Baustoffe zu verwenden die langlebiger sind als Holz. Denkbar wären Feldsteine im Ge- wässerbett oder Bermen aus Beton, gehalten durch Spundwände mit einer nicht 25° überschreitenden Anschrägung an den Böschungsfuß des Ufers.

II.1 S. 41

6. Wie im Entwurf bereits zu lesen bewirkt die Straße im nördlichen Bereich des FFH – Gebietes nach Charlottenhorst einen Zerschneidungseffekt des Gebie- tes. Da sich hier zahlreiche Gräben befinden ist an allen Stellen mit dem Über- wechseln des Otters, insbesondere in den Dämmerungs- und Nachtstunden zurechnen. Aus diesem Grund wird hier eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h und die Beschilderung „Achtung Otterwechsel“ vorgeschlagen.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme

Hinweis wird als Maßnahme 009_1 hinzugefügt („Information der Öffentlichkeit (Aufstellen von Hinweisschiledern „Achtung Otterwechsel“ (Sv06)“)

7. Ansonsten kann aus Sicht des Otterschutzes dem Entwurf entsprochen wer-

den. Hinweis z.K. -

20. November 2017

Frau Teichert, Straßenbauamt Neustrelitz

Das FFH-Gebiet Demnitzer Bruch (2348-302) erstreckt sich beidseitig der L 28 im Abschnitt 160 von ca. km 1.340 - ca. 1.540 und dann weiter linksseitig bis zum km 2.030. Sofern für die Fischotter bzw. Biber Maßnahmen im Bereich der L 28 erforderlich angesehen werden diesbezügliche, z.B. den Durchlass betref- fende Planungen mit dem Straßenbauamt Neustrelitz abzustimmen.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

-

08. Februar 2018

Frau Lehniger, Landesforst

Zusam- menfas- sung, S. 1

1. In der einleitenden Zusammenfassung fehlt der Hinweis auf die Waldlebens-

raumtypen die im Gebiet vorkommen - 18,7 ha 9130 im Zustand B. Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme

Wald-LRT wurde in der Zusam- menfassung ergänzt

I.2, S. 14 2. In der Tabelle 4 fehlt der Waldlebensraumtyp. Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme

Wald-LRT wurde in der Tabelle 4 ergänzt

(8)

Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“

1 2 3 4 5

Stellungneh- mender/ Datum

Kapitel, Seite

Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung

Landesforst 21. Februar 2018 Frau Zwing- mann, IHK Neu- brandenburg

- Zum derzeitigen Stand (Januar 2018) des Managementplanes für das FFH- Gebiet "Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee" gibt es aus Sicht der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern keine Hinwei- se oder Anmerkungen.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

-

21. Februar 2018

Frau Teichert, Straßenbauamt Neustrelitz

Sofern für die Fischotter bzw. Biber Maßnahmen im Bereich der L 28 erforder- lich angesehen werden, sind diese, z.B. einen Durchlass betreffende Planun- gen mit dem Straßenbauamt Neustrelitz abzustimmen.

Hinweis wird zur Kenntnis genom- men

-

Die Protokolle von Veranstaltungen (einschließlich Teilnehmerlisten) liegen dem Verfahrensbeauftragten im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und

Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vor.

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