Teil III Anlagen zum Managementplan
Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens
Die Ergebnisse der Untersuchungen (Abgrenzung des LRT und Habitatflächen sowie Bewer- tungen) werden in den Karten 2a (LRT) und 2b (Arten des Anhangs II) sowie in den Bewer- tungstabellen (LRT und Arten) dargestellt (siehe Kapitel I.3). Die entsprechenden Shape- Dateien werden dem Auftraggeber übergeben. Die im Rahmen der Managementplanung vorgesehene öffentliche Veranstaltung wurde vom StALU Mecklenburgische Seenplatte ein- berufen und geleitet. Die Protokolle der Veranstaltung werden dem Managementplan ange- fügt.
Der Beteiligungs- und Abstimmungsprozess zum FFH-Managementplan DE 2348-302
„Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“ erfolgte im Rahmen von:
-
der Information der Amtsverwaltung sowie relevanter Behörden und Institutionen über den Beginn der Managementplanung für das Schutzgebiet im Januar 2017
-
einer Beratung der begleitenden Arbeitsgruppe zu den Ergebnissen der Bestandsbewer- tung, dem daraus abgeleiteten Maßnahmenbedarf sowie zu Maßnahmenvorschlägen im GGB am 15. Juni 2017
-
Informationen zum Schutzgebiet und zum Stand der FFH-Managementplanung auf der Homepage des StALU MS; Veröffentlichung von Grundlagenteil und Entwurfsfassung des FFH-Managementplanes
Die Dokumentation der Beteiligung von Behörden, Institutionen und Bürgern im Rahmen der
Erarbeitung des Managementplanes für das GGB DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schaf-
horst und Lübkowsee“ ist folgender Tabelle zu entnehmen:
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“
III.1 Übersicht zur Bekanntmachung / Beteiligung
Datum Behörde/Institution/Bürger Mitteilung über 25.01.2017 Amt Friedland
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Information über die Friedländer Zeitung so- wie über Amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Torgelow-Ferdinandshof über Beginn der Managementplanung für das GGB
„Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkow- see“
07.02.2017 Regionaler Planungsverband Meck- lenburgische Seenplatte Amt für Raumordnung und Landesplanung
Landesforstanstalt Mecklenburg- Vorpommern
Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.
Landesanglerverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.
NABU Mecklenburg-Vorpommern e.V.
BUND Landesverband Mecklen- burg-Vorpommern
IHK Neubrandenburg
Bundesforstamt Neubrandenburg, Neustrelitz
Waldbesitzerverband für Mecklen- burg-Vorpommern e.V.
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow
Landesjagdverband Mecklenburg- Vorpommern e.V.
Landeskanuverband Mecklenburg- Vorpommern 1990 e.V.
Landesamt für Landwirtschaft, Le- bensmittelsicherheit und Fischerei
Bergamt Stralsund
Bauernverband Mecklenburg- Vorpommern
Landesverband der Wasser- und Bodenverbände M-V
Landkreis Mecklenburgische Seen- platte
Landkreis Rostock
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Schriftliche Bekanntgabe über Beginn der Managementplanung für das GGB „Demnit- zer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“
Datum Behörde/Institution/Bürger Mitteilung über 08.02.2017 Amt Friedland
Amt Anklam Land
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Stadt Friedland
StALU VP
Deutsche Wildtierstiftung
Forstamt Neubrandenburg
Forstamt Torgelow
WBV „Landgraben“
Bauernverband Mecklenburg Strelitz e.V.
Bauernverband OVP e.V.
AK Fischotterschutz
Schriftliche Bekanntgabe (regional) über Be- ginn der Managementplanung für das GGB
„Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“
10.03.2017 StALU MS, Dez. 43-2 Übergabe des Grundlagenteils
Prüfung wasserwirtschaftlicher Belange 22.03.207 Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt (LM)
Übergabe des Grundlagenteils 22.05.2017 StALU VP
LK MS
UNB MS
LFoA M-V
FoA NB
FoA Torgelow
Waldbesitzerverband M-V
DeWiSt
WBV„Landgraben“
BV MST
BV OVP
AK Fischotterschutz
UNB VP (23.05.2017)
Bekanntgabe des Grundlagenteils (und Einla- dung begleitende Arbeitsgruppe)
per Mail Information über Einstellung an Be- troffene
22.05.2017 Landwirte im/am Schutzgebiet Bekanntgabe des Grundlagenteils (und Einla- dung Begl. Arbeitsgruppe)
29.05.2017 LAV M-V
IHK NB
BUND
NABU
AfRL MS
Bekanntgabe des Grundlagenteils (und Einla- dung begleitende Arbeitsgruppe)
per Mail Information über Einstellung an Be- troffene
15.06.2017 StALU LK Mecklenburgische Seen- platte
Planungsbüro Institut biota GmbH
FoA Neubrandenburg
Begleitende Arbeitsgruppe
Termin im StALU MS zur Vorabstimmung der Maßnahmenplanung
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“
Datum Behörde/Institution/Bürger Mitteilung über 01.02.2018 LK MS
UNB MS
UNB VP
LFoA M-V
FoA NB
FoA Torgelow
Straßenbauverwaltung M-V
DeWiSt
WBV„Landgraben“
AfRL MS
IHK NB
LAV M-V
Waldbesitzerverband M-V
BV MST
BV OVP
BUND
NABU
AK Fischotterschutz
Bekanntgabe des Planentwurfs
per Mail Information über Einstellung an Be- troffene
01.02.2018 Landwirte im/am Schutzgebiet Bekanntgabe des Planentwurfs
per Mail Information über Einstellung an Be- troffene (s. 01.02.2018)
01.02.2018 Fischer im Schutzgebiet Bekanntgabe des Planentwurfs
per Telefonat und Mail; Information über Ein- stellung
05.02.2018 StALU VP Bekanntgabe des Planentwurfs
per Mail Information über Einstellung an Be- troffene
09.05.2018 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM)
Abschlussbestätigung
18.07.2018 öffentliche Homepage des StALU MS Bekanntgabe MAP Endfassung per Mail, In- formation über Einstellung an Betroffene (s.
01.02.2018)
III.2 Übersicht zu Stellungnahmen / Abwägung
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Stellungneh- mender/ Datum
Kapitel, Seite
Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung
03. August 2017 Herr Wagner, LK MS
I.3, S. 22- 24, Karte 3
Bezüglich der Aussagen zu den Steinbeißerhabitaten wäre es wünschenswert, wenn
- Für den Lübkowsee das befischte Habitat in der Karte exakt dargestellt werden würde (Zum Steinbeißervorkommen gibt unterschiedliche Formulie- rungen in den Texten – mal im Bereich der Badestelle, mal neben der Ba- destelle) und eine Aussage getroffen würde, ob in anderen Seebereichen, insbesondere im Norden und Nordosten, wo es ebenfalls Unterbrechungen des Schilfgürtels gibt, die Habitatansprüche nicht erfüllt werden.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
Eine exakte Darstellung des Habitates ist aufgrund des Maß- stabes und der Kleinräumigkeit des Habitates nicht möglich.
Datengrundlage war der Fach- beitrag 2015, im Zuge dessen nur 1 Badestelle beprobt wurde.
Um andere Badestellen nicht auszuschließen, wurde der Lüb- kowsee als maßgeblicher Be- standteil für die Art ausgewie- sen.
- - für den im FFH-Gebiet verlaufenden Abschnitt des Landgrabens ebenfalls
eine Bewertung des Erhaltungszustandes erfolgen könnte. Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
Der Landgraben ist nicht als LRT ausgewiesen, sodass eine Bewertung des Erhaltungszu- standes nicht erfolgt.
I.5, S. 36 - In der Tabelle 17 gibt es einen scheinbaren Widerspruch zwischen den Erhaltungszielen für die bauchige Windelschnecke (keine Erweiterung der Badestellen) und den Steinbeißer (Offenhalten der Badestellen). Da die Badestellen, wie die meisten von Schilf begrenzten Badestellen, eine Ten- denz zum Zuwachsen haben und von Zeit zu Zeit „pflegende Eingriffe" er- fordern, könnte dieses künftig zu Konflikten führen. Es wird deshalb ange-
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
Beide Arten kommen in unter- schiedlichen Habitaten vor (Bauchige Windelschnecke an Land, Steinbeißer im See), so- dass sich die Maßnahmenberei- che nicht überschneiden und
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“
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Stellungneh- mender/ Datum
Kapitel, Seite
Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung
03. August 2017 Herr Wagner, LK MS
- Im Bereich des o. g. Maßnahmenplanes sind keine Baudenkmale gem.
Denkmalliste des LK Mecklenburgische Seenplatte bekannt.
Kenntnis genom- men
- - Im Gebiet des Maßnahmenplanes sind Bodendenkmale bekannt (siehe
anliegende Karte mit in blau gekennzeichneten Bodendenkmalen). Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
-
- - Wie in den Unterlagen S. 9 f. ausgeführt wurde, befindet sich das o.g. FFH- Gebiet gem. dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgi- sche Seenplatte (RPV MS 2011) in einem Tourismusentwicklungsraum sowie in einem Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
-
06. Februar 2018 Arbeitskreis Fischotterschutz
I.3, S. 20, Karte 2b
1. Bei einer am 22.10.2017 durchgeführten Kartierung zum Projekt „Otterspu- ren in der Mecklenburgischen Seenplatte“ wurden am See sowie am unmittel- bar vorbeifließenden Großen Landgraben Spuren und Losung des Otters ge- funden. Dieser Nachweis bestätigt die Annahme des Vorkommens dieser Art im FFH – Gebiet.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme
Einarbeitung in Text und Karte 2b
I.3, S. 20, Karte 2b
2. Am 01.04.1995 kam es zu einem Reusenopfer auf dem Lübkowsee. Weitere Totfunde im unmittelbaren Bereich des FFH-Gebietes 2348-302 sind nicht be- kannt.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme
Einarbeitung in Text und Karte 2b
II.1 S. 40
3. Für den Bereich des Lübkowsees wird angeregt im Managementplan festzu- halten, dass die Reusenfischerei (auch wenn sie zurzeit im Gebiet nicht statt- findet) generell ohne Sicherung der Reusen vor dem Ertrinken des Otters ver- boten ist.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme
Maßnahme wird zur Maßnahme 001_2 hinzugefügt („Im Falle wiedereinsetzender Reusenfi- scherei Verwendung biber- und ottersicherer Reusen (He00)“) II.1
S. 40
4. Weiterhin wird hiermit angeregt im Plan festzuhalten, dass keine Reusenfi- scherei ohne Ottersicherung vor dem Ertrinken im Landgraben auf Höhe des Lübkowsees stattzufinden hat. Somit wird ausgeschlossen, dass auch zu ei- nem späteren Zeitpunkt die Reusenfischerei nicht ohne Otterschutzsicherung betrieben werden kann. Die Sicherung der Reusen kann mit Abwehrgittern oder mit Ausstiegshilfen erfolgen.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme
Maßnahme wird zur Maßnahme 001_2 hinzugefügt („Im Falle wiedereinsetzender Reusenfi- scherei Verwendung biber- und ottersicherer Reusen (He00)“)
06. Februar 2018 Arbeitskreis
5. Die Herstellung und Sicherung der Durchgängigkeit von Querbauwerken für den Otter ist sehr zu begrüßen. Jedoch sollte darauf hingewiesen werden, dass Materialien verwendet werden, die langlebig sind. Otterschutzmaßnahmen
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
-
1 2 3 4 5 Stellungneh-
mender/ Datum
Kapitel, Seite
Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung
Fischotterschutz sollten generell so gestaltet werden, dass keine Holzbohlen verwendet werden, da sie nach Jahren wieder ausgetauscht werden müssen. Hier sind Baustoffe zu verwenden die langlebiger sind als Holz. Denkbar wären Feldsteine im Ge- wässerbett oder Bermen aus Beton, gehalten durch Spundwände mit einer nicht 25° überschreitenden Anschrägung an den Böschungsfuß des Ufers.
II.1 S. 41
6. Wie im Entwurf bereits zu lesen bewirkt die Straße im nördlichen Bereich des FFH – Gebietes nach Charlottenhorst einen Zerschneidungseffekt des Gebie- tes. Da sich hier zahlreiche Gräben befinden ist an allen Stellen mit dem Über- wechseln des Otters, insbesondere in den Dämmerungs- und Nachtstunden zurechnen. Aus diesem Grund wird hier eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h und die Beschilderung „Achtung Otterwechsel“ vorgeschlagen.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme
Hinweis wird als Maßnahme 009_1 hinzugefügt („Information der Öffentlichkeit (Aufstellen von Hinweisschiledern „Achtung Otterwechsel“ (Sv06)“)
7. Ansonsten kann aus Sicht des Otterschutzes dem Entwurf entsprochen wer-
den. Hinweis z.K. -
20. November 2017
Frau Teichert, Straßenbauamt Neustrelitz
Das FFH-Gebiet Demnitzer Bruch (2348-302) erstreckt sich beidseitig der L 28 im Abschnitt 160 von ca. km 1.340 - ca. 1.540 und dann weiter linksseitig bis zum km 2.030. Sofern für die Fischotter bzw. Biber Maßnahmen im Bereich der L 28 erforderlich angesehen werden diesbezügliche, z.B. den Durchlass betref- fende Planungen mit dem Straßenbauamt Neustrelitz abzustimmen.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
-
08. Februar 2018
Frau Lehniger, Landesforst
Zusam- menfas- sung, S. 1
1. In der einleitenden Zusammenfassung fehlt der Hinweis auf die Waldlebens-
raumtypen die im Gebiet vorkommen - 18,7 ha 9130 im Zustand B. Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme
Wald-LRT wurde in der Zusam- menfassung ergänzt
I.2, S. 14 2. In der Tabelle 4 fehlt der Waldlebensraumtyp. Hinweis wird zur Kenntnis genom- men, Übernahme
Wald-LRT wurde in der Tabelle 4 ergänzt
Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2348-302 „Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee“
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Stellungneh- mender/ Datum
Kapitel, Seite
Stellungnahme (Originaltext) Ergebnis Begründung
Landesforst 21. Februar 2018 Frau Zwing- mann, IHK Neu- brandenburg
- Zum derzeitigen Stand (Januar 2018) des Managementplanes für das FFH- Gebiet "Demnitzer Bruch, Schafhorst und Lübkowsee" gibt es aus Sicht der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern keine Hinwei- se oder Anmerkungen.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
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21. Februar 2018
Frau Teichert, Straßenbauamt Neustrelitz
Sofern für die Fischotter bzw. Biber Maßnahmen im Bereich der L 28 erforder- lich angesehen werden, sind diese, z.B. einen Durchlass betreffende Planun- gen mit dem Straßenbauamt Neustrelitz abzustimmen.
Hinweis wird zur Kenntnis genom- men
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