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Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

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22.07.2020 Seite 1 von 2

Pressestelle Staatskanzlei 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-1134

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presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation - 602/07/2020

Ministerin Gebauer: Wir sorgen für eine

schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Neue Förderrichtlinie für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten in Kraft getreten

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die Landesregierung unterstützt die Schulen umfänglich bei der Aus- stattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die auf- grund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.

Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie der Landesregierung ist nunmehr in Kraft ge- treten und veröffentlicht. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sieht in dem sogenannten Sofortausstattungsprogramm einen großen Beitrag zur Chancengerechtigkeit: „Das Sofortausstattungsprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler ist Teil der größten Investitionsinitia- tive für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit wollen wir allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung ermöglichen und sie auf die Herausforderungen einer digitalisierten Welt vorbereiten.

Mit der schnellen und unbürokratischen Ausstattung unserer Schülerin- nen und Schüler leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengerech- tigkeit – auch über die Corona-Pandemie hinaus.“

Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberech- tigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise

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zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig mög- lichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilneh- men können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss.

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millio- nen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finan- zieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Ei- genanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Fakto- ren berücksichtigt.

Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schul- schließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endge- räten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern mög- lichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschaff- ten mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulun- terricht zur Verfügung stehen.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung www.land.nrw

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