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Ministerin Gebauer: Wir machen unsere Schulen mit zeitgemäßer Ausstattung fit für die Digitalisierung

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Presseinformation

Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf

Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 DigitalPakt Schule: Erster Förderbescheid in NRW geht an die Stadt Höxter

Ministerin Gebauer: Wir machen unsere Schulen mit zeitgemäßer Ausstattung fit für die Digitalisierung

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf/Höxter, 6. Dezember 2019. Schulministerin Yvonne Gebauer hat im Beisein der Detmolder Regierungspräsidentin Judith Pirscher den ersten

Förderbescheid über 86.751 Euro aus dem DigitalPakt Schule in Nordrhein-Westfalen an den Bürgermeister der Stadt Höxter, Alexander Fischer, übergeben. Insgesamt stehen der Kreisstadt für die Digitalisierung ihrer Schulen mehr als 900.000 Euro aus dem DigitalPakt zu. Ministerin Gebauer erklärte: „Beste Bildung braucht beste

Bedingungen. Die Landesregierung will die Voraussetzungen für zeitgemäßen

Unterricht schaffen. Zeitgemäßer Unterricht kann nur gelingen, wenn unsere Schulen auch zeitgemäß ausgestattet sind. Ich freue mich sehr, dass die Schulträger bei dieser wichtigen Aufgabe die Unterstützung von Bund und Land annehmen. Es ist ein Erfolg, dass wir wenige Wochen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie bereits den ersten Bescheid übergeben können. Das zeigt: Das Land hat die Umsetzung des DigitalPakts gut vorbereitet, und die Anträge der Kommunen können zügig abgearbeitet werden.

Mit der Umsetzung des DigitalPakts machen wir einen großen Sprung und einen wichtigen Schritt zu bester digitaler Bildung in Nordrhein-Westfalen.“

Mit dem Geld aus dem DigitalPakt will die Stadt Höxter eine einheitliche

Serverumgebung für ihre Schulen einrichten. Bürgermeister Alexander Fischer erklärte: „Stadtverwaltung und Rat wollen die zukunftsgerechte Ausstattung unserer Schulen sicherstellen. Dabei sind digitale Angebote keine Ausnahme, sondern eine Grundvoraussetzung. Darum freuen wir uns umso mehr, dass Höxter die erste Kommune in NRW ist, die eine Förderung aus dem DigitalPakt erhält. Bereits 2017 hatte der Rat der Stadt Höxter einen umfangreichen Medienentwicklungsplan beschlossen, den wir durch die Mittel von Land und Bund weiter umsetzen können, um die digitale Infrastruktur in unseren Schulen zu verbessern. Durch die Erneuerung und Erweiterung der Server in unseren Schulen schaffen wir gemeinsam die

Voraussetzung, dass digitale Lernmethoden effizient genutzt werden können.“

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Regierungspräsidentin Judith Pirscher freute sich, dass der erste Förderbescheid aus dem DigitalPakt im Regierungsbezirk Detmold übergeben werden konnte: „Das setzt ein positives Zeichen für die Region Ostwestfalen-Lippe und ist sicher für alle ein Ansporn, in diesem Tempo weiterzumachen. Die Stadt Höxter zeigt mit ihrem Beispiel, dass auch und gerade der ländliche Raum die Chancen des DigitalPaktes sieht und tatkräftig nutzt.“

Seit Mitte September können die Förderanträge gestellt werden. Bislang sind landesweit 38 Förderanträge aus dem DigitalPakt Schule eingegangen. Mit den

Fördermitteln können Investitionen in die IT-Infrastruktur einer Schule getätigt werden.

Dazu zählen die IT-Grundstruktur, also beispielsweise eine flächendeckende Vernetzung und WLAN-Abdeckung, digitale Arbeitsgeräte wie Beamer und

Smartboards, schulgebundene mobile Endgeräte wie Laptops oder Tablets sowie regionale Maßnahmen wie die in Höxter geplante Einrichtung einer einheitlichen Serverumgebung für alle Schulen.

Insgesamt erhält Nordrhein-Westfalen aus dem DigitalPakt Schule nach dem

Königsteiner Schlüssel 1,054 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen, von privaten Ersatzschulen sowie von Pflege- und

Gesundheitsschulen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt 10 Prozent und kann beispielsweise aus dem Programm „Gute Schule 2020“ geleistet werden.

Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der

Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt. Die Details finden sich in der Förderrichtlinie vom 11. September 2019.

Die nordrhein-westfälische Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule finden Sie hier.

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