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vom 07. Juli 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2020)

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Drucksache 18 /

24 036

Schriftliche Anfrage

18. Wahlperiode

Schriftliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD)

vom 07. Juli 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2020)

zum Thema:

Mobilität im Bezirk Mitte

und Antwortvom 24. Juli 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2020)

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

(2)

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasic (SPD) über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -

A n t w o r t

auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/24 036 vom 07. Juli 2020

über Mobilität im Bezirk Mitte

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Mitte von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1:

Auf welcher verbindlichen Planungsgrundlage agieren der Senat und der Bezirk Mitte beim Aufbau und der Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Bezirk Mitte?

a) Aus welchem Jahr ist die aktuell gültige Fassung des Verkehrsplans für Mitte?

b) Für wann ist die nächste Fortentwicklung des Verkehrsplans vorgesehen?

c) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen die Beteiligungsverfahren zur Vorbereitung der Verkehrskonzepte?

d) Wie bewertet der Senat und der Bezirk Mitte den Umsetzungsstand des jeweils für ihn verbindlich erachteten Planungskonzepts?

Antwort zu 1:

Die Senatsverwaltungen des Landes Berlin zeichnen verantwortlich für die Erarbeitung und regelmäßige Aktualisierung gesamtstädtischer Planwerke, wie z. B. des Flächennutzungsplans, des Stadtentwicklungsplans Verkehr und des Nahverkehrsplans.

Der jeweils gültige Stand kann über den Internetauftritt der jeweiligen Senatsverwaltungen eingesehen werden.

Ein eigenständiger Verkehrsplan für Mitte ist dem Senat nicht bekannt.

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Die räumliche Struktur der Stadt Berlin mit ihren Bezirken und der Region beeinflusst den Verkehrsaufwand und die Verkehrsmittelwahl. Die Verkehrsnetze der einzelnen Verkehrsarten, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Nutzung wirken vielfältig auf die Stadt- entwicklung ein. Die Erschließungsgunst durch die verschiedenen Verkehrsträger begründet die Eignung von Standorten für unterschiedliche Nutzungen. Verkehrsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärm, Luftschadstoffe und Gefährdungen sowie die Auswirkungen von Beeinflussungen enden nicht an den jeweiligen Bezirksgrenzen und müssen im räumlichen Kontext beurteilt/betrachtet werden. Auch sind beispielhaft Linienführungen im ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) bezirks- und ortsteilübergreifend zu planen, eine Beschränkung auf die bezirkliche Ebene ergibt verkehrsplanerisch sowie volks- und betriebswirtschaftlich keinen Sinn.

Eine integrative gesamtstädtische Betrachtung ist daher notwendig, die erforderliche bezirksübergreifende Mobilität zu gewährleisten, die bezirksübergreifende verkehrliche Infrastruktur optimal zu nutzen und die gegenseitigen Abhängigkeiten von Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Das findet die entsprechende Umsetzung im Stadtentwicklungsplan Verkehr (demnächst Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr).

Je nach Vorhabenträgerschaft werden für Teilbereiche in einem Bezirk verkehrliche Konzepte entwickelt bzw. Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, um städtebauliche Veränderungen zu begleiten und mögliche Verkehrszuwächse in den verschiedenen Verkehrsarten zu bewältigen bzw. deren Verträglichkeit nachzuweisen. So werden regelmäßig für Bebauungsplanentwürfe, Bauanträge für neue Wohn- und Gewerbegebiete oder Flächen mit Defiziten in der bestehenden Verkehrsinfrastruktur solche Untersuchungen erforderlich. Im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung werden auch stadtplanerische Konzepte für Ortsteile entwickelt. Der verkehrsplanerische Ansatz kann hier aber auch nicht losgelöst vom Flächennutzungsplan oder gesamtstädtisch bedeutsamen Verkehrsplanungen vorgenommen werden.

Beteiligungsprozesse sind wichtig, um die Akzeptanz von Infrastruktur-Projekten zu sichern und berechtigte Anliegen zu erkennen. Gleichzeitig werden Hinweise aus der Bevölkerung in die planerischen Überlegungen aufgenommen. Auf Basis dieser Rückmeldungen treffen Senat und Bezirksverwaltungen dann Entscheidungen über die konkrete Umsetzung von Baumaßnahmen. So ist es z.B. auch in den „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ vorgesehen.

Der Bezirk Mitte hat wie folgt mitgeteilt:

„a) Einen Verkehrsplan in eigentlicher Form gibt es für den Bezirk Mitte nicht.

Hierfür ist der Stadtentwicklungsplan Verkehr für das Jahr 2025 heranzuziehen. Der erste Fortschreibungsbericht stammt aus dem Jahr 2014 und der zweite aus dem Jahr 2016.

Genauere Informationen sind bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erfragen.

In den Bezirken werden räumlich abgegrenzte, oftmals im Rahmen von Fördergebietskulissen finanzierte, Verkehrskonzepte erstellt, die keine gesamtstädtische Relevanz haben können. Die rahmengebenden Bedingungen für bezirkliche Verkehrskonzepte u. ä. sind durch die zuständige Senatsverwaltung vorgegeben. So ist bspw. auf Grundlage des Vorrangnetzes für den Radverkehr der damaligen Senatsverwaltung im Jahr 2011 durch den Bezirk ein Zielnetz für den Radverkehr in Mitte erstellt worden. Ein anderes Beispiel sind die Konzepte zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung. Ein Gesamtkonzept für den Bezirk wurde 2006 zum ersten Mal erarbeitet und 2018 fortgeschrieben.

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b) Diese Information ist analog ebenfalls bei der zuständigen Stelle der Hauptverwaltung zu erfragen.

c) Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, meint Bürgerbeteiligung, die verpflichtend und formell vorgeschrieben ist.

Solche Vorschriften gibt es beispielsweise für die Bauleitplanung, für Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Bei diesen vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sind die Beteiligten (z. B. Behörden, Träger öffentlicher Belange, betroffene Bürgerinnen/Bürger) ebenfalls vorgegeben. Auch der Zeitpunkt innerhalb des gesamten Planungsverfahrens steht meist fest.

Dagegen gehören Verkehrskonzepte, genauso wie z.B. Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzepte oder Masterpläne zu den informellen bzw. nichtförmlichen Planungen.

Bei diesen informellen Verfahren ist die Bürgerbeteiligung nicht gesetzlich geregelt.

Beteiligungsmethoden, Art und Umfang oder Zeitpunkt der Beteiligung sind formal nicht vorgeschrieben.

Sollten bezirkliche Verkehrskonzepte im Rahmen von Fördergebietskulissen erstellt werden, würde sich eine Bürgerbeteiligung dementsprechend den Maßgaben der jeweiligen Fördergebietsrichtlinien anpassen und entsprechende Bürgerbeteiligungen vorsehen.

Seit einigen Jahren entwickeln deshalb immer mehr Kommunen für sich Regelungen, um informelle Bürgerbeteiligung auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.

Inzwischen haben sowohl der Bezirk Mitte als auch das Land Berlin Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beschlossen und sich somit Qualitätskriterien und Regeln für die Durchführung informeller Beteiligungsverfahren definiert.

d) Die bezirklichen Verkehrskonzepte zielen auf umsetzungsorientierte Maßnahmen ab. Der Erfolg einzelner Konzepte ließe sich an den umgesetzten Maßnahmen ablesen. Jedoch sind die entsprechenden Maßnahmen in der Regel nicht ohne umfängliche Abstimmungen mit zuständigen Fachämtern realisierbar und dementsprechend lang angesetzte Planungsvorhaben. Beispiele für Konzepte mit erfolgreicher Umsetzung sind u.a. die Verkehrskonzepte für die Spandauer Vorstadt, die Nördliche Luisenstadt und die Rosenthaler Vorstadt.“

Frage 2:

Wie bewertet der Senat den Umsetzungsstand der Fahrradverkehrsplanung für das Fahrradstraßennetz im Bezirk Mitte?

a) Wie viele Fahrradwege, Fahrradstraßen (davon Pop-Up-Radspuren) sind im Bezirk Mitte jährlich und wo seit 2017 hinzugekommen? Bitte um eine tabellarische Übersicht.

b) Für welche Straßenzüge bestehen Planungen für weitere Fahrradwege, Fahrradstraßen respektive Pop- Up-Radspuren und bis wann sollen diese realisiert werden? Bitte um eine tabellarische Übersicht.

c) Welche Hindernisse und Gründe kann der Senat für die derzeitige Nicht-Umsetzung von geplanten Fahrradwegen, Fahrradstraßen respektive Pop-up-Radspuren im Bezirk Mitte benennen?

Antwort zu 2:

Obwohl das Radverkehrsnetz wie für alle Berliner Bezirke auch für den Bezirk Mitte in Überarbeitung ist, gibt es auf der Basis der bisherigen Netzplanung und der vorhandenen Verbesserungspotenziale für den Radverkehr in Mitte zahlreiche Planungen, die im

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Konsens zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in den vergangenen Jahren grundsätzlich vereinbart und/oder konkret begonnen worden sind. Die SenUVK arbeitet mit dem SGA Mitte an der Umsetzung dieser gemeinsam abgestimmten Vorhaben mit dem Ziel den Umsetzungsstau sukzessive abzubauen

Die größten Herausforderungen bei der Nicht-Umsetzung bestehen neben Personalengpässen in der Umsetzung der neuen Vorgaben zur Straßenregenentwässerung, der Flächenkonkurrenz zu anderen Verkehrsträgern sowie dem Belangen des Denkmalschutzes bzw. in stadtgestalterische Vorgaben bei einzelnen Vorhaben.

Frage 3:

Wie lautet der aktuelle Stand für die konkrete Implementierung einer Fahrradstraße respektive Pop-up- Fahrradspur in der

a) Alt-Moabit

b) Invalidenstraße (Chausseestraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen) c) Friedrichstraße (ganze Länge, beide Richtungen)

d) Chausseestraße (Zinnowitzer Straße bis Oranienburger Tor, beide Richtungen) e) Müllerstraße (Seestraße bis S+U-Wedding, beide Richtungen)

f) Schulstraße (beide Richtungen)

g) Badstraße (Schwedenstraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen) h) Brunnenstraße (Badstraße bis Rosenthaler Platz, beide Richtungen)

i) Schöneberger Ufer (von Potsdamer Brücke bis zum Anschluss Friedrichshain-Kreuzberg) j) Swinemünder Brücke (Überführung der Fahrradstraße vom Fahrradweg auf die Straße)

Antwort zu 3:

Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt geantwortet:

„Die Verfasser gehen davon aus, dass mit der Frage temporäre Radwege, sogenannte

´Pop-Up-Radwege´ gemeint sind und keine normalen ´Fahrradstraßen´. Fahrradstraßen werden nur im Straßennebennetz angeordnet, ihre Implementierung ist in Hauptverkehrsstraßen nicht möglich.

Seit diesem Frühjahr wurden in Berlin mehrere temporäre Radwege angeordnet.

Üblicherweise entstanden sie dort, wo bereits neue Radwege vorgesehen waren, und entsprechende Planunterlagen vorhanden waren, wie auf der Webseite von der GB infraVelo GmbH vermerkt ist. In der Presseerklärung des Senats vom 07.07.2020

„Mobilitätswende nimmt Tempo auf: Bericht über Ausbau der Radinfrastruktur“ wird auch nochmal auf diesen wichtigen Umstand hingewiesen: „Weitere Bezirke haben daraufhin ebenfalls temporäre Radverkehrsanlagen eingerichtet, indem bereits vorliegende Planungen mit temporären Anordnungen und provisorischen Mitteln vorgezogen wurden.“.

Bis auf die Müllerstraße und die Invalidenstraße trifft dieses Kriterium auf keine der unten genannten Straßen zu!

Um eine kurzfristige Realisierung von temporären Radwegen zu ermöglichen wurden von SenUVK Regelpläne erstellt. Die Beispiele aus den Regelplänen sowie die bereits realisierten Projekte zeigen, dass eine kurzfristige Umsetzung von temporären Radwegen gerade an solchen Strecken möglich wurde, wo keine größeren Konflikte (z.B. vorhandene Behindertenparkplätze, Ladezonen, Straßenbahngleise, Baustelleneinrichtungen, ungeeignete Fahrbahnbeschaffenheit etc.) zu lösen sind, sondern die räumlichen Bedingungen sowie die Randnutzung eine kurzfristige Realisierung ohne bauliche Maßnahmen ermöglichten (z.B. Kanaluferstraßen am Landwehrkanal, im Bezirk Mitte ist dies der Abschnitt Schöneberger Ufer).

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Falls es noch keine Planunterlagen gibt, und größere Konfliktfälle zu lösen sind, was auf viele der unten angegebenen Strecken zutrifft, sind auch bei temporären Radwegen diese erstmal durch planerische Vorarbeiten zu lösen, entsprechend dem Verfahren wie bei normalen Fahrradplanungen. Falls hierzu noch keine Planunterlagen vorliegen, erfordert dies entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen. Da die personellen Ressourcen im Straßen- und Grünflächenamt begrenzt sind, ist eine Prioritätensetzung der Projektabarbeitung unumgänglich. Auf Wunsch von SenUVK musste nochmals seit letztem Jahr die bereits fertig gestellte Planung zur Müllerstraße überarbeitet werden um sie an das neue Mobilitätsgesetz anzupassen. Auf politischen Wunsch hin, wurde seitens des Straßen- und Grünflächenamtes das völlig neue Projekt Invalidenstraße seit letztem Herbst in Angriff genommen, und bis April 2020 eine Vorplanung erarbeitet. Inzwischen liegt eine abgestimmte Entwurfsplanung vor. Durch diese Prioritätenänderung mussten andere Projekte, wie zum Beispiel Alt-Moabit vorerst zurückgestellt werden.

Um den finanziellen und personellen Aufwand gering zu halten, strebt das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Mitte an, vorhandene Planungen möglichst bereits als dauerhafte Maßnahmen (Markierung in Weiß) umzusetzen, um einen Doppelaufwand zu vermeiden (siehe Beispiel Invalidenstraße unten).

Auch bei temporären Radwegen ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung seitens SenUVK im Hauptverkehrsstraßennetz erforderlich. Bis auf die Swinemünder Brücke trifft dieses Kriterium auf alle unten genannten Straßen zu.

a) Alt-Moabit:

In einigen Abschnitten sind bereits Radverkehrsanlagen vorhanden. Auf der Projektliste für die Neuanlage von Radverkehrsanlagen steht insbesondere der Abschnitt zwischen Strom- und Kirchstraße. Hierfür sind jedoch noch keine Planunterlagen vorhanden. Wie oben beschrieben, musste dieses Projekt zurückgestellt werden. Alt-Moabit ist in diesem Abschnitt auch keine vierspurige Straße, so dass die Anordnung von breiteren Radverkehrsanlagen durch Wegfall einer Fahrspur einfach möglich wäre. Bisher gibt es dort nur einen schmalen Radweg auf dem südlichen Gehweg, und einen gemeinsamen Fuß- und Radweg entlang des Parks. Angesichts der räumlichen Rahmenbedingungen (baulich angelegte Schrägparkplätze, Baumstandorte, zu geringe Fahrbahnbreite, starker Busverkehr der Berliner Verkehrsbetriebe - BVG) ist hier eine aufwändige Umplanung samt baulichen Maßnahmen und einer vertieften Abstimmung sowie Bürgerbeteiligung erforderlich, so dass hier auch keine temporären Radwege möglich sind. Die auf der Nordseite vorhandenen Schrägparkplätze lassen aus Verkehrssicherheitsgründen keine temporären Radwege auf der Fahrbahn zu. Eine einfache Änderung der Parkordnung ist ohne großen baulichen Aufwand nicht möglich. Hier ist insgesamt eine umfassende Neubetrachtung des gesamten Straßenraums notwendig, die auch die geforderten Querungsstellen und Mittelinseln für den Fußverkehr mitberücksichtigt.

Deshalb wird auch die geplante Mittelinsel auf Höhe Alt-Moabit vorerst nur provisorisch angelegt, da die endgültige Form erst in einer umfassenden Neuplanung des gesamten Straßenzuges gefunden werden kann. Die Mittelinsel wird auf Höhe Alt-Moabit Nr. 98-100 gebaut. Zum Bau dieses Provisoriums liegt bei der SenUVK ein Antrag zur Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zur Einrichtung der Baustelle von der bauausführenden Firma vor. Entsprechend des Antrages soll die Baumaßnahme am 10.08.2020 beginnen und einen Bauzeitraum von acht Wochen umfassen. Die Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung seitens SenUVK steht jedoch noch aus. Auch im Bereich dieser provisorischen Mittelinsel wäre während des Baus sowie nachher wegen Platzproblemen kein temporärer Radweg möglich. Die Lösung muss in dem oben erwähnten Gesamtumbau gefunden werden.

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b) Invalidenstraße (Chausseestraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen):

Der Abschnitt zwischen Chausseestraße bis Gartenstraße ist als Straße planfestgestellt und enthält Radverkehrsanlagen.

Zwischen Gartenstraße und Brunnenstraße werden derzeit die Planunterlagen erstellt.

Nachdem die Planung in der Projektgruppe mit SenUVK und der Elterninitiative abgestimmt wurde, wird angestrebt, die Markierung des geschützten Radstreifens noch diesen Herbst in Weiß umzusetzen. Auf die Anlage eines temporären Radwegs kann somit verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierungszusage sowie die straßenverkehrsbehördliche Anordnung seitens SenUVK rechtzeitig vorliegen.

c) Friedrichstraße (ganze Länge, beide Richtungen):

Für den Bereich autofreie Friedrichstraße

Für diesen Bereich liegt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der SenUVK vor. Die Ausschreibung der dafür notwendigen Arbeiten ist veröffentlicht und befindet sich derzeit im Vergabeverfahren.

Für den nördlichen Abschnitt, insbesondere zwischen der Weidendammer Brücke und der Oranienburger Straße:

Durch den Umbau der Straße in den 90er Jahren mit einer eigenen Spur für Straßenbahn und Bus (ÖPNV-Bevorrechtigung) ist kein Platz mehr vorhanden für die Einrichtung von gesonderten Radverkehrsanlagen. Der Bezirk hat deshalb in seinem Fahrradzielnetz die Friedrichstraße ausgeklammert und Routen über parallele Strecken geführt.

Für den südlichen Abschnitt:

Durch die derzeitigen Planungen für Checkpoint Charlie ist dieser Bereich planungsbefangen.

d) Chausseestraße (Zinnowitzer Straße bis Oranienburger Tor, beide Richtungen):

Die Problematik in diesem Abschnitt ist ähnlich wie in der Invalidenstraße:

Radverkehrsanlagen können nur durch Wegfall des Parkstreifens realisiert werden. Hierzu liegen aber noch keine Planunterlagen vor. Diese müssten auch eine umfangreiche Prüfung von Ladezonen, Behindertenparkplätzen etc. beinhalten.

e) Müllerstraße (Seestraße bis U+S-Wedding, beide Richtungen):

Verfahrensführerin für die Anordnung eines provisorischen Radweges ist die SenUVK, da auch die Müllerstraße eine Straße des Hauptnetzes ist.

Die bisherige Verkehrsanlagenplanung zur Müllerstraße wird aktuell auf Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Eine vorgezogene Umsetzung der aktuellen Planung ist nicht möglich, da hierfür die bauliche Verschmälerung des bisher breiten Mittelstreifens erforderlich wäre. Ohne Eingriff in den Mittelstreifen kann der vorgesehene geschützte Radfahrstreifen (mit Sperrfläche), Lieferbereich (auch Parken) und der Fahrstreifen nicht untergebracht werden. Der Fahrstreifen muss dabei eine Breite aufweisen, die auch als Aufstellfläche für die Feuerwehr geeignet ist.

Der Bezirk hat die Müllerstraße der SenUVK für die Einrichtung eines sogenannten Popup- Radweges vorgeschlagen

Die Müllerstraße ist im Randstreifen eng mit Ladezonen, Taxiständen und Bushaltestellen belastet.

Darüber hinaus gibt es im gesamten Streckenverlauf Baustellen und Behindertenstellplätze, so dass der Parkhafenbereich nicht ohne Weiteres für eine provisorische Lösung nutzbar ist.

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Der Bezirk hat daher der SenUVK vorgeschlagen den rechten Fahrstreifen für den Radverkehr zu nutzen und dazu einen entsprechenden Radfahrangebotsstreifen anzuordnen. Schulstraße (beide Richtungen):

Gemäß dem Zielnetz zum Fahrradverkehr des Bezirks ist auch in der Schulstraße eine Verbesserung der vorhandenen Radverkehrsanlagen (derzeit schmale Radwege auf Gehwegniveau) vorgesehen. Auch in dem gerade erarbeiteten Verkehrskonzept zum QM- Gebiet Pankstraße ist diese Route in der Schulstraße enthalten. Aber wegen der geringeren Bedeutung im Fahrradnetz und der geringeren Fahrradverkehrsstärke, hat dieses Projekt eine geringere Priorität (siehe dazu auch die oben gemachten Ausführungen).

Es müssten auch hier erst Planunterlagen hergestellt werden; als Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes wären für einen temporären Radweg ebenfalls erst Anordnungen seitens SenUVK notwendig.

Derzeit existiert eine Baumaßnahme der BVG (Herstellung Aufzug und zusätzlicher Treppenausgang) am U-Bahnhof Nauener Platz mit den dazugehörigen Straßenanpassungsarbeiten. Die Einrichtung eines temporären Radfahrstreifens ist erst nach Abschluss der Baumaßnahme möglich. Nach jetzigem Kenntnisstand soll die Baumaßnahme mit Datum 31.12.2020 beendet sein. Die Einrichtung eines temporären Radweges müsste dann im Jahr 2021, unter Berücksichtigung der dann vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen neu geprüft werden.

f) Badstraße (Schwedenstraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen):

Derzeit wird für das QM-Gebiet Badstraße ein Quartiers-Verkehrskonzept erarbeitet, in dem auch die Badstraße selbst enthalten ist. Es sind noch keine konkreten Planunterlagen für die Badstraße vorhanden. Ein kurzer Abschnitt ist Teil der Vorzugstrasse für den Radschnellweg „Panketrail“, der durch die GB InfraVelo GmbH geplant wird. Auch hier gibt es noch keine konkreten Planunterlagen. Die in Betracht zu ziehende Parkraumsituation dürfte sich verbessern (wie auch bei der Brunnenstraße), wenn dort 2021/22 durch den Bezirk die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird.

g) Brunnenstraße (Badstraße bis Rosenthaler Platz, beide Richtungen), Abschnitt Bahnhof Gesundbrunnen bis Bernauer Straße:

Derzeit ist durch die Anordnung von weitgehend Schrägparken auf dem Gehweg keine verkehrssichere Umsetzung von Radverkehrsanlagen möglich. Im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in diesem Bereich 2021/22 kann die Umgestaltung der Parkraumsituation und die Umsetzung von Radverkehrsanlagen geprüft werden.

Abschnitt Bernauer Straße bis Invalidenstraße:

Im Zuge des umfassenden Neubaus der Straße in den 90er Jahren wurden relativ breite Radwege angelegt.

Abschnitt Invalidenstraße bis Rosenthaler Platz:

Die Problematik in diesem Abschnitt ist ähnlich wie in der Invalidenstraße:

Radverkehrsanlagen können nur durch Wegfall des Parkstreifens und unter Berücksichtigung der Bevorrechtigung der Straßenbahn realisiert werden. Hierzu liegen noch keine Planunterlagen vor. Diese müssten auch eine umfangreiche Prüfung von Ladezonen, Behindertenparkplätzen etc. beinhalten.

i) Schöneberger Ufer (von Potsdamer Brücke bis zum Anschluss Friedrichshain-Kreuzberg):

Der temporäre Radfahrstreifen in diesem Abschnitt wurde am 23.04.2020 eingerichtet.

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j) Swinemünder Brücke (Überführung der Fahrradstraße vom Fahrradweg auf die Straße):

Die Einrichtung eines Pop-Up-Radweges auf der Swinemünder Brücke ist insofern nicht möglich, da durch die vorhandenen Hochborde kein nahtloser Übergang auf den im Seitenraum geführten Radweg möglich ist. Die Fahrbahn der Swinemünder Straße ist direkt im Anschluss der Brückenpfeiler mit Großsteinpflaster befestigt. Demnach müsste der Radverkehr über den Knotenpunkt Swinemünder Straße / Ramlerstraße hinaus auf der mit Großsteinpflaster befestigten Fahrbahn fahren. Für Radfahrende spielt die Qualität der Fahrbahnoberfläche jedoch eine wichtige Rolle, welche u.a. folgende Faktoren beeinflusst:

Sicherheit, Fahrkomfort, Attraktivität und auch Akzeptanz der Strecke.“

Frage 4:

Auf welchen Straßenabschnitten wurde im Zeitraum seit 2017 eine neue Busspur eingerichtet? Auf welchen weiteren Straßenzügen ist die Einrichtung einer Busspur geplant und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

Antwort zu 4:

Es wird auf die Beantwortungen der Schriftlichen Anfragen S18/23658 und S18/23916 verwiesen, in denen zu dem Thema ausführlich Stellung genommen wurde.

Frage 5:

Wo gab es im Bezirk Mitte die meisten Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung? Bitte um tabellarische Auflistung der 10 Orte mit höchster Unfallbelastung. Welche konkreten Maßnahmen wurden durch den Senat oder den Bezirk zur Vermeidung bzw. Reduzierung dieser Unfälle getroffen? Bitte Maßnahmen inkl.

Durchführungsdatum auflisten.

Antwort zu 5:

Vor dem Hintergrund, dass sich die anderen Fragestellungen der Schriftlichen Anfrage auf Daten ab dem Jahr 2017 beziehen, wurden auch für die Beantwortung dieser Frage die Unfallzahlen ab 2017 herangezogen. Die Daten für das Jahr 2020 beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2020.

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von

zu Fuß Gehenden nach 2017 2018 2019 2020 Gesamt- ergebnis Örtlichkeit

MÜLLERSTR. / SEESTR. 10 6 2 4 22

BERNHARD-WEISS-STR. /

ALEXANDERSTR. 4 8 5 1 18

BADSTR. / BÖTTGERSTR. / BEHMSTR. 3 6 2 1 12

TORSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /

MOLLSTR. / PRENZLAUER ALLEE 0 4 5 1 10

OSLOER STR. / PRINZENALLEE 2 5 3 0 10

ALEXANDERSTR. / GRUNERSTR. 2 4 4 0 10

REINICKENDORFER STR. /

SCHULSTR. 6 0 2 0 8

OSLOER STR. / SCHWEDENSTR. 4 1 3 0 8

BEUSSELBRÜCKE 4 2 1 0 7

(10)

REGINHARDSTR. / RESIDENZSTR. 3 3 0 1 7

ALT-MOABIT 86 2 3 2 0 7

FÖHRER STR. / NORDUFER / FÖHRER

BRÜCKE 0 5 0 2 7

KÖPENICKER STR. / BRÜCKENSTR. /

HEINRICH-HEINE-STR. 5 0 2 0 7

GERICHTSTR. / REINICKENDORFER

STR. 4 2 0 1 7

STROMSTR. / TURMSTR. 0 1 5 1 7

OTTO-BRAUN-STR. /

ALEXANDERSTR. / KARL-MARX- ALLEE

2 2 3 0 7

OTTO-BRAUN-STR. / MOLLSTR. 2 2 3 0 7

NORDBAHNSTR. / WOLLANKSTR. 1 4 2 0 7

(Stand: 14. Juli 2020)“

Frage 6:

Nach dem schweren SUV-Unfall mit vier toten Passanten in der Invalidenstraße (September 2019) sicherte der Senat und das Bezirksamt zu, gemeinsam mit den Anwohnern, ein Modellprojekt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchzuführen. Welche Erkenntnisse zog der Senat aus den Anfängen dieses Modellprojekts, wie bewertet der Senat den Erfolg und wie wird sichergestellt, dass die dort erarbeiteten Vorschläge auch in die Umsetzung kommen?

Antwort zu 6:

Nach dem tödlichen Unfall in der Invalidenstraße, initiierte der Senat im Oktober 2019 eine Projektgruppe Invalidenstraße, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), der Initiativen, dem Bezirk Mitte, der Senatskanzlei, der BVG und der Polizei, um Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erarbeiten. Das betrachtete Gebiet umfasst sowohl den Straßenraum der Invalidenstraße als auch das umliegende Viertel (Konzeption eines Modellgebietes). Bislang fanden fünf Sitzungen der Projektgruppe Invalidenstraße statt.

Um möglichst zeitnah konkrete Maßnahmen realisieren zu können, erfolgte zunächst eine Fokussierung auf die Umplanung des Straßenraumes der Invalidenstraße. Als ein erstes Ergebnis wurde im November 2019 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zwischen Brunnen- und Ackerstraße angeordnet. In den Sitzungen der Projektgruppe wurden zudem die Anforderungen zur Planung einer geschützten beidseitigen Radverkehrsanlage, im Abschnitt zwischen Brunnen- und Gartenstraße, vorbesprochen und abgestimmt. Als Ergebnis der Abstimmungen hat der Bezirk Mitte Ende 2019 einen Auftrag zur Planung der Radverkehrsanlage ausgeschrieben und die Leistung im März 2020 beauftragt. Der Vorentwurf des Planungsbüros wurde auf dem letzten Projektgruppentermin am 25.06.2020 unter allen Beteiligten abgestimmt und wird derzeit weiter qualifiziert. Der Zeitplan des Bezirks sieht vor, die geschützte Radverkehrsanlage bis spätestens Oktober 2020 zu realisieren.

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Im Verlauf des Verfahrens wurde deutlich, dass die Erarbeitung eines großräumigen Modellgebietes derzeit nicht innerhalb der Projektgruppe erfolgen kann. Dies ist aufgrund fehlender personeller Ressourcen sowohl bei der SenUVK als auch beim Bezirk Mitte momentan nicht leistbar. Die Anwohnerinitiative nahm daraufhin, in Abstimmung mit der SenUVK, Kontakt mit der Technischen Universität (TU) Berlin auf, um die Konzeption des Modellgebietes im Zuge eines Forschungsprojektes zu erarbeiten. Die SenUVK begrüßt dieses Vorgehen und wird den weiteren Prozess begleitend unterstützen.

Trotz der ressourcenbedingten Zurückstellung der Erarbeitung des Modellgebiets bewertet der Senat den bisherigen Prozess als durchaus positiv. Der Arbeitsprozess beschreitet neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft. Durch die engen Abstimmungen der beteiligten Akteure konnten Planungsprozesse deutlich beschleunigt werden. Die geplante Radverkehrsanlage kann durch die ressortübergreifenden Abstimmungen, im Vergleich zu den bisher üblichen Planverfahren, deutlich schneller umgesetzt werden.

Frage 7:

Wie viele Fußgänger- und verkehrsberuhigte Zonen sind seit 2017 jährlich im Bezirk Mitte dazugekommen und wo befinden sich diese? Bitte um eine tabellarische Übersicht.

Antwort zu 7:

Der Bezirk Mitte hat die folgenden Daten übermittelt:

„Straße Bereich Anordnung

Am Zirkus Waldstraße

Lydia-Rabinowitsch-Straße Klara-Franke-Straße

Herbert-von-Karajan-Straße Hilda-Geiringer-Weg

Bärbel-Bohley-Ring Lichtburgring

Hedwig-Porschütz-Straße

Herbert-von-Karajan-Straße (Sharoun-Straße)

Invalidenstraße 73-79 (Hilda- Geiringer-Weg)

19.06.2017 24.04.2018 22.05.2018 10.07.2018 01.03.2019 08.03.2019 29.05.2019 29.05.2019 29.11.2019 Im Zeitraum wurden keine Fußgängerzonen angeordnet.“

Frage 8:

Welche Maßnahmen hat der Senat respektive das Bezirksamt zur Steigerung der Schulwegsicherheit ergriffen? Insbesondere

a) Wie viele verkehrsberuhigte Zonen wurden im unmittelbaren Schulumfeld der jeweiligen Schule seit 2017 jährlich eingerichtet?

b) Wie viele Zebrastreifen wurden im unmittelbaren Schulumfeld der jeweiligen Schule seit 2017 jährlich eingerichtet?

c) Wie viele Warnanlagen wurden im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen Schule seit 2017 jährlich eingerichtet?

d) Welche weiteren Maßnahmen sind zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg der jeweiligen Schule vorgesehen? Bis wann ist die Umsetzung geplant?

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Antwort zu 8:

Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:

„a) und b)

Die Beantwortung der Fragen 8 a.) und 8 b.) erfolgt gemeinsam.

Die seit 2017 durch das Bezirksamt Mitte zur Schulwegsicherung umgesetzten verkehrsberuhigten Bereiche sowie Fußgängerüberwege sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeit Nr. Knoten- punkt

Ortsteil Maßnahme Umgesetz

t

Graunstraße 8 Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht umgesetzt

Grenzstraße Neue

Hoch- straße

Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht umgesetzt Habersaathstraß

e

15 Mitte Fußgängerüberweg 2020

Hussitenstraße Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht umgesetzt

Linienstraße 94 Mitte Fußgängerüberweg Noch nicht

umgesetzt Schulzendorfer

Straße

Kunkelst raße

Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht umgesetzt

Ungarnstraße 75 Wedding Fußgängerüberweg 2017

Neues Ufer Moabit Tempo-30-Zone 2019

Ziegelstraße Johanni

sstraße

Mitte Tempo-30-Zone 2018

Behmstraße 31 Wedding Fußgängerüberweg 2019

Tiergartenstraße 30/3 1

Mitte Fußgängerüberweg 2018

c) Dem Bezirk ist der Begriff Warnanlagen in diesem Zusammenhang nicht geläufig. Sollten hiermit Dialogdisplays gemeint sein, so folgender Sachstand:

Bis 2017 waren durch den Bezirk Mitte Dialogdisplays in Betrieb, die jedoch sowohl in ihrer Funktion als hinweisgebende Apparaturen als auch hinsichtlich der Erfassung von Daten ungenügend waren. Zum 31. August 2019 hat das Bezirksamt Bedarf an neuen Geräten bei der SenUVK, die für die Beschaffung der Geräte zuständig ist, angemeldet. Nach aktueller Rücksprache mit der dort zuständigen Stelle, läuft derzeit die Ausschreibung zur Beschaffung und Bindung einer neuen Hersteller-, bzw. Wartungsfirma.

Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zu Funktionen und Erfassungsmöglichkeiten der neuen Dialog-Displays möglich.

d) Weitere Maßnahmen zur Schulwegsicherung werden im Rahmen einer seit 2019 tagenden AG-Schulwegsicherung unter der Federführung des Amts für Schule und Sport nach Rücksprache mit dem Straßen- und Grünflächenamt entwickelt. Konkrete Maßnahmen werden im Rahmen der weiteren Projektarbeit entwickelt werden.“

(13)

Frage 9:

Wie schätzt der Senat die Sicherheit des Schulweges zur a) Papageno-Grundschule

b) Heinrich-Seidel-Grundschule c) Leo-Lionni-Grundschule d) Wedding-Grundschule e) Gustav-Falke-Grundschule ein.

Antwort zu 9:

Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:

„a) Papageno-Grundschule

Für den Einschulungsbereich der Papageno-Grundschule liegt ein aktualisierter Schulwegeplan vor. Es wurden durch die Schule Hinweise zur Schulwegsicherheit gegeben, die an die zuständigen Stellen weitergegeben wurden (Aufstellen von Schildern „Achtung Schule“, Fahrbahnmarkierung „Achtung Schulweg“, Tempo 30, Ampelanlage, Zebrastreifen).

b) Heinrich-Seidel-Grundschule

Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.

c) Leo-Lionni-Grundschule

Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.

d) Wedding-Grundschule

Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.

e) Gustav-Falke-Grundschule

Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.“

Frage 10:

Wie hat sich die Zahl der angemeldeten PKW pro Einwohner in Mitte seit 2017 entwickelt und in welchem Verhältnis steht der Wert zur Anzahl der vorhandenen Parkplätze?

Antwort zu 10:

Das Bezirksamt Mitte hat folgende Daten übermittelt:

Melderechtlich registrierte Einwohnerinnen und Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin-Mitte am 31.12... und PKW-Bestand

Stichtag Personen- kraftwagen

darunter private Pkw*

Einwohner insgesamt

dav. 18 Jahre und

älter

PKW je 100 Einwohner

PKW je 100 Einwohner im Alter

von 18 Jahren und älter

31.12.2017 95 574 69 491 377 965 319 884 25,3 29,9

31.12.2019 93 968 70 465 385 748 326 265 24,4 28,8

* PKW's die auf eine natürliche Person (Herr oder Frau) zugelassen waren.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Datengrundlage LABO Berlin

(14)

„Eine Statistik über im Bezirk vorhandene Parkplätze wird beim SGA nicht geführt.“

Frage 11:

Wie viele Parkraumkontrolleur*innen sind im Ordnungsamt des Bezirks Mitte seit 2017 tätig? Bitte in Vollzeitäquivalenten, ohne beurlaubte Dienstkräfte angeben.

Antwort zu 11:

Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:

„Die notwendigen Angaben sind bitte beiliegender Übersicht zu entnehmen (Angabe Jahresdurchschnitt):

2017 - ca. 100 VzÄ (Vollzeitäquivalente) 2018 - ca. 112 VzÄ

2019 - ca. 140 VzÄ

2020 - ca. 131 VzÄ (Stand: 15.07.2020).“

Frage 12:

Mit dem Beschluss vom 22.02.2018 (0967/V) soll in den Gebieten Brunnenviertel, Sprengelkiez, Brüssler Kiez, Gesundbrunnen und Moabit eine Parkraumbewirtschaftung eingerichtet werden. Dazu wurde ein wissenschaftliches Gutachten erstellt.

a) Für welche der genannten Gebiete ist auf der Grundlage dieses Gutachtens die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung vorgesehen?

b) Wann ist mit der Umsetzung des Beschlusses in dem jeweiligen Gebiet zu rechnen?

c) Mit welchen kapazitiven Entlastungen ist in den jeweiligen Gebieten zu rechnen?

Antwort zu 12:

Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:

"Mit dem Beschluss vom 22.02.2018 (0967/V) soll in den Gebieten Brunnenviertel, Sprengelkiez, Brüsseler Kiez, Gesundbrunnen und Moabit eine Parkraumbewirtschaftung eingerichtet werden. Dazu wurde ein wissenschaftliches Gutachten erstellt.

a) Gemäß BA-Beschluss vom 27.08.2019 soll in allen der genannten Bereiche flächenhaft Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden.

b) Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Ortsteil Moabit ist aktuell im 4. Quartal 2020 vorgesehen. Gemäß BA-Beschluss soll die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Gebieten Brunnenviertel, Sprengelkiez, Brüsseler Kiez und Gesundbrunnen etappenweise (7 neue Parkzonen) im 3. und 4. Quartal 2021 erfolgen.

c) Das Bezirksamt geht von einem signifikanten Rückgang des Parkdrucks aus, der jedoch nicht exakt vorhergesagt werden kann.“

Frage 13:

Wie viele Parkraumkontrollen wurden seit Anfang 2017 im Brunnenviertel durchgeführt? Bitte um entsprechende Fortschreibung der Tabelle aus der Schriftlichen Anfrage 18/12285.

a) Wie viele dieser Kontrollen fanden nach 18 Uhr statt, wie viele am Wochenende?

b) Wie viele Bußgeldbescheide wegen verkehrswidrigen Parkens wurden dabei ausgestellt?

(15)

c) Wie oft haben Ordnungsamt bzw. Polizei Fahrzeuge von den jeweiligen Verkehrsflächen aus Verkehrssicherheitsgründen abschleppen lassen?

d) Sieht der Senat im Brunnenviertel beim Thema Parken Handlungsbedarf, z.B. durch eine höhere Kontrolldichte?

Antwort zu 13:

Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:

„a) Im Brunnenviertel gibt es bisher noch kein Parkraumüberwachungsgebiet, so dass dort bisher auch keine Parkraumüberwachungskräfte des Ordnungsamtes Mitte eingesetzt werden.

Kontrollen des ruhenden Verkehrs erfolgten bisher im Brunnenviertel zuständigkeitshalber durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamts Mitte und durch die Berliner Polizei.

Das Ordnungsamt Mitte führt keine gesonderte Statistik zu Parkraumkontrollen im Brunnenviertel und muss daher hier Fehlanzeige melden.

Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/12285 aus dem Jahr 2017 listete festgestellte Verstöße (nicht Kontrollen) auf. Die Auswertung erfolgte zuständigkeitshalber durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin.

b) Das Ordnungsamt Mitte führt keine Statistik zur Anzahl von Bußgeldbescheiden nach Kontrollen im Brunnenviertel.

c) Das Ordnungsamt Mitte führt keine Statistik zu Abschleppvorgängen im Brunnenviertel.“

d) Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

Frage 14:

Wie entwickelte sich der Bestand öffentlicher Ladesäulen für elektrische Fahrzeuge im Bezirk Mitte seit 2017?

Mit Bitte um jährliche tabellarische Auflistung.

a) Wo plant der Senat die Aufstellung weiterer Ladesäulen in Mitte? Bitte um tabellarische Auflistung.

b) Wie wird die Öffentlichkeit bei der Planung der Ladeinfrastruktur einbezogen, welche Möglichkeiten bestehen für Private einen Bedarf anzumelden?

Antwort zu 14:

Am 30.06.2020 gab es im Bezirk Mitte 92 Ladestandorte im öffentlichen Raum. Die Entwicklung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen

Zeitpunkt der

Inbetriebnahme

bis 2017 2018 2019 bis 30.06.2020

Anzahl Ladestandorte 14 6 62 10

Es wird darauf verwiesen, dass sich das Datum der Inbetriebnahme ändern kann, wenn ein Ladestandort ausgetauscht oder umgerüstet wird. Die Ladestandorte werden auf der Webseite des Energieatlas Berlin unterhttps://energieatlas.berlin.de/ aktualisiert.

(16)

a) Geplant ist die Errichtung weiterer 22 Ladestandorte im Auftrag des Landes Berlin durch die Allego GmbH. Die Standorte befinden sich teilweise noch im Antrags- und Genehmigungsprozess und werden erst nach der Inbetriebnahme auf der Website des Energieatlas Berlin unter https://energieatlas.berlin.de/ veröffentlicht. Zusätzlich haben die am Berliner Modell teilnehmenden Betreiberinnen und Betreiber die Möglichkeit, weitere Ladestandorte im öffentlichen Raum Berlins zu errichten.

b) Von Januar 2016 bis Juli 2019 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase des Projektes be emobil Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin über die Website http://www.be-emobil.de/ beantragen. Im Rahmen der aktuell laufenden Nachverdichtung werden keine neuen Anträge aufgenommen.

Berlin, den 24.07.2020

In Vertretung Stefan Tidow

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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