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Kindergartenuntersuchung in allen sächsischen Kindergärten ab 2003

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Gesundheitspolitik

350 Ärzteblatt Sachsen 7/2004

Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern füh- ren nicht selten zu Verhaltensproblemen und schulischen Lernstörungen. Zurzeit werden schulische Probleme unserer Kinder durch Stu- dien und in vielen Diskussionen thematisiert.

PISA und LISA („Leben in sozialer Armut“) sind Schlagworte, die veränderte Kindheits- bedingungen und Entwicklungsstörungen offenbaren. Es ist jedoch falsch, erst im Schul- alter einen Ansatz zu suchen. Eine bessere Früherkennung von Entwicklungsauffälligkei- ten ist eine dringliche Aufgabe der Gesund- heitsvorsorge bei Kindern im Vorschulalter.

In den letzten Jahren musste das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS) mit Sor- ge beobachten, dass die Befunde der Einschu- lungsuntersuchungen (Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes) zunehmend Sprach-, motorische und psychosoziale Auf- fälligkeiten bei den Kindern aufdeckten.

Sprachauffälligkeiten sind bei Einschülern in Sachsen von 16 Prozent im Schuljahr 1994/95 auf 23,3 Prozent im Schuljahr 2002/2003 angestiegen. Gerade Sprachentwicklungsstö- rungen sind ein relevantes Frühsymptom für schulische Lernstörungen. Der Sächsische Landtag sah aus diesen Gründen Handlungs- bedarf und hat der Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Ta- geseinrichtungen zugestimmt. Mit der Auf- nahme eines Paragraphen zur Gesundheits- vorsorge wurde die Möglichkeit geschaffen, eine ärztliche Untersuchung in Kindertages- stätten anzubieten. § 7 Absatz 2 des Gesetzes vom November 2001 lautet:

„Die Kinder- und Jugendgesundheitspflege ist eine Aufgabe des öffentlichen Gesundheits- dienstes nach Maßgabe des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413). Die Erziehungsberech- tigten sind von Anfang an in alle Maßnahmen der Gesundheitspflege einzubeziehen. Das Ge- sundheitsamt oder von ihm Beauftragte füh- ren in den Einrichtungen jährlich für alle Kinder zahnärztliche Reihenuntersuchungen und eine einmalige ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten in der Regel im vierten Lebensjahr durch.“

In den Schlussbestimmungen des Gesetzes steht, dass die Untersuchung erstmalig im

Jahr 2003 durchzuführen war. Eltern und Kin- derärzte stellen sich nun die Frage, warum die Untersuchung, die nahezu zum gleichen Zeitpunkt wie die U 8 durchgeführt wird, eingeführt wurde, ob dies nicht gar eine Kon- kurrenz für die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen sei. Mehrere Argu- mente sprechen dagegen. Die Zahl der Kin- der in Sachsen, die einen Kindergarten besu- chen, beträgt ca. 98 Prozent Natürlich wer- den nicht alle Eltern in die Untersuchung ein- willigen, dennoch wird die Zahl der erreich- ten Kinder hoch sein. Im Gegensatz dazu be- trug die Inanspruchnahme der U 8 in den letzten Jahren ca. 70 bis 75 Prozent. Haus- kindern und deren Eltern soll die Möglichkeit der Untersuchung in geeigneter Form ange- boten werden.

Die Untersuchung im Kindergarten dient der Ergänzung und der Vorbereitung der U 8, da alle ermittelten Befunde grundsätzlich an den behandelnden Kinderarzt weiterzuleiten sind.

Eine statistische Auswertung beim niederge- lassenen Arzt ist nur schwer möglich, da un- terschiedliche Fachbereiche (Kinderärzte, Praktische Ärzte und andere) in die Vorsorge einbezogen sind. Die statistische Auswertung der Untersuchungsergebnisse ist jedoch von Bedeutung, um Schlussfolgerungen auf kom- munaler und auf Landesebene ziehen zu kön- nen (zum Beispiel zusätzliche Förderangebote in den Kindertagesstätten).

Die Einführung einer zusätzlichen Untersu- chung im Kindergarten wird auch vom Säch- sischen Staatsministerium für Kultus in Hin- sicht auf die verbesserte Schuleingangsphase ausdrücklich unterstützt.

Wie läuft eine Kindergartenuntersuchung ab?

Es werden, wie im Gesetz ausgeführt, vier Be- reiche überprüft. Grundlage für das Motorik- screening ist die Grenzsteindiagnostik (zum Beispiel Einbeinstand, Einbeinsprung, Schluss- sprung). Sehprüfungen werden vorzugsweise mit der LEA-Tafel durchgeführt, auch die Hakentafel oder der H-Test werden zur Prü- fung des Fernvisus eingesetzt. Das räumliche Sehen wird mit der Lang-Tafel I oder II über- prüft. Für das Hörscreening empfahl das SMS die Anwendung einer objektiven Methode:

das OAE-Screening. Es kommt aber auch die Siebaudiometrie zum Einsatz.

Hauptbestandteil der Untersuchung ist je- doch das Sprachscreening. Dazu wurde im Auftrag des SMS von der Deutschen Gesell- schaft für Sprachheilpädagogik ein Verfahren zur Beurteilung der Sprach- und Wahrneh- mungsentwicklung erarbeitet. Es versetzt das Kind, anders als bisherige Tests, in eine Spiel- situation.

Die Eltern werden schriftlich über die Unter- suchungsergebnisse informiert und bei Auf- fälligkeiten an die Kinderärzte oder Hausärzte verwiesen. Die Ärzte erinnern an fehlende oder anstehende Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen beim niedergelassenen Arzt.

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst emp- fiehlt bei Bedarf heilpädagogische Förder- möglichkeiten und berät Eltern und Erziehe- rinnen zur Entwicklung der Kinder. Dabei ist die aufsuchende Funktion des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in den Alltagsbe- dingungen des Kindes eine gute Chance, das gemeinsame Wirken der Eltern und Erziehe- rinnen zum Wohle unserer Kinder zu unter- stützen. Das SMS organisierte eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen für die Ärzte und das Assistenzpersonal zur Durchführung dieser Untersuchungen.

Eine Untersuchung kann die Rate der sprach- auffälligen Kinder nicht senken – sie ist je- doch Ausgangspunkt für das Konzipieren von Erziehungs- und Bildungsstandards in Kinder- tagesstätten. Die Untersuchungen sollen und können die ärztlichen Leistungen der Pädia- ter, insbesondere im Rahmen der U 8, nicht er- setzen, so dass eine Überschneidung zwischen den Aufgaben des öffentlichen Gesundheits- dienstes und den niedergelassenen Ärzten und eine Interessenkollision ausgeschlossen ist.

Die Untersuchung eröffnet jedoch die Chan- ce, beide Handlungsfelder zu verzahnen, um bei Bedarf rechtzeitige Therapiemaßnahmen einleiten und somit den Kindern einen opti- malen Schulbeginn ermöglichen zu können.

Dr. med. Elke Siegert, Gesundheitsamt Dresden Dr. med. Jürgen Baldauf, Gesundheitsamt Chemnitz Sandra Frenschkowski, Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Referat 25

Kindergartenuntersuchung in allen

sächsischen Kindergärten ab 2003

Referenzen

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