• Keine Ergebnisse gefunden

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Mittwoch, 30. Dezember Nr. 53 2015

I n h a l t :

245 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentliche Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbandes Nassenfels nach Vor- lage bei der Rechtsaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2016

246 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2016

247 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonstigen Spar- urkunden (Sparkasse Ingolstadt)

Bekanntmachungen anderer Behörden

Schulverband Nassenfels

245 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentliche Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbandes Nas- senfels nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2016

I.

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, sowie der Art. 35 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG - sowie der Art. 63 ff der Gemeindeord- nung - GO - erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 219.900,00 € im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 111.200,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 Schulverbandsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s - h a l t wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 157.200,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schul- verbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßge- bende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2015 auf 135 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.164,44 € festgesetzt.

4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage- soll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r m ö g e n s h a u s h a l t wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 111.200,00 € festgesetzt.

5. Das Verhältnis der Aufteilung wird mit 63 % (70.056,00 €) für den Markt Nassenfels zu 37 % (41.144,00 €) für die Gemeinde Egweil festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000,00 € festge- setzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Verwaltungsge- meinschaft Nassenfels, Schulstr. 9, 85128 Nassenfels, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Nassenfels, den 23.12.2015

gez. Thomas H o l l i n g e r ; 1. Schulverbandsvorsitzender

Zweckverband Altenheim Pförring

246 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverban- des Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2016

Nach § 18 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Altenheim Pförring vom 29.08.1994, zuletzt geändert am 07.12.2000 in Verbin- dung mit Art. 41 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenar- beit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung des Zweckverban- des Altenheim Pförring:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit fest- gesetzt, er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit 2.124.000,-- €

in den Aufwendungen mit 2.150.600,-- €

und

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit 190.000,-- € ab.

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 53 vom 30. Dezember 2015 Seite: 2

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,-- € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- gensplan wird auf 0,-- € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 200.000,-- € festge- setzt.

§ 5

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Erfolgsplan nicht gedeckten Bedarfes der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes Altenheim Pförring umgelegt werden soll (Betriebskostenumlage) wird auf 70.000,-- € festgesetzt (Umlage- soll).

Die Höhe des im Vermögensplan nicht gedeckten Bedarfes für In- vestitionen (Investitionskostenumlage) wird auf 120.000,-- € (Umla- gesoll) festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

Pförring, 29.12.2015

gez. S a m m i l l e r , Verbandsvorsitzender

Sparkasse Ingolstadt

247 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonsti- gen Sparurkunden

Gemäß Art. 39 AGBGB wurden nachstehend aufgeführte Spar- kassenbücher/Sparurkunden

3165418066

durch Beschluss der Sparkasse Ingolstadt für kraftlos erklärt.

Ingolstadt 29.12.2015 Sparkasse Ingolstadt

Edith B i t t n e r Jutta K r a u s

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) vom 22.12.2020 als mit Nitrat belastetet ausgewiesen wurden (auf sog. Oktober 2021 bis einschließlich 28. Februar 2022

Bay- erischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV); Bekanntmachung über das Überschreiten des 7- Tage-Inzidenz-Wertes von 50 für den Landkreis Eichstätt 162

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den

Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntma- chung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten

Antragsteller: Vereinigte Marmorwerke Kaldorf GmbH, Auweg 6, 85135 Titting-Kaldorf; Vorhaben: Er- richtung und Betrieb eines Steinbruches mit Sprengstof- feinsatz und Änderung

Der Landkreis Eichstätt erstellt jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts. Der Beteiligungsbericht 2016

159 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und öffentliche Auflage des Haushaltsplanes des Schulverbandes Nassenfels nach Vor- lage bei der Rechtsaufsichtsbehörde für