GFN mbH: Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung Molfsee
UBB-Protokoll
Termin
08.05.2020
Bauherr | Projekt
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) – 1. BA
Teilnehmer
Hr. von Jungmeister (GFN) Hr. Müller-Bründel (BHF)
Umweltbaubegleitung (UBB)
GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH
Stuthagen 25, 24113 Molfsee Tel.: 04347/ 99973-0 Fax: 04347/ 99973-79
Sachbearbeiter UBB
M.Sc. Kai von Jungmeister, Biodiversität und Ökologie Tel.: 04347/ 99973-0 Mobil: 0176-40765950 K. Jungmeister@gfnmbh.de
Verteiler: Teilnehmer +
Fr. Jung, Hr. Böge
TOP Thema Termin Zuständigkeit
1.1 Überprüfung des Quartierpotenzials für Fledermäuse an zwei Buchen am Eiderredder
08.05.2020 WSA/ UBB
- nur eine der beiden Buchen weist zwei Spalten im Stamm auf, der andere Baum weist keinerlei Quartierpo- tenzial auf
- an der untersuchten Buche befinden sich zwei kleine Höhlungen auf Höhe der beiden Astgabelungen (Bild 1, 2)
- eine der beiden Höhlungen war teilweise mit Wasser gefüllt und geht nicht tief in den Baum hinein, die an- dere Höhlung ist nur oberflächlich (Bild 3 & 4)
- beide Höhlungen weisen nur Potenzial als Tagesversteck auf und waren zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht besetzt
Maßnahmenempfehlung:
- um sicher zu stellen, dass die Höhlungen zum Zeitpunkt der Baumfällung nicht von Fledermäusen besetzt sind, sollten die Eingänge vorab verschlossen werden. Hierfür wird ein Netz um den Stamm gewickelt und bspw. mit Tackernadeln im Holz fixiert. Das Netz verhindert das Einfliegen von Fledermäusen und muss bis zum Zeitpunkt der Fällung funktionsfähig sein.
- unmittelbar vor Anbringung des Netzes ist nochmals zu kontrollieren, dass die Höhlungen nicht durch Fle- dermäuse besetzt sind. Sollte die Besatzkontrolle widererwartend positiv ausfallen, muss mit dem Ver- schluss gewartet werden, bis die Tiere ausgeflogen sind (nach Sonnenuntergang).
Abb. 1 & 2: Untersuchte Höhlen in den Buchen von außen
Abb. 3 & 4: Blick in die beiden Höhlen
TOP Thema Termin Zuständigkeit
1.2 Potenzialabschätzung für Fledermäuse eines zum Abriss stehenden Gebäudes am Eiderredder
08.05.2020 WSA/ UBB
- das Gebäude besitzt eine verputzte Wand und ein Dach mit Ziegeln
- auf der Seite zum Kanal hin gibt es einen Schornstein mit einem Kamin im Inneren des Gebäudes, welcher wohl auch bis vor Kurzem regelmäßig genutzt wurde (Aschereste im Kamin + starke Rußspuren im Schorn- stein) (Bild 5)
- die Garage war nicht zu begehen, da kein Schlüssel vorhanden war, von außen waren aber keine Einflug- möglichkeiten zu erkennen. Nach aktuellen Informationen soll die Garage erhalten bleiben
- innerhalb des Daches des Gebäudes sowie hinter der Nische zwischen Wand und Dach ist eine potenzielle Nutzung als Wochenstuben, bzw. Winterquartier nicht auszuschließen
Abb. 5: Bilder vom Schornstein und Kamin
Abb. 6: Bilder von abstehenden Dachziegeln (ca. 1m über dem Boden)
Maßnahmenempfehlung
1. Vermeidung des Tötungsverbotes
- Da eine Quartiernutzung aus methodischen Gründen nicht ausgeschlossen werden kann und eine fachgerechte Überprüfung gem. der einschlägigen Vorgaben (v.a. Schwärmphasenuntersuchungen, u.a. im Spätsommer) nicht möglich ist, ist sicherzustellen, dass durch die Arbeiten keine Fledermäu- se geschädigt werden. Hierfür empfehlen wir eine Biologische Baubegleitung zu Beginn der Abriss- arbeiten und ein fledermausschonenden Rückbaumethode (bspw. Arbeitsbeginn nach Sonnenunter- gang, wenn Fledermäuse ausgeflogen sind; schonende und schrittweise Entfernung des Daches etc.). Eine mögliche Bauzeit bei Annahme/Feststellung einer Ganzjahresnutzung wäre in der Zeit vom 15.08 bis zum 30.09. In dieser Zeit sind alle Tiere mobil, sodass eine Schädigung oder Tötung von Fledermäusen ausgeschlossen werden kann
2. Quartierausgleich
- Aufgrund der durchgeführten Potenzialabschätzung kann keine genaue Aussage über die Größe möglicher Quartiere gegeben werden und auch keine Arteingrenzung getroffen werden. Daher wird aufgrund von Erfahrungswerten von vergleichbaren, neuen Gebäuden argumentiert:
o Es wird von einzelnen, kleineren Quartieren gebäudebewohnender Fledermausarten ausge- gangen, sodass - unter Berücksichtigung des vergleichbaren Quartierpotenzials in umlie- genden Gebäuden - das Aufhängen von 5 Fledermauskästen (möglichst sog. Fassadenkäs- ten) in Kombination mit je einem Meisenkasten im räumlichen Zusammenhang (bis max. 2 km Umkreis) ausreichen sollte.
- Das Vorkommen der Breitflügel-Fledermaus kann nicht pauschal ausgeschlossen werden. Diese Art nimmt keine Fledermauskästen an, sondern bewohnt lediglich Spalten und Höhlen in Gebäuden, sodass ein Ausgleich nicht mit Fledermauskästen erfolgen kann
o Wir schlagen eine verkürzte Untersuchung vor, um das Vorkommen von Breitflügel- Fledermäusen bestätigen oder ausschließen zu können. Diese umfasst 2 Untersuchungs- nächte bei geeigneter Witterung
▪ Ausflugphase am Abend
▪ Schwärmphase am frühen Morgen
o Sollte bei keiner der beiden Termine ein Hinweis auf das Vorkommen von Breitflügel- Fledermäusen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass diese nicht in dem betroffenen Ge- bäude vorkommen und somit kein Ausgleich für die Art notwendig ist
o Sollte die Art nachgewiesen werden besteht die Möglichkeit, Ersatzquartiere in der nicht vom Abriss betroffenen Garage herzurichten oder Ersatzquartiere in das Gebäude einzubauen, welches nach dem Abriss in unmittelbarer Nähe wieder aufgebaut werden soll.
In jedem Fall empfehlen wir dringend eine vorherige Abstimmung mit dem LLUR (Rüdiger Albrecht), insbe- sondere für den Fall von Hinweisen auf Vorkommen von Breitflügelfledermäusen.
Kontaktdaten WSA:
Hr. Böge
niels.boege@wsv.bund.de
(mobil: 0160/ 90488618; 0431/ 3603356) Fr. Jung
Christina.Jung@wsv.bund.de)
(mobil: 0151/ 52343027; 0431/ 3603364)
Molfsee, den 18.05.2020, Kai von Jungmeister (M.Sc. Biodiversität und Ökologie) & Inken Schmersow (M.Sc.
Biodiversität und Ökologie)