• Keine Ergebnisse gefunden

Abteilung Genderkompetenz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Abteilung Genderkompetenz"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Abteilung

Genderkompetenz

(online 27.05.2020)

Beschluss des Rektorates vom 17.04.2020 Beschluss des Senates vom 18.05.2020

Verlautbarung im Mitteilungsblatt Nr. 21/2020 vom 28.05.2020 (lfd. Nr. 206) GZ: 30002.07/002/20

(2)

Abteilung

Genderkompetenz

INHALT

Inhalt ... 1

1 Einrichtung ... 1

2 Aufgaben ... 1

3 Ausstattung ... 1

(3)

Abteilung

Genderkompetenz

1

1 EINRICHTUNG

An der Technischen Universität Wien („TU Wien“) ist gemäß § 19 Abs. 2 Z. 7 Universitätsgesetz 2002 („UG“) als Strukturelement die Abteilung „Genderkompetenz“ zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung eingerichtet.

2 AUFGABEN

Durch die Abteilung Genderkompetenz werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

a. Förderung der Genderkompetenz aller Angehörigen der TU Wien gemäß § 25 Abs. 1 Frauenförderungsplan („FFP“);

b. Unterstützung der Universitätsleitung in Fragen der Genderstrategie;

c. Beratung bei der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur frauenspezifischen Personalentwicklung für Mitarbeiter_innen und bei Mentoring‐ und Coachingprogrammen für Mitarbeiterinnen und Studentinnen;

d. Koordination der Genderforschung und der Forschung zur Gleichstellung der Geschlechter im Aufgabenbereich der TU Wien sowie Beratung von Angehörigen der TU Wien bei der Vorbereitung und Durchführung von Forschungsprojekten bezüglich Genderaspekten in diesen Projekten;

e. Beratung bei der Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils an Studienanfängerinnen und Absolventinnen gemäß § 23 Abs. 2 FFP;

f. Mitwirkung bei der Erstellung des Entwicklungsplans gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 UG und der Leistungsvereinbarung gemäß § 22 Abs 1 Z 4 UG;

g. Erstellung eines jährlichen Berichts zur Förderung von Frauen gemäß § 14 FFP;

h. Jährliche Erhebung der Frauenquote gemäß § 12 FFP;

i. Jährliche Erhebung der Entlohnung gemäß § 13 FFP;

j. Koordination der Angebote mit geschlechterspezifischen Lehrinhalten in den Curricula gemäß

§ 15 FFP;

k. Verfassung von Stellungnahmen zu den Entwürfen zur Erlassung oder Änderung von Studienplänen gemäß § 16 FFP;

l. Mitwirkung bei der Evaluierung der Lehre insbesondere bezüglich der Gleichbehandlung von Studentinnen und Studenten und der Erfassung von frauen‐ und geschlechterspezifischen Themenstellungen gemäß §19 FFP.

(4)

Abteilung

Genderkompetenz

2

3 AUSSTATTUNG

Die Abteilung Genderkompetenz wird mit den notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausgestattet.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ferner haben Studierende der ECP nach positiver Absolvierung der beiden Classes Préparatoires und des „Tronc Commun“ der ECP zur Vollendung ihres Studiums der Technischen

(4) Dem_Der Bibliotheksdirektor_in obliegt die Verfügung über das Literaturbudget der TU Wien, über die Budgetmittel für die Hauptbibliothek und Fachbibliothek(en)

 Die TU Wien erwartet von allen ihren Angehörigen *) , dass sie ihre Publikationen und Forschungsergebnisse im Sinne des Open Access zugänglich machen. Dies

Diesem Zyklus lassen sich die wesentlichen Elemente der Qualitätssicherung und -entwicklung einer auto- nomen Verwaltung und Steuerung an der TU Wien gemäß UG zuordnen:

(3)  Studierende,  die einen  Bedarf  nach  Benützung  von  Zeichensälen,  Laborräumen  oder  ähnlichen  Arbeitsräumen  außerhalb  der  in  Abs.  1 

(4) Die Leiterin/Der Leiter einer Lehrveranstaltung Variante 1: ist berechtigt / Variante 2: hat Teilnehmerinnen/Teilnehmer einer Lehrveranstaltung zu dieser nicht

Der Frauenanteil der an der TU Wien Lehrenden wird für jede Fakultät nach den jeweils bestehenden Kategorien der Lehre getrennt erhoben und in absoluten Zahlen

(1) Für sämtliche in den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsdienstes fallende Aufgaben werden entsprechend qualifizierte und ausgebildete Beauftragte von der Rektorin / vom