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Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung

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Seite 1 von 4 DGB-Bundesvorstand

Vorstandsbereich 04 Abteilung Sozialpolitik 29. August 2011

Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung

Nach geltender Gesetzeslage (§ 158 SGB VI) muss der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung zu Beginn eines Jahres abgesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage voraussichtlich bis zum Ende des Jahres mehr als 1,5 Monatsausgaben beträgt. Aktuelle Schätzungen gehen von einem Potenzial zur

Beitragssatzsenkung von derzeit 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent in 2012 und im folgenden Jahr auf 19,1 Prozent aus.

Ein gesetzlich festgelegter Automatismus zur Veränderung des Beitragssatzes ist in den Fällen sinnvoll, in denen die Notwendigkeit zur Beitragssatzerhöhung besteht, weil die Nachhaltigkeitsrücklage absehbar nicht

ausreichend ist – also ansonsten eine Untergrenze an Liquidität unterschritten würde. Es gibt hingegen keine stichhaltige Begründung für einen Automatismus zur Beitragssenkung, wenn eine bestimmte

Nachhaltigkeitsrücklage vorhanden ist. Die gesetzliche Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben ermöglicht keine echte „Nachhaltigkeitsrücklage“, sondern reicht lediglich zum Ausgleich von kurzfristigen

Beitragsschwankungen. Im Jahr 1973 betrug die Schwankungsreserve zum Beispiel 9,4 Monatsausgaben (und war damit eine echte Nachhaltigkeitsrücklage) und im Jahr 1993

2,66 Monatsausgaben. Der DGB fordert, den gesetzlichen Automatismus zur Beitragssenkung abzuschaffen.

Wenn der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung unverändert bei 19,9 Prozent bleibt, wird – unter den geltenden Wachstumserwartungen – die Nachhaltigkeitsrücklage von heute 1,12 Monatsausgaben (18,99 Milliarden Euro, Stand Juli 2011) voraussichtlich im Jahr 2015 auf 3,86 Monatsausgaben ansteigen. Dies entspräche einer Reserve von 65,6 Milliarden Euro. Unter diesen konstanten Bedingungen würde die

Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2020 auf 94 Milliarden Euro anwachsen und entspräche 5,54 Monatsausgaben.

Aufgrund der demographischen Entwicklung wäre im Jahr 2025 ein Rückgang der Reserven auf 63 Milliarden Euro bzw. 3,7 Monatsausgaben zu erwarten.

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Nachhaltigkeitsrücklage der GRV 2015 2020 2025

in Monatsausgaben (MA) bei 19,9 Prozent Beitragssatz 3,86 5,54 3,72

1 MA = 17 Mrd. Euro 65,5 94,2 63,2

Quelle: Darstellung der Nachhaltigkeitsrücklage in Monatsausgaben beruht auf Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund; Darstellung in Geldbeträgen eigene Berechungen, Darstellung in heutigen Werten

Ohne weitere rentenrechtliche Veränderungen wäre das Beitragsziel der Bundesregierung, den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent zu halten, erfüllt. Der Beitragssatz von 19,9 Prozent wäre unter diesen Bedingungen aufgrund der Rücklagen sogar bis zum Jahr 2030 ausreichend.

Wenn der Beitragssatz hingegen in 2012/2013 auf 19,1 Prozent abgesenkt wird, würde die

Nachhaltigkeitsrücklage bereits im Jahr 2020 auf den kritischen Wert von 0,2 Monatsausgaben schrumpfen. Die dann notwendige, innerhalb weniger Jahre erforderliche Beitragsanhebung um ca. drei Prozentpunkte würde einen regelrechten Beitragssprung bedeuten und erheblichen politischen Druck auf das

Rentenversicherungssystem verursachen - nicht zuletzt deswegen, weil die Bundeszuschüsse ebenfalls in kurzer Zeit deutlich steigen würden. Es besteht deshalb ein hohes Risiko, dass die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung dann erneut gekürzt werden. Eine solche Entwicklung wäre insbesondere vor dem

Hintergrund des bis 2030 um ein Fünftel sinkenden Rentenniveaus und des schon jetzt erfolgenden Anstiegs der Altersarmut unverantwortlich. Negative Schwankungen aufgrund wirtschaftlicher Krisen und deren Auswirkungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte sind in diesem Szenario noch nicht berücksichtigt.

Der DGB warnt deshalb vor einer Senkung des Rentenversicherungsbeitrags auf 19,1 Prozent. Eine derartige Verringerung würde – auch bei einer positiven Wirtschaftsentwicklung – zum sozialpolitischen Bumerang, der das Risiko der ohnehin drohenden Altersarmut deutlich erhöhen würde.

(3)

Seite 3 von 4 Die Festschreibung des Rentenversicherungsbeitrags bei 19,9 Prozent würde hingegen den Aufbau einer

größeren Nachhaltigkeitsrücklage ermöglichen, der finanzielle Spielräume zur Bekämpfung und Vermeidung von Altersarmut zuließe und gleichzeitig einen demographisch bedingten Beitragsanstieg bis 2025 vermiede. Das Beitragsziel der Bundesregierung, den Rentenbeitrag im Jahr 2030 unter 22 Prozent zu halten, kann trotz der Finanzierung beitragsrelevanter Maßnahmen gegen Altersarmut deutlich unterschritten werden. So werden die vom DGB geforderten, sofort umzusetzenden beitragsrelevanten Maßnahmen gegen Altersarmut

(Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Reha-Budget sowie die Aussetzung der Rente mit 67) auch langfristig ermöglicht.

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Seite 4 von 4 Tabelle 1:

Beitragsrelevante Mehrausgaben gegen Altersarmut (kumuliert)

Beitragsrelevante Mehrausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Vermeidung von Altersarmut

2015 (in Mrd. Euro)

2020 (in Mrd.

Euro)

2025 (in Mrd.

Euro) Verlängerung der Zurechnungszeiten bei der

Erwerbsminderungsrente

0,6 3,6 9,3

Höherbewertung Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente

0,3 2 5

Verbesserung des Reha-Budgets 0,5 2,7 5,6

Aussetzen der Rente mit 67 1,6 9,7 24,6

3,0 18 44,5

Tabelle 2:

Nachhaltigkeitsreserve nach beitragsrelevanten Maßnahmen gegen Altersarmut bei Beitragssatz von 19,9 Prozent

2015 (in Mrd.

Euro)

2020 (in Mrd.

Euro)

2025 (in Mrd.

Euro)

Nachhaltigkeitsreserve 65,5 94,2 63,2

Mehrausgaben zur Vermeidung von Altersarmut 3,0 18 44,5

62,5 76,2 18,5

Quelle: eigene Berechnungen

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