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Verbuchung und Bilanzierung der Bareinlage-Einzahlung S OLL HABEN 14540.xx Beteiligung an GA Buchsi AG Flüssige Mittel 2

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Aktie "Verbuchung und Bilanzierung der Bareinlage-Einzahlung S OLL HABEN 14540.xx Beteiligung an GA Buchsi AG Flüssige Mittel 2"

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H:\VDGEMGemeinden\agem_so\fiko\GA Buchsi AG\Infoschreiben_GA_Buchsi_AG_def_korr.docx

Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen Prisongasse 1 4502 Solothurn Telefon 032 627 23 57 www.agem.so.ch

12. März 2019

(ersetzt Kreisschreiben (HRM2 – Nr. 2/2019) vom 31. Januar 2019)

Gründung Gem eins chafts antenne (GA) Buchs i AG: Kapitaleinzahlung der Aktionäre Sehr geehrte Finanzverwalter / - innen

An der Generalversammlung vom 17. Oktober 2018 wurde die GA Buchsi AG, welche vor der Gründung die einfache Gesellschaft GA Region Herzogenbuchsee bildete, gegründet.

Mit diesem Schreiben werden die betreffenden solothurnischen Gemeinden, welche neu Aktio- näre der GA Buchsi AG sind, über die Verbuchung des daraus resultierenden Geschäftsfalles und über den entsprechenden Ausweis in der Jahresrechnung informiert:

1. Verbuchung und Bilanzierung der Bareinlage-Einzahlung

S OLL HABEN

14540.xx Beteiligung an GA Buchsi AG Flüssige Mittel

2. Verbuchung und Bilanzierung der S acheinlage -Übertragung

Die Übertragung der Sacheinlage (Leistung der Sacheinlage) ist entweder mit einem entspre- chenden Guthaben oder einer entsprechenden Verbindlichkeit (Betrag v or der Gründung der GA Buchsi AG) bei der GA Region Herzogenbuchsee zu verrechnen. Der Anteil an der GA Buchsi AG aufgrund der Sacheinlage ist auf dem gleichen Konto wie die Einzahlung der Bareinlage zu bilanzieren.

2.1 Verbuchung im Falle eines Guthabens gegenüber der GA Region Herzogenbuchsee v or der Gründung der AG:

S OLL HABEN

14540.xx Beteiligung an GA Buchsi AG 101xx.xx Guthaben gegenüber GA Region Herzogenbuchsee

Einw ohnergem einden:

Aeschi, Bolken, Drei Höfe, Etzi- ken, Hüniken

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2.2 Verbuchung im Falle einer Verbindlichkeit gegenüber der GA Region Herzogenbuch- see v or der Gründung der AG:

S OLL HABEN

14540.xx Beteiligung an GA Buchsi AG 201xx.xx Verbindlichkeit gegenüber GA Re- gion Herzogenbuchsee

Die Verbuchung und Bilanzierung des Geschäftsfalles ist durch die betreffenden Gemeinden ver- bindlich anzuwenden. Für diesbezügliche Fragen steht die Abteilung Gemeindefinanzen zur Verfügung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse

Thomas Steiner Christian Jaggi

Leiter Gemeindefinanzen Revisor / Finanzprüfer

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