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Allgemein bildende Schulen der Sekundarstufen I und II Sieben Forderungen der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein- Sieg

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Allgemein bildende Schulen der Sekundarstufen I und II

Sieben Forderungen der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein- Sieg

Wichtigste Aufgabe der weiterführenden Schulen ist es, junge Menschen auf ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Aus Sicht der Wirtschaft gehört hierzu vor allem, die Voraussetzungen zu schaffen für eine erfolgreiche Teilnahme am Wirtschafts- und Arbeitsleben.

Die dafür verantwortlichen Stellen stehen in der Pflicht, die Rahmenbedingungen schulischen Handelns so zu gestalten, dass Schulen diese Anforderungen umsetzen können.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg legt nachfolgend 7

Forderungen vor, die aus ihrer Sicht erfüllt werden müssen, damit Schulen ihren Aufgaben nachkommen können.

Alle Forderungen müssen durch höhere Investitionen in die schulische Bildung flankiert werden. Dies betrifft vor allem die finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten sowie die Ausstattung der Schulen.

(1) Einheitlichkeit des Schulsystems und Verlässlichkeit politischer Entscheidungen

Schulpolitik und Schulreformen brauchen eine schlüssige Konzeption, die grundlegende Umsetzungsfragen voraus denkt und verlässliche Perspektiven bietet. Eine konstante und nachvollziehbare Weiterentwicklung muss an Stelle immer neuer Experimente und zahlreicher Einzelmaßnahmen treten.

Inhalt und Qualität schulischen Unterrichts müssen Vorrang vor Struktur- und Organisationsfragen haben.

Eine Einheitlichkeit der Schulstruktur in Deutschland ist zu gewährleisten, um keine zusätzlichen Mobilitätshemmnisse für Eltern und Schüler/innen aufzubauen und um eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse nicht nur für die Unternehmen herzustellen.

(2) Schüler/innen als Mittelpunkt des Schulsystems

Das Schulsystem muss ungeachtet unterschiedlicher Schülergruppen Durchlässigkeit und bei

entsprechender Leistung jeden Schulabschluss ermöglichen. Übergänge sollten systematisch begleitet werden. Schülerinnen und Schüler müssen in die Lage versetzt werden, eventuelle Defizite, die durch Schulwechsel entstehen, mit starkem Engagement zu beseitigen. Aufnehmende Schulen müssen sich für ihre Schülerinnen und Schüler verantwortlich fühlen.

Es ist sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen wohnortnah beschult werden und alle Schulabschlüsse erwerben können. Die Unterrichtsangebote sind so zu gestalten, dass sie den Begabungen und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Dazu bedarf es differenzierter Curricula und Unterrichtsmethoden. Rahmenbedingungen schulischen Unterrichts wie Klassengröße und Lehrausstattung sind der pädagogischen Aufgabe anzupassen.

Rückstufungen sollen nur in Ausnahmefällen und nach Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten erfolgen.

Schuldistanz ist konsequent und unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zu ahnden.

Potenzielle Schulabbrecher/innen müssen frühzeitig so gefördert und unterstützt werden, dass ein Schulabschluss erreicht werden kann.

(3) Sicherstellen der Berufs- bzw. Studienwahlfähigkeit

Jugendliche müssen mit ihrem Schulabschluss ein Bewusstsein für ihre Talente und Interessen haben und über verschiedene Ausbildungs- und Studienwege informiert sein. Hierzu bedarf es einer guten, praktisch orientierten Berufs- bzw. Studienorientierung. Aktuelle Berufsorientierungsprogramme wie

„Startklar“ in NRW setzen hierzu bereits früh in Klasse 8 an. Darüber hinaus sind akademische und berufliche Bildung als gleichwertige Alternativen der weiteren Bildungslaufbahn darzustellen.

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(4) Wirtschaftswissen stärken

In einer freien, nicht kommunistischen und nicht sozialistischen Wirtschaft hat jeder persönlich jeden Tag mit Wirtschaft zu tun. Daher ist die Vernachlässigung der notwendigen wirtschaftlichen Kenntnisse unverantwortlich. Die Säulen der Berufs- und Studienwahlfähigkeit müssen um ein grundlegendes Verständnis der sozialen Marktwirtschaft und der Wirtschaftswissenschaften erweitert werden.

Insbesondere die Sichtweise der Unternehmen kommt in den Curricula zu kurz.

Wirtschaftswissenschaften muss im Unterricht der Sekundarstufen I und II durch volkswirtschaftlich ausgebildete Lehrer vermittelt werden.

(5) Aussagekräftige Abschlüsse

Die Schulabschlüsse müssen auf zentralen Prüfungen basieren und Auskunft geben über das Niveau fachlicher Kompetenzen (insb. in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sprachen, Naturwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften) sowie sozialer und persönlicher Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Nur so können Unternehmen die Kompetenzen der jungen Menschen ohne eigenen

diagnostischen Aufwand beurteilen.

Die Leistungsfähigkeit des Schulsystems darf darüber hinaus nicht allein am Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit höheren Abschlüssen beurteilt werden.

(6) Schulen in Wettbewerb stellen

Schulen müssen stärker in Wettbewerb gestellt und ihre Leistungen transparent gemacht werden. Die besonderen Rahmenbedingungen einiger Schulen, z. B. ein hoher Anteil an Migranten und Migrantinnen, sind dabei zu berücksichtigen und durch flankierende Maßnahmen auszugleichen.

Es müssen klare und messbare Anspruchsniveaus für alle Jahrgänge und Fächer definiert und

durchgesetzt werden. Ergebnisse regelmäßiger Überprüfungen sowie die Resultate interner und externer Evaluationen müssen schulbezogen veröffentlicht werden.

(7) Eigenverantwortung der Schulen

Die Organisationseinheit Schule muss ein Selbstverständnis für wirtschaftliches Handeln entwickeln.

Dann können Unternehmen und Schulen umso erfolgreicher kooperieren. Daher müssen Schulen im Sinne eines dezentralen Ressourcenmanagements über Personal- und Sachkostenbudgets verfügen.

Schulen muss außerdem Freiheit in Einstellungs- und Personalführungsfragen wie der Festlegung der individuellen Arbeitszeiten gewährt werden. Die Leistungsfähigkeit lässt sich darüber hinaus dadurch verbessern, dass bei adäquater Entlohnung Lehrer nicht mehr beamtet werden und wie jeder öffentlich Bedienstete während ihrer Arbeitszeiten in den Räumen der Schule zur Verfügung stehen. Es muss den Schulen freistehen, die Möglichkeiten alternativer Unterrichtsmodelle im Interesse der Schülerinnen und Schüler zu nutzen.

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