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Positionspapier der SIKO zu den Impfabständen bei der SARS-CoV-2-Impfung

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31. März 2021

Positionspapier der SIKO zu den Impfabständen bei der SARS-CoV-2-Impfung

Die derzeitige Verknappung der zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffe aufgrund des aktuellen Aussetzend der Verimpfung des AstraZeneca-Impfstoffs hat erneut Überlegungen gefördert, die Zweitimpfung mit den verbliebenen Impfstoffen bis zum maximalen Zeitintervall, welches durch die Zulassung vorgegeben ist, zu postponieren.

Während aus impfimmunologischer Sicht keine Einschränkung der Wirksamkeit der betreffenden Impfstoffe zu erwarten sein dürfte, fehlen belastbare publizierte Studiendaten dazu. Es liegt in der persönlichen Verantwortung eines jeden Impfenden, die sich daraus ergebenden Folgerungen zu ziehen.

Anbei die kursorische Ansicht der möglichen Impfabstände zwischen erster und zweiter Impfung:

1) Comirnaty (BioNTech/Pfizer)

a. Impfschema Phase III-Studien Tag 0 – Tag 21 Impfschema (Zulassung) Tag 0 – Tag 21-42

§5 CoronaImpfV (10.03.2021) Tag 0 – Tag 42 b. zugelassene Altersgruppe ab 16 Jahren

2) COVID-19 Vakzine Moderna

a. Impfschema Phase III-Studien Tag 0 – Tag 28 Impfschema (Zulassung) Tag 0 – Tag 28

§5 CoronaImpfV (10.03.2021) Tag 0 – Tag 42*

b. zugelassene Altersgruppe ab 18 Jahren

3) COVID-19 Vakzine AstraZeneca

a. Impfschema Phase III-Studien Tag 0 – Tag 28-84 (optimal 80-84) Impfschema (EMA) Tag 0 – Tag 28-84

§5 CoronaImpfV (10.03.2021) Tag 0 – Tag 84 b. zugelassene Altersgruppe nach STIKO ab 60 Jahren

4) COVID-19 Vakzine Janssen

a. Impfschema Phase III-Studien Tag 0 (Einmalgabe) Impfschema (EMA) Tag 0 (Einmalgabe)

§5 CoronaImpfV (10.03.2021) entfällt b. zugelassene Altersgruppe ab 18 Jahren

*Vorgabe der CoronaImpfV außerhalb des EMA-Zulassungsintervalls!

Die SIKO empfiehlt, bei allen Impfungen mit den zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen die jeweiligen Zulassungsmodalitäten zu beachten und auch bei Impfabständen oder Impfschemata, die nicht durch die Zulassung gedeckt sind, eine entsprechende Dokumentation der Abweichung mit einer Begründung vorzuhalten.

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