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I 236/2000

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I 236/2000 FIN 30. Mai 2001 47C

Interpellation

1750 Gagnebin, Tramelan (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.11.2000

Bankdarlehen nur noch für reiche Gemeinden?

Seit einigen Jahren nehmen die Bankinstitute eine wesentlich striktere Haltung gegenüber den öffentlichen Körperschaften, insbesondere gegenüber den Gemeinden, ein. Sie neh- men nunmehr eine so genannte quantitative und qualitative Beurteilung der Gemeinden vor, die dann in der Folge gegebenenfalls eine ungünstige Zinsentwicklung bestimmt. Diese Politik zeigt einmal mehr, wie sehr das Verantwortungsbewusstsein der Finanzkreise ge- genüber der Gesellschaft allmählich bröckelt. Indem sie den reichen Gemeinden, die nota bene von der Krise verschont geblieben sind und/oder weitgehend von drittfinanzierten Infrastrukturen profitieren, günstigere Zinsen gewähren, verbreitern die Bankinstitute die Gräben, die zum Vorschein kommen, wenn man die Situationen vergleicht, in denen die Gemeinden (über)leben. Zu den faktisch bestehenden Ungleichheiten im Zusammenhang mit den geografischen Gegebenheiten, mit der Demographie, der Oberfläche, dem wirt- schaftlichen Netz und der Art und Weise, wie dieses auf die Konjunktur reagiert, kommt die ungleiche Behandlung der Gemeinden durch die Banken hinzu.

Unter diesen Voraussetzungen zeigen sich viele Gemeinden zu Recht beunruhigt in Bezug auf die Bedingungen, zu denen sie insbesondere fällige Darlehen erneuern oder neue In- vestitionen finanzieren werden können.

Bei ihren Analysen beziehen sich die Bankinstitute fast ausschliesslich auf den Selbstfinan- zierungsgrad sowie auf die Zinsbelastungsquote und auf die Finanzlast. Zahlreiche Beob- achter sind sich jedoch einig, dass es sich dabei zwar um unerlässliche Instrumente der Haushaltsführung handelt, dass diese Indikatoren jedoch nicht ausreichen, um die genaue Situation einer Gemeinde wiederzugeben, da sie namentlich die zulässigen Ausgaben zur Werterhaltung der Infrastrukturen nicht ausreichend berücksichtigen. Weiter wird auch der Art und Weise zu wenig Rechnung getragen, wie die Gemeinden die verbindlichen Be- stimmungen bestimmter kantonaler Erlasse anwenden (z.B. Zivilschutz, Wasserversor- gung, Abwasserentsorgung usw.). Eine Gemeinde, die den Vollzug der Gesetze nur zöger- lich vorantreibt, wird somit besser dastehen, als eine Gemeinde, welche die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhält und dennoch mit höheren Zinsen "bestraft" wird.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat der Regierungsrat Kenntnis über die Ratings, die allen bernischen Gemeinden zugeteilt werden? Welche Schlüsse kann er gegebenenfalls aus dieser Klassifikation ziehen, die von den Bankinstituten vorgenommen wurde?

2. Welche Haltung vertritt die Kantonalbank in diesem Bereich?

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3. Ist der Regierungsrat gegebenenfalls bereit, als Mehrheitsaktionär eines Bankinstituts, das von der Staatsgarantie profitiert, von der BEKB zu verlangen, dass sie nicht nach dem gleichen Muster wie die anderen grösseren Bankinstitute vorgeht?

4. Wenn nein: Welche Haltung gedenkt der Kanton gegenüber den Gemeinden einzu- nehmen, deren Handlungsspielraum bereits sehr klein ist und die mehr und mehr Schwierigkeiten haben werden, ihre Darlehen zu erneuern oder gar neue Investitionen zu finanzieren?

Antwort des Regierungsrates A. Allgemeine Ausführungen

Lange galten Gemeinden als problemlose Schuldner. Nach dem Fall Leukerbad sind aber auch im Kanton Bern die verschiedenen Kreditinstitute (Banken, Versicherungen, Pensionskassen) bei der Vergabe von Krediten an Gemeinden vorsichtiger geworden.

Mehrere namhafte Geldgeber haben die Gemeindedarlehen nach Bekanntwerden der Schwierigkeiten in Leukerbad vorübergehend sogar gestoppt. Heute legen die Geldgeber eine differenzierte Haltung an den Tag. Die finanzielle Situation der Gemeinden wird analysiert und differenzierte Konditionen auf Grund von Bonitätseinstufungen oder Ratings nehmen zu.

B. Beantwortung der Fragen

Zu Frage 1:

Dem Regierungsrat ist kein Rating bekannt, in dem alle bernischen Gemeinden erfasst werden. Die Ratings der Banken sind vor allem ein Element der individuellen Risikobeurteilung der einzelnen Kreditinstitute und haben internen Charakter. Gemeinden können sich aber auch freiwillig von offiziellen Ratingagenturen begleiten und beurteilen lassen. Ob ein entsprechendes Rating publiziert werden soll, entscheidet die Gemeinde. In den letzten zwei Jahren entwickelte eine schweizweit tätige Ratingagentur zuhanden von Gemeinden und Banken ein Ratingsystem, dessen Beurteilungsraster aber nicht öffentlich ist. Bis November 2000 wurde auf Grund dieses Systems erst eine einzige Gemeinde im Kanton Bern bearbeitet.

Eine aktuelle, nicht repräsentative Umfrage des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zeigt, dass der Kreditmarkt für Gemeinden liquid ist. Berner Gemeinden gelten prinzipiell als sehr gute Schuldner. Es wurde jedoch auch festgestellt, dass die Gemeinden heute ihre Kreditgesuche früher einreichen und besser dokumentieren müssen, auch werden häufig mehrere Offerten eingeholt, um so das beste Angebot ausfindig zu machen.

Die Zurückhaltung der Schweizer Grossbanken in den Jahren 1999 und 2000 und die Nutzung der Vermittlungsdienste von Brokern durch verschiedene Gemeinden ermöglichten sodann ausländischen Geldinstituten wesentliche Marktanteile zu gewinnen.

Es trifft aber auch zu, dass Gemeinden in schwieriger finanzieller Lage in den vergangen zwei Jahren nicht immer ohne weiteres Kredite erhielten. Sie mussten mehrere Bankinstitute anfragen und schlechtere Konditionen in Kauf nehmen. Durch ein wirtschaftliches und sparsames Ausgabeverhalten sowie durch eine auf Verstetigung ausgerichtete Finanz- und Investitionspolitik können Gemeinden aber mit besseren Konditionen auf dem Kreditmarkt rechnen. Dem Regierungsrat ist keine Gemeinde bekannt, die keinen Kredit erhalten oder einen Kredit nicht vertragsgemäss bedient hätte.

Die Banken beurteilen bei der Prüfung der Kreditanträge die finanzielle Lage einer Gemeinde auf Grund der vier harmonisierten Finanzkennzahlen (Selbstfinanzierungsgrad, Selbstfinanzierungsanteil, Zinsbelastungsanteil, Kapitaldienstanteil) sowie des Rechnungsergebnisses und der Bilanzsituation.

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Zu Frage 2:

Die Finanzierung von Gemeinden ist Gegenstand der geschäftspolitischen Ausrichtung der Berner Kantonalbank. Die einzelnen Gemeinden werden von der BEKB individuell beurteilt. Im Rahmen der Bonitätsbeurteilung werden die Finanzkraft und das Entwicklungspotenzial der jeweiligen Gemeinde ermittelt. Die Resultate dieser Abklärungen finden ihren Niederschlag in den für Gemeinden angewandten Konditionen.

Die Differenzierung bei Gemeinden ist bei der BEKB moderat und macht in der Regel weniger als 1 Prozentpunkt aus. Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist jedoch die Gewährleistung der Tragbarkeit. Weiter wird für den Kreditnehmer eine interne Kreditlimite festgelegt.

Zu Frage 3:

Die BEKB führt eine eigenständige Kreditpolitik, auch gegenüber Gemeinden. Nach der Volksabstimmung von 1997 erfolgte eine klare Trennung der Verantwortung zwischen Eigentümer und Bankführung. Der politische Einfluss des Kantons auf die BEKB wurde zurückgenommen und die unternehmerische Ausrichtung der Bank gestärkt. Der Leistungsauftrag des Kantons an die BEKB lautet: eine erfolgreiche, unabhängige in allen Regionen tätige Bank mit Entscheidzentrum im Kanton Bern zu führen.

Eine Vorgabe des Kantons ist mit seiner Eigentümerstrategie gegenüber der BEKB nicht vereinbar. Die BEKB gewährt Gemeindekredite nach betriebswirtschaftlichen und bankspezifischen Grundsätzen.

Zu Frage 4:

Wie der Antwort zu Frage 1 entnommen werden kann, stellt sich aus der Sicht des Regierungsrates die Situation weit weniger problematisch dar als sie vom Interpellanten geschildert wird. Mit der jüngst bekanntgegebenen strategischen Kooperation zwischen der Credit Suisse und der Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG) steht den Gemeinden ein Kanal zur Kapitalbeschaffung wieder offen. Aus diesem Grund sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf.

An den Grossen Rat

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