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TOP 1 - Übernahme von Kosten für Anwohner:innen bei einer Straßenumbenennung

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In der Senatssitzung am 29. Juni 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

21.06.2021 S 7

Vorlage für die Sitzung des Senats am 29.06.2021

„Übernahme von Kosten für Anwohner:innen bei einer Straßenumbenennung“

Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Kosten wurden bei der kürzlich erfolgten Umbenennung für die Anwohner:innen der Straße Achterhook von der Stadt Bremen übernommen oder erstattet?

2. Gab es bei ähnlichen Umbenennungen in der Vergangenheit ebenfalls Kostenübernahmen und falls ja, welche Kosten wurden bei welchem Umbenennungsvorgang übernommen oder erstattet?

3. Gibt es generelle Regelungen durch den Senat, dass bei einer Umbenennung von Straßennamen mit Bezug zum Kolonialismus oder Nationalsozialismus die entstehenden Kosten durch die Stadt Bremen übernommen werden oder muss dies für jeden Umbenennungsvorgang neu entschieden werden?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Die Umschreibung im Grundbuch für die Anlieger:innen bei einer Umbenennung von Straßen erfolgt automatisch. Geoinformation Bremen informiert das Grundbuchamt über die Umbenennung und es entstehen keine Kosten für die Eigentümer:innen.

Ebenfalls erfolgt die Umschreibung im Melderegister durch das Bürgeramt automatisch.

Die Anlieger:innen werden ebenfalls durch das Bürgeramt schriftlich informiert. Auch hierfür entstehen keine Kosten für die Anlieger:innen.

Eine weitergehende Kostenübernahme in Form eines Pauschalbetrages ist nicht erfolgt.

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Zu Frage 2:

Es gab in der Vergangenheit Fälle, in welchen eine Kostenpauschale für betroffene Anlieger:innen gestellt wurde. Hierfür wurde jeweils eigens ein Senatsbeschluss erwirkt.

Dieses war zuletzt bei der Umbenennung der Lesumbroker Landstraße im April 2016 der Fall.

Hierbei hat es sich in der Regel um 200,- Euro pro Anlieger:in gehandelt.

Zu Frage 3:

Eine generelle Regelung für die Kostenübernahme besteht nicht. Für Änderungen im Grundbuch und Melderegister auf Grund von Straßenumbenennungen entstehen den Anlieger:innen grundsätzlich keine Kosten.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Die Beantwortung hat keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder genderrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 21.06.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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