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Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Bußgeldverfahren gem. § 55 Bundesdatenschutzgesetz 1. Hinweis zum Datenschutz

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Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Bußgeldverfahren gem.

§ 55 Bundesdatenschutzgesetz

1. Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grunde informiere ich Sie, wie ich mit Ihren durch Anzeigen oder Entnahme aus öffentlichen Registern (z.B.

Gewerbezentralregister) erhobenen Daten umgehe.

Sie erhalten immer entweder eine Zeugenanhörung oder eine Anhörung, weil nach § 55

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dem Betroffenen Gelegenheit zu geben ist, sich zum Vorwurf zu äußern. In beiden Fällen sind persönliche Daten nach § 111 OWiG vollständig und richtig einzutragen.

Ob und welche Daten Sie darüber hinaus im Rahmen der Anhörung, also in Bezug auf den Vorwurf preisgeben, liegt in Ihrer alleinigen Entscheidung

2. Verarbeitung personenbezogener Daten

Ich verarbeite und speichere Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Berücksichtigung der nachfolgend näher erläuterten gesetzlichen Bestimmungen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von

Ordnungswidrigkeiten ist in § 49 c OWiG geregelt. Der Verwaltungsbehörde ist es danach erlaubt, personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen zu dürfen, soweit dies für Zwecke des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erforderlich ist.

3. Empfänger von personenbezogenen Daten

Soweit dies zur Bearbeitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten unter anderem gegenüber folgenden Stellen offen gelegt:

Gewerbezentralregister, Finanzamt Dessau-Roßlau als zuständige Vollstreckungsstelle,

Einwohnermelde-, Ordnungs-, Polizei- und Justizbehörden, Betroffene oder Organe der Rechtspflege, Ministerien, Datenschutzbeauftragter des Landes

4. Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden mit Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die

Aufbewahrungsfrist für Daten auf dem Gebiet des Fahrpersonalrechts beträgt 2 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung und Bezahlung des Bußgeldes, höchstens 5 Jahre. Die Aufbewahrungsfrist für die Daten der übrigen Rechtsgebiete beträgt gem. § 49 c abs. 5 je nach Fallkonstellation 2 bis 5 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung. Verwarnungen werden von mir in der Regel bereits 6 Monate nach der zuletzt erfolgten Verfahrenshandlung gelöscht.

5. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über zu Ihrer Person gespeicherte Daten und auf Berichtigung Ihrer unrichtigen Daten. Das Recht auf Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung der Daten besteht, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten unzulässig ist, die Daten unrichtig oder

unvollständig erhoben oder für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

(2)

Diese Rechte ersetzen keinesfalls Ihre außerhalb des Datenschutzrechts bestehenden Rechte und Pflichten, wie z.B. Einspruch, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens und so weiter. Ein Versäumnis in der Wahrnehmung dieser Rechte wird durch die Wahrnehmung von Datenschutzrechten nicht aufgehoben.

6. Verantwortlich für die Datenverarbeitung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale) Tel. 0345/5643-0

E-Mail: LAV-Poststelle@sachsen-anhalt.de

7. Beauftragter für den Datenschutz

Den Datenschutzbeauftragten des LAV erreichen Sie wie folgt:

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Herr Datenschutzbeauftragter Gramatke

Freiimfelder Str. 68 06112 Halle

Tel. 0345-5643-454

E-Mail: LAV-Datenschutzbeauftragter@sachsen-anhalt.de

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Aufsichtsbehörde für das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt bei datenschutzrechtlichen Belangen ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Leiterstraße 9

39104 Magdeburg Telefon: 0391/81803-0 Telefax: 0391/81803-33

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