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Kommissionsvorsitzende und Innenminister stellen Jahresbericht 2020 vor Härtefallkommission: 18 Asylbewerber erhalten Aufenthaltserlaubnis

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Magdeburg, 3. Mai 2021 Nr. 019/2021

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Verantwortlich:

Danilo Weiser Pressesprecher

Halberstädter Str. 2 / am „Platz des 17. Juni”

39112 Magdeburg

Tel.:(0391)567-5504/ -5514/ -5516/ -5517/

-5377

Fax:(0391)567-5520

E-Mail:pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de www.mi.sachsen-anhalt.de

Kommissionsvorsitzende und Innenminister stellen Jahresbericht 2020 vor

Härtefallkommission: 18 Asylbewerber erhalten Aufenthaltserlaubnis

Die Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr zwölf Anträgen zu Härtefallersuchen stattgegeben. Der Innenminister hat diesen

Ersuchen zugestimmt. Damit wurde 18 abgelehnten Asylbewerbern, unter ihnen eine Familie mit drei Kindern, aus dringenden

humanitären Gründen eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Personen kommen aus Afghanistan, der Russischen Föderation, Albanien, Armenien, Burkina Faso, Syrien und Togo.

Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke: „Auch wenn nicht jeder Fall, der an die Kommission herangetragen wird, zu einem Bleiberecht führt, konnte erneut vielen Menschen eine friedvolle und damit positive Zukunft ermöglicht werden. Die hohe Erfolgsquote der an den Innenminister zur Entscheidung vorgelegten Ersuchen ist Ausdruck der Gewissenhaftigkeit der Kommissionsmitglieder, die oft eine mühevolle Arbeit in dem Bewusstsein leisten, dass die zu treffenden Entscheidungen von enormen Auswirkungen für das weitere Leben der Betroffenen sind.“

Innenminister Michael Richter: „Damit die Anwendung von Recht nicht zu humanitären Härten führt, brauchen wir auch in Zukunft eine Institution wie die Härtefallkommission, um im Einzelfall unzumutbare Härten für Flüchtlinge abzuwenden.“ Gleichzeitig dankte er den in der auslaufenden Legislatur berufenen Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit.

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Insgesamt beriet die Kommission im Jahr 2020 abschließend in sieben Sitzungen über 18 Anträge (einer davon aus dem Jahr 2018, fünf aus 2019). Neu eingegangen sind

21 Anträge, die 46 Menschen, davon sechs Familien mit 19 Kindern, betreffen. Hauptgründe für die Antragstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, besonders bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, wie die gesundheitliche Situation. Offen sind

derzeit noch elf Anträge.

Hintergrund:

Das seit 2005 bestehende Gremium der Härtefallkommission prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder in die Kommission Anträge ein, die dort beraten werden. Vor Beratung und Entscheidung der Anträge erfolgt durch das jeweilige antragstellende Kommissionsmitglied eine ausführliche Recherche zur individuellen Aufenthalts- und Integrationsbiografie der betroffenen Personen.

Wird durch die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann der Innenminister dem Beschluss entsprechen und ein Aufenthaltsrecht für die betroffenen Personen anordnen.

Grundlage ist § 23a des Aufenthaltsgesetzes.

Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt:

mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/

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