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16, 06112 Halle (Saa- le)) erhoben werden

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Academic year: 2022

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Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung über die Entscheidung zum Antrag der Fir- ma Montan Chemie GmbH in 06258 Schkopau auf Erteilung einer Genehmigung nach

§ 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Behandlung und Lagerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle in 06258 Schkopau, Saalekreis

Auf Antrag wird der Firma Montan Chemie GmbH in 06258 Schkopau die immissionsschutz- rechtliche Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der

Anlage zur Behandlung und Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfäl- len mit einer Durchsatzkapazität von 1 500 t/d (240 000 t/a) bzw. einer Lagerkapazität von 3 170 t

Hier:

- chemische, physikalisch-chemische und sonstige Behandlung von gefährli- chen und nicht gefährlichen Abfällen

- zusätzliche Abfälle im Anlagen-Output nach AVV:

ASN 19 01 11*, 19 01 12, 19 02 05*, 19 02 06, 19 12 02 und 15 01 02,

- Wegfall der im Abfallannahmekatalog festgesetzten TS-Gehalte für verschiede- ne Abfälle, Wegfall der für die ASN 01 04 09 und 10 10 06 im Abfallannahmeka- talog genannten Abfallerzeuger

- Neufassung der abfallrechtlichen Nebenbestimmungen für den gesamten Be- trieb der Anlage,

- Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Siloaufsatzfilter entsprechend Hersteller- angabe (anstelle von Emissionsmessungen)

(Anlage nach den Nrn. 8.8.1.1, 8.8.2.1 i. V. m. 8.10.1.1, 8.10.2.1, 8.11.1.1 (Nr. 1), 8.11.2.1, 8.11.2.3 und 8.11.2.4 sowie 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über ge- nehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)

auf einem Grundstück in 06258 Schkopau

Gemarkung: Korbetha Flur: 1

Flurstück: 37/12

durch das Landesverwaltungsamt erteilt.

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfül- lung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden und enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

(2)

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Halle (Justizzentrum Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saa- le)) erhoben werden.

Der Bescheid einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 17.06.2015 bis einschließlich 30.06.2015

bei folgenden Behörden aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingese- hen werden:

1. Stadt Schkopau Bauamt

Schulstraße 18 06258 Schkopau

Mo von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr Di von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mi von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr Do von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

2. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Raum 212 N

Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale)

Mo. - Do. von 08:00 bis 16:00 Uhr

Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 08:00 bis 13:00 Uhr

Die Zustellung des Bescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Vom Tage der öffentlichen Bekanntma- chung an bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Landesverwaltungsamt, Ernst- Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) angefordert werden. Die Übersendung des Beschei- des erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang. Mit dem Ende der o.

g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erho- ben haben, als zugestellt.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Halle (Justizzentrum Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saa- le)) erhoben werden.

Referenzen

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