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1. Stellenwegfälle

Lfd. Amt Stellennummer Stellen- Besoldungsgruppe/

Nr. anteil Entgeltgruppe (EG)

1.1 11 11400001 1,0 EG 14

Im Stellenplan ist an dieser Stelle ein kw-Vermerk angebracht. Da der Stelleninhaber aus dem aktiven Be- schäftigungsverhältnis zum Rhein-Erft-Kreises ausscheidet (Freistellungsphase im Rahmen der bewilligten Altersteilzeit), kann der im Stellenplan angebrachte kw-Vermerk realisiert werden und die Stelle zum Stel- lenplan 2013 zum Wegfall gebracht werden.

1.2 15 15000001 1,0 A 13 h.D.

1.3 15 15000002 1,0 EG 11

1.4 15 15000003 1,0 EG 10

1.5 15 15000004 1,0 EG 9

1.6 15 15000005 1,0 EG 9

1.7 15 15000006 1,0 EG 9

1.8 15 15000007 1,0 EG 8

1.9 15 15000008 1,0 EG 8

Nachdem zwischenzeitlich alle Restarbeiten, die im Zusammenhang mit der Realisierung des Zensus 2011 stehen, abgeschlossen sind, wurde die Erhebungsstelle Zensus 2011 mit Wirkung vom 21.05.2012 aufgelöst und die Verwaltungsgliederung entsprechend geändert. Das bislang in der Zensusstelle eingesetzte Personal wurde auf adäquaten Stellen innerhalb der Kreisverwaltung eingesetzt, so dass die an diesen Stellen ange- brachten kw-Vermerke zum Stellenplan 2013 realisiert werden können.

1.10 20 20210007 1,0 EG 8

Die Stelleninhaberin ist mit Ablauf des 31.10.2012 wegen Rentenbezuges aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Rhein-Erft-Kreis ausgeschieden. Im Stellenplan ist an der in Rede stehenden Stelle ein kw-Vermerk an- gebracht, der nunmehr realisiert werden kann.

1.10 50 50350002 1,0 A 14

Mit Beschluss vom 23.02.2012 hat der Kreisausschuss dem Leiter des Amtes für Schule und Bildung eine Teil- zeitbeschäftigung in Form der Altersteilzeit gewährt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die in Rede ste- hende Amtsleitungsstelle nicht vakant bleiben oder eingespart werden kann. Da Grundvoraussetzung für die Gewährung von Altersteilzeit allerdings das Erzielen von Einsparungspotenzialen ist, müssen Synergien aus einer adäquaten anderen Stelle gezogen werden.

Da der Stelleninhaber dieser Stelle mit Ablauf des 29.02.2012 in den Ruhestand getreten ist und eine Nach- besetzung der Stelle nicht erforderlich ist, kann die Stelle zum Stellenplan 2013 wegfallen.

1.11 53 53100012 0,5 EG 14

Zum Stellenplan 2012 wurde an der in Rede stehenden Stelle ein halber kw-Vermerk angebracht (Verlage- rung von der Stelle 53100007, Frau Windelschmidt - Drucksache 346/2011). Der Stelleninhaber vollendet am 08.12.2012 sein 65. Lebensjahr und scheidet aufgrund seines Geburtsjahrganges mit Ablauf des 31.12.2012 aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Rhein-Erft-Kreis aus, so dass der an dieser Stelle angebrachte kw- Vermerk zum Stellenplan 2013 realisiert werden kann und ein Stellenanteil von 0,5 zum Wegfall gebracht wird.

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Lfd. Amt Stellennummer Stellen- Besoldungsgruppe/

Nr. anteil Entgeltgruppe (EG)

1.12 62 62120014 1,0 EG 5

Die Stelleninhaberin ist mit Ablauf des 31.08.2012 aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis zum Rhein- Erft-Kreis ausgeschieden. Eine Nachbesetzung ist nicht erforderlich, so dass die Stelle zum Stellenplan 2013 zum Wegfall gebracht wird.

1.13 62 62110019 1,0 EG 5

Der Stelleninhaber befindet sich seit dem 01.06.2012 in der Freistellungsphase im Rahmen der bewilligten Altersteilzeit. Eine Nachbesetzung der Stelle ist nicht erforderlich, so dass die Stelle zum Stellenplan 2013 ebenfalls zum Wegfall gebracht wird.

1.14 63 63100008 0,5 EG 11

Im Rahmen des Aufgabenübergangs an die kreisangehörigen Städte Bedburg und Elsdorf wurde an der Stel- le ein kw-Vermerk angebracht. Da die Stelle 63100008 seit geraumer Zeit unbesetzt ist und die bisherige Stelleninhaberin verwaltungsintern mit anderen Aufgaben betraut wurde, kann der kw-Vermerk nunmehr realisiert werden und die Stelle kann zum nächsten Stellenplan entfallen.

1.15 70 70100006 0,5 EG 9

Die Stelle ist seit dem Tod der ehemaligen Stelleninhaberin vakant. Nach Mitteilung des Fachamtes ist eine Nachbesetzung der Stelle nicht erforderlich, so dass die Stelle zum Stellenplan 2013 zum Wegfall gebracht werden kann.

1.16 70 70400006 0,5 EG 9

Durch die Zusammenführung der ehemaligen Ämter 70 und 61 können die in der Vergangenheit in beiden Ämtern getrennt bearbeiteten Aufgaben in den Bereichen Grafik, EDV und insbesondere des Geoinformati- onssystems für den eng verzahnten Umwelt-, Landschafts- und Planungsbereich ganzheitlich bearbeitet werden. Aufgrund der Aufgabenkonzentration und der Synergieeffekte ist eine Nachbesetzung der Stelle nur noch mit einem Umfang von 50% erforderlich.

Da der Stelleninhaber wegen des Bezugs von Altersrente mit Ablauf des 30.11.2012 aus dem Beschäftigungs- verhältnis zum Rhein-Erft-Kreis ausscheidet, wird ein halber Stellenanteil zum Stellenplan 2013 zum Wegfall gebracht.

Stellenwegfälle insgesamt: 15,0

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2. Neue Stellen

Lfd. Stellen- Besoldungsgruppe/

Nr. Amt Stellennummer anteil Entgeltgruppe (EG) ___

2.1 11 11100012 0,5 EG 8

Aufgrund des gestiegenen Arbeitsaufkommens im Bereich der Aus- und Fortbildung, was durch die Einrich- tung des neuen Bachelorstudiengangs bedingt ist, ist die Stelleninhaberin bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit 15% überplanmäßig auf der 0,5 Stelle 11100012 tätig. Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Beurteilungsverfahrens hat sich nunmehr gezeigt, dass hierdurch innerhalb des Amtes für Personalma- nagement ein deutlich höherer Betreuungsaufwand entstanden ist, der derzeit in der in Rede stehenden Stelle aufgefangen wird. Bei den Aufgaben handelt es sich insbesondere um die Anforderung von Beurtei- lungsbeiträgen und die Überwachung des gesamten Beurteilungsprozesses einschließlich der Auswertun- gen zur Einhaltung der Beurteilungsmaßstäbe. Es wird ein zusätzlicher Personalbedarf anerkannt und die Einrichtung einer 0,5 Stelle der EG 8 TVöD bei gleichzeitiger Zusammenlegung mit der vorhandenen 0,5 Stel- le 11100012 beschlossen.

2.2 11 11400003 0,5 EG 11

Der Rhein-Erft-Kreis hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den Kommu- nen im Bereich des Arbeitssicherheits- und Betriebsärztlichen Dienstes zum 01.01.2012 gekündigt. Die kreis- angehörigen Kommunen nehmen bereits ab dem 01.01.2012 externe Dienstleister für die Aufgabenerledi- gung in Anspruch. Auch der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigte zunächst, die für die Kreisverwaltung anfallenden Aufgaben aus dem Bereich der Arbeitssicherheit extern zu vergeben. Aus diesem Grunde sind zum Stellen- plan 2012 die für die Aufgabenerledigung vorgehaltenen 1,5 Stellen wegfallen. Zwischenzeitlich wurde ent- schieden, dass eine externe Vergabe der kreiseigenen Angelegenheiten nicht erfolgt. Vielmehr wurden die Aufgaben für die Kreisverwaltung auf die Stelleninhaberin übertragen, die bis zum 13.05.2012 in der Zen- susstelle tätig war und zurzeit die erforderliche Qualifikation erwirbt. Für die Aufgabenerledigung ist daher die Einrichtung einer 0,5 Stelle der Entgeltgruppe 11 TVöD erforderlich.

2.3 20 20100002 1,0 EG 10

2.4 20 20100005 1,0 A 10

Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens, welches sich insbesondere auch durch die Anzahl der geleis- teten Überstunden wiederspiegelt, hat das Amt für Finanzwirtschaft, Controlling, Datenschutz und Kommu- nalaufsicht die Einrichtung einer unbefristeten sowie einer befristeten Stelle in der Abteilung Finanzma- nagement/Controlling beantragt. Verwaltungsseitig wird ein grundsätzlicher Personalmehrbedarf aner- kannt, wobei davon ausgegangen wird, dass dauerhaft nur der Bedarf für eine Vollzeitstelle gegeben ist. Bei der zweiten Stelle handelt es sich um einen vorübergehenden Personalbedarf, so dass an dieser Stelle ein kw- Vermerk angebracht wird (siehe auch Ziffer 7.1). Zum Stellenplan 2013 werden daher eine Stelle der Besol- dungsgruppe A 10 und eine Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD eingerichtet.

2.5 47 47000008 1,0 EG 5

Das Kreisarchiv dient der Sicherung, Bewertung, Erschließung und Auswertung von Registraturgut und Ar- chivgut. Die Verwaltung hat sich zwischenzeitlich für die Einrichtung eines Zwischenarchivs ausgesprochen.

Das Zwischenarchiv ist eine Erweiterung des Dienstleistungsportfolios vom eigentlichen Archiv. Hier werden Bestände aufgenommen, deren Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dies erspart den abgebenden Stellen die Einrichtung und den Betrieb einer Altregistratur bzw. entlastet die laufende Registratur. Die ent- sprechenden softwaretechnischen und räumlichen Voraussetzungen wurden geschaffen. Die Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Zwischenarchivs stehen, wurden der Stelleninhaberin übertra- gen, die bisher überplanmäßig in diesem Bereich eingesetzt war. Um die Aufgabenerledigung langfristig sicherzustellen, ist im Kreisarchiv die Einrichtung einer Stelle der Entgeltgruppe 5 TVöD erforderlich.

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4

Lfd. Stellen- Besoldungsgruppe/

Nr. Amt Stellennummer anteil Entgeltgruppe (EG) __________

2.6 50 50210022 0,5 A 10

Die Steigerung der Fallzahlen im Bereich „Hilfe zur Pflege“ hat einen zusätzlichen Personaleinsatz erforder- lich gemacht. Die Stelleninhaberin nimmt seit Januar 2011 zu 100 % Aufgaben aus diesem Bereich wahr und wird derzeit zu 50% überplanmäßig eingesetzt. Um dem gestiegenen Personalbedarf Rechnung zu tragen, ist die Einrichtung einer halben Stelle der Besoldungsgruppe A 10 bei gleichzeitiger Zusammenführung mit der Stelle 50210022 erforderlich.

2.7 50 50500007 0,5 EG 11

(50320005)

Seit der Novellierung des Landespflegegesetzes ist es zu stetigen Aufgabenzuwächsen in der in Rede stehen- den Stelle gekommen. Die Stelleninhaberin ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit 25% überplanmäßig auf einer halben Stelle eingesetzt. Nachdem im März 2012 das Projekt „Leben im Alter/Demenz-Pflege und Woh- nen“ eingerichtet wurde, hat die Stelleninhaberin zusätzlich die Koordinierung der Pflegeberatung über- nommen. Weiterhin sollen innerhalb dieser Abteilung auch die Aufgaben der Pflegeberatung für die Stadt Elsdorf aufgefangen werden. Um diesen zusätzlichen Bedarf zu decken, wird eine zusätzliche halbe Stelle der EG 11 TVöD bei gleichzeitiger Zusammenlegung mit der vorhandenen 0,5 Stelle 50320005 eingerichtet.

2.8 70 70210009 1,0 EG 11

Im Rahmen der Kommunalisierung der Umweltverwaltung wurde dem Rhein-Erft-Kreis durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kom- munalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 25.10.2011 ein weiterer Stellenanteil von 0,9 zugewie- sen. Zum Stellenplan 2013 wird daher im Amt für Umweltschutz und Kreisplanung eine zusätzliche Ingeni- eurstelle der Entgeltgruppe 11 TVöD eingerichtet.

Neue Stellen insgesamt: 6,0

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3. Stellenhebungen

3.1 Hebungen von Beamtenstellen

Lfd. Stellen- von nach

Nr. Amt Stellennummer anteil Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe

3.1.1 11 11220012 1,0 A 11 A 12

Nach der Verlagerung der Stelle vom Amt für Schule & Bildung zum Amt für Personalmanagement zum Stel- lenplan 2012 wurde dem Stelleninhaber innerhalb der Abteilung 11/2 neben seinen bisherigen Aufgaben der sukzessive Aufbau eines Qualitätsmanagements übertragen. Eine entsprechende Ausbildung zum DGQ- Qualitätsbeauftragten und internen Auditor hat er zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der geänderten Stelleninhalte wird die Stelle nunmehr nach Besoldungsgruppe A 12 bewertet.

3.1.2 50 50100001 1,0 A 13 g.D. A 13 h.D.

Die in Rede stehende Stelle wurde zum Stellenplan 2012 der Besoldungsgruppe A 13 h.D. zugeordnet. Auf- grund der fehlenden persönlichen Voraussetzungen des Stelleninhabers erfolgte im Stellenplan 2012 eine Ausweisung nach Besoldungsgruppe A 13 g.D.. Die Stelle soll nunmehr im nächsten Stellenplan entspre- chend ihrer Wertigkeit wieder nach Besoldungsgruppe A 13 h.D. ausgewiesen werden.

3.1.3 50 50500001 1,0 A 13 g.D. A 13 h.D.

(50320003)

Die Stelleninhaberin ist als Leiterin der Abteilung Pflege und Leben im Alter tätig. Die Abteilung wurde zwi- schenzeitlich um den Aufgabenbereich der Heimaufsicht erweitert. Aufgrund der Aufgabeninhalte und den damit verbundenen Anforderungen wird die Stelle dem höheren Dienst zugeordnet und im Stellenplan 2013 nach Besoldungsgruppe A 13 h.D. ausgewiesen.

3.1.4 62 62120001 1,0 A 11 A 12

Aus fachlicher Sicht hat sich die Notwendigkeit ergeben, innerhalb des Vermessungs- und Katasteramtes die Aufgaben im Zusammenhang mit der Amtlichen Basiskarte (ABK) aus der Abteilung 62/2 - Vermessungen, Erfassung von Geobasisdaten, Geoinformationssystem - herauszulösen und dem Team 62/12 - Auskunft, Benutzung und Katasterarchiv - zuzuweisen. Die entsprechende Änderung der Aufgabengliederung wurde mit Schreiben vom 01.08.2012 verfügt. Durch die Aufgabenverlagerung hat neben den inhaltlichen Anforde- rungen auch die Leitungsverantwortung des Teamleiters zugenommen, was sich in der Stellenbewertung niederschlägt. Die Stelle wird aufgrund der gestiegenen Anforderungen nach Besoldungsgruppe A 12 bewer- tet.

3.1.5 62 62300001 1,0 A 13 g.D. A 13 h.D.

Aufgrund der im Jahre 2010 vollzogenen Neuorganisation des Vermessungs- und Katasteramtes wurde zu- nächst auf die Bestellung einer stellvertretenden Amtsleitung verzichtet. Die Größe des Amtes und die un- terschiedlichen, vielfältigen Aufgaben des Amtes haben die Besetzung dieser Position zunehmend erforder- lich gemacht.

Daher wurde der Inhaber der Stelle Nr. 62300001 mit Verfügung vom 01.08.2012 mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Amtsleiter des Vermessungs- und Katasteramtes bestellt. Mit dieser Bestellung geht ein deutlich gestiegener Verantwortungsgrad einher. In der Vergangenheit war die Stelle der stellvertreten- den Amtsleitung des Amtes 62 unstreitig immer dem höheren Dienst zugeordnet, so dass aus organisatori- scher Sicht vorgeschlagen wird, die Stelle im Stellenplan 2013 nach Besoldungsgruppe A 13 h.D. auszuwei- sen.

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6

Lfd. Stellen- von nach

Nr. Amt Stellennummer anteil Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe

3.1.6 65 65200002 1,0 A 10 A 11

Aufgrund eines Personalwechsels wurde die in Rede stehende Stelle zum Stellenplan 2011 ohne Bewertung von Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgruppe A 10 gesenkt. Zu den prägenden Inhalten dieser Stelle zählt das Vertragsmanagement für den Bereich der unbebauten Grundstücke, wobei die schwierigen Ange- legenheiten der Abteilungsleiterin vorbehalten sind. Auf Basis der vorliegenden Stellenbeschreibung wird die Stelle nunmehr nach Besoldungsgruppe A 11 bewertet.

3.1.7 66 66110001 1,0 A 12 A 13 g.D.

Im Amt für Straßenbau und Verkehr ist weiterhin erforderlich, die Funktion der stellvertretenden Amtslei- tung vorzuhalten. Es ist beabsichtigt, dass diese Leitungsfunktion auf die Stelleninhaberin der in Rede ste- henden Stelle übertragen werden soll. Das notwendige verwaltungsinterne Bestellungsverfahren wird in Kürze angestoßen. Hinsichtlich der Wertigkeit ist anzumerken, dass die Stelle der stellvertretenden Amtslei- tung im Amt für Straßenbau und Verkehr nach dem Grundsatzbeschluss zur Ausweisung der Stellen der Amtsleitungen und deren Stellvertretungen nach Besoldungsgruppe A 13 h.D. festgelegt wurde. Aufgrund der fehlenden persönlichen Voraussetzungen der Stelleninhaberin soll die Stelle zunächst nach Besoldungs- gruppe A 13 g.D. im Stellenplan ausgewiesen werden.

3.1.8 70 70330003 1,0 A 8 A 9 m.D.

3.1.9 70 70330004 0,5 A 8 A 9 m.D.

Bei den Stellen handelt es sich um Stellen, die zum Stellenplan 2009 im Rahmen der Kommunalisierung der Umweltverwaltung eingerichtet worden sind. Dabei wurden die Stellen ohne Bewertung entsprechend der aktuellen Besoldung der Stelleninhaber/-innen eingerichtet, so dass es einer Neubewertung der Stellen be- darf. Auf Grundlage der in den Stellen festgeschriebenen Inhalte führt eine Bewertung der Stellen zu einer Hebung der Stellen nach Besoldungsgruppe A 9 m.D. Ein kurzfristig durchgeführter interkommunaler Ver- gleich führte zu dem Ergebnis, dass Stellen mit vergleichbaren Stelleninhalten in anderen Verwaltungen ebenfalls nach Besoldungsgruppe A 9 m.D. bewertet sind.

Stellenhebungen Beamte insgesamt: 8,5

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3. Stellenhebungen

3.2 Hebungen von Beschäftigtenstellen

Lfd. Stellen- von nach

Nr. Amt Stellennummer anteil Entgeltgruppe Entgeltgruppe

3.2.1 11 11220003 1,0 EG 9 EG 10

Prägender Inhalt der in Rede stehenden Stelle ist die Administration und das Management der Informations- und Kommunikationsnetzwerke des Rhein-Erft-Kreises mit einem Zeitanteil von 55%. Darüber hinaus nimmt der Stelleninhaber Aufgaben aus dem Bereich Service-Desk wahr. Die Bewertung erfolgt nach dem Tarifver- trag für Angestellte in der Datenverarbeitung Ziffer IV „Angestellte in der DV-Systemtechnik“. Demnach ist in Entgeltgruppe 10 TVöD (Verg-Gr. IVb Fg. 1/IVa Fg. 2) einzugruppieren, wer Aufgaben in der Systemtechnik mit einer hohen Funktionsvielfalt selbständig bearbeitet. Da dieses Tätigkeitsmerkmal durch den prägenden Stellenanteil erfüllt wird, ist die Stelle nach dem Tarifvertrag Datenverarbeitung Ziffer IV „Angestellte in der DV-Systemtechnik“ nach Entgeltgruppe 10 TVöD zu bewerten.

3.2.2 36 36300008 1,0 EG 9 EG 10

Aufgrund der besonderen personellen Situation im Straßenverkehrsamt sind von der Stelleninhaberin zu- sätzliche Aufgaben aus der Leitungsebene zu übernehmen. Damit einhergehend sind die Anforderungen an die Stelleninhaberin deutlich gestiegen. Um diesen Umständen gerecht zu werden, soll die Stelle nach Ent- geltgruppe 10 TVöD ausgewiesen werden.

3.2.3 40 40040001 1,0 EG 12 EG 13

Die Stelle der Abteilungsleiterin Berufswahlorientierung hat nach dem Ausscheiden der Stelleninhaberin der Stelle Nr. 40040004 und der Nachbesetzung der Stelle nach vorheriger Senkung einen neuen Zuschnitt er- fahren. So wurden in der in Rede stehenden Stelle insbesondere die konzeptionellen und koordinierenden Tätigkeiten aus dieser Stelle angesiedelt. Im Rahmen der Stellenbewertung wurde seinerzeit das Anforde- rungsprofil dahingehend festgeschrieben, dass für die Aufgabenwahrnehmung ein abgeschlossenes Hoch- schulstudium der Sozialpädagogik oder der Sozialwissenschaften erforderlich ist und es sich um eine dem Studium entsprechende Tätigkeit handelt. Aus diesem Grunde wird die Stelle der Abteilungsleiterin Berufs- wahlorientierung nach Entgeltgruppe 13 TVöD bewertet.

3.2.4 50 50370003 1,0 EG 5 EG 6

Die Stelleninhaberin war bisher als Zuarbeiterin und Registraturkraft im Bereich Bildung und Teilhabe tätig.

Zwischenzeitlich wurden in der Stelle zusätzlich sachbearbeitende Tätigkeiten aus diesem Bereich angesie- delt, die dem Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistung zuzuordnen sind, so dass die Stelle nach Ent- geltgruppe 6 TVöD auszuweisen ist.

3.2.5 53 53400010 1,0 A 14 EG 15

(53100007)

Nach dem Tarifvertrag für Ärzte und Ärztinnen werden diese in Entgeltgruppe 15 eingruppiert, wenn sie über eine Facharztausbildung verfügen und eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Da die derzeitige Stellen- inhaberin Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin ist und eine entsprechende Tätigkeit ausübt, ist die Stelle im Stellenplan nach Entgeltgruppe 15 TVöD auszuweisen (siehe auch Ziffer 4.4 und Ziffer 5.22).

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Lfd. Stellen- von nach

Nr. Amt Stellennummer anteil Entgeltgruppe Entgeltgruppe

3.2.6 53 53200001 0,5 EG 13 EG 15

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass für die Aufgabenwahrnehmung und die Besetzung der Stelle der Abteilungsleitung Kinder- und Jugendgesundheitsdienste eine Facharztausbildung erforderlich ist. Nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte werden Fachärzte mit einer entsprechenden Tätigkeit in Entgelt- gruppe 15 (Verg.-Gr. Ia/Ib. Fg. 1/1) eingruppiert. Entsprechend dem festgeschriebenen Anforderungsprofil ist die Stelle zum Stellenplan 2013 nach Entgeltgruppe EG 15 anzuheben.

3.2.7 62 62110008 1,0 EG 11 EG 12

Zum Stellenplan 2012 wurde aus dem Team 62/11 - Fachtechnische Qualifizierung und Fortführung - eine Stelle zum Team 62/22 - Vermessungen/ABK - verlagert. Die Verlagerung dieser Stelle machte auch eine Neuverteilung der Aufgaben innerhalb des Teams 62/11 erforderlich. So werden Teilaufgaben aus der verla- gerten Stelle zwischenzeitlich vom Stelleninhaber der in Rede stehenden Stelle wahrgenommen. Die Aufga- beninhalte sind nunmehr zu ca. 70% vergleichbar mit den Stelleninhalten der Stelle Nr. 62110006. Diese Stelle wurde aufgrund der Prüftätigkeit, bei der es sich gem. Protokollerklärung Nr. 6 Buchstabe e des Tech- nikertarifvertrages um eine Tätigkeit handelt, die sich durch ihre besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IVa heraushebt, nach Vergütungsgruppe III/II BAT (10-jährige Bewährung) be- wertet. Aufgrund der Vergleichbarkeit wird die Stelle im Stellenplan 2013 ebenfalls nach Entgeltgruppe 12 TVöD (Vergütungsgruppe III/II) ausgewiesen.

3.2.8 66 66200002 1,0 EG 10 EG 11

Zum Stellenplan 2012 wurde die Stelle des damaligen Abteilungsleiters 66/1 vom Amt für Straßenbau und Verkehr zum Prüfungsamt verlagert. Die seinerzeit in der verlagerten Stelle angesiedelten Aufgabeninhalte wurden im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb des Amtes 66 aufgeteilt. Hierbei wurden Planungsaufgaben auf den Stelleninhaber übertragen. Weiterhin nimmt der Inhaber dieser Stelle zur Entlas- tung des Abteilungsleiters 66/2 seither außerdem bei ihm zugewiesenen Bauprojekten die Bauoberleitungs- funktion wahr. Aufgrund der geänderten Stelleninhalte wird die Stelle nach Entgeltgruppe 11 (Vergütungs- gruppe IV a Fg.1/III Fg. 1c TTV) bewertet.

3.2.9 66 66300021 1,0 EG 6 EG 9

Die Stelle im Bereich des Straßenbetriebsdienstes ist seit geraumer Zeit vakant und soll nunmehr schwer- punktmäßig für verwaltungs- und finanztechnische Aufgaben im Bereich der Straßenmeisterei genutzt werden. Darüber hinaus soll bei Abwesenheit des Abteilungsleiters Straßenbetriebsdienst dessen Vertretung übernommen werden. Da die neuen Stelleninhalte mit den Inhalten der Stelle Nr. 66110002 vergleichbar sind, wird die Stelle der Entgeltgruppe 9 zugeordnet.

Hebungen Beschäftigtenstellen insgesamt: 8,5

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4. Senkung von Beamtenstellen

Lfd. Stellen- von nach Besoldungs-/

Nr. Amt Stellennummer anteil Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe

4.1 62 62200002 1,0 A 13 h.D A 13 g.D.

Die Stelle des Abteilungsleiters der Abteilung 62/2 - Vermessung und Geoinformation - ist nach Besoldungs- gruppe A 13 h.D. bewertet und im Stellenplan 2012 entsprechend ausgewiesen.

Da der derzeitige Stelleninhaber die persönlichen Voraussetzungen gem. § 40 der Verordnung der Laufbah- nen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) nicht erfüllt, kann die Stelle zum Stellenplan 2013 nach Besoldungsgruppe A 13 g.D. gesenkt werden.

Senkungen Beamtenstellen insgesamt: 1,0

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10 5. Stellenumwandlungen

Stellenumwandlungen Beamte/Beschäftigte (TVöD) und Beschäftigte (TVöD)/ Beamte

Aufgrund personalwirtschaftlich notwendiger Umsetzungen innerhalb des Jahres ist es erforderlich, Beam- te auf Beschäftigtenstellen oder umgekehrt zu führen. Damit dem Erfordernis der Wahrheit und Klarheit des Stellenplanes Rechnung getragen wird, ist es notwendig, Stellen von Beamten und Beschäftigten ent- sprechend ihren Wertigkeiten auszuweisen. Sofern sich durch besondere tarifliche Gestaltung abweichend eine höhere oder niedrigere Stellenwertigkeit ergeben hat, ist dies vermerkt.

von von

Lfd. Stellen- Besoldungs-/ Besoldungs-/

Nr. Amt Stellennummer anteil Entgeltgruppe Entgeltgruppe

5.1 32 32120003 1,0 EG 11 A 12

Umwandlung

5.2 39 39200013 0,5 EG 11 A 12

(alt: 39300004)

Umwandlung, Verlagerung und Zusammenlegung mit Stelle Nr. 39300005 (siehe auch Ziffer 6.20)

5.3 40 40200003 1,0 A 10 EG 9

Umwandlung

5.4 53 53400010 1,0 A 14 EG 15

(alt: 53100007)

Umwandlung unter gleichzeitiger Hebung und Verlagerung (siehe auch Ziffer 3.2.5 und Ziffer 6.22)

5.5 62 62110009 1,0 A 12 EG 11

(alt: 62000004)

Umwandlung unter gleichzeitiger Verlagerung (siehe auch Ziffer 6.30)

5.6 62 62120019 1,0 A 11 EG 10

(alt: 62220015)

Umwandlung unter gleichzeitiger Verlagerung (siehe auch Ziffer 6.28)

Umwandlungen insgesamt: 5,5

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6. Stellenverlagerungen

Lfd. Stellen-

Nr. Wertigkeit anteil von nach Stellennummer

6.1 EG 9 0,5 36 11/23 11230006 (36000003)

Der Stelleninhaber wurde zum 01.04.2011 unter Verlagerung von 0,5 Anteilen seiner Stelle unter Mitnahme des entsprechenden Aufgabenumfangs vom Straßenverkehrsamt (Amt 36) zur Abteilung Organisation & IT, Team 11/23 - Anwendungs- und Datenbankmanagement -, umgesetzt.

6.2 EG 9 1,0 32/4 32/42 32420001 (32400002)

6.3 A 9 g.D. 0,5 32/4 32/43 32430003 (32400003)

6.4 A 9 g.D. 1,0 32/4 32/43 32430002 (32400004)

6.5 EG 9 1,0 32/4 32/43 32430001 (32400005)

6.6 EG 9 1,0 32/4 32/42 32420002 (32400006)

6.7 A 7 1,0 32/4 32/42 32420004 (32400007)

6.8 EG 6 1,0 32/4 32/43 32430005 (32400008)

6.9 EG 6 1,0 32/4 32/42 32430006 (32400009)

6.10 EG 6 1,0 32/4 32/43 32430004 (32400010)

6.11 EG 6 1,0 32/4 32/42 32420003 (32400011)

6.12 A 7 1,0 32/4 32/43 32430007 (32400012)

6.13 EG 6 1,0 32/4 32/42 32420005 (32400013)

6.14 EG 6 1,0 32/4 32/42 32420006 (32400014)

6.15 EG 8 1,0 32/4 32/43 32430009 (32400015)

6.16 EG 8 1,0 32/4 32/42 32420007 (32400016)

6.17 EG 8 0,5 32/4 32/42 32420008 (32400017)

6.18 EG 8 1,0 32/4 32/43 32430008 (32400018)

6.19 A 8 1,0 32/4 32/42 32420009 (32400019)

Mit Verfügung vom 15.05.2012 wurde die Verwaltungsgliederung innerhalb der Bußgeldstelle dahingehend geändert, dass im Aufgabenbereich der Polizeianzeigen zwei zusätzliche Teams eingerichtet worden sind.

Dies machte es notwendig, die diesem Aufgabenbereich zugeordneten Planstellen auf die Teams 32/42 (Poli- zeianzeigen I) und 32/43 (Polizeianzeigen II) aufzuteilen und die Stellen entsprechend zu verlagern.

6.20 EG 11 0,5 39/3 39/2 39200013 (39300004)

6.21 A 12 0,5 39/3 39/2 39200013 (39300005)

Die Aufgaben des Verbraucherschutzes, die bisher in zwei Stellen angesiedelt waren, sollen nunmehr in ei- ner Stelle gebündelt und in der Abteilung 39/2 - Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung - wahrgenommen werden. Die entsprechenden Stellenanteile sind daher amtsintern zu verlagern (siehe auch Ziffer 5.2)

6.22 A 14 1,0 53/1 53/4 53400010 (53100007)

Nach dem Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin sollen in der Stelle künftig neben der Tuberkulose- überwachung überwiegend auch ärztliche Tätigkeiten aus dem Bereich des Infektionsschutzes und der Seu- chenhygiene wahrgenommen werden (siehe auch Drucksache 346/2011). Aus diesem Grunde wird die Stelle von der Abteilung 53/1 - Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste - zur Abteilung 53/4 - Um- welthygiene und Infektionsschutz - verlagert (siehe auch Ziffer 3.2.5 und Ziffer 5.4).

(12)

12

Lfd. Stellen-

Nr. Wertigkeit anteil von nach Stellennummer

6.23 EG 6 1,0 53/1 53/4 53400011 (53100008)

6.24 EG 6 0,5 53/1 53/4 53400012 (53100016)

Die beiden Stellen stehen in einem engen sachlichen und organisatorischen Zusammenhang mit der Stelle Nr. 53100007 (s.o.). Aus diesem Grunde werden diese Stellen ebenfalls von der Abteilung 53/1 - Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste - zur Abteilung 53/4 - Umwelthygiene und Infektionsschutz - verlagert.

6.25 EG 8 1,0 62/23 62/11 62110021 (62230007)

Der Stelleninhaber wurde mit Verfügung vom 15.12.2011 unter Verlagerung seiner Stelle innerhalb des Vermessungs- und Katasteramtes umgesetzt, so dass die Stelle zum Stellenplan 2013 vom Team 62/23 - Sicherstellung des Raumbezugssystems, Bodenbewegung, fachtechnische EDV, Nachmigration - zum Team 62/11 - Fachtechnische Qualifizierung und Fortführung - verlagert wird.

6.26 EG 8 1,0 62/21 62/22 62220007 (62210004)

Der Stelleninhaber wurde mit Wirkung vom 01.07.2012 unter Verlagerung seiner Stelle innerhalb des Ver- messungs- und Katasteramtes umgesetzt. Aus diesem Grunde wird die Stelle abteilungsintern vom Team 62/21 zum Team 62/22 verlagert.

6.27 A 11 1,0 62/22 62/12 62120018 (62220013)

6.28 A 11 1,0 62/22 62/12 62120019 (62220015)

6.29 EG 10 1,0 62/22 62/12 62120020 (62220016)

Aus fachlicher Sicht hat sich die Notwendigkeit ergeben, innerhalb des Vermessungs- und Katasteramtes die Aufgaben im Zusammenhang mit der Amtlichen Basiskarte (ABK) aus der Abteilung 62/2 - Vermessungen, Erfassung von Geobasisdaten, Geoinformationssystem - herauszulösen und dem Team 62/12 - Auskunft, Benutzung und Katasterarchiv - zuzuweisen. Die entsprechende Änderung der Aufgabengliederung wurde mit Schreiben vom 01.08.2012 verfügt. Von der Aufgabenverlagerung sind die drei in Rede stehenden Stellen betroffen. Eine entsprechende Verlagerung wird zum nächsten Stellenplan vorgenommen.

6.30 A 12 1,0 62 62/11 62110009 (62000004)

Die ehemaligen Aufgaben aus der Stelle Nr. 62110008 (siehe Ziffer 3.2.7) sollen nunmehr in der in Rede ste- henden Stelle angesiedelt werden, nachdem diesem Stelleninhaber zwischenzeitlich andere Aufgaben über- tragen worden sind. Aus diesem Grunde wird die Stelle aus dem Bereich der Amtsleitung in das Team 62/11 verlagert. Hinsichtlich der Umwandlung wird auf Ziffer 4.5 verwiesen.

6.31 A 11 0,5 70/33 70/10 70100005 (70330005)

6.32 A 11 0,5 70/5 70/10 70100009 (70500008)

6.33 A 10 1,0 70/5 70/10 70100010 (70500009)

Nachdem das Amt 70 mit Teilen der Ämter 63 (Immissionsschutz) und 61 (Landschafts- und Naturschutz) zusammengelegt worden ist, sollen nunmehr die Verwaltungsaufgaben aus den Fachabteilungen im Ver- waltungsbereich konzentriert werden. Aus diesem Grunde wurden die Stelleninhaberinnen mit Verfügun- gen vom 19.03.2012 unter Verlagerung ihrer Stellen in den Verwaltungsbereich 70/10 umgesetzt. Diese or- ganisatorische Maßnahme soll zum Stellenplan 2013 stellenplantechnisch nachvollzogen werden. Die Stellen werden daher entsprechend verlagert.

Stellenverlagerungen insgesamt: 29,0

(13)

7. Stellenplan-Vermerke

Die Verwaltung schlägt an einigen Stellen die Anbringung von sog. ku- oder kw-Vermerken vor. Es handelt sich dabei um Stellenänderungen, die

a) die Wertigkeit betreffen.

Diese ku-Vermerke weisen die Stelle nach Ausscheidung des/der Stelleninhabers/in einer ande- ren Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe zu. Ggfs. ist dann nochmals eine Wertigkeitsprüfung vorzunehmen.

b) die Stelle als solche in ihrem Bestand betreffen.

Der kw-Vermerk besagt, dass die Stelle bei Ausscheiden oder Umsetzung der/des Stelleninha- bers/in ersatzlos wegfällt. Dabei wurden schon im Vorfeld organisatorische Überlegungen zu einer künftigen Aufgabenverteilung getroffen.

lfd.

Nr. Stellennummer Maßnahme Bezeichnung

7.1 20100005 kw-Vermerk Amt für Finanzwirtschaft, Controlling, Datenschutz und Kommunalaufsicht

Aufgrund eines erhöhten Arbeitsauf- kommens hat das Fachamt einen zusätz- lichen Personalbedarf geltend gemacht.

Verwaltungsseitig wird ein grundsätzli- cher Personalmehrbedarf anerkannt, wobei davon ausgegangen wird, dass der zusätzliche Bedarf für eine weitere Voll- zeitstelle nur vorübergehend gegeben ist.

Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle ein kw-Vermerk angebracht (siehe auch Ziffer 2.4)

Anzahl Vermerke insgesamt: 1

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