• Keine Ergebnisse gefunden

1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" Gemeinde Baindt Marsweilerstraße Baindt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" Gemeinde Baindt Marsweilerstraße Baindt"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben

1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle"

1.2 Natura2000-Gebiete Gebietsnummer

8223-311 (FFH)

Gebietsname

"Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"

1.3 Vorhabenträger Adresse:

Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt

Telefon/Fax/E-Mail:

Tel.: 07502/9406-0 Fax: 0702/9406-18

E-Mail: Petra.Jeske@Baindt.de (BAL)

1.4 Gemeinde Baindt

1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht §34 Abs.6 BNatSchG einschlägig)

Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung

1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde

1.7 Beschreibung des Vorhabens Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möchte die Gemeinde Baindt den Neubau einer Reithalle für den bestehenden Reitverein ermöglichen. Dafür soll das Gelände des Reitvereins nach Norden auf landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert werden. Durch die Halle soll künftig der Reitbetrieb auch in den Wintermonaten ermöglicht werden. Neben der Halle soll in das Gebäude noch ein Sozialtrakt integriert werden, außerdem sollen weitere Stellplätze geschaffen werden. Der Reitbetrieb soll weiterhin mit wenigen Reitschülern (4 bis 8 Teilnehmer) oder Gruppenstunden (bis zu 20 Teilnehmer) in der Reithalle oder wie bisher auf dem bestehenden Reitplatz stattfinden. An vereinzelten Tagen im Jahr finden größere Veranstaltungen auf dem Gelände statt, dazu gehört ein Reitturnier im August, die Hauptversammlung im März, eine Turnierversammlung und eine Weihnachtsfeier. Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt etwa 170m nördlich. Dort fließt der Sulzmoosbach, der etwa 1,1km flussabwärts in den westlich liegenden Bampfen mündet.

2. Zeichnerische und kartographische Darstellung

Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge so weit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeich- nung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen.

2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans

2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage

3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter):

Anschrift: * Telefon: * Fax: *

Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382 / 27405-99

Lägelerstraße 45

88250 Weingarten E-mail: *

Bearbeiter: Kira Urban kira.urban@sieberconsult.eu

* sofern abweichend von Punkt 1.3 28.06.2021

Datum Unterschrift Eingangsstempel

Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem.

§ 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter

http://natura2000-bw.de → "Formblätter Natura 2000"

(2)

Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit

(Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben

in einem Natura 2000-Gebiet oder

außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets?

 weiter bei Ziffer 4.2

Vermerke der zuständigen Behörde

4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen?

ja  weiter bei Ziffer 5 nein  weiter bei Ziffer 4.3

4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß

§ 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt.

 weiter bei Ziffer 5

Fristablauf:

(1 Monat nach Eingang der Anzeige)

(3)

5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder

Lebensräume von Arten **)

Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätz- lich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden:

Vermerke der zuständigen Behörde

[3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Der etwa 175m nördlich des Geltungsbereiches fließende

"Sulzmoosbach" ist nach der Bestands- und Zielkarte des Natura2000-Managementplans auf einem etwa 1,4km langen Fließabschnitt nördlich des Vorhabens als dieser Lebensraumtyp kartiert. Der Erhaltungszustand in diesem Fließabschnitt wird mit

"gut" bewertet.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung / Versiegelung

- Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik des Habitats - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält-

nisse

Beeinträchtigung möglich durch:

- Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes

- Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag

[3212] Kalk-Magerrasen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH-

Gebietsteil nicht vor.

[6411] Pfeifengraswiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[6431] Feuchte Hochstaudenfluren

(Subtyp: der planaren bis montanen Höhenstufen)

Dieser Lebensraumtyp liegt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura2000-Managementplans entlang des "Sulzmoosbaches"

etwa 175m nördlich des Vorhabens vor.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung / Versiegelung

- Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse

Beeinträchtigung möglich durch:

- Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes

- Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten

[6510] Magere Flachland-Mähwiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[7220*] Kalktuffquellen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[7230] Kalkreiche Niedermoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[9130] Waldmeister-Buchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

(4)

[9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor.

[91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Der Lebensraumtyp kommt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura2000-Managementplans im betrachteten FFH-Gebietsteil etwa 210m nordöstlich entlang des "Sulzmoosbaches" auf einem etwa 170m langem Fließabschnitt vor.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung / Versiegelung

- Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik der Habi- tatstruktur

- Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse

Beeinträchtigung möglich durch:

- Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

- Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse

entstehende Schadstoffe

- Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior )

Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggen- riede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore)

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus )

Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungsge- schwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwiegend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal)

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor, jedoch mündet der "Sulzmoosbach" etwa 1,1km flussabwärts in den "Bampfen". Der "Bampfen" ist in der Bestands- und Zielkar- te des Natura2000-Managementplans als Lebensraum dieser Art dargestellt. Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens oder eine Beeinträchtigung des "Bampfen" durch eine Verände- rung des "Sulzmoosbaches" können daher nicht ausgeschlossen werden.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung / Versiegelung

- Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen

Nutzung

- Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes

- Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit)

- Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub /

Schwebst. u. Sedimente)

- Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch:

- Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse

- Veränderung der Temperaturverhältnisse

- Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Organische Verbindungen

- Schwermetalle

- Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente)

- Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)

(5)

[1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeutend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindig- keit, Wasserqualität und eine Beschattung durch angrenzende Gehölze.

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vorkommen der Art sind aus dem Umfeld des FFH-Gebietes nur mit vereinzelten Nachweisen bekannt, trotz gezielter Nachsuche und Recherchen wurden im Gebiet keine Hirschkäfer nachgewie- sen.

[1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc.

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewässer;

charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi )

Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen.

Der Strömer konnte bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 im "Oberen Bampfen" nachgewiesen werden. Der "Sulzmoos- bach" nördlich des Vorhabens mündet etwa 1,1km westlich in den "Bampfen" und ist im betrachteten Fließabschnitt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura2000-Managementplans als Lebensstätte der Art eingetragen. Weder im "Sulzmoosbach"

noch im "Oberen Bampfen" liegen im Umfeld der Planung Befischungsversuche vor. Aufgrund der geringen Bestandsdichten und des fehlenden Nachweises von Jungtieren wird der Zustand der Population im FFH-Gebiet mit "mittel bis schlecht" bewertet.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung / Versiegelung

- Veränderung der morphologischen Verhältnisse

- Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit)

- Veränderung der Temperaturverhältnisse

- Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch:

- Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen

Nutzung

- Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes

- Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse

- Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle

- Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente)

- Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus )

Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1163] Groppe (Cottus gobio )

Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesigem,

Ebenso wie beim Strömer ist der Fließabschnitt des "Sulzmoos- bach" etwa 175m nördlich des Vorhabens nach der Bestands- und Zielkarte des Natura2000-Managementplans als Lebens- stätte der Groppe in die Bestandskarte des FFH-

(6)

sandigem bis steinigem Substrat

Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen

Managementplans eingetragen. Bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 wurde die Groppe in allen größeren Zuflüssen der

"Schussen", allerdings mit Ausnahme des "Oberen Bampfen", nachgewiesen, eine Untersuchung des "Sulzmoosbaches" hat nicht stattgefunden. Ein Vorkommen der Art im Vorhabensbe- reich kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung / Versiegelung

- Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse

- Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit)

- Veränderung der Temperaturverhältnisse

- Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub /

Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch:

- Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen

Nutzung

- Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse

- Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle

- Management gebietsheimischer Arten - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata )

Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspu- ren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ru- deralflächen, Hochstaudenfluren)

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii )

Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzreiche, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichenden Quartieren (z.B.

Spechthöhlen)

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1324] Großes Mausohr (Myotis myotis )

Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unterholzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldty- pen, großflächige Magerrasen, Extensivwiesen, Waldrandberei- che; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B.

Kirchen, Schlösser); Zwischen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller

Das Große Mausohr konnte bisher im Gebiet nicht nachgewiesen werden, dennoch ist das gesamte FFH-Gebiet gem. der Be- stands- und Zielkarte des Natura2000-Managementplans potentielle Lebensstätte dieser Art. Die langgezogenen, schmalen Fließgewässer und ihre Gehölzstrukturen eignen sich für die Art weder als Quartier- noch als Nahrungshabitat, stellen aber potentielle Leitstrukturen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten dar.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung/Versiegelung

- Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen

Nutzung

- Veränderung der Temperaturverhältnisse - Akustische Reize (Schall)

Beeinträchtigung möglich durch:

- Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht

- Organische Verbindungen

(7)

- Schwermetalle

- Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1337] Biber (Castor fiber )

Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewässer mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. >1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflan- zen (entscheidend: Weichhölzer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme)

Ein Vorkommen dieser Art im betrachteten FFH-Gebietsteil wurde durch einen Damm direkt nördlich im "Sulzmoosbach" nachge- wiesen. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura2000- Managementplans ist der gesamte Abschnitt des "Sulzmoosba- ches" nördlich des Vorhabens Lebensstätte dieser Art.

Starke Beeinträchtigung möglich durch:

- Überbauung/Versiegelung

- Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch:

- Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik

- Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung

- Veränderung der morphologischen Verhältnisse

- Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhält- nisse

- Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall)

- Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen

- Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride )

Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus )

Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Stand- orte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwischenmoore)

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus )

Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500m ü. NN

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100m ü. NN

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

[4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris )

Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten als auch auf trockenen Böden

Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor.

*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.

Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben.

**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.

weitere Ausführungen: siehe Anlage

(8)

Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen

mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **)

Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung)

Vermerke der zuständigen Behörde

6.1 anlagebedingt

6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Alle o.g. LRT Die Flächen des Vorhabensbereiches außerhalb des FFH- Gebietes werden bebaut. Die Natura2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt.

Beeinträchtigung: keine

6.1.2 Flächenumwandlung Alle o.g. LRT Innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftliche Grünflächen zu Gebäuden und Stellplätzen umgewandelt. Die in deutlicher Entfernung liegenden Natura2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt.

Beeinträchtigung: keine

6.1.3 Nutzungsänderung Alle o.g. LRT Durch die Nutzungsänderung der außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Grünflächen zu einem Gebäude und Stellplätzen erfahren die Natura2000-Flächen keine Beeinträchtigung.

Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von

Natura2000-Lebensräumen

Alle o.g. LRT Durch das Vorhaben südlich der Teilfläche des FFH-Gebietes werden keine FFH-Lebensräume zerschnitten oder fragmen- tiert.

Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre-

gimes

Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032)

Erhebliche nachteilige Veränderungen des (Grund-) Wasser- regimes im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der geringen zusätzlich versiegelten Fläche ausgeschlossen werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den

"Sulzmoosbach" ist nicht geplant.

Beeinträchtigung: keine

6.2 betriebsbedingt

6.2.1 stoffliche Emissionen Strömer (1131)

Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032)

Alle o.g. LRT

Durch den Betrieb der Reithalle werden keine erheblichen stoffliche Emissionen verursacht. Die geplante Reithalle selbst wird nicht beheizt, lediglich zur Beheizung der untergeordne- ten Sozialräume und zur Warmwasserbereitstellung wird eine kleine Heizanlage installiert. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung durch Stick- stoffimmissionen in das Plangebiet ausgeschlossen werden.

Eine Zunahme des Anliegerverkehrs in den Sommermonaten im Vergleich zum derzeitigen Zustand wird durch den Bau der Reithalle nicht verursacht, da der durchschnittliche Umfang des Reitbetriebes nicht erhöht wird. Zusätzlich entsteht zukünftig allerdings die Möglichkeit Reitunterricht in den Wintermonaten abzuhalten, daher kommt es während dieser Zeit zu einer geringfügigen Zunahme des Anliegerverkehrs.

Da immer nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern die Halle gleichzeitig nutzen kann, kann ein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine erhebliche Verschlechte- rung der Luftqualität durch den Anliegerverkehr ausgeschlos-

(9)

sen werden. Durch das Vorhaben entstehen keine offenen Böden, von denen Staubeinträge in das FFH-Gebiet ausgehen könnten.

Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen Großes Mausohr (1324)

Biber (1337)

Die im FFH-Gebiet bestehende akustische Vorbelastung durch den Verkehr, die landwirtschaftlichen Hofstellen und den Freizeitlärm von dem Reitbetrieb der bestehenden Bebauung wird durch den Bau der Reithalle nicht in relevantem Ausmaß vergrößert, da keine Zunahme des Reitbetriebes geplant ist.

Durch die Halle wird voraussichtlich das FFH-Gebiet von den vom Bereich des Vorhabens ausgehenden Geräuschen eher abgeschirmt.

Beeinträchtigung: keine

6.2.3 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324)

Biber (1337)

Im Rahmen der guten naturschutzfachlichen Praxis wurden im Bebauungsplan Einschränkungen für die Beleuchtung und Photovoltaik-Anlagen festgesetzt. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung der im FFH-Gebiet vorkommenden Tiere durch optische Reize oder schädliche Lockwirkungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus endet die Nutzung der Halle in den Abendstunden spätestens um 22Uhr.

Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli-

mas

Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Großes Mausohr (1324) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032)

Für den Bau der Reithalle und der Stellplätze wird kleinflä- chig Offenland versiegelt, wodurch sich in geringem Umfang die Kaltluftbildung verringert und die Wärmeabstrahlung begünstigt. Durch die Pflanzung von Gehölzen kommt es im Bereich der Stellplätze zu einer Verschattung, wodruch das Kleinklima im Plangebiet verbessert wird. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der Entfernung zum Plangebiet können daher erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Durch den Bau der Reithalle in der überwiegend offenen Landschaft werden keine lokalen Luftströme beeinträchtigt.

Beeinträchtigung: keine

6.2.5 Gewässerausbau Auenwälder mit Erle,

Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032)

Ein Gewässerausbau ist nicht geplant. Da das Vorhaben sehr kleinräumig ist und deutlich außerhalb des FFH-Gebietes liegt, kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung.

Beeinträchtigung: keine

6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress)

Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032)

Von der geplanten Bebauung gehen keine die Wasserqualität erheblich beeinträchtigenden stofflichen Emissionen aus.

Durch die Festsetzung zur Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser wird sichergestellt, dass keine Materia- lien mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommen, die zu stofflichen Einträgen in das Regenwasser führen könnten.

Außerdem wird das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Daher kann eine Beeinträchtigung des "Sulzmoosbaches" und damit der darin vorkommenden Arten ausgeschlossen werden.

Beeinträchtigung: keine

6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle o.g. LRT Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner betriebsbedingten

(10)

Zerschneidung. Auch eine Gefährdung durch Kollision mit Fahrzeugen der Anlieger ist aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht gegeben.

Beeinträchtigung: keine

6.3 baubedingt

6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.)

Alle o.g. LRT Im Zuge der Baumaßnahmen werden möglicherweise klein- räumig landwirtschaftliche Flächen zur Lagerung und für die Befahrung der Baustelle außerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Da die Flächen außerhalb des FFH- Gebietes liegen, das Vorhaben sehr kleinräumig und die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist, kann eine Beeinträch- tigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.

Beeinträchtigung: keine

6.3.2 Emissionen Alle o.g. LRT

Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032)

Während der Bauzeit sind geringfügig Staub- und Lärmemis- sionen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung kann es wäh- rend der kurzen Bauzeit jedoch nicht zu erheblichen Beein- trächtigungen des FFH-Gebietes kommen.

Beeinträchtigung: keine

6.3.3 akustische Wirkungen Großes Mausohr (1324)

Biber (1337)

Während der Bauarbeiten wird es zu Lärmemissionen durch Baumaschinen und -fahrzeuge kommen. Erhebliche nachtei- lige Auswirkungen auf mögliche störungsempfindliche Arten im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der nur kurzzeitigen Beeinträchtigung und des Abstandes zwischen dem Vorhaben und betrachtetem FFH-Gebietsteil jedoch ausgeschlossen werden.

Beeinträchtigung: keine

6.3.4 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324)

Biber (1337)

Durch die Bautätigkeit im Vorhabengebiet kann es kurzzeitig zu einer Zunahme von optischen Reizen in Richtung des FFH- Gebietes kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebiete durch baubedingte optische Wirkungen kann aber aufgrund des geringen Ausmaßes des Vorhabens und der zeitlichen Begrenzung ausgeschlossen werden.

Beeinträchtigung: keine

*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.

Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben.

**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.

(11)

Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung

Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden?

ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener

Lebensraumtyp oder Art

mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen?

welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde

7.1 7.2 7.3 7.4 7.5

Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnum- mer mit angeben.

nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 8. Anmerkungen

Im näheren Umfeld des Gewässerabschnittes des "Sulzmoosbaches" sind weitere Vorhaben bekannt. Weiter östlich befinden sich die Vorhaben "Ge- wässerausbau 'Geigensack' ", "Bebauungsplan 'Geigensack' " und das geplante Vorhaben "Bebauungsplan 'Bühl' ". Andere bekannte Vorhaben im weiteren Umfeld sind der "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Marsweiler Ost 2' " am nordöstlichen Ortsrand und der "Bebauungsplan 'Grünenberg- straße - Stöcklisstraße' " am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Bebauungsplan 'Geigensack-Erweiterung'" und "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Bifang'" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen Mehlis' ", "Bebauungsplan und dessen Erweiterung 'Gewerbegebiet Mehlis' " im Ortsteil "Schachen", "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Kiesgrubenstraße' " im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" am nordwestlichen Ortsrand von Baindt.

Da bei dem hier thematisierten Vorhaben keine Einleitung in das Gewässer oder Veränderungen des Gewässerverlaufes geplant sind und durch das Vorhaben keine Beeinträchtigung erfolgt, welche in Summation mit anderen Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten, können Summationswirkungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.

Da keine Informationen über weitere mögliche Vorhaben aus anderen Gemeinden vorliegen, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen können, bleibt die abschließende Beurteilung der zuständigen Behörde überlassen.

weitere Ausführungen: siehe Anlage

(12)

Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde

Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht.

Begründung:

Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden.

Begründung:

Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen

Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

(13)

N

Gemeinde Baindt

Lageplan zur FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle"

www.sieberconsult.eu

28.06.2021M 1:2.500

50 100 150 200 250m

0 25 75 125 175 225

185/7

188

48/4

207/11

207/13 207/10 207/16

/17 185/2

185/8

42/1

50/4

186

34/3

34/9 34/10 175

952

53/1 48

37

8

8

7 613

10 12 16

1

24

28

6

10/2

24/1

38/2 2

40

18

2/1

14

11

17

33

39

5

25

13

7

3

15

8

2

52 50

6 5 1 8

31

12 28

33

27 2

14 35

16 26

24

46

17 5

35

5

3

2 20

1/6

3

4

1/1 18

4

30

2

12/3 16/1

8

8/1

20

12/1

8

19

8/3 10/1

10 24/2

42/2 42/1

40/2

36

4 6

38/3 40/1

6

35

3

49

23

2

51

3

17

7

1

11 1

2/1

45

5/1

29 17

29

35 33

6

37

25 13

23

38 11

15 15

14

26

16/2

16

10

55

11

9

19

13 38

38/1

36/1 36/3

93

15 2

4

BRÜHL

40

42 57

25/2

3

21

10 30

4

43 20

31

21 5

1

12

7

10

11

42

6

4 14 18

12/2

17/2

17/1

8/2 10/3

3415

32

44/3 1

36/2

11/1 2

1

25/1

47

1

26 5

6

3

37

7

38 15

5

41 41/1 36 27 53

55

19 62

48 54 60

WGhs Gths

Whs

Gar

Sportg

Gar Schule

Btrg Btrg

Whs

Tgar Whs Gar

Sportg

Whs Whs Whs

Gar

Whs

Gar Whs Gar

Gar

Gar

Gths Gar

Gar

Gar Whs

Whs

Gar

Whs

Whs

Whs

Schu

Whs Schu Gar

Whs

Gar

Gar

Whs Whs

Whs

Gar Veranst

Gar Gar

Gar Whs

Gar Whs

Whs

Gar

Whs

Gths Tgar

Gar

Gar

Whs

Rathaus

Whs

Whs

Gar

Whs WGhs

Whs Hütte

Hütte

Gar Whs

Gar

Whs

Gar Whs WBtrg

Whs

Whs Whs Btrg

Whs

Whs

Whs

GarGar

Gar

Whs Gar

Gar

Gar Ust

Gar

Whs Lagg

WBtrg

Gar Gar

Whs Lagg

Whs

Gar Schu

Gar

Gar

Whs

Whs

Whs Whs

Gar

Whs

Whs Lagg

Gar

Schu Wkst Whs

Gar Gar

Gar

Whs

Gths Whs

Whs

Whs

Gar

Whs Gar

WBtrg Gar Whs Whs

Whs Gar Whs Whs

Gar

Whs Whs

Whs

Whs

Gar

Gar

Whs

Whs

Wirtg

Gar

Whs

Gar Whs

Lagg Whs

Whs Whs Veranst

Wkst

WGhs

Btrg Wirtg

Schu Gar

Whs

Gar

Gar

WBtrg

Gar Whs Whs

Whs

Gar

Gar

Gar WWg

Whs

Whs Whs

Whs WBtrg

Gar

Whs Gar Whs

Gar Gar

Schu

Kiga Schule

Sportg WBürog

Whs Btrg

Whs

Ust Gar

Gar Whs

Whs

Whs

Whs

Gar

Gths Wkst

Whs Whs

Whs Gar Whs

Gar

Whs Gar Whs

Whs

Gar Schu Gar Whs Gar

Whs Whs

Whs

Whs

Whs

Whs

Whs

Whs

Gar Whs

Gar

Whs

WGhs Whs

WGhs

Whs

Whs Whs

Ust

Lagg

Whs Whs Gar

WGhs

Whs Whs

Wirtg

Schu

Gar

Gths

Whs Whs

Whs Gar

Whs

Gar

Gar

Whs

Whs Whs

Gar

Schu

Whs Whs

Gths

Whs

Whs Gar

Whs

Schu Gar

Whs

Schu Whs

Wirtg

Whs

Whs

Gar

Ust

Whs

Sportg

Gar Schule

Gar Gar

Btrg

Whs

Gar Whs Whs

Whs

Gar Gths

Schule

Whs

Whs

Gar Whs

Gar

Whs Gar

Schu Schu Hotel

Whs

Gths Whs

Gar Gar Whs Gar

Whs Gar

Schu Gar Gar Whs

Gar Whs

Gar Gar

Gar Gar

Gar

Whs

Whs

Schu

Whs Whs

Whs Hütte

Whs

Gar Gar

Gar

Gar

Whs

Whs

Whs Gar

Whs

Whs

Gar

Gar Whs

Whs WBtrg

Gar WBtrg

Gar Whs

Dieselstraße

Sulzmoosbach

Küferstraße Auf dem Falchen

Mittlerer Esch

Maybachstraße

Boschstraße Nachtweiden

Unterer Brühl

Mühlstraße

Baindter Brühl

Ziegeleistraße

Sonnenstraße Dorfplatz Dorfplatz

Oberer Brühl

Kirchweg

Oberer Esch Sulzmoosbach

Unterer Esch Schacher Ried

816 817

815/1 841

812

813 814 840

840/1 8/5

5 8/9 7/2

7/3 8

134/9 134/10 135/2

31 32 34 136/4

134/8

247/4 575/1

575/2 575/3 957

958

947

948

962

949

963

951

953

639

640

642

646/1

34/5 41/2

41/3 41/4 41/5

34/8 41

34/1

47 47/3

41/6

41/7 41/8

41/9

48/3

41/11 34/4 41/12

49/9 49/10

49/3 49/4 50

49/5 50/3

49/6

50/5

49/11 49/12 49

49/13 49/14 49/1

49/15

47/4

48/2

58/11 58 191/2

193 192/1

192/2

192/3

67/1 171

172

171/1

55/1

171/2 171/3

52

58/8 58/9

188/1

58/10 192/5

62/2

62/3 190/1

190/2

197/1 197/2

200/1 197/3

201 197/4

62/4

196

196/1 196/2

70/1

195

206/4

206/5 206/6

206/18 206/7

171/4

172/2

171/5 171/6

53 171/7

206/10

206/11

206/1 206/2

206/3 55/3

174/2 171/8 171/9

55/4

175/7 175/8

56/4 175/9

56/5 175/11

175/12 175/13

57/1 175/2

57/3 175/3

171/10

174/6

171/11

171/12

50/6

50/7 170/1

170/2

50/11 170/3

51 175/6

175/4

56/2 55/5

174/13

55/7

58/12 186/1

186/2

58/4 186/3

58/6 58/7

134/6 133/20

133/21 135/3

135/8 135/9 136/13

136/14 136/2

136/6

135/6

136/11 135/7 136/3

206/8

206/9

206/22 206/23

206/52 /64

206/53 /65 /66

206/54 /67

206/55

206/46 206/47 206/21

/68 206/56

206/62

206/75 206/48

206/49

206/51 207/1 206/57

206/70 206/58

206/71

206/59

206/72

206/60

206/73

206/61

206/74

207/2

207/9 207

208/14

208/27

207/14 207/4

207/5 /6 /18

/7/8

208/15

208/28

208/21

208/22 208/23

208/24 208/25

208/29

208/17 208/18

208/19

208/20

208/26

208/3

208/10 749

746/1 772

773/1 773/2

774 775 767

768 770

807 808

810 811 616

628

617 629

630

619

631

620

632

633

622

634

613 614

635

636

637

134/5 136/5

136/7

136/12 135/10

206/20 646/2

644

644/1

207/3

/19

208/16 206/24

/69

815

842

8/4

187

207/15 55/2

34/2 41/10

49/8 49/16 49/7

646

38

48/1

51/1 185/6

62/5

206

206/17

173

55

50/8

56/3 175/10

175/1

175/5

194 190

190/3

200 58/5

641

762 612

206/63

809 615

618 621

956 960

950

FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"

Gewässer

"Sulzmoosbach"

Geltungsbereich vBP "Reithalle"

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Bewertung zeigt, dass sich die Flächen im Plangebiet mit ihrer Einstufung als Vorrangfläche 2 und Grenzfläche für die Errichtung einer PV- Freiflächenanlage eignen

*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geo- grafische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein

Pflanzen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie kommen im Planungsgebiet aufgrund der bestehen- den Nutzung nicht vor, da ihre Standortansprüche (vgl. Oberdorfer 1994) auf Acker

Der Zeitpunkt der Generalversammlung ist den Mitgliedern mindestens zwei Monate vorher und die Traktandenliste ist den Mitgliedern mindestens drei Wochen vorher durch

das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen steigt signifikant an Nein Das Verletzungs- und Tötungsrisiko erhöht sich für die Individuen nicht

e) Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung, die ein Laureatsdiplom nach der alten Studienordnung oder ein Fachlaureatsdiplom oder ein gleichwertiges oder

Eine Patientenverfügung kann ein wichtiges und hilfreiches Dokument sein, um festzulegen, wie man behandelt werden will, wenn man sich aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht

Le candidate ed i candidati ammessi alla procedura di selezione sono sottoposti ad una preselezione consistente in una prova scritta che verte sulle competenze