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Merkblatt für die Industriepartner Fakultät für Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik Universität Stuttgart 11.12.2019

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Forschungsarbeit im Master-Studiengang Information Technology

Merkblatt für die Industriepartner

Fakultät für Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik Universität Stuttgart

11.12.2019

• Laut Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Information Technology (INFOTECH) an der Universität Stuttgart ist die Forschungsarbeit eine experimentelle oder

theoretische Pflichtarbeit im Umfang von 450 Arbeitsstunden (15 LP). Die

Forschungsarbeit kann mit dem Einverständnis und unter der Leitung der Prüferin/des Prüfers auch in Kooperation mit der Industrie und sonstigen Einrichtungen außerhalb der Universität Stuttgart durchgeführt werden.

• Die Forschungsarbeit ist kein reines Praktikum. Sie ist eine Prüfungsarbeit mit einem wissenschaftlichen Anspruch. Bestandteile der Prüfungsarbeit sind eine schriftliche Ausarbeitung und ein Vortrag von 20 bis 30 Minuten. Die Forschungsarbeit wird von zwei Prüfern [durchgängig m/w] von der Universität Stuttgart benotet, wobei mindestens einer der Fakultät Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik angehören muss. Das Thema für die Forschungsarbeit soll daher mit dem betreuenden Professor (Prüfer) [durchgängig m/w] der Fakultät Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik abgestimmt sein.

• Die reguläre Dauer der Prüfungsarbeit beträgt 450 Arbeitsstunden, d.h. drei Monate. Da es sich bei der Forschungsarbeit um eine Prüfungsarbeit handelt, darf sie nicht bezahlt werden. Aufwandsentschädigungen wie Fahrkarten, Übernachtungen, etc. sind möglich.

Falls die Industrietätigkeit über die benotete Dauer von drei vollen Monaten hinaus andauert, so sind diese Anteile nicht Bestandteil der Master-Prüfung und können beispielsweise wie ein Praktikum oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis behandelt (und entlohnt) werden.

• Alle Rechte an der Forschungsarbeit (Prüfungsarbeit) liegen zunächst beim Studenten [durchgängig m/w]. Es ist dem jeweiligen Unternehmen überlassen, Vereinbarungen darüber mit dem Studenten zu treffen.

• Kommt eine Forschungsarbeit in der Industrie zustande, dann sollen die folgenden Standards zur Qualitätssicherung eingehalten werden:

- Benennung eines verantwortlichen Betreuers [durchgängig m/w] aus dem Industriebetrieb

- Benennung eines verantwortlichen Betreuers aus dem entsendenden Institut der Fakultät Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik

- Treffen oder Telefonkonferenz der beiden o.g. Betreuer vor Beginn und zum Abschluss der Forschungsarbeit

- Der Student soll alle drei Wochen einen kurzen Fortschrittsbericht an die beiden o.g. Betreuer schicken.

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