• Keine Ergebnisse gefunden

aus dem Protokoll des

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "aus dem Protokoll des"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kanton Bern

Canton de Berne Auszug aus dem Protokoll

des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

0 9 6 3 Grosser Rat. Rücktritt und Ersatz

14, August 2013 STAC

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Herrn Adrian Kneubühler.

Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. Mai 1980 (Art. 40c GPR) und auf das Dekret über die politischen Rechte vom 5. Mai 1980 (Art. 17 DPR) erklärt der Regierungsrat

Herrn Hubert Klopfenstein, 1955, Fürsprecher, Postfach 695, 2501 Biel/Bienne, auf der Liste 13, FDP. Die Liberalen (FDP), Wahlkreis Biel-Bienne - Seeland,

als in den Grossen Rat gewählt.

Dieser Beschluss ist im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen.

An die Staatskanzlei

Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber:

"Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Artikel 39 ff., 82 ff. und 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (BGG; SR 173.110) geführt werden."

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit dem beantragten Kredit von CHF 3 123 500.– für neue Aus- gaben und CHF 4 839 000.– für gebundene Ausgaben soll die Schule für Holzbildhauerei (SfHB) an der Schleegasse 1 in

Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht

soll die Instandsetzung der Liegenschaft Mittelstrasse 43 als Institutsgebäude für unterschiedliche Organisationseinheiten der Universität Bern bis zur Ausführungsreife

Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht

"Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht

"Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

"Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten