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Archiv "Ärztliche Dienste bei den Sozialleistungsträgern" (05.09.1974)

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen DAS BLAUE PAPIER

Ärztliche Dienste

bei den Sozialleistungsträgern

Das Blaue Papier:

Abschnitt B 5 der "Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft"

Die Ärzte bei den Sozialleistungs- trägern erfüllen eine vielseitige Mittlerrolle zwischen den Bürgern und den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung. Um diesen Aufgaben im Interesse der Patien- ten auch weiterhin gerecht werden zu können, lehnt der Deutsche Ärz- tetag nachdrücklich alle Bestre- bungen ab, die verschiedenen ärzt- lichen Gutachterdienste der einzel- nen Sparten unseres gegliederten Versicherungssystems zu einem einheitlichen "Sozialärztlichen Dienst" zusammenzufassen.

Die ärztlichen Dienste der ver- schiedenen Versicherungszweige:

[> Vertrauensärztliche Dienste der

gesetzlichen Krankenversicherung;

[> Gutachterdienste der Renten-

versicherung;

[> Durchgangsärzte und Ärzte der

berufsgenossenschaftliehen Klini- ken im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

[> sowie der Versorgungsärztliche

Dienst

müssen ihre Begutachtung auf- grund verschiedenartiger Rechts- grundlagen erstellen und Sachver- halte nach unterschiedlichen versi- cherungs- bzw. versorgungsrechtli- chen Vorschriften beurteilen. Die Probleme, die sich daraus für Ver- sicherte ergeben, sind ausschließ- lich in rechtlichen und verwal- tungstechnischen Gegebenheiten begründet, die sich aus der unter-

schiedlichen Art und Zielsetzung der Leistungsträger herleiten. Die- se Probleme lassen sich durch ei- nen einheitlichen Gutachterdienst nicht aus der Weit schaffen. Im üb- rigen sind Divergenz- und Mehr- fachbegutachtungen, wie sich bei Erhebungen im Bereich der LVA- Württemberg zeigte, durchaus nicht so häufig wie behauptet wird.

Auf jeden Fall wirken sie sich auf den Patienten weniger nachteilig aus als die Begutachtung durch die Mammutinstanz eines sozial- ärztlichen Dienstes, gegen den ein Widerspruch schwierig und lang- wierig wäre.

Der Deutsche Ärztetag hält es aber für erforderlich, daß

~ die Kooperation der ärztlichen Dienste unter Beibehaltung des ge- gliederten Versicherungssystems verstärkt wird, vor allem zwischen vertrauensärztlichem Dienst, ar- beitsamtsärztlichem Dienst und Gutachterdienst der Rentenversi- cherung,

~ gesetzliche Grundlagen für eine bessere rechtliche und verwal- tungsmäßige Verzahnung der ver- schiedenen Versicherungsträger geschaffen werden, etwa im Rah- men des geplanten Sozialgesetzbu- ches,

~ jede Möglichkeit einer Be- schleunigung der Verwaltungsvor- gänge genutzt wird.

Auch die im Rahmen der Begut- achtung anfallenden epidemiologi-

2598 Heft 36 vom 5. September 1974 DEUTSCHES ARZTEBLA'IT

sehen und sozialwissenschaftli- ehen sowie arbeits- und versiche- rungsmedizinischen Daten aus Kranken- und Rentenversicherung sollten unter Wahrung des Patien- tengeheimnisses gesammelt und wissenschaftlich ausgewertet wer- den. Der medizinischen Forschung würde die Auswertung dieser Da- ten wichtige Aufschlüsse liefern;

im Bereich der Sozialmedizin könnte sie grundlegende neue Im- pulse geben.

Eine enge Zusammenarbeit der ärztlichen Dienste der Sozialversi- cherungsträger mit den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten sollte or- ganisatorisch sichergestellt wer- den.

Es wäre zum Beispiel wünschens- wert, wenn der behandelnde Arzt

Informationen über den Verlauf des Begutachtungsverfahrens erhalten und abschließend zu der Begutach- tung Stellung nehmen könnte.

~ Die deutsche Ärzteschaft lehnt die Einrichtung eines einheitlichen sozialärztlichen Dienstes ab. Durch die Zusammenfassung der ver- schiedenen ärztlichen Gutachter- dienste zu einem gemeinsamen so- zialärztlichen Dienst wird die Mitt- lerrolle des Arztes zwischen dem Versicherten und dem zuständigen Träger der Sozialversicherungs- zweige beeinträchtigt. Ein zentraler Gutachterdienst kann den spezifi- schen Gegebenheiten der einzel- nen Sparten unseres gegliederten Sozialleistungssystems nicht Rech- nung tragen.

*) Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT hat den Abschnitt B 1 des Blauen Papiers -

"Ambulante ärztliche Versorgung" - bereits in Heft 28/1974, Seite 2169 ff., sowie die Abschnitte B 2 und B 3 -

Stationäre ärztliche Versorgung" und ::zusammenarbeil der Ärzte in Kranken- haus und freier Praxis" - in Heft 31, Seite 2318 ff. und Heft 32, Seite 2360 ff., sowie Abschnitt B 4 - Arbeits- medizinische Versorgung - in Heft 33, Seite 2411, veröffentlicht. Wesentliche Auszüge aus dem Vorwort des Blauen Papiers und dessen erstes Kapitel - Grundlagen der gesundheits- und so- zialpolitischen Vorstellungen der deut- schen Ärzteschaft" - waren in Heft 25/1974, Seite 1817 ff., wiedergegeben worden.

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