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Bankenverbände als Nonprofit-Organisationen— Besonderheiten des Systemwandels —

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B e r i c h t e

Bankenverbände als Nonprofit-Organisationen

— Besonderheiten des Systemwandels — von Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Dietmar Grichnik

1 Problemskizze

2 Verbände in der deutschen Bankwirtschaft

3 Identität des Bankenverbandes als Nonprofit-Organisation

3.1 Einordnung des Bankenverbandes in die Verbändesystematik

3.2 Der Bankenverband in der terminologischen Matrix der NPO- Forschung

4 Besonderheiten des Bankenverbandes im Systemwandel

4.1 Veränderung der Umfeldbedingung – Quelle der Besonderheiten 4.2 Systemanpassung der Bankenverbände – Abbild der Besonderhei-

ten

5 Synopsis

Literaturverzeichnis

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1 Problemskizze

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob ein Bankenverband als Ausprägungs- form des Wirtschafts(fach-)verbandes – wie ihn Schwarz in seiner Morphologie der Verbände klassifiziert (vgl. Schwarz 1979b, S. 433) – dem Rubrum „Non- profit-Organisation“ (NPO) zuordenbar ist und damit unter das Spektrum der NPO-Forschung fällt. Wäre die Frage zu bejahen, gewännen die Aspekte

„Ökonomisierung“ und „Professionalisierung“ von NPO, zu denen neben Wirt- schaftsverbänden auch Wohlfahrtsverbände zählen, als Indikatoren des Sy- stemwandels eine neue Färbung, gelten doch gerade Banken – hier fokussiert in ihrer Mitgliederfunktion – gemeinhin als „Inbegriff“ ökonomischer Professio- nalität. Diese müßte sich über die ehrenamtliche und nebenamtliche Mitarbeit in Führungspositionen und Ausschüssen des Verbandes niederschlagen, um ihn bedürfnisadäquat den sich dynamisch verändernden Umfeldbedingungen stetig anpassen zu können. Tatsächlich scheint sich aber die Verbandsland- schaft – nach Ansicht einiger Verbandspraktiker (vgl. Gerlach 1996b, S. 79) – trotz einschneidender Umfeldveränderungen in der Bankwirtschaft noch nicht signifikant gewandelt zu haben.

Durch Aufdeckung der Spezifika eines Bankenverbandes in der NPO-Matrix soll zum einen – in einer statischen Momentaufnahme – ein Beitrag geleistet werden zur Abbildung der Besonderheiten des Dritten Sektors, indem am Fall- beispiel des Bankenverbandes das weite Spektrum zwischen Markt und Staat angedeutet wird, ohne aber die eindeutige Zuschreibung des Bankenverban- des zum NPO-Sektor in Zweifel zu ziehen (Kapitel 2 und 3). Zum anderen soll – in einer dynamischen Systembetrachtung – der Widerspruch zwischen scheinbar starren formalen Strukturen bei den Bankenverbänden und seinen zunehmend turbulenten Umweltschichten, der durch EU-Rechtsharmonisie- rung, Wettbewerbsintensivierung, Technisierung und Interessendifferenzierung gekennzeichneten Transaktions- und Orientierungsumwelt, aufgedeckt werden (Kapitel 4). Dem liegt die Annahme zugrunde, daß Wirtschaftsverbände einer- seits durch regulatorisches Intervenieren mittels ihrer Verbandsleistungen den marktlichen Erfolg ihrer Mitgliedsbanken beeinflussen und andererseits infolge der Veränderungen auf dem relevanten Markt über ihre Mitglieder zu Anpas- sungen veranlaßt werden oder im Idealfall den notwendigen Wandel antizipie- ren. Daß dem in praxi nicht zwangsläufig durch strukturelle und materielle Sy- stemanpassungen in vollem Umfang entsprochen werden kann, vielmehr An- passungsbarrieren existieren können, die dieses Änderungspotential der NPO in Gestalt des Wirtschaftsverbandes hemmen bzw. auf andere Ebenen verla- gern, soll das Beispiel der Bankenverbände zeigen.

2 Verbände in der deutschen Bankwirtschaft

Die Bankunternehmung – als konstituierendes Mitglied des Verbandes – ist ein sich veränderndes, offenes sozio-technisches System (vgl. Büschgen 1998, S.

479), das mit seinem Umfeld in einem wechselseitigen Beziehungsgefüge

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steht. Zum einen wirkt die Bank durch die operative Umsetzung ihrer ge- schäftspolitischen Strategien auf den relevanten Markt zur Verwirklichung ihrer Ziele ein, zum anderen berücksichtigen ihre Strategien die sie konditionieren- den gesellschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Umfeld- faktoren (vgl. Priewasser 1998, S. 5 ff.). Zur Fundierung von Handlungsstrate- gien sind die für den Unternehmenserfolg relevanten Umfeldfaktoren zu identi- fizieren sowie ihre Wirkungsrichtung und -intensität auf die Konsequenzen der bankbetrieblichen Entscheidung zu prognostizieren. Hierbei erschweren die Vielzahl der relevanten Einflußfaktoren, deren Interdependenzen und kontinu- ierliche Veränderungen die Analyse und Prognose der nomologischen Bezie- hungen zwischen dem dynamischen Umfeld und dem Ergebnis bankbetriebli- chen Handelns und vice versa (vgl. Büschgen 1998, S. 32 ff.). Angesichts der Komplexität und Dynamik dieses Bedingungsrahmens bankbetrieblicher Akti- vitäten erscheint es prima vista sinnvoll, eine kooperative Instanz zwischen Umfeld und Bankunternehmung zu schalten (vgl. Büschgen 1998, S. 7), die delegierte – den zusammengeschlossenen Mitgliedsbanken gemeinsame – Teilaufgaben wahrnimmt, während bankindividuelle Aufgaben beim einzelnen Mitgliedsinstitut verbleiben.

Dementsprechend spannt sich um die Banken ein Netz betrieblicher Koopera- tionen (vgl. exemplarisch für die Sparkassenverbände Schmidt 1990, S. 9) mit einer formalen Organisationsstruktur in Gestalt der Wirtschaftsverbände, die als offene, umweltabhängige Systeme mit den Banken und ihrem Umfeld inte- ragieren (vgl. Schwarz 1984, S. 55). Sie erfüllen einzelne, homogene Teile der betrieblichen Gesamtaufgabe, die aus der einzelnen Bankunternehmung an den Verband – aus Effizienzüberlegungen – ausgegliedert werden. Ausgerich- tet an dem Kriterium der Homogenität der auszuübenden Teilaufgabe ist das Verbändesystem in der deutschen Bankwirtschaft folgerichtig nach den – durch bestimmte Gemeinsamkeiten gekennzeichneten – Bankengruppen strukturiert.

Prima vista hat jede Bankengruppe ein eigenes Verbandssystem mit der Wahr- nehmung gruppenspezifischer Aufgaben beauftragt, die mit der öffentlich- rechtlichen Ausrichtung im Sparkassen- und Landesbankensektor, der genos- senschaftlichen Orientierung bei den Volks- und Raiffeisenbanken und der Kreditbankenspezifika der Großbanken, Regionalbanken und Privatbanken ein heterogenes Interessenspektrum abbilden.

Die Sparkassen und Landesbanken mit ihrem öffentlichen Auftrag stehen ge- nauso wie die Kreditgenossenschaften mit ihrem mitgliedschaftlichen Förder- auftrag – als Konstituenzien des öffentlich-rechtlichen respektive des genos- senschaftlichen Verbandssystems – weder in ihrem Verband noch auf ihren re- gional getrennten Märkten im Wettbewerb zueinander (Regional- und Subsidia- ritätsprinzip). Dagegen verhalten sich die privaten Kreditbanken in ihrem Ver- bandssystem kooperativ bzw. „solidarisch“1 im Sinne einer übereinstimmenden und gemeinsamen Zielverfolgung, während sie jenseits der Verbandsgrenzen

1) Vgl. zum Attribut „solidarisch“ die Diskussion um den Solidaritätsbegriff bei der Einlagensi- cherung in diesem Kapital in Fußnote 2)

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auf den gemeinsamen Märkten kompetitiv agieren. Öffentlich-rechtliche, ge- nossenschaftliche und private Kreditbanken sind Universalbanken, die theore- tisch mit einem umfassenden Leistungspotential alle Bankleistungen anbieten können – wenngleich in praxi je nach Erfolgspotential im Wettbewerb unter- schiedliche Schwerpunkte gesetzt werden –; wohingegen die Spezialbanken – wie Hypothekenbanken, Bausparkassen, Investmentgesellschaften und öffent- lichen Banken mit Sonderaufgaben – mit einer leistungsprogrammspezifischen Fokussierung an einer spezialisierten Aufgabenwahrnehmung durch einen ei- genen Verband Interesse haben (vgl. Büschgen 1998, S. 67 ff.). Entsprechend sind in der deutschen Bankwirtschaft bundesweit folgende Spitzenverbände der drei großen Universalbankengruppen – mit regionalen Unterverbänden – und einiger Spezialbankengruppen etabliert (vgl. Priewasser 1998, S. 102):

• Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenkassen e.V.

(BVR) für die Genossenschaftsbanken;

• Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) für die privaten Kreditbanken;

• Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) für die öffentlich- rechtlichen Banken der Sparkassen-Finanzgruppe;

• Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

• Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. (VdH)

• Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e.V.

• Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.

• Bankenfachverband e.V.

• Bundesverband deutscher Investment-Gesellschaften e.V .

• Verband der privaten Bausparkassen e.V.

Seconda vista generieren Interessenkongruenzen auch gruppenübergreifende Zusammenschlüsse, die sich im Zentralen Kreditausschuß (ZKA) als „Arbeits- gemeinschaft“ der – ersten fünf enumerierten – Spitzenverbände mit jährlich wechselndem Vorsitz institutionalisieren, um den die Bankwirtschaft gemein- sam betreffenden Fragestellungen gegenüber der Öffentlichkeit oder verband- lichen Organisationen anderer wirtschaftlicher Gruppen sowie gegenüber ge- setzgebenden Instanzen und Aufsichtsorganen „mit einer Stimme“ konzentriert Gehör zu verschaffen. Dazu zählt die Ausarbeitung gemeinsamer Vorschläge und Stellungnahmen gegenüber Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Mi- nisterien, Bankaufsichtsämtern und Deutscher Bundesbank zu Fragen mit rechts- und steuerpolitischem Bezug sowie zu bankaufsichtsrechtlichen und wertpapierrechtlichen Regelungen. Jüngste Themen waren die tiefgreifende Novellierung des Kreditwesengesetzes, das Dritte Finanzmarktförderungsge- setz und aktuell die Einführungsmodalitäten des Euro. Darüber hinaus werden

„Triade der Universalbankgruppen“

„Quinternio des Zentralen Kreditausschusses“

„Dekade der Spitzenverbände“

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Standards im Zahlungsverkehr einschließlich der elektronischen Zahlungssy- steme in Abkommen zwischen den Institutsgruppen vereinbart (vgl. Bundes- verband deutscher Banken 1998).

Das Aufgabenspektrum eines Bankenverbandes auf die Wahrnehmung gleich- artiger Aufgaben gegenüber externen Gruppen zu reduzieren, würde diesen Mehrzweckverbänden jedoch nicht gerecht. Neben der Vertretung nach außen nehmen sie als „Hilfsbetriebe ihrer Mitglieder“ (Gerlach 1996b, S. 78 und Schwarz 1984, S. 55) auch im Innenverhältnis Funktionen gegenüber den Ban- ken wahr – wie betriebswirtschaftliche Beratungs-, Informations-, Kommunika- tions- und Weiterbildungsleistungen – oder Kontroll- und Prüfungsleistungen zur Steuerung des Mitgliederverhaltens im betrieblichen Bereich sowie Sicher- heitsleistungen für Institute und Einlagen der Sparer. Hierbei richtet sich der Schwerpunkt des Verbandsmanagement nach den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bankengruppen. Allen Verbändesystemen gemein ist aber eine vornehmlich externe Ausrichtung ihrer Spitzenverbände, während die als Re- gional- oder Fachverbände organisierten Grundverbände einen eher internen Aufgabenfokus haben. Die einzelnen Banken bilden direkt durch ihre Mitglied- schaft die Grundverbände, die wiederum Aufgaben an die Spitzenverbände delegieren; mithin einen formal indirekten Bezug zum Mitgliedsinstitut herstel- len. Umgekehrt sind zum Beispiel die Verbände im öffentlich-rechtlichen Ban- kensektor an überregionalen Instituten der zweiten Systemebene beteiligt, wie der Rheinische Sparkassen- und Giroverband an der Westdeutschen Landes- bank (vgl. Güde 1989, S. 44 f.).

Die Regulationsfunktion der Bankenverbände wird exemplarisch verdeutlicht durch die Einlagensicherung, die in der Triade der großen Verbände des Uni- versalbankensektors auf freiwilliger Basis in gruppenspezifischen Systemen mit unterschiedlich hohem „Solidaritätsgrad“2 etabliert wurde (vgl. Obst/Hintner 1993, S. 255). Während im kompetitiven privaten Bankensektor allein der Schutz der Sparer angestrebt wird, zielen die Sicherungssysteme im Sparkas- sensektor mit regionalen Stützungsfonds und einem überregionalen Haftungs- verbund sowie im Genossenschaftssektor mit Garantiefonds und einem Garan- tieverbund darüber hinaus auf die Existenzsicherung der beteiligten Mitglieds- banken. Dies erklärt die tiefgreifenden Interventionsmaßnahmen der Verbände im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bis hin zu zahlreichen – durch Markterfor-

2) Der Begriff der „Solidarität“ findet in diesem Zusammenhang Verwendung, obwohl er nicht Bestandteil der ökonomischen Terminologie ist und sich dem ökonomischen Kalkül entzieht.

Auch wird der Solidarität in Zusammenhang mit der Einlagensicherung durch die aktuelle Entscheidung des Gesetzgebers zur Pflichtmitgliedschaft einer jeden europäischen Bank in einem Einlagensicherungssystem - zumindest auf europäischer Ebene - scheinbar kein Vertrauen geschenkt. Zudem sind die deutschen Einlagensicherungssysteme zwar auf frei- williger Basis entstanden, gleichwohl wollte die Bankwirtschaft nach der Krise der Herstatt- Bank in den 70er Jahren einer restriktiven Einheitsregelung des Gesetzgebers damals zu- vorkommen. Der „Solidaritätsgrad“ mag gleichwohl als abgeleiteter Indikator für die unter- schiedlichen Sicherungsgrade dienen, inwieweit man materiell von „Solidarität“ sprechen kann, ist dagegen ökononisch nicht beurteilbar.

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dernisse induzierte – Fusionsmaßnahmen der öffentlich-rechtlichen und ge- nossenschaftlichen Regionalverbände in diesen „Schicksalsgemeinschaften“.

In diesem Zusammenhang sind zudem spezielle Entwicklungen im öffentlich- rechtlichen Bankensystem zu beobachten, die durch Marktdruck zu Verände- rungen in den tradierten Gruppen- und damit Verbändestrukturen führen kön- nen: Gemeint ist zum einen die Fusion zwischen öffentlich-rechtlichen und pri- vat-rechtlichen Instituten wie die beschlossene Integration der Norddeutschen Landesbank in die teilprivatisierte Bankgesellschaft Berlin; zum anderen die Etablierung von privat-rechtlichen Holding-Strukturen, wie für die öffentlich- rechtlichen Banken in Sachsen-Anhalt angedacht. Sie stoßen zum Teil auf starken Widerstand der Sparkassenverbände, die aus einem nach Identitäts- wahrung strebenden Beharrungsvermögen heraus – wider ökonomischen Ver- nunftsdenken bzw. auf Basis politischer Überzeugungen – dem Marktdruck bzw. Staatseinfluß nicht nachgeben wollen, um die Existenzberechtigung ihres gruppenspezifischen Verbändesystems und damit ihre Besonderheiten zu er- halten.

3 Identität des Bankenverbandes als Nonprofit-Organisation

In dem kooperativ vernetzten Gebilde der Bankwirtschaft differieren die Inten- sität der Kooperation und die Akzente im Aufgabenspektrum in Abhängigkeit von der jeweiligen Bankengruppe und der Systemebene, auf der der einzelne Verband operiert (vgl. Priewasser: 1998, S. 102). Dennoch soll im folgenden der Versuch unternommen werden, die Merkmale des Bankenverbandes gene- rell zu erarbeiten, die für jeden Verband der Universalbanken-Triade genauso Gültigkeit besitzen wie für einen Verband der Spezialbanken. Auch die Identität des Grundverbandes und des Spitzenverbandes soll durch Wahl einer ent- sprechenden Abstraktionsebene gewahrt bleiben. Gemeint ist demnach im fol- genden immer der Bankenverband im allgemeinen, nicht ein spezieller Ver- band einer bestimmten Bankengruppe respektive einer bestimmten Kooperati- onsstufe. Daher ordnet die Begriffsdiskussion – aus institutioneller Sicht – den Bankenverband in die allgemeine Verbandssystematik ein und konkretisiert bzw. verifiziert die Wesensmerkmale einer Nonprofit-Organisation in ihrer spe- ziellen Ausprägung für den Bankenverband.

3.1 Einordnung des Bankenverbandes in die Verbändesystematik Um die Verbände von den Nicht-Verbänden abzugrenzen, reichert SCHWARZ seinen institutionalen Kooperationsbegriff, nach dem Bankenverbände als for- male Organisation mit dem Zweck der Erfüllung delegierter Teilaufgaben ihrer selbständigen Mitgliedsbanken charakterisiert werden können (vgl. Schwarz 1979a, S. 117 ff.), mit funktionalen Merkmalen an, die er aus der mehrdimen- sionalen Beziehung des Verbandes mit seiner Umwelt nach der morphologi- schen Methode ableitet. Dabei betrachtet die Morphologie den Verband aus übergeordneten Zusammenhängen – Objektbereichen – heraus und grenzt die Spezifika des Verbandes als Form der zwischenbetrieblichen Kooperation ab.

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Als übergeordnete Objektbereiche definiert SCHWARZ – in Anlehnung an PARSONS Aufteilung der Gesellschaft in das wirtschaftliche, soziokulturelle und politische Subsystem – die Kooperationen im Wirtschaftssystem, im soziokultu- rellen System und im politisch-gemeinwirtschaftlichen System (vgl. Schwarz 1984, S. 51 und Parsons 1951). Dementsprechend müssen die Verbände durch Multifunktionalität und Mehrdimensionalität mit ihren Strategien, Zielen und Leistungen unterschiedlichen Systemanforderungen gerecht werden (vgl.

Krickhahn 1995, S. 45), die extern aus verschiedenen Umsystemen sowie in- tern aus dem Insystem entstehen. Mithin definiert SCHWARZ (vgl. Schwarz 1984, S. 55) Verbände als

„ ... Formen formaler Organisation und zwischenbetrieblicher Kooperation, welche – als Mehrzweckverbände – durch besondere Leistungen wie

•Vertretung von Sonder- oder Teilinteressen im politischen System ohne Über- nahme von Regierungsverantwortung und durch nur indirekte Beteiligung an Wahlen;

•Verhandlungen mit Vereinigungen der ‘Gegenseite’ von Transaktionsbeziehun- gen (wirtschaftlich: Marktgegenseite);

•Reglementierung und Ordnung des Mitgliederverhaltens, vor allem im innerbe- trieblichen Bereich;

•Erstellen von Dienstleistungen (vor allem Informations- und Kommunikations- leistungen)

im Sinne von eigentlichen Hilfsbetrieben ihre Mitglieder (Personen, Organisatio- nen) bei der Erfüllung wirtschaftlicher und/oder soziokultureller und/oder politi- scher Aufgaben unterstützen.“

Der Bankenverband ist zunächst unkritisch der Definition von SCHWARZ zu subsumieren, erfüllt er doch – auf diesem Abstraktionsniveau – alle Kriterien gleichermaßen. Ausgehend von der Definition der zwischenbetrieblichen Ko- operation unter Verwendung wesentlicher Elemente der GROCHLAschen Defini- tion des Betriebsverbandes (vgl. Grochla 1959, S. 24 ff.) institutionalisiert der Bankenverband eine kooperative Form der Zusammenarbeit zwischen Banken, die aufgrund gemeinsamer Interessen durch Verhandlungen und Abmachun- gen ihr Verhalten gegenseitig koordinieren bzw. über die Erstellung einer Ko- operationsleistung bestimmen, die ihnen als Kooperationsträger bei Dienstlei- stungen unmittelbar oder bei Interessenvertretung mittelbar zugute kommt (vgl.

Schwarz: 1979b, S. 429).

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Erscheint dieser deskriptiv-analytische Definitionsansatz zunächst wenig kon- kret,3 so ermöglicht er doch die Identifikation des Bankenverbandes als Be- darfswirtschaft zwischenbetrieblicher Kooperation und grenzt sie mithin von den Organisationstypen Erwerbswirtschaft, Gemeinwirtschaft und Karitativwirt- schaft eindeutig ab. In einer weiteren Differenzierung kann die Bedarfswirt- schaft „Bankenverband“ dann – der Gliederung von ELLWEIN folgend – nach dem Kriterium „Art der zu vertretenen Interessen bzw. zu bearbeitenden Tei- laufgaben“ als zwischenbetriebliche Kooperationsform im wirtschaftlichen Be- reich von bedarfswirtschaftlichen Kooperationen im sozialen und gemeinnützi- gen Bereich bzw. in Bereichen von Kultur, Politik, Religion und Freizeit unter- schieden werden (vgl. Ellwein, 1973, S. 22 ff.). Träger dieser zwischenbetrieb- lichen Kooperationen in der Wirtschaft sind Unternehmungen, Haushalte, Per- sonen oder auf einer höheren Kooperationsstufe deren Verbände. Mithin diffe- renziert SCHWARZ die Wirtschaftsverbände weiter nach dem Kriterium „Träger- schaft bzw. Mitgliederkategorie“ in Unternehmungsverbände, Verbände der Selbständigerwerbenden (Mittelständisches Gewerbe), Haushaltsverbände (und Personenverbände) und sonstige Wirtschaftsverbände (vgl. Schwarz:

1979b, S. 433 f.).

In Anlehnung an diese Klassifikation zählt der Bankenverband als eine wirt- schaftliche Kooperationsform von Unternehmungen – den Banken – und nicht von Personen zur Kategorie der Unternehmungsverbände, genauer: zu den Wirtschaftsfachverbänden. Andere Unternehmungsverbände wie die für die Banken zuständigen Arbeitgeberverbände können nicht Gegenstand dieser Betrachtung sein, unterscheiden sie sich in Struktur und Funktion doch in kei- ner Form von Arbeitgeberverbänden anderer Branchen. Die Spezifität, die eine bankwirtschaftliche Untersuchung der Bankenverbände rechtfertigt, ergibt sich aus der speziellen fachlichen Orientierung der Banken(fach-)verbände und nicht aus der arbeitgeberspezifischen Orientierung eines Sozialpartners in bankwirtschaftlichen Tarifverhandlungen.

Diese Einordnung des Untersuchungsobjekts „Bankenverband“ in die allgemei- ne Verbändesystematik gibt Aufschluß über die Spezifika dieses Wirtschafts- fachverbandes in Abgrenzung zu den anderen Formen der zwischenbetriebli- chen Kooperation. Eine weitergehende Strukturanalyse soll die organisations- spezifische Differenz des Bankenverbands zu seinen Mitgliedsbanken aufdek- ken. Denn wenngleich man auch eine Bank als institutionalisierten Zusammen- schluß von Personen oder auch Organisationen für eine gemeinsame Zwecker- reichung bezeichnen kann, verfolgt sie im Unterschied zum bedarfswirtschaft- lich orientierten Bankenverband vor allem erwerbswirtschaftliche Ziele. Die unterschiedlichen Charakteristika der Organisation Bank im Vergleich zu ihrem Verband spiegelt die aus dem Amerikanischen stammende Dichotomie des Or-

3) Vgl. zu den konkreten Inhalten der Bankenverbandsleistungen und ihrem Wandel Kapitel 4.

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ganisationsbegriffs in „(For-)Profit-“ – besser erwerbswirtschaftliche4 – Organi- sation versus „Nonprofit-“ Organisation wider (Vgl. Kotler 1978, S. XI f.; Adrea- sen/Kotler 1996, S. 15 f.).

3.2 Der Bankenverband in der terminologischen Matrix der NPO- Forschung

Wenngleich die Bezeichnung Nonprofit-Organisation (NPO) auch im deutschen Sprachraum zunehmend Verwendung findet, herrscht über ihren Begriffsinhalt keinesfalls Einvernehmen. Das Präfix „nonprofit“ verleitet zu der Negativab- grenzung der Nonprofit-Organisation als einer nicht nach Gewinn strebenden Institution. Aber wie BADELT zutreffend konstatiert, besitzt die Beschreibung, was Nonprofit-Organisationen nicht anstreben oder nicht sind, nur begrenzten Informationsgehalt (Vgl. Badelt 1997, S. 6 f.). Ausgehend von der Annahme, daß Definitionen nicht wahr oder falsch sein können, sondern immer im spezi- ellen Problemkontext intersubjektiv verifizierbar sein müssen, erklärt die Exi- stenz verschiedenartiger Definitionszugänge zum Phänomen der Nonprofit- Organisation. Als Hilfskonstruktion diskutiert die Nonprofit-Forschung einen Merkmalskatalog, der die theoretische Entscheidung fundieren soll, ob es sich bei einer bestimmten Organisation um eine Nonprofit-Organisation handelt oder nicht. Der folgende Merkmalskatalog folgt dem Begriffsverständnis des

„Johns Hopkins Project“, das in empirischer Forschung eine Datengrundlage für einen internationalen Vergleich des Nonprofit-Sektors weltweit gewinnt (vgl.

Anheier 1995, S. 19 ff. und Anheier/Salamon 1997, S. 33 f.). Die so geschaffe- ne terminologische Konsistenz soll die Vergleichbarkeit der zahlreichen Arbei- ten zum Nonprofit-Bereich in anderen Ländern herstellen (vgl. Badelt 1997, S.

8.). Demnach kennzeichnet eine Nonprofit-Organisation:

• ein Minimum an formalisierten Entscheidungs- und Kompetenzstrukturen, nicht aber eine bestimmte Rechtsform oder Registrierung, die national di- vergieren kann;

• das fehlende Gewinnstreben, das nicht die Existenz von Gewinnen negiert, deren Ver-wendung aber für den Organisationszweck und nicht für die Trä- gerschaft vorsieht;

• die private Trägerschaft, da sie andere Funktionalitäten aufweist als staatli- che – rein nach der Zielsetzung auch nicht-erwerbswirtschaftliche – Ein- richtungen;

• ein Minimum an Selbstverwaltung, die wichtige Entscheidungen – zumindest formal – innerhalb der Organisation zuläßt;

4) Die Bezeichnung (For-)Profit-Organisation erscheint im Unterschied zur Klassifizierung als erwerbswirtschaftliche Organisation mangels Tradition in der betriebswirtschaftlichen Termi- nologie ungeeignet.

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• ein Minimum an Freiwilligkeit, manifestiert in der Ausübung von Manage- mentaufgaben durch Ehrenamtliche oder in der freiwilligen Mitgliedschaft.

Die Identität des Bankenverbandes als NPO soll in der spezifischen Differenz zu den erwerbswirtschaftlichen Organisationen, hier seinen Mitgliedsbanken, skizziert werden (vgl. Abbildung 1).

1. Dimension:

Organisations- charakter

2. Dimension:

Zielsystem

Formalziel- dominanz

Sachziel- dominanz

Finanzierung Marketing

hierarchisch

mitglied- schaftlich

3. Dimension:

Funktionen usw.

Abbildung 1: Banken und Bankenverbände im Strukturraster

Der Bankenverband erfüllt das erste NPO-Kriterium der formalen Organisation, die durch seine Verfassung in einem Statut resp. in einer Satzung dokumentiert wird: Sie schreibt fest, welche Personen oder andere Organisationen dem Ver- band angehören und wie die Aufgaben und Kompetenzen auf die Organisati- onsmitglieder und die Funktionsträger verteilt sind. Dabei richten sich die Strukturen und Funktionen nach dem Zweck des Verbandes (vgl. zum Verband als formale und zweckgerichtete Organisation allgemein Schwarz 1996, S. 22 f.). Da der Hauptzweck des Bankenverbandes – ex definitione – in der Erfül- lung spezifischer Leistungen für seine Mitgliedsbanken besteht, mithin darin, den Eigenbedarf der ihm angeschlossenen Banken zu decken, ist primär vom Bedarfsdeckungsprinzip als normative Leitlinie der Verbandstätigkeit für Ban- ken auszugehen. Das Gewinnstreben als erwerbswirtschaftliches Prinzip zur Deckung des Fremdbedarfs von Nachfragern auf Märkten kann zwar sekundär eine zusätzliche Erwerbsquelle beim Absatz bestimmter Verbandsleistungen sein, Leitmaxime ist es aber nicht. So handelt der Bankenverband als Grup- penbedarfswirtschaft primär sachzielorientiert, wohingegen zum Beispiel die

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privaten Banken als Erwerbswirtschaften – formalzieldominiert – Gewinn und Rentabilität auf investiertes Kapitel anstreben; auch die öffentlich-rechtlichen Banken und genossenschaftlichen Banken handeln formalzielgesteuert, wenn- gleich neben der Gewinnorientierung andere Ziele wie der öffentliche Auftrag und der Förderauftrag zur Geltung kommen. Somit ist auch das zweite Kriteri- um des „nonprofit“ dem Bankenverband in Kontrastierung zu seinen Mitgliedern attestierbar (vgl. zur Formalziel-Dominanz der erwerbswirtschaftlichen Unter- nehmung im Unterschied zur Sachziel-Dominanz der Nonprofit-Organisation Schwarz 1996, S. 25).

Dem Wesen nach ist der Bankenverband als nicht-erwerbswirtschaftliches for- malisiertes Gebilde in beiden Definitionsbestandteilen bereits eindeutig als Nonprofit-Organisation charakterisiert. Als substantielle Definitionsmerkmale – notwendige Zuordnungskriterien, die eine NPO umfassend beschreiben – sol- len mithin die Formalisierung und das fehlende Gewinnstreben klassifiziert werden. Wohingegen die im Fünf-Kriterien-Katalog noch folgenden drei Merk- male – die private Trägerschaft, die Selbstverwaltung und die Freiwilligkeit – als akzidentielle Merkmale angesehen werden, die unwesentlich sind im Hin- blick auf das Grundverständnis des Bankenverbands als Nonprofit- Organisation. Als hinreichende Zuordnungskriterien gehen sie aber in die Un- tersuchung ein, da sie Voraussetzung sind für ein konformes Begriffsverständ- nis zur relevanten Nonprofit-Forschung und damit für die Anwendbarkeit ihrer Konzepte und Erkenntnisse auf das Untersuchungsobjekt Bankenverband bzw.

Bankenverbandsmanagement im Sinne eines Nonprofit-Management.

Als erstes akzidentielles Merkmal erscheint die private Trägerschaft prima vista unkritisch für den Bankenverband. Private Nonprofit-Organisationen unter- scheiden sich von staatlichen Institutionen dadurch, daß sie ihren Zweck frei definieren können und nicht wie die öffentlichen Verwaltungen demokratisch festgelegte öffentliche Aufgaben auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene für die Bürger erfüllen, oder wie die öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungs- Körperschaften – zum Beispiel die Kammern – übertragene Aufgaben qua ge- setzlicher Grundlage auf Basis einer Pflichtmitgliedschaft ausüben. SCHWARZ bezeichnet die öffentlichen Verwaltungen als gemeinwirtschaftliche Nonprofit- Organisation und grenzt sie als rein staatlich von den Selbstverwaltungs- Körperschaften ab, denen er einen halbstaatlichen Charakter attestiert. Beide stehen im Kontrast zu den privaten Nonprofit-Organisationen, zu denen als wirtschaftliche Nonprofit-Organisation auch der Bankenverband zu rechnen ist (vgl. Schwarz 1996, S. 18.). Sind der Staat und seine Institutionen auch durch- aus als (öffentliche) Nonprofit-Organisationen interpretierbar (vgl. den Beitrag von Theuvsen in diesem Band), so funktionieren sie doch anders als private Nonprofit-Organisationen, deren Gesetzmäßigkeiten speziell auf den frei defi- nierbaren Zielen und Aufgabenstellungen basieren und für einen Bankenver- band prinzipiell kein anderes Management verlangen als für einen Wohlfahrts- verband (vgl. Alemann 1996, S. 18 und den Beitrag von Pabst in diesem Band).

Reduziert man das Kriterium private Trägerschaft auf die freie Definierbarkeit der Ziele und Aufgabenstellung, schließt dies – nach BADELT – nicht aus, daß

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die privaten Nonprofit-Organisationen von der öffentlichen Hand unterstützt oder auch weitgehend getragen werden. Nach diesem Begriffsverständnis ist auch ein „öffentlich-rechtlicher“ Bankenverband neben den Verbänden der Ge- nossenschaftsbanken und Kreditbanken dem Nonprofit-Bereich zu subsumie- ren (vgl. Badelt 1997, S. 8 und S. 421 ff.).

Dem zweiten akzidentiellen Merkmal – ein Minimum an Selbstverwaltung – würde der Bankenverband gerecht, wenn er wichtige Entscheidungen autonom – ohne vollständige Außenkontrolle im juristischen Sinne – treffen kann (vgl.

Badelt 1997, S. 9 und Anheier: 1995, S. 19). Ein Blick auf seine Organisations- struktur gibt darüber Aufschluß: Die dem Verband angehörenden Banken sind die Träger der Organisation und bestimmen in grundsätzlich demokratischen Entscheidungsprozessen über ihre Leitlinien. Sie wählen aus den eigenen Rei- hen ehrenamtliche und hauptamtliche Führungspersonen in die Vorstände, Ausschüsse und Kommissionen, denen hauptamtliche Geschäftsführer und Angestellte unterstellt werden. Dieses Zusammenwirken von Ehrenamt und Hauptamt ist eines der zentralen Charakteristika einer Nonprofit-Organisation.

Neben der mitgliedschaftlichen Organisationsstruktur unter ehrenamtlicher Führung auf grundsätzlich demokratischer Entscheidungsbasis ist als weiteres strukturbildendes Merkmal für ein Verbändesystem der föderalistische Aufbau auch in der Bankwirtschaft signifikant. Regionale Basisorganisationen bilden in der Regel auf Länderebene Grundverbände, die wiederum auf Bundesebene einem Spitzenverband angeschlossen sind, der des weiteren auf europäischer Ebene mit nationalen Verbänden mit der gleichen Interessenlage kooperiert.

Zwischen diesen mehrstufigen Gebilden existiert eine meist historisch gewach- sene Kompetenzverteilung und eine indirekte Demokratie durch Entsendung von Delegierten auf die jeweils höhere Hierarchieebene (vgl. Schwarz 1996, S.

23). Die Partizipation der Mitglieder im Verband direkt durch ehrenamtliche Ar- beit oder indirekt durch Wahl von Verbandsvertretern aus den eigenen Reihen oder durch Einstellung externer Manager soll einerseits eine mitgliederkonfor- me Verbandsarbeit fördern und soll andererseits das notwendige Maß an Au- tonomie in der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung zu einer zielkonformen Aufgabenerfüllung gewährleisten, um die übertragenen Arbeiten letztlich wirt- schaftlicher ausführen zu können, als dies der Gesamtheit der Verbandsmit- glieder möglich wäre. Durch die Mitwirkung von Bankmitarbeitern in den Ver- bandsgremien und beim Bundesverband deutscher Banken auch durch die eh- renamtliche Besetzung des Präsidentenamtes werden neben den hauptamtli- chen Verbandsmitarbeitern nebenamtliche Bankmitarbeiter in die Verbandsar- beit integriert. Als eher atypisch für Nonprofit-Organisationen zeichnen sich diese Ehrenamtlichen auf Basis ihrer Managementtätigkeit im erwerbswirt- schaftlichen Bankunternehmen durch ein hohes Maß an Professionalität in be- zug auf die materiellen Inhalte der Verbandsleistungen aus. Gleichzeitig birgt ihr ehrenamtliches Engagement Solidaritätscharakter für die „gemeinsame Sa- che“ einer effizienten Verbandstätigkeit, geht doch das persönliche Engage- ment prima facie über ein rein ökonomisches Eigennutz-Kalkül (auf Basis von

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Macht, Ansehen, Kontakten etc.) hinaus.5 Mit dieser Organisationsstruktur ent- spricht der Bankenverband dem akzidentiellen Kriterium der notwendigen Selbstverwaltung bzw. Selbstbestimmung einer Nonprofit-Organisation.

Das dritte akzidentielle Merkmal – die Freiwilligkeit – ist in der Forschung zur Nonprofit-Organisation weitgehend umstritten. Der Diskurs, ob eine Nonprofit- Organisation ein Mindestmaß an Freiwilligkeit aufweisen muß, manifestiert sich in der Vielfalt genannter Kriterien, die Freiwilligkeit ausdrücken sollen. Nach BADELT sind Indikatoren für das freiwillige Element einer Nonprofit-Organisation zum einen ehrenamtlich geleistete Arbeit, die nicht allein ausführender Art, sondern auch dispositiver Art sein sollte, zum anderen freiwillig geleistete Geldzahlungen – Spenden – von privater Seite an Nonprofit-Organisationen und des weiteren der freiwillige Ein- und Austritt in Abgrenzung zur gesetzli- chen Pflichtmitgliedschaft (Vgl. Badelt 1997, S. 9). Insbesondere das letzte Kriterium spiegelt eine mögliche Abgrenzung zwischen dem Verband und einer Nonprofit-Organisation wider. So bezieht SCHWARZ ausdrücklich Zwangskör- perschaften wie die Kammern mit obligatorischem Beitritt in seine Strukturbe- schreibung des Wirtschaftsverbandes mit ein, während andere Autoren auf der Beitrittsfreiwilligkeit als Merkmal einer Kooperation bzw. eines Verbandes be- stehen.6 Genauso wie bei der Diskussion über den Verbandsbegriff herrscht im Lager der Nonprofit-Forscher keine Einigkeit über das Ausschlußkriterium, wel- ches Maß an Freiwilligkeit eine Organisation aufweisen muß, um dem Prädikat

„nonprofit“ gerecht zu werden. Diese fehlende Trennschärfe veranschaulicht die Formulierung „Mindestmaß an Freiwilligkeit“ (Badelt 1997, S. 9), für die be- reits eines der genannten Freiwilligkeitskriterien als Indikator ausreicht. Mithin ist auch dieses dritte akzidentielle Merkmal einer Nonprofit-Organisation dem Bankenverband allgemein zuzusprechen. Zwar herrscht für Genossenschafts- banken und für die Sparkassen gemäß ihrer Satzung und nach den Landess- parkassengesetzen bzw. dem Genossenschaftsgesetz (vgl. Kluge 1991, S.

252) ein Zwang zur Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband (aber auch nur bezogen auf die Prüfungsleistung, die Inanspruchnahme der übrigen Ver- bandleistungen ist nicht obligatorisch; vgl. Schnyder 1996, S. 50 f.) und freiwil- lige Spenden Dritter spielen in ihrem Finanzierungskonzept keine bedeutende Rolle, aber ehrenamtliche, freiwillige Tätigkeit in Form der Mitarbeit in Aus- schüssen und Führungsorganen ihrer Verbände ist ein wichtiges Element der Verbandskompetenz.

Für den Bankenverband zeigt diese Begriffsanalyse a priori eine hinlängliche Konformität mit dem Merkmalskatalog der Nonprofit-Forschung. Die Begriffs- diskussion zur Nonprofit-Organisation zeigt Unschärfen, die aber den in der

5) Vgl. zur Problematik des Solidaritätsbegriffs in einer ökonomischen Analyse die Anmerkun- gen in Fußnote 2)

6) Schwarz votiert wie Grochla und Blümle aufgrund struktureller Affinitäten für die Zuordnung der Kammern zu den Verbänden. Vgl. Schwarz 1979b, S. 432, Grochla 1959, S. 278 ff., Blümle 1976, S. 52 ff. Dagegen bestehen auf dem Freiwilligkeitskriterium bei Verbänden Bidlingmaier 1967, S. 357 und Buchholz 1969, S. 100

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Realität existierenden diffusen Grenzen zwischen erwerbswirtschaftlichen Un- ternehmen und Nonprofit-Organisationen entsprechen. Die substantiellen Merkmale einer formalen Organisation, die nicht primär nach Gewinn strebt, erweisen sich genauso wie das akzidentielle Merkmal einer zumindest formal selbstbestimmten Organisation als absolut zutreffend für einen Verband in der Bankwirtschaft. Mit Einschränkungen für das Verbandswesen im öffentlich- rechtlichen und genossenschaftlichen Bankwesen sind auch die akzidentiellen Merkmale der privaten und freiwilligen Organisiertheit für den Bankenverband zu bejahen. Das geforderte Mindestmaß erfüllen sie in jedem Fall und unter- scheiden sich in diesem Sinne nicht von anderen Nonprofit-Organisationen, die alle Merkmale zumindest im Ansatz aufweisen und mit unterschiedlicher Inten- sität betonen (vgl. den Beitrag von Nährlich in diesem Band).

4 Besonderheiten des Bankenverbandes im Systemwandel

Gerade die Kriterien der eingeschränkten privaten und freiwilligen Organisiert- heit spielen eine entscheidende Rolle bei der Systemanpassung des Wirt- schaftsfachverbandes „Bankenverband“ an eine verändertes Umfeld. Daher soll zunächst der Wirkungszusammenhang für den Verband als System skiz- ziert werden, um den Widerspruch zwischen scheinbar konstanten Strukturen deutscher Bankenverbände und dem dynamischen Umfeldwandel für die deut- sche Bankwirtschaft aufklären zu helfen.

4.1 Veränderung der Umfeldbedingung – Quelle der Besonderheiten Die gestiegene und veränderte Relevanz der Verbandsarbeit wird signifikant im Beziehungsgefüge zwischen veränderten technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldbedingungen als Parameter der Bankgeschäftstätigkeit und den für den Verband daraus abzuleitenden Bedürfnissen seiner Mitgliedsban- ken nach neuen Kooperationsformen und Kooperationsinstrumenten zur Erfül- lung delegierter Teilaufgaben.

Die gegenwärtige Situation in der deutschen Bankwirtschaft ist das Ergebnis eines evolutorischen Prozesses, der durch eine Vielzahl von Einflußfaktoren eine bestimmte Richtung und Geschwindigkeit genommen hat. Einige Merk- male des deutschen Bankensystems sind Ausfluß langzeit tradierter Strukturen und demnach nur historisch erklärbar, andere werden durch innovative – voll- kommen neuartige – Entwicklungen bestimmt (Vgl. Büschgen 1998, S. 43 ff.).

Die Enumeration relevanter Faktoren des Wandels beinhaltet Interdependen- zen, einerseits dadurch, daß sich die Umfeldbedingungen gegenseitig bedin- gen oder ausschließen können, und andererseits dadurch, daß ihnen andere Faktoren immanent sind, die aus einem anderen Betrachtungswinkel explizit genannt worden wären. So aber wird angenommen, daß sich zum Beispiel Veränderungen im politischen und sozialen Bereich indirekt in den wirtschaftli- chen und rechtlichen Faktoren widerspiegeln und dort ihr Einfluß auf die Ent- wicklung des Bankensystems zum Ausdruck kommt (vgl. Büschgen 1998, S.

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44). In jedem Fall werden sie erst in diesen Bereich zu konkreten Handlungs- parametern für die Bank als Marktakteur, wenngleich dies nicht übersehen ma- chen darf, daß für den Bankenverband das politische System ein relevantes Umsystem darstellt, indem er durch die Interessenvertretung den rechtlichen Rahmen mitzugestalten versucht, genauso wie er auf die Mitgliedermärkte di- rekt durch seine Dienstleistungen und technischen Entwicklungen einwirkt. Da- her sollen aus den Entwicklungslinien des Bankgeschäfts, in Anlehnung an die im Freiburger Management-Modell für Nonprofit-Organisationen (vgl. Schwarz/

Purtschert/Girod 1995, S. 43, wobei das dort genannte soziokulturelle System und das Ökosystem aus o.g. Gründen nicht berücksichtigt werden) skizzierten Umweltschichten der NPO, die für den Bankenverband wesentlichen Umsyste- me identifiziert werden:

• die Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung als Metasystem, das Einfluß auf die folgenden Subsysteme durch Wertebildung und -vermittlung nimmt und in dessen pluralistischen Ordnung sich das Verbändesystem westlicher Prä- gung entwickelt hat;

• das Politik(sub-)system, das die gesellschaftlichen Werte in den Interessen widerspiegelt, die das Lobbying der Verbände und die Gesetzgebung im Rahmen der korporatistischen Entscheidungsfindung in Deutschland und Europa bestimmen;

• das Öffentlichkeits(sub-)system, das die öffentliche Meinung abbildet und indirekt über das Politiksystem durch Wählerentscheidungen bzw. über das Marktsystem durch Konsumenten- bzw. Anlegerentscheidungen oder direkt durch Meinungsbildung gegenüber der Bankwirtschaft, bestimmten Banken- gruppen oder einzelnen Bankinstituten auf die Verbände wirkt;

• das Markt(sub)system, in dem die Mitglieder der Bankenverbände agieren und dessen zunehmender Wettbewerb im Zuge der ökonomisch und tech- nisch global zusammenwachsenden Märkte sich auf die Aktionen der Ban- kenverbände bei ihrer Interessenvertretung im politischen System und ihre Verbandsarbeit im Innenverhältnis widerspiegelt; auch geht der Bankenver- band im Auftrag der Mitglieder selbst mit innovativen Dienstleistungen – wie der Geldkarte – an den Markt;

• das Technik(sub-)system, das die Bedingungen des Marktsystems durch Prozeß- oder Produktinnovationen in seiner Dynamik wesentlich mitbestimmt und nach den Veränderungen im realwirtschaftlichen Sektor nun auch zu- nehmend für die finanzielle Sphäre der Volkswirtschaft strukturverändernd wirkt, wie die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologi- en als Antrieb für innovative – da wesentlich auf Informationen basierende – Bankleistungen.

Das Metasystem kann in der Realität als langfristig konstant angesehen wer- den, wird es doch entscheidend von den wirtschafts- und gesellschaftspoliti- schen Werten und dem jeweiligen Menschenbild geprägt, die wesensgemäß

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Ausfluß einer langzeitigen kulturellen Entwicklung sind. Allerdings wird aktuell durch die Entscheidung für die Einführung des Euro als europäischer Einheits- währung ein Regimewechsel in der Geldordnung als Bestandteil der Wirt- schaftsordnung vollzogen. Zudem zeigen die vier Subsystemen in jüngster Zeit – signifikant im Bankensektor, aber auch in der gesamten Volkswirtschaft – ei- ne gesteigerte Dynamik.

Die – von der Bankwirtschaft und ihren Verbänden beklagte7 – zunehmende Regulierungsdichte im Politiksystem (vgl. Gerlach 1996a, S. 404 ff.; Artopoeus 1997, S. 1152 ff.) und die immer kürzeren Intervalle gesetzlicher Neuregelun- gen manifestieren sich signifikant im Richtlinienkatalog der EU mit allein 300 gesetzlichen Regelungen zur Realisierung des Europäischen Binnenmarkts durch Harmonisierung des Bankaufsichtsrechts, des Börsen- und Wertpapier- rechts, des Verbraucherschutzes und Wettbewerbs, des Kapitalverkehrs, der Steuern, des Zahlungsverkehrs und der Geldwäschebekämpfung (vgl. Verband öffentlicher Banken, 1994, S. 7 ff.). Zusätzlich zu den EU-induzierten Änderun- gen der rechtlichen Rahmenbedingungen nehmen aber auch branchenspezifi- sche Entwicklungen im Marktsystem – wie das globale Zusammenwachsen der Finanzmärkte und die damit einhergehenden Wettbewerbsintensivierungen und Konzentrationsprozesse eines internationalisierten Bankgeschäfts Einfluß auf die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und lassen deren Än- derungen in immer kürzeren Zeiträumen stattfinden. Die Veränderungen im Techniksystem – wie die Digitalisierung und Vernetzung der Informations- und Kommunikationsmedien und die damit einhergehende Emergenz des electronic banking und direct banking bis hin zum virual banking im Internet – verändern die klassische Wertschöpfungskette der Bankleistungserstellung, die Anknüp- fungspunkte für eine neue Anbieterkonkurrenz aus dem technischen Sektor, aber auch für neue rechtliche Regulierungen bietet.

Eine Verengung der Perspektive auf die besondere Reguliertheit der Bankwirt- schaft durch staatliche Instanzen und die besondere volkswirtschaftliche Stel- lung der Banken in einer Geldwirtschaft darf aber den Blick nicht für andere bedeutende Einflüsse aus dem bankbetrieblichen Umfeld verstellen. So kann die Eingebundenheit einer Unternehmung im allgemeinen in eine pluralistische Gesellschaft mit divergierenden Interessen zu einem unternehmerischen Eng- paßfaktor werden, der durch Schaffung gesellschaftlicher Akzeptanz aktiv zu gestalten ist, um Handlungsfreiräume zu erhalten bzw. zu erweitern (vgl. Bör- ner 1994, S. 12 ff.). Für die Bank gilt im besonderen – wie das Zerrbild in der Öffentlichkeit über die Macht der Banken –, daß diese auf Interessenkonflikten zwischen der Bank und verschiedenen Anspruchsgruppen basierende Expo- niertheit zu einer Einengung ihres Handlungsfelds führen kann und entspre- chend gesteuert werden muß. Dabei kann die Interessenvertretung in der Öf-

7) Die Klage der Verbände wirkt hier allerdings nur bedingt überzeugend, bedenkt man, daß sich die Existenz eines Verbandes neben den verbandsinternen Dienstleistungen maßgeb- lich aus der Interessenvertretung definiert, die bei den exponentiell zunehmenden Gesetz- gebungsaktivitäten an Bedeutung gewinnt.

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fentlichkeit und gegenüber hoheitlichen – zunehmend supranationalen – In- stanzen ökonomisch sinnvoll nicht allein durch eine einzelne Bank wahrge- nommen werden, sondern bedarf in einem zunehmend komplexeren gesell- schaftspolitischen Netzwerk über nationale Grenzen hinweg der Ergänzung durch kooperative Instanzen – eben durch die Verbände (vgl. Büschgen 1998, S. 7).

4.2 Systemanpassung der Bankenverbände – Abbild der Besonderhei- ten

Die Reaktionsmöglichkeiten der Bankenverbände auf diese grundlegenden Veränderungen im Umfeld illustriert das Struktur- und Beziehungsmodell des Wirtschaftsverbandes aus der NPO-Forschung (vgl. Schwarz 1979b, S. 428 ff.), das die Verbandsleistungen differenziert nach direkt verbandsinternem output und indirekt mitgliederwirksam werdenden Verbandsleistungen gegen- über der Transaktionsumwelt – den Mitgliedermärkten – und der Orientie- rungsumwelt – wie Staat und Öffentlichkeit – sowie auch gegenüber den Nicht- Mitgliedern (vgl. Abbildung 2). So werden die Art der Verbandsleistung, deren Adressat und Mitgliederbezug deutlich, wodurch der Verband insgesamt in sei- nem Umfeldbezug und Anpassungspotential erfaßt wird. Darüber hinaus wer- den Strukturen und Beziehungen im Insystem „Bankenverband“ abgebildet, zu denen wesentlich die Banken in ihrer Mitgliederrolle und mit ihrem input (Mitar- beit, Know-how, Informationen, Finanzmittel) zählen. Dieses Modell ist dabei durch seinen Abstraktionsgrad ohne Einschränkung auch auf den Bankenver- band anwendbar.

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Trägerschaftsorgane

Leitungsorgane

Nicht-Mitglieder

Transaktionsumwelt- Mitgliedermärkte -

Realisations-Subsysteme

Input

Zentrale Realisations-

Einheiten (Verbands-

betrieb)

Kooperative Realisations- Einheiten (Querkoop., Querverband)

Output, Leistungen

Ökonomi- sierung

Koordi- nation

Vertre- tung

Verband der Marktgegenseite

Mitglieder

Abgabe

Input

Dezentrale Realisation Marktgerichtete Aktivitäten

Externe Einflüsse Rahmenbed.

Orientierungsumwelt -Staat, Öffentlichkeit etc. -

Systemgrenze "Verband"

Dienstleistungen i.e.S.

Ordnungsleistungen Kartellierung

Organisations- leistungen

Dienstleistungen i.e.S. Verhandlungsleistungen

Transaktionen

Interessenvertretung Mitarbeit,

know-how Information.

Finanz- mittel.

Abbildung 2: Struktur- und Beziehungsmodell des Wirtschaftsverbandes von Schwarz (Quelle: Schwarz 1979b, S. 454)

Auf die Frage, wie sich der Verband den skizzierten Umfeldveränderungen in seiner Eigenart als Nonprofit-Organisation anpassen kann, konstatiert SCHWARZ für Verbände allgemein eine besondere Trägheit, wenngleich auch in diesen „marktfernen“ Organisationen früher oder später ein Punkt erreicht wer- de, ab dem die Diskrepanzen zwischen dem Ist-Zustand und den Erwartungen und Anforderungen der Organisationsmitglieder ein bestimmtes Maß an Ver- träglichkeit übersteige (vgl. Schwarz 1980, S. 278). Dieses Ausmaß an Diskre- panz scheint für die Bankenverbände noch nicht erreicht, wie die Hypothesen GERLACHs für den Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband, ei- nem regionalen Grundverband der Sparkassengruppe, vermuten lassen:

• Die Geschwindigkeit der Verbandsstrukturänderung nimmt ab – die letzte Änderung liegt über 45 Jahre zurück –, während die wirtschaftliche Stabilität der Sparkassen tendenziell zunimmt;

• die Komplexität der Beziehungen im Netzwerk der Sparkassenorganisation (Sparkassen, Landesbanken u.a. Verbundunternehmen, Verbände) ist ten- denziell gestiegen;

• die Wahrscheinlichkeit von Verbandsstrukturveränderungen korreliert positiv mit der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Sparkassen (vgl.

Gerlach 1996b, S. 79).

Worauf ist es aber zurückzuführen, daß die umfassenden bankwirtschaftlichen Umfeldveränderungen auf den Mitgliedermärkten nicht ihre Entsprechung in einem veränderten Verbändegefüge – hier exemplarisch im Sparkassensektor – finden? Hinweisgebend ist das dargestellte Struktur- und Beziehungsmodell

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zur Lokalisierung der Reorganisationspotentiale bei Wirtschaftsverbänden;

nach SCHWARZ sind dies:

• die Neuformulierung von Selbstverständnis und Zielen,

• die Anpassung der Mitgliederstruktur,

• die Veränderung des Leistungsprogrammes und des Leistungspotentials sowie

• die Innovation der Organisationsstruktur und -prozesse (vgl. Schwarz 1980, S. 278).

Normative Anpassungsbarrieren

Problematisch erscheint beim re-engineering der Aufbau- und Ablauforganisa- tion eines Wirtschaftsverbandes allgemein, daß diese in Verbandssatzungen weitgehender und detaillierter fixiert sind als in Unternehmungs-Satzungen, mithin bei grundlegender Reorganisation eine Satzungsänderung erforderlich machen, die aber umfangreiche Willensbildungsprozesse vor allem in Träger- schafts- und Leitungsorganen (vgl. Abbildung 2), aber auch in den Mitglieder- gruppierungen (Ausschüsse, Versammlungen) nach sich ziehen und daher Sy- stemveränderungen hemmen. Gilt dies für die Verbände allgemein, so wirkt im Fall des Sparkassenverbandes zudem einschränkend die gesetzliche Regu- liertheit, die wesentliche Eckpunkte der Organisation gesetzlich festschreibt:

Die von den Sparkassen und ihren Gewährträgern gebildeten Regionalverbän- de sind nach dem Landessparkassengesetz Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Verbandsversammlung, einem Verbandsvorstand, einer Ver- bandsvorsteherin oder einem Verbandsvorsteher. Die Satzung, zu deren Ände- rung es der Genehmigung der Aufsichtsbehörden bedarf, regelt die Rechtsver- hältnisse der Sparkassen- und Giroverbände. Diese haben gegenüber den Sparkassen eine Förderungs- und Prüfungsverpflichtung und einen Beratungs- auftrag gegenüber den Aufsichtsberhörden. Die Änderung dieser Rahmenda- ten bedarf eines Beschlusses des Landesgesetzgebers. Entsprechendes gilt demnach auch für die qua Satzung festgeschriebenen Aufgaben, die das Selbstverständnis und die Ziele eines Verbandes abbilden. Auch die Anpas- sung der Mitgliederstruktur stellt beim Fallbeispiel des regionalen Sparkassen- verbandes keine Handlungsoption dar, wurde doch schon 1939 der bis dahin freiwillige Verbandsbeitritt in eine obligatorische Verbandsmitgliedschaft der Sparkassen und ihrer Gewährträger im Zuge einer der letzten großen Sat- zungsänderungen umgewandelt (vgl. Gerlach 1996b, S. 78 f.). Für die nicht unmittelbar auf die Prüfungstätigkeit oder die Einlagensicherung bezogene Verbandsfunktion kann jedoch von Gesetz wegen keine Pflichtmitgliedschaft abgeleitet werden (vgl. Schnyder 1996, S. 50 f.), so daß die über die Prüfung und die Einlagensicherung hinausgehenden Verbandsleistungen fakultativ sind und keine Zwangsmitgliedschaft begründen; jede qua Satzung begründete

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Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann von den Mitglie- dern selbst mit entsprechender Mehrheit beschlossen bzw. geändert werden Mithin scheinen die Besonderheiten der NPO „Sparkassenverband“ in Gestalt gesetzlicher Regulierungen auf Basis der öffentlichen Exponiertheit (vgl Dyllick 1988, S. 190 ff.) – d. h. der besonderen Stellung – der Bankwirtschaft in einer Volkswirtschaft (Börner 1994, S. 114 ff.) die NPO-spezifische Freiwilligkeit ein- zuschränken. Betrachtet man die Änderungspotentiale jenseits dieser normati- ven Restriktionen, stellt man gleichwohl Systemanpassungsaktivitäten struktu- reller wie auch materieller Art in beachtlichem Ausmaß fest.

Strukturelle Anpassungsaktivitäten

Strukturell zeigen die Bankenverbände im Zuge der europäischen Harmonisie- rungsdynamik in der Politik, die den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Bankwirtschaft maßgeblich setzt – mittlerweile basieren 80 % der für die Bankwirtschaft relevanten Gesetze auf europäischem Recht –, eine Verlage- rung und Bündelung ihrer Aktivitäten auf das europäische Parkett. Zwar exi- stiert zum Beispiel im Sparkassenbereich bereits seit 35 Jahren die Europäi- sche Sparkassenvereinigung (vgl. Barberye 1998, S. 380) als Zusammen- schluß der Sparkassen aus den EU-Mitgliedstaaten, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie aus den EU-assozierten Ländern in Mittel- und Osteu- ropa; eine Intensivierung der Zusammenarbeit fand aber im wesentlichen in der letzten Dekade durch die sukzessive Verlagerung der finanzwirtschaftlich rele- vanten Gesetzgebung auf EU-Ebene statt. Weitere Schubkraft wird diese Ent- wicklung mit der Wettbewerbsintensivierung durch den qua Euro-Einführung vergrößerten Währungsraum erhalten, die einen Schulterschluß innerhalb der einzelnen Bankengruppen auf europäischer Ebene nahelegt. Entsprechend verlagern die Bankenverbände ihre Lobbying-Tätigkeit zunehmend auf ihren jeweiligen Europäischen Verband, der umgekehrt als Frühwarnsystem neue Tendenzen für die Heimatverbände aufspürt und nach Rücksprache aktiv Ein- fluß zu nehmen versucht. Im Extrem werden nationale Streitigkeiten – wie im Falle der EU-Klage der privaten Banken in bezug auf Wettbewerbsvorteile der öffentlich-rechtlichen Banken durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung – auf die europäische Ebene verlagert, da ihnen im „neutralen“ Umfeld größere Aussicht auf Erfolg eingeräumt wird (vgl. Otto 1998, S. 476). Durch diese Ten- denzen gewinnt im Realisations-Subsystem jeder Verbandsgruppe der euro- päische Dachverband als Input- und OutputGeber (vgl. Abbildung 2) an Be- deutung:

• für die europäischen Sparkassen die Europäische Sparkassenvereinigung – Groupement Européenne des Caisses d’Epargne,

• für die europäischen privaten Kreditbanken die Europäische Bankenvereini- gung – Fédération Bancaire de l’Union Européenne und

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• für die europäischen Genossenschaftsinstitute die Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken – Groupement Européenne des Banques Co- opératives.8

Neben diesen Oberverbänden – nach der Diktion von SCHWARZ (vgl. Schwarz 1979, S. 441) in Gestalt einer kooperativen Realisationseinheit (vgl. Abbildung 2) – organisieren die Verbände ob des zunehmenden Wettbewerbsdrucks auf den Mitgliedermärkten weitere kooperative Einheiten im Realisations- Subsystem. Jüngstes Beispiel für eine Querkooperation ist der Zusammen- schluß der fünf großen deutschen Universalbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Hypobank und Vereinsbank sowie ihrer Tochterunter- nehmen) zur „Cash Group“ im Zahlungsverkehr mit Geldautomaten. Hinter- grund war die Kündigung der Automatenzugänge der Sparkassen für die Di- rektbank-Tochterunternehmen der Großbanken durch den Deutschen Sparkas- sen- und Giroverband, um den Bargeldzugang der Direktbankkunden über das Automatennetz der Sparkassen einzuschränken. Damit sollte die für die Spar- kassen hohe Kostenbelastung für diesen stationären Vertrieb nicht den – ohne Filialnetz und damit zu niedrigen Kosten operierenden – Direktbanken zugute kommen. Die harten Auseinandersetzungen mit dem Bundesverband deutscher Banken bis zu einer angekündigten Einschränkung der Zusammenarbeit im Zentralen Kreditausschuß (siehe hierzu auch Kap. 2) sowie die Reaktion der Großbanken mit der Querkooperation innerhalb des privaten Bankensektors zeigt exemplarisch das Einwirken der verschärften Wettbewerbssituation auf den Mitgliedermärkten in die Strukturen des Verbändesystems.

Materielle Anpassungsaktivitäten

Entsprechend gestalten sich die materiellen Inhalte der Verbandsleistungen, die den Verbänden durch den input – die Informationen und die Mitarbeit – der Mitglieder aus der Transaktionsumwelt respektive der Orientierungsumwelt (vgl. Abbildung 2) zugetragen werden, mit deutlich anderen Schwerpunkten als in der Vergangenheit. Zentral ist die bereits als Wandel im Metasystem der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung genannte Veränderung der Geldord- nung mit der Einführung des Euro und ihren abstrahlenden Effekten für die Veränderung des Politik-, des Technik- und des Marktsystems. Als Koordinati- onsaufgabe für die Verbände über ihre Verbands- und Gruppengrenzen hin- weg sind mithin vor allem politische Verhandlungsleistungen, marktliche Koor- dinierungsleistungen als externer output und Dienst- und Ordnungsleistungen an die Mitglieder als interner output zu erbringen. Die konkrete Verbandsarbeit mit ihren in diesem Fall gesamtwirtschaftlich positiven Effekten (vgl. hierzu all-

8) Hier seien exemplarisch nur die europäischen Dachverbände der drei großen Universal- bankgruppen genannt — bezogen auf die Verbands-Triade des Universalbankensektors (siehe hierzu auch Kap. 2). Für den Spezialbankensektor sind als weitere Beispiele zu nen- nen: die Europäische Bausparkassenvereinigung oder der Europäische Verband der Hypo- thekare (vgl. Otto 1998, S. 478 f.).

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gemein Hartwig 1997, S. 667 ff.) manifestiert sich dabei zum Beispiel in der Koordination der mehrjährigen Doppelwährungsphase im Übergang zum Euro als alleinigem gesetzlichen Zahlungsmittel ab dem 1. Juli 2002. Das handling des parallel in Euro und nationaler Währung geführten Buchgeldes und die Einführung des Euro-Bargeldes läuft zentral über die Bankwirtschaft und ist ein Musterbeispiel für die rechtliche, marktliche und technisch-organisatorische Koordinierungsarbeit der Bankenverbände auf nationaler wie vor allem auch auf europäischer Ebene (vgl. hierzu detailliert Bertuch-Samuels/Wolgast 1998, S. 217 ff.).

Die Funktion der Interessenvertretung besitzt dabei im differenzierten Verbän- desystem der Bankwirtschaft besondere Komplexität, da sie bei vielen poli- tisch-rechtlichen Fragestellungen oft getrennt in den Verbandsbereichen der drei großen Universalbankgruppen mit jeweils spezifischen Interessenlagen erfolgt; nicht immer gelingt eine Interessenkoordination im gemeinsamen Gre- mium des Zentralen Kreditausschusses. Vielmehr werden die aktuell ver- schärften Interessendivergenzen öffentlich ausgetragen, da ein interner Kon- sens nicht möglich erscheint und der Bestand des Zentralen Kreditausschus- ses explizit in Frage gestellt wird (im Zuge der EU-Wettbewerbsklage und des Geldautomaten-Streits). Scheint mithin eine Zusammenarbeit auf politischem Gebiet zunehmend erschwert infolge der gesteigerten – wettbewerbsinduzier- ten – Interessendifferenzierung im Verbändegefüge der Bankwirtschaft, wird umgekehrt die Kooperation im technischen Bereich im Zuge der Europäisie- rung und Digitalisierung des Geschäfts – speziell im Zahlungsverkehr – voran- getrieben. Die Vereinbarung von Standards im elektronischen Zahlungsverkehr auf Basis innovativer Medien – wie dem Internet –, aber auch für die Abwick- lung des Zahlungsverkehrs im zukünftigen Euro-Raum führt zu zahlreichen Rahmenvereinbarungen der verschiedenen Bankengruppen mit der Bundes- bank.

5 Synopsis

An Besonderheiten mangelt es dem Bankenverband als Wirtschaftsfachver- band im schillernden Spektrum der Nonprofit-Organisationen nicht. Das spezi- fische Umfeld des Bankensystems ist in seiner Dynamik stete Quelle für struk- turelle und materielle Veränderungen im Verbändegefüge der Bankwirtschaft, das jedoch in seiner Zugehörgkeit zur Nicht-Markt-Ökonomik andere Anpas- sungsrationalitäten aufweist als seine marktorientierte Klientel, die am Formal- ziel Gewinn ausgerichteten privaten Großbanken wie auch – entgegen einiger anderslautender Beteuerungen – die durchaus gewinnorientierten, am Markt agierenden öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Sie transkribieren den Wandel auf ihren Märkten über ihrer Mitgliederrolle auf die Formen und Inhalte der Verbandsarbeit.

Als Ergebnis dieser Untersuchung bleibt festzuhalten, daß auch Bankenver- bände in ihrer Funktion als Kollektivgüterproduzenten ohne eigenes Gewinn- maximierungsziel eindeutig dem Sektor der Nonprofit-Organisationen zuzu-

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rechnen sind. Wie andere Nonprofit-Organisationen auch bewegen sie sich derzeit in einem dynamischen Umfeld, dem sie sich aber durch ihre strukturelle Trägheit – manifestiert in restriktiven Gesetzes- und Satzungsregelungen zur Mitgliedsstruktur – scheinbar nicht anpassen. Gleichwohl decken „Unruheher- de“ wie die Feldkonflikte bei der Geldautomatennutzung oder die Wettbe- werbsstellung der Sparkasse neue inhaltliche Auseinandersetzungen auf, die die Konturen im Verbändegefüge entsprechend dem intensivierten Wettbewerb auf den Mitgliedermärkten schärfen. Neben diesen materiellen Veränderungen sind zudem auch Verschiebungen der Verbandstätigkeit auf die europäische Ebene entsprechend der Schwerpunktverlagerung im Politik- bzw. Gesetzge- bungssystem zu beobachten. Das Paradoxon in der synoptischen Betrachtung von scheinbar unveränderten Strukturen einzelner Bankenverbände bei gleich- zeitig stark gewandelter Transaktions- und Orientierungsumwelt löst sich so bei näherer Betrachtung in Veränderungen auf materieller und strukturell höherer Ebene auf.

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