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Archiv "Qualitätssicherung: Pflegeprüfungen ab Mai" (13.03.2009)

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A486 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 11⏐⏐13. März 2009

A K T U E L L

Pflegeheime sollen in Zukunft mit Schulnoten von „sehr gut“ bis „man- gelhaft“ bewertet werden. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen, geht davon aus, dass ab Mai 2009 Qualitätsprüfungen nach dem neuen Katalog durchge- führt werden können. „Die Medizini- schen Dienste arbeiten mit Hoch- druck daran, die Neuerungen aus der Transparenzvereinbarung in das Prüfinstrumentarium einzuarbeiten“, sagte Pick. Damit würde die Voraus-

setzung für verständliche und unab- hängige Informationen für Versi- cherte geschaffen. K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverban- des, rechnet im Spätsommer mit ers-

ten Ergebnissen, die dann im Internet abgerufen werden können.

Elisabeth Scharfenberg, Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte, dass die Qualitätsprüfungen der Pflegehei- me offengelegt und für Versicherte verständlicher gemacht werden, aber: „Schulnoten alleine schaffen noch keine Transparenz.“ Es wür- den zwar mehr Kriterien in die Prü- fung der Pflegeheime einbezogen, doch mit Ja-Nein-Fragen lasse sich nur schlecht eine Aussage über die Qualität von Einrichtungen treffen.

Zudem seien Betroffene bei der Ent- wicklung des Prüfsystems zu wenig eingebunden worden. WU

NEUER SCHRITT ZUR SICHEREN ZELL-REPROGRAMMIERUNG

Britische und kanadische Wissenschaftler ver- melden jetzt zeitgleich einen weiteren Durch- bruch in der Stammzellforschung. Im Fachma- gazin „Nature“ berichten die Forscher um Kei- suke Kaji von der Universität von Edinburgh in Großbritannien (DOI: 10.1038/natu re07864) und die Wissenschaftler um Knut Woltjen vom Mount-Sinai-Krankenhaus in Toronto (DOI:

10.1038/nature07863) von ihren Versuchen, mit denen ihnen die sichere Zell-Reprogram- mierung gelungen sei.

Nicht mithilfe eines Virus, sondern mit ei- nem Plasmid als Genfähre schleusten sie vier bereits früher für die Reprogrammierung von Hautzellen verwendete Gene (c-Myc, Klf4, Oct4 und Sox2) in Bindegewebszellen von Mäusen ein, die dadurch zu induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) wurden. Nach der Reprogrammierung gelang es den Wissen-

schaftlern, die vier Gene wieder aus dem Erb- gut der Zelle herauszuschneiden. Bei einem Versuch an menschlichen Bindegewebszellen schleusten sie zusätzlich noch ein Transposon („springendes Gen“) in die Zellen ein, wodurch die Gene besser in das Erbgut eingebaut wer- den konnten. Die auf diese Weise gewonnenen iPS-Zellen sollen sich der Publikation zufolge in verschiedene Gewebe entwickelt und keinerlei Fremdgene enthalten haben.

Klinischer Einsatz bleibt weit entfernt 2007 war es Forschern aus Japan und den USA erstmals gelungen, Hautzellen zu iPS-Zel- len umzuprogrammieren. Bislang enthielten diese allerdings immer die für die Reprogram- mierung notwendigen Gene, was mit einem Krebsrisiko verbunden ist. Prof. Dr. rer. nat.

Hans Schöler (Münster) und seinem Team ge-

lang es dann, die Zahl der Gene von vier auf zwei und jüngst auf nur ein Gen zu senken.

Dass die beiden Forscherteams jetzt die einge- schleusten Gene wieder entfernen konnten und keinen Virus einsetzen mussten, kann ein wei- terer Schritt zur praktischen Anwendung von reprogrammierten Zellen in der Medizin sein.

Trotzdem bleibt diese noch weit entfernt.

Dies betonte auch der Schöpfer des Klon- schafs Dolly, Ian Wilmut (Edinburgh). Er wür- digte die Arbeit der Forscher, warnte jedoch gleichzeitig vor Hoffnungen auf einen schnellen klinischen Einsatz. Schöler gab zu bedenken, dass Transposons zwar sehr häufig exakt mit Genscheren herausgeschnitten werden könn- ten, jedoch nicht immer. Wolle man Sicherheit, müsse man die Insertionsstellen nachträglich untersuchen – ein aufwendiges und fehleran- fälliges Verfahren. Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann Die Zufriedenheit

der Heimbewohner bildet bei der neuen Bewertung eine seperate Note ab.

Eine vom Hightechverband Bitkom bei der CeBIT vorgestellte Studie be- stätigt die positive Einstellung der Bürger zur elektronischen Gesund- heitskarte (eGK). Der repäsentativen Umfrage zufolge wünscht sich eine große Mehrheit der Deutschen die Gesundheitskarte mit Notfalldaten- satz und Zugang zur elektronischen Patientenakte. Drei Viertel der Be- fragten stimmten der Aussage zu:

„Ich finde es gut, wenn meine medi-

zinischen Daten zentral an einem si- cheren Ort gespeichert werden.“

Damit seien kritische Stimmen widerlegt: „Die Menschen wollen umfassende Funktionen auf der Ge- sundheitskarte“, erklärte Bitkom-Prä- sident Prof. August-Wilhelm Scheer in Hannover. Er forderte einen schnel- len Rollout der Gesundheitskarte und darauf aufbauend die rasche Ein- führung der Patientenakte. Wenn die Karte nicht schnellstens ausgerollt

und weitere Funktionen wie die Pati- entenakte angeboten werden, drohe ein Wildwuchs an untereinander nicht kompatiblen Netzen. „Partiku- lare Angebote wie Patientenakten entstehen bereits bei einzelnen Kran- kenkassen. Wenn es hier zu diesem Wirrwarr kommt, wird es richtig teu- er“, warnte Scheer. KBr STUDIE ZUR GESUNDHEITSKARTE

Mehrheit für zentrale Datenspeicherung

Präsentation der Studie im Internet:

www.aerzteblatt.de/09486a

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Foto:Becker & Bredel

QUALITÄTSSICHERUNG

Pflegeprüfungen ab Mai

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