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Archiv "Polyp weg — was tun?" (05.11.1993)

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MEDIZIN

genzuhalten, daß sich die Definiti- onsmerkmale und Kriterien für das Ende des menschlichen Lebens nicht ohne weiteres auf dessen Beginn übertragen lassen. Mit der Antwort auf die Frage nach dem Lebensende ist die schwierige Frage nach dem Lebensbeginn (vgl. 9) nicht präjudi- ziert.

Gegenwärtig wird der vollständi- ge und endgültige Ausfall der gesam- ten Hirntätigkeit als Todeszeichen besonders heftig von denen be- kämpft, die Todeskriterien nicht in medizinischen Befunden, sondern in äußerlich für jeden erkennbaren Merkmalen sehen wollen. Es ist rich- tig, daß sich Menschen, deren Gehirn vollständig und endgültig ausgefallen ist, äußerlich nicht von gleichartig in- tensiv behandelten lebenden Schwer- kranken unterscheiden. Aber bloße Eindrücke und spontane Reaktionen eines Beobachters reichen nicht als Grundlage von Urteilen und können daher auch nicht die Sachfrage be- antworten, ob ein Mensch tot ist oder lebt.

6. Ethische Konsequenzen

Todesdefinition und Todeskrite- rien sind weder durch ethische noch durch andere praktische Überlegun- gen motiviert und können von sich aus keine ethischen Postulate be- gründen. Als biologisch-anthropolo- gische Bestimmungen gehen sie je- doch in (unabhängig begründete) ethische Normen für den Umgang mit Lebenden und Toten in der Wei- se ein, daß ein Mensch nach dem vollständigen und unumkehrbaren Ausfall der Gehirnfunktion („Hirn- tod") wie ein Toter, ein Mensch, auf den keines der Todeskriterien (ein- schließlich des Hirntods als Todes- zeichen des Menschen) zutrifft, wie ein Lebender zu behandeln ist. Von praktischer Bedeutung ist vor allem die Anwendung des Hirntodkriteri- ums auf den Umgang mit anenzepha- len Neugeborenen: Entgegen der von einigen Autoren vertretenen Auffas- sung, daß ohne Großhirn geborene Anenzephale einen Sonderfall dar- stellen, weil sie als rein vegetativ exi- stierende Organismen ein „Hirnle-

DIE ÜBERSICHT / FÜR SIE REFERIERT

ben" oder „persönliches Hirnleben"

nicht ausbilden können (vgl. 2, Seite 17), ist das anenzephale Kind nicht schon deshalb tot, weil es niemals ein bewußtes Leben erreicht. Solange die restliche Hirntätigkeit besteht, ist es ein lebender Mensch. Dement- sprechend muß man mit ihm umge- hen.

Deutsches Arzteblatt

90 (1993) A 1 -2926-2929 [Heft 44]

Literatur

1. Angstwurm, Heinz: Der Hirntod — ein si- cheres Todeszeichen. Wiener Medizini- sche Wochenschrift. Diskussionsforum Medizinische Ethik 4/1990.

2. Beller, Fritz K., Kerstin Czaia: Hirnleben und Hirntod. Erklärt am Beispiel des an- enzephalen Feten. Bochum 1988 (Medi- zinethische Materialien 17).

3. Culver, Charles M., Bernard Gert: Philo- sophy in medicine. Conceptual and ethical issues in medicine and psychiatry. New York/Oxford 1982.

4. Eigler, Friedrich Wilhelm: Gehirntod aus der Sicht der Transplantationschirurgie.

Wiener Medizinische Wochenschrift. Dis- kussionsforum Medizinische Ethik.

4/1990.

5. Jonas, Hans: Gehirntod und menschliche Organbank: Zur pragmatischen Umdefi- nierung des Todes. In: H. Jonas: Technik, Medizin und Ethik. Zur Praxis des Prin- zips Verantwortung. Frankfurt/M. 1985, 219-241.

6. Kurthen, Martin, Detlef Bernhard Linke, Dag Moskopp: Teilhirntod und Ethik.

Ethik in der Medizin 1 (1989), 134-142.

7. Linke, Detlef Bernhard et al.: Der Hirn- tod: Testung, Kriterienfindung, Definiti- on, Attribution und Personkonzept. In:

Richard Toellner (Hrsg.): Organtrans- plantation. Beiträge zu ethischen und juri- stischen Fragen. Stuttgart/New York 1991, 73-79.

8. Locke, John: An essay concerning human understanding (London/New York 1961).

9. Lockwood, Michael: When does a life be- gin? In: M. Lockwood (Hrsg.): Moral di- lemmas in modern medicine. Oxford 1985, 9-31.

10. Singer, Peter: Praktische Ethik. Stuttgart 1984.

Anschrift für die Autoren:

Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher Fachbereich Gesellschaftswissen- schaften, Philosophie und Theologie - Philosophie - Universität Dortmund 44221 Dortmund

Polyp weg — was tun?

An der Adenom-Karzinom-Se- quenz des Dickdarms besteht heute kein vernünftiger Zweifel mehr; die endoskopische Abtragung tubulärer Adenome von 1 cm Durchmesser und größer stellt eine anerkannte karzinomprophylaktische Maßnahme dar. Noch nicht geregelt ist die Fra- ge, in welchen Abständen endoskopi- sche Kontrolluntersuchungen erfol- gen sollen, ist doch der polypentra- gende Darm mit einem erhöhten Krebsrisiko belastet. Bislang galt die Empfehlung, nach einem Jahr die erste Kontrolle durchzuführen (schließlich werden 10 Prozent aller Adenome koloskopisch übersehen).

Bei polypenfreiem Darm ist in drei- bis fünfjährigem Intervall zu endo- skopieren.

Die Autoren aus New York führten bei 1418 Patienten mit erst- mals entdeckten und chirurgisch oder endoskopisch entfernten Kolon- adenomen eine randomisierte Studie durch, wobei die eine Gruppe nach einem und nach drei Jahren, die an- dere Gruppe nur nach drei Jahren koloskopiert wurde. In beiden Kol- lektiven betrug die Zahl klinisch rele- vanter Polypen (über 1 cm Durch=

messer, höhergradige Dysplasie oder invasives Karzinom) 3,3 Prozent. Ins- gesamt wurden jedoch mehr Patien- ten mit Polypen bei zwei Endosko- piekontrollen entdeckt (41,7 Pro- zent) als bei einer Kontrolluntersu- chung (32,0 Prozent).

Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß die erste Kontrollendo- skopie nach drei Jahren ausreicht, um klinisch relevante Befunde recht- zeitig zu identifizieren.

Winawer, S. J. et al.: Randomized com- parison of surveillance intervals after co- lonoscopic removal of newly diagnosed adenomatous polyps. New. Engl. Med.

(1993); 328: 901-906.

Gastroenterology and Nutrition Service, Memorial Sloan-Kettering Cancer Cen- ter, 1275 York Ave., New York NY 10021.

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 44, 5. November 1993 (55) Ai-2929

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