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Bundesbeiträge für innovative Kulturen: Schlussbilanz

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Academic year: 2022

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S C H W E I Z E R Z E I T S C H R I F T F Ü R O B S T- U N D W E I N B A U 2 1 / 1 2

A G R A R P O L I T I K

7 Dominique Dietiker, Bundesamt für Landwirtschaft, Bern

dominique.dietiker@blw.admin.ch

Die rechtliche Grundlage für die Ausrichtung der Beiträ- ge bildete Art. 58 S, Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1), der gemeinschaftliche Massnahmen zur Anpassung der Produktion von Obst und Gemüse an die Erfordernisse der Märkte unterstützt, und Art. 9a bis 9h der Obst- und Gemüseverordnung (SR 916.131.11). Die Massnahme trat am 1. Januar 2004 in Kraft und dauerte insgesamt acht Jahre, bis Ende 2011.

Als Umstellung galten die Rodung einer Apfel-, Bir- nen-, Zwetschgen- oder Kirschenkultur und die Pflan- zung einer Zwetschgen- oder Kirschenkultur im gleichen oder folgenden Jahr, deren Erntezeit vor oder nach den Haupterntezeiten lag (Früh- oder Spätsorten). Die Pro- duzenten verpflichteten sich zudem bei einer Umstel- lung während der drei darauf folgenden Jahre, die Fläche von Apfel- und Birnenkulturen nicht zu vergrössern. Mit

den Umstellungen versuchte der Bund, die Erntezeit von Tafelkirschen und -zwetschgen zu verlängern und die Mengenverfügbarkeit während der Haupterntezeit zu re- duzieren. Anderseits wollte man einen Beitrag zum Überschussabbau beim Kernobst leisten.

Als innovative Kulturen galten mehrjährige Kulturen von Obst und Gemüse, für die kein Grenzschutz bestand.

Der Zweck war, den Einstieg in neue und wenig verbreite- te Kulturen zu fördern. In der Obst- und Gemüseverord- nung waren verschiedene Steinobstkulturen (schüttelba- re Konservenkirschen, Pfirsiche, Nektarinen, amerika- nisch-japanische Pflaumen, Mirabellen und Reineclau- de), Reben für die Produktion von Tafeltrauben sowie Weiss- und Grünspargel aufgelistet. Ausserdem konnten die Produzenten Gesuche für andere Kulturen einrei- chen. Die Pflanzung musste innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung des Gesuchs erfolgen. Oder man konn- te erst die Pflanzung durchführen und anschliessend das Gesuch innerhalb desselben Kalenderjahres zustellen.

Bundesbeiträge für innovative Kulturen:

Schlussbilanz

Zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2011 hat der Bund Beiträge für die Pflanzung innovativer Kulturen und die Umstellung von Apfel-, Birnen-, Zwetschgen- und Kirschenkulturen ausgerichtet. Diese Massnahme, die mit der Agrarpolitik 2007 (AP 07) verabschiedet wurde, hatte zum Ziel, den Obst- und Gemüsemarkt zu diversifizieren und die Produktion innovativer Kulturen zu fördern. In acht Jahren wurden 345 ha innovativer Kulturen gepflanzt, 16 ha Kern- und

Steinobstanlagen umgestellt und 5.86 Mio. Franken gesprochen.

Kaki.(Foto: ACW )

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Der Beitrag belief sich auf 20% des Standardobstanla- gewerts für die Umstellungen und auf 30% für die Pflan- zung innovativer Kulturen. Dieser entsprach etwa den Kosten des Pflanzguts. Der Unterschied bei den Beiträ- gen war berechtigt, weil innovative Kulturen an der Gren- ze nicht vor der ausländischen Konkurrenz geschützt werden. Ausserdem weisen innovative Kulturen wegen ihres Pioniercharakters ein grösseres Marktrisiko auf. Die Beiträge wurden erst nach Eingang der von der kantona- len Fachstelle unterschriebenen Pflanzungsbestätigung ausbezahlt.

Sowohl für die Pflanzung innovativer Kulturen als auch für die Umstellungen mussten die Bewirtschafter ihre Gesuche im Rahmen einer Produzentengruppe ko- ordinieren. Produzenten, die mehr als 1.0 ha innovative Kulturen beziehungsweise 1.5 ha Umstellungskulturen anbauten, wurden von der Koordinationspflicht befreit.

Umstellungsbeiträge mit ungenügendem Erfolg

Während der Massnahme wurden nur elf Gesuche für die Ausrichtung von Umstellungsbeiträgen eingereicht.

Acht davon waren beitragsberechtigt. Das letzte Gesuch geht auf das Jahr 2008 zurück. Mit den Umstellungsbei- trägen konnten 21.7 ha Kern- und Steinobstanlagen ge- rodet und durch 16.5 ha Früh- oder Spätsorten von Kir- schen und Zwetschgen ersetzt werden. 2003 schätzte man das Umstellungspotenzial auf 100 ha. Weil dieses Potenzial nicht ausgenutzt wurde, konnten die Ziele der Massnahme nicht erreicht werden: Sowohl der Kirschen- als auch der Zwetschgenmarkt sind in den ersten und letzten Erntewochen nach wie vor von Importware do- miniert und der Überschuss beim Kernobst wurde kaum abgebaut.

Kantonale Fachstellen als Erfolgsfaktor für die innovativen Kulturen

Viel besser war dagegen die Situation bei den innovati- ven Kulturen. Die Produzenten nahmen diese Möglich- keit wahr und pflanzten insgesamt 345 ha an. In den acht Jahren wurden von Produzentengruppen oder einzelnen Produzenten 166 Gesuche eingereicht. Trägerschaft der

kollektiven Gesuche waren oft kantonale Fachstellen, die die administrativen Abläufe zwischen den Partnern ko- ordinierten. Zum Beispiel gehörten die meisten Tafel- traubenproduzenten der Ostschweiz einer einzigen Pro- duzentengruppe an. Die Federführung wurde von einer kantonalen Fachstelle übernommen, nicht nur für die Einreichung der Gesuche, sondern auch für die Entwick- lung einer gemeinsamen Strategie für Produktion und Vermarktung. Die kantonalen Fachstellen konnten viel zum Erfolg der Massnahme für innovative Kulturen bei- tragen, indem sie ihre Kenntnisse – von der Pflege bis zur Vermarktung der Kulturen – schnell verbreiteten. Sie wa- ren daher in der Lage, die Bemühungen der verschiede- nen Produzenten zu koordinieren und ans Ziel zu brin- gen. Dadurch konnten auch Produzenten involviert wer- den, die Flächen kleiner als 1.0 ha pflanzen wollten.

Viel Fläche und viele Kulturen

Die Weiss- (129 ha) und Grünspargel (76 ha) waren mit Abstand die erfolgreichsten innovativen Kulturen mit ins- gesamt 205 ha (59% der gepflanzten Fläche, Abb. 1). Die Nachfrage für die anderen Kulturen war weniger auffal- lend (keine überschritt die 30-ha-Grenze), aber die Viel- falt war gross. Neben Konservenkirschen (27 ha), Tafel- trauben (27 ha) und verschiedenen Steinobstkulturen (insgesamt 10 ha) wurden im Nachhinein weitere elf Kul- turen unterstützt, die in der Obst- und Gemüseverord- nung nicht aufgelistet waren. Zu dieser Gruppe zählten Heidelbeeren (28 ha), Minikiwi (15 ha), Holunder (13 ha) und Aronia (12 ha). Es kamen auch Gesuche für ausserge- wöhnliche Kulturen wie Trüffel (4 ha) und Kaki (2 ha). Ge- suche für Nussbäume mussten dagegen abgelehnt wer- den, weil der Beitrag nur für Obstanlagen ausgerichtet werden konnte. Gemäss Art. 22, Abs. 2 der Landwirt- schaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.91) ist eine

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0 25 50 75 100 125 150 175 200 225

Spargel Konservenkirsch

HeidelbeerenTafeltraubenMinikiwi Holunder Aronia Mirabellen

Andere

inha

0 10 20 30 40 50 60

ZH TG SG VS BE BL VD AG SH LU GR FR ZG Andere

inha

Abb. 2: Kantonale Unterschiede im Anbau innovativer Kulturen.

Abb. 1: Die bewilligten Flächen innovativer Kulturen.

Schwarzer Hollunder.

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Anlage mit Nussbäumen erst ab einer Pflanzendichte von 100 Pflanzen pro ha förderungswürdig. Die Produ- zenten pflanzten dagegen ihre Bäume mit einer Pflan- zendichte von höchstens 99 Pflanzen pro ha, um sie als Hochstämme, oft innerhalb einer vernetzten Ökofläche, melden zu können.

Kantonale Unterschiede

Die Kantone unterschieden sich stark in der Realisierung der Massnahme (Abb. 2). Fünf Kantone waren sehr enga- giert und pflanzten zwei Drittel der bewilligten Fläche:

Zürich (52 ha), St. Gallen (49 ha), Thurgau (49 ha), Wallis (44 ha) und Bern (38 ha). Ihre Ausrichtung bezüglich Aus- wahl der Kulturen hätte aber nicht unterschiedlicher sein können. Die Spargelkultur war praktisch überall sehr be- liebt, aber am meisten in den Kantonen Bern und Zürich, wo 85% der gepflanzten Fläche zu dieser Kultur gehörte.

Auch das Wallis setzte mit 23 ha stark auf Spargel. Im Thurgau wurden neben Spargel auch viele Tafeltrauben und Minikiwi angebaut. Sehr ausgeglichen sah die Situa- tion in den Kantonen Waadt (21 ha) und St. Gallen aus, wo sechs verschiedene Kulturen gepflanzt wurden. Ein- zelne Gesuche kamen aus dem Tessin (2 ha für Kaki), Neuenburg und Genf (je 1 ha Tafeltrauben) und Solo- thurn (1 ha Bleichspargel).

Eine erfolgreiche Massnahme

Für die Massnahme wurden 5.86 Mio. Franken verwen- det, was dem im Jahr 2003 budgetierten Aufwand ent- spricht. Die Mittelverteilung ähnelt dem jeweiligen Flä- chenanteil, mit dem Unterschied, dass teure Kulturen

mehr ins Gewicht fallen (Abb. 3). Deshalb wurden 17%

beziehungsweise 18% der Beiträge an Heidelbeeren- und Tafeltraubenkulturen ausgerichtet, obwohl sie flächen- mässig nur je 8% ausmachten.

Die Massnahme war ein Erfolg. Das wurde auch von 81% der Produzenten bestätigt, die 2009 zu einer Umfra- ge für die Evaluation der Massnahme teilnahmen. Die Spargelproduzenten äusserten sich in 93% der Fälle po- sitiv. Entscheidend für das gute Resultat war – neben der einfachen Pflege der Kultur – die hohe Nachfrage kombi- niert mit dem Direktverkauf. Etwas bescheidener war der Erfolg der Tafeltrauben (62%). Grund dafür waren die ausgewählten Sorten und eine zu optimistische Ein- schätzung der Wirtschaftlichkeit bei der Planung. Die Sortenkenntnis verbesserte sich jedoch im Laufe der Massnahme deutlich.

2005 betrug die Anbaufläche von Heidelbeeren in der Schweiz 30 ha. Die Beiträge für die Pflanzung innovativer Kulturen haben geholfen, diese Fläche innerhalb von acht Jahren zu verdoppeln. Eine ähnliche Entwicklung konnte bei den Holunderkulturen beobachtet werden (von 13 auf 26 ha). Ausserdem wurden Kulturen ange- pflanzt, die vor der Einführung der Massnahme in der Schweiz praktisch keine Bedeutung hatten. Heute sind jedoch Minikiwi und Aronia mit Johannisbeeren und

Brombeeren gleichauf.

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R É S U M É

Subventions fédérales pour la plantation de cultures innovantes: bilan final

Entre le 1er janvier 2004 et le 31 décembre 2011, la Confédération a versé des subventions pour la planta- tion de cultures innovantes et la reconversion des vergers de pommes, poires, prunes et cerises. Cette mesure qui avait été adoptée dans le cadre de la Poli- tique agricole 2007 (PA 07) avait pour objectif de diversi-

fier le marché des fruits et légumes et d’encourager la production de cultures innovantes. En huit ans, 345 ha de cultures innovantes ont ainsi été plantées, 16 ha de plantations de fruits à pépins et à noyaux ont été reconverties et une enveloppe de 5.86 millions de francs a été distribuée.

0 10 20 30 40 50 60 70

Tafeltrauben Konservenkirschen

Kaki

Spargel Minikiwi Steinobstkulturen

Trüf fel

Aronia Heidelbeeren

Anteil% Flächenanteil (%) Mittelverteilung (%)

Holunder

Abb. 3: Flächenanteil und finanzieller Aufwand der ein- zelnen innovativen Kulturen.

Weisser Spargel.

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