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Archiv "Hausstand bei den Eltern reicht" (08.10.1999)

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Academic year: 2022

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„Der niedergelassene Arzt kann bei uns alle Produkte aus einer Hand beziehen.

Auf dem konventionellen Wege sind in der Regel fünf, sechs oder sogar noch mehr Händler beteiligt“, sagte Ul- rich Kesselberg, Geschäfts-

führer der Praxisline GmbH, bei der Eröffnungsveranstal- tung in Wiesbaden. „Dar- über hinaus sind wir rund um die Uhr erreichbar, so daß

der Kunde uns jederzeit sei- ne Bestellungen mitteilen kann.“

Der Wiesbadener E-Com- merce-Anbieter (Webadres- se: www.praxisline.de) hat zur Zeit mehr als 3 000 Artikel aus dem Medizinbereich sowie rund 700 Büroartikel im An- gebot. Die Produkte sollen möglichst einen Tag nach Eingang der Bestellung beim Kunden sein. Die genauen Liefertermine sind im Inter- netkatalog ablesbar. Bei den Preisen will sich das Startup- Unternehmen am Versand- handel orientieren: „Viel- leicht schaffen wir es sogar, ein paar Prozentpunkte unter der Konkurrenz zu liegen“, hofft Uwe Meyer-Vogelge- sang, der zweite Geschäfts- führer.

Die Bestellung eines Arti- kels ist denkbar einfach: Von der übersichtlichen Startseite gelangt der Anwender über

„Sortiment“ zu einer Über- sicht der Artikelgruppen und kann sich von dort zu den Ar- tikellisten durchklicken. An- hand eines Fotos, des Prei- ses und der Lieferzeit kann er jetzt entscheiden, ob er das Produkt in den „Warenkorb“

legen möchte. Diesen kann er später online abschicken. Ge- zahlt wird per Rechnung, die mit der Lieferung zum Arzt kommt.

Möchte der Kunde zu ei- nem späteren Zeitpunkt noch einmal die gleiche oder eine nur wenig modifizierte Be- stellung aufgeben, so kann er den „alten“ Warenkorb je- derzeit wieder aufrufen, gege- benfalls verändern und dann erneut abschicken. „Ein sol- cher Standardwarenkorb spart eine Menge Zeit“, sagte Mey- er-Vogelgesang.

Derzeit sind die Adressa- ten von Praxisline.de in erster Linie niedergelassene Ärzte.

Ein Schwerpunkt der Unter- nehmensplanung liegt auf ei- ner Ausdehnung des Sorti- ments für diese Kundengrup- pe. Es soll neben dem Bedarf für Allgemeinmediziner ver- mehrt auch auf die Bedürfnis- se von Fachärzten zugeschnit- ten werden. Jens Flintrop

Neue Regelung bei Abzug

der Vorkosten

Im Zuge der jüngsten Steuerrechtsänderungen wur- de der Vorkostenabzug bei Bau oder Kauf von Ei- genheimen ab dem Veranla- gungzeitraum 1999 gestrichen.

Nach bisherigem Recht konn- te ein Steuerzahler bei einer nach dem Eigenheimzula- gengesetz begünstigten Woh- nung Aufwendungen vor ei- nem Bezug als sogenannte Vorkosten absetzen, und zwar als Sonderausgaben (§ 10 i EStG). Dabei gab es generell eine Vorkostenpauschale in Höhe von 3 500 DM. In Anschaffungsfällen konnten Erhaltungsaufwendungen bis 22 500 DM steuerlich geltend gemacht werden.

Der Bund der Steuerzah- ler Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, daß durch eine Übergangsregelung in all den- jenigen Fällen der Vorkosten- abzug noch möglich ist, in de- nen der Bauantrag vor dem 1. Januar 1999 gestellt wurde.

Bei baugenehmigungsfreien Objekten gilt die Übergangs- regelung, wenn die Bauun- terlagen vor dem genannten Stichtag eingereicht wurden.

Im Fall einer Anschaffung von Wohneigentum ist maß- geblich, ob der rechtswirk- sam abgeschlossene obligato- rische Vertrag oder ein gleich- stehender Rechtsakt vor dem 1. Januar 1999 abgeschlossen

wurden. EB

Gebündelte Beratung

Vier renommierte Bera- tungsunternehmen haben ihre Leistungen im Gesundheits- wesen zum 1. Juli dieses Jahres in der „PricewaterhouseCoo- pers Unternehmensberatung“

zusammengeschlossen: DKI GmbH Deutsches Kranken- hausmanagement Beratung und Forschung, HTK Hanse- Treuhand Krankenhausbera- tung GmbH, Wibera Manage- ment Consult GmbH und PricewaterhouseCoopers Un- ternehmensberatung GmbH.

Letztere baut damit ihren Be- reich Healthcare um rund 70 Mitarbeiter aus. EB

Hausstand bei den Eltern reicht

Eine steuerwirksame

„doppelte Haushaltsführung“

ist auch dann anzuerkennen, wenn eine ledige Arbeit- nehmerin mit ihrem Lebens- gefährten eine Wohnung in der Nähe ihres Beschäfti- gungsortes bezieht, ihren ur- sprünglichen Hausstand bei den Eltern aber dennoch beibehält. (Finanzgericht Ba- den-Württemberg, Az.: 2 K

313/97) WB

A-2524 (64) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 40, 8. Oktober 1999

V A R I A WIRTSCHAFT

Elektronisches Kaufhaus im Internet

Spritzen und Tupfer per Mausklick ordern

Praxisline.de ist das erste „medizinische Kaufhaus“, das sein ge- samtes Produktangebot ausschließlich über das Internet anbietet.

Zielgruppe ist zunächst der niedergelassene Allgemeinarzt.

Übersichtlich: Fotos, Preise und Liefertermine der Praxisline-Produkte sind online abrufbar.

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